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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rechtsanwälte

672 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 1042
RechtsanwälteRechtsanwälte
Typische Rechtsfragen: Keine Reisekostenerstattung für auswärtigen Anwalt!

OLG Koblenz, Urteil vom 07.03.2017 - 14 W 96/17

1. Es entspricht dem gerichtlichen Alltag in zivilrechtlichen Turnussenaten, dass sich Gericht und Bevollmächtigte immer wieder in neue Rechtsgebiete und Rechtsfragen einarbeiten müssen.*)

2. Der Streit um die kaufrechtliche Gewährleistung beim Erwerb eines Modellflugzeuges erfordert keine derart ungewöhnlichen Erfahrungen und Spezialkenntnisse im „Modellflugrecht“, dass der Rechtsstreit nicht durch einen im Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwalt geführt werden könnte.*)

3. Für die Reisekosten des Rechtsanwalts sind ohne Vorliegen besonderer Gründe nur die fiktiven Reisekosten zu berücksichtigen, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort des Prozessgerichts entstanden wären.

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IBRRS 2017, 0875
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gerichtsfax defekt: Schriftsatz muss nicht an Pressesprecher geschickt werden!

BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - I ZB 43/16

Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, ist er nicht gehalten, eine dem Pressesprecher des Gerichts zugewiesene Telefaxnummer ausfindig zu machen und den Schriftsatz zur Fristwahrung an diese Nummer zu versenden.*)

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IBRRS 2017, 0862
RechtsanwälteRechtsanwälte
Versäumnisurteil ohne Antrag ergangen: Terminsgebühr erstattungsfähig!

BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - VI ZB 21/16

Die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG entsteht auch dann, wenn die Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne einen entsprechenden (Prozess-)Antrag des Klägers ergeht.*)

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IBRRS 2017, 0749
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Arbeitsüberlastung dargelegt: Rechtsanwalt darf auf Fristverlängerung vertrauen!

BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - IX ZB 34/16

1. Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird, sofern er erhebliche Gründe wie Arbeitsüberlastung oder Urlaubsabwesenheit dargelegt hat.*)

2. Der Rechtsanwalt muss sich nicht darüber vergewissern, ob seinem erstmaligen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wurde, wenn er nach dem Inhalt der mitgeteilten Gründe auf eine Verlängerung vertrauen durfte.*)

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IBRRS 2017, 0771
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zustellung an falschen Anwalt: Heilung durch Weiterleitung einer Urteilskopie!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 19 U 190/16

Bei fehlerhafter Zustellung des Gerichts an einen nicht mehr bevollmächtigten Rechtsanwalt einer Partei wird der Zustellungsmangel geheilt, wenn der Rechtsanwalt eine Kopie an den Prozessvertreter der Partei weiterleitet und das Original der beglaubigten Abschrift behält.*)

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IBRRS 2017, 0703
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann verjähren Ansprüche auf Schadensersatz aus Anwaltshaftung?

BGH, Urteil vom 02.02.2017 - IX ZR 91/15

Der Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt, der pflichtwidrig eine Forderung des Mandanten hat verjähren lassen, verjährt unabhängig von der Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz des Kostenschadens gegen denselben Rechtsanwalt wegen pflichtwidrigen Führens eines aussichtslosen Prozesses gegen einen Dritten.*)

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IBRRS 2017, 0622
RechtsanwälteRechtsanwälte
Was ist das "anwaltliche Berufsbild"?

OVG Saarland, Urteil vom 06.02.2017 - 1 C 181/15

1. Eine Satzungsvorschrift, die Berufsunfähigkeit verneint, wenn das Mitglied der Rechtsanwaltskammer trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch in der Lage ist, mindestens halbschichtig eine Tätigkeit auszuüben, die "in das anwaltliche Berufsbild eingeordnet" werden kann, wird dem Gebot der Normenklarheit gerecht.*)

2. Es bedarf keiner satzungsrechtlichen Festlegung der Tätigkeiten, die in das anwaltliche Berufsbild einzuordnen sind, da die diesbezüglichen Anforderungen sich aus dem Zusammenspiel der Vorgaben des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung im Saarland und der Bundesrechtsanwaltsordnung erschließen.*)

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IBRRS 2017, 0507
ProzessualesProzessuales
Berufungsbeklagten falsch bezeichnet: Keine Wiedereinsetzung!

KG, Beschluss vom 11.05.2016 - 21 U 26/16

1. Eine Berufung ist nicht ordnungsgemäß eingelegt, wenn in der Berufungsschrift als Rechtsmittelbeklagter nicht der wirkliche Berufungsbeklagte, sondern ein mit diesem nicht identisches Unternehmen benannt ist.

2. Wird das Rechtsmittel fristgerecht per Fax übermittelt, enthält allerdings erst die nach Fristablauf bei Gericht eingehende Urschrift eine Kopie des anzufechtenden Urteils, kann das Gericht bis zum Ablauf der Berufungsfrist auch aus den Umständen nicht eindeutig ermitteln, wer Berufungsbeklagter sein soll.

3. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Berufungsfrist nicht versäumt wurde. Dieses Institut dient nicht dazu, inhaltliche Mängel einer an sich fristgerechten Berufungsschrift zu heilen.

4. Unterzeichnet der Rechtsanwalt aus Unachtsamkeit die Berufungsschrift, obwohl diese gegen die falsche Berufungsbeklagte gerichtet ist, verstößt er gegen seine anwaltlichen Pflichten. Er kann sich dann nicht darauf berufen, dass sein Sekretariat versehentlich versäumte, der per Telefax übermittelten Berufungsschrift die Kopie des anzufechtenden Urteils anzufügen.

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IBRRS 2017, 0543
RechtsanwälteRechtsanwälte
Einigungsgebühr auch ohne Vergleich!

OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2017 - 1 W 9/17

1. Für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, entsteht eine Einigungsgebühr. Ein Vergleich im Sinne des § 779 BGB oder die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs ist nicht notwendig.

2. Entscheidend für das Entstehen der Einigungsgebühr ist allein, dass sich die Erfüllung der in Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV genannten Voraussetzungen aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung ergibt.

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IBRRS 2017, 0145
ProzessualesProzessuales
Mietrecht muss jeder Anwalt können!

LG Köln, Beschluss vom 06.10.2014 - 27 O 371/14

Zur Begründung eines Fristverlängerungsantrags genügt es nicht, dass alle "immobilienrechtlich" spezialisierten Kollegen "stark arbeitsbelastet" sind. Die Klageerwiderung zur Rechtsverteidigung gegen eine einfache Räumungs- und Zahlungsklage ist kein Hexenwerk und muss von jedem zugelassenen Anwalt erledigt werden können.

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IBRRS 2017, 0319
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
In welcher Höhe werden die Reisekosten eines "Top-Vertrauensanwalts" erstattet?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2016 - 6 W 109/16

Die Reisekosten des auswärtigen Anwalts zum Verhandlungstermin sind grundsätzlich nur in Höhe der fiktiven Kosten für die Anreise vom Sitz der Partei zum Gerichtsort erstattungsfähig; dies gilt auch für den von der Partei ständig beauftragten "Vertrauensanwalt" (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist auch nicht deswegen gerechtfertigt, weil der Anwalt einer der - gemäß einer anerkannten Rankingliste - führenden Sozietäten auf dem einschlägigen Rechtsgebiet angehört.*)

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IBRRS 2017, 0256
ProzessualesProzessuales
Mitgefaxte Mehrausfertigungen lösen Zusatzkosten für Mandanten aus!

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2016 - 5 U 138/16

1. Kommt es aufgrund eines nicht von dem Gericht zu vertretenden Umstandes zum Ausdruck von Fehlfaxen (unvollständiger Schriftsatz nebst Anlagen), handelt es sich um erstattungspflichtige Mehrausfertigung im Sinne von Nr. 9000 Nr. 1 b) KVGKG. Nur der vollständig übermittelte Ausgangsschriftsatz ist von der Dokumentenpauschale ausgenommen.*)

2. Die Auslagen sind der Partei, nicht dem Bevollmächtigten aufzuerlegen.*)

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IBRRS 2017, 0036
ProzessualesProzessuales
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Alle Tatsachen müssen rechtzeitig vorgetragen werden!

BGH, Beschluss vom 10.11.2016 - I ZB 29/16

1. Rechtsanwälte müssen in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hinausgehen.

2. Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags anhand des Fristenkalenders von einem dazu beauftragten Mitarbeiter nochmals abschließend selbständig geprüft wird.

3. Alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Bedeutung sein können, müssen innerhalb der maßgeblichen Antragsfrist vorgetragen werden.

4. Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden.

5. Später nachgeschobene Tatsachen, die nicht der Erläuterung oder Ergänzung fristgerecht geltend gemachter Wiedereinsetzungsvoraussetzungen dienen, müssen unberücksichtigt bleiben.

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Online seit 2016

IBRRS 2016, 3267
RechtsanwälteRechtsanwälte
Sendeversuch um 23:58 Uhr scheitert: Keine Wiedereinsetzung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.05.2016 - 7 U 17/16

Ein Rechtsanwalt muss geeignete Vorkehrungen treffen, etwa durch Einplanung einer Zeitreserve, um trotz möglicher Übermittlungsprobleme einen Zugang des Schriftsatzes vor Fristablauf zu gewährleisten. Der erfolglose Übermittlungsversuch nur zwei Minuten vor Fristablauf genügt diesen Anforderungen nicht.

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IBRRS 2016, 3233
RechtsanwälteRechtsanwälte
Sind 20.000 Euro Pauschalhonorar sittenwidrig?

BGH, Urteil vom 10.11.2016 - IX ZR 119/14

1. Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stellen hierbei ein Indiz dar.*)

2. Die tatsächliche Vermutung, dass ein Honorar unangemessen hoch ist, welches die gesetzlichen Gebühren um mehr als das 5-fache übersteigt, gilt auch für zivilrechtliche Streitigkeiten. Der Anwalt kann die Vermutung entkräften.*)

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IBRRS 2016, 3180
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Faxgerät muss nicht ständig auf Funktionsfähigkeit hin überprüft werden!

BGH, Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZB 35/14

1. Ein Rechtsanwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 = IBRRS 2006, 2016 = IMRRS 2006, 1277).

2. Der erhöhte Sorgfaltsmaßstab führt nicht dazu, dass ein Rechtsanwalt technische Geräte stets auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüfen muss, ohne hierfür einen konkreten Anlass zu haben.




IBRRS 2016, 3063
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vorzeitige Mandatsbeendigung: Vergütung nach Gegenstandswert!

OLG München, Urteil vom 12.10.2016 - 15 U 2340/16 Rae

Beauftragt der Vermieter eines vermieteten Grundstücks (hier zum Betrieb eines Hotel), der dieses unvermietet verkaufen möchte, einen Rechtsanwalt, den Mietvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen und ggf. die Kündigung auszusprechen, so bemisst sich der Gegenstandswert für die Vergütung des Rechtsanwalts nach § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG i. V. m. § 41 Abs. 1 GKG, auch wenn es wegen der Beendigung des Mandats nicht mehr zur Kündigungserklärung kommt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14.03.2007 - VII ZR 184/06, NJW 2007, 2050 = IMR 2008, 102) und Urteil vom 07.11.2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 = IMRRS 2008, 0166); ein Fall des § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG i.V.m. § 99 Abs. 1 GNotKG liegt nicht vor.*)

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IBRRS 2016, 3025
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 46/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3024
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 19.10.2016 - AnwZ(Brfg) 37/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3023
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3022
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 24.10.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3021
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 21.10.2016 - AnwZ (B) 3/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2810
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zeitwertschaden eines Gebäudes: Was gehört alles zum Neuwert?

BGH, Urteil vom 13.10.2016 - IX ZR 214/15

1. Sehen Allgemeine Versicherungsbedingungen vor, dass der Zeitwertschaden entsprechend den Bestimmungen über den Versicherungswert festgestellt wird und dass der Zeitwert von Gebäuden sich aus dem Neuwert des Gebäudes durch einen Abzug entsprechend seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand ergibt, und schließt der Neuwert Architektengebühren und sonstige Konstruktions-, Planungs- und Baunebenkosten ein, sind diese Gebühren und Kosten auch bei der Ermittlung des Zeitwertschadens zu berücksichtigen.*)

2. Hat der Rechtsanwalt den Verlust des Vorprozesses aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften rechtlichen Beratung und Vertretung zu verantworten, trifft den über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels unzureichend aufgeklärten Mandanten kein Mitverschulden, wenn er es unterlässt, gegen die nachteilige Entscheidung im Vorprozess Rechtsmittel einzulegen.*)

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IBRRS 2016, 2809
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vertretung durch mehrere Anwälte im Anfechtungsverfahren?

AG Itzehoe, Beschluss vom 01.04.2016 - 97 C 16/15

1. Die Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts ist grundsätzlich ausreichend. Etwas anderes gilt nicht schon deshalb, weil das Vertrauensverhältnis einzelner Wohnungseigentümer zum Verwalter erschüttert worden ist und die Beauftragung des Anwalts ohne Rücksprache erfolgt ist.

2. Denn wäre eine Beauftragung mehrerer Anwälte bereits dann geboten, wenn auf Vertrauensmängel zwischen Verwalter und einzelner Wohnungseigentümer abzustellen wäre, stellte die Mehrfachvertretung nicht die Ausnahme, sondern den Regelfall dar.

3. Bei Anwendung der im Kostenrecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise ist es daher sachgerecht, Interessenkonflikte zwischen den beklagten Wohnungseigentümern und dem Verwalter im Rahmen von § 50 WEG unberücksichtigt zu lassen.

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IBRRS 2016, 2789
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vollstreckungsabwehrklage: Zum Entstehen der Verfahrensgebühr

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2016 - 14 W 154/16

Auch allein durch die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 ZPO wird eine die Verfahrensgebühr auslösende Tätigkeit entfaltet, da hierin prozessbezogener Schriftverkehr zu sehen ist. Auf die Rechtshängigkeit der nach § 767 ZPO kommt es insoweit nicht an.*)

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IBRRS 2016, 2770
RechtsanwälteRechtsanwälte
Richter a. D. darf an ehemaligem Dienstgericht nicht als Anwalt auftreten!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15

1. Einem Ruhestandsrichter des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Auftreten als Rechtsanwalt vor dem Gericht seiner früheren Dienstleistung nach Maßgabe der § 71 DRiG, § 41 BeamtStG, § 2 Abs. 2 LRiStaG-NW, § 52 Abs. 5 LBG-NW zu untersagen; der zuständigen letzten dienstvorgesetzten Behörde kommt hierbei kein Ermessen zu.*)

2. Die Anwendung der vorgenannten dienstrechtlichen Ermächtigungsgrundlage wird nicht durch die berufsrechtlichen Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und namentlich nicht durch § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO gehindert.*)

3. Ein Tätigkeitsverbot nach § 41 Satz 2 BeamtStG hat bei einem Beamten oder Richter im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, der vorzeitig, aber weniger als zwei Jahre vor dem Erreichen der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand getreten ist, spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt des für ihn geltenden Regelruhestandseintritts zu enden; die Regelung des § 52 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 LBG-NW ist insoweit teleologisch zu reduzieren.*)

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IBRRS 2016, 2565
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt darf Outplacement-Dienstleistungen erbringen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2016 - 9 U 19/15

Es ist einem Rechtsanwalt nicht verboten, vergütungspflichtige Outplacement-Dienstleistungen für seinen Mandanten zu erbringen. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der vorausgegangenen arbeitsgerichtlichen Vertretung selbst dafür gesorgt hat, dass der frühere Arbeitgeber in einer Abfindungsvereinbarung die Kosten der Outplacement-Beratung übernimmt.*)

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IBRRS 2016, 2425
RechtsanwälteRechtsanwälte
Postausgangskiste ist nicht Teil des Postwegs!

BGH, Beschluss vom 16.08.2016 - VI ZB 40/15

Die Postausgangskiste eines Prozessbevollmächtigten gehört zu dessen organisatorischem Verantwortungsbereich und ist nicht bereits Teil des Postwegs.*)

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IBRRS 2016, 2377
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Faxnummer aus Akte übertragen: Was erfordert die Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 26.07.2016 - VI ZB 58/14

Überträgt eine Kanzleiangestellte die anzuwählende Telefaxnummer des Gerichts aus einem in der Akte befindlichen Schreiben des Gerichts in einen fristgebundenen Schriftsatz, erfordert die Ausgangskontrolle, die Richtigkeit der gewählten Nummer auch nochmals darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich einem Schreiben des Empfangsgerichts entnommen wurde (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZB 34/10, NJW 2011, 312 = IBRRS 2010, 4693 = IMRRS 2010, 3447).*)

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IBRRS 2016, 2320
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch Versorgungswerke dürfen das Renteneintrittsalter anheben!

BVerwG, Beschluss vom 11.08.2016 - 10 BN 2.15

1. Auch bei Versorgungsanwartschaften, die im Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert werden, gewährleistet Art. 14 Abs. 1 GG keinen absoluten Bestandsschutz. Inhalts- und Schrankenbestimmungen zur Umgestaltung von Versorgungsanwartschaften sind nach Art. 14 Abs. 1 GG zulässig, wenn sie einem Gemeinwohlzweck dienen, verhältnismäßig sind, den Vertrauensschutz der Betroffenen wahren und das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot beachten.*)

2. Eine Eigenfinanzierung der Anwartschaft erhöht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, die in den bisherigen Rechtsbestand eingreift, und verengt den Gestaltungsspielraum des Normgebers entsprechend.*)

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IBRRS 2016, 2246
ProzessualesProzessuales
Was gehört alles zur Ausgangskontrolle von per Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätze?

BGH, Beschluss vom 10.08.2016 - VII ZB 17/16

Zur Ausgangskontrolle von per Telefax zu übermittelnden fristgebundenen Schriftsätzen gehört neben der Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Frist im Fristenkalender nach Übermittlung des Telefaxes erst dann gestrichen werden darf, wenn anhand des Sendeberichts und gegebenenfalls des Inhalts der Akte geprüft worden ist, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, außerdem die Anordnung, dass am Ende eines jeden Arbeitstags eine Bürokraft damit beauftragt wird zu überprüfen, ob überhaupt ein Sendebericht vorliegt; einer - erneuten - inhaltlichen Überprüfung des Sendeberichts bedarf es bei dieser Erledigungskontrolle hingegen nicht (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 45/11 Rn. 12, IBRRS 2012, 2139 = IMRRS 2012, 1577).*)

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IBRRS 2016, 2199
RechtsanwälteRechtsanwälte
Darf ein Entwicklungsingenieur Rechtsdienstleistungen erbringen?

BGH, Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 88/15

1. Wer in offener Stellvertretung für Dritte gewerbliche Schutzrechte bei dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt anmeldet, wird im wirtschaftlichen Interesse der Anmelder und damit in konkreten fremden Angelegenheiten tätig, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG erfordern.*)

2. Sind für die Haupttätigkeit eines Dienstleisters (hier: eines Entwicklungsingenieurs) Rechtskenntnisse kaum erforderlich, kann nicht angenommen werden, dass eine Rechtsdienstleistung, die erhebliche Anforderungen an die Rechtsberatung stellt (hier: Anmeldung gewerblicher Schutzrechte), als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Haupttätigkeit gehört und deshalb nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt ist. Macht der Dienstleister das Gegenteil geltend, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast.*)

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IBRRS 2016, 2151
RechtsanwälteRechtsanwälte
Befreiung von gesetzlicher Rentenersicherung: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde!

BVerfG, Beschluss vom 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

1. Wegen der Neuregelung des Berufsrechts der Syndikusanwälte durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung besteht kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse mehr, die Syndikusentscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R) auf ihre Verfassungsgemäßheit zu überprüfen.

2. Die Fachgerichte werden bei der Auslegung des § 231 Abs. 4b Satz 5 SGB VI den von dem Gesetzgeber mit dieser Ausnahmebestimmung verfolgten Zweck zu berücksichtigen haben, (nur) einer bestimmten Gruppe von Syndikusanwälten einen Vertrauens- und Bestandsschutz zu versagen.

3. Der nach der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen zu entrichtende Mindestbeitrag in Höhe von 10 % des Regelpflichtbeitrags ist einkommensbezogener Pflichtbeitrag i.S.v. § 231 Abs. 4b Satz 4 SGB VI.

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IBRRS 2016, 2143
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Aus Anwalts-GbR ausgeschieden: Abfindungsanspruch richtet sich nur gegen die Gesellschaft!

BGH, Urteil vom 12.07.2016 - II ZR 74/14

Der Abfindungsanspruch des aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ausgeschiedenen richtet sich umfassend gegen die Gesellschaft. Für einen von dem Abfindungsanspruch zu trennenden Ausgleichsanspruch gegen die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter ist kein Raum.*)

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IBRRS 2016, 2041
ProzessualesProzessuales
Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2015 - Kart 3/15 (V)

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2016
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Umfang der Belehrungspflichten bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs?

BGH, Urteil vom 14.07.2016 - IX ZR 291/14

Zu den Belehrungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über die Vergütung geleisteter Dienste (Sanierung eines Wohnhauses).*)

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IBRRS 2016, 2008
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterschrift mit "i.A." reicht nicht!

BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - KVZ 53/15

1. Wird die Unterschrift unter einem bestimmenden Schriftsatz lediglich mit dem Zusatz "i.A." geleistet, gibt der Rechtsanwalt damit zu erkennen, dass er nicht die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen, sondern gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftreten will. Dies gilt auch für das kartellverwaltungsgerichtliche Verfahren.

2. Die Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ist nur dann zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass die Unterschrift von einem Rechtsanwalt stammt.

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IBRRS 2016, 2066
ProzessualesProzessuales
Frage nach Anwalt ist Antrag auf Anwalt

BGH, Beschluss vom 20.05.2016 - V ZB 140/15

1. Fragt der Betroffene in einer Anhörung in einer Freiheitsentziehungssache (§ 420 Abs. 1 FamFG) nach einem Anwalt, ist dies im Zweifel als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe auszulegen.*)

2. Unterlässt das Gericht eine Entscheidung über einen solchen Antrag, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn Verfahrenskostenhilfe im Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu bewilligen gewesen wäre (Abgrenzung zu BGH, 12.09.2013- V ZB 121/12, IBRRS 2013, 4527).*)

3. Aus Art. 9 Abs. 6 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26. Juni 2013 (Aufnahmerichtlinie) ergibt sich kein Recht des Betroffenen auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auch ohne Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen einen Haftantrag.*)

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IBRRS 2016, 2010
ProzessualesProzessuales
Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 21.07.2016 - IX ZR 57/15

1. Nach einer Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht wird die bereits entstandene Verfahrensgebühr dann nicht auf die Verfahrensgebühr für das erneute Berufungsverfahren angerechnet, wenn die Partei sich von einem anderen Anwalt vertreten lässt.*)

2. Hatte sich die Partei im ersten Berufungsverfahren von einer Sozietät vertreten lassen und lässt sie sich im zweiten Berufungsverfahren aufgrund eines neuen Anwaltsvertrages von einem Einzelanwalt vertreten, findet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr auch dann nicht statt, wenn der Einzelanwalt im ersten Berufungsverfahren der Sozietät angehört und die Sache namens der Sozietät bearbeitet hatte.*)

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IBRRS 2016, 1901
RechtsanwälteRechtsanwälte
Umgehungsverbot gilt auch für den anwaltlichen Insolvenzverwalter!

BVerfG, Beschluss vom 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15

1. Das Umgehungsverbot des § 12 Abs. 1 BORA gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für den als Rechtsanwalt auftretenden Insolvenzverwalter.

2. Die Prüfung der Frage, ob eine Verletzung der Berufsfreiheit des anwaltlichen Insolvenzverwalters vorliegt, kommt nicht in Betracht, wenn er sich nicht hinreichend mit der angegriffenen Entscheidung auseinandergesetzt hat.

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IBRRS 2016, 2003
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftlicher Verzicht des Rechtsanwalts auf Fachanwaltsbezeichnung ausreichend

BGH, Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

1. Verzichtet der Rechtsanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer schriftlich auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung, so ist diese hierdurch regelmäßig "auf andere Weise" gemäß § 32 BRAO in Verbindung mit § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt, ohne dass es hierfür zusätzlich eines rechtsgestaltenden Aktes - etwa in Gestalt eines Widerrufs der Befugnis - bedarf.*)

2. Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO, wonach die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen ist, wenn der Rechtsanwalt auf die Rechte aus der Zulassung verzichtet hat, ist auf den in § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO nicht geregelten Fall des Verzichts des Rechtsanwalts auf die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung nicht analog anzuwenden.*)

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IBRRS 2016, 1844
ProzessualesProzessuales
Nur der mandatsbearbeitende Rechtsanwalt darf Wiedereinsetzung glaubhaft machen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2016 - 5 U 1125/15

1. Hat der Rechtsanwalt ein Schriftstück, durch das eine Frist gewahrt werden sollte, persönlich zur Postbeförderung an das Gericht gegeben, muss er im Wiedereinsetzungsverfahren lückenlos darlegen und glaubhaft machen, dass alle für den Zugang maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt waren (hier: fehlende Angaben zur richtigen Adressierung und ausreichenden Frankierung).*)

2. Die Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungstatsachen kann bei mehreren in einer Kanzlei verbundenen Rechtsanwälten wirksam nur durch den Anwalt erfolgen, der den behaupteten Wiedereinsetzungsgrund aus eigener Anschauung kennt.*)

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IBRRS 2016, 1757
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann ist eine Honorarvereinbarung sittenwidrig und nichtig?

LG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2016 - 27 O 382/15

1. Bei der Beurteilung, ob die Honorarvereinbarung eines Rechtsanwalts sittenwidrig ist, ist nicht alleine der Vergleich zu den gesetzlichen Gebührensätzen maßgeblich. Entscheidend ist, ob die Vergütung den mit der anwaltlichen Tätigkeit verbundenen Aufwand angemessen abdeckt.

2. Der Rechtsanwalt, der eine sittenwidrige Honorarvereinbarung abgeschlossen hat, ist berechtigt, die gesetzlichen Gebühren als rechtsgrundlose Leistung zu verlangen.

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IBRRS 2016, 1723
AGBAGB
Pauschalhonorar unterliegt nicht der Inhaltskontrolle!

OLG München, Urteil vom 02.06.2016 - 23 U 4084/15

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel kann überraschend sein, wenn sie dem Verlauf der Vertragsverhandlungen widerspricht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21.11.1991 - IX ZR 60/91, NJW 1992, 1234).

2. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die Tätigkeit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterliegt als Preisvereinbarung gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle des § 307 Abs. 1 BGB.

3. Ein Verstoß gegen § 27 der Berufsordnung für Wirtschaftsprüfer führt nicht zur Nichtigkeit der Pauschalvereinbarung gemäß § 134 BGB. Nach dieser Regelung muss vielmehr bei den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen der Wirtschaftsprüferkammer auf Verlangen nachgewiesen werden, dass für die Prüfung eine angemessene Zeit aufgewandt und qualifiziertes Personal eingesetzt wurde.

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IBRRS 2016, 1682
RechtsanwälteRechtsanwälte
Formerfordernisse gelten auch für einen Schuldbeitritt!

BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 208/15

Die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 RVG gelten grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung. Ihre Reichweite wird bestimmt durch den Zweck, dem Beitretenden deutlich zu machen, dass er nicht nur der gesetzlichen Vergütungsschuld des Mandanten beitritt, sondern der davon abweichenden, vertraglich vereinbarten Vergütung.*)

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IBRRS 2016, 1663
ProzessualesProzessuales
Begründung an falsche Faxnummer versendet: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 26.04.2016 - VI ZB 4/16

1. Ein Rechtsanwalt hat bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Telefax- Nummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird. Dazu gehört die Anweisung an das Büropersonal, dass die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem angeschriebenen Gericht zu überprüfen ist.*)

2. Macht der Beschwerdeführer geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, hat er darzustellen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre. Die mangels eines richterlichen Hinweises zunächst unterbliebene Ergänzung eines das Wiedereinsetzungsgesuch begründenden Vortrags oder seiner Glaubhaftmachung kann dabei auch noch nach Ablauf der Fristen der § 234, § 236 Abs. 2 ZPO - und zwar auch im Rechtsbeschwerdeverfahren - erfolgen. Ergibt sich die Ergänzungsbedürftigkeit aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung, so ist die Ergänzung grundsätzlich innerhalb der Frist für die Rechtsbeschwerdebegründung vorzunehmen.*)

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IBRRS 2016, 3459
RechtsanwälteRechtsanwälte
Versand fristgebundener Schriftsätze per Fax: Anforderungen an wirksame Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - IV ZB 38/15

1. Ein Rechtsanwalt darf Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem durch Fax erfolgenden Versand fristgebundener Schriftsätze grundsätzlich dem geschulten und zuverlässigen Kanzleipersonal eigenverantwortlich überlassen und braucht die Ausführung eines solchen Auftrages nicht konkret zu überwachen oder zu kontrollieren.

2. Ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze aber nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist.

3. Dabei darf sich die Kontrolle des Sendeberichts nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, z.B. bereits in den Schriftsatz eingefügten Nummer zu vergleichen. Vielmehr muss der Abgleich anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle erfolgen, um auch Fehler bei der Ermittlung aufdecken zu können.

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IBRRS 2016, 1511
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Frist wegen falscher Faxnummer versäumt: Wiedereinsetzungsantrag erfolglos!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2016 - 6 U 42/16

Im Rahmen der Fristenkontrolle bei Telefaxschreiben muss der Rechtsanwalt durch geeignete und zumutbare Weisungen dafür Sorge tragen, dass Fehler bei der Ermittlung, Übertragung und Eingabe von Telefaxnummern nach Möglichkeit aufgedeckt werden. Bei einer Fristversäumung infolge der falschen Ermittlung der Telefaxnummer des Gerichts durch einen Mitarbeiter kann ein Wiedereinsetzungsantrag daher keinen Erfolg haben, wenn der Rechtsanwalt nicht vorträgt, welche konkreten Weisungen er seinem Personal erteilt hat, um den erforderlichen Abgleich zwischen einer in den Schriftsatz eingesetzten Telefaxnummer und der Faxnummer in dem Verzeichnis, aus welchem die Nummer übernommen worden ist, zu gewährleisten.*)

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IBRRS 2016, 1477
RechtsanwälteRechtsanwälte
Bestimmung des richtigen Rechtsmittels ist keine Aufgabe des Büropersonals!

BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - VIII ZR 19/16

Es gehört zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht.*)

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IBRRS 2016, 1455
RechtsanwälteRechtsanwälte
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn

BFH, Urteil vom 10.03.2016 - VI R 58/14

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.*)

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