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Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

2968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1135
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Tätigkeit als Arzt und Rechtsanwalt

BGH, Beschluss vom 17.03.2003 - AnwZ (B) 3/02

Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit eines Arztes mit dem Beruf des Rechtsanwalts.*)

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IBRRS 2003, 1134
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Wissentliche Pflichtverletzung: Versicherungsschutz?

BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 233/01

§ 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist nicht auf einen Versicherungsfall anzuwenden, der sich vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung (1. März 1999) ereignet hat.*)

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IBRRS 2003, 1132
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Umrechnung von Examensergebnissen nach Änderung der Punkteskala

BGH, Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 40/02

Zur Umrechnung von Examensergebnissen nach Änderung der Punkteskala.*)

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IBRRS 2003, 1106
ImmobilienImmobilien
Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung: Kein Gutglaubensschutz

OLG Naumburg, Urteil vom 09.01.2003 - 2 U 42/02

1. Der gute Glaube an die Wirksamkeit der Vollmacht zur Abgabe der Erklärung über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung unterfällt nicht dem Schutz § 171 ff. BGB.*)

2. Denn Vertrauensschutz gemäß § 172 BGB genießt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes nur derjenige Geschäftsgegner oder Vertragspartner, an den die Willenerklärung gerichtet ist bzw. zu dem eine Rechtsbeziehung hergestellt werden soll.*)

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IBRRS 2003, 1084
VergabeVergabe
Gegenstandswert von vergaberechtlichem Nachprüfungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2002 - 1 Verg 11/02

1. Endet ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenates, muss ein Rechtsanwalt den Gegenstandswert für seine Kostenberechnung selbst bestimmen; die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren- zunächst durch die Vergabekammer und im Falle einer Anrufung auch durch den Vergabesenat.*)

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i. V. m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m. w. N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme". Der Begriff der "Auftragssumme" ist gesetzlich nicht definiert; in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, dem weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein konkretes Angebot der Antragstellerin noch eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber vor Durchführung der Beschaffung zugrunde liegt, ist er als objektiver Wert desjenigen Auftrags auszulegen, den der Antragsgegner materiell zu vergeben beabsichtigt.*)

3. Zum objektiven Wert eines mehrjährigen Vertrages über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.*)

4. Nach der Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB und der subsidiär anzuwendenden Vorschrift des § 80 Abs. 2 VwVfG LSA sind außergerichtliche Aufwendungen eines Beteiligten nur erstattungsfähig, soweit sie unter Beachtung des so genannten Verbilligungsgrundsatzes erforderlich sind. Dies bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter für Verfahren vor Nachprüfungsinstanzen im Beitrittsgebiet grundsätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz im Beitrittsgebiet zu beauftragen hat, solange hieraus insgesamt eine geringere Kostenbelastung resultiert.*)

5. Einen Grundsatz des Inhalts, dass ein Beteiligter stets auch einen Rechtsanwalt an seinem Geschäftssitz hinzuziehen kann, gibt es nicht. Vielmehr ist auch insoweit ein Kostenvergleich mit einem Bevollmächtigten im Beitrittsgebiet anzustellen, bei dem allerdings grundsätzlich ersparte Kosten einer Informationsreise berücksichtigungsfähig sind.*)

6. Eine Verzinsung der festgesetzten Aufwendungen, wie von der Antragstellerin geltend gemacht, ist weder in den Vorschriften zur Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren noch in denjenigen zum Verwaltungsverfahren vorgesehen.*)

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IBRRS 2003, 1061
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Organisation des Fristenwesens

BGH, Beschluss vom 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

Bei der Organisation des Fristenwesens in seiner Kanzlei hat der Anwalt durch geeignete Anweisungen sicherzustellen, daß die Berechnung einer Frist, ihre Notierung auf den Handakten, die Eintragung im Fristenkalender sowie die Quittierung der Kalendereintragung durch einen Erledigungsvermerk auf den Handakten von der zuständigen Bürokraft zum frühestmöglichen Zeitpunkt und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden.*)

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IBRRS 2003, 0959
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Belehrungspflicht bezüglich Spekulationsgewinn

OLG Koblenz, Urteil vom 30.10.2002 - 1 U 117/02

Eine Belehrungspflicht des beurkundenden Notars hinsichtlich eines anfallenden "Spekulationsgewinns" u.ä. ist nur dann gegeben, wenn dem Notar positiv alle Voraussetzungen für das Vorliegen eines steuerpflichtigen "Gewinns" und der Nichtablauf der "Spekulationsfrist" bekannt sind.

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IBRRS 2003, 0916
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Wandlung statt großer Schadensersatz: Beratungsfehler

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2001 - 21 U 44/01

1. Wandelung schließt weitergehende Schadensersatzansprüche aus § 635 BGB a.F. aus.

2. Erklärt der Anwalt die Wandlung des Bauträgervertrages, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Mandant mit Vollzug der Wandlung sämtlicher weitergehenden Schadensersatzansprüche mit Ausnahme solcher für entfernte Mangelfolgeschäden (pVV) verlustig gehen würden so stellt dies ein Beratungsfehler dar.

3. Die Verjährung des Regressanspruchs verjährt gemäß § 51 b BRAO. Der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist beginn mit der Entstehung des Anspruchs, also mit der Vollziehung der Wandlung und dem damit einhergehenden endgültigen Verlust weitergehender Schadensersatzansprüche.

4. Hat der Anwalt einen Beratungsfehler begangen, so ist er angesichts der für ihn günstigen Verjährungsregel des § 51 b BRAO zum Ausgleich und zum Schutz des Mandanten gehalten, seinem Auftraggeber Regressmöglichkeiten rechtzeitig durch entsprechende Hinweise - auch auf die drohende Verjährung solcher Regressansprüche - aufzuzeigen. Ein Verstoß dagegen führt zu dem sogenannten Sekundäranspruch, der den Anwalt gemäß § 249 BGB dazu verpflichtet, den Mandanten so zu stellen, als wäre die Verjährung des Regressanspruchs.

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IBRRS 2003, 0883
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Antrag auf Befreiung v. der Verschwiegenheitspflicht: Anforderungen

BGH, Beschluss vom 10.03.2003 - NotZ 23/02

Zu den Anforderungen an einen Antrag auf Befreiung des Notars von der Pflicht zur Verschwiegenheit durch die Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 2 Halbs. 2 BNotO.*)

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IBRRS 2003, 0880
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Notar muss Willen der Parteien in der Urkunde zum Ausdruck bringen

BGH, Urteil vom 13.02.2003 - IX ZR 76/99

Zur Verpflichtung des Urkundsnotars, eine von den Vertragsparteien gewollte Abhängigkeit eines Vertrages von einem anderen in der Urkunde zum Ausdruck zu bringen.*)

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IBRRS 2003, 0818
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Reisekosten bei eigener Verteidigung

BGH, Beschluss vom 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem auswärtigen Prozeßgericht selbst vertritt, hat Anspruch auf Erstattung von Reisekosten nach § 28 BRAGO.*)

b) Umsatzsteuerbeträge sind bei der Kostenfestsetzung in der Regel ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt (im Anschluß an BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Februar 1995 - 1 BvR 697/93, NJW 1996, 382).*)

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IBRRS 2003, 0734
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Wann greift Gebührenermäßigung für Gemeinden?

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2002 - 3 Z BR 155/02

Es besteht kein "wirtschaftliches Unternehmen" im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO, wenn eine Marktgemeinde ein nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigtes Gebäude an eine Privatperson vermietet und gleichzeitig ein Ankaufsrecht gewährt.

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IBRRS 2003, 0578
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten einer Schutzschrift

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - I ZB 23/02

Die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Verfügungsantrag bei diesem Gericht eingeht. Dies gilt auch dann, wenn der Verfügungsantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, ohne daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. In diesem Fall ist jedoch nicht die volle Gebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO, sondern nach § 32 Abs. 1 BRAGO nur eine halbe Gebühr zu erstatten.*)

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IBRRS 2003, 0547
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Beratungspflicht des Notars

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 671/01-154

1. Den Notar trifft die Verpflichtung, dann, wenn es sich um geschäftsunerfahrene Parteien handelt und einer Partei durch die beabsichtigte zu beurkundende Vereinbarung ein wirtschaftlicher Schaden droht, dessen sie sich erkennbar nicht bewusst ist, auf die Möglichkeit der Schädigung hinzuweisen und darüber zu belehren, wie diese mögliche Schädigung, vermieden werden könnte.

2. Diese betreuende Belehrungspflicht entfällt erst dann, wenn der Notar mit Sicherheit annehmen kann, dass die Vertragsparteien die sich für sie ergebenden Gefahren erkennen; bereits Zweifel des Notars, ob dies der Fall ist, geben Anlass zu der erforderlichen Belehrung.

3. Die subsidiäre Haftung nach § 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO greift nur in den Fällen, in denen nicht nur ein Ersatzanspruch gegen eine dritte Person besteht, sondern dieser Ersatzanspruch auch tatsächlich zu erlangen ist, was bei vermögenslosen Dritten nicht der Fall ist.

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IBRRS 2003, 0470
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Fachanwalt: Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen

BGH, Beschluss vom 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02

Bei der Prüfung des für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Arbeitsrecht erforderlichen Nachweises besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht (§ 5 FAO) sind neben den in freier anwaltlicher Tätigkeit bearbeiteten Fällen auch solche Fälle zu berücksichtigen, in denen der Rechtsanwalt als Syndikus eines Arbeitgeber- oder Unternehmerverbandes die arbeitsrechtliche Beratung und Prozeßvertretung (§ 11 ArbGG) von Mitgliedern des Verbandes weisungsunabhängig durchgeführt hat.*)

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IBRRS 2003, 0469
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO

BGH, Beschluss vom 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

Zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO nach Beseitigung der Verknüpfung von Lokalisierungsprinzip und Anwaltszwang durch die Neufassung von § 78 ZPO.*)

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IBRRS 2003, 0468
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltsgebühr im Beschwerdeverfahren

BGH, Beschluss vom 16.01.2003 - I ZB 34/02

Im Beschwerdeverfahren bleibt es auch dann bei der 5/10-Gebühr, wenn über den Antrag auf Erlaß eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung eine mündliche Verhandlung stattfindet.*)

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IBRRS 2003, 0420
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Hinweispflicht des Notars bei Unwirksamkeit des Vorkaufsrechts

BGH, Urteil vom 09.01.2003 - IX ZR 422/99

Muß der Urkundsnotar erkennen, daß das Vorkaufsrecht eines Dritten, der mit Rücksicht auf dieses Recht zu der Verhandlung über die Veräußerung eines Grundstücks hinzugezogen wurde, entgegen der Annahme sämtlicher Beteiligten nicht wirksam ist, hat er den vermeintlich Vorkaufsberechtigten über die Unwirksamkeit des Rechts zu belehren.*)

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IBRRS 2003, 0419
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Vertragsschluss bei Anwalt-Hotline

BGH, Urteil vom 26.09.2002 - I ZR 44/00

Der durch den Anruf bei einer Anwalts-Hotline zustande kommende Beratungsvertrag wird im Zweifel mit dem den Anruf entgegennehmenden Rechtsanwalt geschlossen und nicht mit dem - zur Rechtsberatung nicht befugten - Unternehmen, das den Beratungsdienst organisiert und bewirbt.*)

Der Rechtsanwalt, der sich an einer Anwalts-Hotline beteiligt, verstößt damit nicht gegen berufsrechtliche Verbote. Insbesondere ist die Vereinbarung einer nach Gesprächsminuten berechneten Zeitvergütung, die entweder zu einer Gebührenunterschreitung oder gelegentlich auch zu einer Gebührenüberschreitung führt, nicht generell berufswidrig. Mit der Beteiligung an der Anwalts-Hotline ist auch nicht notwendig ein Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO), gegen das Provisionsverbot (§ 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO) oder gegen das Verbot der Abtretung von Gebührenansprüchen (§ 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO) verbunden.*)

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IBRRS 2003, 0411
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Sekundäre Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts

BGH, Urteil vom 12.12.2002 - IX ZR 99/02

Die sekundäre Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts entfällt, wenn der Mandant rechtzeitig wegen der Haftungsfrage einen anderen Anwalt beauftragt; darauf, ob der regreßpflichtige Rechtsanwalt davon etwas weiß oder wissen muß, kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2003, 0407
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Gebührenabschlag Ost bei überörtlicher Sozietät

BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - V ZB 23/02

a) Der Gebührenabschlag nach Satz 1 der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO ist auch auf eine überörtliche Sozietät anzuwenden, wenn ein Mitglied dieser Sozietät, das seine Kanzlei im Beitrittsgebiet eingerichtet hat, die mandatsbezogenen Handlungen vorgenommen hat, welche die Gebührentatbestände ausgelöst haben.*)

b) Das Land Berlin ist nicht als Beteiligter mit Sitz oder Wohnsitz im Beitrittsgebiet im Sinne von Satz 2 der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO anzusehen.*)

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IBRRS 2003, 0402
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Standesrecht - Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de"

BGH, Beschluss vom 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

a) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, festgestellten Verstößen eines Kammermitglieds gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen.*)

b) Zur Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de" durch eine Anwaltskanzlei, wenn die Homepage vor allem allgemeine Informationen über das Presserecht anbietet.*)

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IBRRS 2003, 0365
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anforderungen an die Unterschrift unter dem notariellen Vertrag

BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 279/01

Die Unterschrift des an der Beurkundung Beteiligten unter einer notariellen Urkunde erfordert die Unterzeichnung wenigstens mit dem Familiennamen; die Unterzeichnung ausschließlich mit dem Vornamen hat die Unwirksamkeit der von dem Beteiligten abgegebenen Erklärungen zur Folge.*)

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IBRRS 2003, 0362
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung von Fotokopiekosten

BGH, Beschluss vom 05.12.2002 - I ZB 25/02

Fotokopiekosten sind - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig.*)

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IBRRS 2003, 0354
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Übersendung des Kaufvertrages: "Unselbständige" Betreuungstätigkeit

BGH, Urteil vom 09.01.2002 - III ZR 46/02

Erhält der beurkundende Notar bei einem Kaufvertrag über ein mit einem Vorkaufsrecht belastetes Grundstück (nur) den Auftrag, dem Vorkaufsberechtigten eine Ausfertigung des Kaufvertrages zu übersenden und gegebenenfalls dessen Freigabeerklärung entgegenzunehmen, so betrifft dies eine im Zusammenhang mit der Beurkundung stehende "unselbständige" Betreuungstätigkeit, für die im Verhältnis zu den Kaufvertragsparteien das Haftungsprivileg des Notars eingreift; dies gilt auch dann, wenn der Notar in dem Übersendungsschreiben an den Vorkaufsberechtigten von sich aus - unzutreffende - Hinweise auf die im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts einzuhaltende Frist gibt.*)

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IBRRS 2003, 0333
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Standesrechtliche Werbebeschränkungen

BVerfG, Beschluss vom 21.11.2002 - 1 BvR 1965/02

Ein Rechtsanwalt, der als seine Tätigkeiten "Miet- und Wohnungseigentumsrecht, privates Baurecht, Familien- und Erbrecht" angibt, verstößt insoweit nicht gegen § 7 Abs. 1 BORA, als es sich hierbei um eine Präzisierung des allgemeinen zivilrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkts handelt.

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IBRRS 2003, 0189
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Ausgleich fehlender allgemeiner Wartezeit

BGH, Beschluss vom 02.12.2002 - NotZ 15/02

Für die Frage, ob noch fehlende allgemeine Wartezeit durch anderweitige praktische Erfahrung ausgeglichen wird, ist ohne Bedeutung, welcher Art die Tätigkeit des Bewerbers während seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (etwa auch als Notarvertreter oder Notariatsverwalter) war.*)

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IBRRS 2003, 0186
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Kosten für Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern

BGH, Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 29/02

a) Die gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und der Neubestellung von Geschäftsführern einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister hat verschiedene Gegenstände im Sinne des § 44 Abs. 2 KostO.*)

b) Hat der Notar auf Anweisung der vorgesetzten Dienstbehörde gegen die Entscheidung des Landgerichts über Einwendungen gegen die Kostenberechnung weitere Beschwerde erhoben, kann die hierauf ergehende gerichtliche Entscheidung nur dann auf eine Erhöhung der Kostenberechnung lauten, wenn der Notar bereits Erstbeschwerde mit dem Ziel der Erhöhung auf Weisung der Dienstbehörde eingelegt hatte.*)

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IBRRS 2003, 0172
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Notarhaftung

BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - IX ZR 474/00

1. Die Notarhaftung entfällt, wenn der Geschädigte es schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

2. Besteht das amtspflichtwidrige Verhalten in einer notariellen Untätigkeit, muß sich der Betroffene nach der Ursache erkundigen.

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IBRRS 2003, 0123
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögensverfalls

BGH, Beschluss vom 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls kommt nicht zur Geltung, wenn die der Eintragung im Schuldnerverzeichnis zugrundeliegende Forderung vor Erlaß der Widerrufsverfügung getilgt wurde. Der Nachweis dafür obliegt dem Rechtsanwalt.*)

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IBRRS 2003, 0119
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Besetzung einer Notarstelle

BGH, Beschluss vom 02.12.2002 - NotZ 13/02

Zur Frage, ob es sich im Rahmen des insoweit der Nordrhein-Westfälischen Landesjustizverwaltung zustehenden Entscheidungsspielraums hält, wenn diese bei der Besetzung einer Notarstelle im Bezirk der Rheinischen Notarkammer einem überdurchschnittlich geeigneten Notarassessor aus dem eigenen Anwärterdienst den Vorzug vor einem in einem anderen Bundesland amtierenden Notar gibt.*)

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IBRRS 2003, 0048
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Haftung der Notariatsangestellten und (mittelbar) des Notars

BGH, Urteil vom 14.11.2002 - III ZR 87/02

1. Zur Haftung des Angestellten des Urkundsnotars, wenn von einer dem Angestellten von den Vertragsparteien erteilten Auflassungsvollmacht fehlerhaft Gebrauch gemacht wird.

2. Die Haftung des Angestellten stellt für den Geschädigten keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des §19 Abs. 1 Satz 2 BNotO dar.

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2255
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
gutgläubiger Erwerb

BGH, Urteil vom 24.10.2002 - III ZR 107/02

Für die Möglichkeit des Erwerbs selbständigen Gebäudeeigentums aufgrund der Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs genügt es, wenn die Eintragung des Gebäudeeigentums (auch) bei dem belasteten Grundstück zugleich mit der Umschreibung des Eigentums im Gebäudegrundbuch erfolgt ist.*)

Zur Frage der anderweitigen Ersatzmöglichkeit(en) in Form von Ansprüchen gegen Prozeßbevollmächtigte wegen fehlerhafter Beratung oder Prozeßführung, wenn die die Notarhaftung begründende Amtspflichtverletzung zum Erwerb von Grundbesitz führt, der im Prozeß wieder verloren geht.*)

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IBRRS 2002, 2170
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Standesrecht - Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO

BGH, Beschluss vom 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01

Die an einen Rechtsanwalt gerichtete Verfügung, das Gutachten des Direktors einer Nervenklinik oder eines der dort tätigen Fachärzte über den Gesundheitszustand des Anwalts vorzulegen, genügt den Bestimmtheitsanforderungen des § 8 a Abs. 1 Satz 1 BRAO nicht. Eine solche Verfügung löst die Vermutungswirkung des § 15 Satz 2 BRAO nicht aus und bietet daher keine Grundlage für den Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO. Dies gilt auch dann, wenn diese Verfügung bestandskräftig geworden ist.*)

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IBRRS 2002, 2022
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Singularzulassung beim Bundesgerichtshof

BVerfG, Beschluss vom 31.10.2002 - 1 BvR 819/02

Zur Singularzulassung der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof nach § 171 der Bundesrechtsanwaltsordnung.*)

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IBRRS 2002, 1966
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Aufrechnungsbefugnis gegenüber Mandanten

BGH, Urteil vom 12.09.2002 - IX ZR 66/01

Zur Unzulässigkeit der Berichtigung einer in erster Instanz fälschlich vorgenommenen Saldierung von Klage- und Widerklageforderungen durch das Berufungsgericht.*)

Zur Zulässigkeit der Aufrechnung eines Rechtsanwalts gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe eines eingezogenen Geldbetrages.*)

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IBRRS 2002, 1937
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Vergütung des Anwalts

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - XI ZB 9/02

a) Die Vergleichsgebühr ist nicht nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO zu erhöhen, sofern im Berufungsverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Ansprüche geschlossen wird.*)

b) § 32 BRAGO kommt nur zur Anwendung, wenn die Streitigkeit nach dem dem Rechtsanwalt erteilten Auftrag vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden soll.*)

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IBRRS 2002, 1683
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Beurkundungspflichtigen Verträge: Anwendung des § 166 BGB

BGH, Urteil vom 07.12.2000 - IX ZR 330/99

Zur entsprechenden Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB bei beurkundungsbedürftigen Verträgen.*)

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IBRRS 2002, 1682
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Belehrung geschäftserfahrener Beteiligter

OLG München, Urteil vom 11.05.2000 - 1 U 1532/00

Der Notar ist nicht gehalten, weit überdurchschnittlich geschäftserfahrene und geschäftsgewandte Beteiligte über offenkundige Risiken eines Geschäftes zu belehren. Dies gilt erst recht, wenn der Notar lediglich die geringfügig modifizierte Annahme eines anderweitig formulierten und den Beteiligten bekannten Angebotes beurkundet.*)

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IBRRS 2002, 1024
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Einsicht in notarielle Nebenakten

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2002 - 3 W 137/02

Einsicht in die notariellen Nebenakten kann allenfalls gewährt werden, wenn alle Beteiligten den Notar von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbinden. Der Vorwurf einer strafbaren unerlaubten Handlung eines Beteiligten macht dessen Befreiungserklärung nicht entbehrlich.*)

Fehlt es an der Entbindungserklärung aller Beteiligten, kommt auch ein auf die Schriftstücke eines zustimmenden Beteiligten "beschränktes" Einsichtsrecht nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2002, 1005
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Notarrecht - Prüfungspflicht des Notars

BGH, Beschluss vom 11.07.2002 - IX ZR 68/01

Der Notar, der es übernimmt, das Vorliegen der Baugenehmigung als Voraussetzung der Fälligkeit der Bauträgerforderungen zu prüfen, kann und muß dafür einstehen, ob eine ihm vom Bauträger präsentierte Baugenehmigung das Kaufobjekt betrifft.

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IBRRS 2002, 0991
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gesetzwidrige Drohung bei verweigerter Gebührenvereinbarung

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 153/01

Zur Frage, wann die Androhung eines Rechtsanwalts, bei Nichtzustandekommen einer Gebührenvereinbarung das Mandat zu kündigen, gesetz- oder vertragswidrig ist.*)

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IBRRS 2002, 0986
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Verzögerte Einreichung einer notariellen Urkunde

BGH, Urteil vom 13.06.2002 - IX ZR 196/01

Zum Schaden aus der verzögerten Einreichung einer notariellen Urkunde.*)

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IBRRS 2002, 0982
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Belehrungspflicht über Spekulationsgewinn

OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2002 - 1 U 1423/01

Eine Belehrungspflicht des ein Grundstücksgeschäft beurkundenden Notars hinsichtlich eines anfallenden "Spekulationsgewinns" ist nur gegeben, wenn dem Notar alle Voraussetzungen für das Vorliegen eines steuerpflichtigen "Gewinns" und der Nicht-Ablauf der "Spekulationsfrist" (2 bzw. 10 Jahre) bekannt sind.*)

Der Notar ist insoweit nicht zu Ermittlungen verpflichtet.*)

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IBRRS 2002, 0967
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Notar muss sich nicht selbst von Erschließung überzeugen

LG Coburg, Urteil vom 24.04.2002 - 23 O 796/01

Zum Umfang der Aufklärungs- und Hinweispflichten eines Notars.

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IBRRS 2002, 0952
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - unzuverlässiger Umgang mit Mandantengeldern: Amtsenthebung

BGH, Beschluss vom 08.07.2002 - NotZ 1/02

Der unzuverlässige Umgang mit Mandantengeldern, die dem Notar als Rechtsanwalt anvertraut wurden, kann den Amtsenthebungsgrund der Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch die Art der Wirtschaftsführung begründen.*)

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IBRRS 2002, 0925
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Führung der Fachgebietsbezeichnung Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 01.07.2002 - AnwZ (B) 45/01

Vollrechtsbeistände alten Rechts, die einer Rechtsanwaltskammer angehören, können das Recht zur Führung der Fachgebietsbezeichnung Insolvenzrecht erwerben.*)

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IBRRS 2002, 0923
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Nebentätigkeit

BGH, Beschluss vom 08.07.2002 - NotZ 9/02

Die Ländernotarkasse Leipzig ist befugt, Vergütungen, die ein Notar für die "Zurverfügungstellung" seiner Arbeitskraft neben seinem Notaramt erzielt, insoweit auf die Einkommensergänzung anzurechnen, als sie den für die Besoldungsgruppe R 1 in der Bundesnebentätigkeitsverordnung i.d.F. vom 12. November 1987 genannten Betrag (derzeit 4.900 Euro, früher 9.600 DM) übersteigen (im Anschluß an Senat BGHZ 126, 16).*)

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IBRRS 2002, 0835
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Notarrecht - Erhebung des Notarkammerbeitrags

BGH, Beschluss vom 08.07.2002 - NotZ 25/01

Die Notarkammer ist befugt, von ihren Mitgliedern ohne Differenzierung nach Beitragsbemessungsgrundlagen feste Beiträge zu erheben.*)

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IBRRS 2002, 0744
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Unzulässige Werbung um Mandat

OLG München, Urteil vom 20.12.2001 - 29 U 4592/01

Eine Information auf einer Homepage einer Anwaltskanzlei (Interessentenschreiben), die sich an eine Vielzahl potentieller Mandanten (Aktionäre) wendet, stellt sich nicht als eine unzulässige Werbung um die Erteilung eines Mandats im Einzelfall im Sinne von § 43 b BRAGO dar, auch wenn der Gegenstand der beworbenen anwaltlichen Tätigkeit (Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen eine Aktiengesellschaft wegen angeblich falscher Unternehmensmeldungen) in Gestalt des in Anspruch zu nehmenden Gegners feststeht.*)

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