Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1214 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 1648
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 166/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1628

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.

IBRRS 2010, 1622

BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 279/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1608

BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 327/08
1. Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 2010 - VI ZR 249/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. § 294a SGB V ist nicht entsprechend auf die Einsicht in Pflegedokumentationen anwendbar.*)

IBRRS 2010, 1605

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 160/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1585

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 69/08
Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt, dass ein darauf bezogener Auskunftsanspruch ausscheidet.*)

IBRRS 2010, 1579

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1465

BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 75/07
Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag des 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung gemäß § 33 Satz 1 VBLS eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach § 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 VBLS.*)

IBRRS 2010, 1448

BGH, Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 207/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1426

BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 349/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1425

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 296/07
1. Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu.*)
2. Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.*)

IBRRS 2010, 1408

BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 350/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1325

BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1284

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 U 156/09
1. Auf den Rechtsschutzversicherer, der vertragsgemäß Leistungen an den Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers zur Einzahlung bei Gericht erbringt, geht ein etwaiger Kostenerstattungsanspruch des Mandanten mangels Entstehung nicht über, wenn der Rechtsanwalt die ihm überlassenen Mittel nicht bestimmungsgemäß an das Gericht weiterleitet.*)
2. Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie aus anderen Mandaten, gilt das erst recht.*)
3. Es ist dem Rechtsanwalt versagt, eine durch schwerwiegende Vertragsverstöße erlangte Aufrechnungslage zu seinem Vorteil auszunutzen.*)

IBRRS 2010, 1232

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 54/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1229

BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1218

BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 181/07
1. Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen.*)
2. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.*)

IBRRS 2010, 1209

BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 65/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1193

BGH, Urteil vom 18.11.2009 - IV ZR 134/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1173

BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 244/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1061

OLG München, Beschluss vom 02.02.2010 - 25 U 4388/09
Der Rechtsschutzversicherer kann sich nicht auf Vorvertraglichkeit berufen, wenn der Versicherungsnehmer als Vermieter im Grundprozess nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter Schadensersatz wegen Nichtbeseitigung während der Mietzeit verursachter Schäden bei Auszug verlangt.

IBRRS 2010, 1034

BGH, Urteil vom 24.02.2010 - IV ZR 119/09
1. Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.*)
2. Für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ist nicht zwischen der Ausbildungs- und der Ausübungsphase zu unterscheiden. Ist der Versicherte nach abgeschlossener Ausbildung den Anforderungen seines Berufes nicht gewachsen, kann der Versicherer deshalb nicht geltend machen, er übe jetzt einen - verglichen mit der Tätigkeit als Auszubildender - anderen Beruf aus, dem er zu keiner Zeit "in gesunden Tagen" nachgegangen sei.*)

IBRRS 2010, 1023

BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08
1. Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif "ohne weiteres" zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation "ohne weiteres" ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.*)
2. Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) geltend macht, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umstanden "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)

IBRRS 2010, 0980

LG Dortmund, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 T 5/10
1. Zum Umfang der Deckungserweiterung einer Haftpflichtversicherung auf Mietsachschäden.
2. Die Benutzung eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich fällt nicht unter eine an sich vertragsgemäße, jedoch überbordende Nutzung (quantitative Abweichung), sondern unter eine schon ihrer Art nach falsche Benutzung der Mietsache (qualitative Abweichung), so dass dadurch verursachte Haftpflichtansprüche erfasst sind.

IBRRS 2010, 0893

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 331/08
Macht ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend, ist der kongruente Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns zu schätzen.*)

IBRRS 2010, 0876

LG München I, Urteil vom 30.04.2009 - 26 O 19450/08
Dringt Leitungswasser durch Haarrisse in der Duschwand in Wände und Mauerwerk ein, so handelt es sich nicht um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" und damit auch nicht um einen Versicherungsfall im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen.

IBRRS 2010, 0861

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 31/09
1. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über das Entstehen oder Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts als solches, so handelt es sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.
2. Anders ist es, wenn lediglich der Erfüllungsanspruch aus dem Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB) im Streit ist; in diesem Fall geht es um Kaufrecht, und der Mieter ist in seiner Eigenschaft als Käufer der Eigentumswohnung betroffen.
3. Setzt der Versicherungsschutz voraus, dass der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte in seiner speziellen Eigenschaft als Mieter betroffen ist, so kann er diesen Schutz nur im ersten Fall beanspruchen: der Deckungsschutz muss in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft stehen.

IBRRS 2010, 0829

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 5/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0824

BGH, Urteil vom 17.02.2010 - IV ZR 259/08
1. Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, fallen diese Voraussetzungen nicht schon dann weg, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt und noch keine regelmäßigen Einkünfte erzielt.*)
2. Insoweit reicht es aus, dass seine weitere Tätigkeit ernsthaft auf die Erzielung nachhaltiger und in diesem Sinne regelmäßiger Einkünfte gerichtet und nicht ohne nachvollziehbare Aussicht auf Erfolg ist.*)

IBRRS 2010, 0816

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0770

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010 - 12 U 167/09
Enthält ein Vertrag über eine Wohngebäudeversicherung auch eine Rohbauversicherung, so bestimmt sich bei einem den Rohbau betreffenden Versicherungsfall der für die Frage der Unterversicherung maßgebende Versicherungswert nach dem tatsächlichen Wert des Rohbaus unmittelbar vor dem Schadensfall.*)

IBRRS 2010, 0765

OLG Celle, Urteil vom 12.02.2009 - 8 U 175/08
Zur Auslegung einer individuell ausgehandelten Ausschlussklausel, mit der bei psychischer Erkrankung einem sog. Therapeutenhopping entgegengewirkt werden soll.*)

IBRRS 2010, 0723

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 129/09
1. Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.*)
2. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.*)
3. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
IBRRS 2010, 0722

BGH, Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 53/09
1. Zu den in § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB der Geheimhaltung unterworfenen Personen gehört auch ein selbständiger Versicherungsvertreter.*)
2. Bei einer privaten Personenversicherung sind nicht nur die vom Betroffenen preiszugebenden gesundheitlichen Daten geschützt. Auch der Umstand, dass ein Betroffener zur Absicherung bestehender oder künftiger gesundheitlicher Risiken finanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, unterfällt der Geheimhaltungspflicht, da er Auskunft über die persönliche, der Öffentlichkeit nicht zugängliche wirtschaftliche Lebensgestaltung des Versicherungsnehmers gibt.*)
3. Die Abtretung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters, der Personenversicherungen vermittelt, ist wegen der mit der Abtretung verbundenen Pflicht, dem Zessionar nach § 402 BGB die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung nötigen, jedoch der Geheimhaltung unterworfenen (§ 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB) Auskünfte zu erteilen, nach § 134 BGB nichtig (im Anschluss an BGHZ 115, 123, 124 ff. [Zahnarzt]; 122, 115, 117 ff. [Rechtsanwalt vor Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO]; BGH, Urteile vom 5. Dezember 1995 - X ZR 121/93, NJW 1996, 775 [Zahnarzt]; vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 37/96, NJW 1997, 188; vom 11. November 2004 - IX ZR 240/03, NJW 2005, 507 [jeweils zur Abtretung von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts vor Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO]; ferner Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 62/04, NJW 2005, 1505 [Arzt]).*)

IBRRS 2010, 0717

BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 36/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0678

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 127/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0657

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - IV ZR 24/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0652

BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08
Der Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks, der für dessen Betrieb aus dem Netz Strom entnimmt, ist Letztverbraucher i.S. des § 3 Nr. 25 EnWG und damit entgeltpflichtiger Netznutzer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 StromNEV.*)

IBRRS 2010, 0588

BGH, Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 33/09
Zu den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises bei der Feststellung von Brandursachen (hier: Brand einer Scheune nach dem Hantieren mit einem Feuerzeug).*)

IBRRS 2010, 0501

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - IV ZR 17/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0404

LG Köln, Urteil vom 25.03.2009 - 20 O 178/06
In der Bauleistungsversicherung nach den ABN/ABU 1995 hat der Versicherungsnehmer den unvorhergesehenen Eintritt des Versicherungsfalls darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Dem Versicherer obliegt aber die Substanziierungslast für das Fehlen der vom Versicherungsnehmer zunächst nur pauschal vorzutragenden Unvorhersehbarkeit.

IBRRS 2010, 0345

BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 195/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0290

OLG Bamberg, Urteil vom 08.10.2009 - 1 U 34/09
1. Es wird daran festgehalten, dass dem Gebäudeversicherer des Vermieters, dem der Regress gegen den (einfach) fahrlässig handelnden Mieter verwehrt ist, gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters auch dann ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG zusteht, wenn der Rückgriff nach dem Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer (RVA) ausgeschlossen ist (im Anschluss an Senat, Urteil vom 11.10.2007 - 1 U 114/07 -).*)
2. Als Anspruchsteller trägt der Gebäudeversicherer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. und somit auch für das Vorliegen lediglich einfacher Fahrlässigkeit des Mieters. Da jedoch die Feststellung des Verschuldensgrades der Gerichtsseite obliegt, genügt es insoweit, dass der Gebäudeversicherer einen Sachverhalt vorträgt (und erforderlichenfalls nachweist), der einen Schluss auf einen solchen Verschuldensgrad zulässt.*)
3. Soweit sich der Haftpflichtversicherer allerdings auf ein grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des bei ihm versicherten Mieters beruft, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast. Der Gebäudeversicherer ist in einem solchen Fall also nicht gehalten, die Möglichkeit eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens der Mieterseite auszuräumen.*)
IBRRS 2010, 0277

OLG Celle, Urteil vom 23.12.2009 - 3 U 144/09
1. Der Zweck der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil hinterlegten Sicherheit erfordert, dass der hinterlegte Betrag dem Vollstreckungsgläubiger nach Rechtskraft uneingeschränkt zur Verfügung steht.*)
2. Das Risiko, zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Sicherheit die Deckungspflicht aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag gegenüber dem Vollstreckungsschuldner falsch einzuschätzen, trägt allein der Haftpflichtversicherer.*)
IBRRS 2010, 0185

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2009 - 7 U 257/08
Lässt sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung wieder auf Verhandlungen ein, so ist die Verjährung nach § 203 Satz 1 BGB i.V.m. § 12 Abs. 2 VVG a.F. so lange gehemmt, bis der Versicherer erneut schriftlich entschieden hat.*)

IBRRS 2010, 0173

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.09.2009 - 7 U 257/08
Lässt sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung wieder auf Verhandlungen ein, so ist die Verjährung nach § 203 Satz 1 BGB i.V.m. § 12 Abs. 2 VVG a.F. so lange gehemmt, bis der Versicherer erneut schriftlich entschieden hat.*)

IBRRS 2010, 0107

OLG Koblenz, Urteil vom 30.10.2009 - 10 U 1407/08
1. Auch bei Überschreitung der Deckungsgrenze für Mietausfallschäden kann dessen weitergehender Ersatz vom Versicherer als Verzugsschadensersatz geschuldet sein.*)
2. Bei Nichtausschließbarkeit von Fremdbrandstiftung kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Brand durch den Mietgebrauch verursacht wurde und der Mieter deshalb gegenüber dem Vermieter zur Fortzahlung des Mietzinses verpflichtet war (Abrenzung zu BGHZ 66, 349).*)

IBRRS 2010, 0037

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2009 - 6s E 541/08
Zu den Voraussetzungen für die Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens wegen eines Verstoßes des Architekten gegen die Pflicht, sich in ausreichender Weise gegen Haftpflichtansprüche zu versichern (Fortführung der Rechtsprechung des Landesberufsgerichts, Beschluss vom 3. September 2008 6s E 1385/06.S ).*)

Online seit 2009
IBRRS 2009, 4038
OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.10.2008 - 7 U 186/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2009, 3993

OLG Celle, Urteil vom 09.07.2009 - 8 U 40/09
1. Ein Versicherungsnehmer führt den Versicherungsfall des Brandes eines Hauses objektiv und subjektiv grob fahrlässig herbei, wenn er selbst einen Holzofen im Dachgeschoss eines Hauses einbaut, dieser keinen genügenden Sicherheitsabstand zu einer mit einer Holzverlattung befestigten Rigipswand hat (10 und 12 cm Abstand des Rohres zur nächsten Latte), eine Abnahme durch den Schornsteinfegermeister nicht erfolgt ist, der Ofen mit Koks befeuert wird und der Versicherungsnehmer das Haus während des Betriebs des Ofens verlässt, so dass es dann infolge des ungenügenden Sicherheitsabstandes zu einem Brand kommt.*)
2. Ist ein derartiger Ofen durch den Versicherungsnehmer erst nach Antragstellung eingebaut worden, kommt auch eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung nach §§ 23, 25 VVG a.F. in Betracht.*)
