Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
457 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 0484
Werkvertragsrecht
BGH, Urteil vom 29.01.2002 - X ZR 231/00
1. Die Vorschrift des § 641 Abs. 1 BGB knüpft die Fälligkeit des Werklohns zwar an die Abnahme des Werks. Es steht den Parteien aber grundsätzlich frei, eine davon abweichende Fälligkeitsregelung zu treffen.
2. Die Parteien eines Werkvertrags können die Fälligkeit des Werklohnanspruchs dem jeweiligen Leistungsstand anpassen, Abschlagzahlungen und sogar Vorauszahlungen auf die Vergütung vereinbaren sowie die Fälligkeit der Werklohnforderung von der Erteilung einer prüffähigen Rechnung abhängig machen.
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Online seit 1999
IBRRS 1999, 0964
Werkvertrag
LG Kassel, Urteil vom 18.10.1990 - 1 S 482/90
Verzug bei der Montage einer Einbauküche läßt für den Besteller keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung entstehen, da es sich bei der Küche um eine erst zu erstellende Sache handelt.
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Online seit 1998
IBRRS 1998, 0823
Werkvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.1998 - 22 U 47/97
1. Auch wenn zwischen den Parteien eines Werkvertrags nicht ausdrücklich vereinbart wird, wie der Unternehmer die Leistung auszuführen hat, ist das Werk mangelhaft, wenn es nicht den Regeln des Handwerks entspricht.
2. Eine Abweichung von den Regeln des Handwerks bedarf einer ausdrücklichen Anweisung des Bestellers.
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Online seit 1991
IBRRS 1991, 0003
Werkvertragsrecht
LG Stuttgart, Urteil vom 10.10.1990 - 13 S 146/90
1. Die Entschädigung gemäß § 642 Abs. 2 BGB ist an der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung zu orientieren, abzüglich der vom Unternehmer ersparten Aufwendungen.
2. Die angemessene Entschädigung ist nach § 287 ZPO vom Gericht zu schätzen.
3. Wird für eine Transportleistung bei einer Einsatzzeit der Fahrzeuge von 21 Stunden als Vergütung ein Betrag von 6.200 DM vereinbart (= 98,41 DM pro Stunde und Fahrzeug) und stehen die Fahrzeuge aufgrund eines Annahmeverzugs des Bestellers still, hat der Unternehmer Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 98,41 Euro je Stunde und Fahrzeug, abzüglich der (anteiligen) Kosten des Unternehmers für Kraftstoff und Reifenabnutzung.
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Online seit 1985
IBRRS 1985, 0002
Werkvertragsrecht
OLG Hamburg, Urteil vom 09.08.1985 - 11 U 209/84
1. Ein Steuerungsprogramm für eine Getränkeausmischanlage ist abnahmefähig.
2. Eine Abnahme durch Inbetriebnahme setzt mindestens ein zufriedenstellendes Ergebnis der Inbetriebnahme voraus (hier verneint).
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Online seit 1969
IBRRS 1969, 0275
Werkvertrag
BGH, Urteil vom 22.10.1969 - VIII ZR 196/67
1. Art. 8 Nr. 5 der Allgemeinen Lieferbedingungen, wonach der Verkäufer die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen des Käufers aufschieben kann, findet keine Anwendung, wenn die Verpflichtung des Verkäufers darin besteht, einen Mangel der Kaufsache zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht.*)
2. Eine vorbehaltlose Abnahme nimmt dem Besteller nur dann den Anspruch auf Beseitigung des Mangels, wenn er den Mangel kennt.
3. Zum Tatbestand der Kenntnis gehört das Wissen des Bestellers, durch welchen Fehler der Wert oder vertragsmäßige Tauglichkeit des Werks aufgehoben oder gemindert wird.
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IBRRS 2026, 0128
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2026 - 24 W 2/26
Bei der Streitwertberechnung bleiben Kosten unberücksichtigt, die als Nebenforderungen geltend gemacht werden. Hierzu gehören auch die Kosten eines vorangegangenen selbständigen Beweisverfahrens.
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