Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
257 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0492
Strafrecht
BGH, Urteil vom 18.04.1996 - 1 StR 14/96
Beihilfe zum Betrug kann schon begehen, wer dem Täter ein entscheidendes Tatmittel hier: ein inhaltlich falsches Wertgutachten willentlich an die Hand gibt und damit bewußt das Risiko erhöht, daß durch den Einsatz gerade dieses Mittels eine mittels Täuschung gegen fremdes Vermögen gerichtete Haupttat verübt wird. Opfer, Tatzeit oder nähere Details der konkreten Begehungsweise müssen dem Gehilfen nicht bekannt sein.
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IBRRS 2000, 0463
Strafrecht
BGH, Urteil vom 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Eine das Bußgeldblankett des § 70 Abs. 1 Nr. 17 LandschaftsG NW LG NW ausfüllende Gemeindesatzung zum Schutz des Baumbestandes ist hinreichend bestimmt, wenn der räumliche Geltungsbereich auf der Grundlage des § 45 LG NW "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne" festgelegt ist.
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IBRRS 2000, 0428
Vergabe
BGH, Urteil vom 10.05.1995 - 1 StR 764/94
Durch eine öffentliche Ausschreibung erlangte Angebote sind für den ausschreibenden Unternehmer ein Geschäftsgeheimnis.
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IBRRS 2000, 0414
Strafrecht
BGH, Urteil vom 21.12.1994 - 2 StR 628/94
Kapitalanlagebetrug, der durch unrichtige oder unvollständige Angaben in gedruckten Prospekten begangen wird, unterliegt nicht der kurzen Verjährung nach dem Hessischen Landespressegesetz.
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IBRRS 2000, 0403
Strafrecht
BGH, Urteil vom 31.08.1994 - 2 StR 256/94
1. Die Anwendung des § 153 StPO kommt trotz einer im Tatzeitpunkt nicht geringen Schuld in Betracht, wenn die Verhängung einer Strafe im Hinblick auf die lange Verfahrendauer nicht zu einem gerechten Schuldausgleich führen würde.
2. Zur Strafbarkeit von Submissionsabsprachen.
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IBRRS 2000, 0175
Vergabe
BGH, Urteil vom 08.01.1992 - 2 StR 102/91
Betrugsschaden bei Preisabsprachen im Ausschreibungsverfahren
1. Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist.
2. Verhindern die Anbieter durch Preisabsprachen und Vorspiegelung von Wettbewerb die Bildung des Wettbewerbspreises, so erleidet der Auftraggeber einen Schaden, wenn der mit einem Anbieter vereinbarte Preis höher als der erzielbare Wettbewerbspreis ist.
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IBRRS 2000, 0109
Strafrecht
BGH, Urteil vom 26.02.1991 - 5 StR 444/90
Begriff des gewillkürten Abfalls; Lagern von Abfall
1. Auslegung des strafrechtlichen Abfallbegriffs in Anlehnung an die Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 1 AbfG und unter Beachtung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH): "Gewillkürter" Abfall (§ 1 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. AbfG) kann auch ein wiederverwendungs- oder weiterverarbeitungsfähiger Stoff sein, sofern der Besitzer, weil der Stoff für ihn wertlos geworden ist, sich dessen entledigen will.
2. Der Begriff des Lagerns umfaßt jede vorübergehende Aufbewahrung, insbesondere die Zwischenlagerung, mit dem Ziel anderweitiger Beseitigung; dementsprechend werden auch solche Stoffe erfaßt, die nach Entsorgung ganz oder zum Teil dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden können.
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