Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1221 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2020
IBRRS 2020, 2201
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.07.2020 - 12 U 22/20
1. Zu der Deckungserweiterung in einer Betriebshaftpflichtversicherung mit „Bauunternehmerpolice“, nach welcher die gesetzliche Haftpflicht „aus Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten“, mitversichert ist.*)
2. Ein danach versicherter Folgeschaden ist beim Generalunternehmer auch ein Schaden, welcher infolge einer mangelhaften Leistung nach Abnahme oder Fertigstellung in einem anderen, von seinem Auftrag ebenfalls umfassten Gewerk verursacht wird, wenn die beiden Gewerke nicht in einem funktionalen Zusammenhang stehen.*)

IBRRS 2020, 2073

OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2020 - 9 U 202/19
1. Klärt der Anwalt seinen Mandanten nicht zutreffend über die Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf, verletzt er seine Pflicht zur umfassenden Beratung seines Mandanten und haftet gegenüber dem Rechtsschutzversicherer für die Kosten eines Gerichtsverfahrens.
2. Das Einverständnis des Rechtsschutzversicherers mit der Durchführung der beabsichtigten Rechtsverfolgung und eine erteilte Deckungszusage lassen eine Anwaltshaftung nicht entfallen.
3. Ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos, besteht auch für rechtsschutzversicherte Mandanten ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant den Anspruch nicht verfolgt hätte, wenn der Anwalt ihm pflichtgemäß davon abgeraten hätte.

IBRRS 2020, 1908

OLG Dresden, Beschluss vom 09.06.2020 - 4 U 102/20
1. Überträgt der Versicherungsnehmer einem Dritten die Vertragsverwaltung, muss er sich dessen Verhalten nur in Vertragsangelegenheiten und nur für Obliegenheitsverletzungen zurechnen lassen, die vor Eintritt des Versicherungsfalls liegen. Die Zurechnung eines Verhaltens des Vertragsverwalters, das zum Eintritt des Versicherungsfalls führt, kommt nur in Betracht, wenn diesem auch die Gefahrverwaltung übertragen war.*)
2. Wird das von einem Gebäudeversicherungsvertrag abgedeckte Grundstück auch nur zeitweise zur Lagerung von Drogen oder für Treffen mit Personen benutzt, die als Drogenkuriere fungierten, liegt eine Gefahrerhöhung vor.*)

IBRRS 2020, 1450

OLG Köln, Beschluss vom 02.09.2019 - 9 U 197/18
1. Im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel stellt der Ausbau eines Wohnhauses mit drei barrierefreien, selbstständig nutzbaren Wohneinheiten und die Vergrößerung der Wohnfläche von vorher 200 m² auf 308,78 m² nach der Umsetzung des genehmigten An-/Umbaus eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Nutzung als Einfamilienhaus dar.*)
2. Mit dem Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen und ihn davor zu schützen, dass sich der Versicherungsnehmer durch Vortäuschen des Versicherungsfalls Vermögensvorteile verschafft, wäre es nicht vereinbar, wenn der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für das durch den Brand zerstörte Bestandsgebäude auf der Grundlage der Berechnungen des Sachverständigen verlangen könnte, die Kosten für den Anbau aber selber tragen will.*)
3. Die tatsächliche Ausführung der vertraglichen Wiederherstellungsleistung ist nicht im Sinne einer Prognoseentscheidung sichergestellt, wenn die Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin einerseits und diejenigen der beauftragten Bauunternehmung andererseits identisch sind.*)

IBRRS 2020, 1449

OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2019 - 9 U 197/18
1. Im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel stellt der Ausbau eines Wohnhauses mit drei barrierefreien, selbstständig nutzbaren Wohneinheiten und die Vergrößerung der Wohnfläche von vorher 200 qm auf 308,78 qm nach der Umsetzung des genehmigten An-/Umbaus eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Nutzung als Einfamilienhaus dar.*)
2. Mit dem Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen und ihn davor zu schützen, dass sich der Versicherungsnehmer durch Vortäuschen des Versicherungsfalls Vermögensvorteile verschafft, wäre es nicht vereinbar, wenn der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für das durch den Brand zerstörte Bestandsgebäude auf der Grundlage der Berechnungen des Sachverständigen verlangen könnte, die Kosten für den Anbau aber selber tragen will.*)
3. Die tatsächliche Ausführung der vertraglichen Wiederherstellungsleistung ist nicht im Sinne einer Prognoseentscheidung sichergestellt, wenn die Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin einerseits und diejenigen der beauftragten Bauunternehmung andererseits identisch sind.*)

IBRRS 2020, 0949

OLG Dresden, Urteil vom 21.01.2020 - 4 U 1656/19
1. Der Versicherer kann anlässlich eines Leistungsantrags vom Versicherungsnehmer auch Auskünfte verlangen, mit denen er die Voraussetzungen für eine Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung in Erfahrung bringen will. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher über den Versicherungsnehmer geführter Behandlungsunterlagen hat er jedoch nicht.*)
2. Der Versicherungsnehmer ist für eine schuldhafte Verzögerung der Erhebungen zu einem Versicherungsfall seitens des Versicherers beweisbelastet; dem bloßen Zeitablauf kommt beweisrechtlich keine Bedeutung zu.*)

IBRRS 2020, 0823

BGH, Urteil vom 26.02.2020 - IV ZR 235/19
Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 a) bb) ECB 2010 greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen (hier: 16 km entfernt von der Küstenlinie kommt es zu einer Überschwemmung durch zurückgestautes Flusswasser).*)

IBRRS 2020, 0788

OLG Dresden, Urteil vom 04.02.2020 - 4 U 1942/18
1. Der Versicherer kann sich der Leistungspflicht in der Gebäudeversicherung nicht mit dem Einwand entziehen, der Schaden wäre auch aufgrund einer "Reserve-Ursache" entstanden. Der Einwand, es habe sich bei Abriss- und Aufräumkosten um Sowieso-Kosten gehandelt, weil das Gebäude auch ohne das versicherte Ereignis eingestürzt wäre, ist unerheblich.*)
2. Besteht nach Eintritt des Versicherungsfalls Streit über die Leistungspflicht des Versicherers, kann der Versicherungsnehmer auf Feststellung der Erstattungspflicht klagen.*)

IBRRS 2020, 0414

AG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2020 - 1 C 3954/19
Zur Frage der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines „mutwillig“ abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs.*)

IBRRS 2020, 0376

OLG Dresden, Beschluss vom 14.01.2020 - 4 U 1245/19
Auch wenn der Versicherer auf einen behaupteten Einbruchsdiebstahl oder Raub lediglich eine "Vorauszahlung" auf die Schadenssumme leistet, trägt er in einem Rückforderungsprozess die Beweislast.*)

Online seit 2019
IBRRS 2019, 4115
OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2019 - 16 U 22/19
1. Eine Sicherstellung der Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Zweckbestimmung im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung ist nicht gegeben, wenn innerhalb der maßgeblichen Frist von drei Jahren lediglich ein Fundament errichtet und eine Baugenehmigung nebst Antragsunterlagen vorgelegt wird.*)
2. Es liegt keine Gleichartigkeit der beabsichtigten Wiederherstellung vor, wenn ein aus fünf Bauteilen bestehendes ungenutztes ehemaliges landwirtschaftliches Nebengebäude ohne Strom, Wasser und Verschlussmöglichkeiten durch eine moderne, um mehr als 55 % größere unterteilte Mehrzweckhalle ersetzt werden soll.*)
3. Die Erstattung von Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen für die Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sache (hier: der Bau eines Löschwasserbrunnens) scheidet aus, wenn es an der bedingungsgemäßen Wiederherstellung der versicherten Hauptsache fehlt.*)

IBRRS 2019, 4084

LG Darmstadt, Urteil vom 18.09.2019 - 11 O 89/18
Verlangt der Gebäudeversicherer nach Regulierung eines Brandschadens im Regresswege den hälftigen Innenausgleich vom Haftpflichtversicherer eines Mieters, gelten für die Frage der Brandverursachung die im Mietrecht entwickelten Grundsätze der Sphärentheorie. Danach wird die Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen aufgeteilt: Scheidet eine Schadensursache im Einfluss- und Herrschaftsbereich des Vermieters aus, obliegt es dem Mieter bzw. seinem Haftpflichtversicherer, nachzuweisen, dass die Schadensursache nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt.

IBRRS 2019, 3224

OLG Hamm, Urteil vom 07.11.2018 - 20 U 107/17
Auch ein eigentlich unwirksamer Wiedereinschluss in Versicherungsbedingungen kann zu einem umfassenderen Versicherungsschutz führen.

IBRRS 2019, 3695

OLG Naumburg, Urteil vom 14.03.2018 - 4 U 58/17
Zur Reichweite des Versicherungsschutzes einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler.*)

IBRRS 2019, 3685

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.04.2019 - 6 U 95/17
Der Versicherungsmakler kann auch gegenüber einem Versicherten, den er nicht selbst beraten hat, unmittelbar haften.

IBRRS 2019, 3450

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2019 - 12 W 10/19
1. Bei einer Klausel in der Betriebshaftpflichtversicherung, durch die in Satz 1 "Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen" ausgeschlossen werden und nach deren Satz 2 "Schäden durch Brand und Explosion als durch Umwelteinwirkung eingetreten" gelten, könnte Satz 2 mit der Erstreckung auf Schäden durch Brand und Explosion gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sein. Dies ist eine schwierige Rechtsfrage, die nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe abschließend zu entscheiden ist.*)
2. Ein in allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltener Risikoausschluss wegen bewusster Abweichung von Vorschriften oder Vorgaben, die dem Umweltschutz dienen, setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers voraus, dass er von einer Umweltschutzbestimmung abweicht. Die wissentliche Außerachtlassung von allgemeinen Verkehrssicherungspflichten genügt hierfür nicht.*)
3. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ist für eine Nebenintervention kein Raum. Eine sofortige Beschwerde des vermeintlichen Nebenintervenienten gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss ist unzulässig.*)

IBRRS 2019, 3372

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.02.2019 - 11 U 114/17
1. Ein Haftpflichtversicherer darf ein zur Schadensregulierung eingereichtes Kfz-Sachverständigengutachten einschließlich Lichtbilder an ein beauftragtes Unternehmen zur Überprüfung der Kalkulation weitergeben. Dies verstößt weder gegen das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung noch das Urheberrecht.*)
2. Die Versicherung darf die Daten des Versicherten und dessen Kraftfahrzeug zur Schadensregulierung speichern. Dies umfasst das Recht der Versicherung, die Speicherung von Daten zu Kontrollzwecken durch eine von ihr mit dieser Aufgabe betraute Stelle im Rahmen der Auftragsdatenverwaltung vornehmen zu lassen.*)

IBRRS 2019, 2949

OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16
Die Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel erfasst auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Generalunternehmer zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels seiner Werkleistungen in Bauleistungen eingreifen muss, die er selbst erstellt hat.

IBRRS 2019, 2773

OLG Naumburg, Urteil vom 02.05.2019 - 4 U 95/18
1. Schließt eine Klausel in der privaten Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz für eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung aus, so kommt es insoweit nicht auf die einzelne Tätigkeit an, sondern auf die auf eine gewisse Dauer angelegte Beschäftigung, die den Rahmen für die schadensstiftende Tätigkeit bildet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 115/10, IBRRS 2012, 0076 = IMRRS 2012, 0055).
2. Der Betrieb einer Hobbywerkstatt, die mit Propangas geheizt wird und in der der Betreiber als sog. Hobby-Schrauber Schweißarbeiten an Kfz durchführt, ist nicht ungewöhnlich, rechtfertigt also auch dann keinen Leistungsausschluss, wenn die konkret schadensstiftende Tätigkeit, hier die Entleerung eines Auto-Gastanks, gefährlich und ungewöhnlich gewesen sein sollte.

IBRRS 2019, 2743

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2019 - 12 U 134/17
(kein amtlicher Leitsatz)

IBRRS 2019, 2698

BGH, Urteil vom 23.07.2019 - VI ZR 307/18
§ 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutzversicherers.*)

IBRRS 2019, 2387

OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2019 - 20 U 2/19
Sind nach den Versicherungsbedingungen Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte nicht versichert, besteht auch für solche Rohre kein Versicherungsschutz, die zwar oberhalb einer gedachten Ebene zwischen den Unterkanten der Streifenfundamente, aber unterhalb des Kellerbodens liegen (Abgrenzung zu BGH, IBR 1998, 409).

IBRRS 2019, 2243

OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2018 - 4 U 1759/18
Der Versicherungsnehmer trägt die volle Beweislast dafür, dass ein Einbruch innerhalb versicherter Zeit erfolgt ist. Hierfür reicht es nicht, dass der Diebstahl unmittelbar nach Versicherungsbeginn entdeckt wird.*)

IBRRS 2019, 2242

OLG Dresden, Beschluss vom 08.05.2019 - 4 U 1759/18
Der Versicherungsnehmer trägt die volle Beweislast dafür, dass ein Einbruch innerhalb versicherter Zeit erfolgt ist. Hierfür reicht es nicht, dass der Diebstahl unmittelbar nach Versicherungsbeginn entdeckt wird.*)

IBRRS 2019, 2205

BGH, Urteil vom 03.07.2019 - IV ZR 111/18
Auch im Passivprozess des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung ist bei der zeitlichen Festlegung des Rechtsschutzfalles (hier nach § 14 (3) ARB 1975/95) nur auf denjenigen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner im Ausgangsrechtsstreit anlastet (Fortführung des Senatsurteils vom 30. April 2014 - IV ZR 47/13, BGHZ 201, 73, 77 Rn. 15 ff.). (Rn. 26 - 31)*)

IBRRS 2019, 4234

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 U 503/18
Die Maschinenversicherung schützt die versicherte Maschine nur insoweit, als diese innerhalb der Laufzeit des Versicherungsschutzes jemals in einem integren Zustand war. Daher leistet der Maschinenversicherer wegen der gewährten Allgefahrendeckung zwar grundsätzlich auch dann, wenn die Maschine durch die Auswirkungen eines bereits zu Beginn vorhandenen Mangels, z.B. eines Konstruktions- oder Ausführungsfehlers, an anderen Teilen beschädigt wird, nicht jedoch insoweit, als eine Reparatur zur Beseitigung des bereits ursprünglich bestehenden Mangels erforderlich ist. Versichert ist somit nur ein Schaden, der durch einen vorbestehenden Mangel verursacht wird, nicht hingegen der Mangel selbst.*)

IBRRS 2019, 1684

OLG Dresden, Urteil vom 30.04.2019 - 4 U 1863/18
Eine Widerspruchsbelehrung, die eine längere Frist als vom Gesetz vorgesehen einräumt, ist für den Versicherungsnehmer günstig; eine solche Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben führt nicht zur Unwirksamkeit der Belehrung.*)

IBRRS 2019, 1163

OLG Schleswig, Urteil vom 06.02.2019 - 12 U 19/18
1. Bei der Vornahme von Schweißarbeiten kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn die Vorgaben der GUV-R 500 oder der GUV-R 133 nicht eingehalten werden.
2. Der Regressverzicht des Gebäudeversicherers auch gegenüber dem Mieter des Versicherten, aufgrund dessen Regressansprüche bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschossen sind, lässt sich nicht auf Ansprüche aus der gleichzeitig bestehenden Hausratsversicherung des Vermieters ausweiten, wenn der Hausratsschaden in einem anderen Gebäude entstanden ist, auf das der Brand übergegriffen hat.
3. Ein Regressverzicht des Versicherers auch gegenüber dem Mieter des Versicherten kommt nur insoweit in Betracht, als für den Versicherer erkennbar ist, dass es durch den Mieter zu Schäden an den versicherten Sachen kommen kann.
4. Ein Regressverzicht des Versicherers, der gleichzeitig Gebäudeversicherer und Versicherer für einen Betriebsunterbrechungsschaden ist, scheidet gegenüber einem schädigenden Mieter aus, wenn der Versicherte des Betriebsunterbrechungsschadens nicht personengleich mit dem Vermieter und Gebäudeeigentümer ist, sondern es sich nur um einen Mitmieter handelt.

IBRRS 2019, 1231

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2019 - 24 U 15/18
1. Erklärungen eines Versicherers im Rahmen der Erstbemessungspflicht gem. § 11 AUB i.V.m. § 187 Abs. 1 Satz 2 VVG stellen in der Regel kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Vielmehr wird damit dem Versicherungsnehmer lediglich eine Erfüllungsbereitschaft des Inhalts mitgeteilt, in welchem Umfang Ansprüche als berechtigt angesehen und entsprechend reguliert werden sollen.*)
2. Ein solches Abrechnungsschreiben führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast zu Lasten des Versicherers.*)

IBRRS 2019, 1230

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2019 - 22 U 104/18
Der Käufer eines Grundstücks kann nicht auf das ungekündigte Bestehen einer auf ihn im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs nach § 95 VVG übergehenden Gebäudeversicherung vertrauen. Den Verkäufer trifft daher grundsätzlich keine Rechtspflicht, den Käufer ungefragt über die vom Versicherer erklärte Kündigung eines bei Vertragsschluss bestehenden Gebäudeversicherungsvertrags aufzuklären, die eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach Übergabe des Kaufgegenstandes bewirkt (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15, IBRRS 2016, 1688).

IBRRS 2019, 1084

OLG München, Urteil vom 29.11.2018 - 32 U 1497/18
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2019, 2107

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2018 - 9 S 1/18
In der Umweltschadenversicherung ist entgegen dem Wortlaut nicht nur die Inanspruchnahme aus dem Umweltschadensgesetz (USchadG) versichert.

IBRRS 2019, 0423

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2018 - 5 U 4/18
Gewährt ein Vertrag über eine Gebäudeversicherung Versicherungsschutz für den Fall des "Rohrbruchs", d.h. "für ein meist punktuelles Ereignis" (BGH, IBR 2017, 709), tritt der Versicherungsfall nicht erst mit Auftreten oder Sichtbarwerden durch den Rohrbruch hervorgerufener Wasserschäden ein, sondern bereits mit der Schädigung des Rohrs, die zu dem Wasseraustritt geführt hat. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Schädigung schon vor Abschluss des Vertrags vorlag, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Versicherungsfall in den Haftungszeitraum fällt.*)

IBRRS 2019, 0003

KG, Urteil vom 01.02.2017 - 6 U 116/16
Ein Versicherer ist nach bewusst falschen Angaben des Versicherungsnehmers nach einem Versicherungsfall auch dann leistungsfrei, wenn dem Versicherer durch die falschen Angaben kein Nachteil entstanden wäre, weil die Forderung berechtigt war.

IBRRS 2019, 0113

OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2018 - 20 U 88/18
1. Ein Vertreter oder Verhandlungsgehilfe haftet ausnahmsweise dann persönlich, wenn er besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist, dass er durch sein Auftreten eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und die Erfüllung des Vertrags übernommen hat.
2. Nicht ausreichend ist hingegen das bloße Auftreten als „ausgewiesener Fachmann“ und „Wortführer“, ebenso wenig der Hinweis auf eine besondere eigene Sachkunde.

IBRRS 2019, 0111

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2018 - 4 U 10/18
1. Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen sind solche, die unabhängig vom Willen der beteiligten Parteien an die Verwirklichung eines unter § 1 Nr. 1 AHB fallenden Ereignisses Rechtsfolgen knüpfen.
2. Auch bei einem Schadensersatzanspruch aus § 634 Nr. 3 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen, ebenso bei Ansprüchen aus positiver Vertragsverletzung bzw. § 280 BGB.
3. Sofern die Versicherungsbedingungen keine Begrenzung auf inländische Haftpflichtbestimmungen enthalten, ob sich die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten nach deutschem oder ausländischem Recht richtet.
4. Der ungeschriebene Anspruch des "breach of contract" aus dem common law ist eine gesetzliche Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts, da die Qualifikation als "gesetzliche" Haftpflichtbestimmung nicht voraussetzt, dass es sich um schriftlich kodifiziertes Recht handelt.
IBRRS 2019, 0074

KG, Urteil vom 01.02.2017 - 6 U 116/14
Ein Versicherer ist nach bewusst falschen Angaben des Versicherungsnehmers nach einem Versicherungsfall auch dann leistungsfrei, wenn dem Versicherer durch die falschen Angaben kein Nachteil entstanden wäre, weil die Forderung berechtigt war.

Online seit 2018
IBRRS 2018, 3823
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2018 - 12 U 69/18
1. Dem Gebäudeversicherer steht bei Eintritt des Versicherungsfalls gegen den Haftpflichtversicherer eines Mieters analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG ein Ausgleichsanspruch insoweit zu, als auch der Haftpflichtversicherer für den entstandenen Schaden an sich eintrittspflichtig wäre, dem Gebäudeversicherer aber ein Zugriff auf den Deckungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung über § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen des dem Gebäudeversicherungsvertrag im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu entnehmenden Regressverzichts verwehrt ist.*)
2. Für den Ausgleichsanspruch analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG gelten dieselben Beweislastgrundsätze wie für den Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter. Die Umkehr der Beweislast bezüglich der objektiven Pflichtverletzung und des Verschuldens zu Lasten des Mieters - im Fall des Ausgleichsanspruchs zu Lasten seines Haftpflichtversicherers - setzt voraus, dass der Schaden durch "Mietgebrauch" und damit im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters entstanden ist. Dagegen bleibt es bei der Beweislast des Vermieters - im Fall des Ausgleichsanspruchs bei der Beweislast des Gebäudeversicherers -, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Schadenseintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist.*)
3. Die Beweislast liegt beim Mieter - bzw. bei seinem Haftpflichtversicherer -, wenn Zündquelle eine an das Stromnetz angeschlossene ("eingesteckte") und somit verwendete mobile Mehrfachsteckleiste war. Es kommt dabei nicht darauf an, wer die Mehrfachsteckleiste in die versicherte Mietsache einbrachte; auch ist ohne Belang, in wessen Eigentum sie stand und wer sie ursprünglich in Betrieb nahm.*)

IBRRS 2018, 3550

BGH, Urteil vom 18.10.2018 - III ZR 236/17
Hat der Sachversicherer zur Prüfung seiner Regulierungspflicht (Schadensermittlung) ein Sachverständigengutachten eingeholt, so kann er die hierfür angefallenen Kosten nicht aus übergegangenem Recht seines Versicherungsnehmers nach § 86 Abs. 1 VVG vom Schädiger ersetzt verlangen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 17.09.1962 - III ZR 212/61, VersR 1962, 1103, 1104). Der Versicherer handelt insoweit zum Zwecke der Erfüllung eigener Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis und nimmt damit vornehmlich eine eigene Angelegenheit wahr, für deren Erledigung er die Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat.*)

IBRRS 2018, 3485

BGH, Urteil vom 17.10.2018 - IV ZR 106/17
Bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell wurde der Versicherungsnehmer mit der Belehrung, dass er "innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages" zurücktreten könne, über das für den Beginn der Rücktrittsfrist maßgebliche Ereignis hinreichend informiert.*)

IBRRS 2018, 3466

OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2018 - 4 U 1000/18
1. Eine Rücktrittserklärung in einem Versicherungsantrag, die unter der durch einen Trennstrich abgesetzten und in Fettdruck gehaltenen Überschrift "wichtige Hinweise" über das Rücktrittsrecht belehrt, wird in formeller Hinsicht den Anforderungen gerecht.*)
2. Unschädlich ist es, wenn im Rahmen einer solchen Belehrung zugleich dazu aufgefordert wird, die Schlusserklärung zu lesen und wenn die Belehrung den Hinweis enthält, der Antragsteller könne "zurücktreten bzw. widersprechen".*)

IBRRS 2018, 3185

OLG Dresden, Urteil vom 29.05.2018 - 4 U 1779/17
1. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung liegen bei Vereinbarung einer strengen Wiederherstellungsklausel auch dann vor, wenn anstelle eines zweigeschossigen Wohnhauses ein Bungalow mit Flachdach erstellt wird.*)
2. Bei dem gebotenen Größenvergleich findet § 2 Abs. 3 WoFlV keine Anwendung.*)

IBRRS 2018, 3026

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2017 - 16 U 61/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2018, 2919

OLG Dresden, Beschluss vom 24.08.2018 - 4 U 1836/17
Für den Abbruch von Verhandlungen (hier: über eine private Invaliditätsversicherung) reicht es aus, dass der Versicherer auf der Grundlage des ihm vorliegenden Erkenntnisstands eine Zahlung ablehnt. Nicht erforderlich ist es hierfür, dass er hierbei auch weitere Verhandlungen mit dem Versicherungsnehmer für die Zukunft kategorisch ausschließt.*)

IBRRS 2018, 2668

LG München I, Urteil vom 12.01.2018 - 26 O 26320/13
1. Der Gebäudeversicherer kann die Neuwertspitzenentschädigung gem. § 93 VVG zurückfordern, wenn der Versicherungsnehmer - bei einer vereinbarten Sicherstellungsfrist von drei Jahren - auch sechs Jahre nach dem Versicherungsfall noch nicht mit der Wiederherstellung des Gebäudes begonnen hat.
2. Der Rückzahlungsanspruch nach § 93 VVG setzt weder eine Fristsetzung durch den Versicherer noch eine vertragliche Verankerung der Wiederherstellungspflicht voraus.
3. Eine in AVB geregelte Begrenzung der Entschädigungsleistung auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme ist nicht deswegen unwirksam, weil sich die hierfür relevante Versicherungssumme nicht bereits aus der betreffenden AVB-Klausel, sondern erst aus der Multiplikation der im Versicherungsschein genannten Summe mit einem bestimmten Faktor ergibt (entgegen LG Oldenburg, r+s 1994, 468).

IBRRS 2018, 2538

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2018 - 3 U 59/17
Die nach § 44 Abs. 2 VVG dem Versicherten eröffnete Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Versicherer selbst geltend zu machen, kann zulässigerweise durch § 35 Nr. 1 VGB 2005 ausgeschlossen werden. Einen Interpretationsspielraum, der zur Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB führen könnte, weist diese Klausel nicht auf. Der Versicherte ist auch dann nicht legitimiert, wenn er den Versicherungsschein besitzt oder wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat.*)

IBRRS 2018, 2537

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2018 - 3 U 59/17
Die nach § 44 Abs. 2 VVG dem Versicherten eröffnete Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Versicherer selbst geltend zu machen, kann zulässigerweise durch § 35 Nr. 1 VGB 2005 ausgeschlossen werden. Einen Interpretationsspielraum, der zur Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB führen könnte, weist diese Klausel nicht auf. Der Versicherte ist auch dann nicht legitimiert, wenn er den Versicherungsschein besitzt oder wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat.*)

IBRRS 2018, 1622

BGH, Urteil vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten kann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S.v. § 1357 Abs. 1 BGB sein. Gleiches gilt für die Kündigung eines solchen Vertrags.*)

IBRRS 2018, 1457

OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2018 - 4 U 698/17
1. Ein Versicherungsnehmer muss sich vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen eines für ihn tätigen Maklers auch dann zurechnen lassen, wenn dieser einen zutreffend ausgefüllten Fragebogen nicht an den Versicherer weiterleitet, sondern eine Schadensmeldung erstellt, in der ein für den Vertrag wesentlicher Umstand verschwiegen wird.*)
2. Mit der Übernahme des Versicherungsvertrages durch einen anderen Versicherer wird auch das Anfechtungsrecht nach § 123 BGB übertragen.*)
3. Wird das versicherte Grundstück veräußert, ist nicht der Veräußerer, sondern der Erwerber Adressat einer Anfechtungserklärung.*)

IBRRS 2018, 1433

LG Aurich, Urteil vom 19.01.2018 - 3 O 1102/16
1. Die ordnungsgemäße Unterhaltung eines Gebäudes erfordert eine regelmäßige Überprüfung des baulichen Zustands des Gebäudes auf alle Gefahren, mit denen nach der Lebenserfahrung zu rechnen ist.
2. Die Intensität und Häufigkeit richten sich dabei insbesondere nach der Lage und Nutzung des Gebäudes sowie der Schadensanfälligkeit seiner Konstruktion. Steht das Gebäude in einer Lage mit häufiger auftretenden starken Sturm- und Orkanereignisse ist eine zumindest jährliche Kontrolle der Gebäude und Dächer auf hinreichende Sturmfestigkeit erforderlich.
3. Eine Sichtprüfung des Daches anlässlich der Reparatur eines Dachfensters genügt der gebotenen regelmäßigen Überprüfung des baulichen Zustands des Daches nicht.
