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Sachgebiet: Versicherungen

1183 Entscheidungen insgesamt

Online seit 13. März

IBRRS 2024, 0807
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wer lügt, verliert!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.11.2023 - 5 U 34/23

1. Zum Nachweis des Versicherungsfalls in der Rohrbruch- und Leitungswasserversicherung.*)

2. Macht der Versicherungsnehmer auf ihm gestellte Fragen zum Zeitpunkt des (behaupteten) Versicherungsfalls und seiner Entdeckung bewusst unrichtige Angaben, die ersichtlich darauf abzielen, die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls zu verbergen und infolgedessen befürchteten Schwierigkeiten bei der Regulierung zu entgehen, kann dies als arglistige, zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit anzusehen sein.*)

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Online seit 13. Februar

IBRRS 2024, 0566
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Konkludente Zustimmung zum Versicherungsschutzbeginn vor Ende der Widerrufsfrist?

BGH, Urteil vom 24.01.2024 - IV ZR 306/22

Die Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist kann auch konkludent erklärt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 VVG).*)

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Online seit 9. Februar

IBRRS 2024, 0518
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Lieferung von Heizöl: Entladevorgang gehört zum "Gebrauch" des Tankwagens!

BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22

1. Der Entladevorgang gehört zum "Gebrauch" des Fahrzeugs i.S.d. § 1 PflVG, solange das Kraftfahrzeug oder seine an und auf ihm befindlichen Vorrichtungen daran beteiligt sind. Der Schaden, der beim Hantieren mit Ladegut eintritt, ist dann "durch den Gebrauch" des Kraftfahrzeugs entstanden, wenn es für die schadensstiftende Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nahe eingesetzt worden ist. Das Entladen eines Tanklastzugs mittels einer auf ihm befindlichen Pumpe ist danach dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs zuzuordnen, solange der Druck der Pumpe noch auf das abzufüllende Öl einwirkt und die Flüssigkeit durch den Schlauch heraustreibt.*)

2. Zum Begriff der Anlage i.S.d. § 89 Abs. 2 Satz 1 WHG.*)

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Online seit 5. Februar

IBRRS 2024, 0464
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wohnmobil ist hotelähnliche Unterbringung!

OLG Köln, Urteil vom 05.12.2023 - 9 U 46/23

Kosten für eine einem Hotel ähnliche Unterbringung i.S.v. Abschnitt A § 8 Nr. 1 Buchst. c VHB 2014 können auch die Aufwendungen für die Anmietung eines Wohnmobils sein.*)

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Online seit 1. Februar

IBRRS 2024, 0433
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.12.2023 - 5 U 50/23

1. Zur Eintrittspflicht des Privathaftpflichtversicherers wegen Baumfällarbeiten zwecks künftiger Nutzung einer derzeit stillgelegten Eissporthalle.*)

2. Angesichts der grundsätzlichen Einstandspflicht des Privathaftpflichtversicherers für alle Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und der Notwendigkeit, dem Versicherungsnehmer bestehende Lücken im Versicherungsschutz hinreichend zu verdeutlichen, dürfte einiges dafür sprechen, auch die in neueren Bedingungen als negative Tatbestandsmerkmale formulierten Ausnahmen für Beruf und Gewerbe als - in die Leistungsbeschreibung gekleidete - Risikoausschlüsse anzusehen.*)

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Online seit 23. Januar

IBRRS 2024, 0276
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung?

BGH, Urteil vom 13.12.2023 - IV ZR 12/23

1. Die in den Vertragsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung begründete allgemeine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers setzt grundsätzlich ein Auskunftsverlangen des Versicherers voraus.

2. Eine Regelung in den Vertragsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung, die die Leistungsfreiheit des Versicherers in Fällen der - auch versuchten - arglistigen Täuschung des Versicherungsnehmers über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, anordnet, ist eine Verwirkungsbestimmung mit Strafcharakter, die den in § 242 BGB wurzelnden Rechtsgedanken des redlichen Umgangs der Vertragspartner miteinander konkretisiert und in der Erwägung fußt, dass sich gerade das Versicherungsverhältnis in besonderem Maße auf wechselseitiges Vertrauen beider gründet.

3. Treu und Glauben setzen der Leistungsfreiheit des Versicherers auch Grenzen. Eine Vertragsbestimmung, die einen völligen Anspruchsverlust anordnet, kann nicht ungeachtet der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls und losgelöst insbesondere vom Maß des Verschuldens des Versicherungsnehmers angewendet werden.

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Online seit 15. Januar

IBRRS 2024, 0162
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Textformerfordernis wird durch Übergabe einer CD gewahrt!

OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2023 - 4 U 810/23

Das Textformerfordernis kann durch die Übergabe einer CD erfüllt werden.*)

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2024, 0147
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Entladen von Splitt gehört zum „Gebrauch“ des LKW!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2023 - 20 U 76/23

1. "Gebraucht" werden kann ein Kraftfahrzeug auch dann, wenn es als Arbeitsmaschine eingesetzt wird.

2. Ein Entladevorgang - auch soweit er nicht mehr dem "Betrieb" des Kraftfahrzeugs zuzurechnen ist - gehört zu dessen Gebrauch, solange das Kraftfahrzeug oder seine an und auf ihm befindlichen Vorrichtungen dabei beteiligt sind.

3. Wird von einem für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassenen und kraftfahrthaftpflichtversicherten Silo-LKW Splitt mittels der Motorkraft des Fahrzeugs und der auf dem Fahrzeug vorhandenen Vorrichtungen durch eine Schlauchleitung auf das Hochdeck eines Parkhauses gepumpt, und kommt es aufgrund einer versehentlich am Ende der Schlauchleitung nicht angeschlossenen Wasserzufuhr zu einer schadenstiftenden Staubentwicklung, ist das dem "Gebrauch" des Kraftfahrzeugs zuzurechnen.

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Online seit 11. Januar

IBRRS 2024, 0146
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verbraucherinformation muss Antragsbindungsfrist benennen!

BGH, Urteil vom 29.11.2023 - IV ZR 117/22

1. Eine Verbraucherinformation ist unvollständig, wenn sie keine Angaben über die Frist, während der ein Antragsteller an den Antrag gebunden sein sollte, enthält. Das Informationsbedürfnis des Versicherungsnehmers entfällt nicht deshalb, weil der Versicherer den Antrag innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen (§ 147 Abs. 2 BGB) Antragsbindungsfrist annimmt (Festhalten an Senatsurteil vom 18.07.2018 - IV ZR 68/17, IBRRS 2018, 2509 = VersR 2018, 1113).*)

2. Die Antragsbindungsfrist in Abschnitt I Nr. 1 Buchst. f der Anlage Teil D zum VAG a.F. steht in Einklang mit der unionsrechtlichen Regelung des Art. 36 Abs. 3 der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.11.2002 über Lebensversicherungen.*)

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 3206
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ausschluss von Schwammschäden ist ursachenunabhängig!

OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2023 - 9 U 19/23

1. Ein Leistungsausschluss, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden "durch Schwamm" erstreckt, erfasst gerade auch den Schwammbefall als Folge eines versicherten Leitungswasseraustritts.

2. Der Ausschluss für Schwammschäden in der Leitungswasserversicherung ist auch bei der Versicherung eines in Holzständerbauweise errichteten Gebäudes wirksam.

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IBRRS 2023, 2989
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ausschluss des Rücktrittsrechts trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung?

BGH, Urteil vom 27.09.2023 - IV ZR 464/21

Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn das Tatgericht dem nicht ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer die Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13.07.2001) wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach § 242 BGB versagt, wenn im Rahmen eines einheitlichen Anlagekonzepts die Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag zur Sicherung eines Darlehens dient, mit dem die Einmalprämie für die Versicherung finanziert wird.*)

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IBRRS 2023, 2999
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ordnungsgemäße Belehrung über Vertragsbeginn erst nach Ende der Widerrufsfrist

BGH, Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 40/22

1. Zur ordnungsgemäßen Belehrung i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, gehört neben dem Hinweis auf die Rückgewähr empfangener Leistungen auch der Hinweis auf die herauszugebenden gezogenen Nutzungen.*)

2. Im Rahmen der Rückabwicklung nach § 152 Abs. 2 i.V.m. § 169 VVG ist der Rückkaufswert nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten zu bestimmen.*)

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IBRRS 2023, 3000
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vertragsbeginn vor Ende der Widerrufsfrist in AGB möglich?

BGH, Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 41/22

1. Die Zustimmung des Versicherungsnehmers zu einem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gem. § 9 Abs. 1 VVG kann in einen vom Versicherer vorformulierten Antrag aufgenommen werden.*)

2. Selbst wenn § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VVG gegen Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.09.2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (Fernabsatzrichtlinie II) verstieße, kommt eine richtlinienkonforme Auslegung oder Rechtsfortbildung nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2023, 2966
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherer muss Erwerber bereits versicherter Immobilie beraten!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2023 - 12 U 66/23

1. Dem Erwerber eines bebauten Grundstücks kommt bereits in der Zeit zwischen Gefahrübergang und Eigentumserwerb ein versicherbares Sacherhaltungsinteresse zu, welches er dadurch versichern kann, dass er mit eigenen Rechten und Pflichten in einen bereits bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag des Veräußerers eintritt oder einen neuen Gebäudeversicherungsvertrag abschließt (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07, IBRRS 2009, 2353 = IMRRS 2009, 1279). Bereits vor Gefahrübergang ist der Abschluss eines Neuvertrags durch den Erwerber als Versicherung für fremde Rechnung möglich, welche nach Gefahrübergang zur Eigenversicherung wird.*)

2. Wendet sich der Erwerber noch vor Eigentumserwerb an den Versicherer eines mit dem Veräußerer bestehenden Versicherungsvertrags mit dem Anliegen, die bestehende Gebäudeversicherung vorzeitig zu übernehmen und ab sofort für die Beitragszahlung aufzukommen, ist der Versicherer ihm gegenüber zur Beratung gem. § 6 Abs. 1 VVG verpflichtet. Gleiches gilt für den so kontaktierten Versicherungsvertreter gem. § 61 Abs. 1 VVG.*)

3. Im Rahmen dieser Beratung kann es auch geboten sein, dem Erwerber die Möglichkeit des Neuabschlusses einer zusätzlichen Gebäudeversicherung aufzuzeigen. Die bloße Auskunft, eine Übernahme des bestehenden Vertrags sei vor Eigentumsumschreibung nur mit Einverständnis des Versicherungsnehmers möglich, ist dann nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2023, 2766
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Anforderungen an die Darlegung von Mängeln nach Abnahme?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.09.2023 - 2-08 O 391/22

Werden Mängel nach Abnahme gerügt, muss vor Gericht Beweis dazu angetreten werden, wer wann welche konkreten Handlungen vorgenommen hat. Bleibt nur eine Beweisführung in Form der Darlegung und des Nachweises von Indizien, so sind hieran erhöhte Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2023, 2626
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckt eine „Sorglos-Hausratversicherung“ alle Hotelkosten ab?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.09.2023 - 5 U 64/22

Die Regelung in den Bedingungen eines Hausratversicherers, wonach "die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten ... für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist", versichert sind, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass eine Ersatzpflicht schon dann besteht, wenn lediglich ein versichertes Ereignis - hier: Leitungswasser - im Bereich der Wohnung aufgetreten ist, ohne dass auch ein Versicherungsfall am Hausrat die Entstehung dieser Kosten notwendig gemacht hat.*)




IBRRS 2023, 2551
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsmakler verletzt Obliegenheit: Versicherer wird leistungsfrei!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2022 - 3 U 205/22

Schaltet der Versicherungsnehmer in die Schadensregulierung einen Versicherungsmakler ein, muss er sich dessen arglistige Verletzung einer vertraglich vereinbarten Auskunftsobliegenheit zurechnen lassen. Folge ist, dass der Versicherer leistungsfrei wird.

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IBRRS 2023, 2508
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vorschaden nicht abgrenzbar: Bauleistungsversicherer muss nicht zahlen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2023 - 3 U 105/22

1. Im Fall von Vorschäden kann der geschädigte Versicherungsnehmer mit dem späteren Schadensereignis kompatible Schäden nur dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie nicht bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind.

2. Der geschädigte Versicherungsnehmer muss grundsätzlich - vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen - den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen.

3. Der geschädigte Versicherungsnehmer muss geeignete Schätzgrundlagen beibringen, die Anhaltspunkte für die Einschätzung des Schadens und seiner Höhe bieten. Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde.

4. Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht ein Ersatzanspruch des geschädigten Versicherungsnehmers.

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IBRRS 2023, 2423
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auftragnehmer insolvent: Muss der Versicherer an den Auftraggeber zahlen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2023 - 18 U 4/23

1. Aufgrund des im Haftpflichtversicherungsrecht herrschenden Trennungsprinzips besteht im Regelfall kein Direktanspruch des geschädigten Auftraggebers gegen den Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers.

2. Die Haftpflichtansprüche zwischen dem geschädigten Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie die versicherungsvertraglichen Ansprüche im Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer sind in der Regel in getrennten Prozessen zu behandeln. Dabei setzt die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs die Feststellung des Haftpflichtanspruchs voraus.

3. Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der geschädigte Auftraggeber wegen des ihm gegen den Auftragnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers verlangen. Der geschädigte Auftraggeber kann den Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers deshalb ohne Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen.

4. Voraussetzung für die unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherers ist aber - wie beim Zahlungsanspruch des Auftragnehmers - auch hier, dass der Haftpflichtanspruch des geschädigten Auftraggebers festgestellt und der Entschädigungsanspruch fällig geworden ist.

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IBRRS 2023, 2372
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsnehmer muss Auskunft über Einkommensverhältnisse geben!

LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2023 - 306 O 151/22

1. Hat der Versicherungsnehmer nach den Vertragsbedingungen des Versicherers diesem " jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft - auf Verlangen schriftlich - zu erteilen und Belege beizubringen", entscheidet grundsätzlich der Versicherer darüber, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichende und gesicherte Tatsachen treffen zu können

2. Zu den zur Prüfung der Leistungspflicht zählenden Fragen können auch solche nach den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers oder seiner Angehörigen gehören, weil sich daraus für den Versicherer Anhaltspunkte ergeben können, der Eintritt des Versicherungsfalles und die damit verbundene Entschädigungsleistung entspreche der finanziellen Interessenlage des Versicherungsnehmers.

3. Auch wenn insoweit nicht grenzenlos Auskünfte von dem Versicherungsnehmer verlangt werden können, reicht es aus, dass die begehrten Auskünfte zur Einschätzung des subjektiven Risikos durch den Versicherer dienlich sein können. Insofern ist in Bezug auf den Umfang der Auskunftspflicht grundsätzlich eine differenzierte, einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich.

4. Es liegt auf der Hand, dass mit einem zunehmenden Wert des angegebenen Stehlguts ein gesteigertes Interesse des Versicherers an der Aufklärung der Vermögenssituation des Versicherungsnehmers besteht. Dieses Interesse betrifft nicht nur etwaige Auskünfte über die Anschaffung der Gegenstände, sondern vielmehr auch die Frage, in welcher konkreten Vermögenssituation der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls gewesen ist.

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IBRRS 2023, 2339
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kein Wiederaufbau, keine Erstattung des Neuwertschadens!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2022 - 11 U 244/20

1. Der Versicherungsnehmer erwirbt, wenn für (ganz oder zumindest überwiegend gewerblich genutzten) Betriebs- und Geschäftsgebäude – die Entschädigung zum Neuwert vereinbart ist, den Anspruch auf den Neuwertanteil (die Neuwertspitze) nur, soweit und sobald innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt ist, dass er die Entschädigung verwenden wird, um Gebäude zum gleichen Betriebszweck an der bisherigen Stelle wiederzuerrichten (sog. strenge Wiederherstellungsklausel).

2. Die bedingungsgemäße Sicherstellung der Mittelverwendung muss sehr hohen Anforderungen genügen, um Manipulationen möglichst auszuschließen. Es bedarf zwar nicht zwingend des Abschlusses eines entsprechenden Bauwerkvertrags und kommt es ebenso wenig darauf an, ob die gesamten finanziellen Mittel vom Versicherungsnehmer letztlich ausgegeben (also verbaut) werden müssen. Notwendig sind zuvor aber immer Vorkehrungen, die – selbst wenn sie eine restlose Sicherheit nicht bieten – bei vorausschauend-wertender Betrachtung jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung (das heißt dem Eintritt des Erfolgs) aufkommen lassen, was etwa bei bloßen Absichtsbekundungen oder bei Maßnahmen, die ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden können, nicht zutrifft.

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IBRRS 2023, 2272
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Fehlende/fehlerhafte Widerspruchsbelehrung: Widerspruch kann treuwidrig sein!

BGH, Urteil vom 19.07.2023 - IV ZR 268/21

1. Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 24.02.2022, u.a. Unit-Linked-Versicherungsverträge, Rs. C-143/20, und Rs. C-213/20, NJW 2022, 1513; vom 09.09.2021, Volkswagen Bank u.a., Rs. C-33/20, Rs. C-155/20 und Rs. C-187/20, NJW 2022, 40; vom 19.12.2019, Rust-Hackner u.a., Rs. C-355/18 bis Rs. C-357/18 und Rs. C-479/18, NJW 2020, 667) daran fest, dass die Geltendmachung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 21.07.1994) auch bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ausnahmsweise Treu und Glauben (§ 242 BGB) widersprechen und damit unzulässig sein kann, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen, die vom Tatrichter festzustellen sind (Fortführung des Senatsurteils vom 15.03.2023 - IV ZR 40/21, Rn. 21, IBRRS 2023, 0994 = IMRRS 2023, 0451).*)

2. Zum Einwand von Treu und Glauben ist keine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geboten (Fortführung des Senatsurteils vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21, IBR 2023, 264).*)

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IBRRS 2023, 2276
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bodenabsenkung durch Austrocknung: Weder Erdfall noch Erdrutsch!

OLG Dresden, Urteil vom 26.07.2023 - 1 U 520/23

Eine durch Austrocknung des Bodens erfolgende Bodenabsenkung mit der Folge von Gebäudeschäden ist weder als Erdfall noch als Erdrutsch anzusehen.*)

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IBRRS 2023, 1326
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

BGH, Beschluss vom 19.04.2023 - IV ZR 204/22

1. Der Abschlagsanspruch aus § 14 Abs. 2 Satz 1 VVG ist nicht auf den Betrag gerichtet, den die Versicherung voraussichtlich zu zahlen hat. Vielmehr kann im Rahmen eines Abschlagsanspruchs allein dasjenige verlangt werden, was dem Versicherungsnehmer mit Sicherheit endgültig zusteht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen.

2. Die Wiederherstellungsklausel des § 15 Nr. 4 Satz 1 VGB 88-L umfasst auch den Fall, dass (wie hier) Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden.

3. Die Gerichte haben die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (Fortführung u. a. von BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZR 137/21, IBRRS 2022, 2532 = IMRRS 2022, 1053).

4. Ein Gericht darf nicht ohne vorherigen Hinweis davon ausgehen, dass eine Partei neuem Vortrag des Gegners im Berufungsverfahren nicht entgegentreten möchte, wenn sich der Partei (wie hier) die Notwendigkeit weiteren Vortrags aufgrund des bisherigen Verfahrensgangs nicht hat aufdrängen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, IBRRS 2003, 2591 = IMRRS 2003, 1099).

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IBRRS 2023, 2131
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Deckungsanspruch gegen Versicherung unterliegt dreijähriger Verjährung!

KG, Beschluss vom 13.01.2023 - 6 U 191/21

1. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen des Architekten gegen seine Berufshaftpflichtversicherung auf Gewährung von Deckungsschutz wegen mangelhafter Architektenleistungen beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Bauherr gegen den Architekten Ansprüche wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern ernsthaft geltend gemacht hat.

2. Die Verjährung ist für die Dauer der Leistungsprüfung gehemmt, bis die Versicherung ihre Eintrittspflicht ablehnt.

3. Der Begriff der verjährungshemmenden "Verhandlungen" ist weit auszulegen. Verhandlungen schweben bereits dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Notwendig ist aber zumindest ein zweiseitiger kommunikativer Prozess, so dass das Angebot zu Verhandlungen oder gar Vorschläge zu einem konkreten Entgegenkommen noch keine Verhandlung sind, wenn es bzw. sie unerwidert bleiben.

4. Ein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen ist nur anzunehmen, wenn der Schuldner aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen.

5. Ein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen kann auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Hierfür muss ein äußeres Verhalten festgestellt werden, das als Ausdruck einer solchen einvernehmlichen Entschließung ausgelegt werden kann.

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IBRRS 2023, 2044
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erweiterte Schlüsselklausel unterfällt nicht der AGB-Inhaltskontrolle!

BGH, Urteil vom 05.07.2023 - IV ZR 118/22

Die sog. "erweiterte Schlüsselklausel" in der Hausratversicherung (hier: § 28 Nr. 4 a, 4. Spiegelstrich GWW 2014), wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat, unterfällt als primäre Leistungsbeschreibung gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle und verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2023, 1794
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Muss der Mieter dem Gebäudeversicherer Auskunft über seine Versicherungen geben?

BGH, Urteil vom 07.06.2023 - IV ZR 252/22

Zum Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts eines von diesem abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrags (hier: Versicherungsverhältnis einer Gemeinde mit dem Kommunalen Schadensausgleich).*)

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IBRRS 2023, 1471
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungen aus einer Gebäudeversicherung

LG Flensburg, Urteil vom 17.12.2020 - 4 O 20/20

Zu den Anforderungen für eine Sicherstellung der Wiederherstellung des zerstörten Hauses in gleicher Art und Zweckbestimmung.*)

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IBRRS 2023, 1408
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Widerspruchsbelehrung muss klar und eindeutig sein!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2023 - 12 U 335/21

1. Wird in einer Widerspruchsbelehrung zwar zutreffend auf die von Gesetzes wegen erforderliche Textform für den Widerspruch hingewiesen, an anderer Stelle des Versicherungsscheins aber für Willenserklärungen an die Konsortialführerin die Schriftform verlangt, fehlt es der Widerspruchsbelehrung an der gebotenen Klarheit.*)

2. Die spätere Ausübung des Widerspruchsrechts verstößt jedoch gegen Treu und Glauben, da lediglich ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt (Aufgabe von OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2020 - 12 U 53/19).*)

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IBRRS 2023, 1257
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hausverwalter ist Versicherungsnehmer: Eigentümer nicht prozessführungsbefugt!

LG Ingolstadt, Urteil vom 14.02.2023 - 21 O 3045/21

1. Teil I. B § 12 Nr. 1 VGB 2008, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Gebäudeversicherungsvertrag über das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dem Versicherungsnehmer (hier: der Hausverwaltung) und nicht auch den Versicherten zusteht, stellt eine zulässige teilweise Abbedingung des § 44 Abs. 2 VVG dar.

2. Es besteht in solchen Fällen ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Versicherers daran, nur mit dem Versicherungsnehmer und nicht mit sonstigen Personen verhandeln zu müssen, denn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können erfahrungsgemäß durch Veräußerung des Sondereigentums wechseln, so dass der Versicherer jedes Mal überprüfen müsste, ob eine Person, die mit Ansprüchen an ihn herantritt, tatsächlich Sondereigentümer im Rahmen der WEG ist oder nicht.

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IBRRS 2023, 0994
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nochmal: Bei nur geringfügigem Belehrungsfehler ist ein Widerspruch treuwidrig!

BGH, Urteil vom 15.03.2023 - IV ZR 40/21

Enthält eine Widerspruchsbelehrung keinen Hinweis auf die nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13.07.2001) erforderliche Form (hier Textform) des Widerspruchs, liegt kein geringfügiger Belehrungsfehler vor, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21, IBRRS 2023, 0763 = IMRRS 2023, 0350, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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IBRRS 2023, 0922
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Was ist das "Schadensereignis" bei Allmählichkeitsschäden?

OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2022 - 4 U 492/22

1. Knüpfen die Versicherungsbedingungen in einer Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsfall an den Eintritt eines Schadensereignisses, "als dessen Folge die Schädigung eines Dritten unmittelbar entstanden ist", ist das im Zeitpunkt der Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs geltende intertemporale Recht anzuwenden, wenn unklar ist, wann dieses Ereignis (hier: Feuchteschäden in einer Tiefgarage) genau eingetreten ist.*)

2. Wird dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gegen einen Dritten der Streit verkündet, bemisst es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob hierin bereits die ernsthafte Geltendmachung eines Anspruchs liegt, die den Lauf der Verjährungsfrist auslöst (hier: bejaht).*)

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IBRRS 2023, 0886
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beweis einer Zahlung nur durch Einreichung eines Kontoauszugs!

LG Berlin, Urteil vom 17.01.2023 - 22 O 37/21

Zum Beweis einer Zahlung (einer Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer) ist die Einreichung eines Kontoauszugs erforderlich und der bloße Zeugenbeweis untauglich - jedenfalls dann, wenn die Zahlung durch Überweisung von einem Konto erfolgt ist und ein Kontoauszug problemlos von der kontoführenden Bank erhältlich ist.*)

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IBRRS 2023, 0850
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Reparatur unwirtschaftlich: „Neuwert“ bildet Kostenobergrenze!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.02.2023 - 5 U 30/22

1. Zur Berechnung der Entschädigung eines sturmbedingt beschädigten Gartentores in der Wohngebäudeversicherung.*)

2. Erweist sich die vom Versicherungsnehmer beabsichtigte Reparatur der nur teilweise beschädigten Sache als unwirtschaftlich, weil sich die Neuherstellung einer gleichwertigen Sache kostengünstiger realisieren lässt, so entsprechen die dadurch bedingten Aufwendungen wirtschaftlich gesehen dem "Neuwert" der Sache, der bedingungsgemäß die Obergrenze der Entschädigung bei einer Beschädigung versicherter Sachen bildet, insoweit wegen der nicht beschädigten Teile der neu herzustellenden Sache aber auch keinen zusätzlichen Kürzungen unterliegt.*)

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IBRRS 2023, 0763
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Geringfügiger Belehrungsfehler: Widerspruch ist treuwidrig!

BGH, Urteil vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21

Die Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. (hier: Fassung vom 13. Juli 2001) verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (hier: Schriftform statt Textform).*)

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IBRRS 2023, 0530
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zu welchem Zeitpunkt müssen die Anforderungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG erfüllt sein?

BGH, Urteil vom 25.01.2023 - IV ZR 133/21

Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.*)

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IBRRS 2023, 0500
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Sturmschaden: Efeubewuchs der Fassade ist nicht versichert

OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2022 - 20 U 173/22

Wird eine Gebäudewand dadurch beschädigt, dass ein Efeubewuchs durch einen Sturm von der Fassade abgerissen wird, wirkt der Sturm nicht unmittelbar auf das versicherte Gebäude ein. Der Efeubewuchs der Fassade ist im Streitfall nicht versichert; er wird insbesondere nicht "für die Instandhaltung des Gebäudes genutzt".




IBRRS 2023, 0445
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown

BGH, Urteil vom 18.01.2023 - IV ZR 465/21

1. Die Regelung in der Klausel Ziff. 3.4 BBSG 19 ("Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe"), wonach meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger sind, ist unklar i.S.v. § 305c Abs. 2 BGB. Sie kann den durchschnittlichen Versicherungsnehmer jedenfalls auch zu dem Verständnis führen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls maßgeblich ist.*)

2. Nach den Regelungen in Ziff. 3.1, 3.4 BBSG 19 setzt der Eintritt des Versicherungsfalls die namentliche Nennung der Krankheit oder des Krankheitserregers in den §§ 6 und 7 IfSG im Zeitpunkt der Betriebsschließung voraus. Eine Erweiterung der Meldepflicht für in diesen Regelungen nicht namentlich genannte Krankheiten und Krankheitserreger durch eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 IfSG erlassene Rechtsverordnung genügt nicht.*)




IBRRS 2023, 0402
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit ist bei Obliegenheitsverletzung kein Automatismus!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2023 - 20 U 306/22

Will der Versicherer bei Verletzung einer vertraglich wirksam vereinbarten Obliegenheit (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit in Anspruch nehmen, setzt dies eine wirksame vertragliche Vereinbarung nicht nur der Obliegenheit selbst, sondern auch der Rechtsfolge voraus.

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IBRRS 2023, 0370
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beweisverfahren löst keinen Abwehranspruch aus!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.01.2023 - 8 U 2921/22

Zu den Voraussetzungen des Versicherungsanspruchs in der Betriebshaftpflichtversicherung, insbesondere bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens gegen den Versicherungsnehmer (Anschluss an BGH, NJW-RR 2004, 1261 = r+s 2004, 411).*)

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IBRRS 2023, 0267
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regress des Kaskoversicherers bei Benutzung des Mietwagens von Nichtbefugtem

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22

1. Zum Regress des Kaskoversicherers, wenn das versicherte Mietfahrzeug durch den im Mietvertrag nicht als Fahrer benannten Sohn des Mieters im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit gebraucht und beschädigt wurde.*)

2. Enthält der Versicherungsvertrag abschließende Regelungen zu den mitversicherten Personen und einem unter bestimmten Voraussetzungen auch zu deren Gunsten wirkenden Regressverzicht des Versicherers, so wird, wenn die vertraglichen Voraussetzungen dieses Regressverzichts nicht vorliegen, auch eine entsprechende Anwendung der gesetzlichen Regressbeschränkungen regelmäßig nicht in Betracht kommen.*)

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3612
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie ist kein Versicherungsvertrag!

OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.2022 - 15 U 103/21 Kart

1. Ein Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen ("Integriertes Service-Paket"), der neben Wartungs- und Überwachungspflichten auch die Instandsetzung von Verschleißschäden und eine durch pauschalierten Schadensersatz abgesicherte Verfügbarkeitsgarantie enthält, ist nicht als Versicherungsvertrag i.S.d. § 1 VVG zu werten. Denn letztere, versicherungsartige Vertragspflichten stehen im inneren Zusammenhang mit den regelmäßigen Wartungsleistungen und bedingen diese. Kern des Vertrags ist die langfristige Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der Anlage, nicht die zu ihrer Absicherung getroffenen ergänzenden Zusagen.*)

2. Werden solche Vollwartungsverträge in aller Regel im Zusammenhang mit dem Erwerb der Windenergieanlage abgeschlossen, wobei die Verkäuferin zugleich Wartungsverpflichtete ist, ist für die kartellrechtliche Marktabgrenzung auf diesen einheitlichen (Primär-)Markt abzustellen.*)

3. Eine auf Wunsch des Kunden gewählte Festlaufzeit von 15 Jahren für den Windenergieanlagen-Vollwartungsvertrag stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Kunden gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn dieser keine Exit-Klausel im Sinne eines einseitigen früheren Kündigungsrechts enthält.*)

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IBRRS 2022, 3579
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auch "Erdkriechen" ist "Erdrutsch"!

BGH, Urteil vom 09.11.2022 - IV ZR 62/22

Der in den Klauseln zu einer Wohngebäudeversicherung (hier: Klauseln zu den WGB F 01/08 K.7) als "naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen" definierte Begriff "Erdrutsch" erfasst auch Schäden am Versicherungsobjekt, die durch allmähliche, nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden.*)

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IBRRS 2022, 3363
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Mietnomadenversicherung: Sachschadenerstattung nur bei Mietausfall!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2022 - 14 U 9475/21

1. Nach § 2 Nr. 1 c und Nr. 3 der besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung ist die Einstandspflicht des Versicherers für Sachschäden auf Fälle beschränkt, in denen es zugleich zu einem Mietausfall unter den weiteren Bedingungen des § 2 Nr. 1 dieser Versicherungsbedingungen gekommen ist.

2. Diese Koppelung der Einstandspflicht für Sachschäden an einen Mietausfall ist weder überraschend noch intransparent. Auch führt sie nicht zur Gefahr einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes; der Kernbereich einer Absicherung gegen "Mietnomaden", die nach Kündigung in der Wohnung verbleiben und dort Schäden anrichten, ist vielmehr gewährleistet.

3. Mietnomaden sind Personen, die in der Absicht eine Mietwohnung anmieten und beziehen, die vereinbarte Miete nicht zu entrichten und nach einem rechtskräftigen Räumungstitel die Wohnung nicht selten abgewohnt oder verwüstet hinterlassen und ein solches Verhalten danach wiederholen.

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IBRRS 2022, 3263
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2022 - 4 U 36/22

1. Sehen die Bedingungen des Versicherers die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor, kann der Versicherungsnehmer zunächst auf Feststellung der Ersatzpflicht klagen; auf eine Leistungsklage muss er sich dann nicht verweisen lassen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20, IBRRS 2022, 1345 = IMRRS 2022, 1422).*)

2. Eine Auskunftsobliegenheit in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, "jede Auskunft, auch in Schriftform zu erteilen", umfasst nicht die Verpflichtung zur Erteilung von Vollmachten zur Akteneinsicht in behördliche Unterlagen.*)

3. Unzureichende oder ausweichende Antworten auf eine Anfrage des Versicherers, die die Grenze zur Antwortverweigerung nicht überschreiten, können abhängig von den Umständen des Einzelfalls eine lediglich leicht fahrlässige Obliegenheitsverletzung darstellen, die eine Leistungskürzung nicht rechtfertigt.*)

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IBRRS 2022, 1345
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage gegenüber Leistungsklage subsidiär?

BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20

1. Eine allgemeine Subsidiarität einer Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage besteht nicht. Trotz möglicher Leistungsklage kann das Feststellungsinteresse bejaht werden, wenn schon ein Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, weil der Beklagte erwarten lässt, dass er bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird.

2. Einer auf Feststellung der Eintrittspflicht eines Versicherers gerichteten Klage eines Versicherungsnehmers kann grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn in den Versicherungsbedingungen die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Klärung der Schadenhöhe vorgesehen ist.

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IBRRS 2022, 2424
ProzessualesProzessuales
Was sind „Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen“?

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2022 - 102 AR 56/22

Zur gesetzlichen Spezialzuständigkeit „Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen“ des § 119a Abs. 1 Nr. 4 GVG.*)

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IBRRS 2022, 2423
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schadenspositionen sind nur unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten!

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2022 - 4 U 436/21

1. In der Wohngebäudeversicherung stellen einzelne Schadenspositionen lediglich unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten dar.*)

2. Die Berufung des Versicherers auf den Fristablauf einer strengen Wiederherstellungsklausel für die Erstattung des Neuwerts ist nicht schon deswegen nach Treu und Glauben ausgeschlossen, weil Zahlungen auf den Zeitwert erst nach Ablauf dieser Frist geleistet wurden.*)

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IBRRS 2022, 1992
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rückstausicherung muss nicht „funktionsbereit" gehalten werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2022 - 7 U 71/21

Eine Klausel, die dem Versicherungsnehmer die Obliegenheit auferlegt, zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen "funktionsbereit" zu halten, verstößt mangels Bestimmtheit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)

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IBRRS 2022, 1802
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Konstruktions- oder Materialfehler ist kein Sachschaden!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.06.2022 - 8 U 424/22

In der Maschinenversicherung stellt der Konstruktions- oder Materialfehler einer versicherten Sache als solcher keinen Sachschaden dar. Folglich sind Kosten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einer bei Vertragsschluss mangelhaften Sache erforderlich sind und demnach den vorbestehenden Mangelunwert beseitigen sollen, nicht erstattungsfähig (Fortführung von OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 U 503/18, IBRRS 2019, 4234).*)

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