Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1186 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 1882
Zwangsvollstreckung
LG Berlin, Beschluss vom 19.01.2012 - 51 T 733/11
Nur anhand eines Türschildes und/oder der Beschriftung des Briefkastens einer Wohnung kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit darauf geschlossen werden, dass eine Person dieses Namens oder eine andere Person Besitz bzw. Mitbesitz an der fraglichen Wohnung hat.
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IBRRS 2012, 1845
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - V ZB 103/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1804
Wohnungseigentum
LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 03.05.2012 - 5 T 36/12
1. Bei der Verurteilung eines Verwalters von Wohnungseigentum zur Erstellung von ordnungsgemäßen Jahresabrechnungen handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, so dass sich die Vollstreckung nach § 888 ZPO richtet.*)
2. Trotz der zwischenzeitlichen Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf einen neuen Verwalter unter Übergabe der Unterlagen ist die Erstellung der Jahresabrechnung für den alten Verwalter nicht unmöglich geworden, da er die erforderlichen Unterlagen vom neuen Verwalter vorübergehend herausverlangen kann.*)
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IBRRS 2012, 1767
Zwangsvollstreckung
LG Berlin, Beschluss vom 19.01.2012 - 67 T 227/11
Ein Urteilstenor, wonach Musik nur in Zimmerlautstärke gespielt werden darf, ist nicht hinreichend bestimmt und als Vollstreckungstitel für einen Zwangsgeldbeschluss unzureichend.
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IBRRS 2012, 1705
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 159/11
§ 74b ZVG ist auch anwendbar, wenn das Grundstück mit mehreren gleichrangigen Grundschulden belastet ist und einer dieser Gläubiger Meistbietender bleibt; die Höhe seines nach dieser Bestimmung maßgeblichen Ausfallbetrags errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nominalwert seiner Grundschuld und dem auf ihn entfallenden Anteil an dem bereinigten Erlös (Ergänzung des Senatsurteils vom 14. Oktober 1966 - V ZR 206/63, BGHZ 46, 107 ff.).*)
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IBRRS 2012, 1528
Architekten und Ingenieure
AG Miltenberg, Beschluss vom 21.03.2012 - 3 M 74/12
Die in einem gerichtlichen Vergleich eingegangene Verpflichtung zur Beauftragung eines Architekten ist eine vertretbare Handlung, deren Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO auf Kosten des Schuldners erfolgen kann.
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IBRRS 2012, 1462
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - VII ZB 99/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1420
Leasing und Erbbaurecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2012 - 2 U 143/11
Bei einer Vereinbarung im Mietvertrag, dass die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen, welche der Mieter für das Mietobjekt an das dieses Objekt finanzierende Kreditinstitut zu leisten hat, auf die jeweilige Mietzinsforderung anzurechnen sind, handelt es sich um eine Vorausverfügung über den Mietzins. Sie ist dem Zwangsverwalter gegenüber nur nach Maßgabe des § 1124 Abs. 2 BGB wirksam. Die Leistungen begründen nicht wie ein Baukostenzuschuss erst den Wert der von dem Mieter erbrachten Leistungen.*)
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IBRRS 2012, 1416
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11
Ein Gläubiger, der ein nicht rechtskräftiges Berufungsurteil erwirkt hat, aus dem er nicht vollstreckt, hat weiterhin Anspruch auf Verzugszinsen, wenn er die ihm zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angebotene Zahlung des Schuldners zurückweist.*)
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IBRRS 2012, 1384
Zwangsvollstreckung
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2012 - 20 VA 3/11
Das Verfahren nach §§ 23ff. EGGVG gibt einem Bewerber keinen Anspruch auf eine Überprüfung sämtlicher in einem Jahr bei dem Zwangsverwaltungsgericht anhängiger Zwangsverwaltungsverfahren zum Zwecke der Feststellung, dass es rechtswidrig gewesen sei, ihn nicht zum Zwangsverwalter zu bestellen. Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber zunächst nur die Feststellung hinsichtlich des Verfahrens mit dem ersten Aktenzeichen des Jahres und die anderen Verfahren jeweils nur hilfsweise zur Überprüfung stellt.*)
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IBRRS 2012, 1371
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 308/10
Das Recht des Gläubigers einer Briefgrundschuld, nach Kraftloserklärung des bisherigen Briefs die Erteilung eines neuen zu beantragen, geht mit Erlass der Pfändungsverfügung nach § 310 AO auf den Pfändungsgläubiger über. Einer zusätzlichen Pfändung dieses Rechts bedarf es nicht.*)
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IBRRS 2012, 1342
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - VII ZB 49/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1299
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 48/11
Ob die Vertretungsmacht eines Bieters durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen ist, hat das Vollstreckungsgericht anhand der formellen Beweiskraft der vorgelegten Urkunde zu prüfen.*)
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IBRRS 2012, 1297
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - I ZB 2/11
1. Der Schuldner muss in der eidesstattlichen Versicherung grundsätzlich auch Ansprüche auf Beitragsrückerstattung und auf Leistungsansprüche aus Sachversicherungen sowie auf Erstattung von überzahlten Abschlägen auf Verträge mit Energieversorgern angeben.*)
2. Ob der Schuldner Fragen des Gläubigers zu diesen Themen beantworten muss, die über diejenigen hinausgehen, die im herkömmlich verwendeten Formblatt zur Erstellung des Vermögensverzeichnisses enthalten sind, hängt allerdings weiter davon ab, ob die zusätzlichen Fragen auf die konkrete Schuldnersituation abstellen oder aber ohne erkennbaren Zusammenhang mit dem konkreten Lebenssachverhalt lediglich der allgemeinen Ausforschung im Wege der Befragung auf Verdacht dienen.*)
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IBRRS 2012, 1267
Prozessuales
AG Künzelsau, Beschluss vom 24.10.2011 - 2 M 931/11
Die Auskunftserteilung über die Garagennutzung stellt keine höchstpersönliche Information des Schuldners dar. Der Zwangsverwalter kann vom Gerichtsvollzieher die Veranlassung der geforderten Auskunft, ggf. durch die Wegnahme entsprechender Unterlagen, verlangen.
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IBRRS 2012, 1206
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 07.03.2012 - XII ZR 13/10
Auf den Ersteher eines vermieteten Grundstücks geht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit an den Mieter kraft Gesetzes auch dann über, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die vom Mieter erhaltene Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte.*)
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IBRRS 2012, 1176
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - VII ZB 59/09
1. Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut gepfändet, die sowohl auf Auszahlung der positiven Salden gerichtet sind als auch auf Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits, muss in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge aufgenommen werden.*)
2. Eine Anordnung des Vollstreckungsgerichts im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dahingehend, dass dem Schuldner gestattet wird, Schwärzungen in den Kontoauszügen vorzunehmen, kommt nicht in Betracht. Etwaige Verletzungen seiner Rechte auf Gemeinhaltung oder informationelle Selbstbestimmung durch Preisgabe der in den Kontoauszügen enthaltenen Informationen muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
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IBRRS 2012, 1150
Prozessuales
OLG Dresden, Urteil vom 23.11.2011 - 13 U 1137/11
1. Nach § 154 Satz 2 ZVG hat der Zwangsverwalter dem Gläubiger und dem Schuldner jährlich und nach der Beendigung der Verwaltung - unter Vermittlung durch das Vollstreckungsgericht (§ 154 Satz 3 ZVG) - Rechnung zu legen, zu welcher gemäß § 259 Abs. 1 BGB die Vorlage von Belegen gehört, soweit solche erteilt zu werden pflegen. Gläubiger und Schuldner sind ihrerseits verpflichtet, die Rechnungsunterlagen an den Zwangsverwalter zurückzugeben, wenn und soweit sie keine Einwendungen gegen die Rechnungslegung erheben. Anderen Beteiligten als Gläubiger und Schuldner steht kein Recht auf Rechnungslegung zu.
2. Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung und Beendigung seines Amts gehört es nicht mehr zu den Pflichten des Verwalters, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
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IBRRS 2012, 1125
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 54/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1123
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 133/11
1. Der die Zwangsversteigerung betreibende Grundschuldgläubiger ist jedenfalls dann nicht verpflichtet, für die Erfüllung seiner Ansprüche gegen den Schuldner nicht benötigte Grundschuldzinsen anzumelden, wenn diese Mehranmeldung für ihn mit Risiken behaftet ist.*)
2. Die Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten verpflichtet den Gläubiger nicht zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen, wenn das Absehen von einer Mehranmeldung dazu führt, dass der Zessionar auf die Grundschuldzinsen zugreifen kann.*)
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IBRRS 2012, 1102
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 49/10
1. Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut gepfändet, die sowohl auf Auszahlung der positiven Salden gerichtet sind als auch auf die Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits, muss in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge aufgenommen werden.*)
2. Eine etwaige Verletzung des Rechts des Schuldners auf Geheimhaltung oder informationelle Selbstbestimmung durch Preisgabe der in den Kontoauszügen enthaltenen Informationen muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen.*)
3. Der Gerichtsvollzieher kann in entsprechender Anwendung des § 765a Abs. 2 ZPO die Herausgabe der Kontounterlagen an den Gläubiger um bis zu eine Woche aufschieben.*)
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IBRRS 2012, 1018
Prozessuales
BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 92/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 1006
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 6/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0912
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 22.02.2012 - XI ZA 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0911
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - V ZB 220/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0910
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 26.01.2012 - IX ZR 99/11
Die widerrufliche Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung benachteiligt die Gläubiger des Versicherungsnehmers auch dann, wenn eine zunächst unwiderrufliche Bezeichnung mit Zustimmung des Bezugsberechtigten in eine widerrufliche Bezeichnung geändert wird und später der Versicherungsfall eintritt.*)
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IBRRS 2012, 0899
Zwangsvollstreckung
LG Darmstadt, Beschluss vom 15.02.2012 - 12 O 12/11
1. Bei der titulierten Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648a, 232 BGB zu leisten, handelt es sich um eine vertretbare Handlung gemäß § 887 ZPO.
2. Sicherheitsleistung kann nach § 232 BGB auf unterschiedliche Weise erfolgen; das Wahlrecht insoweit steht gemäß § 262 BGB dem Schuldner zu.
3. Erst wenn er es nicht oder nicht wirksam ausübt, geht das Wahlrecht gemäß § 264 BGB auf den Gläubiger über.
4. Eine als Sicherungsmittel angebotene Grundschuld erfüllt die den sich aus §§ 238, 1807 BGB ergebenden Anforderung der Mündelsicherheit nur, wenn die Grundschuld den Verkehrswert des Grundstücks zu allenfalls 60 % ausschöpft.
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IBRRS 2012, 0891
Zwangsvollstreckung
BVerfG, Beschluss vom 26.10.2011 - 2 BvR 320/11
Zur gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Suizidgefahr des Schuldners.
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IBRRS 2012, 0841
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - VII ZB 71/09
Im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist der Einwand des Schuldners grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle habe die der Vollstreckung zugrunde liegende Klausel nach §§ 724, 725 ZPO zu Unrecht ohne die gemäß § 726 Abs. 1 ZPO erforderlichen Nachweise erteilt.*)
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IBRRS 2012, 0837
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 01.12.2011 - V ZB 186/11
1. Steht nicht fest, ob das Recht eines vor- oder gleichrangigen Gläubigers durch das Fortbestehen eines als Altenteil eingetragenen Rechts nach § 9 Abs. 1 EGZVG beeinträchtigt ist, ist das Grundstück entsprechend § 59 Abs. 2 ZVG gleichzeitig zu den Bedingungen nach § 9 Abs. 1 EGZVG und zu den Bedingungen nach § 9 Abs. 2 EGZVG auszubieten.*)
2. Für den Zuschlag kommt es darauf an, ob der antragstellende Gläubiger bei dem Ausgebot zu der Bedingung des Fortbestands des als Altenteil eingetragenen Rechts (§ 9 Abs. 1 EGZVG) keine oder eine schlechtere Deckung erreicht als bei dem Ausgebot zu der Bedingung des Erlöschen dieses Rechts (§ 9 Abs. 2 EGZVG). Der Wert des als Altenteil eingetragenen Rechts bleibt dabei außer Betracht.*)
3. Bei der Erteilung des Zuschlags hat das Vollstreckungsgericht kein Ermessen.*)
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IBRRS 2012, 0815
Wohnungseigentum
LG Berlin, Beschluss vom 04.10.2010 - 51 T 601/10
Bei der Vollstreckung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Verwalter die eidesstattliche Versicherung abzugeben, auch wenn die Eigentümermehrheit dies ablehnt.
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IBRRS 2012, 0771
Zwangsvollstreckung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.1999 - 11 U 23/99
Eine "Einmann-GmbH" kann sich bei einer Vollstreckung gegen ihren geschäftsführenden Alleingesellschafter im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage dann nicht auf ihr Eigentum berufen, wenn sie nicht schutzwürdig ist.*)
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IBRRS 2012, 0699
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 32/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0678
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - V ZB 124/11
Wird die Zuschlagsentscheidung entgegen der Regelung in § 87 Abs. 1 ZVG nicht verkündet, ist sie gleichwohl wirksam, wenn das Versteigerungsgericht sie den Verfahrensbeteiligten zum Zweck der Verlautbarung förmlich zugestellt hat; der Verfahrensfehler führt allerdings zur Aufhebung der Entscheidung im Beschwerdeverfahren, wenn sie auf der Verletzung des Verfahrensrechts beruht, ohne den Fehler also anders ausgefallen wäre.*)
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IBRRS 2012, 0592
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - VII ZB 25/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0588
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 16.12.2011 - V ZR 52/11
Der die Zwangsversteigerung nicht betreibende Grundschuldgläubiger ist nicht aufgrund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem Schuldner verpflichtet, nicht angefallene Grundschuldzinsen in dem Zwangsversteigerungsverfahren geltend zu machen.*)
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IBRRS 2012, 0581
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 19.01.2012 - IX ZR 2/11
1. Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger.*)
2. Erbringt der Schuldner einer noch nicht durchsetzbaren steuerrechtlichen Haftungsverbindlichkeit eine Zahlung an das Finanzamt, ist davon auszugehen, dass er dadurch seine Haftungsverbindlichkeit und nicht die ihr zugrunde liegende Steuerschuld des Dritten tilgen will.*)
3. Kommt der Zahlung des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger eine Doppelwirkung zu, weil dadurch neben der Forderung des Empfängers zugleich der gegen den Schuldner gerichtete Anspruch eines mithaftenden Dritten auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit erfüllt wird, kann die Leistung nach Wahl des Insolvenzverwalters sowohl gegenüber dem Leistungsempfänger als auch gegenüber dem Dritten als Gesamtschuldner angefochten werden (Bestätigung von BGH WM 2008, 363).*)
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IBRRS 2012, 0563
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Beschluss vom 17.10.2011 - 51 T 589/11
1. Die Kinder eines Mieters werden auch nach Eintritt der Volljährigkeit keine Mitbesitzer der Wohnung. Ein selbstständiger Räumungstitel ist daher nicht erforderlich.
2. Ziehen die Kinder eines Mieters zunächst aus und dann wieder ein, so stellt dies eine nach außen erkennbare Änderung der Besitzverhältnisse.
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IBRRS 2012, 0554
Prozessuales
LG Bonn, Urteil vom 17.08.2011 - 5 S 77/11
1. Sämtliche unter § 16 Abs. 2 WEG fallenden Kosten der Verwaltung nehmen an dem bevorrechtigten Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG teil
2. Die Prozesskosten einer Wohngeldklage zählen zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.
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IBRRS 2012, 0486
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - V ZB 197/11
Werden im Falle eines Doppelausgebots Gebote nur auf die abweichenden Bedingungen abgegeben, denen der Schuldner nicht zugestimmt hat, darf der Zuschlag erteilt werden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen.*)
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IBRRS 2012, 0481
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - IX ZB 211/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0418
Prozessuales
OLG Rostock, Beschluss vom 12.12.2011 - 3 W 193/11
1. Gemäß § 55 ZVG erstreckt sich die Versteigerung des Grundstücks auf alle Gegenstände, deren Beschlagnahme noch wirksam ist. Auf Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners oder eines neu eingetretenen Eigentümers befinden, erstreckt sich die Versteigerung gem. § 55 Abs. 2 ZVG auch dann, wenn sie einem Dritten gehören, es sei denn, dass dieser sein Recht nach Maßgabe des § 37 Nr. 5 ZVG geltend gemacht hat. Zubehör in diesem Sinne sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil des Grundstücks zu sein, ihm zu dienen bestimmt sind und im räumlichen Verhältnis zu diesem stehen. Kein Zubehör sind nur solche Sachen, die nur vorübergehend sich auf dem Grundstück befinden.*)
2. Dasjenige, was ein Mieter in die Mietsache einbringt, ist wegen der nur vorübergehenden Zweckbestimmung als Zubehör von der Versteigerung nicht erfasst.*)
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IBRRS 2012, 0370
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - I ZB 96/10
Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner mit der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zuzustellen. Er kann den Gläubiger auffordern, eine solche Abschrift einzureichen, ist aber nicht berechtigt, das Zwangsvollstreckungsverfahren einzustellen, wenn der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nachkommt.*)
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IBRRS 2012, 0367
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - I ZB 71/09
1. Weist der Rechtspfleger einen Antrag auf Widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel zurück und weist auch der Richter die dagegen gerichtete Erinnerung zurück, ist gegen dessen Entscheidung kein Rechtsmittel gegeben. Widerruft dagegen der Richter auf die Erinnerung gegen die den Widerruf ablehnende Entscheidung des Rechtspflegers die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel, ist gegen die Entscheidung des Richters die sofortige Beschwerde statthaft.*)
2. Eine ordnungsgemäße Belehrung im Sinne von Art. 17 EuVTVO liegt nicht vor, wenn der Kostenfestsetzungsantrag erst zusammen mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugestellt wird.*)
3. Ist mit dem Kostenfestsetzungsantrag keine ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners nach Art. 17 EuVTVO erfolgt, setzt eine Heilung nach Art. 18 Abs. 1 EuVTVO in einem Fall, in dem eine gesonderte Überprüfung der Kostengrundentscheidung im Zeitpunkt der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses noch möglich ist, nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. b EuVTVO auch die Belehrung über den Rechtsbehelf gegen die Kostengrundentscheidung voraus.*)
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IBRRS 2012, 0304
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 20.10.2011 - 34 Wx 455/11
Sind mit dem Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (hier: vollstreckbarer Titel) nicht zur Überzeugung des Grundbuchamts nachgewiesen, kommt der Erlass einer (rangwahrenden) Zwischenverfügung nicht in Betracht (siehe schon Senat vom 29.1.2009, 34 Wx 116/08 = FGPrax 2009, 103).*)
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IBRRS 2012, 0266
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 33/11
1. Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen.*)
2. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen entstehen.*)
3. Der Anfechtungsgläubiger kann bereits vor Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dem Umfang Anfechtungsklage erheben, in dem eine Befriedigung durch Zugriff auf das Schuldnervermögen nicht zu erwarten ist.*)
4. Die Übertragung des Hälfteanteils eines zuvor je zur Hälfte im Eigentum beider Ehegatten stehenden Grundstücks an den anderen Ehegatten ist unentgeltlich, wenn die gleichzeitig getroffene Vereinbarung über einen Zugewinnausgleich im Falle der Durchführung dem übertragenden Ehegatten keinen Vorteil verschafft.*)
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IBRRS 2012, 0207
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 24.01.2011 - 15 U 4931/10
1. Die bloße Mitteilung über ein gegen einen Wohnungseigentümer gerichtetes Zwangsversteigerungsverfahren kann noch nicht als schwerwiegende Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs des betroffenen Eigentümers angesehen werden.*)
2. Für die übrigen Wohnungseigentümer besteht insoweit ein berechtigtes Informationsinteresse, weil eine Zwangsversteigerung in der Regel auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Vollstreckungsschuldners hindeutet und ein Hinweis auf eventuell bevorstehende Zahlungsausfälle sein kann, die dann von den übrigen Eigentümern aufgefangen werden müssten. Die übrigen Eigentümer haben ein Interesse daran, sich hierauf gegebenenfalls rechtzeitig einstellen zu können, und zwar auch dann, wenn es bislang noch zu keinen Zahlungsausfällen gekommen ist.*)
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IBRRS 2012, 0117
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 44/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0112
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 34/11
Der Zwangsverwalter kann die im laufenden Abrechnungszeitraum bis zum Zuschlag verauslagten, nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten von dem Ersteher nicht als Aufwendungsersatz analog § 670 BGB beanspruchen.*)
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5360
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 01.12.2011 - IX ZR 56/11
Zur Verneinung eines Anspruchs auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn der Schuldner die Titulierung einer im Prozess erfüllten Forderung durch nachlässige Prozessführung mitverursacht hat.*)
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