Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
10946 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 3000
VK Thüringen, Beschluss vom 29.06.2011 - 250-4002.20-2591/2011-E-004-EF
1. Nebenangebote sind unzulässig und nicht zu werten, wenn der "niedrigste Preis" das alleinige Zuschlagskriterium ist.
2. Für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB kommt es auf die übliche Sorgfalt bzw. übliche, durchschnittliche Kenntnisse an.

IBRRS 2013, 2984

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.06.2013 - 11 Verg 8/13
1. § 11 Abs. 3 VOF bezieht sich nicht auf das Angebot selbst sondern setzt voraus, dass ein rechtswirksames Angebot vorliegt. Auch im VOF-Verfahren darf die Nachforderung von Unterlagen nicht dazu führen, dass einem im Sinne der Leistungsbeschreibung unzureichenden Angebot durch nachträgliche Ergänzung zur Annahmefähigkeit verholfen wird.*)
2. Lassen die Vergabeunterlagen oder die auf Anfrage von Bietern erteilten Auskünfte der Vergabestelle keine eindeutige Auslegung im Sinne des Verständnisses des Bieters zu und ergibt sich ein Widerspruch, so trifft diesen eine Nachfrageobliegenheit.*)
IBRRS 2013, 2979

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2013 - 21.VK-3194-28/13
1. Fehlen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A geforderte Nachweise, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Vorschrift bezieht sich nur auf Nachweise, die bereits in den Vergabeunterlagen wirksam gefordert wurden und die mit dem Angebot vorzulegen waren.*)
2. Ist eine Forderung in den Vergabeunterlagen unklar gestellt, gehen diese Unklarheiten aufgrund des Transparenzgebotes und des Diskrimierungsverbotes zu Lasten der VSt und können den Bietern nicht angelastet werden.*)
3. Nach § 12 EG Abs. 2 Nr. 2 VOB/A müssen die Bekanntmachungen die geforderten Informationen enthalten, die für die Prüfung der Fachkunde verlangt werden. Auftraggeber können, wenn Eigenerklärungen der Unternehmen nicht ausreichend sind, Eignungsnachweise nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 VOB/A anfordern. Die Bekanntmachung muss jedoch erkennen lassen, welche Nachweise gefordert werden. Lediglich Einzelheiten dazu können noch in den Vergabeunterlagen konkretisiert werden. In den Vergabeunterlagen kann allenfalls bezüglich der Art der vorzulegenden Nachweise eine abweichende Regelung getroffen werden, wenn sich die Anforderungen verringern.*)
4. § 15 EG Abs. 2 VOB/A erfasst die Fallgestaltungen, in denen die Vergabestelle konkret die Nachlieferung/-reichung von Unterlagen und Angaben nach Abgabe der Angebote verlangt. Für diese Fälle sieht § 15 EG Abs. 2 VOB/A vor, dass dem Bieter zur Aufklärung bzw. zur Beibringung von Erklärungen und Angaben eine angemessene Frist gesetzt wird.*)
5. Die Bestimmung des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bezieht sich ausschließlich auf Nachweise, die dem Angebot schon bei Abgabe beizufügen waren. Folglich muss ein Bieter über diese Nachweise schon bei Angebotsabgabe verfügen. Sechs Tage sind ausreichend, wenn lediglich ein bereits vorhandener Nachweis noch vorgelegt werden muss, aber nicht, wenn ein solcher Nachweis gegebenenfalls noch zu beschaffen ist.*)

IBRRS 2013, 2974

VK Arnsberg, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 9/13
Auch im Rahmen einer Aufklärung nach Angebotsabgabe abgefragte Produkte müssen den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses in allen Details entsprechen. Sie können auch bei dem preiswertesten Angebot nicht beliebig oft ausgetauscht werden, weil dies einer unzulässigen Nachverhandlung entspräche.*)

IBRRS 2013, 2973

VK Arnsberg, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 09/13
Auch im Rahmen einer Aufklärung nach Angebotsabgabe abgefragte Produkte müssen den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses in allen Details entsprechen. Sie können auch bei dem preiswertesten Angebot nicht beliebig oft ausgetauscht werden, weil dies einer unzulässigen Nachverhandlung entspräche.*)

IBRRS 2013, 2956

VK Hessen, Beschluss vom 25.06.2013 - 69d-VK-13/2013
1. Bei aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbaren Verstößen ist die Rügepflicht gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB nur dann erfüllt, wenn der Bieter seine Rüge dem Auftraggeber getrennt von seinem Angebot bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zur Kenntnis bringt. Andernfalls ist eine Rüge, die dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot in demselben verschlossenen Briefumschlag vorgelegt wird, verfristet.*)
2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB.*)
3. Erkenntnisse, die sich aus Anlass der Prüfung behaupteter Rechtsverstöße aufdrängen, dürfen bei der Entscheidung der Vergabekammer nicht unberücksichtigt bleiben, wenn den Beteiligten dazu vorher rechtliches Gehör gewährt worden ist.*)

IBRRS 2013, 2933

VG Aachen, Urteil vom 14.05.2013 - 3 K 244/11
1. Dachdeckerarbeiten, die zwei unterschiedliche Dächer bzw. Dachformen (hier: Abdichtung eines Flachdachs und Eindeckung eines Satteldachs) betreffen, können in getrennten Losen vergeben werden.
2. Eine Beschränkte Ausschreibung ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen, namentlich aus Gründen der Dringlichkeit unzweckmäßig ist. Das Tatbestandsmerkmal der Dringlichkeit muss dabei objektiv gegeben sein und ist eng auszulegen, um den Ausnahmecharakter der Beschränkten Ausschreibung gegenüber dem Regelfall der Öffentlichen Ausschreibung zu wahren.
3. Dringlichkeit ist nicht gegeben, wenn das Vergabeverfahren unter einem Zeitdruck steht, den der öffentliche Auftraggeber selbst verursacht hat oder der ihm zumindest zuzurechnen ist.
IBRRS 2013, 2925

VGH Hessen, Beschluss vom 08.03.2013 - 9 A 827/12
Zum Vorbringen von Berufungszulassungsgründen bei mehreren selbständig tragenden Teilen der Urteilsbegründung und zur Sachverhaltsmitteilung beim Widerruf einer Subvention.*)

IBRRS 2013, 2924

VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 2-11/06
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die Erkennbarkeit ist auf die Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Antragstellers abzustellen. Bei der Konkretisierung dieses Maßstabes kommt es aber auch darauf an, ob der Bieter schon Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen hat und daher gewisse Rechtskenntnisse vorausgesetzt werden können, die bei einem unerfahrenen Unternehmen nicht vorhanden sind.
2. Die Vergabestelle ist nicht befugt, Eignungskriterien zweimal zu berücksichtigen. Sie ist vielmehr verpflichtet, die vorher bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu Grunde zu legen. Ein sog. Mehr an Eignung darf sie nicht berücksichtigen.
3. Wird das Kriterium der Fachkunde durch ein Kriterium der Leistungsfähigkeit ersetzt, ist dies schon deshalb unzulässig, weil alle (auch potenzielle) Bieter aufgrund der Vergabebekanntmachung für die Abgabe eines Teilnahmeantrages von anderen Wertungskriterien ausgehen mussten, als die Bieter, die letztendlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.

IBRRS 2013, 2912

OLG München, Beschluss vom 26.06.2013 - Verg 32/12
Die Einräumung von Options- oder Vertragsverlängerungsrechten führt nicht dazu, dass von der Kappungsgrenze von 48 Monaten (VgV § 3 Abs. 4 Nr. 2) abzusehen ist (Divergenz zu OLG Naumburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11, ibr-/vpr-online).

IBRRS 2013, 2911

OLG München, Beschluss vom 14.03.2013 - Verg 32/12
1. Erhält ein Bieter nach Angebotsabgabe von einem Dritten Informationen über den Inhalt des Angebots eines Mitbewerbers, liegt darin kein zum Angebotsausschluss führender Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip, weil durch diese Information das Angebot des Bieters nicht (mehr) beeinflusst wird.
2. Wird durch die Information eines Dritten das Angebot des Bieters nicht beeinflusst, ist der Bieter nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen des Informanten bekannt zu geben.

IBRRS 2013, 2907

BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 22.02
1. Regelungen hinsichtlich Marktorganisationswaren im Sinne von § 6 Abs. 1 MOG sind nur erzeugnis- oder produktbezogene Regelungen, nicht jedoch produktionsverfahrensbezogene Regelungen.*)
2. Eine Auflage, deren Nichterfüllung zum Widerruf eines Zuwendungsbescheides berechtigt, kann in der Weise mit dem Zuwendungsbescheid verbunden sein, dass sie als Leistungspflicht des Zuwendungsempfängers in einem öffentlich-rechtlichen Vertrage vereinbart wird, in welchem sich die Behörde im Gegenzug zum Erlass des Zuwendungsbescheides verpflichtet.*)

IBRRS 2013, 2906

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.09.2008 - 15 A 2328/06
Eine Beschränkte Ausschreibung ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen, namentlich aus Gründen der Dringlichkeit unzweckmäßig ist. Das Tatbestandsmerkmal der Dringlichkeit muss dabei objektiv gegeben sein und ist eng auszulegen, um den Ausnahmecharakter der Beschränkten Ausschreibung gegenüber dem Regelfall der Öffentlichen Ausschreibung zu wahren.

IBRRS 2013, 2888

OLG München, Beschluss vom 14.06.2013 - Verg 6/13
Bei einer Rücknahme des Antrags hat stets der Antragsteller die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen. Eine analoge Anwendung der Billigkeitsregelung des § 128 Abs. 3 GWB kommt nicht in Betracht, da eine Regelungslücke nicht festgestellt werden kann.

IBRRS 2013, 2882

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.06.2013 - 21.VK-3194-26/13
1. Wenn der öffentliche Auftraggeber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe keine oder zumindest keine hinreichenden Mindestanforderungen i.S.d. § 8 EG Abs. 2 Nr. 3 VOB/A genannt hat, sind etwaige Nebenangebote allein schon aus diesem Grund von der Wertung auszuschließen.*)
2. Lässt der Auftraggeber Nebenangebote zu, muss er mit Positiv- oder Negativkriterien den Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich die Nebenangebote bewegen sollen. Die Mindestbedingungen sollen nicht lediglich abstrakt bzw. inhaltsleer sein, sondern müssen sich auf den Beschaffungsvorgang und die konkrete Ausgestaltung von Nebenangeboten beziehen. Die Bieter müssen in der Lage sein, klar zu erkennen, was als Nebenangebot zugelassen ist. Es kann insbesondere nicht auf die Anforderungen zurückgegriffen werden, welche das Leistungsverzeichnis aufstellt.*)

IBRRS 2013, 2851

VK Thüringen, Beschluss vom 06.06.2013 - 250-4002-3584/2013-E-005-G
1. Zugelassene Nebenangebote dürfen nicht gewertet werden, wenn der Preis als einziges Zuschlagskriterium bekannt gemacht wurde.
2. Bei den Vergabeunterlagen geht es um Inhalte, nicht um Formalien. Lediglich formale Veränderungen der Formblätter des VHB Bund (hier: Weglassen der Vergabenummer und der Fußzeile "VHB-Bund-Ausgabe 2008-Stand Mai 2010") sind keine Änderung der Vergabeunterlagen, weil dadurch der Wille der Vergabestelle und der Vertragsgegenstand nicht verändert werden.
3. Die permanente Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung gehört jedenfalls dann nicht zu den Aufgaben eines (Bau-)Unternehmens, wenn diese noch keiner abschließenden Beurteilung unterliegt. Die Bieter müssen deshalb im Rahmen der üblichen Sorgfalt das vergaberechtliche Problem, ob Nebenangebote zulässig, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium bildet, nicht erkennen.
IBRRS 2013, 2848

VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2847

VK Hessen, Beschluss vom 24.03.2009 - 69d-VK-06/2009
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2846

VK Saarland, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 VK 13/2010
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2835

OLG München, Beschluss vom 13.06.2013 - Verg 1/13
1. Der Inhaber einer öffentlichen Baukonzession ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Der Begriff des Bauauftrags bzw. der Bauleistung nach § 99 Abs. 3 GWB umfasst das Bauen und Planen. Dabei steht es dem Auftraggeber frei, die Planung als Dienstleistungsauftrag getrennt auszuschreiben.
3. Baukonzessionäre sind bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen weder an die Vorschriften der VOF noch an die Vorschriften der VOB/A oder der VOL/A gebunden. Allerdings sind zumindest im Oberschwellenbereich die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Vergabe, dazu gehören die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots, einzuhalten. Aus dem Transparenzgebot folgt die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung.
4. Zur Frage, inwieweit ein Antrag nach § 101b Abs. 2 GWB infolge tatsächlicher, nicht aber rechtlicher Kenntnis von der fehlenden europaweiten Ausschreibung treuwidrig sein kann.*)
VPRRS 2013, 0869

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2008 - Verg 7/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2827

VK Hessen, Beschluss vom 29.07.2010 - 69d-VK-15/2010
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2818

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2013 - VK 3-35/13
Verweist der Bieter in seinem Aufklärungsschreiben zum einen auf die Geltung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen auf seine Zahlungsbedingung ("14 Tage ohne Abzug"), stellt dies eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar, so dass das Angebot des Bieters zwingend auszuschließen ist.
IBRRS 2013, 2812

KG, Urteil vom 08.12.2011 - 27 U 75/11
Richten die Parteien eines Bauvertrags nach einer verzögerten Vergabe zur Anpassung der Vergütung eine Arbeitsgruppe ein, deren Aufgabe es ist, die angepasste Vergütung "der Höhe nach" einvernehmlich zu bestimmen, ist die von der Arbeitsgruppe erzielte Einigung für beide Parteien rechtlich bindend.

IBRRS 2013, 2810

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 05/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2809

VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 5/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2807

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.07.2010 - 21.VK-3194-26/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2806

VK Hessen, Beschluss vom 05.09.2008 - 69d-VK-39/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2805

VK Südbayern, Beschluss vom 13.11.2012 - Z3-3-3194-1-41-07/12
1. Die Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 EG Abs. 1 VOL/A erfordert es u.a., dass die Abgabe eines Angebots durch einen Bieter in Unkenntnis der Konkurrenzangebote erfolgen muss. Kennt ein Bieter den Leistungsumfang und die Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell günstigere Angebote unterbreiten, sondern er braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen der Konkurrenz auszurichten. Die vergaberechtliche Rechtsprechung, der sich die Vergabekammer anschließt, sieht eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise eines Bieters im Sinne von § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A regelmäßig dann als verwirklicht an, wenn ein Bieter sein Angebot in Kenntnis des Angebots eines anderen Bieters erstellt. Der öffentliche Auftraggeber muss jedoch die Kenntnis des Bieters vom Inhalt des Konkurrenzangebots nachweisen, um hierauf einen Ausschluss stützen zu können.*)
2. Auch im Verhandlungsverfahren müssen die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts eingehalten werden. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Wenn die Abgabe eines Angebots zu einem Ausschlusstermin aufgefordert wird, ist damit die Phase der inhaltlichen Veränderungsvorschläge vorüber. Fordert ein Auftraggeber einen Bieter noch zweimal auf sein Angebot klarzustellen - ist dies keine zulässige Aufklärung mehr, vielmehr liegt hier eine Änderung der Verdingungsunterlagen vor.*)

IBRRS 2013, 2804

VK Hessen, Beschluss vom 08.09.2008 - 69d-VK-13/2007
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2803

VK Hessen, Beschluss vom 22.04.2008 - 69d-VK-13/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2796

OLG München, Beschluss vom 01.07.2013 - Verg 8/13
Bei der Ausschreibung von Restarbeiten eines vom Auftraggeber außerordentlich gekündigten Bauvertrages darf der öffentliche Auftraggeber bei der Prognose, ob der gekündigte Unternehmer zur ordnungsgemäßen Ausführung der Restarbeiten geeignet ist, die frühere konfliktreiche Vertragsabwicklung berücksichtigen.*)
IBRRS 2013, 2795

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2013 - VK 3-41/13
1. Eignungsanforderungen müssen grundsätzlich bereits in der Bekanntmachung angegeben werden.
2. Der Auftraggeber kann einen Bieter nicht aufgrund eines fehlenden Qualifikationsnachweises als ungeeignet ansehen, wenn er die Vorlage eines solchen Nachweises nicht ausdrücklich gefordert hat. Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn aus Sicht der mit einer Ausschreibung angesprochenen kundigen Fachfirmen, die als Ausschreibungsadressaten den objektiven Empfängerhorizont prägen, der Nachweis eines bestimmten Qualifikationserfordernisses völlig offenkundig ist (hier verneint).

IBRRS 2013, 2784

VK Bund, Beschluss vom 03.07.2007 - VK 3-64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2783

VK Bund, Beschluss vom 14.08.2000 - VK 2-18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2782

VK Sachsen, Beschluss vom 02.11.1999 - 1/SVK/19-99
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0847

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0846

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-06/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2780

EuGH, Urteil vom 11.07.2013 - Rs. C-576/10
Grundsätzlich ist die Richtlinie anwendbar, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht.

IBRRS 2013, 2779

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12
1. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.
2. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand unterliegt dessen ungeachtet im Interesse der Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb und der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.
3. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
IBRRS 2013, 2777

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.06.2013 - 1 VK 13/13
Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Referenzen müssen bereits in der Vergabebekanntmachung aufgeführt sein, da die Bewerber schon aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können müssen, ob für sie die Abgabe eines Angebots infrage kommt.

IBRRS 2013, 2766

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2001 - VK 2-42/00
1. Die Vergabestelle muss nicht berücksichtigte Bieter zehn Arbeitstage vor Zuschlagserteilung über ihre Ablehnung informieren.
2. Die Vorabinformation setzt voraus, dass die Angebote abschließend bewertet sind und ein Zuschlag erteilt werden kann.
3. Jedenfalls die sich in "unmittelbarer Nähe" des annehmbarsten Angebots befindlichen Bieter müssen die Umstände hinsichtlich der Wertung ihres Angebots vollständig erfahren.

IBRRS 2013, 2757

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2009 - VK 3-221/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2756

VK Bund, Beschluss vom 01.10.2009 - VK 3-172/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2755

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - VK 3-37/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2754

VK Bund, Beschluss vom 27.07.2009 - VK 2-99/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2753

VK Bund, Beschluss vom 12.02.2009 - VK 1-189/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2752

VK Bund, Beschluss vom 27.10.2009 - VK 1-179/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2751

VK Bund, Beschluss vom 16.12.2008 - VK 1-162/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2013, 2750

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2009 - VK 1-158/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
