Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6220 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 2075
OLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05
1. Der bloße Ausbau des Dachgeschosses und die Aufstockung des Dachgeschosses betreffen zwei grundlegend verschiedenartige Baumaßnahmen zur Herstellung von Wohnungen.
2. Grundsätzlich stellt eine erforderliche Erneuerung des Daches eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 21 Abs. 1 und 5 Nr. 2 WEG dar, zu der alle Eigentümer gemeinschaftlich verpflichtet sind. Als Gegenstand der Verwaltung bedarf eine derartige Maßnahme gemäß den §§ 21 Abs. 3, 23 Abs. 1 WEG einer entsprechenden Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
3. Die Neueindeckung des Daches stellt keine Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG des einzelnen Wohnungseigentümers dar.
4. Nimmt ein einzelner Wohnungseigentümer die Neueindeckung des Dachs vor, ist eine Erstattungspflicht der Gemeinschaft nur dann als gegeben anzunehmen, wenn eine ordnungsgemäße Verwaltung es erfordert hätte, die vom einzelnen Miteigentümer eigenmächtig vorgenommenen Maßnahmen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes durchzuführen.

IBRRS 2007, 2069

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.1978 - VIII 121/77
1. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist ein vor den Verwaltungsgerichten anfechtbarer Verwaltungsakt.*)
2. Die Genehmigungspflicht nach § 12 LBO umfaßt auch die Fälle der Begründung von selbständigem Teileigentum an Garagen.*)
3. Die Genehmigung nach § 12 LBO ist zu versagen, wenn Wohnungseigentum in der Weise begründet werden soll, daß an notwendigen Garagen im Sinne des § 69 Abs. 2 und 4 LBO selbständiges, mit einem gesonderten Miteigentumsanteil verbundenes Teileigentum unabhängig von dem Wohnungseigentum an den dazugehörigen Wohnungen mit der Folge gebildet werden soll, daß die Garagen ohne die Wohnungen, denen sie zugeordnet sind, veräußert werden können. Durch eine derartige Begründung von Wohnungseigentum werden im Sinne des § 12 S. 2 LBO Verhältnisse geschaffen, die den Regelungen der Landesbauordnung insofern zuwiderlaufen, als durch sie die in § 69 Abs. 2, 4, 6, 7 und 11 LBO in Verb. mit § 4 Abs. 1 S. 2 LBO geregelte rechtliche Zuordnung notwendiger Garagen zu derjenigen Anlage, der die Garagen zu dienen bestimmt sind, beseitigt wird.*)
4. Nach der Regelung des § 69 Abs. 2, 4, 6, 7 und 11 LBO in Verb. mit § 69 Abs. 1 S. 2 LBO ist eine rechtliche Zuordnung notwendiger Stellplätze und Garagen zu derjenigen Anlage, der die Stellplätze und Garagen zu dienen bestimmt sind, in der Weise gewährleistet, daß der Eigentümer der einen Zu- und Abfahrtsverkehr verursachenden Anlage zugleich entweder der Eigentümer oder doch zumindest der Inhaber eines öffentlich-rechtlich gesicherten Nutzungsrechts der der Anlage dienenden notwendigen Stellplätze und Garagen sein soll, ohne daß er seine in bezug auf die notwendigen Stellplätze und Garagen bestehende Rechtsposition entgegen dem Willen der Baurechtsbehörde aufzugeben und damit den notwendigen Stellplätzen und Garagen die ihnen in § 69 Abs. 2, 4 u. 11 LBO zugewiesene Zweckbestimmung zu entziehen berechtigt wäre.*)
5. Baugrundstücke im Sinne des § 69 Abs. 6 LBO sind Grundstücke im grundbuchrechtlichen Sinne, Teile solcher, soweit sie bebaubar sind, sowie nebeneinander liegende Grundstücke, deren Zusammengehörigkeit durch Baulast i. S. des § 4 Abs. 1 S. 2 LBO gesichert ist.*)

IBRRS 2007, 2064

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.01.1999 - 2 W 90/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2062

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.10.1996 - 2 W 2/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2061

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.1998 - 2 W 165/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2060

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.1988 - 5 W 143/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2059

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.02.1989 - 5 W 31/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2057

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 - 1 U 157/99-31
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2056

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.10.1987 - 5 W 157/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2055

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.06.1996 - 5 W 82/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2052

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.01.1993 - 3 W 222/92
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2051

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2000 - 3 W 270/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2050

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.03.2002 - 3 W 184/01
1. Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung nach § 25 Abs. 3 WEG ist für jede einzelne Beschlussfassung gesondert zu prüfen.*)
2. Ein Mitglied des Wohnungseigentümerbeirats ist bei der Abstimmung über dessen Entlastung gem. § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dieses Stimmrechtsverbot erfasst auch die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer.*)
3. Ist der Beschluss über die Entlastung noch mit weiteren Abstimmungsgegenständen (hier: Jahresabschluss) verbunden, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss auch darauf.*)

IBRRS 2007, 2045

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.10.1989 - 3 W 199/88
Einer Genehmigung der aus der Jahresabrechnung hergeleiteten Einzelabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung bedarf es nicht, wenn sämtliche notwendigen Abrechnungsgrundlagen bereits in der Jahresabrechnung enthalten sind, die Einzelabrechnungen mithin nur den rechnerischen Vollzug der Jahresabrechnung für den einzelnen Wohnungseigentümer darstellen (Abgrenzung zu BayObLGZ 1987, 96 und BayObLG NJW RR 1987, 1356).*)

IBRRS 2007, 2044

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.04.1999 - 3 W 83/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2043

OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.03.2000 - 4 U 143/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2041

OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.05.1997 - 7 U 41/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2040

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.1985 - 3 W 121/85
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2038

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.12.1981 - 2 U 33/81
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2035

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.1998 - 3 W 232/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2034

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.1997 - 3 W 221/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2033

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.09.1983 - 3 W 76/83
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2032

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.02.1999 - 3 W 24/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2030

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1985 - 3 W 192/85
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2029

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.1993 - 3 W 141/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2028

OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.02.1998 - 5 U 67/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2027

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.12.1986 - 3 W 174/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2026

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.08.1986 - 3 W 134/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2025

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.06.1999 - 3 W 69/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2024

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.04.1999 - 3 W 60/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2022

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.05.1998 - 3 W 40/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2021

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.06.1986 - 3 W 98/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2020

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.01.1998 - 7 U 92/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2018

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.06.1987 - 3 W 53/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2017

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.03.1987 - 3 W 23/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2016

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.02.1997 - 3 W 200/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2015

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.1998 - 4 U 16/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2014

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.01.1987 - 3 W 198/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2013

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.1998 - 3 W 217/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2012

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.1990 - 3 W 109/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2011

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.1985 - 3 W 210/85
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2010

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.1976 - 3 W 101/76
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2009

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.09.1986 - 3 W 130/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2008

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.11.1986 - 3 W 152/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2007

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.07.1987 - 3 W 58/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2006

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.10.1987 - 3 W 99/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2005

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.1987 - 3 W 66/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2004

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.1993 - 3 W 50/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2003

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.11.1991 - 3 W 105/91
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 2002

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.11.1998 - 3 W 224/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
