Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
410 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 0825
OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 6 U 22/12
Fordert ein Dritter den Gläubiger aus einem Werkvertrag dazu auf, eine Rechnung anstatt auf den Namen des Schuldners auf seinen eigenen Namen umzuadressieren, so stellt diese Aufforderung dann keinen Antrag auf Abschluss eines Schuldbeitrittsvertrags dar, wenn weitere Beweggründe des Erklärenden möglich sind.

IBRRS 2013, 0819

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2012 - 21 U 75/11
1. Ein an sich voll funktionsfähiges Umluftkühlsystem ist mangelhaft, wenn es nicht den vertraglichen Vorgaben entspricht und es deshalb nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
2. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines speziellen Kanalumluftsystems ist ein Werklieferungsvertrag, so dass Kaufrecht Anwendung findet. Denn Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden. Dem Werkvertragsrecht unterfallen demgegenüber im Wesentlichen die Herstellung von Bauwerken, reine Reparaturarbeiten und die Herstellung nicht körperlicher Werke, wie die Planung von Architekten oder die Erstellung von Gutachten.
3. Noch zu montierende Anlagenteile muss der Käufer nicht bereits bei der Anlieferung untersuchen und etwaige Mängel rügen. Ob der Käufer seiner kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen ist, ist nach dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme der Anlage zu beurteilen.

Online seit 2012
IBRRS 2012, 4771
LG Bonn, Urteil vom 28.11.2011 - 1 O 154/11
Bei einem Vertrag über die Durchführung von Reinigungsarbeiten handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Geschuldet wird also nicht nur ein Bemühen, sondern ein konkreter Erfolg. Bei Mängeln der Reinigungsleistung ist nachzuarbeiten.

Online seit 2011
IBRRS 2011, 4094
BGH, Urteil vom 23.01.1996 - X ZR 63/94
Entsteht bei einem Werkvertrag mit Höchstpreisgarantie Streit, welche Leistungen zu diesem Preis zu erbringen waren, dann trägt der Unternehmer, der für bestimmte Leistungen eine zusätzliche Vergütung fordert, insoweit die Beweislast.

Online seit 2003
IBRRS 2003, 4145
OLG Köln, Urteil vom 20.03.2003 - 7 U 117/02
1. Auch der nachträgliche Einbau einer Heizungsanlage in ein bestehendes Gebäude ist als Arbeiten an einem Bauwerk anzusehen. Gleiches gilt für eine umfassende Sanierung, die sich auf die wesentlichen Teile der Anlage erstreckt und dabei insbesondere auch in die Bauwerkssubstanz eingreift.
2. Anders kann es zu beurteilen sein, wenn nur einzelne Teile einer Heizungsanlage im Wege einer Reparatur ausgetauscht oder erneuert werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei neben dem Gesamtumfang der Maßnahme, ob und inwieweit die Gebäudesubstanz berührt und betroffen wird bzw. wie sich die Verbindung zum Gebäude gestaltet, denn besonderer Zweck der Verjährungsregelung bei Gebäuden ist, dass sich Mängel bei Gebäudearbeiten oftmals erst später und schwerer als sonst erkennen lassen und für die Gebäudesubstanz besonders nachteilig sein können.
3. Bei einem Austausch des Heizkessels und der Umstellung von einem offenen in ein geschlossenes Heizsystem handelt es sich nicht um Arbeiten an einem Bauwerk.

Online seit 2002
IBRRS 2002, 0484
BGH, Urteil vom 29.01.2002 - X ZR 231/00
1. Die Vorschrift des § 641 Abs. 1 BGB knüpft die Fälligkeit des Werklohns zwar an die Abnahme des Werks. Es steht den Parteien aber grundsätzlich frei, eine davon abweichende Fälligkeitsregelung zu treffen.
2. Die Parteien eines Werkvertrags können die Fälligkeit des Werklohnanspruchs dem jeweiligen Leistungsstand anpassen, Abschlagzahlungen und sogar Vorauszahlungen auf die Vergütung vereinbaren sowie die Fälligkeit der Werklohnforderung von der Erteilung einer prüffähigen Rechnung abhängig machen.

Online seit 1999
IBRRS 1999, 0964
LG Kassel, Urteil vom 18.10.1990 - 1 S 482/90
Verzug bei der Montage einer Einbauküche läßt für den Besteller keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung entstehen, da es sich bei der Küche um eine erst zu erstellende Sache handelt.

Online seit 1998
IBRRS 1998, 0823
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.1998 - 22 U 47/97
1. Auch wenn zwischen den Parteien eines Werkvertrags nicht ausdrücklich vereinbart wird, wie der Unternehmer die Leistung auszuführen hat, ist das Werk mangelhaft, wenn es nicht den Regeln des Handwerks entspricht.
2. Eine Abweichung von den Regeln des Handwerks bedarf einer ausdrücklichen Anweisung des Bestellers.

Online seit 1991
IBRRS 1991, 0003
LG Stuttgart, Urteil vom 10.10.1990 - 13 S 146/90
1. Die Entschädigung gemäß § 642 Abs. 2 BGB ist an der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung zu orientieren, abzüglich der vom Unternehmer ersparten Aufwendungen.
2. Die angemessene Entschädigung ist nach § 287 ZPO vom Gericht zu schätzen.
3. Wird für eine Transportleistung bei einer Einsatzzeit der Fahrzeuge von 21 Stunden als Vergütung ein Betrag von 6.200 DM vereinbart (= 98,41 DM pro Stunde und Fahrzeug) und stehen die Fahrzeuge aufgrund eines Annahmeverzugs des Bestellers still, hat der Unternehmer Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 98,41 Euro je Stunde und Fahrzeug, abzüglich der (anteiligen) Kosten des Unternehmers für Kraftstoff und Reifenabnutzung.

Online seit 1985
IBRRS 1985, 0002
OLG Hamburg, Urteil vom 09.08.1985 - 11 U 209/84
1. Ein Steuerungsprogramm für eine Getränkeausmischanlage ist abnahmefähig.
2. Eine Abnahme durch Inbetriebnahme setzt mindestens ein zufriedenstellendes Ergebnis der Inbetriebnahme voraus (hier verneint).
