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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "GmS-OGB 1/91"

6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1992, 263 Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - Umwandlung von Altbauten in Wohnungseigentum erleichtert

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2279; IMRRS 2021, 0833; IVRRS 2021, 0360
ProzessualesProzessuales
Kein Nachbarrechtsschutz gegen Abgeschlossenheitsbescheinigung!

VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 17.05.2021 - 7 L 142/21

Die Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG zur Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde vermittelt den Grundstücksnachbarn keine subjektiven öffentlich-rechtlichen Rechte; Zweck der Bescheinigung ist es, dem Grundbuchamt die Prüfung bautechnischer Fragen zu erleichtern. Ein auf die (vorläufige) Kraftloserklärung der Abgeschlossenheitsbescheinigung gerichteter einstweiliger Rechtsschutzantrag des Nachbarn ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.*)

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IBRRS 2017, 0544; IMRRS 2017, 0206
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wohnflächenberechnung fehlerhaft: Wann haftet der Sachverständige?

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.01.2017 - 2 U 119/14

1. Auch wenn ein Verkehrswertgutachter den Wert einer Eigentumswohnung um nur 2.000 Euro fehlerhaft berechnet, kann ein unrichtiges Gutachten i.S.d. § 839a BGB vorliegen.

2. Der Sachverständige handelt grob fahrlässig, wenn er außer Acht gelassen hat, was jedem Sachverständigen hätte einleuchten müssen und diese Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar ist.

3. Das Vertrauen des Bieters darauf, dass die der Ermittlung des Verkehrswerts zu Grunde gelegten Werte korrekt sind, ist nicht geschützt, denn der Sachverständige haftet nicht, wenn er zwar von unrichtigen Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist, der Verkehrswert aber im Ergebnis richtig ist.