Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauträger

934 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 0007
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erwerbsvertrag mit Modernisierungsverpflichtung: Mängelhaftung (nur) nach Kaufrecht!

OLG Jena, Urteil vom 30.04.2020 - 8 U 674/19

1. Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines sanierten Altbaus ist insgesamt Werkvertragsrecht anzuwenden, wenn der Erwerb des Grundstücks mit einer umfassenden Herstellungsverpflichtung hinsichtlich des Gebäudes verbunden ist und die übernommenen Bauleistungen nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind.

2. Die bloße Wiederinstandsetzung eines Gebäudes unter weitgehender Beibehaltung des ursprünglichen Raum- und Nutzungskonzepts und der Erhaltung der Bausubstanz ist keine der Neuerrichtung entsprechende Sanierung.

3. Kommt die geschuldete Sanierung keiner Neuherstellung gleich, ist wegen der Mängel des Objekts Kaufrecht anwendbar.

4. In einem Individualvertrag können die Parteien wirksam den Ausschluss der verschuldensunabhängigen Sachmängelgewährleistung für Mängel der von der Modernisierung des erworbenen Objekts unberührt gebliebenen Altbausubstanz vereinbaren.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2020

IBRRS 2020, 3669
BauvertragBauvertrag
Bauträger muss Umsatzsteuer an Fiskus erstatten!

OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2019 - 11 U 87/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).

2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur ergänzenden Vertragsauslegung (IBR 2018, 372) erstreckt sich auch auf eine Klage des Fiskus aus abgetretenem Recht (Anschluss an BGH, IBR 2019, 179).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3555
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wer genau nach den Plänen baut, baut immer noch nicht mangelfrei!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.10.2019 - 6 U 1114/18

1. Auch vor Abnahme richtet sich der Erfüllungsanspruch auf die Herstellung eines mangelfreien Bauwerks.

2. Die Übereinstimmung der tatsächlichen Ausführung mit den genehmigten Plänen entbindet den Bauträger nicht von seiner Verpflichtung, ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herzustellen. Ist dies mit den genehmigten Plänen nicht möglich, bedarf es einer Planänderung.

3. Der Erwerber muss sich nicht auf unbestimmte Zeit mit einem Provisorium zufrieden geben. Er hat Anspruch auf Erfüllung, das heißt auf Herstellung einer mangelfreien Bauleistung.

4. Grundsätzlich legt der Bauträger fest, wie er einen Mangel beseitigt. Etwas anderes gilt, wenn nur eine Möglichkeit der Nacherfüllung besteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3529
BauträgerBauträger
Wer genau nach den Plänen baut, baut immer noch nicht mangelfrei!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.08.2019 - 6 U 1114/18

1. Auch vor Abnahme richtet sich der Erfüllungsanspruch auf die Herstellung eines mangelfreien Bauwerks.

2. Die Übereinstimmung der tatsächlichen Ausführung mit den genehmigten Plänen entbindet den Bauträger nicht von seiner Verpflichtung, ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herzustellen. Ist dies mit den genehmigten Plänen nicht möglich, bedarf es einer Planänderung.

3. Der Erwerber muss sich nicht auf unbestimmte Zeit mit einem Provisorium zufrieden geben. Er hat Anspruch auf Erfüllung, das heißt auf Herstellung einer mangelfreien Bauleistung.

4. Grundsätzlich legt der Bauträger fest, wie er einen Mangel beseitigt. Etwas anderes gilt, wenn nur eine Möglichkeit der Nacherfüllung besteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3624
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Prognoserisiko einer Übermaßsanierung trägt der Bauträger!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2019 - 29 U 133/18

1. Durch eine von einem Bauträger mehrfach verwendete Vertragsklausel, wonach keine Schadensersatzansprüche aus Verschuldenshaftung bestehen, wenn nicht Vorsatz, Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder Personenschäden betroffen sind, werden Gewährleistungsansprüche aufgrund fehlerhafter Bauleistung nicht wirksam ausgeschlossen.

2. Das Prognoserisiko für eine Übermaßsanierung trägt bei vertretbarer Handhabung aufgrund sachverständiger Beratung der Bauträger.

3. Durch die Zustellung eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung der Mängelansprüche gehemmt.

4. Für die Hemmungswirkung kommt es nicht darauf an, ob sich die behaupteten Mängel im Beweisverfahren feststellen lassen. Die Hemmung tritt auch dann ein, wenn sich die Mängel nicht bestätigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Umkehr der Steuerschuldnerschaft hat Auswirkungen auf die Verjährung des Werklohns!

OLG Celle, Urteil vom 14.05.2020 - 5 U 131/19

1. Der Werklohnanspruch des Bauunternehmers verjährt grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab Fälligkeit des Werklohnanspruchs, die mit der Abnahme der Werkleistung beginnt.

2. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei dem zwischen ihnen vor dem Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauverträgen übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen sind.

3. Hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3294
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahmemängel nicht beseitigt: Werklohnanspruch nicht fällig!

OLG München, Urteil vom 05.11.2019 - 9 U 3774/18 Bau

1. Der Werklohnanspruch des Bauträgers gegen einen Erwerber ist nicht fällig, wenn Abnahmemängel nicht beseitigt worden sind. Das gilt auch dann, wenn es sich um Mängel am Gemeinschaftseigentum handelt.

2. Haben die Parteien eines Bauträgervertrags den im heutigen Wohnungsbau üblichen Qualitäts- und Komfortstandard sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vereinbart, gehört ein über den Mindestanforderungen liegender Schallschutz zum Vertragsinhalt. Es muss eine gegenüber dem Mindeststandard spürbare, deutlich wahrnehmbare Erhöhung erreicht werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2682
BauvertragBauvertrag
Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2020 - 24 U 64/19

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gem. § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung auch dann ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger vor dem 14.02.2014 Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gem. § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.*)

2. Das Zivilgericht ist jedenfalls zur Prüfung der Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden nicht rechtskräftigen und bestrittenen Gegenforderung befugt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2252
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
In einer Dusche muss man duschen und in einer Badewanne baden können!

OLG Hamburg, Urteil vom 16.07.2020 - 8 U 61/19

1. Die Leistungsvereinbarung der Parteien eines Werkvertrags ist überlagert und konkretisiert durch die Herstellungspflicht des Unternehmers, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk zu erbringen. Wenn eine Funktion nach dem Vertrag vorausgesetzt ist, dann muss der Unternehmer die Funktion herbeiführen. Das ist Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung und damit der geschuldete Erfolg. Ist das Werk vom Unternehmer nicht zweckentsprechend und funktionstauglich hergestellt, ist es mangelhaft.

2. Kommt es bei der Warmwasserzufuhr, insbesondere beim Duschen oder in der Badewanne zu plötzlichen Temperaturschwankungen von 5°C, stellt dies einen Mangel dar.

3. Eine im Bauträgervertrag vorformulierte Vertragsbestimmung, wonach der Erwerber einer Wohnung die letzte Rate des Erwerbspreises vor Übergabe des Kaufgegenstands auf ein Notaranderkonto zu zahlen hat, ist gem. § 309 Nr. 2 a BGB unwirksam.




IBRRS 2020, 2604
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2018 - 29 U 163/17

1. Die von einem Bauträger in den Erwerberverträgen gestellte Klausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV erfolgt, benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

2. Wird eine förmliche Abnahme vereinbart und fehlt unter dem "Prüfbericht zur Baustellenbegehung" sowohl die Unterschrift des Auftraggeber- als auch des Auftragnehmervertreters, ist das Dokument lediglich Entwurf geblieben.

3. Die vereinbarte, aber fehlende förmliche Abnahme schließt die Möglichkeit der konkludenten Abnahme grundsätzlich aus. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Parteien einvernehmlich auf eine zunächst vereinbarte förmliche Abnahme verzichtet haben. Das hat der Auftragnehmer bzw. Bauträger darzulegen und zu beweisen.




IBRRS 2020, 2276
BauträgerBauträger
Bauträger muss auf besondere Wartungsbedürftigkeit hinweisen!

OLG München, Beschluss vom 08.01.2020 - 28 U 4568/19 Bau

1. Die Fertigstellungsrate von 3,5% und der vereinbarte Sicherheitseinbehalt für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel sind nicht zur Zahlung fällig, wenn noch wesentliche Restleistungen ausstehen oder wesentliche Mängel vorliegen.

2. Stellt ein Bauträger eine wartungsintensive Sonderkonstruktion her, so ändert die Übergabe einer Wartungs- und Pflegeanleitung nach Vertragsschluss nichts an der durch den Wartungsaufwand begründeten Mangelhaftigkeit der Leistung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2275
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger muss auf besondere Wartungsbedürftigkeit hinweisen!

OLG München, Beschluss vom 11.03.2020 - 28 U 4568/19 Bau

1. Die Fertigstellungsrate von 3,5% und der vereinbarte Sicherheitseinbehalt für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel sind nicht zur Zahlung fällig, wenn noch wesentliche Restleistungen ausstehen oder wesentliche Mängel vorliegen.

2. Stellt ein Bauträger eine wartungsintensive Sonderkonstruktion her, so ändert die Übergabe einer Wartungs- und Pflegeanleitung nach Vertragsschluss nichts an der durch den Wartungsaufwand begründeten Mangelhaftigkeit der Leistung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0704
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wer die Abnahme "vorgaukelt", kann sich nicht auf eine fehlende Abnahme berufen!

OLG Hamburg, Urteil vom 16.05.2019 - 8 U 42/18

1. Auch bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum ist der einzelne Wohnungseigentümer befugt, den Mangel gerichtlich geltend zu machen.

2. Wird ein Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung verlangt, ist grundsätzlich auf Zahlung an die WEG zu klagen. Ausnahmsweise kann der einzelne Eigentümer Zahlung an sich selbst verlangen, wenn er hierzu von der Eigentümergemeinschaft ermächtigt wurde.

3. In der Gemeinschaftsordnung können Untereigentümergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbstständiger Beschlussfassungskompetenz errichtet werden. Ihnen kann die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Eigentümer Maßnahmen zu beschließen, die das Gebäude betreffen, das zur jeweiligen Untergemeinschaft gehört.

4. Auch wenn ein Eigentümer die Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht erklärt hat, kann er den Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung geltend machen, wenn der Bauträger stets den Eindruck erweckt hat, dass eine Abnahme erfolgt und das Erfüllungsstadium beendet sei.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0615
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schadensersatz wegen Baumängel auch ohne Abnahme?

KG, Urteil vom 16.05.2017 - 27 U 132/16

Verlangt der Erwerber keine Erfüllung mehr, sondern macht er wegen Mängeln Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzanspruchs geltend, steht diesem Gewährleistungsanspruch die fehlende Abnahme nicht entgegen, wenn der Bauträger dem Erwerber die Eigentumswohnung zur Abnahme angeboten hat und die Parteien sich daher in einem Abrechnungsverhältnis befinden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1748
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verzug mit der Fertigstellung: Wie berechnet sich der Schadensersatz der Erwerber?

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2020 - 4 U 87/19

1. Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Fertigstellung mit der beabsichtigt selbst zu bewohnenden Eigentumswohnung kein vergleichbarer Wohnraum zur Verfügung, hat der Erwerber Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

2. Als Ausgangspunkt für die Berechnung des Nutzungswerts der vorenthaltenen Eigentumswohnung können entweder die anteiligen Vorhaltekosten oder die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden.

3. Auf den Nutzungsausfallschaden sind die dem Erwerber tatsächlich entstandenen und vom Bauträger zu tragenden Kosten der Unterbringung in einer Ersatzunterkunft in voller Höhe anzurechnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1787
BauträgerBauträger
(ohne Titel)

LG Münster, Urteil vom 26.09.2018 - 16 O 356/17

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1547
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer sich verkalkuliert, verliert!

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.12.2018 - 12 U 180/17

1. Der Herstellungsanspruch aus einem Bauvertrag kann grundsätzlich formfrei abgetreten, auch wenn die abgetretene Forderung auf einem formpflichtigen Geschäft - wie etwa einem Bauträgervertrag - beruht.

2. Eine Teilabtretung ist zulässig, wenn die Forderung teilbar ist und die Parteien sie nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen haben.

3. Der Auftragnehmer kann die Leistung verweigern, wenn sie für ihn oder für jedermann unmöglich ist. Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung von niemanden, also weder vom Auftragnehmer noch von einem Dritten, erbracht werden kann (hier verneint).

4. Dem Auftragnehmer steht auch dann ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn sie einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht.

5. Setzt der Auftragnehmer das Bauvorhaben um und führt er eine bestimmte Leistung nicht zu einem Zeitpunkt aus, zu dem sie ohne größeren Aufwand hätte ausgeführt werden können, kann er nicht einwenden, die nachträgliche Ausführung sei mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.

6. Hat der Auftragnehmer sich verkalkuliert, hat er keinen Anspruch auf Vertragsanpassung, selbst wenn der Kalkulationsirrtum für den Auftraggeber erkennbar war.




IBRRS 2020, 1501
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Was im Vertrag steht, das wurde auch vereinbart!

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2019 - 2 U 1212/18

1. Für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (BGH, IBR 2002, 574).

2. Beruft sich eine Vertragspartei darauf, dass entgegen dieser Vermutung in dem Vertrag nicht alle zwischen den Parteien getroffenen Abreden beurkundet seien und sie damit eine Formunwirksamkeit des Vertrags behauptet, ist sie dafür darlegungs- und beweisbelastet.

3. Behauptet der Bauträger, er hätte sich mit dem Erwerber vor Vertragsschluss auf den Entfall einer Leistung verständigt, hat er darzulegen und zu beweisen, wann, unter welchen Umständen, zwischen welchen Personen und vor allen Dingen mit welchem konkreten Inhalt eine diesbezügliche Einigung getroffen worden sein soll.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1500
BauträgerBauträger
Was im Vertrag steht, das wurde auch vereinbart!

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2019 - 2 U 1212/18

1. Für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (BGH, IBR 2002, 574).

2. Beruft sich eine Vertragspartei darauf, dass entgegen dieser Vermutung in dem Vertrag nicht alle zwischen den Parteien getroffenen Abreden beurkundet seien und sie damit eine Formunwirksamkeit des Vertrags behauptet, ist die dafür darlegungs- und beweisbelastet.

3. Behauptet der Bauträger, hätten sich vor Vertragsschluss auf den Entfall einer Leistung verständigt, hat er darzulegen und zu beweisen, wann, unter welchen Umständen, zwischen welchen Personen und vor allen Dingen mit welchem konkreten Inhalt eine diesbezügliche Einigung getroffen worden sein soll.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1706
BauträgerBauträger
Bauträger verlangt Umsatzsteuer zurück: Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

LG Münster, Urteil vom 16.04.2019 - 11 O 393/17

Sind Bauunternehmer und Leistungsempfänger bei einem vor Erlass des BFH-Urteils vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1556
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Komplettsanierung zugesagt: Bauträger muss Asbest-Fassade erneuern!

OLG München, Beschluss vom 28.10.2019 - 27 U 851/19 Bau

1. Wegen Mängeln des Objekts sind die Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts anzuwenden, soweit die Herstellungsverpflichtung verletzt wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Bauträger eine Herstellungsverpflichtung übernommen hat, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten nicht vergleichbar ist.

2. Soll eine Fassade nach dem Bauträgervertrag entsprechend der gesetzlichen Vorschriften behandelt werden, muss der Bauträger die Fassade komplett demontieren und erneuern, wenn es sich um unbeschichtete Asbest-Zementplatten handelt, die weder gereinigt noch beschichtet werden dürfen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1554
BauträgerBauträger
Komplettsanierung zugesagt: Bauträger muss Asbest-Fassade erneuern!

OLG München, Beschluss vom 03.09.2019 - 27 U 851/19 Bau

1. Wegen Mängeln des Objekts sind die Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts anzuwenden, soweit die Herstellungsverpflichtung verletzt wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Bauträger eine Herstellungsverpflichtung übernommen hat, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten nicht vergleichbar ist.

2. Soll eine Fassade nach dem Bauträgervertrag entsprechend der gesetzlichen Vorschriften behandelt werden, muss der Bauträger die Fassade komplett demontieren und erneuern, wenn es sich um unbeschichtete Asbest-Zementplatten handelt, die weder gereinigt noch beschichtet werden dürfen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1357
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kellerräume müssen keine Wohnraumqualität aufweisen!

OLG München, Urteil vom 30.07.2019 - 9 U 3235/18 Bau

1. Bei der Auslegung des Verkaufsprospekts eines Bauträgers geht die konkrete Baubeschreibung des Kellers der allgemein gehaltenen Qualitätsbeschreibung des Gesamtbauvorhabens vor.

2. Sichert der Bauträger keine Kellerräume in Wohnraumqualität zu, kann der Erwerber nicht erwarten, dass die Kellerräume beheizbar sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1212
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Was nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist mangelhaft!

OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2019 - 21 U 110/17

1. Die Leistung des Bauträgers ist mangelhaft, wenn sie gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt.

2. Eine von den anerkannten Regeln der Technik im Bauträgervertrag getroffene abweichende Vereinbarung kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der üblicherweise zu erwartende Mindeststandard nicht eingehalten werden soll. Etwas anderes kann gelten, wenn der Erwerber auf eine solche Bedeutung ausdrücklich hingewiesen wurde oder er dies etwa aufgrund einer entsprechenden Fachkunde weiß.

3. Einem Minderungsanspruch wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums kann der Bauträger Vergütungsansprüche gegen die einzelnen Erwerber nicht entgegenhalten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1211
BauträgerBauträger
Was nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist mangelhaft!

OLG Hamm, Beschluss vom 11.07.2019 - 21 U 110/17

1. Die Leistung des Bauträgers ist mangelhaft, wenn sie gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt.

2. Eine von den anerkannten Regeln der Technik im Bauträgervertrag getroffene abweichende Vereinbarung kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der üblicherweise zu erwartende Mindeststandard nicht eingehalten werden soll. Etwas anderes kann gelten, wenn der Erwerber auf eine solche Bedeutung ausdrücklich hingewiesen wurde oder er dies etwa aufgrund einer entsprechenden Fachkunde weiß.

3. Einem Minderungsanspruch wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums kann der Bauträger Vergütungsansprüche gegen die einzelnen Erwerber nicht entgegenhalten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1266
BauträgerBauträger
Erstattung der Reservierungsgebühr?

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.12.2019 - 18 C 186/19

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1206
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Unrichtige Eintragung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Mangel!

OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2019 - 24 U 6/18

1. Eine Verpflichtung des Erwerbers zur Abnahme besteht nur dann, wenn die Leistung des Bauträgers (hier: im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum) vollständig und frei von wesentlichen Mängeln ist, das Werk also abnahmereif ist.

2. Die unrichtige Eintragung der Wohnfläche einer an den Erwerber verkauften Eigentumswohnung in der Abgeschlossenheitsbescheinigung, der Teilungserklärung und im Wohnungsgrundbuch stellt einen wesentlichen Rechtsmangel dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0910
BauträgerBauträger
Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Schaden wird nach Wertminderung bemessen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.10.2015 - 1 U 22/14

1. Bei divergierendem Bausoll ist es Sache der Eigentümergemeinschaft, das Vorgehen gegen den Bauträger intern zu klären und einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Hat sich die Eigentümergemeinschaft verständigt, kann der Bauträger dem nicht entgegenhalten, er schulde die vereinbarte Beschaffenheit nur gegenüber einem Erwerber oder einzelnen Erwerbern.

2. Die Abweichung der tatsächlich ausgeführten von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit begründet einen Mangel und kann durch allgemeine formularvertragliche Freizeichnungen nicht legitimiert werden.

3. Die Mängelbeseitigung ist unverhältnismäßig und kann vom Bauträger verweigert werden, wenn mit der Beseitigung einer nicht störenden farblichen Abweichung ein ganz erheblicher Instandhaltungsaufwand verbunden ist.

4. Wird die Mängelbeseitigung vom Bauträger wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert, ist der Schaden nicht anhand der Mängelbeseitigungskosten, sondern anhand der Minderung des Verkehrswerts des Baugrundstücks zu bemessen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1107
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Übergabe nur nach Abnahme und Zahlung: Klausel unwirksam!

OLG München, Beschluss vom 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau

1. Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, wonach eine Schadenspauschale vom Bauträger zu zahlen ist, wenn bis zu einem bestimmten Datum die Eigentumswohnung nicht rechtzeitig bezugsfertig erstellt wird, ist dahin auszulegen, dass die Pauschale auch dann anfällt, wenn die Wohnung aus Gründen, die der Bauträger zu vertreten hat, nicht übergeben wird.

2. Sieht der Bauträgervertrag einen Zahlungsplan entsprechend § 3 Abs. 2 MaBV vor und regelt eine gesonderte Klausel "Der Veräußerer ist zur Übergabe verpflichtet, wenn die Abnahme nach Ziff. 2 durchgeführt ist und der Erwerber alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet, insbesondere die Bezugsfertigkeitsrate", so ist der Vertrag dahin auszulegen, dass der Bauträger zur Übergabe nur verpflichtet sein soll, wenn die Abnahme erklärt und die Bezugsfertigstellungsrate gezahlt wurde; eine solche Regelung ist insgesamt nichtig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1020
BauträgerBauträger
(ohne Titel)

LG Hamburg, Urteil vom 11.04.2019 - 305a O 9/16

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0989
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erwerber muss letzte Rate nicht auf Notaranderkonto zahlen!

OLG Schleswig, Urteil vom 21.02.2020 - 1 U 19/19

Eine vom Bauträger vorformulierte Vertragsbestimmung, wonach der Erwerber einer Wohnung die letzte Rate des Erwerbspreises auf ein Notaranderkonto zahlen muss, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0689
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wer den Vertrag durchführt, kann sich nicht auf die Formnichtigkeit berufen!

KG, Urteil vom 04.04.2019 - 27 U 111/18

1. Sind der Beurkundungspflicht unterliegende Vereinbarungen unrichtig beurkundet worden, richten sich die Rechtsfolgen danach, ob die Parteien bewusst oder unbewusst Unrichtiges haben beurkunden lassen. Im ersten Fall ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft und der wirklich gewollte Vertrag wegen Formmangels nichtig. Im zweiten Fall ist der Vertrag gültig, wenn die Parteien sich über das in Wahrheit Gewollte einig waren.

2. Haben die Vertragsparteien eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinn verstanden, geht der wirkliche Wille des Erklärenden dem Wortlaut vor und eine abweichende Auslegung kommt nicht in Frage.

3. Im Fall der Formnichtigkeit einer Vereinbarung ist die Berufung einer Partei hierauf ausnahmsweise unbeachtlich, wenn eine Partei, sei es auch nur unabsichtlich, die andere zum Absehen vom erforderlichen Abschluss eines formgültigen Vertrags veranlasst und diese daraufhin angenommen hat, dass eine formlose Vereinbarung genüge.

4. Die Berufung auf die Formnichtigkeit durch den Bauträger ist unter dem Gesichtspunkt selbstwidersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen, wenn er in Kenntnis der die Nichtigkeit begründenden Umstände den Vertrag durchführt und seine Bauleistung erbracht hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0941
BauträgerBauträger
Keine Sonderwünsche des Erwerbers sind keine Baubehinderung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2019 - 21 U 114/18

1. Sichert ein Bauträger die Fertigstellung des Objekts zu einem bestimmten Datum zu und wird das Vorhaben nicht termingerecht übergeben, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

2. Will der Bauträger darlegen, dass ihn an der Verzögerung kein Verschulden trifft, hat er eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Soll-Bauabläufe vorzulegen.

3. Der Erwerber ist nicht verpflichtet, Sonderwünsche geltend zu machen. Nicht geäußerte Sonderwünsche stellen deshalb keinen Umstand dar, der zu einer Verzögerung des Bauablaufs führt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0781
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Vereinbarung über entgangene Mieteinnahmen schließt Rücktritt nicht aus!

OLG Dresden, Urteil vom 06.04.2018 - 22 U 1166/17

1. Schließen die Parteien eines Bauträgervertrags aufgrund einer Verzögerung eine Vereinbarung, wonach der Bauträger dem Erwerber die entgangenen Mieteinnahmen erstattet, wird dadurch weder die Fälligkeit des Fertigstellungstermins hinausgeschoben noch auf das Recht zum Rücktritt verzichtet.

2. Das Risiko der gleichzeitigen Veräußerung sämtlicher Einheiten eines noch zu sanierenden Gebäudes trägt allein der Bauträger. Das gilt auch dann, wenn der Bauträgervertrag geschlossen wurde, um dem Erwerber die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen zu ermöglichen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0034
BauvertragBauvertrag
Bauträger erhält Umsatzsteuer erstattet: Bauunternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2018 - 16 U 30/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer gegen den Bauträger einen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer, wenn diese dem Bauträger vom Finanzamt erstattet wurde.

2. Die ergänzende Vertragsauslegung hat Vorrang vor den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0370
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Altglascontainer ist kein Mangel einer Eigentumswohnung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020 - 21 U 46/19

1. Eine in der Nähe einer vom Bauträger erworbenen Eigentumswohnung auf Anweisung der Stadt errichtete Wertstoffsammelstelle begründet keinen Sachmangel der Kaufsache i.S.v. § 437 BGB, weil die damit einhergehende Beeinträchtigung als sozialadäquat hinzunehmen ist.*)

2. Der Bauträger ist nicht verpflichtet, den Erwerber der Eigentumswohnung vor Vertragsschluss über die geplante Aufstellung der Wertstoffsammelstelle aufzuklären, wenn es sich um eine für jedermann öffentlich zugängliche Information handelt, die jederzeit bei der Stadt abrufbar war.*)




IBRRS 2020, 0170
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch den Abnahmeausschuss!

OLG Hamburg, Urteil vom 11.09.2019 - 5 U 128/16

1. Die vom Bauträger geschuldete Leistung entgegenzunehmen und über ihre Ordnungsgemäßheit zu entscheiden, ist allein Sache des Erwerbers. Dies gilt auch für das Gemeinschaftseigentum.

2. Die von einem Bauträger vorformulierte Klausel, wonach das Gemeinschaftseigentum vom Verwalter zusammen mit einem in der ersten Eigentümerversammlung zu wählenden Abnahmeausschuss abgenommen wird, benachteiligt einen Ersterwerber unangemessen und ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Bauträger von der Wahl des Abnahmeausschusses ausgeschlossen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0129
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Einstweilige Übergabe der Wohnung auch ohne vorherige Abnahme!

LG Landshut, Urteil vom 07.01.2020 - 72 O 4112/19

1. Ein "Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache" steht einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Übergabe der Wohnung im Bauträgervertrag jedenfalls dann nicht entgegen, wenn nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass der Anspruch einredefrei besteht und unberechtigt verweigert wird.

2. Verweigert der Bauträger die Abnahme bzw. sagt dieser einen bereits zugesagten Abnahmetermin kurzfristig unter Hinweis auf noch nicht geschuldete Kaufpreisraten ab, kommt eine einstweilige Verurteilung des Bauträgers zur Übergabe ohne Zug-um-Zug zu berücksichtigender Abnahmeverpflichtung des Käufers in Betracht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0089
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag kann nicht "frei" gekündigt werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2017 - 5 U 114/16

1. Die Abschlagsrechnung eines Bauträgers ist nicht fällig, wenn er die in Rechnung gestellten Arbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen hat.

2. Die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen umfasst auch die Isolierungs-, Belags- und Klempnerarbeiten.

3. Das freie Kündigungsrecht nach § 649 BGB findet auf den Bauträgervertrag wegen seiner Besonderheiten keine Anwendung. Jedoch kann ein Bauträgervertrag entsprechend § 314 BGB außerordentlich gekündigt werden, wenn eine Vertragspartei der anderen einen wichtigen Grund zur Kündigung gibt.

4. Die Schiedsvereinbarung erlaubt die Erhebung der prozesshindernden Einrede gemäß § 1032 Abs. 1 ZPO, wohingegen sich die Wirkung der Schiedsgutachtenabrede darin erschöpft, dass das Prozessgericht gehindert ist, die vom Schiedsgutachter getroffenen oder zu treffenden Tatsachenfeststellungen selbst vorzunehmen und die ohne Einholung des vorgesehenen Schiedsgutachtens erhobene Klage als zur Zeit unbegründet abzuweisen ist.

5. Mit einem Schiedsvertrag ist es - im Gegensatz zu einer Schiedsgutachtenabrede, nicht vereinbar, wenn die Entscheidung der Schiedsrichter über die Möglichkeit der Anfechtung nach § 1041 ZPO hinaus von den staatlichen Gerichten auf ihre sachliche Richtigkeit nachgeprüft werden soll.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0081
BauvertragBauvertrag
Rechnung falsch adressiert: Auftraggeber muss trotzdem zahlen!

OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2019 - 11 U 29/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372). Entsprechendes gilt, wenn der Bauunternehmer seinen Anspruch an den Fiskus abgetreten hat.

2. Der Anspruch auf Nachzahlung des Umsatzsteueranteils entsteht frühestens in dem Zeitpunkt, in dem der Bauträger die Erstattung der von ihm zunächst abgeführten Umsatzsteuer beantragt (BGH, a.a.O.)

3. Auch eine falsch adressierte Rechnung ist zu bezahlen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0036
BauvertragBauvertrag
Mal wieder: Wer sich als Bauträger die Umsatzsteuer erstatten lässt, muss sie an den Unternehmer zahlen!

OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2018 - 17 U 92/17

Gehen die Parteien bei Vertragsschluss - unzutreffend - von einer Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers (hier: eines Bauträgers) aus, wird eine hierauf beruhende Vereinbarung zur Umsatzsteuer nachträglich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach § 157 BGB angepasst (Anschluss an OLG Köln, IBR 2017, 351).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0039
BauvertragBauvertrag
Vertragsanpassung vor Störung der Geschäftsgrundlage!

OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2018 - 16 U 127/17

BGB § 199 Abs. 1, §§ 286, 288 Abs. 2, §§ 313, 631; UStG §§ 13b, 27 Abs. 19

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer gegen den Bauträger einen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer, wenn diese dem Bauträger vom Finanzamt erstattet wurde.

2. Die ergänzende Vertragsauslegung hat Vorrang vor den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2019

IBRRS 2019, 4143
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauträger macht Umsatzsteuererstattung geltend: Kann der Fiskus Zahlung an sich verlangen?

OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2018 - 11 U 86/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372). Entsprechendes gilt, wenn der Bauunternehmer seinen Anspruch an den Fiskus abgetreten hat.

2. Der Anspruch auf Nachzahlung des Umsatzsteueranteils entsteht frühestens in dem Zeitpunkt, in dem der Bauträger die Erstattung der von ihm zunächst abgeführten Umsatzsteuer beantragt (BGH, a.a.O.)

3. Auch eine falsch adressierte Rechnung ist zu bezahlen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3857
BauträgerBauträger
Keine Besitzübergabe per einstweiliger Verfügung!

LG München I, Urteil vom 26.06.2019 - 24 O 6425/19

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Besitzübertragung gegen den Bauträger bei noch streitigen Forderungen läuft auf eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache hinaus (a.A. KG, IBR 2017, 681).*)

2. Es besteht kein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes bei divergierenden Parteigutachten nicht zuverlässig festgestellt werden kann, ob nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat.*)

3. Ein Verfügungsgrund besteht nicht, wenn der Erwerber von dem bei Bezugsfertigkeit vertraglich geschuldeten Zahlungsstand umstrittene Abzüge vorgenommen hat und/oder in Kenntnis von Bauverzögerungen seine Mietwohnung bereits kündigte.*)

4. Die Weigerung des Bauträgers, die Wohneinheit zu übergeben, kann berechtigt sein, wenn der Bauträger den Vertragsrücktritt gestützt auf Zahlungsverzug des Erwerbers erklärt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3455
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Recht zur Ersatzvornahme kann wirksam ausgeschlossen werden!

OLG Koblenz, Urteil vom 11.04.2018 - 10 U 1167/16

In einem vom Bauträger vorformulierten "Kaufvertrag" über eine neu errichtete bzw. grundlegend sanierte Eigentumswohnung kann wirksam vereinbart werden, dass der Erwerber kein Recht dazu hat, einen Baumangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3119
BauträgerBauträger
Anwendbarkeit des § 13b UStG?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2019 - 23 U 16/18

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3178
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Besichtigung im Musterhaus dient nur der Meinungsbildung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2018 - 25 U 119/14

1. Haben die Parteien eines Bau(träger)vertrags keine besondere Vereinbarung über eine bestimmte Beschaffenheit getroffen, genügt der Unternehmer seiner Leistungspflicht, wenn er die der Gattung nach beschriebene Sache in einer mittleren Art und Güte einbaut. Dabei kommt es nicht stets auf einen allgemeinen Maßstab an, sondern dieses Maß kann auch durch die übrigen Vertragsbestimmungen konkretisiert werden.

2. Die Besichtigung in einem Musterhaus erschöpft sich in der Meinungsbildung. Ob es dazu kommt und welche Anforderungen an das dann gewählte Projekt und einzelne Bauteile zu stellen sind, ist in diesem Stadium noch ohne jede Fixierung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3242
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wählt der Insolvenzverwalter Erfüllung, muss er vorhandene Baumängel beseitigen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.04.2017 - 9 U 2/17

1. Mängelbeseitigungsansprüche sind modifizierte Erfüllungsansprüche. Wählt der Insolvenzverwalter Erfüllung, werden die Ansprüche zu Masseforderungen.

2. Wählt der Insolvenzverwalter gegenüber einem Erwerber Erfüllung, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ansprüche dieses Erwerbers geltend machen und die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums verlangen. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine Mehrhausanlage handelt und nach der Teilungserklärung die Instandsetzung der einzelnen Häuser nur den Eigentümern der jeweiligen Häuser obliegt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3073
BauträgerBauträger
Wählt der Insolvenzverwalter Erfüllung, muss er Baumängel beseitigen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.03.2017 - 9 U 2/17

1. Mängelbeseitigungsansprüche nach § 635 BGB sind modifizierte Erfüllungsansprüche. Wählt der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 InsO Erfüllung, werden die Ansprüche zu Masseforderungen.

2. Wählt der Insolvenzverwalter gegenüber einem Erwerber Erfüllung, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ansprüche dieses Erwerbers geltend machen und die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums verlangen. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine Mehrhausanlage handelt und nach der Teilungserklärung die Instandsetzung der einzelnen Häuser nur den Eigentümern der jeweiligen Häuser obliegt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3175
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahme kann nicht "vergemeinschaftet" werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2019 - 23 U 205/18

1. Ein in der Wohnungseigentümerversammlung gefasster Beschluss zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Verwaltungsbeirat ist nichtig. Denn für die Fassung eines solchen Beschlusses gibt es keine Grundlage im WEG.

2. Dem "Schweigen" der Erwerber nach der Erklärung der Abnahme durch den Verwaltungsbeirat ist kein Erklärungswert beizumessen.

3. An einer konkludenten Abnahme fehlt es bereits daran, wenn ein Erwerber Mängelrügen erhebt und damit zu erkennen gibt, dass er das Werk nicht als vertragsgemäß hergestellt ansieht.