Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1125 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4721
LG Hagen, Beschluss vom 30.11.2010 - 21 O 83/10
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
IBRRS 2010, 4683

BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - VII ZB 87/09
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar.*)

IBRRS 2010, 4650

BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 85/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4521

BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10
Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern.*)

IBRRS 2010, 4481

BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 242/09
Im Gesamtvollstreckungsverfahren hat ein neu bestellter Verwalter gegen den abberufenen Verwalter keinen Anspruch auf Erteilung einer (Teil-)Schlussrechnung.*)

IBRRS 2010, 4362

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 199/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4343

BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 82/10
Der Umstand, dass ein Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren geltend macht, dass sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt wird, begründet - für sich genommen - keinen Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde.*)

IBRRS 2010, 4341

BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZB 23/09
Eine Reduzierung der in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Inanspruchnahme dieser Freibeträge durch den Schuldner als unbillig erweist und deshalb die Verwirklichung des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks ausnahmsweise hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers zurücktreten muss.*)

IBRRS 2010, 4326

BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - VIII ZR 155/10
Grundsätzliche Voraussetzung für einen begründeten Antrag auf einst-weilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nach § 719 Abs. 2 ZPO ist ein bereits in der Berufungsinstanz gestellter Schutzantrag in Sinne des § 712 ZPO.

IBRRS 2010, 4313

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 160/09
Ein bereits erteilter Zuschlag ist zu versagen, wenn die Terminsbestimmung derart fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt enthält, dass von einer Irreführung der Bieterkreise auszugehen ist.*)

IBRRS 2010, 4219

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 219/09
1. Gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Beschwerdegericht kann der nicht angehörte Schuldner bei dem Beschwerdegericht die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Gegen die Zurückweisung der Vollstreckungserinnerung durch das Beschwerdegericht ist nach Maßgabe von § 574 ZPO die Rechtsbeschwerde statthaft.*)
2. § 17 Abs. 1 Fall 2 ZVG ist auf eine erbgangsgleiche Universalsukzession entsprechend anwendbar. Eine solche Universalsukzession liegt vor, wenn eine zweigliedrige Erbengemeinschaft durch Abschichtung aufgelöst wird und der Nachlass Alleineigentum eines Erben wird.*)

IBRRS 2010, 4199

BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 243/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4126

BGH, Beschluss vom 12.10.2010 - V ZB 253/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4086

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.01.2010 - 5 U 48/09
1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Zahlungsklage ist auch dann gegeben, wenn der Kläger über eine vollstreckbare Urkunde über den Zahlungsanspruch verfügt, der Beklagten aber den Rücktritt vom Kaufvertrag und damit eine Einwendung i. S. des § 767 ZPO geltend macht.
2. Eine Ersteigerungsvollmacht, die einem Grundstücksauktionator erteilt ist, bedarf nicht als unwiderrufliche bindende Vollmacht der Form des § 311b BGB, wenn danach ledigilch ein Gebot zum Mindestgebot abgegeben werden sollte, der Vollmachtgeber sich aber die Abgabe höherer Gebote vorbehalten hat.
3. Eine Beschaffenheitangabe i. S. des § 434 I BGB ist nicht vereinbart, wenn der Verkauf so erfolgt ist, wie das Objekt steht und liegt und sich aus dem Exposé eines Auktionskatalogs und aus einer Objektbeschreibung lediglich Angaben und Beschreibungen des Objekts ergeben.

IBRRS 2010, 4067

BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - II ZR 98/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 4052

LG Köln, Beschluss vom 07.10.2010 - 10 T 266/10
Ein doppelter Umzug, der mit erheblichen finanziellen Belastungen des Mieters verbunden ist - insbesondere angesichts des großen Umfangs des Hausrates, führt im Rahmen der Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter nicht zu einem Übergewicht zu Gunsten der Belange des zwangszuräumenden Mieters.

IBRRS 2010, 4027

AG Hamburg, Urteil vom 16.09.2010 - 40 A C 273/10
Der Vermieter hat einen Anspruch auf einstweilige Verfügung zur Räumung der vermieten Wohnung nach einer bereits erfolgter fristlosen Kündigung, wenn von dem Verhalten der Mieter Gefahr für das Leib und Leben Dritter ausgeht.

IBRRS 2010, 4020

LG Hamburg, Urteil vom 02.05.2008 - 318 O 154/07
Wenn versäumt wird, Pfändungsgrenzen von Amts wegen zu berücksichtigen, so folgt daraus allenfalls die Fehlerhaftigkeit
des Pfändungsbeschlusses. Als Staatsakt sind fehlerhafte Pfändungsbeschlüsse - bis zur Grenze der Nichtigkeit - dennoch wirksam und müssen folglich beachtet werden.

IBRRS 2010, 3939

BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - II ZR 99/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3832

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.08.2010 - 5 U 496/10
1. Da das Gesetz nach einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eine Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nicht vorsieht, scheidet eine Versäumung der Frist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus. Ein gegen die vermeintliche Fristversäumung erhobener Wiedereinsetzungsantrag ist gegenstandslos.
2. Ist die Klagerwiderungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 1 ZPO versäumt, kann auch insoweit keine Wiedereinsetzung gewährt werden, weil es sich nicht um eine Notfrist handelt. Der Wiedereinsetzungsantrag kann auch nicht als Verteidigungsmittel i. S. v. § 296 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
3. Die auf eine psychische Erkrankung des Zustellungsadressaten gestützte Begründung des sachwidrigen Wiedereinsetzungsantrages kann allerdings die Prüfung erfordern, ob die Bestimmung der Klageerwiderungsfrist wirksam war oder einen verspäteten Sachvortrag genügend entschuldigt.

IBRRS 2010, 3781

AG Wuppertal, Beschluss vom 18.02.2010 - 44 M 1723/10
1. Gegenüber erwachsenen dritten Personen muss dann ein selbstständiger Räumungstitel geschaffen werden, wenn diese eigenständigen Mitbesitz an den zu räumenden Räumlichkeiten haben und sie die Mitbenutzung der Wohnung nicht lediglich allein von dem Besitzrecht des Mieters ableiten und abhängig machen.
2. Bei der Aufnahme von Angehörigen in die Wohnung des Mieters wird man von deren eigenständigem Mitbesitz dann ausgehen können, wenn der Vermieter mit dieser Aufnahme früher einmal sein Einverständnis erklärt hat. Wenn die Aufnahme von Angehörigen hingegen ganz ohne die Erlaubnis des Vermieters geschieht, darf eigenständiger Mitbesitz nicht ohne Weiteres bejaht werden.

IBRRS 2010, 3680

LG Kassel, Beschluss vom 01.07.2010 - 3 T 272/10
Wird die Zwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO aus einem Vollstreckungstitel (hier: Vergleich) betrieben, der in einem Wohnungseigentumsverfahren geschaffen worden ist, ist das besondere Berufungs- und Beschwerdegericht i. S. v. § 72 II GVG für das Beschwerdeverfahren örtlich zuständig. Dies gilt auch, wenn das Wohnungseigentumsverfahren vor dem 01.07.2007 anhängig geworden ist, solange das Vollstreckungsverfahren erst danach eingeleitet worden ist.*)

IBRRS 2010, 3565

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.02.2010 - 2-17 T 16/10
1. Die besondere Härte bei Empfängern von Grundsicherung nach SGB XII spricht nicht stets gegen eine Kontenpfändung.
2. Den Kontenschutz rechtfertigen auch nicht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, hohes Alter der Schuldnerin sowie ein zuvor von ihr verlorener Minderungsprozess.

IBRRS 2010, 3554

OLG Celle, Beschluss vom 06.09.2010 - 4 W 137/10
1. Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert wird, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters.*)
2. Der Zuschlagsbeschluss hat die Bedeutung eines vollstreckbaren Titels und erfasst auch den besitzenden Dritten, soweit diesem kein Recht zum Besitz i. S. v. § 986 BGB zusteht.*)

IBRRS 2010, 3461

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.02.2010 - 4 U 140/09
1. Nach § 154 Satz 1 ZVG ist der Zwangsverwalter allen gem. § 9 ZVG am Verfahren Beteiligten, also auch der Klägerin als Vollstreckungsschuldnerin und Eigentümerin des verwalteten Grundstücks, für die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit begründet eine (persönliche) Eigenhaftung für Pflichtverletzungen.
2. Es ist nicht mit den Pflichten ordnungsgemäßer Verwaltung zu vereinbaren, wenn der Zwangsverwalter die von der Versicherung regulierten Handwerkerrechnungen samt USt zur Masse vereinnahmt und gegenüber dem Finanzamt in Ausübung des Optionsrechts nach § 9 I UStG wegen dieser MWSt-Anteile den Vorsteuerabzug geltend macht, denn diese Handhabung hat zur Folge, dass die MWSt "doppelt" zur Masse vereinnahmt wird.

IBRRS 2010, 3448

BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZB 101/09
Bei der Bemessung des pfandfreien Betrages sind die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrages zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt.*)

IBRRS 2010, 3441

BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - V ZB 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3401

AG Berlin-Neukölln, Beschluss vom 22.10.2009 - 31 M 8081/09
Die Anordnung der Zwangsverwaltung mit Ermächtigung des Gläubigers zur Besitzergreifung stellt einen Vollstreckungstitel dar, auf Grund dessen die Wegnahmevollstreckung nach § 883 ZPO möglich ist.

IBRRS 2010, 3382

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 178/09
Welches das für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme ist, bestimmt sich nach der Vorschrift des § 22 Abs. 1 ZVG; auf diese ist § 167 ZPO nicht entsprechend anwendbar.*)

IBRRS 2010, 3375

BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 181/08
Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren nicht wegen Antragsrücknahme (§§ 161 Abs. 4, 29 ZVG) oder der vollständigen Befriedigung des Gläubigers (§ 161 Abs. 2 ZVG) aufgehoben, sondern weil das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen wurde, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzungen aus der Zeit vor der Zuschlagserteilung Klage zu erheben, sofern der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses noch nicht vollständig befriedigt ist.*)

IBRRS 2010, 3342

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 - 12 U 245/09
Zu Amtspflichten im Rahmen der Ermittlung des Verkehrswerts gem. § 74a Abs. 5 ZVG, wenn Anhaltspunkte für Altlasten auf dem Grundstück bestehen.*)

IBRRS 2010, 3273

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3234

LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2010 - 82 T 236/10
1. Kosten aus einem gerichtlichen Wohngeldverfahren sind - ohne eine titulierte Hausgeldforderung (Wohngeldforderung) im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG - keine nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG privilegierte Forderung.
2. Bei der Bemessung, ob der Verzugsbetrag drei vom Hundert des Einheitswertes gemäß §§ 10 Abs. 3 ZVG, 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG übersteigt, bleiben sie als Nebenforderung unberücksichtigt.

IBRRS 2010, 3232

OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2010 - 3 U 33/09
1. Der Rechtsanwalt kann den Beweis der Unrichtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis (hier: Datum der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils) durch den Nachweis führen, dass es nach seiner Büroorganisation ausgeschlossen ist, dass das auf dem Empfangsbekenntnis befindliche Datum das Datum der tatsächlichen Zustellung ist.*)
2. Betreibt eine Prozesspartei die Zwangsvollstreckung aus einer wegen Verstoßes gegen § 101 ZPO evident unrichtigen Kostenentscheidung, steht der Gegenpartei ein Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 826 BGB zu.*)
3. Die Gehörsrüge nach § 321a ZPO ist auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt. § 321a ZPO eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkorrektur bei anderen Verfahrensverstößen (hier: Kostenentscheidung unter Verstoß gegen § 101 Abs. 1 ZPO). Deswegen stellt es keine nachlässige Prozessführung dar, die einem Anspruch nach § 826 BGB entgegen steht, wenn die Gehörsrüge in einem solchen Fall nicht vorab erhoben worden ist.*)

IBRRS 2010, 3211

BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 127/09
§ 6 Abs. 5 KAG-NW begründet nach dem Willen des Landesgesetzgebers von Nordrhein-Westfalen eine auf dem einzelnen Wohnungseigentum ruhende öffentliche Last in Höhe der für das gesamte Grundstück entstandenen Benutzungsgebühren, soweit diese nach der kommunalen Satzung grundstücksbezogen ausgestaltet sind und hiernach alle Inhaber von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück gesamtschuldnerisch haften.*)

IBRRS 2010, 3157

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZB 94/10
Der Verzicht auf Einzelausgebote muss im Protokoll über den Versteigerungstermin festgestellt, aber nicht vorgelesen und genehmigt werden.*)

IBRRS 2010, 3154

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - V ZB 1/10
Erachtet das Vormundschaftsgericht Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für geboten, solange die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, so setzt die Fortsetzung der Vollstreckung gegen den suizidgefährdeten Schuldner voraus, dass das Vollstreckungsgericht flankierende Maßnahmen ergreift, die ein rechtzeitiges Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der Suizidgefahr ermöglichen.*)

IBRRS 2010, 3012

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 9/09
Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter einer Immobilie: persönliche Haftung des Zwangsverwalters für Pflichtverletzungen; Umfang der Darlegungspflicht einer Pflichtverletzung des Verwalters; Zulässigkeit der Rückforderung einer Zwangsverwaltervergütung; Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Zwangsverwalter.*)

IBRRS 2010, 2952

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZA 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2821

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 192/09
Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.*)

IBRRS 2010, 2780

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2760

AG Koblenz, Urteil vom 10.12.2009 - 133 C 1461/09
Zum Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung der Zwangsversteigerung der Wohnung des insolventen Wohnungseigentümers wegen rückständiger Hausgeldzahlungen.*)

IBRRS 2010, 2684

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt.*)

IBRRS 2010, 2669

LG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010 - 10 S 51/09
Die Frage nach einem dinglichen Charakter von Wohngeldansprüchen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist nicht im Verfahren gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden.

IBRRS 2010, 2643

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 23/07
1. Die erhebliche Befassung des Sequesters mit Gegenständen, an denen Rechte Dritter gemäß § 771 ZPO oder § 805 ZPO bestehen, wirkt sich nicht auf die Berechnungsgrundlage der Vergütung aus. Erhebliche Anforderungen an die Geschäftsführung des Sequesters insoweit können nur innerhalb des Vergütungssatzes durch einen angemessenen Zuschlag berücksichtigt werden (Ergänzung zu BGHZ 168, 321).*)
2. Sachvortrag und Erkenntnisquellen über die Bewertung des verwalteten Vermögens zum maßgebenden Stichtag sind im Festsetzungsverfahren für die Vergütung von Verwalter und Sequester bis zur letzten Tatsachenentscheidung zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2010, 2588

LG Bonn, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 T 107/10
Aus einem Zuschlagbeschluss in der Zwangsversteigerung ist eine auf die Herausgabe der Wohnung beschränkte Räumungsvollstreckung ohne Wegschaffen der beweglichen Gegenstände nicht zulässig.

IBRRS 2010, 2432

BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - I ZB 69/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2424

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VIII ZB 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2392

AG Schorndorf, Urteil vom 27.01.2010 - 2 C 1214/08
Der Schuldner, dem nach § 149 Abs. 1 ZVG die unentbehrlichen Räume belassen wurden, hat für deren Nutzung keine verbrauchsunabhängigen Nebenkosten zu bezahlen.*)

IBRRS 2010, 2385

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 3 W 57/09
1. § 726 ZPO erfasst nur Fälle, in denen der Gläubiger den Eintritt der Tatsachen nach dem Inhalt des Titels oder nach allgemeinen Beweislastregeln zu beweisen hat (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 726, Rn. 4; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 726, Rn. 2 jeweils m.w.N.). Die Vorschrift ist nicht anzuwenden, wenn in einem gerichtlichen Vergleich Forderungen fällig gestellt und Ratenzahlungen darauf unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ausgesetzt sind.*)
2. Desgleichen liegt der Eintritt eines im Vergleich geregelten Verfalls außerhalb des Anwendungsbereiches des § 726 ZPO, sodass der Schuldner etwaige Einwendungen nach § 767 ZPO geltend zu machen hat (vgl. Zöller/Stöber, ZPO 27. Aufl., § 726, Rn. 14 m.w.N.; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 726, Rn. 3, jeweils m.w.N.).*)
