Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
744 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2009, 3584
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 28.07.2009 - X ZR 153/04
Bei der Bestimmung des Werts des Patentnichtigkeitsverfahrens ist die Klagesumme einer bezifferten Patentverletzungsschadensersatzklage regelmäßig in voller Höhe zu berücksichtigen.*)
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IBRRS 2009, 3581
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 10.09.2009 - Xa ZR 18/08
Ein Vorbenutzungsrecht gemäß § 12 PatG ist in aller Regel ausgeschlossen, wenn der Benutzer und der Erfinder in vertraglicher Beziehung stehen und der Erfindungsbesitz im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags erlangt wurde.*)
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IBRRS 2009, 3574
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 28.07.2009 - X ZR 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3562
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 22.09.2009 - Xa ZB 36/08
Verteidigt der Patentinhaber im Einspruchsverfahren nur einen von zwei nebengeordneten, im Wesentlichen inhaltsgleichen Patentansprüchen in einer beschränkten Fassung, verletzt es den Anspruch des Patentinhabers auf rechtliches Gehör, wenn die Patentabteilung oder das Patentgericht ohne weitere Anhaltspunkte annimmt, der Patentinhaber wolle den Gegenstand des beschränkten Patentanspruchs nur für den Fall verteidigen, dass sich auch der Gegenstand des nicht beschränkten Patentanspruchs als rechtsbeständig erweist, und das Patent wegen mangelnder Patentfähigkeit des Gegenstands des nicht beschränkten Patentanspruchs insgesamt widerruft.*)
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IBRRS 2009, 3561
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 30.07.2009 - Xa ZR 22/06
1. Bei der Bestimmung des technischen Problems (der "Aufgabe") der Erfindung sind Vorgaben, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält, mit einzubeziehen, sie sind nicht der Problemlösung, sondern dem Problem selbst zuzurechnen (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.5.1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine).*)
2. Hilfskriterien (früher: "Beweisanzeichen") können lediglich im Einzelfall Anlass geben, bekannte Lösungen besonders kritisch darauf zu überprüfen, ob sie vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachwissens hinreichende Anhaltspunkte für ein Naheliegen der Erfindung bieten und nicht erst aus Expost-Sicht eine zur Erfindung führende Anregung zu enthalten scheinen.*)
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IBRRS 2009, 3560
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 231/06
1. Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.*)
2. Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.*)
3. Eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens kommt auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterleitung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt.*)
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IBRRS 2009, 3347
Prozessuales
LG Köln, Beschluss vom 09.09.2009 - 33 O 47/09
1. Der Wert des Streitgegenstandes in Wettbewerbs- wie in Markensachen ist vom Gericht nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des nach objektiven Maßstäben zu bestimmenden Interesses der Rechtsschutz begehrenden Partei an der Unterbindung des gerügten Wettbewerbsverstoßes festzusetzen.
2. Maßgeblich ist dabei das objektive Interesse des Antragstellers, wie es sich im Zeitpunkt der Einreichung des Verfügungsantrages bzw. der Klage darstellt.
3. Ein nicht unerhebliches Indiz für die Bewertung des Interesses an dem erstrebten Verbot stellt in diesem Zusammenhang die Streitwertangabe der Partei bei Verfahrensbeginn - d.h. zu einem Zeitpunkt, in dem der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist - dar.
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IBRRS 2009, 3292
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 26.02.2009 - I ZR 142/06
1. Sind auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste mehrere Personen in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet, werden sie gemäß § 10 Abs. 1 UrhG - auch im Verhältnis zueinander - bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes angesehen.*)
2. Bereits ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, begründet nach § 8 Abs. 1 UrhG die Miturheberschaft.*)
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IBRRS 2009, 3269
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 5/07
1. Die Pflicht der Verwertungsgesellschaft, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der faktischen Monopolstellung der Verwertungsgesellschaft ausscheidet und diese dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann.*)
2. Die Beurteilung, ob eine sachlich gerechtfertigte Ausnahme vom Abschlusszwang nach § 11 Abs. 1 UrhWG gegeben ist, erfordert eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes sowie des Zweckes der grundsätzlichen Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft.*)
3. Die Verwertungsgesellschaft darf die Einräumung von Nutzungsrechten danach dann verweigern, wenn der Interessent an der von ihm beabsichtigten Ausübung der begehrten Nutzungsrechte aus Rechtsgründen gehindert ist, weil es dazu der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bedarf, die er nicht erlangen kann.*)
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IBRRS 2009, 3171
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 153/06
Ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, erlischt nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.*)
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IBRRS 2009, 3165
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - I ZB 94/06
1. Ein in der Art einer Dach- oder Zweitmarke verwandtes Zeichen kann auch als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in der Verwendung mit anderen Marken eine gewisse Selbständigkeit aufweisen und die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG erfüllen.*)
2. Für die Verkehrsdurchsetzung eines graphisch und farblich gestalteten Wort-/Bildzeichens nach § 8 Abs. 3 MarkenG kann ein gegenüber dem reinen Wortzeichen geringerer Durchsetzungsgrund ausreichen.*)
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IBRRS 2009, 3161
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 13.08.2009 - I ZR 130/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3127
Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - I ZR 147/06
Eine Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft, bei der den als Vermittlern angesprochenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem attraktiven Gewinn (hier: Smart-Cabriolet) angeboten wird, ist unlauter i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG.*)*)
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IBRRS 2009, 3113
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 07.10.2008 - X ZR 170/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 3044
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - X ZR 67/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2895
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 92/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2835
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 30.07.2009 - Xa ZB 28/08
1. Der Umstand, dass der auf den Widerrufsgrund der mangelnden Patentfähigkeit gestützte Einspruch mit einer älteren Anmeldung begründet wird, die bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen ist, steht der Zulässigkeit des Einspruchs unabhängig davon nicht entgegen, ob der Einsprechende sich auf mangelnde Neuheit oder auf fehlende erfinderische Tätigkeit beruft.*)
2. Die Rechtsbeschwerde ist auch dann statthaft, wenn das anstelle des Patentamts zur Entscheidung über den Einspruch berufene Patentgericht diesen verworfen hat.*)
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IBRRS 2009, 2814
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 156/05
(Ohe amtlichen leitsatz)
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IBRRS 2009, 2767
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 04.12.2008 - I ZR 49/06
Räumt der Urheber einem Dritten urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, obwohl er die entsprechenden Rechte schon zuvor der GEMA zur Wahrnehmung überlassen hatte, und geht die Rechtseinräumung zugunsten des Dritten daher ins Leere, kann nicht davon ausgegangen werden, der Urheber habe dem Dritten jedenfalls die Ansprüche abgetreten, die ihm im Falle einer Urheberrechtsverletzung im Hinblick auf das eigene Interesse an der Rechtsverfolgung neben der GEMA zustehen.*)
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IBRRS 2009, 2766
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 18.12.2008 - I ZR 200/06
1. Eine Verletzungshandlung, die in der Benutzung eines zusammengesetzten Zeichens besteht, dessen Gesamteindruck durch mehrere Zeichenbestandteile bestimmt wird (hier: Leipziger Puppenkiste), ist nicht mehr im Kern gleichartig mit der Verwendung eines Bestandteils des zusammengesetzten Zeichens (hier: Puppenkiste).*)
2. Stimmen zwei Kombinationszeichen (hier: Augsburger Puppenkiste und Leipziger Puppenkiste) in einem originär kennzeichnungsschwachen Bestandteil überein und haben die weiteren unterschiedlichen, aus geographischen Bezeichnungen bestehenden Zeichenbestandteile ebenfalls herkunftshinweisende Bedeutung, ist regelmäßig nicht von Zeichenunähnlichkeit, sondern von einer geringen Zeichenähnlichkeit auszugehen.*)
3. Der Bestandteil "Puppenkiste" ist in dem Unternehmenskennzeichen "Augsburger Puppenkiste" zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und deshalb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.*)
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IBRRS 2009, 2715
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 20.05.2009 - I ZR 239/06
Wer ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet einstellt, darf sich nicht darauf verlassen, dass es sich dabei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte um ein Programm handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung der Berechtigte einverstanden ist. Er muss vielmehr zuvor sorgfältig prüfen, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.*)
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IBRRS 2009, 2708
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 18.06.2009 - XaZR 138/05
1. Maßgeblicher Fachmann für die Entwicklung eines Fischbissanzeigers ist ein Konstrukteur mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung von Angelgeräten und nicht ein Angler.*)
2. Bei der Beurteilung des Naheliegens eines patentgeschützten Gegenstands kann nicht stets der "nächstkommende" Stand der Technik als alleiniger Ausgangspunkt zugrunde gelegt werden. Die Wahl eines Ausgangspunkts (oder auch mehrerer Ausgangspunkte) bedarf vielmehr einer besonderen Rechtfertigung, die in der Regel aus dem Bemühen des Fachmanns abzuleiten ist, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (vgl. BGHZ 179, 168 Tz. 51 - Olanzapin). Für ein ausschließliches Abstellen auf einen "nächstkommenden" Stand der Technik bietet auch das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (BGBl. 1976 II 649) keine Grundlage.*)
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IBRRS 2009, 2643
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 98/06
1. Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. Jedenfalls dann, wenn es um die Verletzung des Urheberrechts an einem Werk der angewandten Kunst geht, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Verletzergewinn im Falle einer identischen Nachahmung vollständig auf der Verletzung beruht. Vielmehr sind in einem solchen Fall regelmäßig auch andere Faktoren wie die Funktionalität oder der günstige Preis der unfreien Bearbeitung für die Kaufentscheidung maßgeblich.*)
2. Haben innerhalb einer Lieferkette mehrere Lieferanten nacheinander urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzt, ist der Verletzte zwar grundsätzlich berechtigt, von jedem Verletzer innerhalb der Verletzerkette die Herausgabe des von diesem erzielten Gewinns als Schadensersatz zu fordern. Der vom Lieferanten an den Verletzten herauszugebende Gewinn wird aber durch Ersatzzahlungen gemindert, die der Lieferant seinen Abnehmern wegen deren Inanspruchnahme durch den Verletzten erbringt.*)
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IBRRS 2009, 2634
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZB 107/08
Im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist die Beurteilung, ob eine zukünftige Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe für eine bestimmte Warengruppe vernünftigerweise zu erwarten ist, grundsätzlich Sache der nationalen Gerichte. Allein aus dem Umstand, dass das Bundespatentgericht der Bekanntheit einer Ortsbezeichnung bei der Prüfung des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG im konkreten Fall ein anderes Gewicht beimisst als das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, ohne ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu richten, folgt keine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.*)
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IBRRS 2009, 2617
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZB 53/08
Verneint das Bundespatentgericht eine bösgläubige Markenanmeldung i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG unter dem Gesichtspunkt der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers, weil die Marke mit der vom Vorbenutzer verwendeten Bezeichnung weder identisch noch zum Verwechseln ähnlich ist, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht mit Erfolg mit der Begründung geltend gemacht werden, die für die Bösgläubigkeit sprechenden Indizien seien falsch gewichtet und die Würdigung des Bundespatentgerichts sei unzutreffend.*)
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IBRRS 2009, 2509
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 22.07.2008 - X ZR 9/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2497
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 08.01.2008 - X ZR 110/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2496
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - X ZB 5/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2487
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 16.12.2008 - X ZR 47/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2365
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 12.03.2009 - Xa ZR 158/04
Dass nur eine bestimmte Ausführungsform einer Vorrichtung ausführbar offenbart ist, besagt noch nichts darüber, ob ein beschränkter Patentanspruch, der nicht auf eine solche Ausführungsform begrenzt ist, über den Inhalt der Ursprungsoffenbarung hinausgeht (Fortführung von BGH, Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II).*)
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IBRRS 2009, 2230
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 216/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2160
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 04.12.2008 - I ZR 3/06
1. Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.*)
2. Die Wendung "a la Cartier" in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung.*)
3. Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend herangezogen werden, wenn der Schutz nach dem Markengesetz versagt. Davon ist im Regelfall nicht schon dann auszugehen, wenn eine bekannte oder berühmte Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einer Internet-Plattform Verwendung findet.*)
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IBRRS 2009, 2159
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 19.02.2009 - I ZR 195/06
1. Hat der Kläger sein Klagebegehren auf Ansprüche aus einem Markenrecht und aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gestützt, kann das Berufungsgericht die Revision beschränkt auf die markenrechtlichen oder die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zulassen.*)
2. Eine Marke kraft Verkehrsgeltung nach § 4 Nr. 2 MarkenG braucht nicht graphisch darstellbar i.S. von § 8 Abs. 1 MarkenG zu sein.*)
3. Für die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Gebot der Bestimmtheit. Bei einer als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchten Farbkombination müssen die systematische Anordnung und das flächenmäßige Verhältnis der Farben klar und eindeutig bestimmt sein.*)
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IBRRS 2009, 2151
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 156/04
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Notwendigkeit einer eindeutigen Identifizierbarkeit der Erfindung (BGHZ 57, 1, 3 - Trioxan; fortgeführt in BGHZ 92, 129, 134 - Acrylfasern und in dem Beschluss vom 11.10.1983 - X ZB 16/82, BlPMZ 1984, 211, 213 - optische Wellenleiter) ist auf den Nichtigkeitsgrund des Fehlens einer ausführbaren Offenbarung nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres anwendbar.*)
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IBRRS 2009, 2131
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - Xa ZR6/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2076
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - Xa ZR 52/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2073
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 28.05.2009 - Xa ZR 10/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 2066
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 24.06.2008 - X ZR 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 1986
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - I ZB 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 1981
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - Xa ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 1976
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 01.04.2008 - X ZR 115/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 1968
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - I ZB 48/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 1966
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - X ZB 7/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2009, 1517
Architekten und Ingenieure
LG Mannheim, Urteil vom 14.05.2004 - 7 O 373/03
Zur Pflicht des Architekten eines Kirchengebäudes zur Zustimmung zum nachträglichen Einbau von farbigen Fenstern.*)
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IBRRS 2009, 1360
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 17.02.2009 - VI ZR 75/08
1. Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der nach den §§ 22, 23 KUG geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind. Die Presse darf deshalb über die neue Liebesbeziehung einer prominenten Person in der Regel nicht ohne deren Einwilligung durch die Beifügung von Fotos berichten, die die Partner zwar in der Öffentlichkeit, aber in erkennbar privaten Situationen zeigen.*)
2. Die Selbstdarstellung privater Umstände durch Prominente gibt der Presse in der Regel kein Recht, ohne die erforderliche Einwilligung Bilder aus deren privatem Lebenskreis zu veröffentlichen, wenn der Veröffentlichung kein im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigendes ausreichendes Informationsinteresse zukommt.*)
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IBRRS 2009, 1355
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 31.03.2009 - X ZR 95/05
Die Patentverletzungsklage darf nicht mit der Begründung abgewiesen werden, Angaben des Patentanspruchs seien unklar und ihr Sinngehalt sei unaufklärbar.*)
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IBRRS 2009, 1309
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 12.03.2009 - Xa ZR 86/06
1. Geht die Anmeldung einer Erfindung zum Patent teilweise auf den Beitrag eines anderen als des Anmelders zurück, kann ein Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung auch dann in Betracht kommen, wenn die Anmeldung teilbar ist (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 6.3.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692 - Spinnturbine I).*)
2. Eine Mitberechtigung kann nur an einer Patentanmeldung als Ganzer, nicht an Teilen der Anmeldung wie einzelnen Patentansprüchen eingeräumt werden.*)
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IBRRS 2009, 1307
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 10.03.2009 - VI ZR 261/07
Zur Frage der Zulässigkeit der Wort- und Bildberichterstattung im Rahmen eines Fernsehbeitrags, in welchem zwei Tage nach der Beisetzung des verstorbenen Fürsten von Monaco über einen seiner Enkel berichtet wird.*)
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IBRRS 2009, 1303
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Urteil vom 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
Ein jüngeres Patentrecht kann gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein. Das ältere Patent steht nur demjenigen zur Seite, der ausschließlich dessen Lehre benutzt und nicht von zusätzlichen Merkmalen Gebrauch macht, die erst von dem jüngeren Patent gelehrt werden.*)
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IBRRS 2009, 1247
Urheber- und Immaterialgüterrecht
BGH, Beschluss vom 16.12.2008 - X ZB 14/08
Wird Beschwerde gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen eingelegt, so ist für andere Entscheidungen als die Abhilfe das Patentamt nicht zuständig; das gilt auch für die Entscheidung über ein Wiedereinsetzungsgesuch.*)
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