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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1030 Entscheidungen insgesamt

Online seit 17. April

IBRRS 2024, 1286
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Revisionsgericht kann Sicherheitsleistung nicht herabsetzen

BGH, Beschluss vom 26.03.2024 - VIII ZR 22/24

1. Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 03.04.1996 - XII ZR 26/96, IBRRS 1996, 0099; vom 13.08.1998 - III ZR 81/98, IBRRS 1998, 0296 = NJW-RR 1999, 213).*)

2. Zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Abänderung der Art einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung - hier nach § 711 Satz 2, § 709 Satz 2 ZPO - durch das Revisionsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 04.03.1966 - VIII ZR 20/66, IBRRS 1966, 0232 = NJW 1966, 1028; vom 03.04.1996 - XII ZR 26/96, IBRRS 1996, 0099; vom 13.08.1998 - III ZR 81/98, IBRRS 1998, 0296 = NJW-RR 1999, 213).*)

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Online seit 10. April

IBRRS 2024, 1200
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rechtsmissbräuchliche Vollstreckung

LG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.2023 - 5 T 5/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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Online seit 9. April

IBRRS 2024, 1034
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verfassungsbeschwerde, Gesundheitsgefahren, Zwangsräumung

BVerfG, Beschluss vom 26.02.2024 - 2 BvR 51/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 1032
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eilantrag gegen Räumungsvollstreckung bei Attest

BVerfG, Beschluss vom 10.01.2024 - 2 BvR 26/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

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Online seit 4. März

IBRRS 2024, 0339
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erzwingung von Mitwirkungshandlungen Dritter gegen den Schuldner

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2023 - 19 W 4/23

1. Erst wenn der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkungshandlung des Dritten (hier: Notar) zu erlangen, und er dies im Einzelnen dargelegt hat, ist die titulierte unvertretbare Handlung nicht unmittelbar erzwingbar.

2. Der Schuldner ist im Vollstreckungsabwehrverfahren nach § 767 ZPO und im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO mit seinem Erfüllungseinwand zu hören.

3. Ein Gutachten zur Verkehrswertermittlung ist nicht für die Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB tauglich, wenn es aufgrund des falschen Ausgangspunkts betreffend die planungsrechtliche Beurteilung der Immobilie unverwertbar ist.

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Online seit 1. März

IBRRS 2024, 0723
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ordnungsmittelverfahren ist mit eigenem Rechtsmittelzug ausgestattet!

BGH, Beschluss vom 21.12.2023 - I ZB 42/23

1. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die Rechtsbeschwerde wegen des durch § 574 Abs. 1 Satz 2, § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzugs zwar auch im Fall ihrer Zulassung ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102 = IBRRS 2003, 0877 = IMRRS 2003, 0330). Diese Begrenzung gilt aber nicht für das Ordnungsmittelverfahren, das als selbständige Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 32/06, GRUR 2009, 427 = = WRP 2009, 637 = IBRRS 2009, 1285 = IMRRS 2009, 0774 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel; BGH, Beschluss vom 26.09.2023 - VI ZB 79/21, GRUR 2023, 1788 = NJW 2024, 214).*)

2. Die Zwangsvollstreckung ist ein vom Erkenntnisverfahren selbständiges und unabhängiges Verfahren. Die Antragsbefugnis des Gläubigers im Ordnungsmittelverfahren gem. § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO folgt aus § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und nicht aus § 8 Abs. 3 UWG.*)

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Online seit 7. Februar

IBRRS 2024, 0335
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungsschutz wegen unzureichender Gelegenheit zur Ersatzraumbeschaffung

AG Neu-Ulm, Beschluss vom 24.04.2023 - 15 M 858/23

1. Hat ein Kapitalanleger einen Zuschlags- bzw. Räumungsbeschluss aus der Teilungszwangsversteigerung erhalten, kann die einstweilige Einstellung der Räumungszwangsvollstreckung gemäß § 765 a ZPO gerechtfertigt sein, wenn der Schuldner keine ausreichende Gelegenheit hatte Ersatzwohnraum zu finden.*)

2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gläubiger eine Mitursache dafür setzt, dass der Schuldner die Ersatzwohnraumbeschaffung nicht forciert, etwa durch Mietvertragsverhandlungen.*)

3. Macht der Räumungsgläubiger dem Räumungsschuldner Mietvertragsangebote können die Vollstreckungsgerichte im Rahmen ihrer Beweiswürdigung darauf schließen, dass Eigenbedarf nicht gegeben ist.*)

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Online seit 6. Februar

IBRRS 2024, 0334
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Vollstreckungsschutz bei Unfähigkeit zur Wohnungssuche/Räumung

LG München I, Beschluss vom 20.07.2023 - 14 T 8623/23

Auch wenn sich die Räumungsschuldnerin nicht an einer Wohnungssuche beteiligen oder eine Zwangsräumung vorbereiten kann, rechtfertigt dies eine Verlängerung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht, zumal hierin keine Härte nach § 765a Abs. 1 ZPO zu sehen ist.

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IBRRS 2023, 2673
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabe der vom Ehegatten genutzten Ehewohnung an Schwiegerelternteil

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.08.2023 - 7 UF 312/23

1. Sonderregeln zur Ehewohnung gelten nur zwischen den Eheleuten. Sie betreffen die Überlassung zur Benutzung; unberührt bleiben die Eigentumsverhältnisse.*)

2. Der Vorrang der familienrechtlichen Vorschriften zur Überlassung der Ehewohnung vor einem Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gilt nur im Verhältnis der Ehegatten oder Lebenspartner untereinander. Dies gilt auch dann, wenn die verfahrensgegenständliche Immobilie nach Zustellung des Scheidungsantrags verkauft wird.

3. Als wesentliche Kriterien für "ob" und Dauer einer Räumungsfrist ist das Bemühen und die Möglichkeit des Schuldners, Ersatzwohnraum zu finden, anzusehen.

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Online seit 5. Februar

IBRRS 2024, 0338
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anfechtungsrechtlicher Rückübertragungsanspruch vormerkungsfähig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2023 - 12 U 43/23

Der anfechtungsrechtliche Rückübertragungsanspruch, der auf Rückübertragung eines Erbteils gerichtet ist, ist nicht vormerkungsfähig, auch wenn zum Nachlass Grundstücksrechte gehören.*)

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IBRRS 2024, 0333
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung kann auch zu anderen Gefahren für das Leben als den Suizid führen

BVerfG, Beschluss vom 14.12.2023 - 2 BvR 1233/23

Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen als der konkreten Gefahr des Suizids eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwer wiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte i.S.d. § 765a ZPO darstellen.

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Online seit 30. Januar

IBRRS 2024, 0341
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ruhen Abwasser- und Abfallgebühren als öffentliche Last auf dem Grundbesitz?

VG Schleswig, Beschluss vom 15.11.2023 - 4 A 1/22

1. Abwasser- und Abfallgebühren ruhen nicht als öffentliche Last auf dem Grundbesitz, wenn der Eigentümer das Grundstück vor Inkrafttreten der Regelung des § 6 Abs. 7 KAG erworben hat.*)

2. Der Vollstreckbarkeit einer Grundsteuerforderung steht nicht eine dem Voreigentümer erteilte Restschuldbefreiung entgegen, da die Grundsteuerforderung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt und nicht durch die Restschuldbefreiung berührt wird, vergleiche §§ 302 Abs. 1, 49 InsO, § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)

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Online seit 29. Januar

IBRRS 2024, 0343
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Identitätsfeststellung bei weiteren zu räumenden Personen

AG Hannover, Beschluss vom 08.05.2023 - 535 C 3617/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0342
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung; (Mit-) Gewahrsam des Schuldners

LG Berlin, Beschluss vom 20.03.2023 - 51 T 108/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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Online seit 26. Januar

IBRRS 2024, 0336
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eilrechtsschutz gegen Räumung von Kellerräumen

VerfGH Berlin, Beschluss vom 15.11.2023 - VerfGH 106 A/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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Online seit 25. Januar

IBRRS 2024, 0317
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Herstellung der Lastenfreiheit ist vertretbare Handlung!

OLG Rostock, Beschluss vom 03.08.2023 - 3 W 38/19

Der Grundstückseigentümer kann die Herstellung der Lastenfreiheit seines Grundstücks von einer Grundschuld gem. § 887 ZPO vollstrecken.*)

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Online seit 17. Januar

IBRRS 2024, 0184
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsräumung könnte zu akuter Lebensgefahr führen!

LG München II, Beschluss vom 20.11.2023 - 12 T 2214/23

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 12. Januar

IBRRS 2024, 0044
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

LG Mainz, Beschluss vom 21.06.2023 - 3 T 30/23

Die Kosten eines Vollstreckungsvergleichs können regelmäßig nach § 788 Abs. 1 ZPO beigetrieben werden, wenn der Schuldner in dem Vergleich die Kosten ausdrücklich übernommen hat; ohne eine solche Vereinbarung wären die Vergleichskosten hingegen in entsprechender Anwendung des § 98 S. 1 ZPO als gegeneinander aufgehoben anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2006 – VII ZB 74/05, BeckRS 2006, 04266 - IBRRS 2006, 1033; IMRRS 2006, 0629).

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Online seit 8. Januar

IBRRS 2024, 0097
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung mit Auflagen?

BGH, Beschluss vom 26.10.2023 - I ZB 11/23

Die befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung kann auch mit Auflagen zu versehen sein, die die wirtschaftliche Verwertung des vom Schuldner bewohnten Grundstücks des Gläubigers sicherstellen. In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zu Gunsten des Gläubigers erbringen können.*)

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Online seit 5. Januar

IBRRS 2024, 0045
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid

LG Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2023 - 5 T 73/23

Voraussetzungen, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften des Zwangsvollstreckungsverfahrens ergeben, führen nicht zu einer bedingten Antragstellung, die kostenrechtlich einen eigenen Antrag darstellt.

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Online seit 2023

IBRRS 2023, 3583
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde gegen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem ZV-Verfahren?

BGH, Beschluss vom 11.12.2023 - I ZB 69/23

1. Gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem Zwangsvollstreckungsverfahren ist die Rechtsbeschwerde nur unter der Voraussetzung statthaft, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.

2. Lässt das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nicht zu, ist diese Entscheidung nicht mit einer Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar. Ein solches Rechtsmittel ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten.

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IBRRS 2023, 3552
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Für elektronisch einzureichenden Vollstreckungsantrag genügt einfache Signatur

BGH, Beschluss vom 28.09.2023 - V ZB 16/23

Für den elektronisch einzureichenden Vollstreckungsantrag der Vollstreckungsbehörde nach § 322 Abs. 3 AO, der über das besondere elektronische Behördenpostfach übermittelt worden ist, genügt die einfache Signatur der verantwortenden Person. Eines Dienstsiegels bedarf es nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 06.04.2023 - I ZB 84/22, IBRRS 2023, 3226 = NJW-RR 2023, 906).*)

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IBRRS 2023, 3467
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Durchsuchungsanordnung trotz Vermögensauskunft!

LG München I, Beschluss vom 17.02.2023 - 16 T 1114/23

Eine Durchsuchung ist nicht alleine deshalb unverhältnismäßig, weil der Schuldner in der Vermögensauskunft angegeben hat, keine pfändbaren Gegenstände zu haben und auch Drittauskünfte keinen Hinweis auf Vermögenswerte gegeben haben, denn hierdurch ist der Gläubiger nicht an weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gehindert.

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IBRRS 2023, 3466
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Duldungsbescheid auf Einräumung einer vorrangigen Grundschuld bei AnfG

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.02.2023 - 13 K 10/20

1. Lastet auf einem Grundstück eine vorrangige Grundschuld und wird zugunsten des Steuergläubigers eine Zwangssicherungshypothek eingetragen, so kommt ein Duldungsbescheid wegen der Einräumung der (vorrangigen) Grundschuld in Betracht.

2. Im Falle der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz muss der Duldungsbescheid die Art und Weise der Rückgewähr entsprechend § 13 AnfG bestimmt bezeichnen. Insoweit ist – je nach Verfahrensstadium und Einzelfall – eine Vielzahl von Rechtsfolgen denkbar. Im Regelfall hat der Ausspruch dahin zu lauten, dass der Anfechtungsgegner verpflichtet wird, von seinem Recht dem anfechtenden Gläubiger gegenüber keinen Gebrauch zu machen.

3. Beschränkt sich das Finanzamt im Duldungsbescheid darauf, zu erklären, die Grundschulden würden angefochten bzw. es werde in die eingetragenen Grundschulden vollstreckt und führt es zur Begründung der Gläubigerbenachteiligung aus, diese folge daraus, dass die Grundschuld des Empfängers des Duldungsbescheids im Falle der Zwangsvollstreckung der Befriedigung des Finanzamtes aus der von diesem eingetragenen, nachrangigen Sicherungshypothek vorgehe, so genügt dies den Bestimmtheitsanforderungen des § 119 Abs. 1 AO i.V.m. § 13 AnfG nicht. Der Duldungsbescheid ist jedenfalls rechtswidrig, wenn nicht bereits nichtig.

4. Eine Heilung des Formmangels im Leistungsgebot kommt – selbst wenn der Duldungsbescheid nicht nichtig ist – nicht in Frage, als die Klarstellung in der Form erfolgen muss, die für den Verwaltungsakt selbst gilt. Das Leistungsgebot hat indes einen vom Duldungsbescheid zu trennenden Regelungsgegenstand. Konkretisierungen darin erfolgen deshalb nicht in der gleichen Form.

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IBRRS 2023, 3263
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Geltendmachung drohender schwerwiegender Gesundheitsgefahren

BVerfG, Beschluss vom 07.09.2023 - 2 BvR 1233/23

(Ohne amtliche Leitsätze)




IBRRS 2023, 3022
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mitgenutzte Abstellflächen im Keller erhöhen Nutzungsentschädigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2023 - 9 U 36/21

1. Im Rahmen eines Anspruchs aus § 987 Abs. 1, § 990 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen der unberechtigten Nutzung einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung sind mitgenutzte Abstellflächen im Keller bei der Schätzung des Nutzungsersatzes gem. § 287 ZPO werterhöhend zu berücksichtigen.*)

2. Bei der Inanspruchnahme aus einer abgetretenen Briefgrundschuld kann der Eigentümer gem. §§ 1144, 1192 Abs. 1, §§ 273, 274 BGB bis zur Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung i.S.d. § 1155 BGB eine Zahlung auf die Grundschuld verweigern.*)

3. Verweigert der nicht im Grundbuch ausgewiesene Inhaber einer Briefgrundschuld die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung gegenüber dem in Anspruch genommenen Eigentümer, gerät er in Annahmeverzug mit der Folge, dass ein Zinsanspruch gem. § 301 BGB entfallen kann.*)

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IBRRS 2023, 2826
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Anerkennungshindernis schließt Vollstreckung als EU-Vollstreckungstitel aus!

BGH, Beschluss vom 30.08.2023 - VII ZB 45/21

Wird die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach Art. 34 Nr. 2, Art. 45 EuGVVO a.F. im Vollstreckungsstaat versagt, steht dies einer anschließenden Vollstreckung aus der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung im selben Vollstreckungsstaat nicht entgegen.*)

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IBRRS 2023, 2697
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabe des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes an der Wohnung

LG Berlin, Beschluss vom 30.03.2023 - 64 S 331/22

1. Der vormals berechtigten Besitzerin ist gem. § 940a Abs. 1 Alt. 1 ZPO, § 861 BGB durch einstweilige Verfügung der durch verbotene Eigenmacht entzogene Besitz an der Wohnung wieder einzuräumen, wenn sie glaubhaft macht, dass ihr der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen worden war sowie dass der Besitz der Verfügungsbeklagten ihr gegenüber fehlerhaft ist. Es obläge demgegenüber den Verfügungsbeklagten darzutun, dass sie den Besitz an der Wohnung i.S.d. § 858 Abs. 2 BGB gutgläubig erworben hätten; dazu müssten sie vortragen, wer ihnen die Wohnung wann zu welchen Konditionen überlassen haben soll, auf welche Rechte an der Wohnung sich diese Personen beriefen und von wem diese ein Recht zum Besitz der Wohnung abgeleitet haben sollen. Waren die Verfügungsbeklagten selbst gar nicht in der Lage, eine wirksame Entscheidung über ihren Einzug in die Wohnung zu treffen und die Rechtmäßigkeit ihrer Inbesitznahme der Wohnung zu beurteilen, dürfte es außerdem auch darauf ankommen, ob diejenigen Personen, die die Verfügungsbeklagten in die Wohnung verbrachten und sie dort quasi als ihre Besitzmittler installierten, ihrerseits der Verfügungsklägerin gegenüber fehlerfreien Besitz an der Wohnung erworben hatten; auch dies wäre von den Verfügungsbeklagten darzutun.*)

2. Da es der Verfügungsklägerin nicht zuzumuten ist, dass das Gericht den durch verbotene Eigenmacht begründeten Besitz der Verfügungsbeklagten auch nur vorübergehend perpetuiert, kommt die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO nicht in Betracht; die Verfügungsklägerin dürfte sich einer verbotenen Eigenmacht schließlich gem. § 859 BGB sogar durch Gewalt erwehren. In Fällen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nach § 940a Abs. 1 ZPO wegen durch verbotene Eigenmacht indizierter Dringlichkeit ist eine Räumungsfrist grundsätzlich nicht zu gewähren.*)

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IBRRS 2023, 2597
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kündigung wahrscheinlich wirksam: Suche nach Ersatzwohnung muss beginnen

LG München I, Beschluss vom 08.02.2023 - 14 T 1361/23

Eine Verlängerung der Räumungsfrist kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner sich intensiv um eine Ersatzwohnung bemüht hat. Dabei beginnt die Handlungsfrist bei klarer Sach- und Rechtslage mit Erhalt der Kündigung, spätestens aber mit Stattgabe der Räumungsklage in erster Instanz oder einem Hinweis des Erstgerichts auf erhebliche Erfolgsaussichten der Räumungsklage.

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IBRRS 2023, 2444
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wirksame Auflassung bedarf qualifizierter Vollstreckungsklausel!

OLG Rostock, Beschluss vom 26.07.2023 - 3 W 69/23

Ist eine Partei zur Erklärung der Auflassung eines Grundstücks verurteilt, setzt eine wirksame Auflassung voraus, dass zum Zeitpunkt der Auflassungserklärung der anderen Partei ein vollstreckbarer Titel mit einer qualifizierten Vollstreckungsklausel vorliegt.*)

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IBRRS 2023, 2436
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Corona-Überbrückungshilfe III: Kein Pfändungsschutz für Unternehmen!

BGH, Beschluss vom 16.08.2023 - VII ZB 64/21

1. Bei der Corona-Überbrückungshilfe III (Billigkeitsleistung des Bundes in Form einer Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die in Folge der CoronaKrise erhebliche Umsatzausfälle erleiden) handelt es sich um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 1. Fall BGB nicht pfändbare Forderung.*)

2. Die Unpfändbarkeit der Corona-Überbrückungshilfe III setzt sich nach deren Überweisung nicht an der Gutschrift auf einem regulären Girokonto des Schuldners fort. Ist der Schuldner eine juristische Person, kann er sich insoweit nicht auf eine entsprechende Anwendung der für ein Pfändungsschutzkonto gem. § 850k ZPO geltenden Schutzvorschriften berufen; ihm steht lediglich im Einzelfall bei einer gegen die guten Sitten verstoßenden unzumutbaren Härte Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO zu.*)

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IBRRS 2023, 2240
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erwerb einer Zwangshypothek durch Eigentümer aufgrund einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2023 - 3 Wx 49/23

1. Eine gerichtliche Entscheidung, die die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnet, führt gem. § 868 Abs. 2, 1. Halbs. ZPO nur dann zum Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer, wenn zugleich die erfolgten Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden. Erfolgt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung, stellt die Leistung derselben eine zusätzliche Voraussetzung für den Erwerb der Hypothek dar.*)

2. Daneben kann der Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer gem. § 868 Abs. 2, 2. Halbs. ZPO auch dadurch bewirkt werden, dass die zur Abwendung der Vollstreckung nachgelassene Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erfolgt. Sicherheitsleistung in diesem Sinne ist die (Abwendungs-)Sicherheitsleistung durch den Schuldner in den Fällen der §§ 711, 712, 720a Abs. 3 ZPO, nicht aber die zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung geleistete Sicherheit.*)

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IBRRS 2023, 2230
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsräumung einer Wohnung bei Suizidgefahr

BVerfG, Beschluss vom 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

1. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet die Vollstreckungsgerichte, bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 765a ZPO auch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen; in besonders gelagerten Einzelfällen kann dies dazu führen, dass die Vollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist.

2. Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann.

3. Eine Verfassungsbeschwerde legt nicht substantiiert das Rechtsschutzbedürfnis dar, wenn der Beschwerdeführer sich nicht mit dem Umstand auseinandersetzt, dass ihm aufgrund der etwa einen Monat vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde erfolgten Räumung Vollstreckungsschutz nicht mehr gewährt werden kann (hier: ein Tag zwischen letzter gerichtlicher Entscheidung und Zwangsräumung).




IBRRS 2023, 2241
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergleich falsch formuliert: Keine Zwangsvollstreckung ohne Pflicht zur Räumung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2023 - 26 W 5/23

Vereinbaren zwei Parteien in Bezug auf ein Grundstück im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches, dass bestimmte Räumlichkeiten zur alleinigen Nutzung der einen Partei und andere Räumlichkeiten der anderen Partei überlassen werden, so kann hieraus die Räumungsvollstreckung nicht betrieben werden, solange der Vergleich nicht auch die Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe der Räumlichkeiten enthält, die nach dem Vergleich der anderen Partei zugewiesen sind.*)

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IBRRS 2023, 2238
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mit der Zahlung endet die Vollstreckung

VG Meiningen, Urteil vom 22.02.2023 - 5 K 1279/20

1. Mit der Zahlung der durch eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gepfändeten Forderung durch den Drittschuldner an den Pfändungsgläubiger ist die Forderung eingezogen, der Pfandgegenstand verwertet und die Vollstreckung beendet.*)

2. Dagegen eingelegte Rechtsbehelfe werden unzulässig, weil sich die Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit ihrer Verwirklichung erledigt hat; eine Anfechtungsklage gegen die Pfändung kann nicht mehr zulässigerweise erhoben werden. Vielmehr ist Rechtsschutz im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage zu suchen *)

3. Richtet sich die Folgenbeseitigung in diesen Fällen allein auf die Rückgängigmachung der durch die Vollstreckungsmaßnahme bewirkten Vermögensverschiebung, ist bei der Beurteilung des Feststellungsinteresses zu berücksichtigen, dass aus einer Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsmaßnahme nicht zwangsläufig gefolgert werden kann, dass die Vollstreckungsbehörde die erlangten Beträge zu erstatten oder zurückzuzahlen habe.*)

4. Den Vollstreckungsgläubiger trifft nur eine Verpflichtung, vereinnahmte Beträge zu erstatten, die ohne rechtlichen Grund geleistet worden sind. Dies ist dann der Fall, wenn der Kläger nicht die bloße Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung geltend macht, sondern sich auf ein Pfändungs- und Vollstreckungsverbot beruft.*)

5. Hat der Vollstreckungsgläubiger zur Sicherung einer Zwangsgeldfestsetzung eine Sicherungshypothek eintragen lassen, muss die Befriedigung aus der Sicherungshypothek an dem Grundstück den dafür geltenden Regeln folgen.*)

6. Deshalb darf die nach diesen Regeln durchgeführte Vollstreckung in das Grundstück nicht durch eine erneute Beitreibung und Vollstreckung in den Auskehrerlös gegenüber vorrangigen Grundschuldgläubigern durchbrochen werden.*)

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IBRRS 2023, 2221
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Aufhebung eines Zwangsversteigerungstermins wegen konkreter Suizidgefahr

BVerfG, Beschluss vom 03.05.2023 - 2 BvQ 52/23

Die Verzögerung des Versteigerungstermins um wenige Monate wiegt insgesamt weniger schwer als die der Antragstellerin durch die Versteigerung drohenden Nachteile für ihre Gesundheit (Verstärkung der depressiven Symptomatik bis hin zu akuter Suizidalität).

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IBRRS 2023, 2210
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für Grundsteuerforderungen

VG Wiesbaden, Urteil vom 14.11.2022 - 1 K 2154/18.WI

Der Erwerber eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung haftet nicht für rückständige Grundsteuerforderungen, die schon vor dem Zuschlag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhten und bei der Feststellung des geringsten Gebots im Sinne des ZVG nicht berücksichtigt werden.*)

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IBRRS 2023, 1323
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft durch das Prozessgericht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2021 - 11 U 7/21

1. Dem formellen Anspruch auf jederzeitige Auseinandersetzung einer Grundstückgemeinschaft kann bei materiell-rechtlichen Einwendungen mit einer Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO begegnet werden.

2. Dem Kläger (= Antragsgegner beim Vollstreckungsgericht) kann über das Prozessgericht die Einstellung des Verfahrens nach § 769 ZPO eingeräumt werden.

3. Eine Einstellung nach § 769 ZPO kann ohne Auferlegung einer Sicherheitsleistung angeordnet werden.

4. Der Beschluss kann ohne mündliche Verhandlung, auch bei fehlender Zustimmung des Beklagten, ergehen.

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IBRRS 2023, 2077
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ankündigung der Zwangsvollstreckung ist kein Verwaltungsakt!

VG Greifswald, Beschluss vom 26.06.2023 - 3 B 671/23

Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt.

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IBRRS 2023, 2043
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eingetragenes Inkassounternehmen braucht keine Geldempfangsvollmacht!

BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - VII ZB 35/21

§ 753a Satz 1 ZPO ist dahin auszulegen, dass Bevollmächtigte im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO (in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmer) bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zum Empfang des vom Gerichtsvollzieher gepfändeten oder seitens des Schuldners an den Gerichtsvollzieher freiwillig gezahlten Geldbetrags (sog. Geldempfangsvollmacht) versichern können; des Nachweises einer Geldempfangsvollmacht durch Vorlage einer entsprechenden Vollmachtsurkunde bedarf es in diesen Fällen nicht.*)

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IBRRS 2023, 2033
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung ohne Dienstsiegel?

BGH, Beschluss vom 01.06.2023 - I ZB 69/22

Bei der Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung bedarf der elektronisch einzureichende Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen keines Dienstsiegels.*)

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IBRRS 2023, 2018
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auch Altersruhegeld vom Versorgungswerk ist pfändbar!

BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - VII ZB 3/20

1. Ansprüche gegen das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von §§ 850c ff. ZPO pfändbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 25.08.2004 - IXa ZB 271/03, IBRRS 2004, 3706 = BGHZ 160, 197; Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 43/06, IBRRS 2007, 2586 = MDR 2007, 907).*)

2. Die mit einer Pfändung verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne Weiteres auf alle Nebenrechte, die im Fall einer Abtretung oder eines gesetzlichen Forderungsübergangs nach §§ 401, 412 BGB mit auf den neuen Gläubiger übergehen.*)

3. Mit der Pfändung der Ansprüche auf Zahlung des Altersruhegelds gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2, § 27 Satzung Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg (Satzung AK BW) für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft wird das Recht, einen Leistungsantrag nach § 24 Abs. 5 Satzung AK BW - auch rückwirkend - zu stellen, umfasst. Dem steht der sozialrechtlich gebotene Schutz des unpfändbaren Stammrechts eines berufsständischen Altersruhegelds nicht entgegen.*)

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IBRRS 2023, 1985
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Was im elektronischen Handelsregister steht, ist offenkundig!

BGH, Beschluss vom 24.05.2023 - VII ZB 69/21

Die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger ist eine allgemeinkundige Tatsache i.S.v. § 727 Abs. 1 und 2 ZPO.*)

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IBRRS 2023, 1986
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
IVR

BGH, Beschluss vom 11.05.2023 - V ZR 203/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 1533
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist der Besuch von Hunden eine Beherbergung?

LG Duisburg, Beschluss vom 03.01.2023 - 7 T 109/22

Wird dem Mieter die "Beherbergung" von Hunden gerichtlich untersagt, so ist dieser Titel unbestimmt, wenn aus dem Urteil nicht hervorgeht, was unter "Beherbergung" zu verstehen sein soll.

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IBRRS 2023, 0889
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutzantrag kann nur ein beim BGH zugelassener Rechtsanwalt stellen

BGH, Beschluss vom 31.01.2023 - VIII ZA 27/22

1. Einen Vollstreckungsschutzantrag beim BGH kann nur ein dort zugelassener Rechtsanwalt stellen, dies gilt auch, wenn der Antragsteller Prozesskostenhilfe begehrt.

2. Ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 719 Abs. 2 ZPO hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Antragsteller in der Instanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn das Berufungsgericht fälschlich die Voraussetzungen des § 713 ZPO angenommen hat und eine Abwendungsbefugnis nicht angeordnet hat.

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IBRRS 2023, 1597
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wg nicht zu ersetzenden Nachteile

BGH, Beschluss vom 10.05.2023 - VIII ZR 23/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2023, 0338
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verzicht auf Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ist unwiderruflich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2023 - 13 U 83/22

Der Verzicht auf einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist eine bestimmende Prozesshandlung, die weder widerruflich noch wegen Willensmängel anfechtbar ist. Dies gilt auch, wenn der Verzicht nicht gegenüber dem Gericht, sondern dem Gegner erklärt wurde und der Gegner sich im Prozess auf den Verzicht beruft.




IBRRS 2023, 1452
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwaltskosten sind von Behörden innerhalb 4 Wochen zu begleichen!

VG Kassel, Beschluss vom 10.05.2023 - 1 N 2021/22

In analoger Anwendung des § 882a ZPO beträgt die bei Behörden angemessene Zahlungsfrist für die Begleichung von Rechtsanwaltskosten vier Wochen.*)

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IBRRS 2023, 1236
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sicherheit zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung insgesamt!

OLG Celle, Beschluss vom 21.04.2023 - 9 U 28/23

Leistet der Schuldner Sicherheit gem. § 720a Abs. 3 ZPO zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung aus einem mit der Berufung angefochtenen, zugunsten des Klägers gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil, gebietet dies nicht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil insgesamt gem. § 719 Abs. 1, § 707 ZPO (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 21.03.2006 - 3 U 18/06, NJOZ 2006, 2053).*)

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