Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 72/09
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
88 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
16 Beiträge gefunden |
IMR 2023, 517 | AG Landshut - Voraussetzungen für den Erwerb von Waschgeräten durch den Verwalter |
IMR 2023, 412 | BGH - "Aufforderungsbeschluss": Möglichkeit und Anfechtung |
IMR 2022, 1043 | AG Hamburg-Altona - Verbot der Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage? |
IMR 2021, 79 | LG Dortmund - Eine Shisha-Bar ist keine Gaststätte |
IMR 2020, 1022 | AG Bonn - Aufforderungsbeschluss ist nicht anfechtbar! |
IMR 2020, 83 | LG Frankfurt/Main - Hausgeldansprüche im Urkundenprozess? |
IMR 2019, 503 | LG Berlin - Hostel in Teileinheit "Laden, Büro, Praxis oder Gastronomiebetrieb" zulässig |
IMR 2018, 522 | AG Halle/Saale - WEG-Beschluss zu Verrechnungen über das Baukonto schafft keine Ansprüche! |
IMR 2018, 336 | LG Frankfurt/Main - Teilungserklärung erlaubt nur Wohnnutzung: Psychotherapeutische Praxis unzulässig! |
IMR 2017, 447 | LG Frankfurt/Main - Boardinghaus im Teileigentum? |
64 Volltexturteile gefunden |
AG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2012 - 291a C 8319/12
1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht darauf beschränkt, seine Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Er darf seine Wohnung auch zu anderen Zwecken nutzen, solange die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt werden, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist.
2. Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung überschreitet das bei einer Wohnnutzung typischerweise zu erwartende Maß an Beeinträchtigungen nicht und kann daher nicht durch einen Beschluss der kleinen Eigentümergemeinschaft untersagt werden.
VolltextAG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2012 - 9 C 1190/12 WEG
1. Die tatsächliche Behauptung von Lärm und Vibrationen kann für den Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auch und gerade durch eine Versicherung an Eides statt glaubhaft gemacht werden.*)
2. Im Grundsatz unbeachtlich ist, dass diese subjektiven Eindrücke im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht technisch gemessen und überprüft wurden. Würde man den Unterlassungsanspruch nur dann bejahen, wenn die Beeinträchtigung im technischen Sinne messbar war und hierbei Richtwerte - etwa der der TA Lärm - überschritten wurden, würde verkannt werden, dass technischen Richtwerten allenfalls eine Indizwirkung zukommt.*)
3. Tabellen aus der TA Lärm u. Ä. haben für das Zivilgericht keine Bindungswirkung. Es handelt sich bloß um normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften. Allein daraus, dass deren Werte unter- oder überschritten werden, lässt sich noch nicht sagen, dass es sich um eine unwesentliche oder wesentliche Beeinträchtigung handelt ("limitierte Verwaltungsakzessorietät"). Stattdessen ist zu fragen, ob die festgestellte Beeinträchtigung für einen verständigen Durchschnittsmenschen zu einer Lästigkeit führt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 204/11
1. Die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder stellt eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung dar, die vom Wohnzweck nicht mehr getragen wird.
2. Wird einer Tagesmutter durch Beschluss der Eigentümerversammlung diese Tätigkeit bestandskräftig untersagt, so hat sie die Tätigkeit zu unterlassen.
3. Der Tagesmutter bleibt es aber unbenommen, beim Verwalter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft einen entsprechenden Antrag Erteilung einer Zustimmung zum Betrieb einer - nach Anzahl der zu betreuenden Kinder und zeitlichem Umfang konkret beschriebenen - Kindertagespflegestelle in ihrer Wohnungzu stellen.
4. Über diesen Antrag wäre unter Berücksichtigung der tatsächlichen konkreten Gegebenheiten innerhalb der Wohnungseigentumsanlage, der Wertungen des § 22 Abs. 1a BImSchG, der nach dem Willen des Gesetzgebers auch auf das Wohnungseigentumsrecht ausstrahlen soll, und der in der Teilungserklärung ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Erteilung von Auflagen zu entscheiden.
VolltextAG Charlottenburg, Urteil vom 11.07.2012 - 72 C 42/12
Ein Beitritt des beklagten Eigentümers auf Seite des Anfechtungsklägers ist unwirksam.
VolltextLG Lüneburg, Urteil vom 03.07.2012 - 9 S 85/11
1. Über eine Angelegenheit, die weder durch Gesetz noch durch eine Vereinbarung dem Mehrheitsprinzip unterworfen ist, können die Wohnungseigentümer nicht entscheiden.
2. Über Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs, der Verwaltung und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, können die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss entscheiden. Den Wohnungseigentümern können aber keine Leistungspflichten auferlegt werden, die außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten liegen.
VolltextBGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11
1. Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.*)
2. Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.*)
BGH, Urteil vom 29.02.2012 - VIII ZR 155/11
Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 82/10
Die von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes.*)
VolltextAG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.01.2011 - 22 C 5/10
1. Der Wohnungseigentümer ist nicht darauf beschränkt, seine Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.
2. Dies umfasst das in § 13 Abs. 1 WEG ausdrücklich bestimmte Recht, sein Wohnungseigentum zu vermieten.
3. Die Wohnungseigentümer können deshalb nicht mehrheitlich beschließen, dass Wohnungen in der Anlage nicht für Aufenthalte unter zwei Wochen (an Touristen) vermietet werden dürfen.
VolltextBGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 01.10.2010 - V ZR 220/09
1. Besondere Nutzungen im Sinne von § 21 Abs. 7 WEG sind solche, die mit einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums einhergehen und zumindest bei typisierender Betrachtung den Anfall besonderer Kosten wahrscheinlich machen.*)
2. Die Festsetzung einer maßvoll bemessenen Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbeschluss nach § 21 Abs. 7 WEG entspricht nur dann den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Regelung nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09
Aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, folgt nicht die Befugnis, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.02.2010 - V ZR 126/09
Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.*)
VolltextBGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
1. Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.*)
2. Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.*)
4 Nachrichten gefunden |
(01.02.2024) Ferienwohnungen und Ferienhäuser gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Vom ruhigen Holzhaus am Angelsee bis zur Großstadtwohnung mit tollem Kultur- und Freizeitangebot ist alles möglich. Mancher Eigentümer eines Einfamilienhauses vermietet darin eine Einliegerwohnung, um sein Haus mitzufinanzieren. Was ist bei der Vermietung von Ferienwohnungen zu beachten?
mehr…
(09.07.2018) Ferienwohnungen gelten als gutes Geschäft: Immer mehr Menschen verbringen ihren Urlaub in Deutschland. Wer eine Wohnung vermieten will, muss jedoch verschiedene rechtliche Regeln beachten.
mehr…
(08.08.2014) Ferienwohnungen gelten als gutes Geschäft: Immer mehr Menschen verbringen ihren Urlaub in Deutschland. Vom ruhigen Holzhaus am Angelsee bis zur Großstadtwohnung mit tollem Kultur- und Freizeitangebot ist alles möglich. Allerdings: Wer eine Wohnung vermieten will, muss verschiedene rechtliche Regeln beachten.
mehr…
(31.01.2011) Die deutsche Hauptstadt wird für Touristen immer attraktiver. Deswegen kommen Besitzer von Eigentumswohnungen in Berlin gelegentlich auf die Idee, ihr Objekt wochen- oder sogar tageweise an Urlauber zu vermieten.
mehr… IMR 2010, 103 BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09