Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
744 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IBRRS 2009, 1194
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 167/06
1. Ob ein bekanntes Klagekennzeichen (hier: Klagemarke und Firmenschlagwort "METRO") in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: METROBUS) eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, kann maßgeblich von dem jeweiligen Produktbereich und Dienstleistungssektor abhängen, in dem das angegriffene Zeichen benutzt wird.*)
2. Zwischen einem bekannten Klagekennzeichen und einem zusammengesetzten Zeichen ist eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens ausgeschlossen, wenn der Verkehr das angegriffene Zeichen als Gesamtbegriff mit einem eigenständigen Sinngehalt auffasst und den mit dem Klagekennzeichen identischen Wortbestandteil in dem zusammengesetzten Zeichen deshalb nicht als Stammbestandteil einer Zeichenserie ansieht.*)
3. Zwischen einem Handelsunternehmen und einem produzierenden Unternehmen kann die für die Annahme einer Verwechslungsgefahr i.S. von § 15 Abs. 2 MarkenG erforderliche Branchennähe gegeben sein, weil der Verbraucher, der eine dem Unternehmenskennzeichen des Handelsunternehmens entsprechende Marke auf einem Produkt vorfindet, zu dem Schluss gelangen kann, es bestünden zumindest wirtschaftliche Verbindungen des Produzenten zu dem Händler.*)
Volltext
IBRRS 2009, 1072
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 09.10.2008 - I ZR 139/07
Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: "pcb" als Abkürzung von "printed circuit board"), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: "pcbpool") auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift "Anzeigen" eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.*)
Volltext
IBRRS 2009, 1067
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 09.10.2008 - I ZR 30/07
Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift "Anzeigen" eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.*)
Volltext
IBRRS 2009, 1060
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - Xa ZB 24/07
1. Die Regelung des § 25 Abs. 4 PatG erfasst nur solche Fälle, in denen den (auswärtigen) Patentinhaber nach § 25 Abs. 1 PatG die Obliegenheit trifft, einen Inlandsvertreter zu bestellen.*)
2. Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Patentamts setzt in Nebenverfahren (hier: Antrag auf Löschung eines Vertreters im Patentregister) nicht voraus, dass der Beschwerdeführer Verfahrensbeteiligter im Hauptverfahren ist.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0990
Urheber- und Immaterialgüterrecht
OLG Köln, Beschluss vom 28.08.2008 - 6 W 110/08
1. Die Anforderungen an die Schöpfungshöhe sind bei einer engen Anlehnung des Leitsatzes an die Gerichtsentscheidung nur relativ niedrig anzusetzen.
2. Eine eigenschöpferische Leistung ist gegeben, wenn der Verfasser die Entscheidungsgründe in der hierfür nötigen knappen, aber präzisen Formulierung eines Leitsatzes einfasst, ohne dass dieser sich etwa in einer wörtlichen Wiedergabe der gerichtlichen Gründe erschöpft.
Volltext
IBRRS 2009, 0984
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - X ZB 22/07
Jedenfalls dann, wenn das sich einer Datenverarbeitungsanlage bedienende Verfahren in den Ablauf einer technischen Einrichtung eingebettet ist (wie etwa bei der Einstellung der Bildauflösung eines Computertomografen), entscheidet über die Patentierung nicht das Ergebnis einer Gewichtung technischer und nichttechnischer Elemente. Maßgebend ist vielmehr, ob die Lehre bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dient.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0978
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 62/06
1. Der Inhaber eines Kopierladens hat die nach § 54a Abs. 2, § 54d Abs. 2 UrhG (F: 25.7.1994) geschuldete urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung durch Kunden ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht geschützte Werke zu vervielfältigen.*)
2. Verwertungsgesellschaften dürfen sich zur Geltendmachung der nach § 54h Abs. 1 UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche eines Inkassounternehmens bedienen.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0917
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.12.2008 - I ZR 63/06
1. Hat eine Partei, die sowohl Revision als auch vorsorglich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, mit der Rechtsmittelschrift und weiteren Anträgen nur um Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgesucht, so kann die Auslegung der Anträge auf Fristverlängerung anhand der Umstände des Einzelfalls ergeben, dass damit schlüssig auch um Verlängerung der Frist zur Begründung der Revision nachgesucht worden ist.*)
2. Ein Unternehmer, der im Inland Waren mit der Marke des Markeninhabers in dessen Auftrag versieht, ist nach Eintragung der Marke ohne besonderen Anlass nicht zu fortlaufenden Markenrecherchen über mögliche Löschungsverfahren verpflichtet.*)
3. Wird neben einer GmbH auch deren Geschäftsführer wegen Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung auf Herausgabe in Anspruch genommen, muss der Kläger im Prozess darlegen und gegebenenfalls beweisen, was der Geschäftsführer in seiner Person i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2 BGB erlangt hat.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0913
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - I ZR 125/07
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?*)
Volltext
IBRRS 2009, 0869
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - I ZB 30/06
Der Beurteilung, ob ein Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen über hinreichende Unterscheidungskraft verfügt, ist das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eintragung des Zeichens als Marke zugrunde zu legen. Ist für den Anmelder bereits ein identisches Zeichen für dieselben Waren oder Dienstleistungen eingetragen, so sind deshalb keine anderen, insbesondere keine noch geringeren Anforderungen an das Vorliegen der Unterscheidungskraft zu stellen als sonst.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0817
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 09.12.2008 - X ZR 124/05
Allein aus dem Fehlen eines Merkmals in einer Zeichnung einer Patentschrift kann nicht geschlossen werden, dass es zur patentgemäßen Lehre gehört, dass dieses Merkmal nicht vorhanden ist.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0793
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 16.12.2008 - X ZR 89/07
1. Die Beurteilung, ob der Gegenstand eines Patents durch eine Vorveröffentlichung neuheitsschädlich getroffen ist, erfordert die Ermittlung des Gesamtinhalts der Vorveröffentlichung. Maßgeblich ist, welche technische Information dem Fachmann offenbart wird. Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird (Fortführung des Sen. Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407 - Fahrzeugleitsystem).*)
2. Offenbart kann auch dasjenige sein, was im Patentanspruch und in der Beschreibung nicht ausdrücklich erwähnt ist, aus der Sicht des Fachmanns jedoch für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf, sondern "mitgelesen" wird. Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient, nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs, lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (Fortführung von BGHZ 128, 270 - Elektrische Steckverbindung).*)
3. Mit der Offenbarung einer chemischen Strukturformel sind die unter diese Formel fallenden Einzelverbindungen grundsätzlich noch nicht offenbart (Fortführung von BGHZ 103, 150 - Fluoran).*)
Volltext
IBRRS 2009, 0724
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 30.10.2006 - PatAnwZ 1/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0707
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 13.06.2006 - X ZR 197/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0705
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 04.10.2007 - X ZR 182/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0703
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - X ZR 69/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0702
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 25.04.2006 - X ZR 16/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0700
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 21.02.2006 - X ZR 21/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0699
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 06.02.2007 - X ZB 4/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0697
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 03.04.2007 - X ZR 36/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0695
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - X ZR 13/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0687
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 23.10.2007 - X ZR 104/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0683
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 17.10.2006 - X ZR 59/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0682
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - X ZR 59/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0679
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 23.10.2007 - X ZR 275/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0677
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 28.03.2006 - X ZR 127/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0674
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 04.07.2006 - X ZR 74/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0672
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 19.09.2006 - X ZR 24/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0671
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 11.12.2007 - X ZR 57/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0670
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 27.07.2004 - X ZR 150/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0669
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 24.04.2007 - X ZB 16/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0668
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 12.09.2006 - X ZR 49/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0667
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 07.03.2006 - X ZR 64/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0666
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 07.11.2006 - X ZR 213/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0665
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - X ZR 133/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0664
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.09.2007 - X ZR 81/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0663
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 25.09.2007 - X ZR 198/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0662
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 31.07.2007 - X ZB 38/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0660
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 31.07.2007 - X ZR 150/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0607
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - I ZR 18/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2009, 0363
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 18.12.2008 - I ZR 23/06
1. In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.*)
2. Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingelton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.*)
3. Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a Abs. 2 des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 ("Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsvertrages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages.") ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0358
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 83/08
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt nach § 85 Abs. 3 Satz 3 MarkenG auch dann mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtsbeschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Rechtsbeschwerde einlegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beantragt.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0353
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06
1. Ein Eingriff in das durch § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben, wenn einem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden.*)
2. Die Regelung des § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar. Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen oder es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0116
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 6/06
Bei der Berechnung des Schadens, der dem Berechtigten aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie zur Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Parteien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden. Dies setzt indessen voraus, dass die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nutzungsberechtigung entsprochen hat.*)
Volltext
IBRRS 2009, 0059
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 09.12.2008 - X ZB 6/08
Eine vor dem 1. Juli 2006 begründete Zuständigkeit des Patentgerichts für die Entscheidung über den Einspruch besteht auch nach der Aufhebung des § 147 Abs. 3 PatG fort (Bestätigung von BGHZ 173, 47 Informationsübermittlungsverfahren II).*)
Volltext
Online seit 2008
IBRRS 2008, 4197
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - I ZR 17/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2008, 3905
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Eine Bildberichterstattung über den Strafvollzug bei einem bekannten Filmschauspieler kann auch ohne dessen Einwilligung durch ein Bedürfnis nach demokratischer Kontrolle der Strafvollstreckungsbehörden gestattet sein.*)
Volltext
IBRRS 2008, 3245
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 18/06
Der PC gehört nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.*)
Volltext
IBRRS 2008, 3240
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - X ZB 4/08
Für die Beurteilung der Frage, ob es sich um einen anderen Wirkstoff als denjenigen handelt, für den die arzneimittelrechtliche Genehmigung erteilt worden ist, ist die bloße Verbesserung der arzneilichen Wirksamkeit nicht entscheidend.*)
Volltext
IBRRS 2008, 3175
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Zur Privatsphäre auch einer Person des öffentlichen Interesses gehört grundsätzlich die eigene Erkrankung; Ausnahmen können bei einem besonderen Personenkreis wie beispielsweise wichtigen Politikern, Wirtschaftsführern oder Staatsoberhäuptern bestehen.*)
Volltext




