Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
58 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2021
IBRRS 2021, 1903
Bauvertrag
OLG Schleswig, Urteil vom 07.04.2021 - 12 U 147/20
1. Ein Verbraucher, in dessen BGB-Bauvertrag im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen (vorzeitige) Abschlagszahlungen vereinbart werden sollten, hatte gem. § 632a Abs. 3 BGB a.F. bzw. hat heute gem. § 650m Abs. 2 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der gesamten vereinbarten Vergütung.*)
2. Sieht ein Zahlungsplan in einem BGB-Bauvertrag Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, aber keine Sicherheitengestellung vor, ist ein solcher Zahlungsplan gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BGH, IBR 2013, 29).*)
3. Die Klausel ist darüber hinaus auch nach § 309 Nr. 3 BGB unwirksam, ...
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IBRRS 2021, 1726
Bausicherheiten
OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2021 - 24 U 198/20
1. Ein Verbraucherbauvertrag i.S.d. § 650i Abs. 1 1. Alt. BGB kann auch bei gewerkeweiser Vergabe vorliegen, wenn die Beauftragung zeitgleich oder in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Gebäudes erfolgt, die Erstellung eines neuen Gebäudes für den Unternehmer ersichtlich ist und die Gewerke zum Bau des neuen Gebäudes selbst beitragen.*)
2. Ein Teilurteil darf nicht erlassen werden, wenn es die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen schafft. Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht oder Rechtsmittelgericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Hauptantrag eine Bauhandwerkersicherung im Sinne des § 650f BGB und mit dem Hilfsantrag Zahlung restlichen Werklohns begehrt wird, wenn wegen der Ausnahmeregelung des § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB im Rahmen des Hilfsantrages über die Verbraucherbauvertragseigenschaft des geschlossenen Werkvertrags zu entscheiden ist und im Rahmen des Hilfsantrags im Hinblick auf die Frage des vertraglich vereinbarten Vertragssolls die Auslegungsregel des § 650k Abs. 2 BGB Anwendung finden kann.*)
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IBRRS 2021, 1226
Bauvertrag
OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 - 28 U 7186/20 Bau
1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.
2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.
3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.
4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.
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IBRRS 2021, 1225
Verbraucherbauvertrag
OLG München, Beschluss vom 22.02.2021 - 28 U 7186/20 Bau
1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.
2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.
3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.
4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.
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Online seit 2020
IBRRS 2020, 3817
Bausicherheiten
LG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 212 O 24/20
1. Eine natürliche Person ist ein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er ein Rechtsgeschäft überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken abschließt.
2. An der Qualifikation als Verbraucher ändert es nichts, wenn der Auftraggeber das Objekt für den Betrieb eines Gewerbebetriebs an einen Dritten vermietet. Bei der Verwaltung eigenen Vermögens durch Immobilienverwaltung entfällt die Verbrauchereigenschaft erst dann, wenn die Vermietung selbst einen eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
3. Ein Vertrag über Bauarbeiten ist ein Verbraucherbauvertrag, wenn es sich um einen Vertrag zum Neubau eines Gebäudes handelt. Auch bei der Vergabe von Einzelgewerken liegt ein Verbraucherbauvertrag vor.
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Online seit 2019
IBRRS 2019, 3784
Verbraucherbauvertrag
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.10.2019 - 5 U 72/19
1. Zur Anwendbarkeit des § 649 BGB a.F. (jetzt § 648 BGB) auf einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16, IBRRS 2019, 1472).*)
2. Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers, der an einem Messestand einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens geschlossen hat (Anschluss EuGH, IBR 2019, 103, und BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16, IBRRS 2019, 1472).*)
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Online seit 2018
IBRRS 2018, 3754
Verbraucherbauvertrag
EuGH, Urteil vom 07.08.2018 - Rs. C-485/17
Der Messestand eines Unternehmers, an dem der Unternehmer seine Tätigkeiten an wenigen Tagen im Jahr ausübt, fällt unter den Begriff „Geschäftsräume“, wenn in Anbetracht aller tatsächlichen Umstände rund um diese Tätigkeiten und insbesondere des Erscheinungsbilds des Messestands sowie der vor Ort auf der Messe selbst verbreiteten Informationen ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher vernünftigerweise damit rechnen konnte, dass der betreffende Unternehmer dort seine Tätigkeiten ausübt und ihn anspricht, um einen Vertrag zu schließen.
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IBRRS 2018, 3028
Verbraucherbauvertrag
BGH, Urteil vom 30.08.2018 - VII ZR 243/17
1. Ein Vertrag über die Herstellung und Lieferung einer an ein bestehendes Haus angepassten Aufzugsanlage ist ein Werkvertrag.
2. Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. (= § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) gilt jedenfalls regelmäßig nicht für Werkverträge nach § 631 BGB.*)




