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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 350/13
BGH, Urteil vom 24.09.2014 - VIII ZR 350/13
Volltext39 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2015, 1006 | BGH - Fernwärme: Unwirksame Preiserhöhungen sind binnen drei Jahren zu beanstanden! |
38 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 20.12.2023 - VIII ZR 309/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 249/22
1. Ersetzt der Fernwärmeversorger während des laufenden Fernwärmelieferungsverhältnisses eine unwirksame Preisänderungsklausel für die Zukunft in - nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats - zulässiger Weise einseitig durch eine angepasste Preisänderungsklausel, kommt ihm ein eigener Gestaltungsspielraum zu (Bestätigung von Senatsurteil vom 26.01.2022 - VIII ZR 175/19, Rz. 46 ff., 53, IBRRS 2022, 0974 = IMRRS 2022, 0355 = BGHZ 232, 312).*)
2. Dabei ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Versorger als Bezugsjahr für das Markt- und das Kostenelement das der Einführung der angepassten Klausel vorausgehende Jahr wählt.*)
3. Ebenso hält sich der Fernwärmeversorger grundsätzlich innerhalb seines Gestaltungsspielraums, wenn er - mit Rücksicht darauf, dass es sich bei Energieversorgung, auch im Fernwärmebereich, um ein Massengeschäft handelt - im Fall der zulässigen einseitigen Anpassung einer unwirksamen Preisänderungsklausel den Ausgangspreis pauschalierend unter Orientierung an der Dreijahreslösung des Senats bestimmt.*)
4. Zudem ist es nicht erforderlich, die im laufenden Vertragsverhältnis angepasste Preisänderungsklausel so auszugestalten, dass sich bei ihrer Anwendung für einzelne oder alle Kunden stets der denkbar günstigste Preis ergibt, sofern der Fernwärmeversorger sachliche und nachvollziehbare Anknüpfungspunkte für die jeweiligen Preisänderungsparameter zur Wahrung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung gewählt hat und nicht greifbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vom Versorger gewählte Pauschalierung einseitig der Wahrung seiner eigenen wirtschaftlichen Interessen dient.*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 263/22
Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der Ausgestaltung einer im laufenden Vertragsverhältnis einseitig für die Zukunft angepassten Preisänderungsklausel (im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tage – VIII ZR 249/22, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.05.2023 - VIII ZR 197/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 269/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 239/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 276/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 236/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 15.03.2023 - VIII ZR 77/22
Eine Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 Abs. 1 ZPO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage Gegenstand eines in einer höheren Instanz anhängigen Verfahrens ist.
VolltextBGH, Urteil vom 08.02.2023 - VIII ZR 65/22
ohne amtlichen Leitsatz
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