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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 48/98
10 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1999, 123 | BGH - Rechtskräftiges Urteil gegen den Bürgen: Wie wirkt sich die Verjährung der Hauptschuld aus? |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 3 U 182/09
Durch die Ablösung einer Bürgschaft durch ein Darlehen entsteht eine neue Schuld, die von der durch die Bürgschaft ursprünglich abgesicherten Hauptforderung unabhängig ist. Der Darlehensnehmer kann dem Anspruch der Bank aus dem Darlehensvertrag die Verjährung der Hauptforderung mithin nicht mit Erfolg entgegenhalten.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.11.1998 - IX ZR 48/98
Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen
Der Bürge kann eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) darauf stützen, die verbürgte Hauptforderung sei nach seiner rechtskräftigen Verurteilung verjährt (Bestätigung von BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, WM 1998, 1766, z.V.b. in BGHZ).
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann) |
B. Sicherheitseinbehalt |
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |