Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1186 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2015
IBRRS 2015, 0354
Zwangsvollstreckung
OLG Koblenz, Urteil vom 26.01.2012 - 1 U 56/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2015, 0330
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 28.11.2014 - 34 Wx 426/14
Innerhalb des Zeitrahmens des § 929 Abs. 2 ZPO muss der Gläubiger alles ihm mögliche getan haben, damit die beantragte Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Daran fehlt es, wenn der Titel, auf dessen Grundlage eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden soll, zu unbestimmt ist ("Nutzungsrecht") oder der Schuldner als angeblicher Erbe noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ein Erbschein nicht vorliegt.*)
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IBRRS 2015, 0100
Zwangsvollstreckung
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.10.2014 - 5 W 42/14
1. Eine Pfändung, der kein wirksamer Titel zugrunde liegt, ist unwirksam. Der mitwohnende Ehepartner hat Mitbesitz an dem Grundstück. Die Räumungsvollstreckung nach § 885 ZPO erfordert deshalb grundsätzlich einen Vollstreckungstitel gegen beide Ehegatten.*)
2. Die vereinfachte sog. "Berliner Räumung" im Wege einer Auswechslung der Haustürschlösser und Übergabe aller Schlüssel an den Gläubiger ist unzulässig, wenn zugunsten des Gläubigers kein Vermieterpfandrecht besteht. Die Schuldnerschutzvorschrift des § 885 Abs. 4 ZPO darf - sofern der Gläubiger tatsächlich kein vorrangiges Vermieterpfandrecht hat - nicht durch Zulassung einer vereinfachten Herausgabevollstreckung unterlaufen werden.*)
3. Der Gläubiger verübt verbotene Eigenmacht gegen den Schuldner, wenn er durch falsche Angaben gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine unzulässige Zwangsräumung veranlasst hat.*)
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IBRRS 2015, 0083
Zwangsvollstreckung
LG Heilbronn, Beschluss vom 03.03.2014 - 1 T 20/14
Eine Photovoltaikanlage ist weder wesentlicher Bestandteil noch Zubehör eines zu versteigernden Grundstücks und bedarf deswegen keiner Festsetzung eines Verkehrswerts.
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IBRRS 2015, 0071
Zwangsvollstreckung
OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2015 - 9 W 180/14
Die Anordnung des Erlöschens einer vom Vollstreckungsgläubiger zum Zwecke der vorläufigen Vollstreckbarkeit gestellten Bürgschaft durch das Vollstreckungsgericht kommt mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.
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IBRRS 2015, 0048
Leasing und Erbbaurecht
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.11.2014 - 2-09 T 528/14
1. Eine auch nur vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 765a ZPO kommt nicht in Betracht, wenn eine akute Suizidgefahr nicht besteht.
2. In einem solchen Fall, in dem eine akute Suizidgefahr allenfalls im Falle konkreter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht, hindert diese Gefahr die weitere Vollstreckung nicht, sofern der drohenden Suizidgefahr effektiv durch flankierende Maßnahmen Rechnung getragen wird.
3. Dies kann dadurch sichergestellt werden, dass zwischen dem Zeitraum der Zustellung der Ankündigung der Räumung und deren Vollzug ein ausreichender Zeitraum liegt, der eine erneute Begutachtung des Schuldners ermöglicht und den Schuldner und ggfs. auch das Vollstreckungsgericht unter Einschaltung des Betreuungsgerichts und der Ordnungsbehörden in die Lage versetzt, angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen.
4. Als eine derartige Schutzmaßnahme kommt allerdings auch in Betracht, dass sich der Schuldner in einem psychiatrischen Krankenhaus mit dem Ziel einer vorübergehenden Unterbringung vorzustellen hat, wenn der Sachverständige bei ihm eine akute Suizidalität diagnostiziert.
5. Dies gilt vor allem dann, wenn der Schuldner letztlich bewusst von der Inanspruchnahme einer Therapie Abstand genommen hat, um dem Verfahren keinen weiteren Fortgang zu geben, obwohl der Sachverständige auch festgestellt hat, dass die Zumutbarkeit einer Therapie außer Frage steht.
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Online seit 2014
IBRRS 2014, 3215
Prozessuales
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.07.2014 - 12 U 46/14
Räumungs- und Herausgabeansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis können nicht in einer notariellen Urkunde tituliert werden.
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IBRRS 2014, 3056
Zwangsvollstreckung
LG Itzehoe, Beschluss vom 17.10.2014 - 11 T 44/14
Ein durch ein WEG-Verfahren erwirkter Rückbautitel gegen einen Wohnungseigentümer begegnet einem Vollstreckungshindernis, wenn während des Verfahrens ein Dritter Miteigentümer des betreffenden Wohnungseigentums wird und gegen diesen kein Vollstreckungstitel erwirkt ist.
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IBRRS 2014, 3116
Zwangsvollstreckung
AG Schöneberg, Beschluss vom 21.08.2014 - 31 M 8063/14
Die Stellvertretung bei Abgabe einer Vermögensauskunft ist grundsätzlich zulässig, jedoch trifft den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Pflicht die Wirksamkeit einer dem Stellvertreter des Schuldners gegenüber erteilten Vollmacht zu prüfen, wenn Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit bestehen. Unterbleibt diese Prüfung, kann dies die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge haben.
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IBRRS 2014, 3049
Zwangsvollstreckung
LG Potsdam, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 T 103/13
Erfolgte die Benachrichtigung über den Termin einer Zwangsversteigerung nicht gegenüber dem Schuldner selbst, sondern gegenüber seinem zu Unrecht bestellten Zustellungsvertreter, so kann mittels der sofortigen Beschwerde der Zuschlag noch nach Eintritt der Rechtskraft aufgehoben werden.
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IBRRS 2014, 3037
Zwangsvollstreckung
BVerwG, Urteil vom 14.05.2014 - 9 C 7.12
Nach § 156 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 13 Abs. 1 ZVG kommt es für die Abgrenzung der laufenden Beträge der öffentlichen Lasten von den Rückständen auf die Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks an. Eine öffentliche Last, die in diesem Zeitpunkt Rückstand ist, bleibt dies auch dann, wenn sie nach den abgaberechtlichen Vorschriften gegenüber einem neuen Eigentümer des Grundstücks später wiederum fällig gestellt wird.*)
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IBRRS 2014, 2877
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 16.09.2014 - VIII ZR 221/14
Wird mit beträchtlichem finanziellen Druck seitens des Mieters die Beseitigung eines Mangels gefordert, ist jederzeit damit zu rechnen, dass der Mangel beseitigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters erlischt dann und die Beträge sind unverzüglich nachzuzahlen, ansonsten befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug.
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IBRRS 2014, 4043
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.09.2014 - XII ZB 284/13
Liegt eine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG iVm § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrages·wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag·regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung. Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 9. Februar 2006·IX ZB 310/04, JW-RR 2006, 1146).
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IBRRS 2014, 2777
Leasing und Erbbaurecht
BVerfG, Beschluss vom 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
1. Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird. Dies kann es erfordern, dass Beweisangeboten des Schuldners, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachgegangen wird.
2. Das grundgesetzliche Recht des Räumungsschuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet das Vollstreckungsgericht, bei der Prüfung der Vollstreckungsschutzvoraussetzungen unter § 765a ZPO Beweisangeboten des Schuldners, wonach ihm räumungsfolgenbedingt schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen bis hin zum Suizid drohen, besonders sorgfältig nachzugehen.
3. Ein Verweis des Vollstreckungsgerichts auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden bzw. das zuständige Betreuungsgericht (das im Ausgangsfall die Bestellung eines Betreuers wider Willen des Schuldners abgelehnt hatte) kann allenfalls dann verfassungsrechtlich tragfähig sein, wenn diese entweder effektive Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen angeordnet oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment.
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IBRRS 2014, 2389
Immobilien
OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2014 - 3 W 258/14
Weisen die zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorgelegten Vollstreckungstitel eine gesamtschuldnerische Verpflichtung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter aus, ist nachzuweisen, dass die im Vollstreckungstitel genannte Gesellschaft mit der im Grundbuch vorgetragenen Gesellschaft identisch ist.*)
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IBRRS 2014, 2152
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - V ZB 7/14
Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind, jedenfalls soweit es sich um eine übliche Zahl von ein bis zwei Stellplätzen handelt, als wirtschaftliche Einheit anzusehen; die dem Zwangsverwalter gemäß § 20 Abs. 1 ZwVwV zustehende Mindestvergütung ist deshalb nur einmal festzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob der Stellplatz im Teileigentum des Schuldners steht oder ob diesem insoweit nur ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist.*)
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IBRRS 2014, 4427
Zwangsvollstreckung
OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2014 - 17 W 185/13
1. Für den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung der weiteren Kosten der Zwangsvollstreckung ist durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss entschieden. Dafür ist bei dieser Art der Vollstreckung das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, funktional der Rechtspfleger. Dieser hat – ebenso wie bei der Kostenfestsetzung nach § 91 ZPO – die Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten in eigener Zuständigkeit zu prüfen, da anderenfalls die berechtigten Interessen des Schuldners an einer sparsamen Verfahrensweise keine Berücksichtigung finden könnten.
2. Legt der Gläubiger zunächst einen von ihm eingeholten Kostenvoranschlag über 3.800 Euro vor, kann ohne Beweisaufnahme über die Erforderlichkeit und Angemessenheit der geltend gemachten Kosten keine Entscheidung getroffen werden, wenn der Gläubiger später Kosten in Höhe von knapp 14.000 Euro anmeldet.
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IBRRS 2014, 2113
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 25.06.2014 - VII ZB 24/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2014, 2013
Zwangsvollstreckung
AG Bremen, Beschluss vom 11.06.2014 - 243 M 430663/14
Der Gerichtsvollzieher hat durch zumutbare Maßnahmen den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln, sofern dessen Wohnsitz in einem Mehrparteienhaus gemeldet ist und sich vor Ort kein entsprechender Name an Briefkasten oder Klingelschild befindet.*)
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IBRRS 2014, 1967
Gewerberaummiete
BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZR 65/14
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der aus einem vorläufig vollstreckbaren Herausgabe- und Räumungsurteil betriebenen Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz.*)
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IBRRS 2014, 1966
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 09.05.2014 - V ZB 123/13
1. Eine (Auflassungs-)Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG zu behandeln.*)
2. Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und erlischt mit dem Zuschlag; erwirbt der Vormerkungsberechtigte nach der Beschlagnahme das Eigentum, ist das Verfahren fortzusetzen und nicht gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 ZVG einzustellen.*)
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IBRRS 2014, 1826
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 15.05.2014 - IX ZB 26/13
1. Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils gegen das der Beklagte im Erststaat rechtzeitig Einspruch eingelegt hat, kann nicht mit der Begründung versagt werden, das verfahrenseinleitende Schriftstück sei dem Beklagten nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden, dass er sich verteidigen konnte.*)
2. Ein behaupteter Prozessbetrug hindert die Vollstreckbarerklärung nicht, wenn gegen die Entscheidung des Erststaats ein Rechtsmittel eingelegt wurde, mit welchem der behauptete Verstoß beseitigt werden kann.*)
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IBRRS 2014, 1717
Zwangsvollstreckung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.12.2013 - 14 Wx 80/13
1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig und hat neben den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Wie jedes Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt dabei zu prüfen, ob überhaupt ein vollstreckbarer Titel vorliegt und ob er einen vollstreckbaren Inhalt hat.*)
2. Zweifel an der Wirksamkeit einer Abtretung der titulierten Forderung und an der Rechtmäßigkeit einer diesbezüglich erteilten Rechtsnachfolgeklausel berechtigen das Grundbuchamt nicht zur Verweigerung der begehrten Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Die Person des Vollstreckungsgläubigers wird mit der erteilten Klausel für das Grundbuchamt bindend bescheinigt.*)
3. Die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen einer Grundbucheintragung müssen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden. Bei Zustellung an einen Vertreter des Schuldners kann dessen Empfangsvollmacht als Voraussetzung für den Nachweis der wirksamen Zustellung von Vollstreckungstitel und Vollstreckungsklausel jedoch auch im Wege freier Beweiswürdigung festgestellt werden.*)
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IBRRS 2014, 1659
Zwangsvollstreckung
LG Münster, Beschluss vom 11.09.2013 - 5 T 502/13
Die Abführung der Grundsteuer zählt nicht zu den Verwaltungsausgaben, da mit der Grundsteuer keine für die wirtschaftliche Erhaltung und Benutzung des Grundstücks notwendige Gegenleistung verbunden ist. Es besteht daher keine Pflicht der Zwangsverwalters zur Vorschusserhebung bei Grundsteuern.
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IBRRS 2014, 1672
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - V ZB 41/13
Wird die Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht, schadet es nicht, wenn die Aufforderungen nach § 37 Nr. 4 und 5 ZVG erst nach Anklicken eines mit "amtliche Bekanntmachung" gekennzeichneten Links wahrzunehmen sind.*)
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IBRRS 2014, 1513
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 24.04.2014 - VII ZB 28/13
Wird in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Titel als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, findet eine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat nicht statt.*)
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IBRRS 2014, 1335
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 13.09.2013 - 34 Wx 358/13
1. Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek.*)
2. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe kommt regelmäßig auch die Anwaltsbeiordnung in Betracht, denn es handelt sich um keine einfache Rechtsmaterie; die Möglichkeit, den Antrag auch selbst formlos, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Rechtsantragsstelle, zu stellen, ändert daran nichts.
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IBRRS 2014, 1305
Zwangsvollstreckung
KG, Urteil vom 27.08.2013 - 6 U 173/11
Ein Zwangsverwalter, der das verwaltete Objekt zu einer monatlichen Nettokaltmiete von 3.304,00 EUR vermietet, was nur der Hälfte der ortsüblich erzielbaren Nettokaltmiete von 6.190,00 EUR entspricht, ohne dass dem gegenüberstehende Vorteile festgestellt werden können, die als Ausgleich ins Gewicht fallen könnten, verletzt seine Pflichten als Zwangsverwalter und muss dem Eigentümer den daraus entstandenen Schaden ersetzen.
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IBRRS 2014, 1206
Zwangsvollstreckung
OLG Bamberg, Urteil vom 22.05.2013 - 8 U 4/13
1. Eine Vollstreckungsabwehrklage hat nur Erfolg, wenn die Gründe, auf denen die Einwendung beruht, nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung entstanden sind. Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden und wird die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte. Dementsprechend kommt es bei der Aufrechnung darauf an, ob die Aufrechnungslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden hat.
2. Unerheblich ist, ob der Aufrechnungseinwand aus Unkenntnis seines Bestehens nicht geltend gemacht oder zwar erhoben, aber aus prozessualen oder sonstigen Gründen nicht berücksichtigt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Aufrechnung im Vorprozess wegen eines vertraglichen Aufrechnungsverbots nicht zulässig gewesen ist.
3. Bestreitet der Auftraggeber, Verwender einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zu sein, muss der Auftragnehmer, wenn er sich auf den Schutz des AGB-Rechts beruft, die Verwendereigenschaft des Auftraggebers beweisen.
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IBRRS 2014, 1177
Wohnungseigentum
AG Buchen, Beschluss vom 03.04.2013 - 1 C 127/13
Ist wegen zu erwartender Insolvenz des Schuldners die Vereitelung eines Wohngeldanspruches zu befürchten, kann die Zwangsverwaltung durch einstweilige Verfügung angeordnet werden.
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IBRRS 2014, 1083
Bauvertrag
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2012 - 6 U 139/11
Erfüllt der Auftragnehmer seine vertraglich übernommenen Leistungen (hier: Abbrucharbeiten) nicht oder nicht vollständig, ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, den Vertrag zu kündigen und die Leistungen von einem anderen Auftragnehmer ausführen zu lassen. Er kann auch darauf bestehen, dass der Auftragnehmer seine (Rest-)Leistung ausführt und ihn zur Vornahme der geschuldeten Arbeiten verurteilen lassen.
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IBRRS 2014, 1066
Zwangsvollstreckung
LG Kleve, Beschluss vom 23.01.2013 - 4 T 295/12
Wegen einer möglichen hypertonen Krise beim Räumungsschuldner kann die Zwangsräumung nicht eingestellt werden.
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IBRRS 2014, 0975
Zwangsvollstreckung
VG Bayreuth, Beschluss vom 02.12.2013 - B 4 E 13.806
Auch bei laufender Zwangsverwaltung bleibt er der Eigentümer Steuer- und Abgabeschuldner, sodass auch, wenn die die Zwangsverwaltung aufgehoben wird, dies kein Erlöschen der Grundbesitzabgaben zur Folge hat.
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IBRRS 2014, 1039
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 25.02.2014 - X ZB 2/13
Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die von ihm getätigten Verkäufe bestimmter Gegenstände Auskunft zu geben und Rechnung zu legen, ist dahin auszulegen, dass sich die Pflicht auch auf Verkäufe durch ein Tochterunternehmen des Schuldners erstreckt, sofern solche Geschäfte in den Gründen der zu vollstreckenden Entscheidung als von der Auskunftspflicht umfasst bezeichnet werden.*)
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IBRRS 2014, 0941
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - VII ZB 39/13
1. Die den Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses regelnden Rechtsnormen können verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Gläubiger vom Formularzwang entbunden ist, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist.*)
2. In diesen, seinen Fall nicht zutreffend erfassenden Bereichen ist es nicht zu beanstanden, wenn er in dem Formular Streichungen, Berichtigungen oder Ergänzungen vornimmt oder das Formular insoweit nicht nutzt, sondern auf beigefügte Anlagen verweist.*)
3. Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist nicht formunwirksam, wenn sich der Antragsteller eines Antragsformulars bedient, das im Layout geringe, für die zügige Bearbeitung des Antrags nicht ins Gewicht fallende Änderungen enthält.*)
4. Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist auch nicht deshalb formunwirksam, weil das Antragsformular nicht die in dem Formular gemäß Anlage 2 zu § 2 Nr. 2 ZVFV enthaltenen grünfarbigen Elemente aufweist.*)
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IBRRS 2014, 0909
Zwangsvollstreckung
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 25.05.2012 - 15 S 150/10
1. Grundsätzlich kann auch ein Mietvertrag als Verwaltungsmaßnahme nach Beschlagnahme angesehen werden. Dieser ist jedoch auf die Einhaltung der Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu überprüfen.
2. Ein Mietvertrag dergestalt, dass der Vermieter einerseits dauerhaft von der Rückerlangung der Mietsache ausgeschlossen werden kann, andererseits aber der Mieter sich praktisch ohne Einhaltung einer Frist einseitig vom Vertrag lösen und sogar beliebige Dritte an seiner Stelle in das Mietverhältnis aufnehmen kann - bei vollständigem Ausschluss der Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters - entsprich nicht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung und ist daher unwirksam.
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IBRRS 2014, 0906
Zwangsvollstreckung
AG Heilbronn, Beschluss vom 16.07.2013 - 5 M 3852/13
Der Gerichtsvollzieher darf die Zwangsräumung eines Objekts aufgrund eines offensichtlich fingierten Mietvertrages nicht verweigern.
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IBRRS 2014, 0907
Zwangsvollstreckung
LG Heilbronn, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 O 76/13
Ein nach der Beschlagnahme geschlossener Mietvertrag ist wegen nicht ordnungsgemäßer Bewirtschaftung unwirksam, wenn die Miete statt ortsüblich 1.083,- Euro nur 540,- Euro beträgt und zudem eine maximale Mietdauer einschließlich Verlängerungen von maximal 20 Jahren vereinbart wurde.
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IBRRS 2014, 0876
Zwangsvollstreckung
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2014 - 3 W 648/13
1. Der nach § 887 ZPO zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen oder Abgabe einer Willenserklärung besteht (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 276/93 - NJW 1995, 463, 464 = MDR 1995, 740 ff.). Es muss von dem Standpunkt des Gläubigers aus wirtschaftlich gleichgültig sein, durch wen die Handlung vorgenommen wird, und vom Standpunkt des Schuldners rechtlich zulässig sein, dass ein anderer als er selbst die Handlung vornimmt.*)
2. Hat sich die Schuldnerin verpflichtet, eine Lokomotive sachgerecht und vertragskonform für eine förmliche Abnahme durch einen beim Eisenbahnbundesamt beschäftigten, für eine Diesellok sachkundigen Sachverständigen bereit zu stellen und kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Gläubiger im Rahmen der Ersatzvornahme die entsprechenden Maßnahmen durch ein Drittunternehmen auf Kosten der Schuldnerin durchführen lassen.*)
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IBRRS 2014, 0772
Zwangsvollstreckung
VG Gießen, Beschluss vom 07.01.2014 - 8 L 3059/13.GI
Miteigentümer eines Grundstücks können hinsichtlich einer kommunalen Gebührenforderung als Gesamtschuldner vollstreckungsrechtlich in Anspruch genommen werden.*)
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IBRRS 2014, 0697
Zwangsvollstreckung
LG Kassel, Beschluss vom 13.12.2013 - 3 T 534/13
Die dingliche Unterwerfungserklärung eines Miteigentümers an einem Grundstück bezieht sich nur auf dessen Miteigentumsanteil. Wird einer der Miteigentümer alleiniger Grundstückseigentümer, liegt darin nur eine Rechtsnachfolge hinsichtlich des ihm ursprünglich nicht zustehenden Miteigentumsanteils. Die Zwangsversteigerung des Grundstücks darf deshalb erst angeordnet werden, wenn hinsichtlich des erworbenen Miteigentumsanteils eine Rechtsnachfolgeklausel erteilt und diese nach Maßgabe von § 750 ZPO zugstellt worden ist. Daran ändert auch der Grundbucheintrag "vollstreckbar nach § 800 ZPO" nichts.*)
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IBRRS 2014, 0670
Zwangsvollstreckung
LG Mönchengladbach, Beschluss vom 10.12.2013 - 2 T 62/13
1. Zu den Anforderungen an den Verfügungsgrund gem. § 940a Abs. 2 ZPO.*)
2. Die in § 940a Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen für den Erlass einer auf Räumung von Wohnraum gerichteten einstweiligen Verfügung stellen sich als einzige und typisierte Bedingung für den Verfügungsgrund dar, deren Vorliegen eine Abwägung der beiderseitigen Interessen wie in § 940 ZPO entbehrlich macht. Darauf, seit wann der Antragsteller Kenntnis vom Vorliegen dieser Voraussetzungen hat, kommt es nicht an.
3. Der Umstand, dass in der zu räumenden Mietwohnung ein titelfremder Dritter wohnt, kann durch Vorlage des zum Räumungsversuch errichteten Protokolls des Gerichtsvollziehers glaubhaft gemacht werden.
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IBRRS 2014, 0575
Zwangsvollstreckung
LG Krefeld, Beschluss vom 04.10.2013 - 2 T 31/13
Der Räumungsschuldner hat wegen faktischer Unmöglichkeit keinen Anspruch gem. § 885 Abs. 5 ZPO auf Herausgabe einzelner Gegenstände, wenn diese nicht oder nur mit erheblichem Aufwand in dem Räumungsgut auffindbar sind (über 200 unsortierte, unbeschriftete Umzugskisten).*)
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IBRRS 2014, 0531
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13
Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010 V ZB 124/09, NJW RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012 V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).*)
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IBRRS 2014, 0441
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 333/12
1. Erhält ein Bruchteilseigentümer in der Teilungsversteigerung den Zuschlag und berichtigt er sein Bargebot nicht, setzt sich die Bruchteilsgemeinschaft an dem Grundstück an der nach § 118 Abs. 1 ZVG unverteilt auf die früheren Miteigentümer übertragenen Forderung fort (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 175, 297 = FamRZ 2008, 767).*)
2. Verlangt der Ersteher nach § 749 Abs. 1 BGB von dem anderen Mitberechtigten die Aufhebung der an der übertragenen Forderung bestehenden Bruchteilsgemeinschaft, steht diesem kein Zurückbehaltungsrecht wegen gemeinschaftsfremder Gegenforderungen (hier: wegen güterrechtlicher Ausgleichsansprüche) zu.*)
3. Der Ersteher kann von dem anderen Berechtigten die Zustimmung zur Abtretung der übertragenen Forderung in Höhe des auf ihn entfallenden Anteils am Übererlös verlangen, wenn die Zahlung des Anteils des anderen Teilhabers am Versteigerungserlös sichergestellt ist. Einer vorherigen vollständigen Berichtigung des Bargebots durch den Ersteher bedarf es in diesem Fall nicht.*)
Volltext
IBRRS 2014, 0407
Immobilien
LG Passau, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 T 22/12
Photovoltaikanlagen, die als Aufdachanlagen konstruiert sind, sind als Zubehör des zu versteigernden Grundstücks anzusehen und müssen in die Verkehrswertfestsetzung einbezogen werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der von den Anlagen erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nicht im Gebäude selbst verbraucht wird.
Volltext
IBRRS 2014, 0353
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - V ZB 178/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2014, 0294
Schiedswesen
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - III ZB 92/12
Zur Zulässigkeit sachlich-rechtlicher Einwendungen - über die gesetzlichen Aufhebungsgründe für Schiedssprüche (§ 1060 Abs. 2, § 1059 Abs. 2 ZPO) hinaus - gegen die Erstattung von Anwalts- und Schiedsrichterhonoraren im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs.*)
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IBRRS 2014, 0202
Zwangsvollstreckung
AG Krefeld, Urteil vom 04.04.2013 - 3 C 486/11
Hat sich der Schuldner bei dem Einzug oder der Anlage der Mietkaution eines Dritten bedient, kann der Zwangsverwalter befugt sein, Ansprüche aus diesem Rechtsverhältnis geltend zu machen.*)
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IBRRS 2014, 0178
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12
1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, [...] Rn. 18).*)
2. Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).*)
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