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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "GmS-OGB 1/91"
6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1992, 263 | Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - Umwandlung von Altbauten in Wohnungseigentum erleichtert |
2 Volltexturteile gefunden |
VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 17.05.2021 - 7 L 142/21
Die Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG zur Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde vermittelt den Grundstücksnachbarn keine subjektiven öffentlich-rechtlichen Rechte; Zweck der Bescheinigung ist es, dem Grundbuchamt die Prüfung bautechnischer Fragen zu erleichtern. Ein auf die (vorläufige) Kraftloserklärung der Abgeschlossenheitsbescheinigung gerichteter einstweiliger Rechtsschutzantrag des Nachbarn ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.*)
VolltextOLG Braunschweig, Urteil vom 19.01.2017 - 2 U 119/14
1. Auch wenn ein Verkehrswertgutachter den Wert einer Eigentumswohnung um nur 2.000 Euro fehlerhaft berechnet, kann ein unrichtiges Gutachten i.S.d. § 839a BGB vorliegen.
2. Der Sachverständige handelt grob fahrlässig, wenn er außer Acht gelassen hat, was jedem Sachverständigen hätte einleuchten müssen und diese Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar ist.
3. Das Vertrauen des Bieters darauf, dass die der Ermittlung des Verkehrswerts zu Grunde gelegten Werte korrekt sind, ist nicht geschützt, denn der Sachverständige haftet nicht, wenn er zwar von unrichtigen Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist, der Verkehrswert aber im Ergebnis richtig ist.