Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauträger

938 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 5227
BauträgerBauträger
Wann ist eine Garage mangelhaft?

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2012 - 7 U 182/11

Ein Tiefgaragenstellplatz, der zusammen mit einer neu errichteten Eigentumswohnung erworben wird, muss bei Fehlen einer ausdrücklichen Beschaffenheitsvereinbarung für einen durchschnittlichen Fahrer in zumutbarer Weise nutzbar sein. Dies ist der Fall, wenn das Einparken nicht mehr als 3 Fahrbewegungen und das Ausparken nicht mehr als 4 Fahrbewegungen, also jeweils einen Korrekturzug, erfordert. Dies muss ohne elektronische Unterstützung und ohne besondere weitere Vorkehrungen möglich sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4864
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Umsatzsteuer: Bauträger nicht Steuerschuldner gemäß § 13b UStG

BFH, Urteil vom 22.08.2013 - V R 37/10

1. § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG 2005 ist entgegen Abschn. 182a Abs. 11 UStR 2005 einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankommt, ob der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet.*)

2. Auf den Anteil der vom Leistungsempfänger ausgeführten bauwerksbezogenen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG 2005 an den insgesamt von ihm erbrachten steuerbaren Umsätzen kommt es entgegen Abschn. 182a Abs. 10 UStR 2005 nicht an.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4798
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Carport nicht fertig: Bauträger muss Vertragsstrafe zahlen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2012 - 6 U 200/11

1. Die Klausel eines Bauträgervertrags, wonach der Bauträger bei nicht "funktionsgerechter Nutzung" eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, findet auch auf die zum Vertragsgegenstand gehörenden Anlagen des Gemeinschaftseigentums Anwendung.

2. Zu den für eine funktionsgerechten Nutzung einer Doppelhaushälfte gehörenden unverzichtbaren Bestandteilen des Gemeinschaftseigentums zählt auch ein Carport, da ein Haus ohne die vereinbarte und für den Erwerber besonders wichtige Abstellmöglichkeit für ein Kraftfahrzeug nicht als funktionsgerecht nutzbar angesehen werden kann.

3. Die mangelnde Nutzbarkeit eines noch nicht fertig gestellten Wohnraums begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4797
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Bindung an Angebot über drei Monate hinaus!

BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 52/12

1. Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).*)

2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar.*)

3. Die auf der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie beruhende Zug um Zug-Verurteilung hindert nicht die Zuerkennung von Prozesszinsen.*)




IBRRS 2013, 4472
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Physiotherapiepraxis in Mehrfamilienhaus mit Wohneinheiten!

OLG München, Urteil vom 25.09.2012 - 9 U 4063/11 Bau

1. Bei der Auslegung eines Bauträgervertrags ist auch der Prospekt des Bauträgers zu berücksichtigen.

2. Die vertragliche Formulierung "1 Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohnungen" stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung (BGB § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB) dar.

3. Wird in einem Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohnungen im Erdgeschoss eine Physiotherapiepraxis betrieben, ist die darüber im ersten Obergeschoss liegende Wohnung mangelhaft.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4405
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger muss keinen Brandschutznachweis vorlegen!

OLG München, Urteil vom 14.05.2013 - 9 U 2517/12 Bau

1. Keine Aktivlegitimation einer Untergemeinschaft der Inhaber von TG-Stellplätzen im Baumängelprozess.*)

2. Zur Frage, ob die Bauträgerin Nachweise dazu vorlegen muss, dass sie den geschuldeten Bauzustand erreicht hat (Brandschutz).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4361
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Nachzügler nicht an bereits erklärte Abnahme gebunden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2013 - 1 U 18/12

1. Der Erwerber von Wohnungseigentum kann im formularmäßigen Bauträgervertrag nicht an Abnahmeerklärungen zum Gemeinschaftseigentum gebunden werden, die ein ihm vom Bauträger vorgegebener Sachverständiger oder der erste Verwalter abgeben.*)

2. Ebenso wenig kommt eine Bindung solcher Erwerber an bereits abgegebene Abnahmeerklärungen des Sachverständigen oder des Verwalters in Betracht, die ihren Bauträgervertrag erst nachher abschließen ("Nachzügler").*)

3. Der Rechtsanwalt verstößt nicht allein dadurch gegen das Gebot des sichersten Weges, dass er nicht vorsorglich lange vor Eintritt der Verjährung die Klage für den Mandanten einreicht und dadurch das Risiko fern liegender gerichtlicher Fehlbeurteilungen vermeidet.*)




IBRRS 2013, 4222
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mauerwerk feucht: Leistung auch ohne Gesundheitsgefahr mangelhaft!

OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2013 - 21 U 35/13

1. Macht der Käufer aus einem Kaufvertrag mit Bauverpflichtung Ansprüche gerade wegen eines Baumangels geltend, ist Werkvertragsrecht anzuwenden (vgl. BGH NZBau 2007, 507).*)

2. Zu den Voraussetzungen des Rücktritts von einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung.*)

3. Die Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung unerheblich i. S. v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, die die Bedeutung des Mangels und seinen Beseitigungsaufwand berücksichtigt. Hierbei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, weshalb mit allein an den Mängelbeseitigungskosten orientierten festen Prozentsätzen (an sich) nicht gearbeitet werden kann.*)

4. Nicht behebbare Mängel sind in aller Regel erheblich. Bei behebbaren Mängeln ist grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen. Auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung kommt es aber dann entscheidend an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungeklärt ist, etwa weil auch der Verkäufer sie nicht hat feststellen können.*)

5. Ein Raum, dessen Außenwand Feuchtigkeitsflecken aufweist, die auf einen Baumangel zurückzuführen sind und mit einer Durchfeuchtung des Mauerwerks einhergehen, weist ungeachtet der Frage, ob mit seiner Nutzung konkrete Gesundheitsgefahren (etwa infolge von Schimmelpilzbefall) verbunden sind, einen gravierenden funktionalen Mangel auf, der zum Rücktritt berechtigt und nicht lediglich unerheblich i. S. v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist.*)

6. Die Ausübung des Rücktrittsrechts bzw. das Festhalten hieran ist nicht deshalb treuwidrig, weil der Verkäufer kurz zuvor - wenn auch nach Fristablauf - Mängelbeseitigungsmaßnahmen ankündigt. Der Käufer ist nach Fristablauf nicht mehr verpflichtet, das Angebot des Verkäufers zur Mängelbeseitigung anzunehmen.*)

7. Die Frist zur Nacherfüllung (§ 323 Abs. 1 BGB) soll dem Schuldner lediglich eine letzte Gelegenheit zur Erbringung der geschuldeten Leistung eröffnen und braucht daher nicht so bemessen zu werden, dass der Schuldner die noch nicht begonnene Leistung erst noch vorbereiten und fertigstellen kann (vgl. BGH NJW 1982, 1279).*)

8. Bei einer Verpflichtung zur (Rück-)Übertragung von Grundeigentum ist ein wörtliches Angebot zur Begründung des Annahmeverzugs grundsätzlich nicht ausreichend. Dem steht nicht entgegen, dass es zur Bewirkung der Leistung einer Mitwirkungshandlung des Gläubigers (der Beklagten) bedarf (§ 295 Satz 1 Alt. 2 BGB). Vielmehr ist diesen Fällen grundsätzlich ein tatsächliches Angebot i. S. v. § 294 BGB erforderlich. Dem Schuldner ist dabei ein Termin bei einem zur Auflassung bereiten Notar mitzuteilen, um den Annahmeverzug auszulösen. Ein wörtliches Angebot ist gem. § 295 Satz 1 Alt. 1 BGB nur dann ausreichend, wenn der Schuldner bereits zuvor die Annahme der Leistung verweigert hat (vgl. BGH NJW 2010, 1284).

9. Ist hingegen offenkundig, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung beharrt, bedarf es auch eines zeitlich vorangegangenen wörtlichen Angebots nicht mehr, weil es bloße Förmelei wäre (vgl. BGH NJW 2001, 287).*)




IBRRS 2013, 4171
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bindefrist an Angebot nicht bestimmbar: Klausel unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2013 - 23 U 91/13

1. Eine formularmäßig vereinbarte Bindefrist ist unwirksam, wenn der Vertragspartner des Verwenders nicht berechnen kann, wann die Bindung an sein Angebot endet.

2. Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von AGB, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darzustellen.




IBRRS 2013, 4051
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
DIN-Norm beachtet: Schwer begehbare Treppe ist trotzdem mangelhaft!

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.09.2013 - 12 U 115/12

1. Ein Werk ist mangelhaft, wenn es - soweit keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen und auch nach dem Vertrag keine besondere Beschaffenheit vorausgesetzt ist - sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art nicht üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks deshalb nicht erwarten muss.

2. Bei der Bestimmung der üblichen Erwartungen an die Beschaffenheit der Bauleistung ist dabei auf die typischen Eigenschaften der infrage stehenden Bauleistung zurückzugreifen, wobei diese unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts und der sich hieraus ergebenden Besonderheiten des Bauwerks zu bestimmen ist.

3. Soweit für die Bauleistung allgemein anerkannte Regeln der Technik bestehen, beschreiben diese die im allgemeinen Rechtsverkehr erwartete Beschaffenheit und die stillschweigend vereinbarte Mindestqualität, so dass ein Verstoß gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik im Regelfall zu einem Mangel führt. Maßgebend ist aber letztlich nicht die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, sondern der dadurch mögliche Erfolg, nämlich die Gebrauchsfähigkeit der Bauleistung.

4. Eine schwer begehbare Treppe kann auch dann als mangelhaft anzusehen sein, wenn die Treppe den einschlägigen DIN-Normen (noch) entspricht.




IBRRS 2013, 4050
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
AGB-Klausel "Abnahme durch Erst-Verwalter" unzulässig!

BGH, Urteil vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrages verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (jetzt: § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam.*)




IBRRS 2013, 3725
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fehlende Abnahme: Wann sind Mängelrechte verwirkt?

LG München I, Urteil vom 30.07.2013 - 8 O 27875/12

1. Treten bei einem Bauträgervertrag hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums die Abnahmewirkungen aufgrund der Unwirksamkeit der Abnahmeklausel nicht ein und beginnt deshalb die Mängelverjährungsfrist nicht zu laufen, so können die Mängelansprüche verwirkt sein.

2. Verwirkung setzt sowohl ein Zeit- als auch ein Umstandsmoment voraus. Sie kann vorliegen, wenn die Erwerber über 12 Jahre bestimmte Mängel nicht geltend machen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3534
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wasser auf der Balkonfläche: Leistung mangelhaft!

OLG Köln, Urteil vom 24.07.2012 - 15 U 166/08

1. Führt die nicht vorhandene oder unzureichende Entwässerung eines Balkons dazu, dass nach Niederschlägen das Wasser auf der Balkonfläche steht und der Balkon somit nicht genutzt werden kann, ist der gewöhnliche Gebrauchswert eingeschränkt und der Balkon mangelhaft.

2. Allein durch die mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden. Für einen Schadensersatzanspruch wegen Baumängeln ist es nicht erforderlich, dass der Mangel einen weiteren Schaden verursacht.

3. Weist die Werkleistung einen Mangel auf und macht der Auftraggeber deshalb Schadensersatz geltend, ist von einem Verschulden des Auftragnehmers auszugehen. Der Auftragnehmer trägt bei Vorliegen eines objektiv mangelhaften Werks die Beweislast für fehlendes Verschulden.

4. Ein fortgesetzter Gebrauch nach vorbehaltloser Abnahme trotz positiver Kenntnis eines Mangels kann zwar als Verzicht auf bestehende Mängelansprüche auszulegen sein. An das Vorliegen eines solchen Verzichts sind aber hohe Anforderungen zu stellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3244
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mehrfachparker nur für 80% aller Pkw geeignet: Leistung mangelfrei!

OLG München, Urteil vom 11.10.2011 - 9 U 5307/10 Bau

1. Es ist allgemein bekannt und üblich, dass Stellplätze in Mehrfachparkern nur ein eingeschränktes Raummaß bieten. Enthält der Vertrag enthält keine ausdrücklichen Vereinbarungen zum geschuldeten Raummaß, liegt kein Mangel eines Vierfachparkers vor, wenn "ca. 80% aller im Verkehr befindlicher Pkws" in dem Mehrfachparker Platz finden und dieser aus technischer Sicht mangelfrei ist.

2. Es ist nicht Zweck des pauschalierten Schadensersatzes, die Ansprüche der Erwerber zu erschweren oder zu begrenzen. Hat der Bauträger nach dem Wortlaut der Vereinbarung pauschalen Schadensersatz zu zahlen, ist dadurch die Geltendmachung eines höheren Schadens nicht ausgeschlossen. Dazu bedarf es eines Zusatzes, wonach mit dem pauschalen Schadensersatz auch übersteigende Beträge abgegolten sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 5700
BauträgerBauträger
Wohnung nicht pünktlich fertig: Bauträger muss Nutzungsausfall ersetzen!

OLG Jena, Urteil vom 29.05.2013 - 7 U 660/12

1. Ein ersatzfähiger Vermögensschaden kann auch vorliegen, wenn der Eigentümer einer von ihm selbst genutzten Sache, jedenfalls eines von ihm selbst bewohnten Hauses, infolge Eingriffs in das Eigentum der Sache vorübergehend nicht benutzen kann, ohne dass ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen. Dabei macht es keinen Unterschied machen, ob die Ersatzpflicht auf Delikt oder Vertrag beruht.

2. Der Nutzungsausfallersatz beschränkt sich auf Sachen, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenserhaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist, wie dies insbesondere bei Wohnraum der Fall ist. Unerheblich ist, ob der Wohnraum bereits genutzt wurde oder erst genutzt werden soll.

3. Bei der Berechnung des Schadens ist von einem üblichen Mietzins für die streitgegenständliche Wohnung auszugehen, von dem ein Vermietergewinn und die bei der privaten Nutzung nicht anfallenden Kosten abzuziehen sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3134
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 71/11

Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3047
BauträgerBauträger
Erwerber tritt zurück: Bauträger muss seine Kalkulation offenlegen!

LG Bonn, Urteil vom 09.07.2013 - 7 O 386/12

1. Führt der Erwerber sämtliche Vertragsverhandlungen mit einem Vermittler, der für den Bauträger alle Vereinbarungen unterschreibt, darf der Erwerber aufgrund der Grundsätze von Duldungs- und Anscheinsvollmacht von einer entsprechenden Bevollmächtigung des Vermittlers ausgehen.

2. Beruft sich der Bauträger im Fall eines Rücktritts des Erwerbers darauf, dass der Erwerber 10% der Vertragssumme zu zahlen hat, muss der Bauträger seine Kalkulation in vollem Umfange offen legen, wenn dem Erwerber der Nachweis vorbehalten ist, dass dem Bauträger ein solcher Schaden nicht entstanden ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2968
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erwerb eines Altbaus: Wann ist ein Bauträgervertrag sittenwidrig?

KG, Urteil vom 02.12.2011 - 21 U 61/10

1. Ein Rechtsgeschäft kann gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung so krass ist, dass allein daraus auf eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragspartners zu schließen ist.

2. Von einem groben Missverhältnis ist bei Grundstücksgeschäften dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung.

3. Sind die in einem Vertrag aufgeführten Leistungen dem Käufer einheitlich angeboten worden, muss der Vergleich zur Feststellung einer etwaigen Sittenwidrigkeit zwischen den insgesamt verabredeten Leistungen und dem Gesamtaufwand des Käufers erfolgen. Ob ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nach der Vereinbarung der Parteien zu beurteilen, wobei bei einem Werkvertrag das Leistungssoll maßgeblich ist, nicht hingegen eine davon abweichende Ausführung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2916
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger kann Abnahme für Erwerber erklären: Klausel unwirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.06.2013 - 12 U 162/12

1. Beim Erwerb von Altbauten ist Werkvertragsrecht anwendbar, wenn der Erwerb des Grundstücks mit einer Herstellungsverpflichtung verbunden ist. Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrags.

2. Verspricht der Veräußerer eines Altbauobjekts eine weitgehende und umfassende Sanierung, darf der Erwerber dies grundsätzlich dahin verstehen, dass der Veräußerer zu diesem Zweck im Rahmen des technisch Möglichen die Maßnahmen angewandt hat, die erforderlich sind, um den Stand der anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten.

3. Im BGB-Bauvertrag hat der Besteller bereits vor der Abnahme einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.

4. Die Klausel eines Bauträgervertrags, wonach der Bauträger das Abnahmeprotokoll für den Erwerber unterschreiben kann, wenn dieser der Abnahme ohne Angabe von Gründen fernbleibt, und die Leistung damit als abgenommen gilt, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

5. Beim Bauträgervertrag spricht der Anscheinsbeweis für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen.




IBRRS 2013, 2883
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Projekt über GmbH abgewickelt: Bauträger haftet trotzdem persönlich!

OLG Nürnberg, Urteil vom 15.08.2012 - 2 U 2460/11

1. Schaltet der Eigentümer eines mit einer Eigentumswohnanlage zu bebauenden Grundstücks eine GmbH zwischen, die Aufträge an die bauausführenden Firmen vergibt, ihrerseits aber von dem Eigentümer keine direkte Vergütung für die Bauleistungen, sondern lediglich die Baufortschrittsraten gemäß Ratenzahlungsplan für die jeweils verkauften Wohneinheiten erhält, kann sich hieraus ein Anspruch aus § 826 BGB ergeben.*)

2. Eine Haftung des Eigentümers für uneinbringliche Forderungen der Gläubiger der zwischengeschalteten GmbH kommt insbesondere dann in Betracht, wenn im Innenverhältnis zwischen Eigentümer und GmbH keine Absprachen darüber getroffen wurden, inwieweit der GmbH gegenüber dem Eigentümer Ansprüche im Hinblick auf den ihm zugutekommenden Baufortschritt eingeräumt werden.*)

3. Dem Eigentümer muss sich aus dieser einseitigen Risikoverlagerung, die sich bei einem schleppenden Verkauf der Wohneinheiten realisiert, die Möglichkeit einer Schädigung der Gläubiger der GmbH geradezu aufdrängen. Dies genügt für die Annahme eines Schädigungsvorsatzes.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2371
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2012 - 23 U 112/11

1. Sieht die Abnahmeklausel in den AGB eines Bauträgervertrages vor, dass der Erwerber unwiderruflich eine bestimmte Person (insbesondere den Erstverwalter) bevollmächtigen muss bzw. darin bereits tatsächlich bevollmächtigt, ist sie unwirksam. Eine solche "verdrängende" Abnahmeklausel greift in das originäre Abnahmerecht des Erwerbers ein, weil er ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, der auch zum Widerruf einer an sich unwiderruflichen Vollmacht berechtigt, faktisch keine Möglichkeit hat, eine Abnahme durch den vorab notarvertraglich bevollmächtigten Verwalter zu verhindern.*)

2. Eine Abnahmevollmacht muss daher zwangsläufig widerruflich erteilt werden. Um dem Erwerber nicht zu suggerieren, dass nur der bevollmächtigte Verwalter abnehmen darf, muss die Klausel i.S. des Transparenzgebots gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG bzw. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zusätzlich ausdrücklich klarstellen, dass die Vollmacht nicht nur frei widerruflich ist, sondern der Erwerber jederzeit auch selbst die Abnahme erklären (bzw. verweigern) kann.*)

3. In einer als AGB vorformulierten Abnahmeklausel kann jedenfalls nur eine Person mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums betraut werden, die nicht aus dem potentiellen Lager des Bauträgers stammt, d.h. neutral ist. Damit scheiden regelmäßig ein vom Bauträger bestellter oder gar mit ihm personenidentischer bzw. von ihm abhängiger Erstverwalter als taugliche Abnahmeperson aus.*)

4. Welchen Schallschutz die Parteien eines Vertrages über den Erwerb eines Bauwerks (hier: "Reihenhaus") vereinbart haben, richtet sich in erster Linie nach der im Vertrag getroffenen Vereinbarung, wobei die im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen von der Qualität des Schallschutzes (d.h. der Beeinträchtigung durch Geräusche) maßgeblich sind. Dabei ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen, in die nicht nur der Vertragstext einzubeziehen ist, sondern bei der auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerks und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch sowie die Zweckbestimmung des Gebäudes zu berücksichtigen sind.*)

5. Für die Beurteilung des notwendigen Schallschutzes kommt es grundsätzlich nicht auf die Rechtsform des Objekts an (Realteilung bzw. eigenes Grundbuchblatt oder Wohnungseigentum), sondern auf die vertragliche Sollbeschaffenheit bzw. die bautechnischen Gegebenheiten.*)




IBRRS 2013, 2272
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Holz für den Dachstuhl: Was bedeutet "giftfrei imprägniert"?

OLG Koblenz, Urteil vom 11.06.2013 - 3 U 940/12

1. Findet sich in der Baubeschreibung eines Massivhausherstellers die Klausel, dass nach Bauplan ein Sattel-, Walm-, Pult- oder Krüppelwalmdach aus Nadelschnittholz giftfrei imprägniert verwendet wird, so bedeutet das nicht, dass das Holz gestrichen, gespritzt oder getaucht sein muss. Soweit sich die holzverarbeitende Industrie des Verfahrens der Trocknung des Holzes bedient, es sich um kammergetrocknetes Holz handelt, stellt dies eine giftfreie Imprägnierung des Holzes dar.*)

2. Das Fehlen einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit kann - unabhängig davon, ob sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht - einen "Werkmangel" im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB begründen. Haben die Parteien eine giftfreie Imprägnierung des Holzes für den Dachstuhl eines Hauses als vertragliche Beschaffenheit vereinbart, so stellt die Verwendung von kammergetrocknetem Holz auch nach dem subjektiven Fehlerbegriff keinen Mangel des Bauwerks dar (in Anknüpfung an BGHZ 91, 206 ff. = MDR 1984, 833 = BauR 1984, 428 = WM 1984, 1187 ff.)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 2077
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelfreie Abnahme bei Inbesitznahme: Klausel unwirksam!

LG Duisburg, Urteil vom 18.10.2012 - 8 O 227/10

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, die den Erwerber für den Fall der eigenmächtigen Inbesitznahme unabhängig von bestehenden Mängeln zur Einzahlung des Rest-"Kaufpreises" auf ein Notaranderkonto verpflichtet, ist wegen der Einschränkung des dem Erwerber gegebenenfalls zustehenden Leistungsverweigerungsrechts unwirksam.

2. Gegen eine Klausel, die an die eigenmächtige Inbesitznahme die Fiktion einer mängelfreien Abnahme und die Verlagerung der Beweislast für Mängel auf den Erwerber knüpft, bestehen keine Bedenken.




IBRRS 2013, 2023
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Rückabwicklung bei Interessenkollision Erwerber/WEG!

OLG Schleswig, Urteil vom 28.03.2013 - 3 U 44/12

1. Hat die WEG die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum an sich gezogen, ist eine fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer unwirksam, wenn die Nachbesserung (noch) nicht im Interesse der Gemeinschaft liegt.

2. Die Kontrollfrage zur Klärung eines möglichen Interessenwiderspruchs lautet: Wäre die Wohnungseigentümergemeinschaft als Hausherrin mit einer Durchführung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum einverstanden und würde dem Bauträger den Zutritt gestatten, um der Aufforderung des Erwerbers nach Mängelbeseitigung Folge zu leisten?




IBRRS 2013, 1792
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kann der Bauträger Sondernutzungsrechte zuweisen?

OLG München, Beschluss vom 10.04.2013 - 34 Wx 31/13

1. Zur zeitlichen Begrenzung der Ermächtigung des Bauträgers, Sondernutzungsrechte zuzuweisen.*)

2. Im Zweifelsfall ist - ähnlich wie bei Grundbuchvollmachten - vom (zeitlich) geringeren Umfang der Zuweisungsbefugnis auszugehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 1380
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahme der Bauträger-Leistung: Auch GU-Leistung abgenommen!

OLG Naumburg, Urteil vom 08.02.2013 - 1 U 76/12

1. Erfolgt bei einem Bauträgervertrag mit Generalübernehmervertrag eine Abnahme unter Beteiligung von Bauträger, späterem Nutzer und Generalübernehmer, so ist in Ermangelung entgegenstehender Erklärungen von einer Abnahme im Verhältnis aller Beteiligter auszugehen.*)

2. Zur Täuschung der Finanzbehörden geeignete Angaben in einem Vertrag führen nicht zur Nichtigkeit nach §§ 134, 138 Abs. 1 BGB, wenn die dahinter stehende Absicht kein alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist.*)




IBRRS 2013, 1378
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
PVC-Dachabdichtung ohne Kiesschicht: Arglisthaftung des Bauträgers?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2013 - 3 U 916/12

1. Haben die Parteien im notariellen Kaufvertrag (Bauträgervertrag) die Sachmängelhaftung nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts bestimmt, wobei der Erwerber zunächst auf Nacherfüllung beschränkt ist, verjähren Mängelansprüche an einem Bauwerk innerhalb von 5 Jahren ab Abnahme bzw. Übergabe des Werkes.*)

2. Die regelmäßige Verjährungsfrist findet demgegenüber gemäß § 634 a Abs. 3 i.V.m. §§ 195, 199 Anwendung, wenn der Unternehmer bzw. Bauträger den Mangel arglistig verschwiegen hat.*)

3. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 24.01.und vom 25.02.2013 -3 U 846/12 -; vom 04.10.2012 und 13.12. 2012 - 2 U 1020 /11 - BeckRS 2013, 00609; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491). Die Beweislast für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung trägt derjenige, der sich darauf beruft.*)

4. Sieht die Baubeschreibung des Bauträgers für Zimmerarbeiten, Dacheindeckung und -abdichtung eine Schweißbahn als Dampfsperre auf stahlbetondeckenden Flachdächern sowie eine druckfeste Wärmedämmung, Abdichtungsfolie auf Wärmedämmung vor, findet sich in der Baubeschreibung aber kein Hinweis auf eine Kiesschicht, kann eine arglistige Täuschung des Bauträgers nicht angenommen werden, wenn eine Kunststoff-Dachbahn aus weichmacherhaltigem Polyvenylchlorid (PVC-) mit Verstärkung aus synthetischen Fasern, nicht bitumenverträglichen Anforderungen gemäß DIN 16734 infolge der Sonneinstrahlung Materialschwund und Porösität erleidet, was zu einem Aufreißen der Dachbahn führt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14.06.2007 - VII ZR 45/06 - NJW 2007, 2983).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0660
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
BauFordSiG ist nicht nur auf Gebäude beschränkt!

BGH, Beschluss vom 24.01.2013 - VII ZR 47/11

1. Das Bauforderungssicherungsgesetz in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung ist anwendbar, wenn die pflichtwidrige Tathandlung nach dem 31. Dezember 2008 erfolgt.*)

2. Der Begriff der Herstellung oder des Umbaus eines Baues im Sinne von § 1 BauFordSiG ist nicht auf Gebäude beschränkt, sondern mit der Herstellung oder dem Umbau eines Bauwerks gleichbedeutend.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0573
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abweichung von Baugenehmigung: Bauträger haftet noch nach 28 Jahren!

OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2012 - 19 U 79/12

1. Eine von der Baugenehmigung abweichende Zuordnung von Abstellräumen zu den Wohnungen und die daraus folgende baurechtswidrige Veräußerung des Wohnungseigentums durch den Bauträger ist eine unerlaubte Handlung. Der Bauträger haftet deshalb bis zu 30 Jahre auf Schadensersatz.

2. In den Schutzbereich des § 62 BauO-NW 1970 (jetzt: BauO-NW § 48) sind neben den Eigentümern der Wohnung auch die Eigentümer der weiteren Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums des Hauses sowie sämtliche Nutzer einbezogen.

3. Wendet sich der Bauträger gegen die Höhe geltend gemachter Schadenspositionen, muss er diese substanziiert bestreiten und angemessene Preise jedenfalls der Größenordnung nach benennen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0518
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nicht geschützte Planung: Weiterverwendung zulässig!

BGH, Urteil vom 10.01.2013 - VII ZR 259/11

1. Beauftragt ein Bauträger einen Architekten mit den Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 15 Abs. 2 HOAI a.F. für die Errichtung eines Bauwerks auf einem bestimmten Grundstück und sind die Pläne nicht urheberrechtsschutzfähig, so ist der Architektenvertrag, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, dahin auszulegen, dass es dem Bauträger gestattet ist, die erstellten Pläne für die einmalige Errichtung des betreffenden Bauwerks auf dem konkreten Grundstück sei es auch im Wege der Weiterübertragung der Errichtungsbefugnis auf einen Dritten verwenden zu dürfen, und dass der Architekt eine Zweitverwertung der Pläne, bezogen auf die Errichtung des geplanten Bauwerks auf dem konkreten Grundstück, zu unterlassen hat.*)

2. Die Nicht- oder Schlechterfüllung eines schuldvertraglich begründeten Anspruchs stellt auch im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander keinen Eingriff in eine Rechtsposition des Anspruchsinhabers mit Zuweisungsgehalt dar und löst deshalb keinen Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0465
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Dient Bauträgertätigkeit einer Kommune der Daseinsvorsorge?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2012 - 1 S 1258/12

1. Bei Anwendung der qualifizierten Subsidiaritätsklausel des § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO ist auf der Grundlage einer interessenabwägenden, die Belange der Privat- und der Kommunalwirtschaft gleichermaßen berücksichtigenden Betrachtungsweise zu entscheiden, ob die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde unter den Begriff der Daseinsvorsorge fällt.*)

2. Eine Tätigkeit, die schwerpunktmäßig im Erwerb, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken besteht, kann nur dann der Daseinsvorsorge zugeordnet werden, wenn die Art der geplanten Bebauung Zwecken der Daseinsvorsorge dient.*)

3. Die bloße Benennung der städtebaulichen Entwicklung als Gesellschaftszweck eines wirtschaftlichen Unternehmens mit kommunaler Beteiligung schließt die Anwendung des § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO nicht aus. Für den Ausschluss ist vielmehr erforderlich, dass das Unternehmen tatsächlich Tätigkeiten von einigem Gewicht wahrnimmt, die der Daseinsvorsorge zugeordnet werden können und die zudem der erwerbswirtschaftlichen Betätigung außerhalb der Daseinsvorsorge nicht völlig untergeordnet sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0349
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauunternehmer muss Prozesskosten wegen Baumängeln tragen!

OLG München, Urteil vom 03.01.2013 - 9 U 2596/11 Bau

1. Dass es zu Rechtsstreitigkeiten mit Folgekosten kommt, wenn der mangelhaft ausführende Bauunternehmer nicht nachbessert, ist nicht unwahrscheinlich. Mängel der Bauleistung sind deshalb kausal für solche Prozesskosten, die in einem Selbständigen Beweisverfahren zwischen dem Bauträger und den Erwerbern anfallen. Denn ohne sie wäre es nicht zu Mängelansprüchen und zu Prozesskosten gekommen.

2. Das Verhalten eines Bauträgers im Prozess gegenüber den Erwerbern hat auf das Verhältnis zwischen Bauträger und Bauunternehmer keinen unmittelbaren Einfluss, sondern kann allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht von Bedeutung sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0228
BauträgerBauträger
Schikanöse Nachbarn: Bauträger muss ungefragt aufklären!

LG Hechingen, Urteil vom 26.07.2012 - 2 O 301/11

Der Bauträger ist verpflichtet, den Erwerber einer Eigentumswohnung über schikanöses Nachbarverhalten aufzuklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt den Erwerber dazu, den Bauträgervertrag wegen arglistigen Verschweigens anzufechten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0215
BauträgerBauträger
Zahlungsannahme bei mangelhafter Freigabeerklärung: Schadensersatz!

LG Mannheim, Urteil vom 20.12.2012 - 9 O 312/11

1. Die Freistellung eines Grundstücks von allen Grundpfandrechten für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, ist unabhängig davon, aus welchen Gründen es zur Nichtvollendung kommt und wer diesen Umstand zu vertreten hat. Die Freistellung muss auch für den Fall gewährleistet sein, dass der Erwerber den Vertrag nach § 649 BGB kündigt.

2. Kommt es trotz eines Mangels der Freigabeerklärung, deren Vorliegen gleichzeitig eine Fälligkeitsvoraussetzung der zu zahlenden Kaufpreisraten begründet, zu einer schuldhaften Entgegennahme von Zahlungen, macht sich der Empfänger schadensersatzpflichtig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0180
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Rückgabe von MaBV-Sicherheit: Avalprovision als Schadenersatz?

OLG Hamm, Urteil vom 06.11.2012 - 24 U 45/11

1. Zum Anspruch auf Ersatz von Avalprovisionen als Verzögerungsschaden bei Nichtrückgabe einer Bürgschaft nach der MaBV.*)

2. Zur Wirksamkeit der Regelung der Bürgschaftsdauer, wonach die Bürgschaft bereits bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV ohne Rücksicht auf etwaige Mängelansprüche zurückzugeben ist, in Vorauszahlungsfällen.*)

3. Zur Frage, ob im Fall der Nichtigkeit der vertraglichen Regelung zur Bürgschaftsdauer § 7 Abs. 1 S. 3 MaBV als Ersatzregelung Anwendung findet oder die allgemeinen Vorschriften zur Bürgschaftsdauer gelten, wonach die Bürgschaft herauszugeben ist, sobald feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.*)

4. Die Frage, wann feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, ist im Hinblick auf Anlass und Zweck der Sicherheitenleistung nach der MaBV, Nachteile aus der Vorauszahlung zu kompensieren und den Erwerber bei nicht vollständiger oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung nicht schlechter zu stellen als bei nicht erbrachter Vorauszahlung, im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens im Wege einer ex ante-Betrachtung zu beantworten. Sofern zu diesem Zeitpunkt Ansprüche im Raume stehen, die im Bestehensfall durch die Bürgschaft gesichert wären, kann dies einem fälligen Herausgabeanspruch entgegenstehen. Eine spätere rechtskräftige Abweisung der Klage des Erwerbers ist für die Beurteilung ohne Belang.*)

5. Zweifel bei der Feststellung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 3 MaBV gehen im Hinblick auf Anlass und Zweck der Sicherheitsleistung ebenfalls zulasten des Sicherungsgebers.*)

6. Zur Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Verzögerungsschaden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2012

IBRRS 2012, 4686
BauträgerBauträger
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: In AGB zulässig!

OLG Dresden, Urteil vom 08.01.2010 - 1 U 1371/09

Die vorformulierte Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum von einem unabhängigen Dritten - hier: dem TÜV - als Vertreter des Erwerbers abgenommen wird, benachteiligt den Erwerber nicht unangemessen und ist wirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4625
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Hohe Kosten allein machen Mängelbeseitigung nicht unzumutbar!

OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2012 - 21 U 113/11

1. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleich­bare andere, zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.

2. Der Unternehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg bei Abwägung aller Um­stände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Aufwands steht. Unverhältnismäßigkeit ist danach in aller Regel nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer völlig ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Besteller hingegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, kann ihm regelmäßig nicht wegen hoher Kosten die Nachbesserung verweigert werden. Die danach anzustellenden Abwägungen haben nichts mit dem Preis-/Leistungsverhältnis des Vertrags zu tun. Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis.

3. Eine Schiedsvereinbarung zwischen einem Bauträger und den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist undurchführbar, wenn die Schiedsvereinbarung nicht in allen Verträgen enthalten und es der Wohnungseigentümergemeinschaft deswegen unmöglich ist, die Gewährleistungsrechte am Gemeinschaftseigentum einheitlich geltend zu machen.




IBRRS 2012, 4519
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wer Mängel bestreitet muss Zinsen zahlen!

OLG Bremen, Urteil vom 20.06.2011 - 3 U 66/10

Der Auftragnehmer kann einem Anspruch des Bauträgers auf Erstattung von Zinsen auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln nicht entgegenhalten, der Bauträger habe es unterlassen, berechtigte Mängelansprüche der Erwerber anzuerkennen und damit gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, wenn der Auftragnehmer die Mängel zuvor vehement in Abrede gestellt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4515
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abschlagszahlung ohne Sicherheit: Klausel in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 08.11.2012 - VII ZR 191/12

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4457
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Beseitigung von Brandschutzmängeln kann nicht verweigert werden!

OLG Schleswig, Urteil vom 03.11.2011 - 16 U 132/10

1. Liegt ein Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen vor, ist die Mängelbeseitigung auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn die Leistung gebrauchstauglich ist.

2. Der Umstand, dass eine DIN-gerechte Sanierung mangelbehafteter Arbeit unmöglich ist, führt nicht dazu, dass eine Sanierung auch insoweit unterbleibt, als sie möglich und notwendig ist.

3. Die Verurteilung zur Vorschusszahlung umfasst regelmäßig die unausgesprochene Feststellung, dass - falls der Vorschuss nicht auskömmlich ist - auch der übersteigende Betrag geschuldet ist. Diese Feststellungswirkung führt dazu, dass der Anspruch auf die übersteigenden Kosten der Mängelbeseitigung erst 30 Jahre nach Rechtskraft des Urteils verjährt. Dabei ist unerheblich, ob neues oder altes Verjährungsrecht Anwendung findet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4174
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Einbeziehung von Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - II R 7/12

1. Ergibt sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit einem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand (Festhalten an der ständigen Rechtsprechung).*)

2. Gegen die ständige Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des BFH.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4094
BauträgerBauträger
Rechtmäßigkeit eines Zuweisungsvorbehalts

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2012 - 8 W 164/11

Zur Rechtmäßigkeit eines Zuweisungsvorbehalts.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3892
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sonder- und Gemeinschaftseigentum werden getrennt abgenommen!

OLG Dresden, Urteil vom 26.06.2012 - 9 U 39/12

1. Es kann gerade nicht von einer Abnahme des Sondereigentums durch die jeweiligen einzelnen Eigentümer auf die Abnahme des Gemeinschaftseigentums geschlossen werden.

2. Mängel, die in mehreren Wohnungen eines Gebäudes auftreten, gehen nicht lediglich das Sondereigentum der jeweiligen Wohnung, sondern das Gemeinschaftseigentum an.

3. Aus der Gesamtbetroffenheit ergibt sich die Aktivlegitimation für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3771
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wie ist ein vertragliches Rücktrittsrecht auszulegen?

OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2010 - 17 U 146/09

Die Parteien eines Werkvertrages sind bei der Ausgestaltung eines Rücktrittsrechts grundsätzlich frei; die Auslegung einer entsprechenden Vereinbarung richtet sich deshalb nach den allgemeinen für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3770
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftet Bauträger dem Zweiterwerber für Hausbockkäferbefall?

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2012 - 5 U 1224/11

1. Enthält der notarielle Kaufvertrag über ein Hausgrundstück neben einem allgemeinen Gewährleistungsausschluss die Erklärung, das Haus sei nach den Regeln der Technik, den DIN - Vorschriften und den handwerklichen Erfordernissen gebaut, liegt darin keine Garantie für die Freiheit von Hausbockkäferbefall. Dass der Verkäufer dem Erwerber sämtliche den Grundbesitz betreffenden Unterlagen übergeben hat, spricht gegen eine Garantiehaftung.

2. Sind die Fressgeräusche der Larve des Hausbockkäfers einige Zeit nach Gefahrübergang wahrnehmbar, ist das kein ausreichendes Indiz für ein arglistiges Verhalten des Verkäufers, da die Entwicklung der Larven Jahre dauert und die Wahrnehmbarkeitsschwelle erst nach dem Verkauf überschritten worden sein kann.

3. Zur Frage, ob ein Bauträger und der von ihm eingeschaltete Handwerker dem Zweiterwerber wegen des Schädlingsbefalls schadensersatzpflichtig sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3677
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welche Bedeutung hat der Anhang zur Klauselrichtlinie?

EuGH, Urteil vom 26.04.2012 - Rs. C-472/10

1. Es ist Sache des nationalen Gerichts, im Verfahren über eine Unterlassungsklage, die von einer nach innerstaatlichem Recht benannten Stelle im öffentlichen Interesse im Namen der Verbraucher erhoben worden ist, anhand von Art. 3 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen die Missbräuchlichkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherverträgen zu beurteilen, in der ein Gewerbetreibender eine einseitige Änderung der mit der zu erbringenden Dienstleistung verbundenen Kosten vorsieht, ohne den Modus der Preisänderung ausdrücklich zu beschreiben oder triftige Gründe für diese Änderung anzugeben. Im Rahmen dieser Beurteilung hat dieses Gericht insbesondere zu prüfen, ob im Licht der Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verbraucherverträge, zu denen die streitige Klausel gehört, und der nationalen Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten regeln, die zu den in den betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen hinzukommen könnten, Gründe oder Modus der Änderung der mit der zu erbringenden Dienstleistung verbundenen Kosten klar und verständlich angegeben sind und ob die Verbraucher gegebenenfalls über ein Recht zur Beendigung des Vertrags verfügen.*)

2. Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 93/13 ist dahin auszulegen, dass

- er dem nicht entgegensteht, dass die Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherverträgen im Rahmen einer Unterlassungsklage im Sinne von Art. 7 der Richtlinie, die von einer nach innerstaatlichem Recht benannten Stelle im öffentlichen Interesse und im Namen der Verbraucher gegen einen Gewerbetreibenden erhoben worden ist, nach diesem Recht Wirkungen gegenüber allen Verbrauchern entfaltet, die mit diesem Gewerbetreibenden einen Vertrag geschlossen haben, auf den die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, einschließlich derjenigen Verbraucher, die nicht Partei des Unterlassungsverfahrens waren;

- die nationalen Gerichte, wenn im Rahmen eines solchen Verfahrens die Missbräuchlichkeit einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen worden ist, auch in der Zukunft von Amts wegen alle im nationalen Recht vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen haben, damit diese Klausel für die Verbraucher unverbindlich ist, die mit dem betreffenden Gewerbetreibenden einen Vertrag geschlossen haben, auf den die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3644
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Üblicher Qualitätsstandard vereinbart: Schallschutzanforderungen?

LG Landshut, Urteil vom 31.08.2012 - 12 S 969/12

1. DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Maßgebend ist daher nicht, welche DIN-Norm gilt, sondern ob die Bauausführung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Auch VDI-Richtlinien haben keinen Normwert, sie sind nur Empfehlungen auf Grundlage der Beratungspraxis.

2. Den Schallschutzanforderungen der DIN 4109 kommt nur ein Stellenwert als Mindestanforderung bei. Sie stellen anerkannte Regeln der Technik nur insoweit dar, als es nach ihrer Zweckbestimmung um die Abschirmung von Menschen in Aufenthaltsräumen von lediglich unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung geht. Werden weitergehende Schallschutzanforderungen an Bauwerke gestellt, sind die Schalldämmmaße der DIN 4109 von vornherein nicht geeignet, als anerkannte Regeln der Technik zu gelten. Das einzuhaltende Schalldämm-Maß muss sich dann an der Vereinbarung des üblichen Qualitäts- und Komfortstandards orientieren.

3. Haben die Vertragsparteien einen üblichen Qualitäts- und Komfortstandard sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vereinbart, gehört ein über den Mindestanforderungen liegender Schallschutz zum Vertragsinhalt. Es muss eine gegenüber dem Mindeststandard spürbare, deutlich wahrnehmbare Erhöhung erreicht werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3643
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fertighausbauer muss auf Hangproblematik hinweisen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 17.06.2011 - 2 U 1369/10

1. Der Vertreiber eines Fertighauses, das in einem Hanggrundstück errichtet werden soll, darf seiner Planung nicht ungeprüft erkennbar vage Angaben des Bestellers über die Hangsituation zu Grunde legen.*)

2. Er muss den Besteller vielmehr vor Vertragsschluss darauf hinweisen, dass nur auf der Grundlage einer Höhenvermessung zuverlässig beurteilt werden kann, wie das Haus im Hang liegt und welche gesonderten Kosten durch die Hangbebauung zu erwarten sind.*)

3. Unterlässt er diesen Hinweis und sind die tatsächlichen Hangverhältnisse erheblich ungünstiger für die Bebauung als angenommen, ist er dem Besteller gegenüber zum Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung verpflichtet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3590
BauträgerBauträger
Geringfügige Schallschutzmängel berechtigen nicht zum Rücktritt!

LG Tübingen, Urteil vom 28.09.2011 - 2 O 129/10

1. Haben die Parteien eines Bauträgervertrags keine einzuhaltenden Schallschutzwerte vereinbart, muss der Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandard entsprechen. Der Erwerber kann insoweit erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertig gestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.

2. Können geringfügige Schallschutzmängel beseitigt werden, ohne dass die Kosten hierfür 10% des Kaufpreises überschreiten, stellen sie keine erheblichen Mängel dar, die zum Rücktritt berechtigen. Der rücktrittwillige Erwerber muss vielmehr die Nachbesserung dulden, sofern diese ohne Beeinträchtigung der Wohnung und ohne Verlust von Wohnfläche durchgeführt werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3371
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Aufrechnung des Kaufpreises mit Vorschuss für Mangelbeseitigung

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.07.2012 - 10 U 33/12

1. Zwischen einem Kaufpreisanspruch gegen einen Erwerber von Wohnungseigentum und einem Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum besteht mangels der für eine Aufrechnung erforderlichen Gegenseitigkeit keine Aufrechnungslage, weil zwar ein Erwerber von Wohnungseigentum einen Anspruch auf Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum grundsätzlich selbstständig geltend machen kann, aber grundsätzlich nur auf Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

2. Eine unwirksame Aufrechnungserklärung eines Erwerbers mit einem Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum gegen die Kaufpreisforderung ist als Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 320 BGB zu behandeln.*)

3. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Erwerber aus deren Kaufverträgen wirksam an sich gezogen hat, wird sie nicht Inhaberin dieser Rechte, so dass sie diese nicht an Dritte wie z.B. einzelne Erwerber abtreten kann. Ein dennoch gefasster Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Beschlussfassung, wenn diese auch ohne Abtretung erfolgt wäre.*)

4. Nach neuem Recht erlischt der Nacherfüllungsanspruch und damit ein Vorschussanspruch für die Mängelbeseitigung nicht schon mit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung oder dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Schadensersatz zu verlangen, sondern erst mit der Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung gegenüber dem Unternehmer.*)

5. Eine Mangelbeseitigung muss die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (Bestätigung Senat NJW-RR 2011, 1589, juris RN 24 f.)*)