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Sachgebiet: Umwelt und Naturschutz

486 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2740
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers

BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05

1. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes über die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung beanspruchen auch für die Zeit vor dessen Inkrafttreten Geltung.*)

2. Die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers verstößt nicht gegen das grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Gesetzen. Sie ist normativer Ausdruck eines seit langem anerkannten allgemeinen Grundsatzes des Verwaltungsrechts, wonach öffentlich-rechtliche Pflichten auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen.*)

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IBRRS 2006, 2486
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Wohlwollende Nichtannahme von Bieterfehler: Keine Rechtsverletzung

VK Sachsen, Beschluss vom 11.02.2005 - 1/SVK/128-04

1. Der Auftraggeber verletzt den Bieter nicht dadurch in seinen Rechten, dass er seine Angebot bis zur dritten Wertungsstufe im Wertungsvorgang belässt und zu seinen Gunsten nicht von einem Fehlen wesentlicher Preisangaben ausgeht, obwohl dies nach logischen Gesichtspunkten nahe liegt.

2. Bei ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angeboten innerhalb der der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorangehenden Preis- und Preis-Leistungs-Prüfung hat der Auftraggeber eine Nachfragepflicht, um die zu erfüllen er die Einzelposten der Angebote zu prüfen hat, die jedoch nicht denklogisch mit einem Nachfrageverbot bei nicht ungewöhnlich niedrigen erscheinenden Angeboten korreliert.

3. Der Begriff des „Dienstleistungsauftrags“, der eine Leistung zur ausschreibungspflichtigen Leistung i.S.v. § 99 GWB macht, ist weit auszulegen, so dass alle gegenseitigen Verträge erfasst sind, mit denen der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Bedarfsdeckung die Leistungserbringung gegen Entgelt vereinbart.

4. Eine Entsorgungsträgereigenschaft nach §§ 15, 17, 18 KrW-/AbfG ist gegeben, wenn der Auftraggeber die ihm auferlegten Aufgaben nicht allein durch den Verkauf des Altpapiers an Dritte erfüllen kann, da dann der Verwertungserfolg noch nicht eingetreten ist.

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IBRRS 2006, 2144
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Nutzungsuntersagung eines Kinderspielplatzes wegen Lärmimmissionen

VG Gießen, Beschluss vom 21.09.2005 - 8 G 2135/05

1. Eine einstweilige Anordnung, mit der sich ein Nachbar als Antragsteller gegen Lärmimmissionen eines Spielplatzes wendet, kann nur dann ergehen, wenn das objektivierte Ausmaß der Lärmimmissionen zureichend geklärt ist und vom Antragsteller im Rahmen des Eilverfahrens entsprechend dargestellt wird.*)

2. Die Nutzungsuntersagung des Betriebes eines Spielplatzes wegen Lärms kommt nur dann in Betracht, wenn Maßnahmen zur Verminderung der Lärmimmissionen ohne Erfolg blieben oder keinen Erfolg versprächen.*)

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IBRRS 2006, 2050
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer
Windkraftanlage contra Naturschutz

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05

1. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde ihr Einvernehmen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB (nur) aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen versagen. Zu diesen Gründen gehören in Bezug auf Außenbereichsvorhaben auch entgegenstehende Belange des Naturschutzes (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB).

2. Darf die Gemeinde unter Berufung auf diesen Grund ihr Einvernehmen versagen, so muss es ihr auch möglich sein, sich unter Berufung auf diesen Grund gegen eine Baugenehmigung zu wehren, die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist.

3. Zu der Frage, ob ein privilegiertes Vorhaben (hier: Windkraftanlagen) im Außenbereich unzulässig ist, weil ihm Belange des Naturschutzes entgegenstehen.

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IBRRS 2006, 2044
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bebauungsplanregelung zu Schallausbreitungsberechnung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - 8 C 11709/05

1. Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).*)

2. Die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzrechts über die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Plänen gelten auch hinsichtlich gemeldeter, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommener und daher "potenzieller" FFH-Gebiete.*)

3. Zu den Anforderungen an eine sog. "FFH-Vorprüfung" (Screening).*)




IBRRS 2006, 1930
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Konzentrationsplanung raumbedeutsamer Windkraftanlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2006 - 9 LC 226/03

1. Eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe ab 100 m ist im (norddeutschen) Flachland als raumbedeutsam einzuordnen.*)

2. Ob eine raumbedeutsame Windenergieanlage abweichend vom Regelfall des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB andernorts als auf der für sie raumordnerisch ausgewiesenen Vorrangfläche errichtet werden darf, ist unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten am geplanten Standort einzelfallbezogen zu überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 1894
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Verunstaltung d. Landschaftsbildes durch Windkraftanlage

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2005 - 1 A 12186/04

Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftanlage.

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IBRRS 2006, 1784
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Verunstaltung d. Landschaftsbildes durch Windkraftanlage

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2006 - 1 A 11398/04

Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch eine Windkraftanlage (hier bejaht).*)

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IBRRS 2006, 1554
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2005 - 1 O 20/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 1482
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Staatshaftung - Wann hemmen Verhandlungen die Verjährung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2006 - 1 U 249/05

1. Eine Verjährungshemmung kann nur zugunsten eines Anspruch eintreten, dessen zugrundeliegender Sachverhalt zwischen den Parteien verhandelt wurde.

2. § 39 HeNatG stellt eine abschließende entschädigungsrechtliche Spezialregelung gegenüber dem enteignungsgleichen oder enteignenden Eingriff dar.

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IBRRS 2006, 1480
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bootsstege im geschützen Uferbereich

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05

1. Im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für einen Bootssteg/eine Slipanlage sind für die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wohl der Allgemeinheit" die Aussagen des Bodenseeuferplans weiterhin heranzuziehen.*)

2. Bootsstege und Slipanlagen in einem im Bodenseeuferplan als Schutzzone II ausgewiesenen Uferbereich beeinträchtigen grundsätzlich das Wohl der Allgemeinheit wegen der typischerweise mit diesen Anlagen und ihrer bestimmungsgemäßen Nutzungen einhergehenden Gefahren für die ökologischen Funktionen der Flachwasserzone einschließlich deren Selbstreinigungskraft.*)

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IBRRS 2006, 1160
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Anschluss- und Benutzungszwang wegen Klimaschutz?

BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05

Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht.*)

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IBRRS 2006, 1102
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Aufnahme des Grundstücks in FFH-Gebiet: Rechtsschutz

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.03.2006 - 8 LA 150/02

1. Der Vorschlag eines FFH-Gebiets durch ein Land an den Bund nach § 19b BNatSchG a.F. (= § 33 BNatSchG) kann von dem betroffenen Grundeigentümer nicht mit der Feststellungsklage angegriffen werden, da es schon an dem erforderlichen Rechtsverhältnis mangelt.*)

2. Der Grundeigentümer ist darauf verwiesen, nachträglich Rechtschutz gegen die etwaige Aufnahme des vorgeschlagenen Gebiets in die Gemeinschaftsliste nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie bzw. gegen nationale Regelungen zur Gewährleistung des durch Aufnahme in die Gemeinschaftsliste erforderlichen Gebietsschutzes zu suchen.*)

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IBRRS 2006, 0947
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft

OVG Saarland, Beschluss vom 20.02.2006 - 3 W 21/05

1. Zwischen § 10 Abs. 1 SNG und Absatz 2 dieser Bestimmung besteht kein Regel-/Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne, dass Einwirkungen auf Natur und Landschaft, die keinen der in § 10 Abs. 2 SNG ausgeführten Tatbestände erfüllen, nur ausnahmesweise als Eingriff qualifiziert werden können.*)

2. Mit der Positivliste des § 10 Abs. 2 SNG soll die Handhabung des Gesetzes durch die Verwaltung erleichtert werden, indem ihr bei Vorliegen eines der dort aufgeführten Tatbestände (im Regelfall) eine Einzelfallprüfung anhand der Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG erspart wird.

3. Durch das Landwirtschaftsprivileg des § 10 Abs. 3 SNG ist nur die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirts geschützt, nicht jedoch die Bodenertragsnutzung vorbereitende Maßnahmen wie das Einplanieren des Geländes.*)

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IBRRS 2006, 0921
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Ausweisung von Windkraftanlagen im Teilregionalplan

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2005 - 5 S 2124/04

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Urt. v. 12.06.1984 - 5 S 2397/83 - VBlBW 1985, 25) fest, dass eine Gemeinde die Prüfung der Gültigkeit einer in ihrem Gemeindegebiet geltenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO stets beantragen kann, wenn sie die Vorschrift als Behörde zu beachten hat.*)

2. Ein Verfahren zur Aufstellung, Fortschreibung oder sonstigen Änderung eines Regionalplans ist im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und anderer Gesetze vom 08.05.2003 (GBl. S. 205, ber. S. 320) erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung des Regionalplans im Staatsanzeiger abgeschlossen (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 -).*)

3. Legt ein Regionalverband aus sachlichen Gründen einen oder mehrere Standorte für raumbedeutsame Windkraftanlagen auf dem Gebiet einer Gemeinde fest, kann sich diese dagegen nicht erfolgreich mit dem Einwand wehren, für die meisten Gemeinden im Verbandsgebiet seien Ausschlussgebiete festgelegt.*)

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IBRRS 2006, 0818
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verhaltensstörer immer vor Zustandsstörer in Anspruch nehmen?

VGH Hessen, Beschluss vom 06.01.2006 - 6 TG 1392/04

1. Ein genereller Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor derjenigen des Zustandsstörers lässt sich der Vorschrift des § 4 Abs. 3 BBodSchG nicht entnehmen.*)

2. Im Einzelfall kann aus Effizienzgründen eine Heranziehung des Zustandsstörers anstelle des Verhaltensstörers geboten sein.*)

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IBRRS 2006, 0718
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Geruchsbelästigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.2005 - 7 D 17/04

1. Ist eine Gemeinde Eigentümerin eines Grundstücks, das für Maßnahmen zum Ausgleich eines durch den Bau öffentlicher Einrichtungen verursachten Eingriffs in Natur und Landschaft geeignet ist, ist die Inanspruchnahme einer im Eigentum eines Privaten stehenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche durch eine dem Eingriffsausgleich dienende Bebauungsplanfestsetzung regelmäßig abwägungsfehlerhaft.*)

2. Die Bewertung von Geruchsbelästigungen auf Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie genügt den Anforderungen einer sachgerechten Prognose nicht, wenn die zur Bewertung gebildeten Flächenmittelwerte die Geruchsbelastung im Nahbereich eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht in aussagekräftiger Weise erfassen.*)

3. Die Bewertung der zu erwartenden Geruchsbelastung gibt keine hinreichende Abwägungsgrundlage, wenn sie mittels eines Programmsystems erfolgt, das selbst noch der Überprüfung bedarf.*)

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IBRRS 2006, 0683
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Schutz eines Mastbetriebs gegen herannahende Bebauung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2005 - 10 B 1668/05

Ist in einem Bebauungsplanverfahren die prognostische Abschätzung der zu erwartenden Immissionen durch vorhandene landwirtschaftliche Betriebe oder gewerbliche Mastbetriebe erforderlich, ist bei der Immissionsberechnung der durch die Baugenehmigung oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung legalisierte (Tier)Bestand zu Grunde zu legen.*)

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IBRRS 2006, 0641
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Zur Haftung der Gemeinde bei übergelaufenem Regenrückhaltebecken

BGH, Urteil vom 19.01.2006 - III ZR 121/05

Beim Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens infolge eines Katastrophenregens kann sich die Gemeinde gegenüber der Haftung aus enteignendem Eingriff grundsätzlich auf höhere Gewalt berufen. Das setzt allerdings voraus, dass sie alle technisch möglichen und mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand realisierbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte, um eine Überschwemmung der Nachbargrundstücke zu verhindern, oder dass sich der Schaden auch bei solchen Maßnahmen ereignet hätte (Fortführung von BGHZ 158, 263 und 159, 19).*)

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IBRRS 2006, 0473
ImmobilienImmobilien
Windenergieanlagen: Unzulässigkeit bei Eiswurfgefahr

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2006 - 1 A 10845/05

1. Für die Entscheidung, ob bei Windkraftanlagen gemäß § 8 Abs. 10 Satz 2 LBauO eine – geringere – Tiefe der Abstandsfläche bis zu 0,25 H zugelassen werden kann, kommt es auf eine von der geplanten Windkraftanlage eventuell ausgehende Eiswurfgefahr nicht an, weil die Abstandsflächenregelungen des § 8 LBauO nicht geeignet sind, einer derartigen Gefahr zu begegnen, und deshalb eine entsprechende – nachbarschützende – Zielsetzung nicht verfolgen.*)

2. Einer im konkreten Einzelfall anzunehmenden Gefährdung ist vielmehr durch Schutzeinrichtungen oder –maßnahmen regelnde Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 LBauO Rechnung zu tragen (vgl. VV des Ministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2004 „Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen“, MinBl. 2004, 374 ff., 396).*)

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IBRRS 2006, 0459
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Windenergieanlage im Vogelzugkorridor nicht erlaubt

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2006 - 1 A 11312/04

Ein Vogelzugkorridor mit überdurchschnittlichem Vogelzuggeschehen kann als öffentlicher Belang i.S. von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB der Genehmigung von Windenergieanlagen entgegenstehen.*)

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IBRRS 2006, 0422
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bewältigung des planbedingten Verkehrslärms

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.01.2006 - 8 C 11367/05

Zur Rechtmäßigkeit einer Bauleitplanung, die zu einer wesentlichen Zunahme des Verkehrslärms außerhalb des Plangebiets führt und trotz der nicht absehbaren Verwirklichung der vorrangig verfolgten Verkehrsverlagerung zur vorübergehenden Problembewältigung auf die Finanzierung passiver Schallschutzmaßnahmen verweist (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 8. September 2004 - 8 C 10423/04 -, BauR 2005, 60).

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IBRRS 2006, 0218
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Gegen wen richtet sich eine Nachsorgeanordnung?

OVG Sachsen, Urteil vom 18.10.2005 - 4 B 271/02

1. Eine ordnungsrechtliche Inanspruchnahme von Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverwaltens für Störungen, die von der Masse ausgehen, kommt nur insoweit in Betracht, als die Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Eingriffsname in der Person des Gesamtvollstreckungs- bzw. Insolvenzverhaltens vorlägen (wie BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, BVerwGE 122, 75).*)

2. Nachsorgeanordnungen i.S.v. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG sind stets an den (letzten) Inhaber oder Betreiber einer Deponie zu richten.*)

3. Liegt keine förmliche Zulassungsentscheidung zum Betrieb einer Deponie vor, so kann das vollständige und dauerhafte Ausbleiben faktischer Betriebshandlungen des Inhabers zur Annahme einer Stillegung auswirken. Dies gilt auch dann, wenn es ohne Zustimmung des Inhabers zu "wilden" Ablagungen von Abfällen durch Dritte gekommen ist (Abweichung von der Rechtsprechung des vormals zuständigen 1. Senats des SächsOVG).*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3629
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Eignung einer Ersatzmaßnahme für Sanierung eines Altstandortes

BVerwG, Urteil vom 26.01.2005 - 9 A 7.04

1. Es steht der Eignung einer Kompensationsmaßnahme als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme nicht entgegen, wenn sie zugleich der Sanierung eines Altstandortes dient.*)

2. Zukunftsplanungen eines von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme Betroffenen dürfen nicht generell als unbeachtlich aus der Abwägung ausgeblendet werden.*)

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IBRRS 2005, 3551
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Aufschiebende Wirkung bei Zulassung von Windkraftanlagen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2005 - 8 B 1074/05

1. Auf Baugenehmigungen, die vor dem 01.07.2005 für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern erteilt worden sind, findet unbeschadet der gesetzlichen Fiktion in § 67 Abs. 9 Satz 1 BImSchG weiterhin § 212a Abs. 1 BauGB Anwendung.

2. Verfahrensrechte aus § 10 BImSchG und § 3 UVPG führen trotz ihres womöglich drittschützenden Charakters nicht zur Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit.

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IBRRS 2005, 3531
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Rückstellung zur Bauschuttentsorgung

BFH, Urteil vom 21.09.2005 - X R 29/03

1. Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem AbfG 1986 und dem BImSchG folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25).*)

2. Zur Bemessung der Höhe dieser Rückstellung.*)

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IBRRS 2005, 3518
ImmobilienImmobilien
Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2005 - 6 A 10105/05

1. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 a KÜO begründete Pflicht des Grundstückseigentümers, die senkrechte Abgasleitung seiner Gaszentralheizung einer jährlichen Reinigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister unterziehen zu lassen, ist aus Gründen der Feuersicherheit nicht stets und unter allen Umständen, sondern nur aufgrund der Feststellung eines spezifischen Reinigungsbedarfs geboten.*)

2. Im Allgemeinen genügt es zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, solche Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeister zu unterwerfen.*)

3. Zur Herstellung dieser Rechtslage bedarf es eines Tätigwerdens des Normgebers, weil die normierte Reinigungspflicht nicht im Weg der Auslegung in die an sich gebotene Pflichtenkombination (Anlagenüberwachung mit fakultativer Reinigung) umgedeutet werden kann.*)

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IBRRS 2005, 3477
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Anspruch einer Gemeinde auf Schutz vor Eisenbahnlärm?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2005 - 8 C 10728/05

1. Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung grundsätzlich nicht auf Lärmschutzansprüche zu Gunsten der Nachbarschaft gemäß §§ 41ff. BImSchG i.V.m. den Vorschriften der 16. BImSchV berufen.*)

2. Zum Ausschluss erstmals im Klageverfahren erhobener eigentums- und planungsbezogener Einwendungen der Gemeinde sowie zu den Anforderungen an die Anstoßfunktion ausgelegter Planfeststellungsunterlagen im Hinblick auf mögliche Lärmbeeinträchtigungen.*)

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IBRRS 2005, 3464
ImmobilienImmobilien
Räumungsverfügung wegen Kampfmitteln

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.11.2005 - 11 ME 146/05

1. Das Ausmaß dessen, was dem Eigentümer eines Grundstücks als Zustandsstörer zur Gefahrenabwehr abverlangt werden darf, ist nach der Rspr. des BVerfG (Besch. v. 16.2.2000, BVerfGE 102,1) durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.*)

2. Ist die Kostenbelastung gegenüber einem Zustandsstörer als begrenzt anzusehen, muss die Verwaltung auch über die Begrenzung der Kostenbelastung des Grundstückseigentümers entscheiden.*)

3. Bei der Entscheidung, wer die Kosten einer Kampfmittelbeseitgung ganz oder anteilig zu tragen kann, kann z.B. berücksichtigt werden, welchen Verkehrswert das Grundstück nach der Räumung hat, von welchen Vorstellungen die Vertragsparteien bei Abschluß des Grundstückskaufvertrages ausgegangen sind, ob die von dem Grundstück ausgehenden Gefahren sich aus der Allgemeinheit zuzurechnenden Ursachen ergeben, ob die Bundesrepublik hinsichtlich der auf dem Grundstück befindlichen Kampfmittel (Munition / Waffen) als Handlungs- und/oder Zustandsstörer anzusehen ist.*)

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IBRRS 2005, 3439
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fluglärm: Keine Entschädigung, wenn Flugplatz vor Haus existierte

OLG Koblenz, Urteil vom 26.10.2005 - 1 U 98/01

1. Eine Entschädigung wegen Fluglärmbeeinträchtigungen ist zu verneinen, wenn das Grundstück erst Jahre nach Bestehen des Flughafens mit einem Haus bebaut worden ist.

2. Wer in Kenntnis des Betriebs eines Militärflughafens in dessen unmittelbarer Nähe auf seinem Grundstück ein Mehrfamilienwohnhaus errichtet, kann später bei Lärmverhältnissen, die dann die enteignend wirkende Grenze überschreiten, keine Entschädigung verlangen. Dieses "Hineinbauen in den vorhandenen Lärm" führt auch zum Anspruchsausschluss, wenn bei Errichtung des Gebäudes die Enteignungsschwelle (noch) nicht erreicht war.*)

3. Wird ein lärmbelastetes Grundstück im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übereignet, geht der möglicherweise bestehende Entschädigungsanspruch auch ohne ausdrückliche Regelung auf den Erwerber über.*)

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IBRRS 2005, 3396
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Naturschutzrecht auf Bahngelände

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.06.2005 - 8 A 262/05

1. Art. 73 Nr. 6a GG ermächtigt den Bundesgesetzgeber nicht, für das Eisenbahnwesen von Art. 30 GG abweichende Verwaltungszuständigkeiten für den Vollzug von Landesgesetzen zu regeln.*)

2. § 4 Abs. 2 AEG räumt dem Eisenbahn-Bundesamt keine Kompetenz ein, landesrechtliche Vorschriften gegenüber den Eisenbahnen des Bundes zu vollziehen.*)

3. Naturschutzrechtliche Ge- und Verbote gelten auch im Bereich entlang der Gleise der Deutschen Bahn.*)

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IBRRS 2005, 3395
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Verwaltungskosten bei Prüfung eines Gutachtens

VGH Hessen, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 UZ 3645/04

Für die als "Maßnahme" der zuständigen Behörde in einem bodenschutzrechtlichen Verfahren nach § 9 Abs. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in Erscheinung tretende Prüfung eines vorgelegten Gutachtens können auf Grund der bundesrechtlichen Kostentragungsregelung in § 24 Abs. 1 BBodSchG Verwaltungskosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes nicht erhoben werden.*)

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IBRRS 2005, 3344
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Zulässigkeit von Eingriffen in potenzielle FFH-Gebiete

VGH Hessen, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05

1. Für Gebiete, die von den nationalen Stellen an die Kommission gemeldet, die aber noch nicht in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie aufgenommen worden sind, gilt auch nach dem Urteil des EuGH vom 13.01.2005 (C-117/03 - Timavo-Mündung bei Monfalcone -) kein striktes Verschlechterungsverbot in dem Sinne, dass Projekte, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele führen können, generell unzulässig sind und auch nicht im Wege einer Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie zugelassen werden können. Das Schutzregime, das nach dem oben zitierten Urteil für gemeldete FFH-Gebiete gilt, ist jedenfalls dann gewahrt, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-Richtlinie (§ 20d HENatG) vorliegen.*)

2. Ein luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluss ersetzt kraft seiner Konzentrationswirkung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG) sowohl die Entscheidung über die Aufhebung der Erklärung zu Bannwald (§ 22 Abs. 2 Satz 3 HForstG) als auch die Entscheidung über die Zulassung einer Abweichung von einer Zielfestlegung des Regionalplans (§ 12 HLPG).*)

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IBRRS 2005, 3235
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Anspruchsgrundlage für Altlasten-Überprüfungsanordnung

VGH Hessen, Urteil vom 03.08.2005 - 6 UE 1672/04

1) Das Bundes-Bodenschutzgesetz stellt das rechtliche Instrumentarium zur Verfügung, um altlastverdächtige Flächen zu erfassen, zu untersuchen, zu bewerten und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.*)

2) Eine gesonderte Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt i. S. d. § 11 Abs. 1 HAltlastG ist seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht mehr zulässig.*)

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IBRRS 2005, 3181
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht: Mobilfunkstrahlung unwesentliche Beeinträchtigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2005 - 1 U 54/04

Nach derzeitigem Forschungsstand ist davon auszugehen, dass Mobilfunk-Basisstationen, die die Grenzwerte der 26. BlmschV einhalten, die Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.).*)

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IBRRS 2005, 3085
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beseitigung von Bodenkontamination

BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 142/04

Die Beseitigungspflicht des für eine Bodenkontamination auf dem Nachbargrundstück Verantwortlichen ist nicht auf das Abtragen und Entsorgen des verunreinigten Erdreichs beschränkt, sondern umfaßt auch die anschließende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks.*)

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IBRRS 2005, 3047
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bebauungsplan: Gefährdung der Wasserversorgung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.09.2005 - 7 C 10123/05

1. Die wegen der Gefährdung der Wasserversorgung einer Gemeinde geltend gemachte Rechtswidrigkeit einer im Zusammenhang mit einer Planfeststellung für den Bau- und Betrieb einer Verlängerung der Start- und Landebahn eines Verkehrsflughafens ergangenen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis (Oberflächenwässer von den Flugbetriebsflächen) kann nur dann zu einer Aufhebung des gesamten Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Feststellung von dessen Nichtvollziehbarkeit führen, wenn die Einleitung funktionell für die Planfeststellung zwingend erscheint (hier verneint wegen anderweitiger Entsorgungsmöglichkeit); andernfalls besteht nur ein Anspruch auf Aufhebung der Einleitungserlaubnis im Rahmen des mit der Verpflichtungsklage geltend zu machenden Anspruchs auf Neubescheidung wegen ergänzender Schutzauflagen.

2. Zur Unterscheidung des Gegenstandsbereichs der Planfeststellung von aufsichtlichen Maßnahmen aus Anlass von Ordnungsverstößen während der Ausführung des Baus der Anlage.

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IBRRS 2005, 2972
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen

VGH Hessen, Beschluss vom 23.08.2004 - 6 TG 1119/03

1. Zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen kann nach den Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes weder die Vorlage eines Untersuchungskonzepts noch die Erstellung eines Sanierungsplans verlangt werden.*)

2. Auch wenn die Notwendigkeit der Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung bereits feststeht, kann die Behörde auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 BBodSchG weitere Untersuchungen zur Feststellung des Umfangs der Gefährdung anordnen und so die spätere Sanierungsanordnung vorbereiten.*)

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IBRRS 2005, 2877
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Erlöschen der Anlagengenehmigung bei Nichtbetreiben

BVerwG, Urteil vom 25.08.2005 - 7 C 25.04

1. Die Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, nach der die Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist, ist auf eine genehmigungsersetzende Anzeige gemäß § 67 a BImSchG entsprechend anwendbar.*)

2. Maßgebend für den Beginn der Frist des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG ist der Zeitpunkt, zu dem der Betrieb tatsächlich eingestellt worden ist. Bei der Feststellung dieses Zeitpunkts kommt einer entsprechenden Erklärung des Betreibers Indizwirkung zu.*)

3. Eine Fristverlängerung, die zwar keinen kalendermäßig bestimmten Endzeitpunkt festlegt, deren Regelungsgehalt aber nach dem Empfängerhorizont und den Begleitumständen erkennbar ist, ist nicht wegen eines schwerwiegenden und offensichtlichen Fehlers nichtig.*)

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IBRRS 2005, 2836
Mit Beitrag
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Kein Baustopp für die Airbus 380-Wartungshalle

BVerwG, Beschluss vom 07.09.2005 - 4 B 49.05

1. Für gemeldete FFH-Gebiete, über deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die EU-Kommission noch nicht entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten Schutzmaßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren.

2. Auch nach Aufnahme eines Gebietes in die Gemeinschaftsliste wird das allgemeine Verschlechterungsverbot für Pläne und Projekte durch einen Ausnahmevorbehalt durchbrochen. Ein Grund, ein gemeldetes FFH-Gebiet vor der Aufnahme in die Gemeinschaftsliste stärker als danach zu schützen, ist nicht ersichtlich.

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IBRRS 2005, 2827
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Unterlassen des Betriebs einer Mobilfunkanalge

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.06.2005 - 16 U 6/05

1. Gehen von einer Mobilfunksendeanlage aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV nur unwesentliche Beeinträchtigungen aus, so besteht kein Anspruch auf Unterlassen des Betriebs dieser Anlage.

2. Eine Pflichtverletzung des Verordnungsgebers hinsichtlich dieser Grenzwerte kann gerichtlich erst dann festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Gesundheitsschutz aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

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IBRRS 2005, 2826
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Feinstaubbelatung: Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen?

VG München, Urteil vom 26.07.2005 - M 1 K 05.1110

1. Ein von Feinstaubbelastung betroffener Dritter kann aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz keinen Anspruch auf verkehrsrechtliche Maßnahmen ableiten. Diese bedürfen einer Regelung in einem Aktions- oder Luftreinhalteplan.*)

2. Straßenverkehrsrechtliche Regelungen ermächtigen nur zu Beschränkungen hinsichtlich begrenzter, konkreter örtlicher Verkehrssituationen. Verkehrsbehördliche Maßnahmen aus allgemeinen, abstrakten Erwägungen des Umweltschutzes können nicht angeordnet werden.*)

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IBRRS 2005, 2824
ImmobilienImmobilien
Nachtflugregelung

BVerwG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 C 18.03

1. Betriebsregelungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm unterliegen den rechtlichen Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots.*)

2. Nachtflugregelungen für einen Verkehrsflughafen dürfen auf eine Bedarfslage ausgerichtet sein, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.*)

3. Eine Nachtflugregelung, die im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren Bedarf erlassen wird, kann als reine "Vorratsplanung" abwägungsfehlerhaft sein. Im Fall einer vorzeitigen Planungsentscheidung erlangen die Lärmschutzbelange der Flughafenanwohner aus Rechtsschutzgründen ein besonders Gewicht.*)

4. Eine Nachtflugregelung ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sie die nächtlichen Flugbewegungen nicht durch eine zahlenförmige Höchstgrenze (Bewegungskontingent), sondern durch ein maximales nächtliches Lärmvolumen beschränkt.*)




IBRRS 2005, 2760
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Führen Sanierungsanordnungen zu einer Selbstbelastung?

OVG Saarland, Beschluss vom 03.08.2005 - 3 Q 10/05

1. Der Eigentümer eines mutmaßlich belasteten Grundstücks muss eine bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung auch dann befolgen, wenn er gleichzeitig einer Anklage wegen Umweltdelikten ausgesetzt ist.

2. Ihre Befolgung trägt mämlich nicht zur Belastung, sondern vielmehr als Wiedergutmachung zur Entlastung im Strafverfahren bei.

3. Auch in dem Fall, dass dem angeordneten Sanierungsgutachten eine belastende Wirkung zukommt, liegt kein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Selbstbelastungsfreiheit vor, weil in einem solchen Fall das Sanierungsgutachten nur im Verwaltungsverfahren verwertet werden darf, während es im Strafverfahren einem Verwertungsverbot unterliegt.

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IBRRS 2005, 2660
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Planfeststellung: Einhaltung künftiger Grenzwerte

BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 A 1.04

1. Die 22. BImSchV ist - auch soweit es um die Einhaltung künftiger Grenzwerte geht - bereits im Verfahren der Zulassung von Vorhaben zu beachten. Eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, die Einhaltung der Grenzwerte vorhabenbezogen sicherzustellen, besteht jedoch nicht. Allerdings ist das Gebot der Konfliktbewältigung verletzt, wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern (wie Urteil vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04).*)

2. Das Interesse, vor Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe geschützt zu werden, die im Wege der Luftreinhalteplanung voraussichtlich noch im Rahmen des rechtlich Zumutbaren gehalten werden können, ist ein abwägungserheblicher Belang (wie Urteil vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04).*)

3. Zur Inanspruchnahme eins Grundstücks für Maßnahmen der Straßenentwässerung.*)

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IBRRS 2005, 2544
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Umweltrecht - Kein Einsatz asbesthaltiger Abfälle zur Verfüllung im Tagebau

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2005 - 7 LC 41/03

1. Eine Abfallverwertung erfolgt nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG -, wenn sie gegen das Verkehrsverbot des § 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV -verstößt.*)

2. Die in der ab 1. März 2003 am 21. April 2005 geltenden Fassung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV enthaltene Ausnahme vom Verkehrsverbot für Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die "zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung" in den Verkehr gebracht werden, umfasst - vorbehaltlich abweichender Bestimmung in Spalte 3 des Anhangs zu § 1 - keine Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die zum Zwecke der Abfallverwertung in den Verkehr gebracht werden.*)

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IBRRS 2005, 2450
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Naturschutz - Abwasserbeseitigungsplan: Vorherige Umweltprüfung nötig!

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.11.2004 - 1 K 345/03

1. Vor der Aufstellung eines Abwasserbeseitigungsplans, der den Bau von Abwasserdruckleitungen vorsieht, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden, weil es sich dabei nicht um Rohrleitungsanlagen i. S. d. § 19a WHG handelt.*)

2. Der in einem Abwasserbeseitigungsplan vorgesehenen zentralen Abwasserbeseitigung kann im Land Sachsen-Anhalt als zumutbare Alternative i. S. d. § 34 Abs. 2 BNatSchG nicht die Möglichkeit dezentraler Abwasserbeseitigung entgegengehalten werden, weil § 154 Abs. 4 Satz 1 WG LSA die Freistellung der Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht nur zulässt, wenn eine Übernahme des Abwassers aufgrund der Siedlungsstruktur wegen technischer Schwierigkeiten oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht angezeigt ist.*)

3. Ob die zentrale Abwasserbeseitigung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, ist nicht anhand des Vergleichs der für die Gemeinde entstehenden Kosten für die zentrale Abwasserbeseitigung einerseits und der dezentralen Abwasserbeseitigung andererseits zu ermitteln. Vielmehr sind die Kosten für die Schaffung der zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen dem Nutzen für einen wirksamen Gewässerschutz gegenüberzustellen.*)

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IBRRS 2005, 2253
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Beauftragtes Lärmschutzgutachten ist zu berücksichtigen!

VGH Bayern, Urteil vom 21.12.2004 - 8 N 03.1429

Es stellt einen Abwägungsausfall dar, wenn eine Gemeinde ein von ihr selbst in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten für einen isolierten Straßenbebauungsplan nicht berücksichtigt, sondern den Satzungsbeschluss kurz vor dessen Eingang fasst.*)

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IBRRS 2005, 2251
ImmobilienImmobilien
Trinkwassergefährdung durch Landebahnausbau?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2005 - 7 B 10122/05

Zu der Frage, ob die Trinkwasserversorgung durch die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn gefährdet wird.

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IBRRS 2005, 2229
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
UVP-Richtlinie: Umsetzung im Bereich des Straßenbaus

EuGH, Urteil vom 10.03.2005 - Rs. C-531/03

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch, dass sie die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in Bezug auf Straßenbauvorhaben in Rheinland-Pfalz nicht innerhalb der dafür gesetzten Frist umgesetzt hat und dass in Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist die Möglichkeit bestand, Straßenbauvorhaben im Wege der Plangenehmigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zuzulassen, gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Richtlinie und aus Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I Nummer 7 Buchstaben b und c sowie Anhang II Nummer 10 Buchstabe e der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 97/11 geänderten Fassung verstoßen.*)

2. Um die vollständige Anwendung der Richtlinie 97/11/EG zu gewährleisten und eine harmonisierte und effiziente Durchführung der in ihr aufgestellten Regelungen zu ermöglichen, müssen die Mitgliedstaaten einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist schaffen. Das Rundschreiben des Landesamts für Straßen und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz, mit dem die zuständigen Dienststellen angewiesen wurden, die Richtlinie 97/11/EG anzuwenden, ohne dass das Landesstraßengesetz, mit dem die UVP-Richtlinie 85/337/EWG in ihrer ursprünglichen Fassung umgesetzt worden war, geändert wurde, stellt im Hinblick auf die mit der Richtlinie 97/11/EG verfolgten Ziele kein angemessenes Mittel zu ihrer Umsetzung dar.

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