Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5024 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 0750
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 14.01.2009 - VIII ZR 71/08
Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst (Fortführung Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 163/05, NJW 2006, 2116).*)
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IBRRS 2009, 0482
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - XII ZR 57/07
1. Ein für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Miet- oder Pachtvertrag über ein Grundstück genügt bereits dann der Schriftform der §§ 581, 550 BGB, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben. Der Schriftform bedürfen hingegen nicht solche Abreden, die den Vertragsinhalt lediglich erläutern oder veranschaulichen sollen.
2. Für die Einhaltung der Schriftform ist es ausreichend, dass sich die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinreichend bestimmbar aus der Vertragsurkunde ergeben. Insoweit darf auch auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden, wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorgelegen haben.
3. Der Inhalt ist auch dann hinreichend bestimmbar, wenn der Mieter von den vorhandenen 18 Stellplätzen 12 Plätze nutzen darf, die verbleibenden 6 Plätze den anderen Gewerbemietern zur Verfügung stehen sollen. In diesem Fall ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag, dass der Mieter von den vorhandenen freien Plätzen nach Wahl 12 Plätze nutzen kann.
4. Wird nach dem Mietvertrag die "gesamte Inventarisierung" gemäß Anlage mitverpachtet und liegt diese bei Abschluss des Vertrags noch nicht vor, so ist davon auszugehen, dass sich die Parteien bereits bei Vertragsunterzeichnung darüber einig waren, dass das gesamte am Tag des Vertragsschlusses vorhandene Inventar mitverpachtet werden sollte. Entsprechend ist auch die Form des § 550 BGB gewahrt.
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IBRRS 2009, 0481
Leasing und Erbbaurecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2008 - 8 U 672/07
Die Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB wird auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält, in Lauf gesetzt, wenn die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.*)
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IBRRS 2009, 0480
Gewerberaummiete
OLG Rostock, Urteil vom 23.10.2008 - 3 U 123/07
Zu der Frage, ob der Mieter zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt ist, wenn die vom Vermieter festgelegten Vorauszahlungen auf Heiz- und Betriebskosten die tatsächlich entstandenen Kosten nicht decken.
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IBRRS 2009, 0348
Leasing und Erbbaurecht
LG Köln, Urteil vom 26.03.2008 - 10 S 190/07
1. Ein Vermieter hat darzulegen und ggfs. zu beweisen, dass eine erhöhte Feuchtigkeit und Schimmelbildung nicht auf einen bauseitigen Mangel zurückzuführen ist.
2. Die Anzeigepflicht verletzt nicht nur, wer einen Mangel erkannt hat und nicht anzeigt, sondern auch, wenn der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit vom Mieter übersehen worden ist, d.h. wenn der Mangel jedem Mieter bei Beachtung der üblichen Sorgfalt hätte auffallen müssen.
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IBRRS 2009, 0339
Leasing und Erbbaurecht
OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2008 - 28 U 88/07
1. Wenn ein Rechtsanwalt es übernimmt, für seinen Mandanten rückständige Miete und Kosten für die Beseitigung von Schäden in der Wohnung einzufordern und titulieren zu lassen, dann muss er insbesondere auch darauf achten, ob dem Mandanten zwischenzeitlich wegen eines materiellrechtlichen oder prozessualen Fristablaufs ein Rechtsverlust drohte, und dem durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken.
2. Hat der Mieter bei der gemeinsamen Abnahme der Wohnräume seine Verpflichtung zur Beseitigung der festgestellten Schäden "anerkannt" und sich bereit erklärt hat, die sich aus einzuholenden Kostenvoranschlägen ergebenden Reparaturkosten zu tragen, so laufen die mit der Rückgabe beginnende Verjährungsfrist des § 548 BGB und die gemäß § 208 BGB a.F. durch das Anerkenntnis ausgelöste Frist synchron.
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IBRRS 2009, 0331
Leasing und Erbbaurecht
LG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 - 11 T 160/08
Auf Antrag des Vermieters ist bei Mietrückständen und einer durchzuführenden Wohnungsräumung für die bisher unbekannten Erben eines verstorbenen Mieters, dessen nächste Angehörige die Erbschaft ausgeschlagen haben, ein Nachlasspfleger zu bestellen. Diese Anordnung darf das Gericht grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass der bzw. die Nachlassgläubiger einen Kostenvorschuss zahlen, denn für die Kosten, die durch die Nachlasspflegschaft entstehen, haften gemäß § 6 KostO die Erben.
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IBRRS 2009, 0330
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Urteil vom 21.01.2008 - 52 S 397/06
Soweit sich ein selbständiger Kurier gegenüber einer Hausverwaltung verpflichtet, den Versand der Betriebskostenabrechnungen an die Mieter zu übernehmen, handelt er fahrlässig, wenn er den Versand erst einen Tag vor Ablauf der Zugangsfrist durch Einwurf in einen Briefkasten bewirken will, obwohl ihm das Erfordernis der Schnelligkeit der Zustellung bewußt ist. Er hat in diesem Fall einen durch verspäteten Zugang der Abrechnung verursachten Schaden zu ersetzen.*)
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IBRRS 2009, 0329
Leasing und Erbbaurecht
AG Mannheim, Urteil vom 04.11.2008 - 2 C 235/08
1. Der Zwischenmieter ist auch bei beendetem Hauptmietverhältnis befugt mit eigenen Forderungen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Endmieters aufzurechnen.*)
2. Die Zusage des Zwischenmieters, die Mietkaution des Endmieters weiter zu reichen, ist nur eine Beweiserleicherung über den Bestand der Kautionsforderung. Eine gleichwohl erfolgte Aufrechung (vgl. Ziffer 1 der Leitsätze) stellte keine Pflichtverletzung dar.*)
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IBRRS 2009, 0328
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - VIII ZR 5/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 0326
Leasing und Erbbaurecht
AG Coburg, Urteil vom 25.09.2008 - 11 C 1036/08
Wer andere Mietparteien beleidigt und durch nächtlichen Lärm stört, dem kann ordentlich ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
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IBRRS 2009, 0324
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 84/08
Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.*)
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IBRRS 2009, 0323
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 41/08
Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.*)
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IBRRS 2009, 0277
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 92/08
1. Zur Frage der Abgrenzung zwischen dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV) und der Wärmelieferung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 HeizkostenV).*)
2. § 7 Abs. 2 HeizkostenV regelt abschließend, welche Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 HeizkostenV umlagefähig sind. Dazu gehören Leasingkosten für Brenner, Öltank und Verbindungsleitungen nicht.*)
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IBRRS 2009, 0276
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 13/08
Tritt der Mieter in Ausübung seines Vorkaufsrechts (§ 577 Abs. 1 BGB) in den vom Vermieter geschlossenen Kaufvertrag über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Mietobjekt ein, so richtet sich der Eigentumsverschaffungsanspruch des Mieters aus diesem Kaufvertrag gegen den Vermieter und nicht gegen den Zwangsverwalter. Dem Mieter steht in einem solchen Fall gegenüber dem Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Miete (§ 535 BGB, § 152 ZVG) ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gegen den Vermieter gerichteten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an der Mietwohnung nicht zu.*)
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IBRRS 2009, 0191
Leasing und Erbbaurecht
LG Krefeld, Urteil vom 24.09.2008 - 2 S 28/08
Zwar ist es nicht generell erforderlich, dem Mieterhöhungsverlangen den in Bezug genommenen Mietspiegel beizufügen, nämlich etwa dann nicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist, wofür auch die Veröffentlichung im Amtsblatt ausreicht. Ein Mieterhöhungsverlangen ist aber dann formell unwirksam, wenn der in Bezug genommene Mietspiegel nur kostenpflichtig erhältlich und trotzdem nicht beigefügt ist.
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IBRRS 2009, 0190
Leasing und Erbbaurecht
LG Bonn, Beschluss vom 18.02.2008 - 6 T 396/07
Betreibt der Mieter gegen den Vermieter ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Vorschuss für/oder Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme mit der Behauptung, es sei der Austausch/die Erneuerung aller Fenster wegen Undichtigkeit erforderlich, weil diese nicht mehr reparaturfähig seien, und ergibt das eingeholte Gutachten, dass die Undichtigkeit mit geringfügigen Einstellungsmaßnahmen an den Fenstern beseitigt werden kann, bemisst sich der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach den Kosten, die entstanden wären, wären alle Fenster zu erneuern gewesen. Es sind weder die Kosten der Einstellungsmaßnahmen noch der Jahresbetrag einer angemessenen Minderung (§ 41 Abs. 5 GKG) maßgebend, letzteres auch dann nicht, wenn der Mieter zusätzlich eine Minderung auf den behaupteten Mangel aller Fenster stützt.*)
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IBRRS 2009, 0167
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 21.10.2008 - VIII ZR 189/07
Zur Problematik von Schadesnersatzansprüchen wegen nicht bzw. mangelhaft durchgeführter Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
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IBRRS 2009, 0166
Wohnraummiete
BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - VIII ZR 73/08
1. Eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der Übertragung der Schönheitsreparaturen.
2. Vornahmeklauseln, mit flexiblen Renovierungsfristen sind auch bei unrenoviert überlassenen Wohnungen wirksam.
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IBRRS 2009, 0165
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 29.09.2008 - VIII ZR 124/08
Ist der Mieter zur Gartenpflege verpflichtet, kann der Vermnieter die Kosten für von ihm selbst durchgeführte Gartenarbeiten nicht als Nebenkosten umlegen.
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IBRRS 2009, 0161
Gewerberaummiete
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.01.2009 - 15 U 129/08
1. Zur Frage der Kündigung eines zeitlich befristeten Geschäftsraummietvertrags, hinsichtlich dessen die Schriftform nicht eingehalten wurde.
2. Zur Frage der Treuwidrigkeit der Berufung auf Schriftformmängel.
IBRRS 2009, 0124
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 16.09.2008 - VIII ZR 112/08
Ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis kann nicht im Wege der ordentlichen Kündigung beendet werden.
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IBRRS 2009, 0107
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 23/08
Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.*)
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IBRRS 2009, 0083
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07
Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die der Mieter in seine Wohnung einbringt.*)
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IBRRS 2009, 0039
Leasing und Erbbaurecht
LG Dortmund, Urteil vom 24.01.2008 - 11 S 166/07
1. Bei der Beurteilung eines anerkennenswerten Informationsinteresses eines ausländischen Mieters, der in seinem Heimatstaat einer sprachlichen wie kulturell eigenständigen Minderheit angehört, ist grundsätzlich nicht auf die Mehrheits - oder Amtssprache des Herkunftsstaates abzustellen.*)
2. Die bloße Behauptung, ein kurdischsprachiger Sender stehe der PKK oder ihren Nachfolgeorganisationen nahe und bewege sich am Rande der Verfassungswidrigkeit, steht der Zustimmungspflicht des Vermieters nicht entgegen.*)
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IBRRS 2009, 0037
Leasing und Erbbaurecht
LG Krefeld, Urteil vom 13.08.2008 - 2 S 22/08
1. Bei der Angabe der Wohnfläche in einem Mietvertrag handelt es sich im allgemeinen nicht um eine unverbindliche Beschreibung der Mietsache, sondern um eine Beschaffenheitsvereinbarung, die im Falle einer Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Fläche unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen kann, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt.
2. Der Begriff der "Wohnfläche" ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum anhand der Bestimmungen der §§ 42 - 44 II. Berechnungsverordnung auszulegen und zu ermitteln.
3. Die "ca"-Wohnflächenvereinbarung im Mietvertrag über eine Dachwohnung unter dem Begriff "Mietraumfläche" ist als reine Grundfläche der Wohnung und nicht als Wohnfläche § 44 II. Berechnungsverordnung zu verstehen. Die abweichenden Ergebnisse der unterschiedlichen Berechnungsmethoden begründen keinen Mangel der Mietsache.
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IBRRS 2009, 0036
Leasing und Erbbaurecht
AG Köln, Urteil vom 18.02.2008 - 222 C 480/07
Ein Vermieter darf sich für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes einer Wohnung nach baulichen Veränderungen durch den Mieter zwar eine zusätzliche Sicherheit geben lassen, diese Sicherheit aber allein im Rahmen ihrer Zweckbindung verwenden.
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IBRRS 2009, 0012
Leasing und Erbbaurecht
AG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2008 - 53 C 1736/08
1. Eine Hausordnung stellt grundsätzlich nur die für das Verhalten der Mieter untereinander maßgebende "Rechtsordnung" dar.
2. In einer Hausordnung kann grundsätzlich nur eine nähere konkrete Ausgestaltung bestehender Rechte und Pflichten der Mieter erfolgen. Es können dem Mieter nicht zusätzlich wesentliche Pflichten auferlegt oder mietvertraglich bzw. gesetzlich eingeräumte Rechte wesentlich eingeschränkt oder gar aufgehoben werden.
3. Das Trockenaufkommen von drei Waschtagen pro Monat hält sich im Rahmen des Üblichen, so dass das Trocknen von Wäsche auf Wäscheständern oder ähnlichen Vorrichtungen innerhalb der Wohnung vom gewöhnlichen Mietgebrauch umfasst wird.
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IBRRS 2009, 0004
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 15/07
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrages allgemein die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter, umfassen diese auch die Grundreinigung des Teppichbodens.*)
IBRRS 2009, 0003
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 30/08
Außerhalb einer wirksamen Staffelmietvereinbarung oder eines wirksamen Zeitmietvertrages kann ein einseitiger, formularvertraglicher Kündigungsverzicht des Mieters nicht vereinbart werden.
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Online seit 2008
IBRRS 2008, 4644
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 09.06.2008 - 12 U 183/07
1. Im Auszug eines Mieters kann eine Erfüllungsverweigerung liegen, allerdings nur dann, wenn der Mieter ohne jegliche Renovierungsarbeiten auszieht, obwohl das Mietobjekt derart offensichtlich völlig verwohnt und in einem abgewirtschafteten, katastrophalen Zustand ist, dass sich der Auszug ohne die Vornahme irgendwelcher Arbeiten nur als Erfüllungsverweigerung darstellen kann.
2. Eine Erfüllungsverweigerung ist dann aber nicht gegeben, wenn der Mieter ein Schreiben erhält, nach dessen Inhalt man ihm mitteilt, dass man gesondert auf ihn zugehe werde, wenn nach vollständiger Räumung Schönheitsreparaturen nötig sein sollten.
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IBRRS 2008, 4229
Leasing und Erbbaurecht
KG, Urteil vom 28.04.2008 - 8 U 154/07
Keine Fälligkeit von Schönheitsreparaturen bei erheblichen Schäden an Putz oder Wänden.*)
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IBRRS 2008, 4195
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
1. Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 BGB einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen (formelle Wirksamkeit). Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, etwa ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung.*)
2. Allgemein verständliche Verteilungsmaßstäbe bedürfen keiner Erläuterung.*)
3. Auf die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entsprechend anwendbar (Fortführung des Senatsurteils vom 9. April 2008, VIII ZR 84/07, NJW 2008, 2258, unter II 1 b).*)
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IBRRS 2008, 4118
Wohnraummiete
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08
1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution nicht nur Sicherungs-, sondern auch Verwertungsfunktion.*)
2. Wird die Sicherheit durch Verpfändung eines Bankguthabens geleistet, darf der Vermieter bei beendetem Mietverhältnis grundsätzlich auf die verpfändete Forderung zugreifen. Das setzt nicht voraus, dass die Ansprüche des Vermieters unstreitig sind. Ausreichend ist vielmehr, dass der Vermieter eine Abrechnung über die von ihm geltend gemachten Ansprüche aufstellt und diese mit der Mietsicherheit verrechnet.*)
3. Falls der Vermieter zu Unrecht - das heißt wegen nicht gerechtfertigter Forderungen - auf die Mietesicherheit zugreift, ist der Mieter auf seinen Rückforderungsanspruch angewiesen.*)
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IBRRS 2008, 3904
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 12.11.2008 - VIII ZR 270/07
Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. November 2005 VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256).*)
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IBRRS 2008, 3277
Gewerberaummiete
LG Potsdam, Urteil vom 19.04.2007 - 3 S 108/06
1. Wenn der Mieter wegen erheblichen Baulärms die Miete berechtigt mindert, hat der Vermieter gegenüber dem Bauherrn einen Anspruch auf Ausgleich.
2. Die Höhe dieses Anspruchs hängt jeweils von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
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IBRRS 2008, 3253
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 04.08.2008 - 8 U 83/08
Die Videoüberwachung im Aufzug eines Mietshauses stellt ohne Einwilligung der Mieter eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieter dar.
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IBRRS 2008, 3228
Leasing und Erbbaurecht
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2008 - 62 S 412/07
Hat der Vermieter den Mieter wegen unpünktlicher Mietzahlungen abgemahnt und liegt zwischen dieser Abmahnung und dem kündigungsauslösenden neuen Zahlungsverzug ein Zeitraum von acht Monaten, so kann der Vermieter erst nach erneuter fruchtloser Abmahnung kündigen.
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IBRRS 2008, 3221
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZR 248/06
Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes bei einem Recht auf wiederkehrende Leistungen (hier: Verpflichtung zum Winterdienst)
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IBRRS 2008, 3219
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Beschluss vom 30.09.2008 - VIII ZB 63/08
Zur Problematik der einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Räumungsurteils durch das Rechtsbeschwerdegericht.
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IBRRS 2008, 3164
Gewerberaummiete
OLG München, Beschluss vom 30.10.2008 - 20 U 3860/08
1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.
2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.
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IBRRS 2008, 3163
Gewerberaummiete
OLG München, Beschluss vom 15.09.2008 - 20 U 3860/08
1. Der von seinem Vermieter eigenmächtig nach Erwerb eines Räumungstitels geräumte Mieter kann sich nicht auf Besitzschutzansprüche berufen.
2. Dem Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes steht § 864 Abs. 2 BGB in analoger Anwendung entgegen.
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IBRRS 2008, 3143
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel
"Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein:
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)
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IBRRS 2008, 3142
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 17.09.2008 - VIII ZR 58/08
Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.*)
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IBRRS 2008, 3080
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.*)
IBRRS 2008, 3063
Leasing und Erbbaurecht
LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008 - 16 S 25/08
Lärm durch Spielen auf dem Hof hält sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, soweit der Lärm wegen des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar ist.
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IBRRS 2008, 3004
Gewerberaummiete
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008 - 24 U 177/07
Ständig verspätete Mietzahlungen rechtfertigen jedenfalls nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung.*)
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IBRRS 2008, 2993
Immobilien
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 - VerfGH 70/06
1. Weist der Mieter in einem Flugblatt potentielle neue Eigentümer auf schwelende Konflikte mit dem bisherigen Vermieter hin, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung.
2. Die Verschmutzung des Hofes durch diese Zettel ist als geringfügig anzusehen, so dass dies ebenfalls eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.
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IBRRS 2008, 2951
Leasing und Erbbaurecht
LG Hagen, Urteil vom 19.12.2007 - 10 S 163/07
Ein Mieter muss seine Wohnung mindestens mäßig heizen, sonst darf der Vermieter ihm fristgemäß kündigen.
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IBRRS 2008, 2893
Leasing und Erbbaurecht
KG, Beschluss vom 07.08.2008 - 2 AR 40/08
1. Ein Anspruch, der im Zusammenhang mit einem gemischttypischen Vertrag, welcher auch mietvertragliche Elemente enthält, entsteht, ist nur dann als Anspruch "aus einem Mietverhältnis gemäß § 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG anzusehen, wenn der Anspruch dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen ist.*)
2. Macht der Kläger Bereicherungsansprüche, hilfsweise Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, die durch größere Baumaßnahmen an dem ihm im Wege eines Mietkaufvertrages überlassenen Wohngrundstück entstanden sind, geltend, ist die Klageforderung nicht dem mietrechtlichen Vertragsteil zuzuordnen.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet - wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - jedenfalls dann keine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wenn das verweisende Gericht nach längerer Verfahrensdauer erstmals in der mündlichen Verhandlung auf die - aus seiner Sicht bestehende - Unzuständigkeit hinweist, der Beklagte sich hierauf nicht abschließend erklärt und um Erklärungsfrist bittet, die Zuständigkeitsfrage nicht einfach gelagert und in Rechtsprechung und Literatur nicht ausdiskutiert ist, keine Eile geboten ist und das Gericht ohne Einräumung einer Erklärungsfrist am Schluss der Sitzung den Verweisungsbeschluss erlässt.*)




