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Sachgebiet: Sachverständige

1253 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 3600
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.07.2004 - 1 U 78/01

Der gerichtliche Sachverständige, dem während des gerichtlichen Verfahrens, in dem er sein Gutachten erstellt hat, der Streit verkündet wird, scheidet durch seinen Beitritt auf einer Seite der Prozessparteien nach § 41 ZPO aus dem Verfahren aus.

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IBRRS 2004, 3536
SachverständigeSachverständige
Schutz des Vermögens Dritter?

BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - III ZR 194/04

Der Grundsatz, daß die den amtlichen Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bei der technischen Prüfung nach § 21 Satz 3 StVZO treffenden Amtspflichten nicht dem Schutz des Vermögens des zukünftigen Fahrzeugerwerbers dienen, gilt auch, soweit die generelle Benutzbarkeit des Fahrzeugs in Frage steht.*)

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IBRRS 2004, 3514
SachverständigeSachverständige
Honorar trotz Befangenheits-Ablehnung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.05.2004 - 25 W 27/04

Der wegen Anscheins der Befangenheit erfolgreich abgelehnte Sachverständige verliert seinen Honorierungsanspruch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Unverwertbarkeit seines Gutachtens. Dies erfordert die Wahrung der inneren Unabhängigkeit des Sachverständigen als Gehilfe des Richters. Grobe Fahrlässigkeit setzt außer objektiver Sorgfaltsverletzung auch ein schweres subjektiv zurechenbares Verschulden voraus; hierbei ist die Individualität des Sachverständigen zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2004, 3393
SachverständigeSachverständige
Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsantrags

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2004 - 9 W 17/04

Zur Frage, wann ein Ablehnungsantrag, der gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen gerichtet ist, rechtzeitig gestellt ist.*)

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IBRRS 2004, 3315
SachverständigeSachverständige
Befangenheit

OLG Celle, Beschluss vom 18.01.2002 - 14 W 45/01

1. Wird der Grund für die Ablehnung eines Sachverständigen aus einem schriftlichen Gutachten hergeleitet, so muss der Ablehnungsantrag unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens gestellt werden, wobei der antragstellenden Partei eine den Umständen des Falles angepasste Prüfungs und Überlegungsfrist zuzubilligen ist.*)

2. Allerdings vermag allein der Umstand, dass der Sachverständige ####### als Privatgutachter für die Versicherungswirtschaft tätig war und ist und auch für eine Partei Verfahrens bereits in anderen Angelegenheiten Gutachten erstellt hat, nicht die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.*)

3. Die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen ist aus Sicht einer Partei jedoch dann gegeben, wenn der Gutachter in seinem - an sich billigenswerten - Bestreben, zu einer zügigen und gerechten Entscheidung des Rechtsstreits beizutragen, über die einem Sachverständigen gezogenen Grenzen hinausgegangen und mit seinen Feststellungen eindeutig über den ihm erteilten Gutachtenauftrag hinausgeht.*)

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IBRRS 2004, 3303
SachverständigeSachverständige
Kosten für Privatgutachten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2004 - 2 W 181/04

Die Kosten für ein Privatgutachten können nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn sie sich auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf diesen in Auftrag gegeben worden sind.

Zudem muss aus der Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich angesehen werden können, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist.

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IBRRS 2004, 3208
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wonach ist die "Eignung" eines Sachverständigen zu beurteilen?

VGH Bayern, Beschluss vom 19.07.2004 - 22 CS 04.1885

1. Durch das Tatbestandsmerkmal der "Eignung" soll über die bloße fachliche Kompetenz hinaus auch die der hohen Verantwortung entsprechende persönliche Integrität des Sachverständigen sichergestellt werden.

2. In die Beurteilung der Eignung eines Sachverständigen darf eine strafrechtliche Verurteilung, auch wenn sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Sachverständigentätigkeit steht, einfließen.

3. Selbst Nichtvermögensdelikte, die ausschließlich im Rahmen der privaten Lebensführung begangen worden sind, können je nach den Umständen des Einzelfalles durchgreifende Bedenken gegen die persönliche Eignung, insbesondere die charakterliche Zuverlässigkeit eines Sachverständigen begründen.

4. Es können auch Verstöße gegen Mitteilungspflichten bei der Prüfung der persönlichen Eignung berücksichtigt werden.

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IBRRS 2004, 3187
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Auslagenvorschuss und Kostenfreiheit

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2004 - 6 W 231/04

Die öffentliche Hand ist auch dann von der Pflicht zur Vorschussleistung befreit, wenn sie sich mit einer erhöhten Vergütung des Sachverständigen einverstanden erklärt hat.

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IBRRS 2004, 3183
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baugrundgutachten: "Angstklausel" schützt nicht!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.1997 - 13 U 3/96

Vorbehalte in Baugrundgutachten können allenfalls dann den Bodengutachter vor Schadensersatzansprüchen bewahren, wenn sie nicht allgemein gehalten sind. Insbesondere aber müssen solche Vorbehalte derart deutlich und eindringlich abgefaßt sein, daß sowohl der Bauherr als auch dessen Architekt zu der Überzeugung gelangen können, daß das Gutachten allein - und ohne weitere Zuziehung des Bodengutachters - nur als vorläufig zu betrachten und nicht als Grundlage für die Festlegung einer Tiefbaumaßnahme heranzuziehen ist.

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IBRRS 2004, 3171
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Bausachverständigen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2004 - 5 W 28/04-32

Eine nicht offen gelegte Kontaktaufnahme eines Sachverständigen mit einer der Parteien des Rechtsstreits begründet die Besorgnis seiner Befangenheit.

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IBRRS 2004, 3151
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anhörung des Sachverständigen auch nach Ergänzungsgutachten?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.02.2004 - 1 U 422/03-108

Kommt die Partei erst nach Eingang des auf ihre Einwendungen hin eingeholten Ergänzungsgutachtens mit dem Antrag der mündlichen Erläuterung, muss sie ihren Erklärungsbedarf konkret begründen.

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IBRRS 2004, 3120
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Sachvortrag des Antragstellers

BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04

a) In dem selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 ZPO) ist der Sachvortrag des Antragstellers hinsichtlich des Hauptanspruchs, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung dienen soll, grundsätzlich nicht auf seine Schlüssigkeit oder Erheblichkeit zu prüfen. Ausnahmen können etwa gelten, wenn von vornherein ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozeßgegner oder ein Anspruch nicht erkennbar ist.*)

b) Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert oder mit dem Teil des Hauptsachewertes anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.*)

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IBRRS 2004, 3118
SachverständigeSachverständige
Entschädigung für Reinschrift?

OVG Sachsen, Beschluss vom 31.08.2004 - 1 B 4411/98

Der Sachverständige kann die Zeit, die er aufwendet, um die Reinschrift des Gutachtens selbst zu fertigen, auch dann nicht als Leistungsentschädigung nach § 3 ZSEG geltend machen, wenn dies in einem einheitlichen Arbeitsgang mit der Formulierung und Korrektur des schriftlichen Gutachtens erfolgt. Ihm steht hierfür nur die Kostenpauschale nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 ZSEG zu.*)

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IBRRS 2004, 3088
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufklärungspfl. bei unterschiedl. Angaben des Sachverständigen

BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 18/00

Das Gericht hat Zweifel und Unklarheiten aufgrund unterschiedlicher Bekundungen des gerichtlichen Sachverständigen im Laufe eines Arzthaftungsprozesses durch eine gezielte Befragung des Gutachters zu klären. Mangels ausreichender medizinischer Sachkunde darf es sich nicht mit einer eigenen Interpretation der Ausführungen über Widersprüche hinwegsetzen.*)

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IBRRS 2004, 2946
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Grenzen des Sachverständigenbeweises

OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2004 - 16 W 8/04

1. Antragsteller im selbständigen Beweisverfahren sind grundsätzlich berechtigt, dem Sachverständigen Ergänzungsfragen zu seinem vorgelegten schriftlichen Gutachten zu stellen und bei Lückenhaftigkeit des Gutachtens ein Ergänzungsgutachten zu beantragen.

2. Nicht möglich ist es jedoch, bereits eindeutig beantwortete Fragen erneut vom Sachverständigen überprüfen zu lassen.

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IBRRS 2004, 2914
SachverständigeSachverständige
Unzulässige Sachverständigenablehnung

OLG Jena, Beschluss vom 28.09.2004 - 4 W 449/04

1. Ist der Ablehnungsgrund zum Zeitpunkt der Ernennung des Gutachters noch nicht bekannt, kann eine Partei den Sachverständigen auch noch später ablehnen. Die Ablehnung muss dann jedoch unverzüglich nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes, spätestens nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist erfolgen. Erfolgt sie auch dann nicht, ist die Ablehnung wegen Verfristung unzulässig (§ 406 Abs. 2 ZPO).*)

2. Die Ablehnung von Gutachterausschüssen - hier der Steuerberaterkammer - ist grundsätzlich unzulässig, weil auf die Ablehnung einer Personenmehrheit (von Sachverständigen) die Vorschriften der §§ 402 ff, die auf die Einzelperson eines Sachverständigen zugeschnitten sind, nicht anwendbar sind.*)

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IBRRS 2004, 2443
ProzessualesProzessuales
Gerichtliche Entschädigungsfestsetzung: Zuständigkeit?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.01.2001 - 8 W 60/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2434
SachverständigeSachverständige
Nur leistungsgebundene Sachverständigenentschädigung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2001 - 14 W 319/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2405
ProzessualesProzessuales
Unverwertbares Gutachten: Dennoch Entschädigungsanspruch?

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.11.2001 - 13 W 604/01

Der Sachverständige verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unverwertbar wird.*)

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IBRRS 2004, 2399
SachverständigeSachverständige
Einheitliche Lohnfestsetzung für Ausschussgutachter?

OLG Schleswig, Beschluss vom 23.01.2002 - 15 WF 10/02

Der Stundensatz der Entschädigung ist für den hauptamtlich und die ehrenamtlich tätigen Gutachter eines mit der Erstellung eines Wertgutachten beauftragen Gutachterausschuss des Kreises einheitlich festzusetzen.*)

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IBRRS 2004, 2387
SachverständigeSachverständige
Hinweispflicht auf mögliche Befangenheitsgründe?

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2002 - 14 W 363/02

1. Ein Sachverständiger muß im Rahmen der ihm obliegenden Vorprüfung (§ 407a ZPO) ihm bekannte Umstände offenbaren, die Zweifel an seiner Unbefangenheit wecken können (hier: frühere private Tätigkeit für einen Beteiligten). Versäumt er den gebotenen Hinweis und wird er deshalb später erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so verwirkt er seinen Entschädigungsanspruch, auch wenn ihm nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.*)

2. Für die Vorprüfung nach § 407 a ZPO kann der Sachverständige in der Regel keine Entschädigung verlangen, wenn er die erforderlichen Feststellungen ohne nennenswerten Arbeitsaufwand treffen kann.*)

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IBRRS 2004, 2305
SachverständigeSachverständige
Entschädigung übersteigt Verfahrensgegenstand

BayObLG, Beschluss vom 04.09.2002 - 3Z BR 120/02

Ein Sachverständiger muss auch in einem Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz das Gericht rechtzeitig unterrichten, wenn durch die Hinzuziehung einer fachkundigen Hilfskraft seine voraussichtliche Entschädigung den Wert des Verfahrensgegenstands übersteigt.*)

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IBRRS 2004, 2304
SachverständigeSachverständige
Stundensatzerhöhung beim Berufssachverständigen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2002 - 14 S 702/01

Der Berufssachverständige kann gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Buchst. b 2. Alt. ZSEG eine Erhöhung des Stundensatzes um den Höchstsatz von 50 v.H. schon dann verlangen, wenn gleichartige Leistungen üblicherweise sehr viel höher zu vergüten sind, als dies in § 3 Abs. 2 ZSEG vorgesehen ist, und die Sachverständigenentschädigung unter Berücksichtigung des Zuschlags die übliche Vergütung jedenfalls nicht übersteigt. Die Gewährung des Höchstsatzes setzt nicht voraus, dass der Sachverständige anderenfalls durch den Erwerbsverlust unzumutbar belastet würde.*)

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IBRRS 2004, 2303
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung der Anzeigepflicht durch Sachverständigen

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.10.2002 - 6 W 1891/02

Hat der Sachverständige die Anzeigepflicht nach § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO verletzt, und läßt sich nicht feststellen, dass die Begutachtung bei pflichtgemäßer Anzeige fortgeführt worden wäre, kann der Sachverständige als Vergütung nicht mehr als 120 % des Vorschusses verlangen.*)

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IBRRS 2004, 2297
ProzessualesProzessuales
Gutachten unverwertbar: Fällt Vergütungsanspruch weg?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2003 - 3 WF 226/02

Ein unverwertbares Gutachten führt nicht automatisch zum Wegfall des Vergütungsanspruchs. Die Anleitungsfunktion des Gerichts gemäß § 404a ZPO ist zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2004, 2280
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Verkehrswertbestimmung durch Gutachten?

OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2003 - 11 U 68/00

1. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben sind die Mitglieder eines Gutachterausschusses verpflichtet, ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben und dabei die allgemein anerkannten Regeln der Wertermittlungslehre und insbesondere die Vorschriften des Baugesetzbuches und der Wertermittlungsverordnung zu beachten. Sie müssen bei ihrer Tätigkeit die ihnen zugänglichen Erkenntnisquellen vollständig und sachgerecht auswerten und die Gründe für ihre Wertfestsetzung in nachvollziehbarer Weise darlegen.

2. Diese Pflicht besteht nicht nur gegenüber der Allgemeinheit, sondern auch gegenüber den Grundstückseigentümern und gegenüber denjenigen, denen das Gutachten nach seinem erkennbaren Zweck für Entscheidungen über Vermögensdispositionen vorgelegt werden soll.

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IBRRS 2004, 2252
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Prüfung des Prospekts

BGH, Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 283/02

Ein Wirtschaftsprüfer, der einem Kapitalanleger wegen Prüfung des Werbeprospekts als sogenannter Garant aus Prospekthaftung Schadensersatz schuldet, kann auch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haften (Anspruchsgrundlagenkonkurrenz).*)

Haftet ein Wirtschaftsprüfer sowohl als Garant aus Prospekthaftung als auch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, so verjährt letzterer Anspruch nach den für die vertragliche Haftung des Wirtschaftsprüfers geltenden Regeln (bis zum 31.12.2003 § 51 a WPO, jetzt § 195 BGB).*)

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IBRRS 2004, 2251
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 251/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2232
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 259/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2231
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 257/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2230
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 256/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2229
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 255/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2228
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 254/02

1. Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.*)

2. Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.*)

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IBRRS 2004, 2227
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 253/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2226
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 252/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.

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IBRRS 2004, 2159
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vergütung für Stellungnahme zum Befangenheitsgesuch

LSG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2004 - L 12 RA 1624/03 KO-A

Der gerichtliche Sachverständige erhält Vergütung für seine Stellungnahme zu einem wegen des fachlichen Inhaltes seines Gutachtens gegen ihn gerichtetes und dann zurückgewiesenes Befangenheitsgesuch.

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IBRRS 2004, 2104
ImmobilienImmobilien
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 250/02

a) Bei der Prüfung der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung.*)

b) Als Dritte, die in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sind, kommt auch eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in Betracht, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachtenauftrags wußte oder damit rechnen mußte, daß der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde.*)

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IBRRS 2004, 1569
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Die Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C sind AGB!

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 75/03

a) Die Abrechnungsregelungen der VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (hier DIN 18299 Abschnitt 5 und DIN 18332 Abschnitt 5).*)

b) Bei der Auslegung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen kommt der Verkehrssitte maßgebliche Bedeutung zu, wenn Wortlaut und Sinn der Regelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Kommentierungen der VOB/C sind grundsätzlich keine geeignete Hilfe zu deren Auslegung.*)

c) Aus Wortlaut und Sinn der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen läßt sich nicht eindeutig entnehmen, ob DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten auch dann Anwendung findet, wenn Wärmedämmarbeiten für eine Natursteinfassade isoliert in Auftrag gegeben werden.*)

d) Auf welcher vertraglichen Grundlage das Aufmaß zu nehmen ist, ist eine Rechtsfrage und daher einer Begutachtung durch einen Bausachverständigen nicht zugänglich.*)

e) Die Ermittlung, ob eine Verkehrssitte besteht, kann dem Gutachter übertragen werden.*)




IBRRS 2004, 1534
SachverständigeSachverständige
Befangenheit des Sachverständigen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2004 - 5 W 7/04

Ein Sachverständiger ist nicht bereits deshalb befangen, wenn er anlässlich eines Ortstermins Fotomaterial von einer verfahrenbeteiligten Partei entgegennimmt.*)

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IBRRS 2004, 1528
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer?

OLG Dresden, Beschluss vom 25.06.2004 - 13 W 719/04

Eine Ablehnung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen durch den Streithelfer ist ausgeschlossen, wenn sie im Widerspruch zum Vorbringen der von ihm unterstützten Hauptpartei steht.

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IBRRS 2004, 1478
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorbereitende Grabungen sind keine Kosten des Sachverständigen

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.2004 - 5 W 397/04

1. Lässt eine Partei auf Veranlassung des gerichtlich ernannten Sachverständigen zur Vorbereitung des Gutachtens Hausfundamente freigraben, handelt es sich bei den dadurch verursachten Kosten nicht um Aufwendungen für Hilfskräfte des Sachverständigen.

2. Die dem Werkunternehmer gezahlte Vergütung kann daher nicht den Gerichtskosten zugerechnet werden, um sodann trotz des Unterliegens im Prozess eine Erstattung vom Rechtsschutzversicherer zu erlangen.

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IBRRS 2004, 1415
ProzessualesProzessuales
Angemessener Zeitraum für Ergänzungsfragen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2004 - 5 W 7/04

Das selbständige Beweisverfahren ist mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet, wenn weder das Gericht eine Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO setzt noch eine mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen stattfindet.*)

Eine mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen und damit eine Fortsetzung des Beweisverfahrens ist dann anzuordnen, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Übersendung des Gutachtens Einwendungen oder Ergänzungsfragen mitgeteilt werden.*)

Wann ein Zeitraum angemessen im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO ist, richtet sich nach den schutzwürdigen Interessen der Beteiligten und dem Umfang der verfahrensrechtlichen Interessen, wobei eine entscheidende Rolle spielt, ob es sich um ein schriftliches Gutachten handelt, das nach Umfang, Gehalt und Schwierigkeitsgrad einer sorgfältigen und damit zeitaufwendigen Prüfung bedarf und ob die betroffene Partei dazu sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen muss. Nur in Ausnahmefällen dürfte ein zeitlicher Abstand von mehr als 3 Monaten zwischen Zustellung des schriftlichen Gutachtens und Eingang des Antrages des Beteiligten auf Beantwortung von Ergänzungsfragen durch den Sachverständigen als angemessener Zeitraum im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO angesehen werden.*)

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IBRRS 2004, 1412
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Sachverständigen: Streitwert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2003 - 5 W 48/03

Der Streitwert des Verfahrens über die Ablehnung eines Sachverständigen orientiert sich am Streitwert der Hauptsache, wobei regelmäßig 1/3 des Hauptsachewertes angemessen erscheint.*)

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IBRRS 2004, 1378
ProzessualesProzessuales
Vergütung bei überlanger Bearbeitungsdauer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 W 6/04

Zum Einfluss einer überlangen Bearbeitungsdauer auf die Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen.*)

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IBRRS 2004, 1344
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Umfang der Pflichten im Beweisverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2003 - 15 W 87/03

1. Der Gerichtssachverständige kann im Wege der gerichtlichen Leitung seiner Tätigkeit gegen seinen Willen nicht zur Vornahme von Bauteilöffnungen verpflichtet werden.

2. Verweigert der Sachverständige die Bauteilöffnung, so sind sie sowie die Tragung des Schadenbeseitigungsrisikos der für das konkrete Beweisthema beweisbelasteten Partei aufzugeben.

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IBRRS 2004, 1296
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Notwendigkeit weiterer sachverständiger Aufklärung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.12.2003 - 5 U 259/03

1. Zur Heranziehung von Mitarbeitern durch einen Sachverständigen.*)

2. Zur Notwendigkeit weiterer sachverständiger Aufklärung bei Unklarheiten eines Gutachtens.*)

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IBRRS 2004, 1268
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Entschädigungsanspruch auch bei Ablehnung wegen Befangenheit?

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2004 - 14 W 119/04

1. Führt ein Fehler des Sachverständigen bei der Erstattung seines Gutachtens zur erfolgreichen Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, verwirkt er den Entschädigungsanspruch nur, wenn ihn der Vorwurf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens trifft.*)

2. Ein erstmals für das Gericht tätiger Sachverständiger, der vom Gericht nicht auf seine Pflichten hingewiesen wurde, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er versäumt, zu einem zweiten Ortstermin für ein detailliertes Aufmass den Prozessgegner zu laden.*)

3. Auch das gerichtliche Versäumnis ist nicht derart gravierend, dass von der Erhebung der Sachverständigenkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung abgesehen werden muss.*)

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IBRRS 2004, 1220
SachverständigeSachverständige
Wegfall des Entschädigungsanspruches

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 12 W 111/03

Zu den Voraussetzungen für den Wegfall des Entschädigungsanspruches eines Sachverständigen.*)

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IBRRS 2004, 1219
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Sachverständigen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.04.2004 - 20 W 5/04

1. Gegen den Beschluss über die Ablehnung des Sachverständigen im Spruchverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 406 Abs. 5 ZPO statthaft. Auf das Beschwerdeverfahren sind die Vorschriften des FGG anzuwenden.*)

2. Die Beschwerdeschrift muss nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. § 12 SpruchG betrifft die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss über die Ablehnung des Sachverständigen nicht.*)

3. Das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, kann der sofortigen Beschwerde in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend § 572 Abs. 1 ZPO abhelfen.*)

4. Einen Verfahrensbeteiligten trifft keine Pflicht, ohne Anlass nach Umständen zu forschen, die eine Befangenheit des Sachverständigen begründen könnten.*)

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IBRRS 2004, 1157
ProzessualesProzessuales
Vorbereitung des gerichtlichen Gutachtens: Aufwendungsersatz?

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.05.2004 - 14 W 356/04

1. Arbeiten, die eine Partei ausführen lässt, um ein gerichtliches Sachverständigengutachten vorzubereiten, sind erstattungsfähig, wenn dem Sachverständigen ansonsten entsprechende Kosten durch Zuziehung fremder Hilfspersonen entstanden wären.

2. Bei derartigen Kosten handelt es sich jedoch nicht um gerichtliche Auslagen. Sie können auch nicht wie fiktive Gerichtskosten behandelt werden.

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