Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
10941 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 0476
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010 - VK 2-9/10
1. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit grundsätzlich nicht angewandt werden.*)
2. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen das Vergaberecht im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters.*)
3. Der Bieter soll aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob er für die Abgabe eines Angebots in Frage kommt. Er muss sich anhand der Bekanntmachung überlegen können, ob er die geforderten Nachweise erbringen kann und auf welche Weise.*)
4. Bei einem vorgeschalteten Teilnahmeverfahren ist die Eignung grundsätzlich anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise zu prüfen.*)

IBRRS 2012, 0472

OLG München, Beschluss vom 24.01.2012 - Verg 16/11
1. Der Auftraggeber darf vor Ablauf der Beschwerdefrist den Zuschlag nicht erteilen. Die Beschwerdefrist erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Wochen. Sie beginnt mit Zustellung des Beschlusses der Vergabekammer.
2. Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig ist und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren nach § 128 Abs. 4 Satz 3 und 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose.

IBRRS 2012, 0471

OLG München, Beschluss vom 19.01.2012 - Verg 17/11
Ein Vertrag, in welchem eine Gemeinde einer Brauerei das Exklusivrecht einräumt, einen Festwirt bei einer von der Gemeinde veranstalteten Festwoche mit Bier zu beliefern und in welchem die Gemeinde ihrerseits sich dazu verpflichtet, dem Festwirt vertraglich aufzuerlegen, nur dieses Bier auszuschenken, stellt mangels Beschaffungsvorgang keinen öffentlichen Vertrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dar.*)

IBRRS 2012, 0468

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VgK-26/2011
1. Bei der Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB handelt es sich um eine Präklusionsregel unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben. Der Bieter soll Verfahrensfehler nicht auf Vorrat sammeln. Die Rügepflicht aus § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Bieters von den Tatsachen.
2. Der Preis ist nach dem deutschen Vergaberecht zwar das wichtigste, aber nicht das allein entscheidende Kriterium. Dazu kommen weitere Zuschlagskriterien wie etwa Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften usw.
3. Im Gegensatz etwa zu Lieferleistungen haben qualitative Aspekte bei Dienstleistungen immer auch Bezug zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieterunternehmens und damit zu Eignungskriterien im Sinne des § 6 Abs. 3 VOL/A. Daher ist ein striktes Auseinanderhalten im Einzelfall schwierig.
4. Gem. § 14 Abs. 3 VOL/A ist die gesamte Dokumentation des Vergabeverfahrens, einschließlich der Angebotsöffnung, vetraulich und sorgfältig zu behandeln, um etwa Konkurrenten keine Kenntnis der Angebotsinhalte vor der Zuschlagserteilung zu ermöglichen und somit einen unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Neben der direkten Weitergabe der Niederschruft stellen auch andere Angaben daraus, die in anderer Form, wie z.B. durch eine Presemittelung der Vergabestelle verlautbart werden, einen Verstoß gegen des Geheimhaltungsverbot der Niederschrift dar.

IBRRS 2012, 0466

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.09.2011 - VgK-36/2011
1. Die grds. auftraggeberschützende Norm des § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A entfaltet einen Bieterschutz nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.
2. Bieterschutz gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A ist gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.
3. § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A schützt auch den Wettbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.
4. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist eine Differenz zum nächsthöheren Gebot i.H.v. 20% als Orientierungshilfe angemessen.
5. Die 20% Schwelle ist jedoch nur als Indiz heranzuziehen. Etwa bei leistungsfähigeren Bietern kann es verschiedenste Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben. Solche Angebote sind im Sinne eines Wettbewerbs erwünscht, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung keine Zweifel bestehen.
6. Erscheint einem Auftraggeber der günstigste Preis zu niedrig, so hat er auf Aufklärung durch den Bieter hinzuwirken und darf nicht von unzureichend ermittelten Sachverhalten oder irrealistischen eigenen Vergleichszahlen ausgehen.

IBRRS 2012, 0464

VK Bund, Beschluss vom 08.07.2011 - VK 1-75/11
Nach § 19 Abs. 3 SektVO kann der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise grundsätzlich nachfordern. Das dem Auftraggeber hierbei zustehende Ermessen ist allerdings auf Null reduziert, wenn nach den Bewerbungsbedingungen die Nachforderung von "allen zu Preisen gehörigen Unterlagen" von vornherein ausgeschlossen ist. Liegt dem Angebot eines Bieters das geforderte Kalkulationsschlussblatt über die Gesamtangebotssumme nicht bei und sind die darin geforderten Angaben auch nicht den weiteren Angebotsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

IBRRS 2012, 0463

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.04.2010 - VK 1-4/10
Von der Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) derzeit kein Gebrauch gemacht werden.

IBRRS 2012, 0462

OLG Jena, Beschluss vom 23.12.2011 - 9 Verg 3/11
1. Entschließt sich ein öffentlicher Auftraggeber, Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des § 8 Abs. 1 PBefG europaweit auszuschreiben, so gehört die Frage, ob er zuvor geprüft hat, ob eine ausreichende Verkehrsbedienung durch eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen möglich ist, nicht zum Prüfungsumfang im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff. GWB (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011, VII Verg 48/10).*)
2. Weist die Vergabekammer einen Vergabenachprüfungsantrag ohne mündliche Verhandlung als unzulässig ab, rechtfertigt das in der Regel eine deutliche Herabsetzung der Verfahrensgebühr.*)

IBRRS 2012, 0460

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.02.2010 - VK 1-53/10
1. Sog. Cent-Preise rechtfertigen nur dann einen Ausschluss des Angebots, wenn nachweislich eine Mischkalkulation vorliegt oder Preise in Abweichung von der Kalkulation unvollständig angegeben werden.
2. Die Kalkulation ist Angelegenheit und Risiko des Bieters. Niedrig kalkulierte Preise führen grundsätzlich nicht zum Angebotsausschluss wegen Unzuverlässigkeit des Bieters. Ein Ausschlussgrund ist erst dann gegeben, wenn der Gesamtpreis des Angebots unauskömmlich ist.

IBRRS 2012, 0452

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10
1. Die Bemessung der Gebühr für ihre Amtshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer. Auszugehen ist hierbei vom Wert des Verfahrensgegenstands, unter dem Gesichtspunkt verminderten oder erhöhten personellen bzw. sachlichen Aufwands abgewandelt werden kann.*)
2. Gegen die Gebührenentscheidung der Vergabekammer findet die sofortige Beschwerde statt. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.*)

IBRRS 2012, 0451

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.04.2011 - 1 VK LVwA 18/09
1. Es ist ein unzulässiges ungewöhnliches Risiko, wenn bei einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren nur für die ersten zwei Jahre Kosten- und Leistungsverzeichnisse vorgesehen sind.*)
2. Es kann im Einzelfall unzulässig sein und bestimmte Bieter benachteiligen, das Vorhalten von Kapazitäten zu verlangen, soweit hierfür keine Kosten erstattet werden sollen.*)
3. Die Regelungen zu Angebotsfristen sind bieterschützend.*)

IBRRS 2012, 0442

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2011 - VgK-52/2011
1. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB kann erst dann entfallen, wenn die Zuschlagerteilung auf das Angebot der jeweiligen Antragstellerin von vornherein und offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. etwaige Gründe zum Ausschluss der Antragstellerin evident vorliegen.
2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Bei einem Vortrag "ins Blaue hinein" - nämlich ohne konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Vergaberechtsverstoß - ist dagegen die Vergabekammer von der Notwendigkeit einer Sachaufklärung von Amts wegen gem. § 110 Abs. 1 GWB entbunden.
3. Gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gilt ein Zeitraum innerhalb von ein bis drei Tagen.
4. Eine spätere, deutlich nach Ablauf der gesetzten Frist vorgebrachte Veränderung eines konkretisierten Angebotsinhaltes ist eine nachträgliche Änderung des Angebots und als solche gemäß § 18 Satz 2 VOL/A-EG nicht zulässig.
5. Die in § 18 VOL/A-EG enthaltene allgemeine Aufklärungsbefugnis ist mit einem Nachverhandlungsverbot verbunden. Sie soll die anderen Bieter davor schützen, dass einem Bieter die Gelegenheit eingeräumt wird, durch nachträgliche Änderung seines Angebots einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu erzielen.
6. Der öffentliche Auftraggeber ist bei einer geringen Abweichung (unter 20 %) nicht zur weiteren Aufklärung des Preises nach § 19 Abs. 6 VOL/A-EG als ungewöhnlich niedrig verpflichtet.

IBRRS 2012, 0441

VK Niedersachsen, Beschluss vom 28.07.2011 - VgK-27/2011
1. Die katholische Kirche in Deutschland ist weder institutioneller öffentlicher Auftraggeber i.S d. § 98 Nr. 1 GWB, noch ein solcher i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB.
2. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft sui generis ist die katholische Kirche eine juristische Person des öffentlichen Rechtes und kann daher in bestimmten Fällen funktionaler öffentlicher Auftraggeber i. S. des § 98 Nr. 5 GWB sein.
3. Bei einer Domsanierung handelt es sich am ehesten um die Errichtung einer Erholungs- oder Freizeiteinrichtung. Der Begriff der Freizeiteinrichtung gem. § 98 Nr. 5 GWB ist dabei als wertungsfreier Sammelbegriff für alle Orte zu verstehen, die von der überwiegenden Mehrzahl der Benutzer während deren Freizeit aufgesucht werden. Darunter fallen im Zweifel auch Orte der Religionsausübung, wenn sie zugleich die Funktion einer historisch oder kulturell bedeutsamen Stätte innehaben.
4. § 98 Nr. 5 GWB enthält keine Wertung, sondern ausschließlich die bundesgesetzliche Übernahme der europarechtlichen Definition von Baumaßnahmen im öffentlichen Interesse.

IBRRS 2012, 0427

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2011 - 1 VK LSA 58/10
1. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB verstößt nicht gegen höherrangiges europäisches Recht.*)
2. Der Zeitpunkt der inhaltlichen Kenntnisnahme von der anwaltlich aufbereiteten Infopost ist vorliegend mit dem Zeitpunkt des Erkennens der vermeintlichen Vergaberechtswidrigkeit des Auftraggeberverhaltens gleichzusetzen.*)
3. Es kann nicht von einer bloßen Verdachtsrüge gesprochen werden, wenn im Bekanntmachungstext die Zulassung von Nebenangeboten unter gleichzeitiger Festlegung des ausschließlichen Zuschlagskriteriums Preis angegeben ist und der Bieter diesbezüglich eine anwaltliche Infopost vorab erhalten hat.*)
4. Wenn die anwaltliche Beratung durch die anwaltliche Infopost bereits erfolgte, ist eine am sechsten Tag erfolgte Rüge nicht mehr unverzüglich.*)

IBRRS 2012, 0412

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 VK LSA 17/11
1. Die Verlängerung der Genehmigung nach § 15 RettDG SA ist gleichzeitig zumindest konkludent auch die Verlängerung der Verträge über die weitere Leistungserbringung.*)
2. Der Zeitraum der Verlängerung ist auch für den Streitwert als Vertragslaufzeit anzusetzen.*)

IBRRS 2012, 0411

VK Berlin, Beschluss vom 15.08.2011 - VK B 2-22/11
1. Eine Rüge, die im Rahmen des Angebots abgegeben wird, erfolgt innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe.*)
2. Rügen können nicht vorsorglich ausgesprochen werden.*)
3. Der rügende Bieter ist verpflichtet, das seinerseits Notwendige und Zumutbare zu tun, um die Klärung der vorgeworfenen Rechtsverstöße in jedem Stadium des Vergabeverfahrens effektiv voranzubringen. Hierzu kann es erforderlich sein, dass er zunächst allgemein vorgebrachte Einwände im Laufe eines Verhandlungsverfahrens konkretisiert.*)
4. Eine Rüge kann sich erledigen, wenn der ihr zugrunde liegende Verstoß im Verhandlungsgespräch ausgeräumt wird und der Bieter keine erneuten Einwände vorbringt.*)
5. Zum notwendigen Inhalt eines Informations- und Absageschreibens.*)

IBRRS 2012, 0386

VK Berlin, Beschluss vom 26.04.2011 - VK B 2-3/11
1. Zur Abgrenzung von Bauauftrag und Dienstleistungsauftrag.*)
2. Die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags hat die Vergabekammer, unabhängig von der Erfüllung der Rügeobliegenheiten, nach objektiven Kriterien und der objektiven Sachlage zu beurteilen.*)
3. Die fehlerhafte Wahl der Verdingungsordnung, die zur nationalen an Stelle einer europaweiten Ausschreibung führt, unterfällt der Rügepflicht, wenn sie aus den Verdingungsunterlagen erkennbar ist.*)

IBRRS 2012, 0383

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2011 - 15 Verg 2/11
1. Die Begriffe "Erklärungen und Nachweise" in § 19 VOL/A-EG sind weit zu verstehen. Deshalb können sämtliche (fehlenden) Angaben - mit Ausnahme der gesondert von § 19 Abs. 2 Satz 2 VOL/A-EG angesprochenen (wesentlichen) Preisangaben - nachgefordert werden.
2. Die Vergabestelle ist jedoch in Ausübung des ihr zukommenden Ermessens nicht gehindert, von einer Nachforderung abzusehen. Einen Anspruch auf die Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gewährt § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nicht.
3. Auch wenn die Vergabestelle das ihr im Rahmen des § 19 Abs. 2 VOL/A-EG eingeräumte Ermessen bei der Entscheidung über den Ausschluss nicht ausgeübt, ist der Ausschluss eines Angebots nicht vergaberechtswidrig, wenn der fehlenden Erklärung für die Wertung der Angebote ein besonderer Stellenwert zukommt.

IBRRS 2012, 0356

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
1. Die Einbeziehung eines Dritten in die Erfüllung der Aufgabe des bodengebundenen Rettungsdienstes durch den Aufgabenträger beruht nach dem RettDG LSA 2006 auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, der auch konkludent zustande kommen kann. Mit der Verlängerung einer Genehmigung nach § 11 RettDG LSA 2006 ist regelmäßig konkludent das Angebot verbunden, einen Auftrag zu den Konditionen des gesetzlich geregelten Beteiligtenmodells und im Rahmen der Genehmigung zu erteilen.
2. Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte nach dem im RettDG LSA 2006 geregelten Beteiligungsmodell ist keine Dienst-leistungskonzession.
3. Für die Antragsbefugnis in einem Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit von öffentlichen Aufträgen nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, ist es ausreichend, dass dem Antragsteller durch die beanstandete Direktvergabe die Chance zur Beteiligung an einer Ausschreibung genommen wird.
4. Für ein Nachprüfungsverfahren, welches die Feststellung der Unwirksamkeit eines oder mehrerer öffentlicher Aufträge nach § 101b GWB zum Gegenstand hat, gilt an Stelle der allgemeinen Regelung zur Antragsfrist in § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB die speziellere Regelung des § 101b Abs. 2 GWB.
5. Eine Ausnahme von der Verpflichtung des Aufgabenträgers zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens für die Erteilung eines Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes durch Dritte ergibt sich nicht aus § 15 Abs. 2 RettDG LSA 2010.

IBRRS 2012, 0311

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.2011 - 1 VK 60/11
1. Der allgemeine Grundsatz des "venire contra factum proprium" gilt auch im Vergabeverfahren und damit auch im Vergabenachprüfungsverfahren.
2. Statthafter Rechtsweg bei der Überprüfung von Beauftragung von Leistungen im Anwendungsbereich der VO 1370/07.

IBRRS 2012, 0306

VK Bund, Beschluss vom 15.12.2011 - VK 3-155/11
1. Die Auslegung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß §§ 133, 157 BGB analog nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen.
2. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht notwendigerweise bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung zu begründen; es genügt, wenn die Begründung unverzüglich nachgeholt wird.

IBRRS 2012, 0292

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 11/11
1. Negative Preisangaben sind nicht per se fehlende Preisangaben. Auch negative Preise sind grundsätzlich Preise.
2. Die Angabe negativer Preise stellt jedenfalls dann keine Mischkalkulation dar, wenn negative Preise bei Leistungspositionen angeboten werden, deren Ausführung zur teilweisen Nichterbringung anderer Leistungen führt, diese nicht erbrachten Leistungen aufgrund von Übermessungsregeln der VOB/C aber dennoch bei der Abrechnung zu berücksichtigen sind.

IBRRS 2012, 0261

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2011 - VgK-40/2011
1. Bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands hat der Auftraggeber grundsätzlich die volle Planungs- und Vertragsfreiheit hinsichtlich der von ihm gewünschten Bauleistung.
2. Dieser Freiheit sind Grenzen durch die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung und ggf. öffentlich-rechtlichen Anforderungen gezogen. Darunter fällt auch das Gebot der produktneutralen Ausschreibung.
3. Eine Ausnahme von dem Gebot der produktneutralen Ausschreibung kann gerechtfertigt sein, wenn europaweit kein anderes Unternehmen/Produkt existiert, das auf der Basis gesicherter Erkenntnis zur Auftragserfüllung in der Lage ist bzw. den Bedarf des Auftraggebers erfüllen kann. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast.

IBRRS 2012, 0253

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.09.2011 - VgK-42/2011
1. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus, etwa die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches oder wenn eine (konkrete) Wiederholungsgefahr in Bezug auf einen nach Auffassung des Antragstellers vor Erledigung begangenen Vergabeverstoß zu besorgen ist.
2. Sind an einem Verfahren lediglich zwei Bieter beteiligt hat und das Verfahren das Stadium kurz vor Erteilung des Zuschlags erreicht, besteht eine echte Chance auf Zuschlagserteilung, wenn der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt mit seinem Angebot auf Platz 1 stand. Damit ist ein Feststellungsinteresse gegeben.

IBRRS 2012, 0252

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2011 - Verg 35/11
1. Die Begründung einer Bietergemeinschaft durch mehrere Bieter in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zweck einer Teilnahme an der Ausschreibung ist nicht wettbewerbswidrig, solange sie nicht im Wettbewerb stehen.
2. Es werden ausnahmsweise auch Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen, die auch potentielle Wettbewerber sind, für wettbewerbsunschädlich gehalten, sofern - objektiv - die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.

IBRRS 2012, 0241

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2011 - VK 1-60/11
1. Der öffentliche Auftraggeber kann nicht dazu gezwungen werden, die Gründe für die Wahl bestimmter Zuschlagskriterien im Vergabevermerk detailliert niederzulegen.
2. Auch die Gründe für die Auswahl bestimmter Leistungsoptimierungskriterien sind der Nachprüfung durch die Vergabekammer entzogen.
3. Die zeitnahe Dokumentation des Vergabeverfahrens kann auch elektronisch erfolgen.

IBRRS 2012, 0238

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011 - VK 3-38/11
Die Nachreichungsregelung des § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009 ist auf fehlende Angebotsunterschriften nicht anwendbar.

IBRRS 2012, 0235

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.01.2009 - VK 32/08
Das Angebot eines Bieters ist auszuschließen, wenn es an dem erforderlichen Nachweis eines Ratings einer unabhängigen Rating-Agentur fehlt, obwohl dieser Nachweis unmissverständlich und unzweifelhaft bei Vorlage des Angebotes gefordert wurde.

IBRRS 2012, 0234

VK Hessen, Beschluss vom 15.01.2007 - 69d-VK-63/2006
1. Von einem Bieter mit seinem Angebot abgegebene Tariftreueerklärungen er-setzen die fehlenden, von der Vergabestelle geforderten Nachunternehmerer-klärungen nicht, weil deren Inhalt nicht deckungsgleich ist.*)
2. Sinn und Zweck einer Nachunternehmererklärung ist es, sicherzustellen, dass der Bieter mit der Leistung des Nachunternehmers verbindlich disponieren kann. Das ist auch dann der Fall, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Anspruch aus der Nachunternehmererklärung für die Bietergemeinschaft geltend machen kann.*)
3. Wenn die Erbringung eines von der Vergabestelle geforderten Nachweises objektiv unmöglich ist, ist die Forderung der Vergabestelle unbeachtlich.*)

IBRRS 2012, 0233

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2011 - VgK-46/2011
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0232

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2012 - Verg W 18/11
1. Es ist vergaberechtlich nicht zulässig, zunächst ein unvollständiges Angebot abzugeben und im Nachhinein nach Ausschluss des Angebotes wegen Unvollständigkeit geltend zu machen, es sei überhaupt nicht möglich gewesen, ein vollständiges Angebot einzureichen.
2. Dasselbe gilt für Beanstandungen, die dahin gehen, es sei nicht produktneutral ausgeschrieben worden bzw. die Leistungsbeschreibung sei in Ausrichtung auf das Produkt eines bereits im Vorhinein für den Zuschlag vorgesehenen Lieferanten formuliert.
3. Derartige Umstände muss der Bieter spätestens mit Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber beanstanden.
4. Bei einem nicht bzw. verspätet gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften kommt ein Einschreiten der Vergabekammer von Amts wegen nicht in Betracht.
5. Ist ein Nachprüfungsantrag bereits eingereicht, ist nicht erforderlich, einen später bekannt gewordenen Vergaberechtsverstoß unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Es reicht vielmehr aus, dass der Vergaberechtsverstoß gegenüber den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht wird.

IBRRS 2012, 0229

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2011 - VgK-47/2011
Verlangt die Vergabestelle von einem Bieter die Aufklärung des Angebotsinhalts und macht der Bieter keinerlei verwertbare Angaben, kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben.

IBRRS 2012, 0228

VK Niedersachsen, Beschluss vom 26.08.2011 - VgK-34/2011
1. Der Eindruck eines unangemessen niedrigen Preises kann aufgrund eines Vergleichs mit Preisen eingegangener Konkurrenzangebote, aber auch auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei wettbewerblicher Preisbildung - z. B. anhand früherer vergleichbarer Ausschreibungen - gewonnen werden.
2. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Bezugspunkt für die prozentuale Abweichung ist das nächst höhere Angebot.
3. Eine Vereinheitlichung dieser Werte ist allerdings nicht geboten. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bietet die 20%-Schwelle eine Orientierungshilfe.

IBRRS 2012, 0205

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.09.2011 - VgK-41/2011
Beim Betrieb eines Krankenhauses handelt es sich um eine im Allgemeininteresse liegende Tätigkeit nichtgewerblicher Art im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB. Krankenhäuser werden nicht mit der Absicht einer Gewinnerzielung betrieben, sondern zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung (vgl. KHG § 1). Dies gilt auch für privatrechtlich verfasste Krankenhäuser.

IBRRS 2012, 0203

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.11.2011 - VgK-51/2011
Eine Preisdifferenz von 8,5% zu dem nächst höheren Angebot führt nicht dazu, dass der Angebotspreis als unangemessen niedrig anzusehen ist.

IBRRS 2012, 0174

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2011 - Verg W 13/11
Das Akteneinsichtsrecht (§ 111 i.V.m. § 120 Abs. 2 GWB) ist auf entscheidungsrelevante Aktenbestandteile beschränkt.

IBRRS 2012, 0168

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2011 - Verg 92/11
1. Die Verabredung einer Bietergemeinschaft in Bezug auf eine Auftragsvergabe schließt im Allgemeinen die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten.
2. Nach bislang einhelliger nationaler Rechtsprechung werden Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen für wettbewerbsunschädlich gehalten, sofern - objektiv - die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen.
3. Solange es nicht vorgetragen worden ist, dass die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu einer Beteiligung an der Ausschreibung nicht imstande waren, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Eingehung der Bietergemeinschaft vergaberechtlich zu beanstanden ist. Daher ist es zur Wahrung des Primärrechtsschutzes der betroffenen Partei die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde geboten.

IBRRS 2012, 0158

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2011 - 1 VK 41/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0148

KG, Beschluss vom 23.06.2011 - 2 Verg 7/10
1. Der Auftraggeber kann auf Unterkostenangebote auch bei einem beachtlichen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Zuschlag erteilen, ohne dass sich Mitbieter auf die Verletzung der in erster Linie den Auftraggeber schützenden Vorschrift zur Preisangemessenheit berufen können.
2. Die Preisangemessenheitsprüfung entfaltet erst dann bieterschützende Wirkung, wenn für den Auftraggeber feststeht, dass er mit der Auftragserteilung wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen begünstigt oder ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben worden ist, Mitbewerber insgesamt vom Markt zu verdrängen.

IBRRS 2012, 0141

OLG Celle, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 Verg 9/11
Zur Frage der unzulässigen Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bei einer Ausschreibung zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen.*)

IBRRS 2012, 0096

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2011 - Verg W 3/11
1. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nicht vor, sondern nach der Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache erledigt, kann über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer nicht auf der Grundlage der Erfolgsaussichten nach billigem Ermessen entschieden werden. In einem derartigen Fall trifft die Kostenlast vielmehr den Antragsteller als Veranlasser des Verfahrens.*)
2. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen vor dem Beschwerdegericht ist dagegen über die Tragung der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.*)
3. Der Antragsteller hat auch dann die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach billigem Ermessen zu tragen, wenn der Auftraggeber nach Zurückweisung des vom Antragsteller gestellten Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde einen Vertrag mit dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abschließt und dieser Vertrag anschließend fristlos gekündigt wird.*)

IBRRS 2012, 0095

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.11.2011 - 21.VK-3194-36/11
1. Der Gesetzgeber macht keine Angaben über den konkreten Inhalt und den Umfang der Begründung für die Nichtberücksichtigung eines Bieters (§ 101a Abs. 1 GWB). Die Rechtsprechung legt dem Auftraggeber für den Umfang der Informationspflicht keine überspannten Anforderungen auf. Die Begründung für eine Nichtberücksichtigung kann auch durch eine knappe Information in einem vorformulierten Standardschreiben erfolgen. Aus der Information muss ein Bieter seine Stellung im Wettbewerb erkennen und die Chancen eines Nachprüfungsverfahrens einschätzen können.*)
2. Selbst ein unzureichend begründetes Informationsschreiben löst die Unwirksamkeitsfolge des § 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich nicht aus, solange ein effektiver Bieterrechtsschutz gewährleistet ist. Ist eine Vorabinformation rechtzeitig erfolgt, so hat der Bieter die Möglichkeit, sein subjektives Recht auf eine umfassende Information einzufordern und ggf. im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu erzwingen.*)

IBRRS 2012, 0093

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2011 - Verg W 4/11
1. Zielt der Nachprüfungsantrag darauf ab, eine weitere Durchführung des Vergabeverfahrens abzuwenden, ist das kein Rechtsschutzziel, welches mit dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren in zulässiger Weise verfolgt werden kann.*)
2. Hat der Antragsteller sich an der Ausschreibung nicht mit einem Angebot beteiligt und ist er nicht in der Lage und bereit, ein aussichtsreiches Angebot abzugeben, fehlt ihm im Nachprüfungsverfahren die Antragsbefugnis.*)

IBRRS 2012, 0092

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2011 - 21.VK-3194-38/11
1. Die Vergabestelle hat gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Ausgestaltung der Wertungskriterien steht dabei im billigen Ermessen der Vergabestelle, solange Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind.*)
2. Aus Gründen der Gleichbehandlung können nicht nach Abgabe der Honorarangebote zusätzliche "Sonderpunkte" eingeführt und damit die bekannt gemachte Höchstpunktzahl überschritten werden.*)

IBRRS 2012, 0074

KG, Beschluss vom 12.12.2011 - Verg 2/11
Hebt die Vergabestelle ein offenes Vergabeverfahren auf und führt sodann über den unveränderten Auftragsgegenstand ein Verhandlungsverfahren unter Nichtberücksichtigung eines Bieters aus dem offenen Vergabeverfahren durch und stellt daraufhin dieser Bieter einen Vergabenachprüfungsantrag in Bezug auf seine Nichtberücksichtigung im Verhandlungsverfahren, so entspricht die "Bruttoauftragsumme", auf die bei der Berechnung des Streitwertes dieses Vergabenachprüfungsverfahrens gemäß § 50 Abs. 2 GKG abzustellen ist, dem Preis den der Bieter in seinem Angebot im offenen Verfahren verlangt hat.*)

IBRRS 2012, 0039

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2007 - Verg 24/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2012, 0031

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2011 - VK 2 - 163/11
Eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen durch die ungenaue Übersetzung einer Anlage ins Englische darf sich nicht zum Nachteil der Bieter auswirken. Wird diese Ungenauigkeit im Rahmen der Beantwortung von Bieterfragen klargestellt, ist es Sache des Bieters eine Rüge zu erheben, wenn ihm die Änderung seines Angebots vor Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr möglich ist.

IBRRS 2012, 0028

OLG Jena, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09
1. Der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, ist in den Schutzbereich des zwischen Bauherrn und Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrags einbezogen.
2. Der Bauunternehmer haftet dem Eigentümer des Nachbargrundstücks für Schäden, die er an diesem Grundstück infolge der Baumaßnahme verursacht hat.

IBRRS 2012, 0010

OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 - 13 Verg 3/11
1. Bewerbungsbedingungen, die vorsehen, dass Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt einzureichen sind und, dass das Angebot andernfalls ausgeschlossen wird, sind mit § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unvereinbar.
2. § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist auf Eignungserklärungen und -nachweise im Rahmen der formalen Eignungsprüfung analog anzuwenden.

Online seit 2011
IBRRS 2011, 5310
VK Münster, Beschluss vom 20.10.2011 - VK 13/11
1. Es entspricht dem billigem Ermessen einen Antragsteller dann nicht mit den Verfahrenskosten zu belasten, wenn auf seinen Nachprüfungsantrag hin die Vergabestelle Korrekturen an den Ausschreibungsunterlagen vornimmt, oder wenn von vornherein klar ist, dass sein Antrag zulässig und begründet sein wird.
2. Ein Antragsteller, der seinen Antrag zurück nimmt, um den Weg für eine Wiederholung der Vergabe oder für eine erneute Wertung frei zu machen, kann nicht auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen.
3. Nimmt jedoch der Antragsteller seinen Antrag deswegen zurück, weil er einsieht, dass er die zulässigen Vergabebedingungen nicht erfüllt, dann hat er auch die Kosten zu tragen.
