Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2012, 2171
LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2012 - 11 S 16/11
1. Eine rückwirkende Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln ist nicht möglich. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann bei Vorliegen besonderer Umstände, weil der bisherige Schlüssel z. B. unbrauchbar oder in hohem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt, in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume rückwirkend eingegriffen werden.
2. Bei Unbilligkeit des in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels durch Änderung der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse kann lediglich - bei Vorliegen der Voraussetzungen - eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels beansprucht werden.

IBRRS 2012, 2146

KG, Beschluss vom 28.02.2012 - 1 W 43/12
1. Erlaubt eine nach § 12 Abs. 1 WEG im Grundbuch eingetragene Veräußerungsbeschränkung Ausnahmen bei der Veräußerung an Abkömmlinge des Miteigentümers, greift diese Klausel auch dann ein, wenn dessen Erben das Wohnungseigentum an einen seiner Abkömmlinge übertragen.*)
2. Der Rechtsübergang von Vermögensgegenständen - hier Grundschulden - im Wege der Ausgliederung kann im Grundbuchverfahren nicht durch eine auf der Einsicht in den Ausgliederungsvertrag beruhenden Bescheinigung eines Notars geführt werden.*)

IBRRS 2012, 2093

BGH, Urteil vom 27.04.2012 - V ZR 211/11
1. Teilt ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nachträglich auf und veräußert die neu geschaffenen Einheiten an verschiedene Dritte, entstehen bei Geltung des Kopfstimmrechts keine weiteren Stimmrechte (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 24. November 1978 V ZB 2/78, BGHZ 73, 150 ff.).*)
2. Die Zustimmung des Verwalters zu einer solchen Teilveräußerung aufgrund eines in der Teilungserklärung enthaltenen Zustimmungserfordernisses führt nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte.*)

IBRRS 2012, 2003

AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 08.05.2012 - 70 C 120/11
Das Beschließen der Jahresabrechnung unter dem Vorbehalt nachträglich noch vorzunehmender Änderungen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
IBRRS 2012, 1995

OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2011 - 15 W 557/10
Der beschränkte Maßstab für die Auslegung von Grundbucheintragungen lässt es ohne ausdrückliche Anhaltspunkte in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nicht zu, den Inhalt eines Dauerwohnrechts i. S. des § 33 WEG dahin auszulegen, dass das Recht befristet durch den Tod des Berechtigten bestellt werden soll(te).

IBRRS 2012, 1989

OLG München, Beschluss vom 11.05.2012 - 34 Wx 137/12
Für die Eintragung eines bisher nicht gebuchten ("schuldrechtlichen") Sondernutzungsrechts (hier: Pkw-Stellplatz) im Grundbuch eines Wohnungseigentums ist bei bestehender Wohnungseigentümergemeinschaft die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer in Form der Bewilligung erforderlich.*)

IBRRS 2012, 1974

AG Augsburg, Beschluss vom 16.04.2012 - 31 C 1625/12
Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums sind die Eigentümer verantwortlich und entscheiden insoweit. Der einzelne Eigentümer kann sich nicht über den Willen der Gemeinschaft durch eigenmächtiges Handeln hinwegsetzen.
IBRRS 2012, 1935

OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 4 W 82/12
Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)

IBRRS 2012, 1928

BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 178/11
1. Ein Wohnungserbbauberechtigter (Wohnungseigentümer) kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Diese können nur einheitlich abstimmen, wenn sie gleichzeitig in der Versammlung anwesend sind.*)
2. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Gemeinschaft von der Protokollierung und der Unterzeichnung des Protokolls von zwei Wohnungserbbauberechtigten (Wohnungseigentümern) abhängig, muss das Protokoll von zwei verschiedenen natürlichen Personen unterzeichnet werden, die entweder selbst Wohnungserbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) sind oder für sich oder andere Wohnungserbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) handeln.*)
IBRRS 2012, 1927

OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)

IBRRS 2012, 1905

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.03.2012 - 1 LA 4/12
1. Eine Baulast kann dazu dienen sicherzustellen, dass die Art und Weise der Nutzung des Gebäudes der Anzahl der genehmigten Stellplätze entspricht.*)
2. Eine für ein Hotelgrundstück mit sämtlichen Appartements bestellte Baulast geht durch die Begründung von Wohnungseigentum an den Appartements nicht unter. Belastungen, die das Grundstück als Ganzes belasten, setzen sich am Wohnungseigentum fort. Dies folgt für Baulasten aus § 80 Abs. 1 S. 3 LBO-SH. Einer konstitutiv neuen Begründung der Baulast nach der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum bedarf es deshalb nicht.*)

IBRRS 2012, 1888

AG Ratingen, Urteil vom 29.07.2011 - 10 C 396/10
Wurde auf der Eigentümerversammlung einstimmig über die Errichtung eines Geräteschuppens abgestimmt und die Zustimmung erteilt, kann der nicht anwesende Gegner den Beschluss zwar anfechten, jedoch führt dies nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.

IBRRS 2012, 1887

LG München, Urteil vom 06.10.2011 - 36 S 17150/10
Das Nachliefern fehlender Angaben bezüglich einer unvollständigen, nicht auf ihre Schlüssigkeit überprüfbare Jahresabrechnung, hat keine Auswirkungen im Prozess.

IBRRS 2012, 1845

BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - V ZB 103/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 1812

LG Köln, Urteil vom 21.07.2011 - 29 S 11/11
Die Abgrenzung von zulässiger Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG und unzulässiger Einrichtung eines Sondernutzungsrechtes im Beschlusswege bestimmt sich nach dem konkreten Beschlussinhalt im Rahmen gebotener objektiver Auslegung und danach, ob der Mitgebrauch der anderen Eigentümer an bestimmten Flächen ausgeschlossen werden soll.

IBRRS 2012, 1804

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 03.05.2012 - 5 T 36/12
1. Bei der Verurteilung eines Verwalters von Wohnungseigentum zur Erstellung von ordnungsgemäßen Jahresabrechnungen handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, so dass sich die Vollstreckung nach § 888 ZPO richtet.*)
2. Trotz der zwischenzeitlichen Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf einen neuen Verwalter unter Übergabe der Unterlagen ist die Erstellung der Jahresabrechnung für den alten Verwalter nicht unmöglich geworden, da er die erforderlichen Unterlagen vom neuen Verwalter vorübergehend herausverlangen kann.*)

IBRRS 2012, 1793

LG Aurich, Beschluss vom 28.03.2011 - 4 T 53/11
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen auswärtigen Verwalter bestellt, sind die dann entstehenden Mehrkosten für die Prozessführung notwendige Kosten der Rechtsverfolgung i. S. § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO.

IBRRS 2012, 1783

LG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2011 - 11 T 302/11
Angesichts der umstrittenen Rechtslage zur Verkündung rechtswidriger Beschlüsse kann es jedenfalls nicht als grob fahrlässig im Sinne von § 49 Abs. 2 WEG angesehen werden, wenn der Wohnungseigentumsverwalter, der in der Versammlung laut Niederschrift mehrfach darauf hingewiesen hat, dass ein Antrag über eine bauliche Veränderung eines allstimmigen Beschlusses bedürfe, widrigenfalls er der Anfechtung unterliege, gleichwohl den später mit Mehrheit gefassten Beschluss als wirksam feststellt. Denn auch von einem professionellen Verwalter können nicht die Kenntnisse eines Volljuristen erwartet werden.

IBRRS 2012, 1765

AG Oldenburg, Urteil vom 16.07.2010 - 16 C 51/09
Ein Rechtsschutzbedürfnis des Verwalters für eine Beschlussanfechtung ist nur eng begrenzt anzuerkennen, nämlich dann, wenn durch den Beschluss in eine bestehende Rechtsposition eingegriffen wird.*)

IBRRS 2012, 1762

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11
1. Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.*)
2. Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.*)
IBRRS 2012, 1751

AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 19.10.2011 - 4 C 19/11
Der Ausschluss des WEG-Verwalters als Zustellungsvertreter gemäß § 45 WEG setzt einen konkreten Anlass bzw. eine konkrete Gefahr voraus, die die Annahme rechtfertigt, er werde die Wohnungseigentümer nicht sachgerecht unterrichten.

IBRRS 2012, 1746

BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11
Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.*)

IBRRS 2012, 1740

OLG München, Urteil vom 19.01.2012 - 8 U 1985/11
1. Erwerben die Mitglieder einer Teileigentümergemeinschaft einen Miteigentumsanteil in dem Wissen, dass das streitgegenständliche Anwesen langfristig und gewinnbringend an einen Hotelbetreiber verpachtet werden soll und im Hinblick darauf entsprechende bauliche Gegebenheiten geschaffen wurden, so treten diese zugleich einer BGB-Gesellschaft mit dem Zweck der Verpachtung des Objekts bei.
2. Ein BGB-Gesellschaftsvertrag kann auch konkludent geschlossen werden. Innerhalb einer BGB-Gesellschaft gilt bei Beschlüssen - von Ausnahmen abgesehen - das Mehrheitsprinzip.
3. Die Regelung des § 709 Abs. 1, 2 BGB kann auch bei einem konkludenten BGB-Gesellschaftsvertrag abbedungen werden.

IBRRS 2012, 1735

AG Wuppertal, Urteil vom 18.01.2010 - 95b C 151/09
Durch die Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümer soll eine möglichst frühe Übergabe der Entscheidungsmacht des teilenden Eigentümers auf die Erwerber erreicht werden. Hiernach ist für die Anerkennung der Person des werdenden Wohnungseigentümers zu verlangen, dass zugunsten des Eigentümers eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist und der Eigentümer Besitz an der Wohnung verlangt hat.

IBRRS 2012, 1734

AG Hannover, Urteil vom 15.11.2011 - 484 C 3413/11
Wurden keine präzisen Eckdaten vorgegeben und müssen Vergleichsangebote noch eingeholt werden, entspricht die Delegation von Entscheidungskompetenz auf den Vewalter nicht den Maßstäben ordnungsgemäßer Verwaltung.

IBRRS 2012, 1724

LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 - 318 S 7/11
Die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritte, die im (fremden) Interesse eines Wohnungseigentümers handeln, ist neben einer Bevollmächtigung oder Ermächtigung des Eigentümers an die weitere Voraussetzung zu knüpfen, dass ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse in der Person des Eigentümers gegeben sein muss, gerade einen bestimmten Dritten mit der Wahrnehmung seiner eigenen Rechte zu betrauen anstatt die begehrte Einsichtnahme selbst vorzunehmen.

IBRRS 2012, 1723

AG Aachen, Urteil vom 04.05.2011 - 119 C 88/10
Die generelle Ermächtigung des Verwalters zur Gewährung von Einsicht in die Beschluss-Sammlung stellt keine ordnungsgemäße Verwaltung dar.

IBRRS 2012, 1722

LG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 - 318 S 248/10
Eine Beschlussergebnisberichtigungsklage dient der Korrektur eines fehlerhaft verkündeten Beschlussergebnisses und ist nach Maßgabe der insoweit analog anzuwendenden Vorschrift des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG frsitgebunden.

IBRRS 2012, 1701

BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11
1. Auch bei einem durch Landesgesetz angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt das privatrechtliche Nutzungsverhältnis durch Angebot, das regelmäßig als Realofferte in der tatsächlichen Leistungsgewährung liegt, und Annahme durch die Entgegennahme der Leistungen zustande.*)
2. Die landesrechtlichen Regelungen des Landes Berlin zum Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind dahin auszulegen, dass sich die Realofferte an die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband richtet und diese Entgeltschuldnerin ist.*)
3. Eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer ergibt sich weder aus den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin noch aus den Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.*)

IBRRS 2012, 1674

LG Itzehoe, Urteil vom 12.07.2011 - 11 S 51/10
Im Rahmen von Moderniesierungsmaßnahmen ist der Einbau zusätzlicher Fenster in Fällen, in denen deren Errichtung ausschließlich im Interesse einzelner Wohnungseigentümer steht und der Genehmigungsbeschluss im Zusammenhang mit dem Kostenfreistellungsbeschluss erfolgt, nicht als bauliche Veränderung einzustufen.

IBRRS 2012, 1672

LG Hamburg, Urteil vom 31.08.2011 - 318 S 258/10
Der teilrechtsfähige Verband Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht passiv legitimiert, wenn ein Wohnungseigentümer Schadensersatz wegen einer nicht bzw. nicht rechtzeitig beschlossenen und/oder durchgeführten Instandsetzungs bzw. Sanierungsmaßnahme nach § 280 BGB begehrt.

IBRRS 2012, 1603

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 147/11
Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig.*)

IBRRS 2012, 1599

AG Koblenz, Urteil vom 12.11.2010 - 133 C 98/10 WEG
Ohne Eintragung im Handelsregister ist die Verschmelzung einer bestellten Verwalterfirma mit einer anderen Verwalterfirma nicht wirksam.

IBRRS 2012, 1593

LG Hamburg, Urteil vom 25.05.2011 - 318 S 208/09
Der Vertrauensschutzgedanke führt dazu, dass i. d. R. nicht in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume rückwirkend eingegriffen werden darf.

IBRRS 2012, 1592

AG Hannover, Urteil vom 25.02.2011 - 481 C 27/11
Die Übertragung der Pflege von Flächen des sondernutzungsfreien Gemeinschaftseigentum auf übernahmebereite Wohnungseigentümer ist grundsätzlich möglich. Allerding muss bei Bepflanzungen Art, Umfang und Folgekosten durch die Gemeinschaft geregelt werden.

IBRRS 2012, 1591

LG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 - 318 S 55/11
Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der Anfechtungsfrist trifft den Anfechtungskläger.

IBRRS 2012, 1590

LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011 - 318 T 18/11
Bei einer Blankettanfechtung ohne sofortige Begründung ist es unter Kostengesichtspunkten nicht geboten, voreilig anzukündigen, in der mündlichen Verhandlung beantragen zu wollen, die Klage abzuweisen.

IBRRS 2012, 1588

AG München, Urteil vom 14.09.2011 - 482 C 26427/10 WEG
Der umbauende Wohnungseigentümer muss nur den bei der Bauerrichtung geltenden Schallschutz einhalten.

IBRRS 2012, 1573

KG, Urteil vom 09.11.2010 - 21 U 133/09
1. Die Ermächtigung des WEG-Verwalters, die zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen, erstreckt sich nicht auf außergewöhnliche, nicht dringende Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs.
2. Ein Architekt darf nicht auf die Vertretungsbefugnis des Verwalters vertrauen. Legt der Verwalter keine Vollmachts- oder Ermächtigungsurkunde vor, ist das Vertrauen des Architekten in die Vertretungsmacht des Verwalters nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht nicht geschützt.
3. Wird der von dem Verwalter abgeschlossene Architektenvertrag von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht genehmigt, ist der Architekt zur Rückzahlung bereits geleisteter Honorarzahlung verpflichtet, wenn die Gemeinschaft die Leistung des Architekten nicht verwertet hat und nicht verwerten kann.

IBRRS 2012, 1570

LG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2011 - 11 S 75/10
Eine Kreditaufnahme für die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht nur einstimmig, sondern auch mit Stimmenmehrheit beschlossen werden, sofern sie ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein langfristig höherer Kredit aufgenommen werden soll.

IBRRS 2012, 1556

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 13.05.2011 - 303A C 16/10
Jeder Wohnungseigentümer muss bei jedem Tagensordnungspunkt damit rechnen, dass Beschlüsse gefasst werden. Es ist deshalb nicht notwendig, sie gerade in der Einladung ausdrücklich darauf hinzuweisen.

IBRRS 2012, 1552

BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 125/11
Eine Regelung in der Teilungserklärung, durch die sich der teilende Eigentümer vorbehält, an Flächen des Gemeinschaftseigentums nachträglich Sondernutzungsrechte zu begründen, muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen.*)

IBRRS 2012, 1541

LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011 - 318 S 123/11
Grundsätzlich bedarf ein Wechsel der Rechtsform des Verwalters der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bleiben die für die Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständigen Personen unverändert, so ist der Beschluss als eine Wiederbestellung und keine Neubestellung des Verwalters zu bewerten.

IBRRS 2012, 1438

AG Hamburg, Urteil vom 10.08.2011 - 102 d 29/11
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Eigentümer im Rahmen des § 14 Ziffer 1 WEG aus Rücksichtnahme gegenüber den anderen Eigentümern dazu verpflichtet, das Plakatieren von Türen in den Hausfluren unter Einschluss der Kellerflure zu unterlassen, soweit durch die betreffenden Bilder, Postkarten etc. persönliche weltanschauliche, politische, philosophische, religiöse oder sexuelle Botschaften oder vergleichbare persönliche Wertungen und Haltungen, auch ästhetischer Natur, transportiert werden.*)

IBRRS 2012, 1426

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 170/11
Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 45 Abs. 1 WEG ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände ersichtlich sind, die die konkrete Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.*)
IBRRS 2012, 1382

LG Mainz, Beschluss vom 15.08.2011 - 306 T 129/08
Eine unzulässige Majorisierung liegt zwar nicht schon dann vor, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinen Stimmen einen Beschluss gegen die Stimmen aller anderen Wohnungseigentümer durchsetzt. Nutzt er ein ihm zustehendes Stimmenübergewicht jedoch zur Herbeiführung einer eigennützigen, sachlich nicht gerechtfertigten, insbesondere gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßenden oder gesetzwidrigen Entscheidung, so begründet dies den Vorwurf rechtmissbräuchlichem Verhaltens.
IBRRS 2012, 1272

AG Hersbruck, Urteil vom 28.09.2011 - 7 C 32/11 WEG
Die Jahresabrechnung muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein. Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausweist.

IBRRS 2012, 1257

AG Charlottenburg, Urteil vom 31.08.2011 - 212 C 65/11
1. Der Mieter ist dann von der aus einer Kleinreparaturklausel entstehenden Erstattungspflicht für die Instandhaltung von Gegenständen und Einrichtungen befreit, wenn er deren Reparaturanfälligkeit durch schonende Benutzung und sorgsamen Umgang ohnehin nicht beeinflussen kann.
2. Eine Klausel zur Übernahme von Kleinreparaturen umfasst nur Gegenstände und Einrichtungen, die dem Zugriff des Mieters unterliegen. Dichtungen von Abflussrohren gehören nicht dazu.

IBRRS 2012, 1249

LG Berlin, Urteil vom 10.11.2011 - 85 S 25/11 WEG
Befinden sich die Parkplätze der Wohnungseigentümer einer WEG auf einem anderen Grundstück, wo sich auch fremde Parkplätze befinden, so handelt es sich rechtlich gesehen bei der Gemeinschaft betreffend das Grundstück, auf dem sich die Parkpalette befindet, um eine von der "normalen" Gemeinschaft völlig verschiedene Gemeinschaft, so dass die Abrechnung der Kosten der Parkpalette in der Jahresabrechnung nichts zu suchen hat. Es ist vielmehr für die Kosten des Grundstücks, auf der sich die Parkpalette befindet, eine separate Abrechnung zu erstellen und zu beschließen.

IBRRS 2012, 1240

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 08.09.2011 - 1 T 208/11
Das Berichtigungsbegehren betreffend die Versammlungsniederschrift einer Wohnungseigentümerversammlung kann lediglich den Versammlungsteil betreffen, während dessen der Versammlungsleiter anwesend war. Inhaltlich steht dem Protokollverfasser ein erheblicher Ermessensspielraum jedenfalls dann zu, wenn zu einem Tagesordnungspunkt lediglich Erörterungen der Wohnungseigentümergemeinschaft stattgefunden haben, eine Beschlussfassung, an die rechtliche Folgen anknüpfen aber nicht stattgefunden hat.*)
