Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6222 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 0409
AG Charlottenburg, Urteil vom 14.01.2011 - 73 C 145/10
Der Austausch eines vorhandenen Jägerzauns durch eine Zaunanlage mit integrierter Überwachungssensorik in einer geplanten Höhe von 2 Metern mit Übersteige- und Untergrabschutz ist eine bauliche Veränderung und nicht eine Maßnahme der Instandsetzung oder Instandhaltung.*)

IBRRS 2012, 0391

VG Hamburg, Urteil vom 05.04.2011 - 11 K 1866/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes. Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers fehlt daher regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO.

IBRRS 2012, 0382

LG Köln, Urteil vom 11.08.2011 - 29 S 285/10
1. Eine werktags betriebene Bertreuung von Kleinkindern ist keine reine Wohnnutzung und bedarf der Zustimmung des Verwalters.
2. Lärmbelastung und anfallende Müllentsorgungskosten durch die vermehrte Anzahl von Windeln stellen weitere Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer dar.

IBRRS 2012, 0379

AG Dortmund, Urteil vom 30.03.2010 - 512 C 75/09
Ist nach der Teilungserklärung die Überlassung der Eigentumswohnung an Dritte nur mit Einwilligung des Verwalters gestattet, kann diese auch von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.

IBRRS 2012, 0346

LG Hamburg, Urteil vom 14.09.2011 - 318 S 138/10
1. Die Teilanfechtung eines Beschlusses über die Erhebung einer Sonderumlage ist unzulässig.
2. Mithin ist ein Beschluss über die Verwalterentlastung lediglich insgesamt - nicht teilweise - anfechtbar.

IBRRS 2012, 0342

LG Stuttgart, Beschluss vom 05.08.2011 - 10 S 22/11
Der Beschwerdegegenstand richtet sich nur nach dem Betrag, um den der Berufungskläger durch das Urteil der ersten Instanz in seinem Recht verkürzt zu sein behauptet und in dessen Höhe er mit seinem Berufungsantrag die Abänderung der Urteils beantragt.

IBRRS 2012, 0320

KG, Beschluss vom 21.10.2011 - 9 W 22/11
1. Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft.*)
2. Verfolgt ein klagender Wohnungseigentümer mit der Anfechtung der Bestellung (bzw. Beauftragung) eines WEG-Verwalters nicht finanzielle Interessen sondern wegen einer Störung des Vertrauensverhältnisses zum Verwalter allein die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft, ist das Einzelinteresse des Klägers im Sinne von § 49 a Absatz 1 GKG regelmäßig mit 1.000 Euro zu bewerten, wenn konkrete, wegen der Verwaltung durch den abgelehnten Verwalter befürchtete finanzielle Nachteile, nach denen der Wert der Anfechtung der Verwalterbestellung bemessen werden könnte, nicht erkennbar sind.*)

IBRRS 2012, 0319

OLG München, Beschluss vom 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
Ein Sondernutzungsrecht, das den Gebrauch von Gemeinschaftseigentum betrifft, kann nicht dem bloßen Bruchteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers übertragen werden.*)

IBRRS 2012, 0300

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 75/11
Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.*)

IBRRS 2012, 0260

OLG Schleswig, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 W 2/11
Die Belastung eines Sondernutzungsrechts an einem einzelnen Gegenstand außerhalb der Wohnung (hier: einem Pkw-Stellplatz) durch eine Grunddienstbarkeit ist nicht zulässig.

IBRRS 2012, 0256

LG München I, Beschluss vom 06.06.2011 - 36 S 18712/10 WEG
1. Beim Austausch des Bodenbelags kommt es auf die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes gültige DIN-Norm an, nicht auf die im Zeitpunkt des Umbaus jeweils maßgebliche DIN-Norm.
2. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn erhebliche und wesentliche Umbauten im Sondereigentum stattgefunden hätten; hierzu zählt der bloße Austausch des Bodenbelags nicht.

IBRRS 2012, 0249

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11
1. Gegen die Festsetzung des Streitwerts in Wohnungseigentumssachen durch das Landgericht als Berufungsgericht findet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG die Beschwerde an das Oberlandesgericht statt.*)
2. Bei der Bestimmung des Streitwerts gemäß § 49a GKG steht dem Gericht - auch dem Beschwerdegericht - ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen zu. Anders verhält es sich lediglich in einem Verfahren der weiteren Beschwerde, in dem nur (noch) gerügt werden kann, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts im Sinne der §§ 546, 547 ZPO beruht (§ 66 Abs. 4 Satz 2 GKG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) und folgerichtig anstelle einer eigenständigen Ermessensausübung lediglich zu prüfen ist, ob ein Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch vorliegt.*)
3. Wird ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung insgesamt angefochten und steht somit die gesamte Jahresabrechnung im Streit, bestimmt sich das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen i.S.d. § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG dennoch grundsätzlich nicht nach dem gesamten Nennbetrag der in der Abrechnung als Ausgaben eingestellten Kosten. Hieran hat sich auch durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl. I, Seite 370) nichts geändert (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 30. August 2010, 1 W 54/10, ZMR 2011, 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 W 34/10, ZMR 2010, 873; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Juli 2010, 3 W 94/10, ZMR 2011, 887).*)

IBRRS 2012, 0207

OLG München, Beschluss vom 24.01.2011 - 15 U 4931/10
1. Die bloße Mitteilung über ein gegen einen Wohnungseigentümer gerichtetes Zwangsversteigerungsverfahren kann noch nicht als schwerwiegende Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs des betroffenen Eigentümers angesehen werden.*)
2. Für die übrigen Wohnungseigentümer besteht insoweit ein berechtigtes Informationsinteresse, weil eine Zwangsversteigerung in der Regel auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Vollstreckungsschuldners hindeutet und ein Hinweis auf eventuell bevorstehende Zahlungsausfälle sein kann, die dann von den übrigen Eigentümern aufgefangen werden müssten. Die übrigen Eigentümer haben ein Interesse daran, sich hierauf gegebenenfalls rechtzeitig einstellen zu können, und zwar auch dann, wenn es bislang noch zu keinen Zahlungsausfällen gekommen ist.*)

IBRRS 2012, 0178

BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
Um die Lieferung von Fernwärme handelt es sich nur dann, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister hohe Investitionen vorzunehmen hat, um seine Vertragspflicht zur Wärmelieferung erfüllen zu können. Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667).*)

IBRRS 2012, 0177

BGH, Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 74/11
Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen.*)

IBRRS 2012, 0176

BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10
Auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung stellt es keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar, wenn das Kopfprinzip durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- oder des Wertprinzips abbedungen worden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46 ff.).*)

IBRRS 2012, 0156

LG Lüneburg, Beschluss vom 08.12.2011 - 9 S 16/11
1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.
2. Der Verwalter darf darauf vertrauen, dass der Hausmeister den Dichtigkeitstest durchgeführt hat, wenn dieser einen handschriftlichen Erledigungsvermerk vorlegt.
3. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.

IBRRS 2012, 0147

LG Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 9 S 16/11
1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.
2. Der Verwalter darf darauf vertrauen, dass der Hausmeister den Dichtigkeitstest durchgeführt hat, wenn dieser einen handschriftlichen Erledigungsvermerk vorlegt.
3. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.

IBRRS 2012, 0146

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 11.02.2011 - 20 C 576/10
1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.
2. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.

IBRRS 2012, 0135

OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010 - 19 U 68/09
1. Die Gewährleistungsrechte des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum richten sich nach dem zwischen ihm und dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag, nicht nach dem Erwerbsvertrag desjenigen Miteigentümers, dessen Gewährleistungsrechte am weitesten beschränkt sind.
2. Zur Prozesstandschaft des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Rechten wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum.

IBRRS 2012, 0088

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2011 - 1 U 2/11
Verfügt ein Anwesen im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur über einen Hausanschluss und steht fest, dass hierüber Gas entnommen wurde, kommt der Versorgungsvertrag in der Regel mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande.*)

IBRRS 2012, 0069

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.04.2011 - 2-13 T 39/11
1. Beschlüsse der Eigentümerversammlung dürfen trotz Anfechtung umgesetzt werden.*)
2. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie durch einstweilige Verfügung einstweilen außer Kraft gesetzt werden.*)
3. Eine derartige einstweilige Verfügung ist nur zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den anfechtenden Wohnungseigentümer zulässig.*)
4. Dem Vollziehungsinteresse der Gemeinschaft kommt grundsätzlich ein größeres Gewicht zu als dem Aussetzungsinteresse des anfechtenden Miteigentümers.*)

IBRRS 2012, 0036

LG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 29 S 60/10
Der Verwalter einer WEG nimmt seine Verpflichtungen aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG als eigene ihm vom Gesetz zugewiesene Aufgabe wahr und ist dabei im Übrigen für die gesamte Gemeinschaft tätig. Er ist kein Erfüllungsgehilfe der übrigen Wohnungseigentümer, wenn die WEG einem Miteigentümer (eventuell) einen Schaden hinzufügt.

IBRRS 2012, 0032

AG Bonn, Urteil vom 04.03.2011 - 104 C 351/10
Kosten der Rechtsverfolgung zwischen Wohnungseigentümer gehören nicht zu den Kosten der Verwaltung im Sinne der § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 WEG. Nur die Kosten eines Rechtsstreits gegen Dritte zählen zu den Kosten der Verwaltung.

IBRRS 2012, 0008

BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 45/11
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

Online seit 2011
IBRRS 2011, 5313
BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 65/11
1. Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht.*)
2. Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt.*)

IBRRS 2011, 5244

KG, Urteil vom 23.08.2011 - 4 U 158/08
1. Dem Erbbauberechtigten steht im Hinblick auf die vom Land Berlin nicht mehr gewährte Anschlussförderung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegen die Erbbaurechtsverpflichtete als eine zu 100% landeseigene Gesellschaft des Landes B. ein Anspruch auf Anpassung des zu zahlenden Erbbauzinses zu, soweit die Parteien des Erbbaurechtsvertrages die Gewährung einer Anschlussförderung "mitdacht" haben und die sich als Äquivalent darstellenden und im Erbbaurechtsvertrag geregelten Verpflichtungen des Erbbauberechtigten zur Errichtung und Unterhaltung von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau über den Zeitraum der 15-jährigen Erstförderung hinausgehen.*)
2. Die vom Land B. gezahlten Förderbeträge dienten dem Ausgleich einer durch staatliche Mietpreisbindung verursachten Unterdeckung, so dass der Erbbauberechtigte darauf vertrauen konnte, für den von den Parteien des Erbbaurechtsvertrages zugrunde gelegten Förderzeitraum von 30 Jahren nur die sich aus der Förderungsdegression ergebende preisrechtlich zulässige Miete erwirtschaften zu müssen.*)
3. Ausgangspunkt für die Ermittlung des angemessenen Senkungsbetrages ist nicht die entgangene hypothetische Anschlussförderung, sondern die sich aus dem als Differenz zwischen der tatsächlichen Kostenmiete und der nach Wegfall der förderungsbedingten Mietpreisbindung am Markt tatsächlich erzielbaren Miete ergebende Unterdeckung des Erbbauberechtigten.*)

IBRRS 2011, 5242

AG Ettlingen, Urteil vom 23.04.2010 - 4 C 17/09
Zur Zulässigkeit der Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme durch Darlehen.

IBRRS 2011, 5193

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 265/10
Zur Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück das Persönlichkeitsrecht des Grundstücksnachbarn beeinträchtigt.

IBRRS 2011, 5192

BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 39/11
1. werden in der Klageschrift als Beklagte die "die Wohnungseigentümer des Grundstücks ... " benannt, und nicht - was zutreffend gewesen wäre - "die übrigen Wohnungseigentümer des Grundstücks... ", so besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass Letzteres gemeint ist.
2. Eine Anfechtungsklage, die die Namen der beklagten Wohnungseigentümer nicht angibt, ist unzulässig. Dieser Fehler wird noch in der Berufung geheilt, wenn die erforderlichen Angaben dort vorliegen.

IBRRS 2011, 5188

LG Köln, Urteil vom 30.06.2011 - 29 S 246/10
1. Ausnahmsweise ist eine eigenständige Anfechtung des Geschäftsordnungsbeschlusses möglich, wenn der rechtswidrige Beschluss zur Geschäftsordnung über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch Rechtswirkungen für künftige Versammlungen haben soll.
2. Eine öffentlichrechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft zur Errichtung eines Handlaufes besteht nicht.
3. Es besteht eine Verpflichtung der anderen Eigentümer, die Errichtung eines Handlaufes zur Herstellung des barrierefreien Zuganges zu genehmigen bzw. zu dulden.

IBRRS 2011, 5173

BGH, Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 82/11
Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.*)

IBRRS 2011, 5159

AG Tostedt, Urteil vom 06.05.2011 - 5 C 119/10
1. Der Verwalter muss in internen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Eigentümern die Objektivität wahren, da er allen Eigentümern gleichermaßen zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet ist.
2. Ist zu befürchten, dass der Verwalter die erforderliche Neutralität nicht entgegenbringt, indem er einen Eigentümer Dritten gegenüber in den Bereich des Querulantentums rückt und die Distanzierung von ihm empfiehlt, besteht ein wichtiger Grund gegen seine weitere Bestellung.

IBRRS 2011, 5131

LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2010 - 318 S 185/09
Das sachenrechtliche "Bestimmtheitsgebot" ist auch bei der Begründung von Sondernutzungsrechten zu beachten. Die konkrete Größe und Lage der betroffenen Fläche muss nämlich in der zugrunde liegenden Vereinbarung bezeichnet werden.

IBRRS 2011, 5085

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.11.2011 - 3 W 75/11
Für die Bewertung des Einzelinteresses des Wohnungseigentümers i.S.d. § 49a Abs. 1 S. 2 GKG, der im Klageweg die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch die Eigentümerversammlung angreift, ist der dreifache Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an dem Honorar des Verwalters für dessen noch verbleibende Amtszeit eine praktikable Bemessungsgrundlage, die das Klägerinteresse sowohl bei einer kleineren als auch bei einer großen Zahl von Wohnungseigentümern angemessen abbildet und zugleich dem Justizgewährungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers nicht entgegensteht.*)

IBRRS 2011, 5029

AG Niebüll, Urteil vom 15.06.2011 - 18 C 11/11
1. Jeder Dritte ist als Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Versammlung zuzulassen, wenn nicht ausdrücklich Vertretungsbeschränkungen im Rahmen der Teilungserklärung festgelegt sind. Auch ist ein Wohnungseigentümer nicht gehindert, mehrere Vertreter zu bestellen, soweit er über mehrere Stimmrechte verfügt.
2. Einem Verwalter kann die Verfahrenskosten bereits nach Maßgabe des § 47 WEG a. F. bei vorsätzlicher Verhinderung der Versammlungsteilnahme eines Wohnungseigentümers bzw. Vertreters auferlegt werden, wenn dieses in Ansehung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs gegen den Verwalter gerechtfertigt scheint.

IBRRS 2011, 5013

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2001 - 19 U 217/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4940

OLG Köln, Beschluss vom 10.12.1990 - 16 Wx 134/90
Der Begriff des Rechtsstreits i. S. von § WEG § 25 WEG § 25 Absatz V WEG schließt auch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ein.

IBRRS 2011, 4906

OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2002 - 21 W 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2011, 4759

AG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 19.08.2009 - 4 C 345/08
1. Die Abrechnung ist fehlerhaft, wenn eine Gesamtübersicht aller eingenommenen Gelder fehlt.
2. Die Änderung eines vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels ist nur durch Vereinbarung sämtlicher betroffener Wohnungseigentümer möglich. Ein Mehrheitsbeschluss ist nichtig.

IBRRS 2011, 4701

BGH, Urteil vom 12.12.1968 - VII ZR 18/66
Zu der Frage, ob die Sachmängelansprüche der Erwerber von Wohnungseigentum an einem erst zu erstellenden Gebäude sich nach Kauf- oder Werkvertragsrecht richten.*)

IBRRS 2011, 4688

LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2011 - 25 S 56/10
1. Das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt bei inhaltsgleichem bestandskräftigem Zweitbeschluss.
2. Wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit eines an sich nicht Teilnahmeberechtigten bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden.
3. Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist, im Zweifel wird vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung auszugehen sein.

IBRRS 2011, 4680

LG Köln, Urteil vom 30.06.2011 - 29 S 263/10
Auch wenn der schuldrechtlicher Anspruch auf Herstellung des in der Teilungserklärung angelegten Sondereigentums verjährt ist, steht dem Berechtigten ein unverjährbares dingliches Recht auf Herstellung des ursprünglich vorgesehenen Zustandes zu. Die übrigen Miteigentümer haben dies zu dulden.

IBRRS 2011, 4676

LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 101/10
1. Bezüglich der Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung von Kaltwasserkosten und den Einbau von Kaltwasserzählern verfügen die Wohnungseigentümer aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts über einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, alle für und gegen eine verbrauchsabhängige Abrechnung sprechenden Umstände abzuwägen.
2. Die Umstände des Einzelfalls können im Wege der Ermessensreduktion dazu führen, dass nur die verbrauchsabhängige Kostenverteilung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Das ist namentlich u. a. dann der Fall, wenn der Einbau von Wasserzählern gesetzlich vorgeschrieben ist.

IBRRS 2011, 4670

LG München I, Beschluss vom 11.11.2011 - 1 S 12752/11 WEG
1. Auch wenn es mehrfach zu Diebstählen und Sachbeschädigungen in der Tiefgarage gekommen ist, die vermutlich von unbefugten Eindringlichen begangen worden sind, dürfen die Wohnungseigentümer keine Videoüberwachung der Tiefgarage beschließen, da die Videoüberwachung der Tiefgarage eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte darstellt.
2. Für eine Abschreckung reicht es vielmehr, Warnschilder und Kameraattrappen aufzustellen.

IBRRS 2011, 4667

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2010 - 20 W 309/07
Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die vorsieht, dass bei Durchführung von Reparaturen der Verwalter einen Anspruch auf Zusatzvergütung, die sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure berechnet, hat, ist wegen Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 WEG nichtig.

IBRRS 2011, 4665

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2011 - 25 S 79/10
Der Kläger muss zur Vermeidung eines materiellrechtlichen Ausschlusses innerhalb der Anfechtungsfrist zumindest den wesentlichen tatsächlichen Kern der Gründe vortragen, auf die er die Anfechtung stützt. Ein Nachschieben von neuen Gründen nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen.

IBRRS 2011, 4659

AG München, Urteil vom 27.05.2011 - 482 C 893/10
1. Auch wenn es mehrfach zu Diebstählen und Sachbeschädigungen in der Tiefgarage gekommen ist, die vermutlich von unbefugten Eindringlichen begangen worden sind, dürfen die Wohnungseigentümer keine Videoüberwachung der Tiefgarage beschließen, da die Videoüberwachung der Tiefgarage eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte darstellt.
2. Für eine Abschreckung reicht es vielmehr, Warnschilder und Kameraattrappen aufzustellen.

IBRRS 2011, 4559

OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010 - 3 W 94/10
1. § 49 a Abs. 1 Satz 1 GKG ist das Ergebnis der Intention des Gesetzgebers, klare Vorgaben hinsichtlich der Streitwertfestsetzung zu machen, um den Streitwert und das danach zu berechnende Kostenrisiko für die Beteiligten anders als nach der alten Regelung kalkulierbar zu machen.
2. Dieser Intention und dem Bestreben, gegenüber der Regelung des § 48 WEG a.F. zu reduzierteren Streitwerten zu gelangen, trägt § 49 a GKG dadurch Rechnung, dass er den Streitwert nach Abs. 1 Satz 1 von vorneherein auf 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung begrenzt und in Satz 2 und 3 weitere Ober- und Untergrenzen setzt.

IBRRS 2011, 4558

OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2011 - 15 Wx 582/10
1. Allein dadurch, dass im Aufteilungsplan abgeschlossene Räume (im Kellergeschoss) mit einer Ziffer gekennzeichnet werden, kann Sondereigentum nicht begründet werden, wenn die Beschreibung des Sondereigentums in der Aufteilungserklärung sprachlich so abschließend gefasst ist, dass sie die lediglich im Aufteilungsplan mit Ziffern gekennzeichneten Räume gerade nicht erfasst.*)
2. Wird das Wohnungseigentum später in der Weise unterteilt, dass an den gekennzeichneten Kellerräumen selbständiges Sondereigentum begründet wird, so ist die dies vollziehende Grundbucheintragung, die zur Bezeichnung des Sondereigentums sowohl auf die ursprüngliche als auch die (unterteilende) Teilungserklärung Bezug nimmt, im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 2 GBO inhaltlich unzulässig und muss gelöscht werden.*)
