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Sachgebiet: Versicherungen

1221 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 2551
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsmakler verletzt Obliegenheit: Versicherer wird leistungsfrei!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2022 - 3 U 205/22

Schaltet der Versicherungsnehmer in die Schadensregulierung einen Versicherungsmakler ein, muss er sich dessen arglistige Verletzung einer vertraglich vereinbarten Auskunftsobliegenheit zurechnen lassen. Folge ist, dass der Versicherer leistungsfrei wird.

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IBRRS 2023, 2508
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vorschaden nicht abgrenzbar: Bauleistungsversicherer muss nicht zahlen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2023 - 3 U 105/22

1. Im Fall von Vorschäden kann der geschädigte Versicherungsnehmer mit dem späteren Schadensereignis kompatible Schäden nur dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie nicht bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind.

2. Der geschädigte Versicherungsnehmer muss grundsätzlich - vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen - den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen.

3. Der geschädigte Versicherungsnehmer muss geeignete Schätzgrundlagen beibringen, die Anhaltspunkte für die Einschätzung des Schadens und seiner Höhe bieten. Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde.

4. Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht ein Ersatzanspruch des geschädigten Versicherungsnehmers.

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IBRRS 2023, 2423
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auftragnehmer insolvent: Muss der Versicherer an den Auftraggeber zahlen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2023 - 18 U 4/23

1. Aufgrund des im Haftpflichtversicherungsrecht herrschenden Trennungsprinzips besteht im Regelfall kein Direktanspruch des geschädigten Auftraggebers gegen den Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers.

2. Die Haftpflichtansprüche zwischen dem geschädigten Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie die versicherungsvertraglichen Ansprüche im Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer sind in der Regel in getrennten Prozessen zu behandeln. Dabei setzt die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs die Feststellung des Haftpflichtanspruchs voraus.

3. Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der geschädigte Auftraggeber wegen des ihm gegen den Auftragnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers verlangen. Der geschädigte Auftraggeber kann den Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers deshalb ohne Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs unmittelbar auf Zahlung in Anspruch nehmen.

4. Voraussetzung für die unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherers ist aber - wie beim Zahlungsanspruch des Auftragnehmers - auch hier, dass der Haftpflichtanspruch des geschädigten Auftraggebers festgestellt und der Entschädigungsanspruch fällig geworden ist.

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IBRRS 2023, 2372
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsnehmer muss Auskunft über Einkommensverhältnisse geben!

LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2023 - 306 O 151/22

1. Hat der Versicherungsnehmer nach den Vertragsbedingungen des Versicherers diesem " jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft - auf Verlangen schriftlich - zu erteilen und Belege beizubringen", entscheidet grundsätzlich der Versicherer darüber, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichende und gesicherte Tatsachen treffen zu können

2. Zu den zur Prüfung der Leistungspflicht zählenden Fragen können auch solche nach den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers oder seiner Angehörigen gehören, weil sich daraus für den Versicherer Anhaltspunkte ergeben können, der Eintritt des Versicherungsfalles und die damit verbundene Entschädigungsleistung entspreche der finanziellen Interessenlage des Versicherungsnehmers.

3. Auch wenn insoweit nicht grenzenlos Auskünfte von dem Versicherungsnehmer verlangt werden können, reicht es aus, dass die begehrten Auskünfte zur Einschätzung des subjektiven Risikos durch den Versicherer dienlich sein können. Insofern ist in Bezug auf den Umfang der Auskunftspflicht grundsätzlich eine differenzierte, einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich.

4. Es liegt auf der Hand, dass mit einem zunehmenden Wert des angegebenen Stehlguts ein gesteigertes Interesse des Versicherers an der Aufklärung der Vermögenssituation des Versicherungsnehmers besteht. Dieses Interesse betrifft nicht nur etwaige Auskünfte über die Anschaffung der Gegenstände, sondern vielmehr auch die Frage, in welcher konkreten Vermögenssituation der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls gewesen ist.

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IBRRS 2023, 2339
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kein Wiederaufbau, keine Erstattung des Neuwertschadens!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2022 - 11 U 244/20

1. Der Versicherungsnehmer erwirbt, wenn für (ganz oder zumindest überwiegend gewerblich genutzten) Betriebs- und Geschäftsgebäude – die Entschädigung zum Neuwert vereinbart ist, den Anspruch auf den Neuwertanteil (die Neuwertspitze) nur, soweit und sobald innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt ist, dass er die Entschädigung verwenden wird, um Gebäude zum gleichen Betriebszweck an der bisherigen Stelle wiederzuerrichten (sog. strenge Wiederherstellungsklausel).

2. Die bedingungsgemäße Sicherstellung der Mittelverwendung muss sehr hohen Anforderungen genügen, um Manipulationen möglichst auszuschließen. Es bedarf zwar nicht zwingend des Abschlusses eines entsprechenden Bauwerkvertrags und kommt es ebenso wenig darauf an, ob die gesamten finanziellen Mittel vom Versicherungsnehmer letztlich ausgegeben (also verbaut) werden müssen. Notwendig sind zuvor aber immer Vorkehrungen, die – selbst wenn sie eine restlose Sicherheit nicht bieten – bei vorausschauend-wertender Betrachtung jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung (das heißt dem Eintritt des Erfolgs) aufkommen lassen, was etwa bei bloßen Absichtsbekundungen oder bei Maßnahmen, die ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden können, nicht zutrifft.

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IBRRS 2023, 2272
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Fehlende/fehlerhafte Widerspruchsbelehrung: Widerspruch kann treuwidrig sein!

BGH, Urteil vom 19.07.2023 - IV ZR 268/21

1. Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 24.02.2022, u.a. Unit-Linked-Versicherungsverträge, Rs. C-143/20, und Rs. C-213/20, NJW 2022, 1513; vom 09.09.2021, Volkswagen Bank u.a., Rs. C-33/20, Rs. C-155/20 und Rs. C-187/20, NJW 2022, 40; vom 19.12.2019, Rust-Hackner u.a., Rs. C-355/18 bis Rs. C-357/18 und Rs. C-479/18, NJW 2020, 667) daran fest, dass die Geltendmachung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 21.07.1994) auch bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ausnahmsweise Treu und Glauben (§ 242 BGB) widersprechen und damit unzulässig sein kann, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen, die vom Tatrichter festzustellen sind (Fortführung des Senatsurteils vom 15.03.2023 - IV ZR 40/21, Rn. 21, IBRRS 2023, 0994 = IMRRS 2023, 0451).*)

2. Zum Einwand von Treu und Glauben ist keine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geboten (Fortführung des Senatsurteils vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21, IBR 2023, 264).*)

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IBRRS 2023, 2276
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bodenabsenkung durch Austrocknung: Weder Erdfall noch Erdrutsch!

OLG Dresden, Urteil vom 26.07.2023 - 1 U 520/23

Eine durch Austrocknung des Bodens erfolgende Bodenabsenkung mit der Folge von Gebäudeschäden ist weder als Erdfall noch als Erdrutsch anzusehen.*)

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IBRRS 2023, 1326
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

BGH, Beschluss vom 19.04.2023 - IV ZR 204/22

1. Der Abschlagsanspruch aus § 14 Abs. 2 Satz 1 VVG ist nicht auf den Betrag gerichtet, den die Versicherung voraussichtlich zu zahlen hat. Vielmehr kann im Rahmen eines Abschlagsanspruchs allein dasjenige verlangt werden, was dem Versicherungsnehmer mit Sicherheit endgültig zusteht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen.

2. Die Wiederherstellungsklausel des § 15 Nr. 4 Satz 1 VGB 88-L umfasst auch den Fall, dass (wie hier) Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden.

3. Die Gerichte haben die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (Fortführung u. a. von BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZR 137/21, IBRRS 2022, 2532 = IMRRS 2022, 1053).

4. Ein Gericht darf nicht ohne vorherigen Hinweis davon ausgehen, dass eine Partei neuem Vortrag des Gegners im Berufungsverfahren nicht entgegentreten möchte, wenn sich der Partei (wie hier) die Notwendigkeit weiteren Vortrags aufgrund des bisherigen Verfahrensgangs nicht hat aufdrängen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, IBRRS 2003, 2591 = IMRRS 2003, 1099).

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IBRRS 2023, 2131
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Deckungsanspruch gegen Versicherung unterliegt dreijähriger Verjährung!

KG, Beschluss vom 13.01.2023 - 6 U 191/21

1. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen des Architekten gegen seine Berufshaftpflichtversicherung auf Gewährung von Deckungsschutz wegen mangelhafter Architektenleistungen beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Bauherr gegen den Architekten Ansprüche wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern ernsthaft geltend gemacht hat.

2. Die Verjährung ist für die Dauer der Leistungsprüfung gehemmt, bis die Versicherung ihre Eintrittspflicht ablehnt.

3. Der Begriff der verjährungshemmenden "Verhandlungen" ist weit auszulegen. Verhandlungen schweben bereits dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Notwendig ist aber zumindest ein zweiseitiger kommunikativer Prozess, so dass das Angebot zu Verhandlungen oder gar Vorschläge zu einem konkreten Entgegenkommen noch keine Verhandlung sind, wenn es bzw. sie unerwidert bleiben.

4. Ein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen ist nur anzunehmen, wenn der Schuldner aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen.

5. Ein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen kann auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Hierfür muss ein äußeres Verhalten festgestellt werden, das als Ausdruck einer solchen einvernehmlichen Entschließung ausgelegt werden kann.

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IBRRS 2023, 2044
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erweiterte Schlüsselklausel unterfällt nicht der AGB-Inhaltskontrolle!

BGH, Urteil vom 05.07.2023 - IV ZR 118/22

Die sog. "erweiterte Schlüsselklausel" in der Hausratversicherung (hier: § 28 Nr. 4 a, 4. Spiegelstrich GWW 2014), wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat, unterfällt als primäre Leistungsbeschreibung gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle und verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

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IBRRS 2023, 1794
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Muss der Mieter dem Gebäudeversicherer Auskunft über seine Versicherungen geben?

BGH, Urteil vom 07.06.2023 - IV ZR 252/22

Zum Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts eines von diesem abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrags (hier: Versicherungsverhältnis einer Gemeinde mit dem Kommunalen Schadensausgleich).*)

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IBRRS 2023, 1471
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungen aus einer Gebäudeversicherung

LG Flensburg, Urteil vom 17.12.2020 - 4 O 20/20

Zu den Anforderungen für eine Sicherstellung der Wiederherstellung des zerstörten Hauses in gleicher Art und Zweckbestimmung.*)

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IBRRS 2023, 1408
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Widerspruchsbelehrung muss klar und eindeutig sein!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2023 - 12 U 335/21

1. Wird in einer Widerspruchsbelehrung zwar zutreffend auf die von Gesetzes wegen erforderliche Textform für den Widerspruch hingewiesen, an anderer Stelle des Versicherungsscheins aber für Willenserklärungen an die Konsortialführerin die Schriftform verlangt, fehlt es der Widerspruchsbelehrung an der gebotenen Klarheit.*)

2. Die spätere Ausübung des Widerspruchsrechts verstößt jedoch gegen Treu und Glauben, da lediglich ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt (Aufgabe von OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2020 - 12 U 53/19).*)

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IBRRS 2023, 1257
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hausverwalter ist Versicherungsnehmer: Eigentümer nicht prozessführungsbefugt!

LG Ingolstadt, Urteil vom 14.02.2023 - 21 O 3045/21

1. Teil I. B § 12 Nr. 1 VGB 2008, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Gebäudeversicherungsvertrag über das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dem Versicherungsnehmer (hier: der Hausverwaltung) und nicht auch den Versicherten zusteht, stellt eine zulässige teilweise Abbedingung des § 44 Abs. 2 VVG dar.

2. Es besteht in solchen Fällen ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Versicherers daran, nur mit dem Versicherungsnehmer und nicht mit sonstigen Personen verhandeln zu müssen, denn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können erfahrungsgemäß durch Veräußerung des Sondereigentums wechseln, so dass der Versicherer jedes Mal überprüfen müsste, ob eine Person, die mit Ansprüchen an ihn herantritt, tatsächlich Sondereigentümer im Rahmen der WEG ist oder nicht.

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IBRRS 2023, 0994
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nochmal: Bei nur geringfügigem Belehrungsfehler ist ein Widerspruch treuwidrig!

BGH, Urteil vom 15.03.2023 - IV ZR 40/21

Enthält eine Widerspruchsbelehrung keinen Hinweis auf die nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13.07.2001) erforderliche Form (hier Textform) des Widerspruchs, liegt kein geringfügiger Belehrungsfehler vor, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21, IBRRS 2023, 0763 = IMRRS 2023, 0350, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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IBRRS 2023, 0922
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Was ist das "Schadensereignis" bei Allmählichkeitsschäden?

OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2022 - 4 U 492/22

1. Knüpfen die Versicherungsbedingungen in einer Betriebshaftpflichtversicherung den Versicherungsfall an den Eintritt eines Schadensereignisses, "als dessen Folge die Schädigung eines Dritten unmittelbar entstanden ist", ist das im Zeitpunkt der Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs geltende intertemporale Recht anzuwenden, wenn unklar ist, wann dieses Ereignis (hier: Feuchteschäden in einer Tiefgarage) genau eingetreten ist.*)

2. Wird dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gegen einen Dritten der Streit verkündet, bemisst es sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob hierin bereits die ernsthafte Geltendmachung eines Anspruchs liegt, die den Lauf der Verjährungsfrist auslöst (hier: bejaht).*)

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IBRRS 2023, 0886
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beweis einer Zahlung nur durch Einreichung eines Kontoauszugs!

LG Berlin, Urteil vom 17.01.2023 - 22 O 37/21

Zum Beweis einer Zahlung (einer Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer) ist die Einreichung eines Kontoauszugs erforderlich und der bloße Zeugenbeweis untauglich - jedenfalls dann, wenn die Zahlung durch Überweisung von einem Konto erfolgt ist und ein Kontoauszug problemlos von der kontoführenden Bank erhältlich ist.*)

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IBRRS 2023, 0850
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Reparatur unwirtschaftlich: „Neuwert“ bildet Kostenobergrenze!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.02.2023 - 5 U 30/22

1. Zur Berechnung der Entschädigung eines sturmbedingt beschädigten Gartentores in der Wohngebäudeversicherung.*)

2. Erweist sich die vom Versicherungsnehmer beabsichtigte Reparatur der nur teilweise beschädigten Sache als unwirtschaftlich, weil sich die Neuherstellung einer gleichwertigen Sache kostengünstiger realisieren lässt, so entsprechen die dadurch bedingten Aufwendungen wirtschaftlich gesehen dem "Neuwert" der Sache, der bedingungsgemäß die Obergrenze der Entschädigung bei einer Beschädigung versicherter Sachen bildet, insoweit wegen der nicht beschädigten Teile der neu herzustellenden Sache aber auch keinen zusätzlichen Kürzungen unterliegt.*)

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IBRRS 2023, 0763
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Geringfügiger Belehrungsfehler: Widerspruch ist treuwidrig!

BGH, Urteil vom 15.02.2023 - IV ZR 353/21

Die Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. (hier: Fassung vom 13. Juli 2001) verstößt gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben (hier: Schriftform statt Textform).*)

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IBRRS 2023, 0530
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zu welchem Zeitpunkt müssen die Anforderungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG erfüllt sein?

BGH, Urteil vom 25.01.2023 - IV ZR 133/21

Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten.*)

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IBRRS 2023, 0500
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Sturmschaden: Efeubewuchs der Fassade ist nicht versichert

OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2022 - 20 U 173/22

Wird eine Gebäudewand dadurch beschädigt, dass ein Efeubewuchs durch einen Sturm von der Fassade abgerissen wird, wirkt der Sturm nicht unmittelbar auf das versicherte Gebäude ein. Der Efeubewuchs der Fassade ist im Streitfall nicht versichert; er wird insbesondere nicht "für die Instandhaltung des Gebäudes genutzt".




IBRRS 2023, 0445
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown

BGH, Urteil vom 18.01.2023 - IV ZR 465/21

1. Die Regelung in der Klausel Ziff. 3.4 BBSG 19 ("Bedingungen für die Betriebsschließungs-Pauschalversicherung Gewerbe"), wonach meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger sind, ist unklar i.S.v. § 305c Abs. 2 BGB. Sie kann den durchschnittlichen Versicherungsnehmer jedenfalls auch zu dem Verständnis führen, dass der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls maßgeblich ist.*)

2. Nach den Regelungen in Ziff. 3.1, 3.4 BBSG 19 setzt der Eintritt des Versicherungsfalls die namentliche Nennung der Krankheit oder des Krankheitserregers in den §§ 6 und 7 IfSG im Zeitpunkt der Betriebsschließung voraus. Eine Erweiterung der Meldepflicht für in diesen Regelungen nicht namentlich genannte Krankheiten und Krankheitserreger durch eine auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 IfSG erlassene Rechtsverordnung genügt nicht.*)




IBRRS 2023, 0402
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit ist bei Obliegenheitsverletzung kein Automatismus!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2023 - 20 U 306/22

Will der Versicherer bei Verletzung einer vertraglich wirksam vereinbarten Obliegenheit (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit in Anspruch nehmen, setzt dies eine wirksame vertragliche Vereinbarung nicht nur der Obliegenheit selbst, sondern auch der Rechtsfolge voraus.

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IBRRS 2023, 0370
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beweisverfahren löst keinen Abwehranspruch aus!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.01.2023 - 8 U 2921/22

Zu den Voraussetzungen des Versicherungsanspruchs in der Betriebshaftpflichtversicherung, insbesondere bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens gegen den Versicherungsnehmer (Anschluss an BGH, NJW-RR 2004, 1261 = r+s 2004, 411).*)

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IBRRS 2023, 0267
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regress des Kaskoversicherers bei Benutzung des Mietwagens von Nichtbefugtem

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22

1. Zum Regress des Kaskoversicherers, wenn das versicherte Mietfahrzeug durch den im Mietvertrag nicht als Fahrer benannten Sohn des Mieters im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit gebraucht und beschädigt wurde.*)

2. Enthält der Versicherungsvertrag abschließende Regelungen zu den mitversicherten Personen und einem unter bestimmten Voraussetzungen auch zu deren Gunsten wirkenden Regressverzicht des Versicherers, so wird, wenn die vertraglichen Voraussetzungen dieses Regressverzichts nicht vorliegen, auch eine entsprechende Anwendung der gesetzlichen Regressbeschränkungen regelmäßig nicht in Betracht kommen.*)

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3612
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie ist kein Versicherungsvertrag!

OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.2022 - 15 U 103/21 Kart

1. Ein Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen ("Integriertes Service-Paket"), der neben Wartungs- und Überwachungspflichten auch die Instandsetzung von Verschleißschäden und eine durch pauschalierten Schadensersatz abgesicherte Verfügbarkeitsgarantie enthält, ist nicht als Versicherungsvertrag i.S.d. § 1 VVG zu werten. Denn letztere, versicherungsartige Vertragspflichten stehen im inneren Zusammenhang mit den regelmäßigen Wartungsleistungen und bedingen diese. Kern des Vertrags ist die langfristige Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der Anlage, nicht die zu ihrer Absicherung getroffenen ergänzenden Zusagen.*)

2. Werden solche Vollwartungsverträge in aller Regel im Zusammenhang mit dem Erwerb der Windenergieanlage abgeschlossen, wobei die Verkäuferin zugleich Wartungsverpflichtete ist, ist für die kartellrechtliche Marktabgrenzung auf diesen einheitlichen (Primär-)Markt abzustellen.*)

3. Eine auf Wunsch des Kunden gewählte Festlaufzeit von 15 Jahren für den Windenergieanlagen-Vollwartungsvertrag stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Kunden gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, wenn dieser keine Exit-Klausel im Sinne eines einseitigen früheren Kündigungsrechts enthält.*)

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IBRRS 2022, 3579
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auch "Erdkriechen" ist "Erdrutsch"!

BGH, Urteil vom 09.11.2022 - IV ZR 62/22

Der in den Klauseln zu einer Wohngebäudeversicherung (hier: Klauseln zu den WGB F 01/08 K.7) als "naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen" definierte Begriff "Erdrutsch" erfasst auch Schäden am Versicherungsobjekt, die durch allmähliche, nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegungen von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden.*)

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IBRRS 2022, 3363
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Mietnomadenversicherung: Sachschadenerstattung nur bei Mietausfall!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2022 - 14 U 9475/21

1. Nach § 2 Nr. 1 c und Nr. 3 der besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung ist die Einstandspflicht des Versicherers für Sachschäden auf Fälle beschränkt, in denen es zugleich zu einem Mietausfall unter den weiteren Bedingungen des § 2 Nr. 1 dieser Versicherungsbedingungen gekommen ist.

2. Diese Koppelung der Einstandspflicht für Sachschäden an einen Mietausfall ist weder überraschend noch intransparent. Auch führt sie nicht zur Gefahr einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes; der Kernbereich einer Absicherung gegen "Mietnomaden", die nach Kündigung in der Wohnung verbleiben und dort Schäden anrichten, ist vielmehr gewährleistet.

3. Mietnomaden sind Personen, die in der Absicht eine Mietwohnung anmieten und beziehen, die vereinbarte Miete nicht zu entrichten und nach einem rechtskräftigen Räumungstitel die Wohnung nicht selten abgewohnt oder verwüstet hinterlassen und ein solches Verhalten danach wiederholen.

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IBRRS 2022, 3263
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2022 - 4 U 36/22

1. Sehen die Bedingungen des Versicherers die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor, kann der Versicherungsnehmer zunächst auf Feststellung der Ersatzpflicht klagen; auf eine Leistungsklage muss er sich dann nicht verweisen lassen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20, IBRRS 2022, 1345 = IMRRS 2022, 1422).*)

2. Eine Auskunftsobliegenheit in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, "jede Auskunft, auch in Schriftform zu erteilen", umfasst nicht die Verpflichtung zur Erteilung von Vollmachten zur Akteneinsicht in behördliche Unterlagen.*)

3. Unzureichende oder ausweichende Antworten auf eine Anfrage des Versicherers, die die Grenze zur Antwortverweigerung nicht überschreiten, können abhängig von den Umständen des Einzelfalls eine lediglich leicht fahrlässige Obliegenheitsverletzung darstellen, die eine Leistungskürzung nicht rechtfertigt.*)

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IBRRS 2022, 1345
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage gegenüber Leistungsklage subsidiär?

BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20

1. Eine allgemeine Subsidiarität einer Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage besteht nicht. Trotz möglicher Leistungsklage kann das Feststellungsinteresse bejaht werden, wenn schon ein Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, weil der Beklagte erwarten lässt, dass er bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird.

2. Einer auf Feststellung der Eintrittspflicht eines Versicherers gerichteten Klage eines Versicherungsnehmers kann grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn in den Versicherungsbedingungen die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Klärung der Schadenhöhe vorgesehen ist.

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IBRRS 2022, 2424
ProzessualesProzessuales
Was sind „Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen“?

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2022 - 102 AR 56/22

Zur gesetzlichen Spezialzuständigkeit „Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen“ des § 119a Abs. 1 Nr. 4 GVG.*)

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IBRRS 2022, 2423
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schadenspositionen sind nur unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten!

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2022 - 4 U 436/21

1. In der Wohngebäudeversicherung stellen einzelne Schadenspositionen lediglich unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten dar.*)

2. Die Berufung des Versicherers auf den Fristablauf einer strengen Wiederherstellungsklausel für die Erstattung des Neuwerts ist nicht schon deswegen nach Treu und Glauben ausgeschlossen, weil Zahlungen auf den Zeitwert erst nach Ablauf dieser Frist geleistet wurden.*)

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IBRRS 2022, 1992
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rückstausicherung muss nicht „funktionsbereit" gehalten werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2022 - 7 U 71/21

Eine Klausel, die dem Versicherungsnehmer die Obliegenheit auferlegt, zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen "funktionsbereit" zu halten, verstößt mangels Bestimmtheit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)

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IBRRS 2022, 3840
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann ist die Beschädigung versicherter Sachen „unvorhergesehen“?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2022 - 5 U 60/21

1. Zur Eintrittspflicht eines Gebäudeversicherers für das Risiko „unbenannter Gefahren".*)

2. Eine Beschädigung versicherter Sachen - hier: Verschmutzung einer Sickergrube mit Altöl - ist nicht „unvorhergesehen" und berechtigt den Versicherer zur vollständigen Kürzung der Leistungen, wenn als einzige naheliegende Möglichkeit nur die Herbeiführung des Schadens durch den früheren Versicherungsnehmer, einen mitversicherten Nutzer oder einen Repräsentanten verbleibt.*)

3. Da der Versicherungsfall der „unbenannten Gefahren" - als punktuelles Ereignis - in versicherter Zeit eingetreten sein muss, um Ansprüche gegen den Versicherer zu begründen, muss der aus eigenem Recht klagende Grundstückserwerber auch beweisen, dass die Beschädigung versicherter Sachen erst nach dem in § 95 VVG bestimmten Zeitpunkt oder dem ggf. schon zuvor bewirkten Gefahrübergang eingetreten ist.*)

4. Zum Eingreifen eines Risikoausschlusses für „Schäden durch (...) Verseuchung" bei altölbedingter Verschmutzung versicherter Sachen.*)

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IBRRS 2022, 1802
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Konstruktions- oder Materialfehler ist kein Sachschaden!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.06.2022 - 8 U 424/22

In der Maschinenversicherung stellt der Konstruktions- oder Materialfehler einer versicherten Sache als solcher keinen Sachschaden dar. Folglich sind Kosten, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einer bei Vertragsschluss mangelhaften Sache erforderlich sind und demnach den vorbestehenden Mangelunwert beseitigen sollen, nicht erstattungsfähig (Fortführung von OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 U 503/18, IBRRS 2019, 4234).*)

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IBRRS 2022, 1769
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Falsches Kochfeld bedient: Brand grob fahrlässig verursacht!

OLG Bremen, Urteil vom 12.05.2022 - 3 U 37/21

1. Die Versicherung ist berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer im guten Glauben, den Elektroherd ausgeschaltet zu haben, das Haus verlässt, tatsächlich aber beim Abschalten eine falsches Kochfeld bedient hat.*)

2. In einem solchen Fall liegt grobe Fahrlässigkeit vor, weil eine Vergewisserung, ob das richtige Kochfeld ausgeschaltet und auch kein anderes in Betrieb ist, unterblieben ist.*)

3. Eine solche Nachschaupflicht besteht jedenfalls dann, wenn der Küchenherd ohne Sicht auf die Bedienelemente und in dem Wissen, dass unmittelbar an die Beendigung des Bedienvorgangs das Haus verlassen wird, betätigt worden ist.*)




IBRRS 2022, 1250
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kein ewiges Widerrufsrecht wegen fehlenden Formhinweises!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.2022 - 7 U 30/21

Enthält eine bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages unter Geltung des § 5a VVG in der Fassung vom 02.12.2004 erteilte Widerspruchsbelehrung nur die Angabe, dass hinsichtlich des Widerspruchs die "rechtzeitige Absendung" genüge, nicht aber, dass dabei die Schriftform einzuhalten sei, wird einem Versicherungsnehmer durch den Belehrungsverstoß nicht die Möglichkeit genommen, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, sodass ihm kein "ewiges Widerspruchsrecht" zusteht.*)

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IBRRS 2022, 1128
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erweiterte Schlüsselklausel ist keine verdeckte Obliegenheit!

KG, Urteil vom 29.03.2022 - 6 U 125/19

1. Die sog. erweiterte Schlüsselklausel in der Einbruchdiebstahlversicherung, wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter "in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat", stellt eine primäre Risikobeschreibung dar und keine sog. verhüllte Obliegenheit.*)

2. Die Klausel hält der Wirksamkeitskontrolle gem. § 307 BGB stand, insbesondere weicht sie nicht von den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§§ 28, 81 VVG) ab und genügt dem Transparenzgebot.*)

3. Bei der fehlenden Fahrlässigkeit des (berechtigten) Schlüsselbesitzers handelt es sich um eine Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes, deren Vorliegen der Versicherungsnehmer beweisen muss.*)

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IBRRS 2022, 0954
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VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherung haftet nicht für Schäden durch Sanierungsarbeiten!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022 - 8 U 3825/21

1. Ein Wohngebäude- und Hausratversicherer, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer.*)

2. Der Versicherer schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens, er haftet hingegen nicht für behauptete weitere Schäden, die das ausgewählte Unternehmen bei Durchführung der Sanierungsarbeiten verursacht haben soll (Fortführung von OLG Nürnberg, Urteil vom 05.05.1994 - 8 U 597/94, NJW-RR 1994, 1512).*)

3. Solange das Rechtsmittel in der Hauptsache bei ihm anhängig ist, ist das Berufungsgericht auch dann zur Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG befugt, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Festsetzungsbeschluss verzichtet haben.*)

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IBRRS 2022, 0771
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Geschädigter muss keine Nachunternehmer-Rechnungen offen legen!

LG Bremen, Urteil vom 22.12.2021 - 4 S 187/21

Der Haftpflichtversicherer kann von dem Geschädigten nicht die Offenlegung der Rechnungen der Subunternehmer (hier Lackierer) von der von dem Geschädigten beauftragen Fachwerkstatt verlangen. Dies ändert sich auch bei Abtretung der Ansprüche von dem Geschädigten an die Fachwerkstatt nicht.*)

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IBRRS 2022, 0627
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwertberechnung muss Nutzungsherausgaben berücksichtigen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2021 - 16 W 104/21

1. In „5a VVG-Fällen“ ist ein in diesem Rahmen geltend gemachter Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen bei der Streitwertberechnung – auch für den Gebührenstreitwert – zu berücksichtigen.*)

2. Bei der Bemessung des Wertes der Nutzungen haben offensichtlich übertriebene Einschätzungen – namentlich eine unrichtige Berechnung nach Maßgabe der Eigenkapitalrendite des Versicherers – außer Betracht zu bleiben.*)

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IBRRS 2022, 0601
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Lösungsrecht kann auch ohne ordnungsgemäße Belehrung verwirkt werden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2022 - 12 U 80/21

1. Das Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. bzw. das Rücktrittsrecht nach § 8 VVG a.F. kann auch im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung in Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben gem. § 242 BGB verwirkt sein, sofern besonders gravierende Umstände vorliegen.*)

2. Die Maßstäbe für eine Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben im Bereich der Ausübung von Lösungsrechten von einem Lebensversicherungsvertrag sind in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt. Die Entscheidung des Gerichtshofs zu den Voraussetzungen einer Einschränkung des Verbraucherwiderrufsrechts bei Kreditverträgen (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20) steht dem nicht entgegen und gebietet auch nicht ein erneutes Vorabentscheidungsersuchen.*)

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IBRRS 2022, 0502
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsnehmer muss tatsächliche Kosten nachweisen!

OLG Schleswig, Urteil vom 13.09.2021 - 16 U 151/20

1. § 13 Nr. 6 a VGB 2008-SL, wonach die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist und das gleiche gilt, wenn er Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, ist wirksam.*)

2. § 13 Nr. 4 VGB 2008-SL, wonach Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (Abschnitt A § 7: u.a. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen) der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten ist, benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen.*)

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IBRRS 2022, 0511
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unzutreffende Belehrung führt nicht zu ewigem Widerrufsrecht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.01.2022 - 30 O 186/21

Trotz fehlenden Hinweises auf ein Formerfordernis besteht ausnahmsweise kein "ewiges Widerrufsrecht", wenn auf die Fristwahrung der rechtzeitigen Absendung hingewiesen wurde.*)

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IBRRS 2022, 0428
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Betriebsschließung wegen COVID-19 ist nicht versichert!

BGH, Urteil vom 26.01.2022 - IV ZR 144/21

1. Nach § 2 Nr. 1 a Halbs. 1 ZBSV 2008 besteht Versicherungsschutz nur für Betriebsschließungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet werden. Die meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger ergeben sich aus dem Katalog in § 2 Nr. 2 ZBSV 2008, der abschließend ist und weder die Krankheit COVID-19 noch den Krankheitserreger SARS-CoV-2 aufführt.*)

2. Die Regelung in § 2 Nr. 2 ZBSV 2008 ist weder intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB).*)

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IBRRS 2022, 0438
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Gerüstbauer bringt kein Fangnetz an: Dachdecker haftet nicht für Arbeitsunfall!

BGH, Urteil vom 09.12.2021 - VII ZR 170/19

Ein Rückgriffsanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegen den Unternehmer gem. § 110 Abs. 1 SGB VII setzt voraus, dass der Unternehmer, dessen Haftung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII beschränkt ist, selbst oder durch eine in § 111 Satz 1 SGB VII genannte, in Ausführung der ihr zustehenden Verrichtungen handelnde, vertretungsberechtigte Person den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Zurechnung des Verschuldens sonstiger Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, gem. § 278 BGB kommt im Rahmen des Rückgriffsanspruchs gem. § 110 Abs. 1 SGB VII nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2022, 0292
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wer ist der "Inhaber" einer Trinkwasseranschlussleitung?

BGH, Urteil vom 04.11.2021 - III ZR 249/20

1. Zur Frage, wann das Wasserversorgungsunternehmen, Inhaber der über das Grundstück des Anschlussnehmers führenden und in dessen Eigentum stehenden Rohrleitungsanlage in Gestalt der Hausanschlussleitung ist, mithin die tatsächliche Gewalt über die Leitung ausübt (hier: Verantwortlichkeit für die Instandhaltung der Hausanschlussleitung).*)

2. Allein der Umstand, dass der Anschlussnehmer die Kosten für die Instandhaltung oder Reparatur der Anschlussleitung zu tragen hat, macht ihn noch nicht zum Inhaber der Leitung.*)

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IBRRS 2022, 0128
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Mangelfreien Bolzen fehlerhaft montiert: Kein Fall für die Montageversicherung!

OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.2021 - 20 U 66/21

1. Leistet der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen keine Entschädigung für Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger versicherter Sachen, ist die isoliert mangelhafte Ausführung einer vertraglich geschuldeten Montageleistung – also ein sog. Erfüllungsschaden – nicht versichert, so dass der Versicherte etwaige Gewährleistungsansprüche grundsätzlich auf eigene Kosten zu bewältigen hat.

2. Hieran ändert sich nichts, wenn das Montageobjekt zunächst fehlerfrei hergestellt wurde und sodann aufgrund fehlerhafter Handhabung im Rahmen der Montage selbst beschädigt wird.

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Online seit 2021

IBRRS 2021, 3680
VersicherungenVersicherungen
Muss Versicherung bei corona-bedingter Schließung zahlen?

OLG Celle, Urteil vom 18.11.2021 - 8 U 123/21

1. Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss, "Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger..." dann unterfallen wegen der Corona-Pandemie behördlich angeordnete Betriebsschließungen in der Zeit nach dem 01.11.2020 (sog. 2. Lockdown) grundsätzlich dem Versicherungsschutz.*)

2. Eine behördlich angeordnete Betriebsschließung liegt auch dann vor, wenn die Anordnung im Wege einer Rechtsverordnung durch ein Landesministerium erlassen wurde.*)

3. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt nicht voraus, dass die behördlich angeordnete Betriebsschließung rechtmäßig war.*)

4. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt eine Betriebsschließung aufgrund einer sog. intrinsischen Gefahr nicht voraus.*)

5. Die behördlich angeordnete Schließung nur eines Teilbetriebs (hier: Übernachtung zu touristischen Zwecken) unterfällt jedenfalls dann dem Versicherungsschutz, wenn die Versicherungsbedingungen einen Versicherungsschutz auch für Teilschließungen vorsehen.*)

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IBRRS 2021, 3679
AGBAGB
Wahlklausel im Vordruck unterliegt nicht der AGB-Kontrolle!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2021 - 7 U 74/20

Lässt ein Antragsformular für eine Risikolebensversicherung dem Versicherungsnehmer die freie Wahl, ob und wie er eine Begünstigungserklärung hinsichtlich des Bezugsrechts einer namentlich zu bezeichnenden Person vornimmt, unterliegt die in dem Vordruck enthaltene Wahlklausel nicht der AGB-Kontrolle, da erst die individuelle Ergänzung des Vordrucks durch den Versicherungsnehmer deren wesentlichen Inhalt festlegt.*)

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