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Sachgebiet: Bauträger

938 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 4027
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zum Stimmrechtsausschluss des Bauträger-Eigentümers

AG Landsberg, Beschluss vom 10.05.2011 - 1 C 1146/10

1. Ein Beschluss, in dem die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, Kosten für ein von einem einzelnen Eigentümer beauftragtes Gutachten für Mängel am Gemeinschaftseigentum zu übernehmen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Der Ausschluss des Bauträger-Eigentümers entsprechend § 25 Abs. 5 WEG ist rechtmäßig.

3. Auch im Übrigen wäre ein Beschluss wegen des Ausschlusses nur anfechtbar, wenn sich die Stimme des Bauträger-Eigentümers auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hätte.

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IBRRS 2011, 3882
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Rücktrittsrecht wegen Mängeln: Kein Ausschluss in AGB!

KG, Urteil vom 03.12.2010 - 21 U 16/09

1. Die Regelung in einem vom Bauträger vorformulierten Erwerbsvertrag, wonach ein Rücktritt wegen Mängel ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz (§ 307 Nr. 8b bb BGB) und ist unwirksam. Die bei Gewährleistung für Bauleistungen zugelassene Ausnahme greift nicht ein. Bauträger erbringen keine "Bauleistungen" im Sinne dieser Vorschrift (BGH, IBR 2002, 18).

2. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung liegt vor, wenn der Besteller dem Unternehmer klar macht, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Beseitigung der Mängel durch ihn abgelehnt werde. Dazu muss der Besteller nicht den Gesetzeswortlaut wiederholen. Die Erklärung muss dem Unternehmer lediglich unmissverständlich deutlich machen, dass der Besteller nach Fristablauf die Mängelbeseitigung ablehnen wird und er dies nur durch eine fristgerechte Nachbesserung abwenden kann.

3. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist nicht deshalb unwirksam, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Wohnungseigentümergemeinschaft die das Gemeinschaftseigentum betreffenden Gewährleistungsansprüche an sich gezogen hat. Denn der Erwerber von Wohnungseigentum ist berechtigt, seine individuellen Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Veräußerer selbständig zu verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft von dem Veräußerer ebenfalls Mängelbeseitigung fordert und noch keine weiteren Maßnahmen beschlossen hat, sondern noch verhandelt.

4. Nach § 204 Abs. 2 Satz BGB endet die Hemmung, wenn das Verfahren dadurch in Stillstand gerät, dass die Parteien es nicht betreiben. An die Stelle der Beendigung des Verfahrens tritt die letzte Verfahrenshandlung der Parteien oder des Gerichts. Besteht hingegen für das Untätigbleiben des Berechtigten ein triftiger und für den anderen Teil erkennbarer Grund ist § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht anwendbar. Ein triftiger Grund ist nicht nur ein rechtlich zwingender Grund, vielmehr kann ein solcher Grund auch vorliegen, wenn eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits prozesswirtschaftlich vernünftig erscheint. Das ist dann der Fall, wenn das Abwarten des Ausgangs eines anderen Verfahrens, insbesondere eines Parallelverfahrens, in dem die gleichen Fragen streitentscheidend sind, zwar nicht rechtlich geboten, aber prozesswirtschaftlich vernünftig erscheint.

5. Eine Untätigkeit der Parteien führt auch dann nicht zum Stillstand des Verfahrens, wenn dessen Leitung weiterhin beim Gericht liegt.

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IBRRS 2011, 3758
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Gemeinschaft kann Abnahme an sich ziehen!

AG Tettnang, Urteil vom 21.04.2011 - 4 C 1132/10

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, das Recht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen.

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IBRRS 2011, 3676
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wann unterfällt die Entgegennahme von Geld nicht § 3 MaBV?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2010 - 12 U 59/09

1. Das sich aus § 3 MaBV ergebende Verbot, Vermögenswerte ohne entsprechende Absicherung des Leistenden entgegenzunehmen, besteht nur für den Fall, dass dem Auftraggeber Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll und die Vermögenswerte des Auftraggebers zur Ausführung des Auftrags übergeben werden.

2. Die Entgegennahme von Geldbeträgen zur Vorfinanzierung unterfällt nicht § 3 MaBV, wenn der Leistende nicht Auftraggeber einer der zu errichtenden Wohnungen ist.

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IBRRS 2011, 3674
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Haftungsbefreiung durch Abtretung von Mängelansprüchen?

OLG Dresden, Urteil vom 07.07.2010 - 1 U 1570/09

1. Nicht im einzelnen ausgehandelte Klauseln in notariellen Verträgen, in denen der Veräußerer eines von ihm zu errichtenden Hauses seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber den Erwerbern ausschließt und gleichzeitig seine Gewährleistungsansprüche gegen Bauunternehmer und andere an der Errichtung beteiligte Dritte an die Erwerber abtritt, sind unabhängig vom Anwendungsbereich des AGBG bereits nach § 242 BGB von vornherein einschränkend dahin auszulegen, dass die Eigenhaftung des Veräußerers nur insoweit abbedungen wird, als sich die Erwerber aus den abgetretenen Ansprüchen tatsächlich schadlos halten können. Das Risiko, dass die Schadloshaltung fehlschlägt, verbleibt vollständig beim Veräußerer.

2. Die Haftung des Veräußerers bleibt darüber hinaus für solche Mängel bestehen, die nicht im Verantwortungsbereich eines Dritten, sondern allein in dem des Veräußerers liegen.

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IBRRS 2011, 3661
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Wer kann sie geltend machen?

KG, Urteil vom 23.11.2010 - 7 U 8/09

1. Die Abgrenzung nach § 5 Abs. 2 WEG gilt auch bei Wohnungseigentumsanlagen, die sich aus mehreren Häusern zusammensetzen. Jeder Wohnungseigentümer hat deshalb aus seinem Erwerbsvertrag einen eigenen Anspruch auf die mangelfreie Herstellung des gesamten Gemeinschaftseigentums. Dementsprechend ist bei der Beurteilung der Gewichtigkeit der Mängel nicht lediglich auf eine einzelne Wohnung oder das betreffende Haus abzustellen, sondern auf sämtliche zur Wohnungseigentumsanlage gehörende Gebäude.

2. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist nicht deshalb unwirksam, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Wohnungseigentümergemeinschaft die das Gemeinschaftseigentum betreffenden Gewährleistungsansprüche an sich gezogen hat. Denn der Erwerber von Wohnungseigentum ist berechtigt, seine individuellen Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Veräußerer selbständig zu verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft von dem Veräußerer ebenfalls Mängelbeseitigung fordert und noch keine weiteren Maßnahmen beschlossen hat, sondern noch verhandelt.

3. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich Verhandlungen über Mängel am Gemeinschaftseigentum und damit die Hemmung der Verjährung auf alle Ansprüche erstrecken, die sich aus diesem Sachverhalt für den Gläubiger ergeben können. Gläubiger und damit Verhandlungsberechtigte sind zunächst die Inhaber der Gewährleistungsansprüche, also die einzelnen Erwerber/Miteigentümer. Denn die Rechte wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums stehen den Erwerbern aus den mit dem Veräußerer jeweils geschlossenen Verträgen zu.

4. Werden Verhandlungen über Mängel am Gemeinschaftseigentum von dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft geführt, wird die Verjährung der den einzelnen Erwerbern zustehenden Mängelbeseitigungsansprüche gemäß § 203 BGB gehemmt. Da die durch den Verwalter vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft selbst nicht Anspruchsinhaberin ist, können Verhandlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Veräußerer keine Hemmung der Verjährung von nicht bestehenden Gewährleistungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bewirken, sondern nur eine solche der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer.

5. Wird ein gerichtliches Verfahren auf Anregung des Gerichts vereinbarungsgemäß nicht betreiben, um den Ausgang eines beim Bundesgerichtshof anhängigen Parallelverfahrens abzuwarten, dem ein fast identischer Sachverhalt zu Grunde liegt und in dem es insbesondere um die Frage der Verjährungshemmung geht, liegt dem eine konkludent getroffene Vereinbarung zu Grunde, die kein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, sondern ein Stillhalteabkommen - ein sog. pactum de non petendo - darstellt, das die Einrede der Verjährung nach § 242 BGB ausschließt.




IBRRS 2011, 3601
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger oder Erwerber mit Anordnungsrecht: Wer ist Bauherr?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2011 - 23 U 87/09

1. Umsatzsteueranpassungsklauseln müssen die Umstände der Preiserhöhung hinreichend klar umschreiben und in einem angemessenen Verhältnis zur Mehrbelastung stehen, die sich für den Bauträger aufgrund der Umsatzsteuererhöhung ergibt. Die Preiserhöhung darf nicht zu einer zusätzlichen Gewinnerzielung beim Bauträger führen.

2. Wesentliche Eigenschaft für den Bauherrn ist, dass er den bestimmenden Einfluss über das gesamte Baugeschehen behält, für die wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens auf seinem Grundstück im Rahmen des vereinbarten Werklohns und sonstiger zu erwartender Kosten zu sorgen hat und das sog. Bauherrenrisiko trägt.

3. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei einem Verstoß gegen die Schutzpflichten aus § 3 Abs. 2 MaBV gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 5 MaBV.

4. Leistet der Erwerber über den Bautenstand und die fälligen Raten des § 3 Abs. 2 MaBV hinaus Zahlungen an einen Bauträger, so ist auch der Geschäftsführer zur Rückzahlung der noch nicht fälligen Raten verpflichtet, wenn er vorsätzlich entgegen den vertraglichen Bestimmungen diese angefordert hat.




IBRRS 2011, 3581
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine SV-Abnahme von Gemeinschaftseigentum in AGB!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011 - 8 U 106/10

1. Eine Regelung in einem vorformulierten Bauträgervertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen abgenommen wird und der Erwerber diesem Sachverständigen eine unwiderrufliche Vollmacht, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, erteilt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Erwerbers unwirksam.*)

2. Auch die in einem vorformulierten Übergabeprotokoll abgegebene Erklärung des Erwerbers, wonach das Gemeinschaftseigentum mangelfrei sei und er den Vertragsgegenstand abnehme, führt nicht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums, wenn - im Hinblick auf die Abnahme durch den von dem Bauträger benannten Sachverständigen - tatsächlich eine Prüfung durch den Erwerber, ob das Gemeinschaftseigentum im wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde, nicht stattgefunden hat.*)




IBRRS 2011, 2808
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
10% Vertragserfüllungsbürgschaft + 5% Einbehalt: In AGB unwirksam!

LG Köln, Urteil vom 24.06.2011 - 82 O 2/11

1. Grundsätzlich muss die Vertragspartei, die sich im Individualprozess auf den Schutz des AGB-Gesetzes beruft, die Voraussetzungen für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen darlegen und beweisen. Abweichend von diesem Grundsatz genügt der Vertragspartner eines Bauträgers seiner Darlegungslast schon durch die Vorlage eines mit dem Bauträger abgeschlossenen Vertrags, wenn der Bauträger gewerblich tätig ist und der Vertrag Klauseln enthält, die typischerweise in Bauträgerverträgen verwendet werden. Das gilt auch, wenn es sich bei dem Bauträger um eine sog. Objektgesellschaft handelt.

2. Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Auftragssumme ist AGB-rechtlich nicht zu beanstanden.

3. Die Sicherungsabrede ist allerdings wegen Übersicherung unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass Zahlungen nur bis zu einem Gesamtleistungsstand von 95% erfolgen und die letzten 5% im Vorgriff auf den Gewährleistungseinbehalt nicht ausgezahlt werden.

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IBRRS 2011, 2776
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
EuGH-Vorlage zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

BFH, Urteil vom 30.06.2011 - V R 37/10

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Umfasst der Begriff der Bauleistungen i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Ermächtigung 2004/290/EG neben Dienstleistungen auch Lieferungen?

2. Falls sich die Ermächtigung zur Bestimmung des Leistungsempfängers als Steuerschuldner auch auf Lieferungen erstreckt:

Ist der ermächtigte Mitgliedstaat berechtigt, die Ermächtigung nur teilweise für bestimmte Untergruppen wie einzelne Arten von Bauleistungen und für Leistungen an bestimmte Leistungsempfänger auszuüben?

3. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung berechtigt ist: Bestehen für den Mitgliedstaat Beschränkungen bei der Untergruppenbildung?

4. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung allgemein (s. oben Frage 2) oder aufgrund nicht beachteter Beschränkungen (s. oben Frage 3) nicht berechtigt ist:

a) Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer unzulässigen Untergruppenbildung?

b) Führt eine unzulässige Untergruppenbildung dazu, dass die Vorschrift des nationalen Rechts nur zugunsten einzelner Steuerpflichtiger oder allgemein nicht anzuwenden ist?

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IBRRS 2011, 2559
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein formelhafter Gewährleistungsausschluss in Individualvertrag!

OLG Köln, Urteil vom 23.02.2011 - 11 U 70/10

1. Der formelhafte Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel ist individualvertraglich bei Altbauten und ähnlichen Objekten grundsätzlich zulässig und rechtlich unbedenklich. Anderes gilt für eine Individualvereinbarung über den Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser; in einem solchen notariellen Vertrag ist ein formelhafter Ausschluss werkvertraglicher Gewährleistung nach Treu und Glauben unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.

2. Die Formulierung in einem notariellen Kaufvertrag, dass "der Notar mit den Erschienenen die Regelungen über die Gewährleistung eingehend erörtert" hat, ist kein Nachweis einer umfassenden Belehrung über die Folgen eines Gewährleistungsausschlusses.

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IBRRS 2011, 2514
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kosten von Vorprozessen über Mängel nicht regressierbar!

LG München I, Urteil vom 06.06.2011 - 24 O 25456/10

1. Ein Bauträger, der seinen Erwerbern zum einen eine nicht ordnungsgemäße Bauleistung verkauft hat und zum anderen deren berechtigten Mängelansprüchen nicht nachgekommen ist, kann die ihm hierdurch entstandenen Rechtsverfolgungskosten der Käufer und Kosten für die eigene Rechtsverteidigung nicht auf seine Subunternehmer "abwälzen".

2. Er hat seine eigenen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Vertragspartnern, den Erwerbern, aus den mit diesen geschlossenen Bauverträgen zu erfüllen und kann diese Verpflichtung weder rechtlich noch wirtschaftlich als aus seiner Sicht "durchlaufenden Posten" auf seine Subunternehmer verlagern.

3. Die Rechtsverfolgungskosten sind nicht adäquat kausal auf die vorhandenen Mängel, sondern auf die autonome Entscheidung des Bauträgers zurückzuführen, den berechtigten Ansprüchen der Erwerber nicht nachzukommen und die Mängel nicht zu beseitigen.

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IBRRS 2011, 2142
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Formelle Rechtswidrigkeit eines Doppelhauses: Welche Ansprüche?

KG, Urteil vom 06.11.2007 - 13 U 84/06

Die formelle Rechtswidrigkeit eines Doppelhauses stellt einen Mangel gemäß §§ 633 ff BGB a.F. dar, so dass Ansprüche des Erwerbers gegen den Bauträger aus cic (Verschulden bei Vertragsschluss) wegen des Vorrangs des Gewährleistungsrechts ausscheiden.

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IBRRS 2011, 2135
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Formbedürftigkeit eines Fertighausvertrags

LG Freiburg, Urteil vom 09.06.2010 - 4 O 43/09

1. Grundstückskaufvertrag und Werkvertrag stehen in einem rechtlichen Zusammenhang und bedürfen daher der Form des § 311b Abs. 1 BGB, wenn sie miteinander "stehen und fallen sollen".

2. Gleiches gilt im Zusammenhang mit einem Fertighausvertrag auf einem noch von einem Dritten zu erwerbenden Grundstück.

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IBRRS 2011, 2134
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Formbedürftigkeit eines Fertighausvertrags

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2011 - 13 U 121/10

1. Grundstückskaufvertrag und Werkvertrag stehen in einem rechtlichen Zusammenhang und bedürfen daher der Form des § 311b Abs. 1 BGB, wenn sie miteinander "stehen und fallen sollen".

2. Gleiches gilt im Zusammenhang mit einem Fertighausvertrag auf einem noch von einem Dritten zu erwerbenden Grundstück.

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IBRRS 2011, 1903
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein AfA-bezogener Vorteilsausgleich bei Immobilien-Rückabwicklung!

KG, Urteil vom 29.04.2011 - 6 U 26/10

Verfolgt der Immobilienerwerber die Rückabwicklung wegen Baumängeln, so muss er sich bei der Berechnung des großen Schadensersatzes AfA-Steuervorteile aus der Nutzungszeit nicht anrechnen lassen.

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IBRRS 2011, 1889
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Sicherung in Höhe von 10% der Auftragssumme unangemessen!

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - VII ZR 179/10

1. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltenes Klauselwerk, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10 % der Auftrags-, bzw. Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen.*)

2. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage des Sicherungsnehmers gegen den Bürgen über die Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Sicherungsnehmer vom Sicherungszweck umfasste Forderungen gegen den Sicherungsgeber zustehen, die nicht Gegenstand des Klageverfahrens in der Hauptsache sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74, BGHZ 69, 37).*)




IBRRS 2011, 1788
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Überwachung der Kellerabdichtung

LG Itzehoe, Urteil vom 21.04.2011 - 7 O 2/09

1. Ein arglistiges Verschweigen von Baumängeln ist schon dann anzunehmen, wenn erhebliche für einen Fachkundigen ohne Weiteres erkennbare Mängel vorliegen und sich der Bauunternehmer der Kenntnis dieser Mängel etwa durch entsprechende arbeitsteilige Organisation verschließt.

2. Erfahrungsgemäß verursachen Mängel bei der Ausführung der Kellerabdichtung regelmäßig sehr große Schäden, die vorher mit einer ordnungsgemäßen Bauüberwachung und relativ geringem Aufwand zu verhindern wären. Die Ausführung bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.

3. Demgemäß ist es erforderlich, vor Verschließen der Baugrube eine Zwischenabnahme durchzuführen.

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IBRRS 2011, 1642
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG-Mitglieder dürfen Nebenintervention auf Seiten der WEG erklären

LG Berlin, Urteil vom 19.04.2011 - 18 OH 11/09

Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Mehrheitsbeschlusses oder aus eigenem Recht wegen Baumängeln gegen den Bauträger vor, dürfen ihre Mitglieder die Nebenintervention nach § 66 ZPO erklären.

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IBRRS 2011, 1633
BauträgerBauträger
Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.1985 - VII ZR 72/84

1. Die Sachmängelansprüche desjenigen, der eine neuerrichtete Eigentumswohnung oder ein neuerrichtetes Haus von einem Bauträger erwirbt, richten sich nach Werkvertragsrecht. Daß das Bauwerk bei Vertragsschluß schon fertiggestellt ist, ändert hieran grundsätzlich nichts.

2. Besteller i.S. des § 640 Abs. 1 BGB ist hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch der einzelne Erwerber des Wohnungseigentums. Durch den Erwerbsvertrag erhält der einzelne Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum.

3. Eine etwaige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der übrigen Wohnungseigentümer hat keinen Einfluß auf die Gewährleistungsansprüche des einzelnen Erwerbers. Dieser muss sich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2011, 1542
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelansprüche am GE: Aktivlegitimation und Verjährung

OLG Schleswig, Urteil vom 27.08.2009 - 5 U 49/08

1. In sog. Altverfahren - also solchen, die in der Zeit vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft begonnen worden sind - ist das Aktivrubrum unter Wahrung der Parteiidentität jedenfalls dann zu berichtigen, wenn als Kläger ursprünglich die einzelnen Wohnungseigentümer aufgetreten waren.

2. Soweit in einem Bauträgervertrag über Wohnungseigentum für den Verjährungsbeginn von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentum auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Erwerber abgestellt wird, ist dies AGB-rechtlich unwirksam, soweit dadurch vom Erfordernis einer Abnahme im Sinne des Werkvertragsrechts abgesehen werden soll.

3. Generell kann nicht aus der bloßen Tatsache der Abnahme des Sondereigentums auf eine Abnahme auch des Gemeinschaftseigentums durch den jeweiligen Erwerber geschlossen werden. Entscheidend ist allein, ob tatsächlich eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt ist.

4. Als verjährungsunterbrechende Anerkennungshandlung i. S. vorgenannter Vorschrift kommt neben den im Gesetz ausdrücklich Benannten auch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Bewusstsein, zur Gewährleistung verpflichtet zu sein, in Betracht.

5. Auch der in berechtigter Prozessstandschaft für den materiell Anspruchsberechtigten gestellte Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens hat verjährungshemmende Wirkung.

6. Zustellung im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.(Inzwischen durch BGH, IBR 2011, 263 überholt, d.Red.)




IBRRS 2011, 1540
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schiedsgutachtenabrede mit Privatkunden unwirksam!

OLG Jena, Urteil vom 17.03.2010 - 7 U 289/09

1. Die Schiedsgutachtenabrede in einem Vertrag über die Errichtung einer Doppelhaushälfte - von einem Hausbauunternehmen gegenüber einem Privatkunden gestellt - ist unwirksam.

2. Für ein wirksames Sicherungsverlangen gem. § 648a BGB ist es notwendig, dass der Unternehmer die Höhe der begehrten Sicherheit angibt.

3. Zur Abrechnung vorzeitig beendeter Pauschalverträge.

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IBRRS 2011, 1425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

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IBRRS 2011, 1296
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fristsetzung durch Einzelne gilt auch zu Gunsten der Gemeinschaft

OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2011 - 19 W 38/10

1. Die durch einzelne Erwerber von Wohnungseigentum gesetzte Frist zur Nacherfüllung kann auch die Rechtsgrundlage für die Ausübung gemeinschaftsbezogener Rechte schaffen. Die Gemeinschaft ist berechtigt, sich auf diese Fristsetzung zu stützen und nach Fristablauf darüber zu entscheiden, ob von vornherein gemeinschaftsbezogene Rechte (Minderung, kleiner Schadensersatz) oder Ansprüche auf Erfüllung, Nacherfüllung sowie Selbstbeseitigung mit Aufwendungsersatz bzw. Vorschuss geltend gemacht werden sollen.

2. Eine erneute vorsogliche Fristsetzung durch die Gemeinschaft ist unschädlich und verändert die Rechtslage nach Ablauf der zuvor durch einzelne Erwerber gesetzten Frist nicht.

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IBRRS 2011, 1135
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ermittlung des geschuldeten Bausolls

OLG München, Urteil vom 15.03.2011 - 9 U 4665/10

1. Bei der Ermittlung des im Einzelfall geschuldeten Bausolls ist eine Gesamtschau aller auslegungsrelevanten Umstände vorzunehmen. Dazu zählen auch die Angaben in dem übergebenen Verkaufsprospekt.

2. Der Erwerber eines exklusiven Einfamilienhauses, dessen "großzügiger Privatgarten" im Verkaufsprospekt hervorgehoben wird, kann erwarten, dass die Gartenfläche über einen direkten und ausreichend breiten Zugang verfügt und nicht umständlich nur über das Wohnzimmer und die Terrassentüre oder über die Garage erreicht werden kann.

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IBRRS 2011, 1130
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mangelbeseitigung: Was ist eine angemessene Frist?

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.2007 - 17 U 265/06

1. Ein Anspruch auf Mangelbeseitigungskosten im Wege des Schadenersatzes besteht nur dann, wenn der Besteller dem Unternehmer zur Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Beseitigung des Mangels nach dem Ablauf der Frist ablehnt, die Frist ohne Mangelbeseitigung durch den Unternehmer abläuft und der Mangel auf einem Umstand beruht, den der Unternehmer zu vertreten hat.

2. Als angemessen kann lediglich eine Frist angesehen werden, die es dem Verpflichteten auch ermöglicht, die begehrte Maßnahme tatsächlich durchzuführen. Damit ist für die Fristbemessung im Einzelfall darauf abzustellen, welche Maßnahmen zur Durchführung erforderlich sind.

3. Zur Ermittlung einer angemessenen Frist bei Sanierung einer Eigentumswohnung.

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IBRRS 2011, 0897
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zur Freistellungspflicht des Bauträgers

LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10

1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.

2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.

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IBRRS 2011, 0880
BauträgerBauträger
Pfandentlassung unbebauter Grundstücke im "rundum"-Bauträgermodell

OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2010 - 15 W 457/10

Werden Grundstücke aus der Mithaft entlassen, die ein Bauträger mit dem Zweck der Weiterveräußerung erworben hat und noch nicht bebaut sind, ist der gegenwärtige Wert der Grundstücke und nicht die Kaufpreise für den Weiterverkauf im Rahmen von Bauträgerverträgen für die Bewertung maßgebend.*)

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IBRRS 2011, 0810
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Notarielle Berurkundung eines Hausbauvertrags nötig?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2011 - 1 U 84/10

Wird in einem Hausbauvertrag nicht auf ein konkretes Grundstück Bezug genommen und gehen Informationen über mögliche Grundstücke nicht über eine unverbindliche Serviceleistung hinaus, so fehlt es an einer Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Hausbauvertrag im Sinne des § 311b Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2011, 0790
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schallmangel in Nachbarwohnung: Nachbesserungswunsch des Bauträgers

OLG München, Urteil vom 21.10.2010 - 9 U 1545/10

Den Erwerber einer Wohnung trifft keine selbstständige werkvertragliche Pflicht, die Nachbesserung durch den Unternehmer zu dulden.*)

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IBRRS 2011, 0713
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
VOB-Bauvertrag - Wann wird nicht prüfbare Schlussrechnung endgültig fällig?

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 41/10

Ist eine Werklohnforderung des Auftragnehmers fällig geworden, weil der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung erhoben hat, kann die Vorlage weiterer, nicht prüfbarer Schlussrechnungen an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Werklohnforderung nichts ändern. Es findet eine Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist.*)




IBRRS 2011, 0486
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BauträgerBauträger
Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Werkunternehmer

OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2010 - 19 U 2/10

1. Zu den Voraussetzungen arglistigen Verhaltens des Werkunternehmers bei Erstellung einer Tragschicht für Pflasterarbeiten aus Recyclingschotter.

2. Arglistig handelt der Werkunternehmer dann, wenn ihm ein Mangel der Arbeiten bei Abnahme bekannt ist und er ihn gleichwohl nicht offenbart. Hierbei reicht es aus, wenn er die vertragswidrige Ausführung kannte oder wenn er wissentlich abweichend von Auflagen der Genehmigungsbehörde baut und dies verschweigt.

3. Nicht arglistig handelt der Unternehmer jedoch dann, wenn ihm lediglich aus Fahrlässigkeit die Mängel unbekannt sind.

4. Arglistiges Verhalten von Mitarbeitern, deren sich der Werkunternehmer bei Erfüllung seiner Offenbarungspflicht bedient, muss er sich nach § 278 BGB zurechnen lassen, nicht aber die Kenntnis derjenigen Mitarbeiter, deren er sich lediglich bei der Herstellung bedient, also der Arbeiter.

5. Die Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten hat der Besteller; ihm können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen zugute kommen.

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IBRRS 2011, 0470
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BauträgerBauträger
Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum und Verjährung

KG, Urteil vom 09.02.2010 - 6 U 204/08

1. Die Hemmung der Verjährung des Primäranspruchs (Nacherfüllung gemäß § 634 Nr. 1 BGB) bewirkt auch die Hemmung der unter den Voraussetzungen des § 634 Nr. 2 - 4 BGB folgenden Sekundäransprüche.

2. Hat also eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung gemeinschaftsbezogener Mängelansprüche an sich gezogen und ist deren Verjährung - etwa durch Verhandlung - gehemmt, so sind damit auch die dem Einzelerwerber zustehenden Individualansprüche auf Rückabwicklung bzw. großen Schadensersatz ebenfalls gehemmt.

3. Eine wirksame Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung liegt vor, wenn der Besteller dem Unternehmer klar macht, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Beseitigung der Mängel durch ihn abgelehnt werde. Dazu mus er nicht den Gesetzeswortlaut wiederholen.

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IBRRS 2011, 0303
BauträgerBauträger
Grundsätze zur Abnahme gemeinschaftlichen Eigentums

BayObLG, Beschluss vom 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

1. Die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ergibt sich für jeden einzelnen Erwerber (Wohnungseigentümer) aus dem mit dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag. Die Abnahme kann aber durch Vereinbarung oder durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümer zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung gemacht werden. In diesem Falle kann sich ein Wohnungseigentümer, der das gemeinschaftliche Eigentum abgenommen hat, den Kosten nicht entziehen, die durch einen vom Bauträger gegen andere Wohnungseigentümer geführten Prozess verursacht worden sind, der die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegensand hat. Dies sind dann Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Offen bleibt, ob ein Eigentümerbeschluss mit diesem Inhalt auf rechtzeitige Anfechtung hin für ungültig zu erklären ist.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümerbeschluss des Inhalts für ungültig zu erklären ist, dass ein zweifelhafter Anspruch einzelner Wohnungseigentümer (hier gegen den Bauträger) notfalls gerichtlich geltend gemacht werden soll.

3. Die Wohnungseigentümer können dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats mit Stimmenmehrheit eine angemessene Auslagenpauschale zubilligen.

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IBRRS 2011, 0109
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BauträgerBauträger
Umfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09

Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegennehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln.*)

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IBRRS 2010, 4806
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BauträgerBauträger
Kürzung des Schadensersatz um den Vermögensvorteil aus Vermietung

LG Mannheim, Urteil vom 09.11.2010 - 6 O 85/10

Eine Übergabe der Wohnung kann nicht als unmittelbare Folgen der verfrühten Zahlungen angesehen werden. Der Bauträger muss darlegen, dass den Käufern durch ihre vorzeitigen Zahlungen eine "frühere" Vermietung ermöglicht worden ist und sie hierdurch Einnahmen erzielten.

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IBRRS 2010, 4797
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BauträgerBauträger
Schadensersatz wegen Anforderung vorzeitiger Abschlagszahlungen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2010 - 8 U 170/09

1. Leistete der Erwerber aufgrund MaBV-widriger Fälligkeitsmitteilungen Ratenzahlungen an den Bauträger zu einem Zeitpunkt, als dieser Gelder des Erwerbers noch nicht annehmen durfte, ist der Bauträger zur Erstattung des Zinsschadens verpflichtet. Der Erwerber muss sich ersparte Miete nicht anrechnen lassen.

2. Der Notar handelt bei der Mitteilung, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen des Kaufpreises nach MaBV vorliegen, als Erfüllungsgehilfe des Bauträgers.

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IBRRS 2010, 4647
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BauträgerBauträger
Rücktritt wegen unberechtigter Mängelvorbehalte?

LG München I, Urteil vom 16.07.2010 - 8 O 10000/09

Erklärt ein Erwerber die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln, kann der Bauträger grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorbehalte sich später als unberechtigt herausstellen. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Erwerber sich vorsätzlich nicht vorhandene Mängel vorbehält.

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IBRRS 2010, 4642
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BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Rubrumsberichtigung bei Vorschussklage aus Bauträgervertrag

KG, Urteil vom 13.08.2010 - 6 U 85/09

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.*)

2. Bei fehlerhafter Bezeichnung der Partei ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll.*)

3. Wenn der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung von in einer Liste aufgeführten Mängeln anerkannt hat, ist er für die Erfüllung dieser Verpflichtung beweisbelastet.*)

4. Der Bauträger kann auch dann nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen, wenn ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an den Verwalter in Anspruch nimmt.*)




IBRRS 2010, 4641
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BauträgerBauträger
Fälligkeit bei treuhänderischer Freistellungserklärung

BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZR 263/08

Es bestehen keine Bedenken, dass eine ausreichende Sicherstellung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV vorliegt, wenn die Freistellungserklärung einem Notar übergeben wird, der diese treuhänderisch für den Erwerber verwahrt.

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IBRRS 2010, 4428
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schallschutz zwischen Eigentumswohnungen zu gering: Rückabwicklung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2009 - 8 U 159/08

1. Schon 1989 entsprach die bloße Einhaltung der Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Schallschutz in Wohnungen nicht mehr dem Stand der Technik.

2. Ermöglicht die in der vertraglichen Baubeschreibung niedergelegte Bauweise bei fachgerechter Ausführung ohne Weiteres die Einhaltung der Vorschläge für den erhöhten Schallschutz, so ist dieser geschuldet.

3. Benennt eine Wohnungseigentümergemeinschaft - bzw. der von ihr ermächtigte WEG-Verwalter - die "Hellhörigkeit des Anwesens" als Beweisthema eines selbständigen Beweisverfahrens, so ist damit im Sinne der Symptomtheorie die gesamte Problematik des ungenügenden Schallschutzes im Bereich des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage ausreichend bezeichnet. Die WEG ist nicht gehalten, zur Herbeiführung der Verjährungsverlängerung im Einzelnen anzugeben, in welchen Bereichen des Gesamtanwesens welche Arten der regelwidrigen Schallübertragungen untersucht werden sollten. Von bautechnischen Laien kann nicht erwartet werden, dass sie die Übertragungswege und Störungsquellen im Einzelnen benennen.

4. Im Rahmen der mängelbedingten Rückabwicklung eines Bauträgervertrages müssen sich die Erwerber die gezogenen Nutzungen durch Ersatz des Wohnwertes anrechnen lassen. Dieser ermittelt sich als lineare Wertminderung aus der Gesamtnutzungsdauer (hier: 70 Jahre).




IBRRS 2010, 4423
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BauträgerBauträger
Wohnungsbau: Entspricht DIN 4109 den anerkannten Regeln der Technik?

OLG München, Urteil vom 19.05.2009 - 9 U 4198/08

1. Gegenstand jeder Beschaffenheitsvereinbarung ist, dass der Unternehmer grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten hat - auch ohne dass das ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden muss.

2. Durch den schlichten Hinweis auf eine DIN-Vorschrift, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt, wird der übliche Standard nicht abbedungen. Um eine Unterschreitung des üblichen Qualitäts- und Komfortniveaus wirksam zu vereinbaren, ist ein ausdrücklicher Hinweis erforderlich, dass durch diese Regelung die anerkannten Regeln der Technik unterschritten werden.

3. Ob ein gegenüber den Mindestanforderungen erhöhter Schallschutz geschuldet ist, hängt von den Qualitätsanforderungen ab, wie sie sich aus dem Vertragstext, erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, sonstigen vertragsbegleitenden Umständen, den konkreten Verhältnissen des Bauwerks und seines Umfeldes, dem qualitativen Zuschnitt, dem architektonischen Anspruch und der Zweckbestimmung des Gebäudes ergeben. Kurzum: Es kommt auf die berechtigten Erwartungen der Erwerber einer Wohnung an, die regelmäßig von einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard ausgehen dürfen.

4. Haben die Vertragsparteien zumindest den im heutigen Wohnungsbau üblichen Qualitäts- und Komfortstandard sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vereinbart, gehört ein über den Mindestanforderungen der DIN 4109 liegender Schallschutz zum Vertragsinhalt. Es muss eine gegenüber dem Mindeststandard spürbare, deutlich wahrnehmbare Erhöhung erreicht werden. Ein geeigneter Anknüpfungsmaßstab sind die Schalldämmmaße der VDI-Richtlinie 4100/10 Schallschutzstufe II bzw. der DIN 4109 Beiblatt 2.




IBRRS 2010, 4403
BauträgerBauträger
Kein Rücktritt wegen unberechtigter Mängelvorbehalte!

LG München I, Urteil vom 04.11.2009 - 8 O 10671/09

Erklärt ein Erwerber die Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln, kann der Bauträger grundsätzlich nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorbehalte sich später als unberechtigt herausstellen. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Erwerber sich vorsätzlich nicht vorhandene Mängel vorbehält.

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IBRRS 2010, 4273
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Verjährungshemmung bei Prozessstandschaft & unzulässiger Klage

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2010 - 12 U 198/08

1. Das deliktische Verhalten eines geschäftsführenden Gesellschafters wird entsprechend § 31 BGB der Gesellschaft zugerechnet. Die Haftung der übrigen Gesellschafter ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 128 HGB, und zwar auch bei einer Sozietät von Freiberuflern.

2. Die Klage eines vom Rechtsinhaber zur Forderungseinziehung Ermächtigten hemmt die Verjährung selbst dann, wenn das für die gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt und die Klage deshalb unzulässig ist.

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IBRRS 2010, 4170
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BauträgerBauträger
MaBV-Verstöße: Wann verjähren Ansprüche Erwerber -- Geschäftsführer?

OLG München, Urteil vom 23.02.2010 - 9 U 3113/09

1. §§ 3, 7 MaBV verpflichten den Bauträger zur Stellung von Sicherheiten zum Schutz für den Erwerber (BGH, NJW 2009, 673).*)

2. Verletzen die für den als juristische Person organisierten Bauträger handelnden Geschäftsführer oder Mitarbeiter diese Schutzgesetze, haften sie persönlich nach § 823 II BGB, wenn sie die Verletzungshandlung als Mittäter oder Gehilfen des Bauträgers vorsätzlich begangen haben. Fahrlässigkeit genügt nciht.*)

3. Mit Vollendung der Tat beginnt die Verjährung; es handelt sich nicht um ein Dauerdelikt.*)

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IBRRS 2010, 4166
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BauträgerBauträger
Hinweis- und Überwachungspflichten des Bauträgers bei Eigenleistung

OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 19 W 33/10

Hinweis-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Prüfungspflichten des Bauträgers gegenüber dem Besteller/Käufer eines zu errichtenden Hauses/Hausgrundstücks, der vertraglich die Abdichtung des Kellergeschosses in Eigenleistung übernommen hat.

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IBRRS 2010, 4086
BauträgerBauträger
Beschaffenheitsvereinbarung: Objektbeschreibung im Auktionskatalog?

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.01.2010 - 5 U 48/09

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Zahlungsklage ist auch dann gegeben, wenn der Kläger über eine vollstreckbare Urkunde über den Zahlungsanspruch verfügt, der Beklagten aber den Rücktritt vom Kaufvertrag und damit eine Einwendung i. S. des § 767 ZPO geltend macht.

2. Eine Ersteigerungsvollmacht, die einem Grundstücksauktionator erteilt ist, bedarf nicht als unwiderrufliche bindende Vollmacht der Form des § 311b BGB, wenn danach ledigilch ein Gebot zum Mindestgebot abgegeben werden sollte, der Vollmachtgeber sich aber die Abgabe höherer Gebote vorbehalten hat.

3. Eine Beschaffenheitangabe i. S. des § 434 I BGB ist nicht vereinbart, wenn der Verkauf so erfolgt ist, wie das Objekt steht und liegt und sich aus dem Exposé eines Auktionskatalogs und aus einer Objektbeschreibung lediglich Angaben und Beschreibungen des Objekts ergeben.

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IBRRS 2010, 3598
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BauträgerBauträger
Pauschalierter Schadensersatz von 15% bei Kündigung wirksam!

OLG Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 - 8 U 1030/09

Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15% des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen.

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IBRRS 2010, 3584
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BauträgerBauträger
Wohnung mehr als 10% zu klein: Sachmangel!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.06.2010 - 12 O 4999/09

1. Die Wohnfläche gehört zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objekts. Vereinbarte Wohnflächen sind Beschaffenheitsmerkmale einer aufgrund des Erwerbervertrags vom Bauträger geschuldeten Wohnung. Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil des Erwerbers von der vereinbarten Fläche um mehr als 10% ab, ist die Wohnung mangelhaft.

2. Der Erwerber kann den Kaufpreis deshalb nachträglich mindern.

3. Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde (BGB § 638 Abs. 3 Satz 1). Hierzu ist der Minderwert der vom Käufer erworbenen Wohnung in der Weise zu berechnen, dass der Erwerbspreis der Wohnung in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in dem die tatsächliche Wohnfläche zu der vereinbarten Wohnfläche steht.

4. Auf eine vertragliche Klausel, mit der der Bauträger jegliche Haftung für das Flächenmaß der Wohnung ausgeschlossen hat, kommt es nicht an, da dieser Haftungsausschluss nach verständiger Würdigung der beiderseitigen Parteiinteressen gerade nicht die bei Vertragsschluss vom Erwerber erkennbar zu Grunde gelegte Wohnfläche erfasst.

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IBRRS 2010, 3582
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BauträgerBauträger
Nachbesserung des Schallschutzes zwischen Reihenhäusern zu teuer?

OLG Köln, Urteil vom 16.09.2010 - 7 U 158/08

1. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung im Verhältnis zu dem für die Nachbesserung erforderlichen Aufwand einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.

2. Ein objektiv berechtigtes Interesse an der vertragsgemäßen Erfüllung steht daher regelmäßig der Unverhältnismäßigkeit - auch bei hohen Kosten - entgegen.

3. Zu Lasten des Unternehmers ist bei der Abwägung der Unverhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß er die Mängel verschuldet hat.

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