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Sachgebiet: Bauträger

938 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 2101
BauträgerBauträger
Abschlagszahlungen müssen schon im Bauträgervertrag festgelegt sein!

LG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2016 - 10 O 477/15

1. Die Fälligkeit der vom Besteller geschuldeten Vergütung richtet sich bei Bauträgerverträgen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht. Die Parteien haben allerdings die Möglichkeit, für die Zahlung des Entgelts Abschlagszahlungen vorzusehen, die vom Besteller abhängig vom Baufortschritt entrichten sind.

2. Der Bauträger kann nach § 3 Abs. 2 Satz 1 MaBV bis zu sieben Raten entsprechend dem Bauablauf bilden, in denen er die Zahlungen des Bestellers entgegennehmen darf. Diese sieben Raten müssen schon im Bauträgervertrag festgelegt sein.

3. Ist die Vereinbarung zur Ratenzahlung unwirksam, bleibt es bei der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 641 BGB.

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IBRRS 2016, 1926
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Käufer kann Herausgabe der Wohnung gegen Sicherheitsleistung verlangen!

LG München I, Beschluss vom 23.06.2016 - 11 O 10314/16

Der unter erheblichem Einzugsdruck leidende Käufer kann die Herausgabe des Besitzes an der erworbenen Wohnung per einstweiliger Verfügung verlangen, wenn er gleichzeitig Zug um Zug Sicherheit in Höhe des Restkaufpreises leistet und die Abnahme des Sondereigentums (gegebenenfalls unter Vorbehalt von Mängeln des Sondereigentums) erklärt.

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IBRRS 2016, 1883
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger als Erstverwalter!

BGH, Urteil vom 30.06.2016 - VII ZR 188/13

1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - VII ZR 308/12, BauR 2013, 2020 = IBR 2013, 686).*)

2. Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers, der sich als Verwender nach Treu und Glauben auf eine etwaige Unwirksamkeit dieser Klausel nicht berufen kann (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.05.2016 - VII ZR 171/15, IBR 2016, 456, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 49/15, BauR 2016, 1013 = IBR 2016, 290).*)

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IBRRS 2016, 1760
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fertigstellungstermin weit überschritten: Erwerber können Einzug erzwingen!

LG München I, Beschluss vom 08.04.2016 - 18 O 5774/16

1. Den Erwerbern vom Bauträger steht ein Besitzeinräumungsanspruch zu, wenn nur 3,5% Fertigstellungsrate und 5% Fertigstellungssicherheit nicht bezahlt sind, das Objekt unstreitig nicht fertig gestellt und mangelhaft ist sowie der vereinbarte Bezugsfertigstellungstermin um acht Monate überschritten wurde.

2. Berufstätigen Erwerbern ist der tägliche Zeitaufwand von ca. vier Stunden für den Weg zur Schule und Abholung von zwei schulpflichtigen Kindern nicht zumutbar und stellt einen Verfügungsgrund dar.

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IBRRS 2016, 1642
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schallschutzmängel sind wesentliche Mängel!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015 - 13 U 218/13

1. Die mangelhafte Installation der Sanitäranlagen (hier: fehlende körperschalldämmende Umhüllung und fehlende Schalldämmsets) stellen einen erheblichen Mangel dar.

2. Die Nutzung des Sondereigentums ist bei einer Geruchsbelästigung, die zwar aus einem Mangel des Gemeinschaftseigentums entsteht, jedoch Folgen nur für den betreffenden Sondereigentümer hat, betroffen. Entsprechendes gilt auch für Schallmängel des Gemeinschaftseigentums, die sich beim Sondereigentum eines einzelnen Erwerbers auswirken.

3. Sind geltend gemachte Schallbeeinträchtigungen teilweise auch auf solche Bauteile zurückzuführen wären, die zum Gemeinschaftseigentum zählen, ist der einzelne Erwerber dazu berechtigt, Mängelansprüche (prozessual) geltend zu machen.

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IBRRS 2016, 1547
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch Sachverständigen zu Lasten der Nachzügler-Erwerber!

BGH, Urteil vom 12.05.2016 - VII ZR 171/15

1. Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich bei nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauträgerverträgen weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein (Fortführung von BGH, Urteil vom 21.02.1985 - VII ZR 72/84, BauR 1985, 314, 315).*)

2. Ergeht in der ersten Eigentümerversammlung im Jahr 2002 ein Beschluss gemäß einer Bestimmung in der Teilungserklärung dahingehend, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, und erklärt das dementsprechend beauftragte Ingenieurbüro die Abnahme des Gemeinschaftseigentums auch im Namen von Nachzügler-Erwerbern, die zu diesem Zeitpunkt weder Wohnungseigentümer noch werdende Wohnungseigentümer waren, so entfaltet diese Abnahme des Gemeinschaftseigentums eine Abnahmewirkung zu Lasten der Nachzügler-Erwerber weder aufgrund der genannten Bestimmung in der Teilungserklärung noch aufgrund des genannten Beschlusses in der ersten Eigentümerversammlung.*)

3. Die von einem Bauträger in einem Erwerbsvertrag gegenüber Nachzügler-Erwerbern gestellten Formularklauseln "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist durch das Ingenieurbüro K. ... am 25.11.2002 erfolgt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum läuft für den Käufer zum selben Termin ab wie für diejenigen Käufer, welche die gemeinschaftliche Abnahme durchgeführt haben" sind unwirksam.*)

4. Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklauseln nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 49/15, IBR 2016, 290, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)




IBRRS 2016, 1530
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erwerber zahlt nicht: Bauträger kann zurücktreten!

KG, Urteil vom 01.07.2014 - 7 U 161/13

Leistet der Erwerber eine fällige Zahlung nicht, kann der Bauträger vom Erwerbsvertrag zurücktreten und - Zug um Zug gegen Rückzahlung der geleisteten Kaufpreisraten - die Bewilligung der Löschung der Auflassungsvormerkung verlangen.

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IBRRS 2016, 1520
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
NZB: Zurückweisungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 188/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1459
BauträgerBauträger
Erwerber zahlt nicht: Bauträger kann zurücktreten!

LG Berlin, Urteil vom 16.07.2013 - 9 O 421/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 1279
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kostenvorschussanspruch wegen Baumängeln kann auf die WEG übertragen werden!

OLG München, Urteil vom 24.07.2013 - 27 U 152/12

1. Die Wohnungseigentümer können im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Bauträger, die nicht ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind, durch Mehrheitsbeschluss auf die WEG übertragen. Das gilt auch für den Kostenvorschussanspruch.

2. "Spontane Zusammenkünfte" ohne schriftliche Einladung mit der Bezeichnung der Besprechungsthemen und ohne schriftliche Niederlegung der Beschlussfassung sind möglich, wenn alle Wohnungseigentümer anwesend sind und die Zusammenkunft von allen als Wohnungseigentümerversammlung verstanden wird.

3. Die Nichteinhaltung der Schriftform des Mehrheitsbeschlusses ist als reine Formalie unschädlich, wenn alle Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung anwesend sind.

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IBRRS 2016, 1224
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Untergemeinschaft kann Bauträger nicht auf Kostenvorschuss verklagen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 16.08.2013 - 2 U 2379/12

1. Von der gerichtlichen Geltendmachung eines Mängelbeseitigungsvorschusses gegen den Bauträger sind sämtliche Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen und nicht nur die Eigentümer eines einzelnen Hauses als Untergemeinschaft.

2. Bei einer Mehrhausanlage kann die Gemeinschaftsordnung zwar die Bildung von Untergemeinschaften mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen und Kostenverteilungsregelungen in allein sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten vorsehen. Solche Untergemeinschaften sind jedoch keine selbstständigen Tochterverbände, sondern nur ein Teil der Gesamtgemeinschaft.

3. Untergemeinschaften haben keine originär eigenen, sondern nur von der Gesamtgemeinschaft abgeleitete Satzungs- und Organisationsbefugnisse. Rechts- und parteifähig ist nur die Gesamtgemeinschaft.




IBRRS 2016, 0887
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie auch bezahlt wurde!

OLG München, Urteil vom 15.12.2015 - 9 U 701/13 Bau

Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten, der keinem an der Mängelbeseitigung Beteiligten zugutekommt, kann nur dann als Schadensersatz verlangt werden, wenn sie bezahlt wurde.

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IBRRS 2016, 0842
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht kann sich auch aus Lageplan ergeben!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2016 - 34 Wx 396/15

1. Zur Bezeichnung einer bestimmten zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche kann auf einen Lageplan Bezug genommen werden, der nicht der Aufteilungsplan ist.*)

2. Auch wenn der Lageplan für die zugewiesene Fläche vom Aufteilungsplan abweicht, bedingt dies im Bereich gemeinschaftlichen Eigentums nicht die Unzulässigkeit der Vereinbarung (hier: in Gemeinschaftseigentum stehender Keller mit Raum in nachträglich ausgekragtem Gebäude).*)

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IBRRS 2016, 0854
Mit Beitrag
NotareNotare
Käufer macht Zurückbehaltungsrechte geltend: Notar darf Auflassungsvormerkung nicht löschen!

BGH, Beschluss vom 01.10.2015 - V ZB 171/14

Der Notar darf eine Weisung, deren Wirksamkeit eine Vertragspartei mit beachtlichen Gründen bestreitet, nicht ausführen, wenn dadurch - der Entscheidung des Streits der Beteiligten vorgreifend - dem Widersprechenden unter Umständen unberechtigterweise seine Rechte genommen würden. Er hat dann die Beteiligten auf den Prozessweg zu verweisen.*)

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IBRRS 2016, 0848
BauträgerBauträger
Käufer erkennt Abnahme durch Sachverständigen an: Klausel wirksam!

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.05.2013 - 2 U 1123/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0838
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bindefrist von über drei Monaten ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 26.02.2016 - V ZR 208/14

1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn dem Antragenden ein (inhaltlich beschränktes) Lösungsrecht eingeräumt wird.*)

2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Klausel unwirksam, wonach das Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrags durch die Erklärung des Antragenden aufschiebend bedingt ist, dass die Finanzierung gesichert ist.*)

3. Ein Bauträgervertrag, in dem der Verbraucher zur Umsatzsteuer optiert, um eine Umsatzsteuerrückvergütung zu erlangen, ist kein Verbrauchervertrag gemäß § 310 Abs. 3 BGB, sondern ein Unternehmervertrag gemäß § 310 Abs. 1 BGB. In einer solchen Fallgestaltung sind hohe Anforderungen an die Erschütterung der Indizwirkung eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 1 BGB zu stellen.*)




IBRRS 2016, 0837
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wohnung drei Jahre nach Errichtung veräußert: Mängelhaftung richtet sich nach Kaufrecht!

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 156/13

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche der Erwerber gegen den Bauträger gemäß § 437 Nr. 1, § 439 BGB an sich ziehen und deren gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung beschließen, wenn diese Ansprüche jeweils in vollem Umfang auf Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum und damit auf das gleiche Ziel gerichtet sind.*)

2. Bei Eigentumswohnungen, die ein Bauträger ungefähr drei Jahre nach Errichtung veräußert und die zuvor vermietet waren, richtet sich die Sachmängelhaftung nach Kaufvertragsrecht.*)




IBRRS 2016, 0755
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
"Nachzügler" ist nicht an bereits erfolgte Abnahme gebunden!

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 49/15

1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die nach Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft und Abnahme des Gemeinschaftseigentums vertragschließenden Erwerber ("Nachzügler") an eine durch frühere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums bindet, ist wegen mittelbarer Verkürzung der Verjährung gemäß § 309 Nr. 8 b) ff) BGB unwirksam.*)

2. Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe.*)




IBRRS 2016, 0631
BauträgerBauträger
Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung setzt keine Abnahme voraus!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2015 - 4 U 114/14

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums bereits erfolgt ist und der Verkauf nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart gilt", benachteiligt einen Nachzügler unangemessen und ist deshalb unwirksam. Hat keine (förmliche) Abnahme stattgefunden, haben die Verjährungsfristen für Mängelansprüche auch noch nicht begonnen.

2. Die Vorschrift des § 637 BGB, wonach der Besteller wegen eines Mangels des (Bau-)Werks nach erfolglosem Fristablauf den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen kann, findet auch vor der Abnahme des Werks Anwendung.

3. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, Mängel am Gemeinschaftseigentum gerichtlich geltend zu machen, wenn sie von ihrer Beschlusskompetenz Gebrauch macht.

4. Die Vereinbarung in einem Bauträgervertrag, dass eine Partei einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen kann, ist kein "vereinbartes Begutachtungsverfahren" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB und hemmt die Verjährung nicht.

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IBRRS 2016, 0569
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bis zu 10 Mal lüften pro Tag notwendig: Wohnung mangelhaft!

LG München I, Urteil vom 02.07.2015 - 8 O 2699/10

1. Für einen geregelten Feuchtigkeitsabbau in Wohnräumen muss eine Mindestluftwechselrate in Höhe von 0,5 h-1 durch die Konstruktion des Baus sichergestellt sein.

2. Die Voraussetzungen der EnEV bzw. der Wärmeschutzverordnung setzen die übrigen bautechnischen Notwendigkeiten nicht außer Kraft.

3. Eine Wohnung ist nicht gebrauchstauglich und damit mangelhaft, wenn der Erwerber seine Wohnung 7 - 10 Mal pro Tag lüften muss.

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IBRRS 2016, 0733
SteuerrechtSteuerrecht
Trotz Änderung der BFH-Rechtsprechung: Vertrag ist Vertrag!

LG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2016 - 33 O 86/15

Wird zwischen einem Bauträger und einem Bauunternehmer in 2012 vereinbart, dass der Bauträger die Umsatzsteuer abführt, führt die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in 2013, wonach - entgegen der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung - die Umsatzsteuer auch bei der Erbringung von Bauleistungen vom Bauunternehmer geschuldet wird, wenn der Leistungsempfänger Bauträger ist (IBR 2014, 49), nicht dazu, dass dem Bauunternehmer gegen den Bauträger ein Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer zusteht.

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IBRRS 2016, 0708
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abwasserentsorgung über das Nachbargrundstück: Abführung mangelhaft?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013 - 21 U 125/12

Im Rahmen eines Bauträgervertrags kann der Erwerber einer (schlüsselfertig zu erstellenden) Wohnung oder eines Hauses bei Fehlen anderslautender vertraglicher Bestimmungen und sonstiger gegenteiliger Anhaltspunkte grundsätzlich davon ausgehen, dass vom Bauträger der Anschluss des Grundstücks an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere diejenigen, hinsichtlich derer - wie bei der Wasser- und Abwasserversorgung - ein Anschluss- und Benutzungszwang nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften besteht, unmittelbar an dieses Netz vorgenommen wird und die Leitungen nicht noch über das Grundeigentum privater Nachbarn geführt werden (Abgrenzung zu OLG München, Urteil vom 17.05.2005 - 9 U 1777/03, NZBau 2006, 578 = IBRRS 2006, 4280, und OLG Koblenz, Urteil vom 26.02.2002 - 3 U 498/01, BauR 2003, 721 = IBR 2002, 547).*)

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IBRRS 2016, 0581
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaft für besondere Sicherungspflichten sichert keine Mängelansprüche!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2015 - 21 U 231/14

Soll durch die vom Bauträger zu stellende Bürgschaft nach § 7 MaBV nicht ein Vorauszahlungsfall im Sinne des § 3 Abs. 2 MaBV gesichert werden, sondern die Zahlungen des Erwerbers für den Fall abgesichert werden, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 MaBV nicht vorliegen, werden von dem Sicherungszweck der Bürgschaft nicht Mängelansprüche des Erwerbers gesichert (Anschluss an BGH , Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 206/09, NJW 2011, 1347 ff. = IBR 2011, 88).*)

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IBRRS 2016, 0465
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kein merkantiler Minderwert bei vollständiger Schadensbeseitigung!

LG Hamburg, Urteil vom 03.02.2016 - 302 O 365/14

1. Der merkantile Minderwert ist in Bezug auf die individuellen Eigenschaften des konkreten Objekts zu ermitteln, unter Berücksichtigung der Schadensursache und der zum Tag der Wertermittlung herrschenden allgemeinen Marktbedingungen. Den Minderwert kann das Gericht im Rahmen der freien Überzeugung nach § 287 Abs. 1 ZPO schätzen (vgl. BGH, IBR 2013, 70).

2. Die Schätzung des Gerichts kann dazu führen, dass nach vollständiger Schadensbeseitigung kein merkantiler Minderwert des Grundstücks verbleibt. Das kann der Fall sein, wenn die Kosten der Schadensbeseitigung im Verhältnis zum Verkehrswert nur gering (hier 1,42%) sind und keine gravierenden Schäden vorlagen, die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung befürchten lassen, dass das Schadensbild auch zukünftig auftritt.

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IBRRS 2016, 0370
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger muss Sonderwünsche der Erwerber überprüfen und koordinieren!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2016 - 19 U 133/14

1. Vereinbaren Erwerber und Bauträger auf dessen Vorschlag hin, dass der Trog nicht isoliert, sondern mit Dichtungsschlämmen versehen wird, darf der Erwerber davon ausgehen, dass die vorgeschlagene Ausführungsvariante den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. Dem Bauträger obliegt eine Koordinierungspflicht, die sich insbesondere aus seiner Stellung als Sachwalter gegenüber dem Erwerber ableitet. Im Falle eines sog. selbstständigen Sonderwunschvertrags - wenn also der Erwerber Sonderwünsche direkt an einen ausführenden Handwerker in Auftrag gibt - muss der Bauträger Überprüfungen anzustellen, ob sich der Sonderwunsch in das Gesamtkonzept der übrigen Bauleistungen störungsfrei einfügen lässt.

3. Die Koordinierungspflicht des Bauträgers bezieht sich insbesondere auf die Verbindungs- bzw. Schnittstellen zwischen Grundgewerk und Sonderwunsch, und begründet eine Verantwortlichkeit des Bauträgers für das störungsfreie Funktionieren beider Bestandteile im Rahmen des Gesamtgewerks.

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Online seit 2015

IBRRS 2015, 3298
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Einzug + Kaufpreiszahlung = Abnahme!

OLG Bamberg, Urteil vom 09.12.2015 - 8 U 23/15

Ziehen die Erwerber in ihre Eigentumswohnungen ein und bezahlen sie den Kaufpreis vollständig, ohne auf die in den Erwerberverträgen vereinbarte förmliche Abnahme zu bestehen, wird die Leistung des Bauträgers insgesamt - also einschließlich der Teile der Leistung, die in das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümer übergehen sollen - konkludent abgenommen.

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IBRRS 2015, 3246
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
"Skyline-Blick" verbaut: Bauträger muss Eigentumswohnung zurücknehmen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2015 - 3 U 4/14

Errichtet der Bauträger nach Verkauf einer Eigentumswohnung auf dem Nachbargrundstück ein dreigeschossiges Gebäude und verbaut er damit den Erwerber im Nachhinein den vertraglich zugesagten "Skyline-Blick", liegt eine nachvertragliche Pflichtverletzung vor, die den Erwerber zum Rücktritt vom Bauträgervertrag berechtigt.




IBRRS 2015, 2999
BauträgerBauträger
Rücktritt vom Kaufvertrag kann auch den Bauwerkvertrag erfassen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2013 - 24 U 62/13

Erklärt der Erwerber den Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag, erfasst der Rücktritt auch den Werkvertrag über die Errichtung einer Wohnungseinheit, wenn zwischen den beiden Verträgen eine Einheit besteht.

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IBRRS 2015, 2897
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wie lange haftet ein ausgeschiedener Gesellschafter für Baumängel?

KG, Urteil vom 17.09.2013 - 27 U 160/11

1. Die Gesellschafter einer Bauträger-GbR haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, unabhängig von deren Rechtsgrund, persönlich.

2. Ein aus einer Bauträger-GbR ausgeschiedener Gesellschafter haftet weiter - zeitlich begrenzt - für alle Verbindlichkeiten, die bis zu seinem Ausscheiden begründet wurden.

3. "Begründet" ist eine Verbindlichkeit bereits dann, wenn der Rechtsgrund für die Verbindlichkeit gelegt wurde. Dementsprechend werden auch nach dem Ausscheiden entstandene Mängelansprüche noch vor dem Ausscheiden begründet, wenn der Bauträgervertrag vor dem Ausscheiden geschlossen wurde.

4. Die Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters ist auf die Ausschlussfrist von fünf Jahren zeitlich begrenzt. Für den Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Erwerber Kenntnis von dem Ausscheiden des Gesellschafters erlangt.

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IBRRS 2015, 2644
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
(Nachtrags-)Vereinbarung über Kaufpreis und Bauzeit muss notariell beurkundet werden!

OLG München, Beschluss vom 01.09.2014 - 27 U 1220/14

1. Eine (Nachtrags-)Vereinbarung, mit der ein formgültig abgeschlossener (Bauträger-)Vertrag nachträglich geändert wird, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Vereinbarung lediglich der Beseitigung einer bei der Abwicklung des Vertrags unerwartet hervorgetretenen Schwierigkeit dient und der Inhalt der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen als solcher nicht berührt wird (hier verneint).

2. Kommt der Bauträger seiner Verpflichtung zur Beibringung steuerlicher Bescheinigungen für die denkmalschutzgerechte Sanierung nicht nach, muss er dem Erwerber die hierdurch entstandenen Schäden in Form von verminderten Steuerersparnissen ersetzen.

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IBRRS 2015, 2641
BauträgerBauträger
(Nachtrags-)Vereinbarung über Kaufpreis und Bauzeit muss notariell beurkundet werden!

OLG München, Beschluss vom 04.07.2014 - 27 U 1220/14

1. Eine (Nachtrags-)Vereinbarung, mit der ein formgültig abgeschlossener (Bauträger-)Vertrag nachträglich geändert wird, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Vereinbarung lediglich der Beseitigung einer bei der Abwicklung des Vertrags unerwartet hervorgetretenen Schwierigkeit dient und der Inhalt der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen als solcher nicht berührt wird (hier verneint).

2. Kommt der Bauträger seiner Verpflichtung zur Beibringung steuerlicher Bescheinigungen für die denkmalschutzgerechte Sanierung nicht nach, muss er dem Erwerber die hierdurch entstandenen Schäden in Form von verminderten Steuerersparnissen ersetzen.

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IBRRS 2015, 2814
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Kaufpreis fast vollständig bezahlt: Bauträger muss Erwerber einziehen lassen!

LG München I, Urteil vom 23.04.2015 - 8 O 6509/15

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach der Bauträger die Übergabe verweigern kann, wenn nicht alle bis dahin fälligen Raten gezahlt wurden, ist intransparent und unwirksam.

2. Die Erwerber einer Eigentumswohnung, die den vereinbarten Kaufpreis bis auf 3,5% vollständig bezahlt haben und die mit zwei schulpflichtigen Kindern in einem 20 qm großen Nebenraum "campieren", können im Wege der einstweiligen Verfügung von dem Bauträger die Herausgabe der erworbenen Wohnräume verlangen.

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IBRRS 2015, 2573
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Zwei Verträge mit verschiedenen Vertragspartnern: MaBV findet trotzdem Anwendung!

OLG München, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 1662/11 Bau

1. Schließt der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer zunächst einen (Bau-)Werkvertrag über die schlüsselfertige Errichtung einer Doppelhaushälfte und erwirbt er wenige Tage später das dazugehörige Baugrundstück von einer Projektgesellschaft, die "im Lager" des Auftraggebers steht, sind beide Verträge als Einheit zu qualifizieren.

2. Für die Anwendbarkeit der MaBV kommt es nicht darauf an, dass das Baugrundstück durch den Auftragnehmer selbst übertragen werden muss.

3. Findet die MaBV Anwendung und ist der vereinbarte Zahlungsplan wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 2 MaBV nichtig, kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen (nur) nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB verlangen.

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IBRRS 2015, 2574
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erwerb von mit Mängeln behaftetem Altbau: Werkvertragsrecht anwendbar!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2015 - 24 U 92/14

1. Gewährleistungsansprüche richten sich bei Veräußerung eines mit Mängeln behafteten Altbaus auch nach Werkvertragsrecht, wenn der Veräußerer vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten nicht vergleichbar sind. Voraussetzung dafür ist indes, dass die Mängel den vom Veräußerer erbrachten Bauleistungen anhaften.*)

2. Auch in einem solchen Fall ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.*)

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IBRRS 2015, 2561
ImmobilienImmobilien
Kein formelhafter Gewährleistungsausschluss bei Kauf von saniertem Altbau!

LG Wuppertal, Urteil vom 11.09.2014 - 5 O 196/14

1. Wird eine Wohnung in einem umfassend sanierten Altbau nicht vom Bauträger, sondern von einem Zwischenhändler erworben, findet Kaufrecht Anwendung.

2. Gilt wegen der umfassenden Sanierung das Kaufobjekt als "neu", ist ein formularmäßiger Gewährleistungsausschluss ohne explizite notarielle Belehrung über die weit reichenden Folgen unwirksam.

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IBRRS 2015, 2527
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ImmobilienImmobilien
Kein formelhafter Gewährleistungsausschluss bei Kauf von saniertem Altbau!

LG Wuppertal, Urteil vom 26.02.2015 - 5 O 196/14

1. Wird eine Wohnung in einem umfassend sanierten Altbau nicht vom Bauträger, sondern von einem Zwischenhändler erworben, findet Kaufrecht Anwendung.

2. Gilt wegen der umfassenden Sanierung das Kaufobjekt als "neu", ist ein formularmäßiger Gewährleistungsausschluss ohne explizite notarielle Belehrung über die weit reichenden Folgen unwirksam.

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IBRRS 2015, 2304
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BauträgerBauträger
Keine Fälligkeit der Fertigstellungsrate vor Erbringung aller Leistungen!

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 7 O 115/14

Entkoppelt der Bauträger die Fälligkeit der Fertigstellungsrate von der tatsächlichen Fertigstellung aller nach dem Bauträgervertrag geschuldeten Leistungen (hier: Fertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums), ist der gesamte Zahlungsplan nichtig. Der vollständige Erwerbspreis ist dann erst mit der Abnahme fällig.

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IBRRS 2015, 2190
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BauträgerBauträger
Keine einheitlichen Verjährungsfristen im Bauträgervertrag!

OLG München, Beschluss vom 16.02.2015 - 9 U 3997/14 Bau

Der Bauträgervertrag stellt einen typengemischten Vertrag dar. Deshalb ist nicht nur hinsichtlich der Gewährleistung eine Teilung in einen kaufrechtlichen und einen werkvertraglichen Teil vorzunehmen, sondern auch in Bezug auf die Verjährung.

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IBRRS 2015, 2264
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BauträgerBauträger
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Inhaber des Sondernutzungsrecht möglich!

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.05.2015 - 10 U 114/14

Eine Klausel, mit der dem jeweiligen Erwerber eines in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen Reihenhauses eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt wird, das seinem ausschließlichen Sondernutzungsrecht unterliegende Gemeinschaftseigentum für alle Erwerber abzunehmen, hält einer Inhaltskontrolle stand, wenn schützenswerte Belange der anderen Erwerber - hier bei faktischer Realteilung des Gemeinschaftseigentums - nicht beeinträchtigt werden (in Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 31.03.2015 - 10 U 46/14, IBR 2015, 364).*)

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IBRRS 2015, 2187
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BauträgerBauträger
Abnahme des Gemeinschaftseigentums nur bei einheitlichem Eigentümerwillen!

OLG Dresden, Urteil vom 30.05.2014 - 1 U 1899/13

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nur Mängelgewährleistungsansprüche geltend machen, wenn sie diese Rechte durch Beschluss an sich zieht.

2. Bei der Beurteilung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist das konkrete Verhalten eines jeden einzelnen Wohnungseigentümers maßgeblich, um ein schützenswertes Interesse beim Veräußerer zu begründen, dass die Erwerber die Herstellung des Gemeinschaftseigentums akzeptieren würden.

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IBRRS 2015, 2161
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SteuerrechtSteuerrecht
Rückwirkende Festsetzung der Umsatzsteuer: Bauunternehmen genießen Vertrauensschutz

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2015 - 5 V 5026/15

An der Regelung gemäß § 27 Abs. 19 UStG, die den Vertrauensschutz des Bauunternehmers ausschließt, wenn er und der Auftraggeber fälschlicherweise von der Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens ausgegangen sind, bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel. Ein Bauunternehmen darf nicht rückwirkend zur Zahlung der Umsatzsteuer herangezogen werden, wenn es im Jahr 2009 einem Bauträger eine "Netto"-Rechnung ausgestellt hat und diese Praxis nicht beanstandet wurde. Liegt ein bestandskräftiger Steuerbescheid vor, genießt das Bauunternehmen Vertrauensschutz.

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IBRRS 2015, 2136
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BauvertragBauvertrag
Leistungsänderungsvorbehalt ist unwirksam!

LG Hildesheim, Urteil vom 11.06.2014 - 5 O 13/14

Die Klausel in einem vom Auftragnehmer gestellten Bauvertrag, wonach er berechtigt ist, "ohne Zustimmung des Bauherrn Änderungen in der Planungs- und Ausführungsart sowie der vorgesehenen Baustoffe und Einrichtungsgegenstände vorzunehmen, wenn sie sich nicht wert- und/oder gebrauchsmindernd auswirken, den Preis nicht verändern und baurechtlich oder technisch notwendig sind", ist unwirksam.

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IBRRS 2015, 2030
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BauträgerBauträger
Muss der Bauträger Bau- und Planungsunterlagen herausgeben?

OLG Köln, Urteil vom 13.05.2015 - 11 U 96/14

1. Der Erwerber von Wohnungseigentum kann vom Bauträger die Herausgabe der Bau- und Planungsunterlagen jedenfalls dann verlangen, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen wurde oder ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht.

2. Klagen auf Zahlung von Vorschuss oder auf Schadensersatz, die jeweils die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zum Gegenstand haben, sind unterschiedliche Streitgegenstände.

3. Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird.

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IBRRS 2015, 1990
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WerkvertragWerkvertrag
Immobilienverkäufer soll neuen Dachstuhl errichten: Mängelhaftung richtet sich nach Werkvertragsrecht!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 - 5 U 58/14

1. Verpflichtet sich der Veräußerer einer Immobilie zur Erstellung eines neues Garagendachs mit neuem Dachstuhl, richtet sich die Mängelgewährleistung hinsichtlich der Arbeiten am Garagendach nach Werkvertragsrecht.

2. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrags für den Fall der Nichtdurchführung bestimmter Reparaturarbeiten die Zahlung einer Vertragsstrafe (hier: in Höhe von 10.000 Euro), ist die Vertragsstrafe verwirkt, wenn der Veräußerer die Arbeiten nicht den vertraglichen Festlegungen entsprechend ausführt.

3. Verlangt der Erwerber wegen vorhandener Mängel Schadensersatz, ist die vereinbarte Vertragsstrafe hierauf als Mindestschaden anzurechnen.

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IBRRS 2015, 1053
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BauträgerBauträger
Abtretung der Gewährleistungsansprüche im Bauträgervertrag: Haften Bauträger und Bauunternehmer als Gesamtschuldner?

LG München I, Urteil vom 02.10.2014 - 8 O 546/10

Tritt der Bauträger seine Gewährleistungsansprüche, die ihm gegen die übrigen Baubeteiligten zustehen, an die Erwerber ab, führt das nicht zu einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bauträgers und der übrigen Baubeteiligten gegenüber den Erwerbern, da es an der für das Gesamtschuldverhältnis notwendigen Gleichstufigkeit fehlt.

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IBRRS 2015, 1028
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BauträgerBauträger
Zur schlüsselfertigen Bauwerkserrichtung gehört auch die Einhaltung von Gesetzen und Auflagen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.02.2013 - 9 U 172/11

1. Der mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerks betraute Unternehmer schuldet nicht nur eine funktionstaugliche Entwässerung. Er hat auch die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, einschließlich der erforderlichen Genehmigungen und der darin enthaltenen Auflagen zu beachten.

2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die Grundlage für ein Rechtsgeschäft bildet, wird mit seinem Zustandekommen regelmäßig zugleich mit Außenwirkung "umgesetzt", wenn der Verwalter und der außenstehende Dritte als potenzieller Empfänger der Erklärung bei der Beschlussfassung zugegen sind.

3. Die Wirksamkeit dieser konkludent geschlossenen Vereinbarung wird durch eine nachträgliche Aufhebung des ihr zugrunde liegenden Beschlusses nicht berührt.

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IBRRS 2015, 1103
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BauträgerBauträger
Erwerber weist auf Schwerbehinderung hin: Wohnung ist schwellenfrei auszuführen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.07.2014 - 19 U 27/13

1. Zur vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB zählen alle Eigenschaften des Werks, die nach der Vereinbarung der Parteien den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführen sollen.

2. Der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.

3. Die einseitige Vorstellung einer Vertragspartei ist für die Bestimmung des Vertragsinhalts von Bedeutung, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dieses Willens den Vertrag abschließt.

4. Weist der Erwerber einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung den Bauträger vor Vertragsschluss darauf hin, dass er (der Erwerber) im Alter auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird und erwidert der Bauträger, das Objekt sei dann genau richtig, kommt eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung zustande.

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IBRRS 2015, 0990
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BauträgerBauträger
Bauträger beauftragt Generalunternehmer: Keine Organisationspflicht mangels Werkunternehmereigenschaft!

LG Duisburg, Urteil vom 31.10.2014 - 6 O 289/13

1. Beauftragt der Bauträger einen Generalunternehmer zur Herstellung des Werks, ist er in diesem Fall kein Werkunternehmer, da er das Bauwerk nicht arbeitsteilig herstellen lässt.

2. Ein Organisationsverschulden, welches zwingend die Werkunternehmereigenschaft voraussetzt, kommt insofern nicht in Betracht.

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IBRRS 2015, 1016
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BauträgerBauträger
Keine Zinsen bei MaBV-widrig entgegengenommenen Zahlungen!

OLG München, Urteil vom 14.04.2015 - 9 U 1138/14 Bau

1. Die unterlassene Aushändigung einer Pfandfreistellungserklärung vor der Entgegennahme von Vermögenswerten des Käufers spricht für sich genommen noch nicht dafür, dass der Bauträger leichtfertig die Augen vor den Regelungen der MaBV verschlossen hat und verschärft nach § 819 Abs. 2 BGB haftet.

2. Ein Käufer muss sich bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Ersatz von Finanzierungskosten den Nutzungswert der Immobilie in gleicher Höhe anrechnen lassen.

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IBRRS 2015, 0952
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BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Eigentumsumschreibung trotz offenen Erwerbspreises?

OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.2015 - 9 U 35/14

Verweigert der Bauträger die Beseitigung von Mängeln und macht der Erwerber deshalb in Höhe des ca. Doppelten der Mängelbeseitigungskosten von seinem Leistungsverweigerungsrecht über den offenen "Restkaufpreis" Gebrauch, ist der Bauträger dennoch zur Auflassung und Bewilligung der Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch verpflichtet.

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