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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZB 54/19

BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19

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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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IBR 2020, 274 | BGH - Berufung muss sich mit dem Inhalt des angefochtenen Urteils auseinandersetzen! |
39 Volltexturteile gefunden |

BGH, Beschluss vom 19.05.2025 - VI ZR 223/24, VI ZB 29/24
1. Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen.
2. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.
3. Bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren Streitgegenständen muss sich die Berufungsbegründung grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird.


BGH, Beschluss vom 15.05.2025 - VI ZR 226/24, VI ZB 30/24Â
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung. (Rn. 7)*)
Ein Anspruch auf Löschung eines Artikels wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts besteht nicht, wenn die Pressefreiheit überwiegt und eine nicht identifizierende Berichterstattung möglich ist. (Rn. 2)
Die Berufungsbegründung muss alle selbständig tragenden rechtlichen Erwägungen des Erstgerichts angreifen, um zulässig zu sein. (Rn. 7)
Eine pauschale Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen genügt nicht den Anforderungen an eine Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 3 ZPO. (Rn. 10)


OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.01.2025 - 1 U 20/24
Werden dem Ehemann Zugangsdaten für den eigenen E-Mail-Account zugänglich gemacht und wird dieser Zugang von ihm über längere Zeit hinweg und in Kenntnis seiner Ehefrau unter deren Namen rechtsgeschäftlich genutzt, kann eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht anzunehmen sein, demnach der Ehefrau das Handeln ihres Ehemannes zuzurechnen ist.*)


BGH, Beschluss vom 29.11.2023 - IV ZB 17/23
ohne amtlichen Leitsatz


OLG Celle, Beschluss vom 29.11.2023 - 4 U 126/22
Es gilt - jedenfalls bei der Feststellung von Leistungsdefiziten, also insbesondere bei Mängeln - der Grundsatz der fachgleichen Begutachtung.


OLG Dresden, Urteil vom 14.11.2023 - 4 U 2637/22
1. Für die Zulässigkeit der Berufung reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts lediglich mit formelhaften Sätzen zu rügen.*)
2. Eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden. Dies gilt auch dann, wenn durch die Berufungserwiderung ein Umstand zugestanden wird (hier: Vorliegen einer Abschalteinrichtung), mit dem das Ersturteil mit Aussicht auf Erfolg hätte angegriffen werden können.*)


BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - I ZB 64/22
ohne amtlichen Leitsatz


BGH, Beschluss vom 13.09.2022 - XI ZB 7/22
ohne amtlichen Leitsatz


BGH, Beschluss vom 25.08.2022 - III ZB 4/22
ohne amtlichen Leitsatz


BGH, Beschluss vom 19.07.2022 - XI ZB 31/21
ohne amtlichen Leitsatz
