Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
744 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 1449
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 30.01.2008 - X ZR 107/04
Der wirksamen Inanspruchnahme des Prioritätsrechts steht es nicht entgegen, dass in dem auf die Nachanmeldung erteilten Patent eine technische Wirkung beansprucht ist, die in der Prioritätsanmeldung nicht angegeben ist, wenn die Erzielung der Wirkung aus der Sicht des Fachmanns bei der Nacharbeitung der offenbarten Erfindung selbstverständlich erscheint.*)
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IBRRS 2008, 1437
Sachverständige
BGH, Urteil vom 12.02.2008 - X ZR 153/05
1. Aufgabe des Sachverständigen ist die Vermittlung von Fachwissen zur richterlichen Beurteilung von Tatsachen und im Patentverletzungsprozess insbesondere die Vermittlung derjenigen fachlichen Kenntnisse, die das Gericht benötigt, um die geschützte technische Lehre zu verstehen und den diese Lehre definierenden Patentanspruch unter Ausschöpfung seines Sinngehalts selbst auslegen zu können. Das Verständnis des Sachverständigen vom Patentanspruch genießt als solches bei der richterlichen Auslegung grundsätzlich ebenso wenig Vorrang wie das Verständnis einer Partei (Fortführung von BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung).*)
2. Allein aus Ausführungsbeispielen darf nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden, als es dessen Wortlaut für sich genommen nahelegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll.*)
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IBRRS 2008, 1347
Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 19.01.2007 - 10 U 53/06
Benutzt ein Makler ein "Haus & Grund"-Kennzeichen, so besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen der "Haus & Grund"-Organisation, da es an identischen Waren oder Dienstleistungen fehlt. Wer die "Haus & Grund"-Organisation kennt, weiß, dass sie keine Maklerdienste anbietet. Wer die Organisation nicht kennt, unterliegt keiner Verwechselung.
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IBRRS 2008, 1221
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 04.12.2007 - X ZR 102/06
1. Bei Abschluss eines Lizenzvertrages über die unbeschränkt in Anspruch genommene Diensterfindung ist der Vergütungsanspruch des Erfinders - gegebenenfalls vorläufig - festzustellen oder festzusetzen.*)
2. Kommt eine Feststellung nicht zustande und unterlässt der Arbeitgeber eine Festsetzung, kann der Erfinder auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Vergütung klagen.*)
3. Der festzusetzende Vergütungsanspruch kann ausnahmsweise auf Null reduziert sein, wenn die vorbehaltlose Aufgabe des Nutzungsrechts durch den Lizenznehmer ohne Reduzierung der von ihm zu zahlenden Lizenzgebühren den Schluss zulässt, dass der Lizenznehmer der lizenzierten Erfindung keinen wirtschaftlichen Wert beigemessen hat.*)
4. Muss sich der Arbeitgeber für die Aufgabe des Nutzungsrechts des Lizenznehmers Beschränkungen bei der zukünftigen Verwertung der Diensterfindung unterwerfen, kann dies gegen die Annahme sprechen, der Erfindung sei kein wirtschaftlicher Wert beigemessen worden.*)
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IBRRS 2008, 1216
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 24/05
Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 Abs. 6 MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist.*)
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IBRRS 2008, 1204
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 25.10.2007 - I ZR 18/05
Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungskräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Gesamteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinreichende Kennzeichnungskraft erlangt hat; ein für die Eintragung der Form als im Verkehr durchgesetzte Marke nach § 8 Abs. 3 MarkenG genügender Kennzeichnungsgrad ist dafür nicht erforderlich.*)
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IBRRS 2008, 1201
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 162/04
1. Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine konkrete Dienstleistung bezeichnet wird, die aus ihm stammt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr bei Dienstleistungen daran gewöhnt ist, dass diese häufiger als Waren mit dem Unternehmensnamen gekennzeichnet werden.*)
2. Der für eine Drittbenutzung i.S. des § 26 Abs. 2 MarkenG erforderliche Fremdbenutzungswille setzt allein voraus, dass der Dritte sich bewusst ist, eine fremde Marke zu benutzen.*)
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IBRRS 2008, 1200
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 11.03.2008 - X ZB 5/07
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des als Patentinhaber im Register Eingetragenen wird die danach ablaufende Frist zur Zahlung einer fälligen Jahresgebühr nicht unterbrochen.*)
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IBRRS 2008, 1112
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - X ZB 4/07
Eine Rückerstattung fälliger gezahlter Jahresgebühren kommt grundsätzlich nicht in Betracht.*)
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IBRRS 2008, 1058
Architekten und Ingenieure
LG München I, Urteil vom 20.12.2007 - 7 O 20567/07
Die Gestaltung der Außenfassade eines Bauwerks genießt als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz. Auch wenn einzelne Elemente einer Fassade nicht schutzfähig sind, wird jedoch der Kombination der Gestaltungselemente Urheberrechtsschutz zugebilligt.
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IBRRS 2008, 1042
Architekten und Ingenieure
LG München I, Urteil vom 20.12.2007 - 7 O 22578/07
Die Gestaltung der Außenfassade eines Bauwerks genießt als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz. Auch wenn einzelne Elemente einer Fassade nicht schutzfähig sind, wird jedoch der Kombination der Gestaltungselemente Urheberrechtsschutz zugebilligt.
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IBRRS 2008, 1012
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 19.07.2007 - I ZB 57/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 1003
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZR 251/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0999
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - I ZB 121/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0982
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 134/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0868
Architekten und Ingenieure
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2005 - 4 U 10/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0818
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 23.01.2007 - X ZB 3/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0815
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 15.02.2007 - I ZB 46/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0780
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 13.11.2007 - VI ZR 269/06
1. Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer \"vorbeugenden\" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder \"kerngleiche\" Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden.*)
2. Vielmehr erfordert die Prüfung der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne Einwilligung des Abgebildeten in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre, wobei die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spielen kann.*)
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IBRRS 2008, 0672
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 27.03.2007 - X ZR 130/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0619
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 160/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0590
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - X ZB 13/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0571
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 04.12.2007 - X ZR 69/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0442
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 52/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0427
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 27.07.2004 - X ZB 38/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0418
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 24.07.2007 - X ZR 5/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0397
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - X ZR 65/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0318
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - I ZR 94/05
Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.*)
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IBRRS 2008, 0276
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 16.10.2007 - X ZR 182/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0210
Architekten und Ingenieure
OLG München, Urteil vom 06.09.2007 - 6 U 5041/06
Passt sich der Erweiterungsbau an die vorhandene Bebauung an und wird durch die Erweiterung der Bestand der Anlage nicht verändert, so liegt keine Entstellung des Architektenwerks im Sinne von § 14 UrhG durch die Erweiterung vor.
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IBRRS 2008, 0166
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 30.10.2007 - X ZB 18/06
Für den Einspruch gegen ein deutsches Patent bedarf es auch dann keines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses, wenn das Patent wegen des Doppelschutzverbots im Hinblick auf die bestandskräftige Erteilung eines europäischen Patents keine Wirkung mehr hat.*)
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IBRRS 2008, 0128
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - X ZB 1/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2008, 0059
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - X ZR 100/07
Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist beträgt auch im Patentnichtigkeitsverfahren einen Monat (Fortführung des Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus).*)
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IBRRS 2008, 0033
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 13.09.2007 - I ZR 33/05
1. Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.*)
2. Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unterlassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.*)
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IBRRS 2008, 0032
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 100/05
Ein Muster (hier: Fassaden- und Dacheindeckungsplatten) kann auch dann eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwendet, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingte Nachteile von vornherein ausscheidet.*)
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IBRRS 2008, 0013
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 28.06.2007 - I ZR 132/04
Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren Zeichen überein, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne führen.*)
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IBRRS 2008, 0008
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04
1. Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sich der Originalhersteller dem Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels in einer neuen Verpackung nicht unter Berufung auf sein Markenrecht widersetzen kann, weil sich dessen Ausübung als eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. von Art. 30 Satz 2 EG darstellt, gelten auch dann, wenn der Markeninhaber für dasselbe Produkt im Inland und im Ausland unterschiedliche Marken verwendet und gegen den Vertrieb des parallelimportierten Arzneimittels im Inland unter der im Ausland verwendeten Bezeichnung aus seiner inländischen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr vorgeht.*)
2. Für die Prüfung, ob das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür erfüllt ist, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht widersetzen kann, kommt es nur auf das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachte Warenexemplar an und nicht auf mit diesem identische oder ähnliche Waren.*)
Vertreibt der Markeninhaber ein Arzneimittel im Inland und im Ausland unter unterschiedlichen Marken, so ist, wenn der Parallelimporteur die im Ausland verwendete, im Inland aber bislang nicht geschützte Bezeichnung für sich im Inland als Marke eintragen lässt und das Arzneimittel unter dieser Bezeichnung (weiter-)vertreibt, eine unlautere Mitbewerberbehinderung nur gegeben, wenn zur Kenntnis von der Benutzung im Ausland besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Parallelimporteurs als wettbewerbswidrig erscheinen lassen.*)
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Online seit 2007
IBRRS 2007, 5021
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 147/04
1. Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.*)
2. Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.*)
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IBRRS 2007, 5018
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 18.09.2007 - X ZR 167/05
1. Die Regelung in § 42 Nr. 1 ArbNErfG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 18. Januar 2002 (BGBl. 2002 I S. 414) hält sich im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG.*)
2. Die Regelung der "positiven Publikationsfreiheit" des Hochschullehrers in § 42 Nr. 1 ArbNErfG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 18. Januar 2002 (BGBl. 2002 I S. 414) verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 3 GG.*)
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IBRRS 2007, 4964
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - I ZB 37/04
1. Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.*)
2. Der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.*)
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IBRRS 2007, 4960
Prozessuales
BGH, Urteil vom 16.10.2007 - X ZR 226/02
1. Wird von mehreren, ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschreibenden Merkmalen nur eines in den Patentanspruch aufgenommen, das die mit dem Ausführungsbeispiel erzielte technische Wirkung angibt, liegt darin auch dann keine unzulässige Erweiterung, wenn ein anderer Weg zur Erzielung derselben Wirkung nicht offenbart ist.*)
2. Wer dem Patentnichtigkeitsverfahren auf Seiten des Klägers beitritt, gilt als Streitgenosse des Klägers (Abweichung vom Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382, 387 - Schere).*)
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IBRRS 2007, 4959
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 11.09.2007 - X ZR 27/04
1. Zur Auslegung eines auf Stahlbleche verschiedener Härtekategorien gerichteten Sachanspruchs.*)
2. Die Anwendung eines bekannten Verfahrens zur Herstellung eines Erzeugnisses (hier: eines Stahlblechs bestimmter Härtekategorie) auf ein gleichartiges Erzeugnis (hier: ein Stahlblech anderer Härte) ist nahegelegt, wenn aus fachmännischer Sicht Veranlassung besteht, das Verfahren hierfür zu erproben und die Verfahrensparameter dabei mit begründeter Erfolgsaussicht auf das gewünschte Ergebnis abzustimmen.*)
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IBRRS 2007, 4913
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 04.10.2007 - X ZB 21/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2007, 4835
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - 4 Ni 39/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2007, 4834
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 92/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2007, 4737
Sachverständige
LG Hamburg, Urteil vom 14.03.2007 - 308 O 730/06
1. Eine Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse lässt sich nicht daraus ableiten, dass diese bestimmte Verwendung branchenüblich ist und der Rechteinhaber von dieser Verwendung Kenntnis hatte und keinen Vorbehalt geäußert hat.*)
2. Die Annahme einer Nutzungsrechtsübertragung durch schlüssiges Verhalten scheitert mit der Zweckübertragungsregel dann, wenn die streitige Nutzungshandlung für die Erreichung des Vertragszweckes nicht unbedingt erforderlich war.*)
3. Es ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Rechteinhaber auf seine formal bestehende Rechtsposition beharrt und diese gerichtlich geltend macht.*)
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IBRRS 2007, 4655
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - X ZR 32/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2007, 4614
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 173/04
1. Das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht widersetzen kann, gilt nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung der Ware erfolgt, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586 Tz. 38 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).*)
2. Ist das Umpacken des parallelimportierten Arzneimittels erforderlich, weil die Originalpackung mehr Tabletten enthält, als im Inland verschreibungsüblich sind, so betrifft auch die Frage, ob für den Vertrieb eines Teils des Inhalts die Originalverpackung zu verwenden ist, die Art und Weise des Umpackens.*)
3. Zur Frage der Schädigung des Rufs der Marke bei Verwendung eines vom Parallelimporteur neu gestalteten Packungsdesigns.*)
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IBRRS 2007, 4606
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 94/04
1. Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat.*)
2. Zwischen Schokolade und Schokoladenwaren einerseits und einem Milchdessert andererseits besteht durchschnittliche Warenähnlichkeit.*)
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IBRRS 2007, 4605
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05
Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.*)
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