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Sachgebiet: Handels- und Gesellschaftsrecht

1437 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 5006
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 05.11.2013 - XI ZR 14/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4989
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Beschluss vom 06.11.2013 - XII ZB 22/13

Ein betrieblich erworbenes Anrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, das noch vor dem Ende der Ehezeit in eine private Kapitalversicherung umgewandelt wird, ist insgesamt nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.*)

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IBRRS 2013, 4665
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Einziehung des Geschäftsanteils eines GmbH-Gesellschafters

BGH, Urteil vom 24.09.2013 - II ZR 216/11

Zur Einziehung des Geschäftsanteils eines GmbH-Gesellschafters wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter.*)

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IBRRS 2013, 4264
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung des Privatsachverständigen bei Mängelbegutachtung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12

1. Wurde gegen einen Gesellschafter einer GbR vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit der GbR ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, tritt die verjährungshemmende bzw. verjährungsunterbrechende Wirkung der Durchführung eines solchen Verfahrens nicht automatisch im Sinne einer gedachten Rubrumsberichtigung bei der Gesellschaft ein. Dies gilt, wenn auch im Wege der Auslegung der Antragsschrift nicht festgestellt werden kann, dass neben dem Gesellschafter auch die GbR Rechtssubjekt des selbständigen Beweisverfahrens sein sollte.*)

2. Soll durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens die Verjährung eines gegen eine Partnerschaftsgesellschaft gerichteten Anspruchs gehemmt bzw. unterbrochen werden, so muss die Partnerschaftsgesellschaft vom Antragsteller in das selbständigen Beweisverfahren einbezogen werden, was jedenfalls im Wege der Auslegung festgestellt werden kann.*)

3. Die subjektive bzw. objektive Klageerweiterung ist nicht durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz möglich.*)

4. Die Verweigerung der Zustimmung zur Erweiterung der Klage in der Berufungsinstanz auf eine bisher am Prozess nicht beteiligte Partei ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht zu erkennen und ihm zuzumuten ist, in den Prozess einzutreten.*)

5. Zum Ende der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB und der Feststellung der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens.*)

6. Zur Einordnung des Sachverständigen-/Gutachtensauftrages als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB und zur Haftung des Privatsachverständigen.*)

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IBRRS 2013, 3887
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht: Gilt Unterlassungserklärung auch für Gesellschafter?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - I ZR 201/11

1. Besteht eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften ihre Gesellschafter regelmäßig allein auf das Interesse und nicht persönlich auf Unterlassung, falls die Gesellschaft das Unterlassungsgebot verletzt.*)

2. Wird eine Unterlassungserklärung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgegeben, nachdem sie vom Gläubiger abgemahnt worden ist, ist es grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn sich ihre Gesellschafter darauf berufen, dass für sie keine vertragliche Unterlassungspflicht begründet worden ist.*)

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IBRRS 2013, 3688
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Wonach ist eine Bestandsänderung zu beurteilen?

BFH, Urteil vom 24.04.2013 - II R 17/10

1. Die mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG ist ausschließlich nach wirtschaftlichen Maßstäben zu beurteilen. Kapital- und Personengesellschaften sind hierbei gleichermaßen als transparent zu betrachten.*)

2. Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse an einer im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum unmittelbar an der grundstücksbesitzenden Personengesellschaft beteiligt gebliebenen Kapital- oder Personengesellschaft lässt diese nur dann fiktiv zu einer neuen Gesellschafterin werden, wenn sich in diesem Zeitraum deren Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar, d.h. auf den weiteren Beteiligungsebenen, im wirtschaftlichen Ergebnis vollständig geändert hat.*)

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IBRRS 2013, 3662
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Wann ist eine Gesellschaft überlassungsunwürdig?

BGH, Urteil vom 28.05.2013 - II ZR 83/12

Die Gesellschaft ist im Sinn der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatzrecht überlassungsunwürdig, wenn ihr ein anderer als der Gesellschafter angesichts ihrer finanziellen Verhältnisse den Gegenstand nicht zur Nutzung als Mieter oder Pächter überlassen würde. Für die Bestimmung der Überlassungsunwürdigkeit ist die Bonität der Gesellschaft als Mieter oder Pächter entscheidend und nicht, ob der vereinbarte Miet- oder Pachtzins für den Vermieter oder Verpächter günstig ist.*)

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IBRRS 2013, 3657
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Komplementär-GmbH: Wie weit geht der Haftungsschutz?

BGH, Urteil vom 18.06.2013 - II ZR 86/11

1. Jedenfalls dann, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe einer Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft besteht, erstreckt sich der Schutzbereich der durch die Bestellung begründeten organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer im Hinblick auf seine Haftung aus § 43 Abs. 2 GmbHG im Falle einer sorgfaltswidrigen Geschäftsführung auf die Kommanditgesellschaft.*)

2. Eine pflichtwidrige haftungsbegründende Handlung kann im Hinblick auf das für die Haftungserstreckung nach § 43 Abs. 2 GmbHG notwendige Schutzbedürfnis der Kommanditgesellschaft regelmäßig dann nicht angenommen werden, wenn sämtliche Gesellschafter der Kommanditgesellschaft mit dem Handeln des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einverstanden waren.*)

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IBRRS 2013, 3643
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Grundstück versteigert: GbR bleibt rechtsfähig!

BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - V ZB 198/12

1. Gegenstand eines Teilungsversteigerungsverfahrens kann auch das Grundstück einer GbR sein. Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR ändert daran nichts.*)

2. Den Antrag kann der einzelne Gesellschafter stellen, ohne zuvor seinen Anspruch auf Versteigerung des Gesellschaftsgrundstücks gegen die übrigen Gesellschafter oder die GbR gerichtlich durchsetzen zu müssen.*)

3. Die GbR selbst und die übrigen Gesellschafter können Einwände aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Gesellschaftsverhältnis gegen die Teilungsversteigerung im Wege der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO geltend machen.*)

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IBRRS 2013, 3369
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Wann ist ein Handelsvertreter kein Einfirmenvertreter?

BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - VII ZB 45/12

1. Ein selbständiger Handelsvertreter, dem verboten ist, für Konkurrenzunternehmer tätig zu sein, und der eine anderweitige Tätigkeit frühestens 21 Tage nach Eingang seiner Anzeige und Vorlage von Unterlagen über diese Tätigkeit aufnehmen darf, ist kein Einfirmenvertreter kraft Vertrags im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB.*)

2. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist daher der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.*)

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IBRRS 2013, 3363
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Wann ist ein Handelsvertreter kein Einfirmenvertreter?

BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - VII ZB 27/12

1. Ein selbständiger Handelsvertreter, dem verboten ist, für Konkurrenzunternehmer tätig zu sein, und der eine anderweitige Tätigkeit frühestens 21 Tage nach Eingang seiner Anzeige und Vorlage von Unterlagen über diese Tätigkeit aufnehmen darf, ist kein Einfirmenvertreter kraft Vertrags im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB.*)

2. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist daher der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.*)

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IBRRS 2013, 3330
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Haftungsbegrenzung durch Zusatz "GbR GmbH"!

OLG Hamm, Urteil vom 15.07.2011 - 19 U 12/11

Den Gesellschaftern einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist es nicht ohne weiteres möglich, ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Eine solche Beschränkung ist vielmehr nur im Wege einer individuell mit dem Architekten getroffenen Vereinbarung möglich. Die bloße Kenntnis des Architekten, dass eine solche Beschränkung gewollt ist, reicht demgegenüber nicht aus.

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IBRRS 2013, 3299
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Darlehnen durch Gesellschafter zurückgezahlt: Anfechtbar?

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 229/12

1. Zahlt ein Gesellschafter, dem im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag von der Gesellschaft Darlehen zurückgewährt worden sind, die erhaltenen Beträge an die Gesellschaft zurück, um die ursprüngliche Vermögenslage der Gesellschaft wiederherzustellen, entfällt die mit der Rückgewährung eingetretene objektive Gläubigerbenachteiligung; erfolgt die Rückzahlung auf ein im Soll geführtes Konto der Gesellschaft bei einer Bank, für das der Gesellschafter eine Sicherheit bestellt hat oder als Bürge haftet, kann die Rückführung des Saldos gemäß § 135 Abs. 2 InsO anfechtbar sein.*)

2. Führt die Gesellschaft durch die Zahlung des Gesellschafters auf das debitorische Konto das besicherte Drittdarlehen nur teilweise zurück und kann der Gesellschafter weiterhin aus der von ihm bestellten Sicherheit von der Bank in Anspruch genommen werden, darf die Summe aus dem Anfechtungsanspruch nach § 135 Abs. 2 InsO und der fortbestehenden Verpflichtung des Gesellschafters aus der Sicherheit den Höchstbetrag der eingegangenen Sicherheitsverpflichtungen des Gesellschafters nicht übersteigen.*)

Die vormaligen Novellenregeln der §§ 32a, 32b GmbHG aF sind im Sinne der Übergangsvorschrift zum MoMiG als Vorschriften der Insolvenzordnung über die Anfechtung von Rechtshandlungen anzusehen.*)

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IBRRS 2013, 3297
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Treuhandkommanditist haftet wie Gründungsgesellschafter!

BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12

1. Ein Treuhandkommanditist, der auch eigene Anteile an der Gesellschaft hält, haftet bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber den Anlagegesellschaftern wie ein Gründungsgesellschafter. Ein Verschulden eines Verhandlungsgehilfen ist ihm nach § 278 BGB zuzurechnen.*)

2. Vorstrafen der mit der Verwaltung des Vermögens einer Anlagegesellschaft betrauten Person sind jedenfalls dann zu offenbaren, wenn die abgeurteilten Straftaten nach Art und Schwere geeignet sind, ein Vertrauen der Anleger in die Zuverlässigkeit der betreffenden Person zu erschüttern.*)

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IBRRS 2013, 2874
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Kapitalerhöhung: 1/4 des Betrags vor Anmeldung einzahlen!

BGH, Beschluss vom 11.06.2013 - II ZB 25/12

Wird die Kapitalerhöhung durch die Erhöhung des Nennbetrags eines bereits bestehenden Geschäftsanteils ausgeführt, ist ein Viertel des Erhöhungsbetrags auch dann vor der Anmeldung einzuzahlen, wenn zum Zeitpunkt des Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Einzahlungen auf den bestehenden Geschäftsanteil der nach Aufstockung erhöhte Nennbetrag zu einem Viertel gedeckt ist.*)

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IBRRS 2013, 2821
ProzessualesProzessuales
Verfahren verbunden: Trotzdem mehrmals Gerichtskosten zu zahlen?

BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 12/12

1. Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig waren, weil der sie betreffende Kostenansatz überhöht ist, es sei denn, dass nur der Erstattungsschuldner als alleiniger Kostenschuldner des Ausgangsrechtsstreits den Kostenansatz überprüfen lassen kann (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 7. September 2011 VIII ZB 22/10, NJW-RR 2012, 311).*)

2. Mehrere Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sind vor einer Verbindung der Prozesse nach § 246 Abs. 3 Satz 6 AktG gebührenrechtlich selbstständig, mit der Folge, dass die für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 1210 KV GKG zu erhebenden Gerichtskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der jeweiligen Klage anfallen und die vor der Verbindung entstandenen Gerichtskosten auch nach der Prozessverbindung bestehen bleiben (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 II ZR 206/08, ZIP 2011, 637).*)

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IBRRS 2013, 2820
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Ist mangelhafte Leistung ein Verstoß gegen die Lauterkeit?

BGH, Urteil vom 10.01.2013 - I ZR 190/11

1. Das Merkmal des "objektiven Zusammenhangs" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern. Deshalb fehlt einer mangelhaften oder sonst nicht vertragsgemäßen Leistung als solche die Qualität einer geschäftlichen Handlung, so dass Schlecht- oder Nichtleistungen eines Unternehmers zwar vertragliche Rechte des Kunden begründen können, aber keinen lauterkeitsrechtlichen Verstoß darstellen.*)

2. Allerdings kann die Grenze zu einer an § 5 Abs. 1 UWG zu messenden geschäftlichen Handlung dann überschritten sein, wenn der Unternehmer mit dieser auf eine Übervorteilung des Kunden abzielt und von vornherein nicht gewillt ist, sich an seine Ankündigungen zu halten. In diesem Fall dient die Täuschung über die Schlechtleistung dem Abschluss des Vertrages und wird als Mittel im Wettbewerb um Kunden eingesetzt (Fortführung von BGH, GRUR 1987, 180, 181 Ausschank unter Eichstrich II).*)

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IBRRS 2013, 2710
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Insolvenz: An wen wird Schadenersatz geleistet?

BGH, Urteil vom 14.05.2013 - II ZR 176/10

Der Grundsatz, dass der Gesellschafter einer GmbH Schadensersatz wegen einer Minderung des Werts seiner Beteiligung, die aus einer Schädigung der Gesellschaft resultiert (mittelbarer oder Reflexschaden), nicht durch Leistung an sich persönlich, sondern nur durch Leistung an die Gesellschaft verlangen kann, gilt auch dann, wenn die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 29. November 2004 II ZR 14/03, ZIP 2005, 320).*)

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IBRRS 2013, 2646
ProzessualesProzessuales
Zollgebühr ausgelegt: Aufwendungsersatzanspruch nach HGB!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - I ZR 186/11

a) Ein Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB wegen Verauslagung von Zollgebühren unterfällt der speziellen frachtvertraglichen Verjährungsregelung des § 439 HGB, weil die Verzollung des Frachtgutes eine notwendige Voraussetzung für den Weitertransport der Importware zum Empfänger ist.*)

b) Die Vorschrift des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB kommt auch auf einen vom Unterfrachtführer gegen den Hauptfrachtführer geltend gemachten Aufwendungsersatzanspruch aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Anwendung.*)

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IBRRS 2013, 2638
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Supermarkt: Grundpreisangabe in 2 mm Schriftgröße möglich!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - I ZR 30/12

Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.*)

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IBRRS 2013, 2539
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Leistung unzureichend kontrolliert: Wer ist verpflichtet?

BGH, Urteil vom 28.02.2013 - I ZR 180/11

a) Gilt die CMR nicht nach ihren Art. 1 und 2, sondern aufgrund einer Parteivereinbarung, können die Parteien von der CMR abweichende Regelungen in den Grenzen des ohne sie anzuwendenden Rechts vereinbaren.*)

b) Die unzureichende Kontrolle einer von einem Unternehmer entgeltlich erbrachten Leistung begründet regelmäßig kein Mitverschulden des Gläubigers, wenn der Schuldner den entstandenen Schaden nach dem Inhalt des Vertrags hätte verhüten müssen und der Gläubiger zu eigenen Kontroll und Überwachungsmaßnahmen nicht verpflichtet war.*)

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IBRRS 2013, 2308
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 12.03.2013 - II ZR 73/11

a) Wird an einen Kommanditisten auf der Grundlage einer Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag eine Auszahlung geleistet, obwohl sein Kapitalanteil durch Verlust unter den auf die bedungene Einlage geleisteten Betrag herabgemindert ist oder durch die Auszahlung unter diesen Betrag herabgemindert wird, ist der Kommanditist nur dann zur Rückzahlung an die Gesellschaft verpflichtet, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht.*)

b) Allein der Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass eine solche Ausschüttung "auf Darlehenskonto gebucht wird" und bei einem Verzicht des Gesellschafters auf diese Entnahmen "die Bildung einer Darlehensverbindlichkeit" entfällt, lässt sich nicht mit der aus der Sicht eines beitretenden Gesellschafters erforderlichen Klarheit entnehmen, dass die Ausschüttung unter dem Vorbehalt der Rückforderung steht.*)

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IBRRS 2013, 2268
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnungsverkauf durch GbR: Wie ist Vertretungsmacht nachzuweisen?

OLG Celle, Beschluss vom 14.05.2013 - 4 W 23/13

Wird eine GbR bei Verkauf von Wohnungseigentum durch einen alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten, muss dieser seine Vertretungsbefugnis in der Form des § 29 GBO nachweisen. Die Vorlage des Gesellschaftsvertrags und eines diesen abändernden Beschlusses, aus dem die Alleinvertretungsbefugnis hervorgeht, sind nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2013, 2234
SteuerrechtSteuerrecht
Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Gesellschafter?

BGH, Urteil vom 16.04.2013 - II ZR 118/11

Ob eine Kommanditgesellschaft gegen ihren Kommanditisten einen Anspruch darauf hat, dass er ihr den auf Kapitalerträge der Gesellschaft entfallenden Teil der Kapitalertragsteuer erstattet, der von dem Kapitalertragsschuldner einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag.*)

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IBRRS 2013, 2083
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ansprüche nach § 51a GmbHG nicht pfändbar

BGH, Beschluss vom 29.04.2013 - VII ZB 14/12

Ansprüche nach § 51a GmbHG sind nicht pfändbar.*)

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IBRRS 2013, 1859
ImmobilienImmobilien
Prospekt fehlerhaft: Gesamtbild und sorgfältige Lektüre maßgeblich!

BGH, Urteil vom 05.03.2013 - II ZR 252/11

Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist (hier: Reihenfolge der Haftung des Gesellschaftsgrundstücks und der quotal haftenden Gesellschafter eines Immobilienfonds), ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild des Prospekts abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt.*)

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IBRRS 2013, 1806
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Vereinsrecht - Verein als Pfleger bestellt: Wie bekommt er eine Vergütung?

BGH, Beschluss vom 13.03.2013 - XII ZB 398/12

Begehrt ein Verein, der als Pfleger bestellt ist, seine Entlassung und die Bestellung seines Mitarbeiters, um entsprechend den Vorschriften zum Betreuungsrecht eine Vergütung beanspruchen zu können, ist diesem Antrag grundsätzlich stattzugeben, auch wenn der Verein bei seiner Bestellung nach der seinerzeit geltenden Rechtslage keinen Vergütungsanspruch hatte.*)

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IBRRS 2013, 1805
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsvertreter: Vertragsstrafe ohne Verschulden ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 224/12

a) Eine gegenüber einem Handelsvertreter im Nebenberuf verwendete Formularbestimmung, wonach eine Vertragskündigung nach einer Laufzeit von drei Jahren nur unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.*)

b) Eine gegenüber einem Handelsvertreter verwendete Formularbestimmung, wonach der Handelsvertreter eine Vertragsstrafe unabhängig vom Verschulden verwirkt, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2013, 1799
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Vereinsrecht - Trotz Selbstverwaltung von Religionsgemeinschaften: Liquidation!

BGH, Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 156/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1678
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Frist für kaufmännische Mängelrüge: Zwei bis drei Tage!

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2012 - 7 U 102/11

Zeigt sich erst später ein Mangel der Kaufsache, so muss die Mängelanzeige unverzüglich nach der Entdeckung übersandt werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Eine Frist von ein bis zwei Tagen für das Absenden der Rüge nach Kenntnis des Mangels ist in der Regel ausreichend, wobei das Wochenende nicht mit eingerechnet wird (hier: Mängel einer Photovoltaikanlage).*)

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IBRRS 2013, 1625
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Zu hohe Abfindung: Vertragsanpassung möglich!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2013 - 16 U 18/12

Verstößt eine Regelung über die Folgen der Ausübung des Kündigungsrechts eines BGB-Gesellschafters nicht gegen § 723 Abs. 3 BGB, kann geboten sein, im Wege ergänzender Vertragsauslegung der späteren Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse Rechnung zu tragen.*)

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IBRRS 2013, 1609
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Banken & Finanzen - Anlageentscheidung: Vermutung: Alle Prospektangaben richtig!

BGH, Urteil vom 21.02.2013 - III ZR 139/12

Die tatsächliche Vermutung, dass es dem Anleger für seine Anlageentscheidung auf die Richtigkeit aller wesentlichen Prospektangaben ankommt, erfasst Feststellungen in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat grundsätzlich auch dann, wenn es sich auf einen überholten Stichtag bezieht und ein neuer bestätigter Jahresabschluss zu erwarten war. Auch ein überholter Bestätigungsvermerk begründet zumindest das Vertrauen, dass die Anlage in dem bestätigten Umfang zu dem maßgeblichen Zeitpunkt keine Mängel aufwies, die zur Verweigerung oder Einschränkung des Testats hätten führen müssen (Fortführung des Senatsurteils vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04, NJW-RR 2006, 611).*)

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IBRRS 2013, 1590
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzanfechtung: Wann wird die Verjährung gehemmt?

BGH, Urteil vom 21.02.2013 - IX ZR 52/10

1. Zu den anfechtungs- und gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters einer schuldnerischen Gesellschaft aus dem Verkauf ihrer Vermögensgegenstände an eine, dem Gesellschafter gleichgestellte Person.*)

2. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches kann die Verjährung eines Anspruchs aus Insolvenzanfechtung nicht hemmen.

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IBRRS 2013, 1589
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Verstoß gegen Einlagenrückgewährverbot: Geschäft wirksam!

BGH, Urteil vom 12.03.2013 - II ZR 179/12

Bei einem Verstoß gegen § 57 AktG sind weder das Verpflichtungs- noch das Erfüllungsgeschäft nichtig.*)

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IBRRS 2013, 1566
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schadenersatzansprüche der Gesellschafter kein Gesamtschaden!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - III ZR 260/11

a) Zu Inhalt und Umfang des Forderungsrechts einer Anlagegesellschaft als Versprechensempfänger gemäß § 335 BGB, die einen Mittelverwendungskontrolleur auf Schadensersatz wegen Verletzung des zugunsten von Anlegern geschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrags in Anspruch nimmt.*)

b) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter einer insolventen Anlagegesellschaft gegen einen Mittelverwendungskontrolleur können vom Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaft nicht gemäß § 92 Satz 1 InsO als Gesamtschaden geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2013, 1543
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Aufsichtsratswahl angefochten: Rechtsschutzbedürfnis?

BGH, Urteil vom 19.02.2013 - II ZR 56/12

a) Wird die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung durch Klage angefochten, so führt die Beendigung des Amtes durch Rücktritt des gewählten Aufsichtsratsmitglieds zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses für die Wahlanfechtungsklage, wenn die Nichtigerklärung keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft, der Aktionäre sowie der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mehr haben kann.*)

b) Die Nichtigerklärung oder Nichtigkeitsfeststellung eines Wahlbeschlusses hat grundsätzlich solche Auswirkungen, wenn die Beschlussfähigkeit oder das Zustandekommen eines Aufsichtsratsbeschlusses von der Stimme eines Aufsichtsratsmitglieds abhängt, dessen Wahl nichtig ist oder für nichtig erklärt wird. Das Aufsichtsratsmitglied, dessen Wahl nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, ist für die Stimmabgabe und Beschlussfassung wie ein Nichtmitglied zu behandeln.*)

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IBRRS 2013, 1537
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Banken & Finanzen - Beratungsvertrag: Kein Schadenersatz wenn Kausalität fehlt!

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 240/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1495
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB

BGH, Urteil vom 02.10.2012 - I ZR 157/11

Die Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB erfordert keinen Gleichlauf zwischen den Haftungsgrundlagen im Primärhaftungs- und im Rückgriffsverhältnis.*)

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IBRRS 2013, 1249
ProzessualesProzessuales
Anhaltspunkte bekannt: Kein unzulässiger Ausforschungsbeweis!

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 318/10

1. Trägt die beklagte Bank vor, der klagende Anleger hätte die Anlage auch bei Kenntnis von Rückvergütungen erworben, stellt dies ausreichenden Vortrag zur Widerlegung der Kausalität der Verletzung der entsprechenden Aufklärungspflicht der Beklagten dar. Weitere Einzelheiten oder Erläuterungen sind zur Substantiierung des Beweisantrags grundsätzlich nicht erforderlich. Das gilt nicht nur für den Zeugenbeweis, sondern auch für die Parteivernehmung nach § 445 ZPO.

2. Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt erst dann vor, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt. Das ist zu verneinen, wenn die beklagte Bank Anhaltspunkte (etwa die Anlageziele des Klägers und die frühere Zeichnung von Beteiligungen, bei denen er von Rückvergütungen an die beratende Bank Kenntnis hatte) vorträgt, die zumindest in der Gesamtschau dafür sprechen, dass der Kläger auch in Kenntnis der Rückvergütungen die streitgegenständliche Anlage gezeichnet hätte. Auch dem Sachvortrag zu diesen Hilfstatsachen (Indizien) ist daher nachzugehen.

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IBRRS 2013, 1240
SteuerrechtSteuerrecht
Wertpapierrecht - Wie ist eine GmbH-Beteiligung rückabzuwickeln?

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 445/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1199
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Wo endet das Auskunftsbegehren des Gesellschafters?

BGH, Urteil vom 05.02.2013 - II ZR 136/11

a) Ein Anleger, der unmittelbar an einer Publikumsgesellschaft (hier: in der Form einer GmbH & Co. KG) beteiligt ist, hat gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf, dass ihm neben den Namen und den Anschriften der (anderen) unmittelbar beteiligten Anleger auch die Namen und die Anschriften der mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Anleger mitgeteilt werden, wenn die mittelbar beteiligten Anleger nach den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Verzahnung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages, im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft die einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung erlangt haben.*)

b) Das Auskunftsbegehren des Gesellschafters ist nur durch das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt.*)

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IBRRS 2013, 1175
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Genossenschaft: Welche Anforderungen hat Vertreterwahl?

BGH, Urteil vom 15.01.2013 - II ZR 83/11

a) Bestimmt die Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung einer Genossenschaft, dass Kandidaten nicht zugleich Mitglied des Wahlvorstands oder Wahlhelfer sein können, wird dadurch weder das passive Wahlrecht nach § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG noch der in § 43a Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 GenG normierte Grundsatz der allgemeinen Wahl eingeschränkt.*)

b) Sehen Satzung und Wahlordnung zur Vertreterwahl einer Genossenschaft vor, dass Wahlvorschläge eines Mitglieds zu ihrer Wirksamkeit 20 Unterstützungsunterschriften bedürfen, verstößt dies bei einer Genossenschaft mit mehr als 70.000 Mitgliedern und einer auf Wahrung der Gleichheit des Wahlrechts ausgerichteten Einteilung der Wahlbezirke nicht gegen die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl. Dies gilt auch dann, wenn nach der Wahlordnung auch ein Wahlvorschlagsrecht des Wahlvorstands besteht, dessen Wahlvorschläge ohne Unterstützung wirksam sind.*)

c) In der Wahlordnung zur Vertreterversammlung einer Genossenschaft kann dem Wahlvorstand jedenfalls dann ein Wahlvorschlagsrecht eingeräumt werden, wenn ihm ausschließlich Mitglieder der Genossenschaft angehören, die mehrheitlich von der Vertreterversammlung oder Generalversammlung gewählt werden, und es auch den anderen Mitgliedern möglich ist, Wahlvorschläge zu unterbreiten.*)

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IBRRS 2013, 1167
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters

BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZA 14/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1126
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Auskunftsrecht über andere Anleger

BGH, Urteil vom 05.02.2013 - II ZR 134/11

1. Ein Anleger, der sich mittelbar über eine Treuhänderin an einer Publikumsgesellschaft (hier: in der Form einer GmbH & Co. KG) beteiligt hat, hat gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf, dass ihm die Namen und die Anschriften der (anderen) mittelbar und unmittelbar beteiligten Anleger mitgeteilt werden, wenn er nach den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Verzahnung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages, im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft die einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung erlangt hat.*)

2. Das Auskunftsrecht kann weder durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag noch durch eine Regelung im Treuhandvertrag ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2013, 0649
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Dividende vom Übernehmenden?

BGH, Urteil vom 04.12.2012 - II ZR 17/12

Die Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers können vom übernehmenden Rechtsträger einen dem Umtauschverhältnis entsprechenden Teil der vom übernehmenden Rechtsträger an seine Aktionäre ausgeschütteten Dividende für ein Geschäftsjahr nicht verlangen, für das sie aufgrund der Vereinbarung eines variablen Zeitpunkts der Gewinnberechtigung im Verschmelzungsvertrag nicht gewinnbezugsberechtigt sind, weil sich die Eintragung der Verschmelzung verzögert hat.*)

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IBRRS 2013, 0648
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht

BGH, Urteil vom 18.12.2012 - II ZR 198/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0534
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2012 - VI ZR 378/11

Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt eines Schadens, wenn Anleger einen Wirtschaftsprüfer wegen eines pflichtwidrigen Bestätigungsvermerks im Sinne des § 322 HGB nach § 826 BGB auf Schadensersatz in Anspruch nehmen mit der Begründung, ohne dessen Aufnahme in Prospekte über neu ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen hätten sie vorhandene Inhaberschuldverschreibungen nicht gegen wertlose neue eingetauscht, sondern bei Fälligkeit erfolgreich eingelöst.*)

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IBRRS 2013, 0533
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht

BGH, Urteil vom 27.11.2012 - X ZR 123/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0511
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Unentgeltliche Rückübertragung der Anteile

BGH, Urteil vom 22.01.2013 - II ZR 80/10

Ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Aktionär, wonach der Aktionär seine Aktien auf die Gesellschaft unentgeltlich zu übertragen hat, wenn der Vertrag beendet wird, ist jedenfalls dann nichtig, wenn der Aktionär die Aktien zuvor entgeltlich erworben hat.*)

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IBRRS 2013, 0479
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Haftung eines Gesellschafters einer GbR für Darlehensverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 27.11.2012 - XI ZR 144/11

Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft in dem Darlehensvertrag auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Teil der Gesellschaftsschuld beschränkt worden, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob sich ihre Haftung erhöht, wenn nicht alle Gesellschaftsanteile gezeichnet werden.*)

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