Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
253 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 0802
BGH, Beschluss vom 03.11.1998 - VI ZR 205/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2005, 0665

BGH, Urteil vom 16.12.2004 - 1 StR 420/03
Quartalsberichte über Umsätze und Erträge (§§ 53, 54 BörsZulV) geben die Verhältnisse der Aktiengesellschaft über den Vermögensstand wieder, wenn sie ein Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ermöglichen und den Eindruck der Vollständigkeit erwecken.*)

IBRRS 2005, 0492

BGH, Urteil vom 18.06.2003 - 5 StR 489/02
1. Zur Beendigung der Bestechung durch Versprechen eines Vorteils.*)
2. Zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung.*)

IBRRS 2005, 0469

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.01.2005 - 3 Ws 176/04
Der mit der Leitung eines behördlichen Planfeststellungsverfahrens und der in diesem Verfahren erfolgenden Anhörung betraute Beamte ist nicht tauglicher Täter des § 339 StGB.*)

Online seit 2004
IBRRS 2004, 3991
BGH, Urteil vom 04.11.2004 - III ZR 361/03
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Strafgefangenen ein Anspruch auf Entschädigung in Geld wegen menschenunwürdiger Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt zustehen kann.*)

IBRRS 2004, 3807

OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.2004 - 1 Ss OWi 388/04
Besteht das ordnungswidrige Verhalten in einem Handeln (nur) ohne eine erforderliche Genehmigung, so wird die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit regelmäßig geringer sein, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung unbedenklich vorgelegen haben.*)

IBRRS 2004, 3464

BGH, Urteil vom 11.10.2004 - 5 StR 389/04
Stimmen sich ein Oberbauleiter und ein Bauunternehmer dahingehend ab, dass unter Umgehung der öffentlichen Ausschreibungsverfahren öffentliche Bauaufträge zu überhöhten Werklöhnen an den Bauunternehmer vergeben werden, so liegt in der überhöhten Auszahlungsanordnung des Oberbauleiters keine Irrtumserregung beim Kassenbeamten, da dieser keine materielle Prüfungspflicht hat. Daher liegt kein Betrug, sondern Untreue vor.

IBRRS 2004, 3384

BGH, Urteil vom 05.05.2004 - 5 StR 139/03
1. Bestechungsgelder sind erklärungspflichtige sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.
2. Dem Steuerpflichtigen wird insoweit die Erklärung auch solcher Einkünfte zugemutet, durch deren Offenbarung er in den Verdacht einer Straftat geraten und durch die er sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen kann.

IBRRS 2004, 3199

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2004 - 1 Ws 75/04
Ein Bauamtsleiter gehört nicht zu den Amtsträgern, die sich der Rechtsbeugung schuldig machen können.

IBRRS 2004, 3155

OLG Jena, Beschluss vom 19.08.2004 - 1 Ss 93/04
Anforderungen an die tatsächliche Feststellungen des Urteil im Bußgeldverfahren bezüglich der äußeren und der inneren Tatseite sowie bezüglich der Rechtsfolgenbemessung bei Verurteilung wegen Unterschreitung des Mindestlohnes.*)

IBRRS 2004, 2467

OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2004 - 1 Ss 48/04
1. Zur Frage der Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Graffiti an Bahnwaggon.*)
2. Von einer Sachbeschädigung in Sinne des Strafgesetzbuches durch Graffiti-Schmierereien kann nur ausgegangen werden, wenn die besprühte Oberfläche in ihrer Substanz beschädigt worden ist.

IBRRS 2004, 2458

BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.*)

IBRRS 2004, 1792

BGH, Urteil vom 24.06.2004 - 4 StR 15/04
Zur Strafbarkeit der Inrechnungstellung nicht erbrachter Leistungen.

IBRRS 2004, 1671

OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2003 - 4 Ss OWi 386/03
Ein Arbeitgeber, der seine Mitteilungspflichten nach § 3 Abs. 1 AEntG seinem pflichtgemäßen Kenntnisstand entsprechend ordnungsgemäß erfüllt hat, handelt nicht ordnungswidrig, wenn sich die Arbeitsaufnahme eines Arbeitnehmers aus für ihn nicht vorhersehbaren Gründen kurzfristig verzögert und er eine Berichtigung seiner Anmeldung nicht vornimmt.*)

IBRRS 2004, 1401

AG Erfurt, Urteil vom 26.04.2004 - 102 Js 24548/01 47
1. Unterlässt es ein Bauleiter, für eine ausreichende und sichere Verkehrsführung des Fußgängerverkehrs durch den Baustellenbereich Sorge zu tragen, verletzt er damit seine als Bauleiter übernommenen Verkehrssicherungspflicht und seiner hiermit gleichlaufenden Garantenstellung.
2. Hieraus trifft ihn die allgemeine Rechtspflicht, bei Eröffnung von Gefahrenquellen - und um eine solche handelte es sich auch bei einer Baustelle - dafür Sorge zu tragen, daß durch eigenes Handeln keine anderen Personen gefährdet oder geschädigt werden.

IBRRS 2004, 1346

OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 Ss OWi 262/04
1. Zur Bemessung der Geldbuße bei einem Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.*)
2. Besteht das ordnungswidrige Verhalten in einem Handeln (nur) ohne eine erforderliche Genehmigung, so wird die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit regelmäßig geringer sein, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung unbedenklich vorgelegen haben. Auch im Anwendungsbereich des Denkmalschutzgesetzes ist die bloße Verletzung formeller Pflichten ohne Schaden für das Denkmal unbedeutender als ein tatsächlich schädigender Eingriff.

IBRRS 2004, 1267

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.02.2004 - 3 U 123/00
1. § 261 Abs. 2 StGB ist Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB.*)
2. Zur Frage, ob von dem Gehilfen eines Rechnungsbetrugs innerhalb einer Baufirma Schadensersatz verlangt werden kann, wenn er im Nachhinein als Geldwäscher tätig wurde.

IBRRS 2004, 1034

OLG Celle, Beschluss vom 26.07.2001 - 322 Ss 133/01 (Owi)
Eine Ordnungswidrigkeit nach § 2 Abs. 1 SchwArbG kann nur vorsätzlich begangen werden.*)

IBRRS 2004, 0021

BGH, Urteil vom 14.11.2003 - 2 StR 164/03
1. Der Geschäftsführer einer GmbH, die sich in städtischem Alleinbesitz befindet und deren wesentliche Geschäftstätigkeit die Versorgung der Einwohner mit Fernwärme ist, ist Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB, wenn die Stadt die Geschäftstätigkeit im öffentlichen Interesse steuert.*)
2. Liegen wegen einer Veränderung der Strafdrohung die Voraussetzungen der Ruhensvorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB vor, so ist § 2 Abs. 3 StGB zu beachten.*)

Online seit 2003
IBRRS 2003, 3217
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.02.2003 - 1 Ss 3/03
Die Bewilligung und Auszahlung von Mietzuschüssen nach dem Wohngeldgesetz stellen einen Vermögensschaden dar, wenn das damit verfolgte Ziel, zum Erhalt des Mietverhältnisses beizutragen, aufgrund eines täuschungsbedingten Verhaltens des Antragstellers verfehlt wird.*)

IBRRS 2003, 3112

EuGH, Urteil vom 11.12.2003 - Rs. C-215/01
1. Das Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Dienstleistungsfreiheit steht der Verpflichtung eines Wirtschaftsteilnehmers, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat verzögert, erschwert oder verteuert, wenn die in der anwendbaren Richtlinie über die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat erfüllt sind.*)
2. Allein die Tatsache, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer gleiche oder ähnliche Dienstleistungen wiederholt oder mehr oder weniger regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dass er dort über eine Infrastruktur verfügt, die es ihm erlauben würde, in diesem Mitgliedstaat in stabiler und kontinuierlicher Weise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und von der aus er sich u. a. an die Angehörigen dieses Mitgliedstaats wendet, kann nicht ausreichen, um ihn als in diesem Staat niedergelassen anzusehen.*)
IBRRS 2003, 3098

OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2003 - 4 Ss OWi 629/03
Die unlautere Werbung in Medien gemäß § 4 Abs. 1 SchwArbG setzt, entgegen dem missverständlichen Wortlaut der Norm voraus, dass derjenige, der die handwerklichen Leistungen erbringen soll, pflichtwidrig nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.*)

IBRRS 2003, 2955

BGH, Beschluss vom 30.07.2003 - 5 StR 221/03
Unterläßt der Verantwortliche während des Laufs der Insolvenzantragsfrist nach § 64 Abs. 1 GmbHG die Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen an die Sozialversicherung, macht er sich nicht nach § 266a Abs. 1 StGB strafbar.*)
Die Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 StGB verlangt auch dann die vorrangige Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen, wenn die Zahlung möglicherweise im Insolvenzverfahren später angefochten werden kann (im Anschluß an BGHSt 47, 318).*)

IBRRS 2003, 2549

BGH, Urteil vom 25.07.2000 - 1 StR 162/00
Zur Garantenpflicht bei Verkauf eines Grundstücks als Bauland.*)

IBRRS 2003, 2548

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.06.2003 - 1 Ws 236/03
Ein Notar ist nicht bereits deshalb der Falschbeurkundung im Amt hinreichend verdächtig, weil er in dem die notarielle Urkunde abschließenden Vermerk - vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterzeichnet - der Wahrheit zuwider deren (vollständige) Verlesung beurkundet.*)

IBRRS 2003, 2278

BGH, Urteil vom 10.07.2003 - IX ZR 89/02
Beitragszahlungen des späteren Gemeinschuldners an einen Sozialversicherungsträger benachteiligen die anderen Konkursgläubiger regelmäßig auch insoweit, als sie auf Arbeitnehmeranteile zu verrechnen sind (Bestätigung von BGHZ 149, 100 ff).*)
Die mindestens halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann hinreichend auf eine Zahlungseinstellung hindeuten.*)
Kennt ein im Geschäftsleben nicht unerfahrener Konkursgläubiger alle für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung wesentlichen Tatsachen, so kennt er die Zahlungseinstellung auch dann, wenn er die aus den Tatsachen zwingend abzuleitenden Schlußfolgerungen nicht zieht; das gilt regelmäßig auch dann, wenn dieser Gläubiger mit mehr als einmonatiger Verzögerung nach Stellung eines Konkursantrags vollständig befriedigt wird.*)

IBRRS 2003, 1717

BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 690/01
Eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags. Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig.*)

IBRRS 2003, 1668

OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2000 - 1 Ss OWi 1037/2000
1. Unter Beschäftigung i.S.d. § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III sind ausschließlich Tätigkeiten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen zu verstehen.*)
2. Gefälligkeitsverhältnisse unterliegen nicht der Arbeitserlaubnispflicht gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III.*)
3. Die Erbringung einer Tätigkeit und die gewährten Sachbezüge müssen in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen.*)

IBRRS 2003, 1340

BGH, Beschluss vom 27.03.2003 - 5 StR 508/02
Zur Strafbarkeit wegen Betruges und Kreditbetruges, wenn der Darlehensnehmer eine nachträglich von der Bank geforderte schriftliche Erklärung über die zukünftige Freiheit des finanzierten Grundstücks von Grundpfandrechten unzutreffend abgibt.

IBRRS 2003, 1227

OLG Hamm, Beschluss vom 06.04.2003 - 1 Ss OWi 308/02
Zum vorsätzlichen Verstoß gegen § 2 des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit.*)

IBRRS 2003, 0949

BGH, Beschluss vom 12.02.2003 - 5 StR 165/02
a) Zu den Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Werkvertrag.*)
b) Macht der Arbeitgeber gegenüber der sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstelle falsche Angaben über die Verhältnisse seiner Arbeitnehmer, so begeht er einen Betrug nach § 263 StGB; eine Strafbarkeit nach § 266a Abs. 1 StGB tritt dahinter zurück.*)

IBRRS 2003, 0922

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 StR 366/02
1. § 298 Abs. 1 StGB erfaßt nicht nur Vergabeverfahren der öffentlichen Hand, sondern jedenfalls dann auch Ausschreibungen durch private Veranstalter, wenn das Vergabeverfahren in Anlehnung an die Bestimmungen der VOB/A ausgestaltet ist.
2. Auch die Abgabe eines verspäteten Angebots reicht zur Vollendung des Tatbestands des § 298 Abs. 1 StGB aus.

Online seit 2002
IBRRS 2002, 2108
BGH, Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01
Für die Pflichtverletzung im Sinne des Mißbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei einer Kreditvergabe ist maßgebend, ob die Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe ihre bankübliche Informations- und Prüfungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers gravierend verletzt haben. Aus der Verletzung der in § 18 Satz 1 KWG normierten Pflicht zum Verlangen nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse können sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der banküblichen Informations- und Prüfungspflicht nicht ausreichend Genüge getan wurde (Fortführung von BGHSt 46,30).*)

IBRRS 2002, 1832

BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - 2 AR 120/02
Zuständig für die nachträgliche Entscheidung über das Absehen von der Vollstreckung des Jugendarrestes, weil der Jugendliche seine Arbeitsauflage nach Verhängung des Arrestes erfüllt hat, ist der Richter des ersten Rechtszuges.*)

IBRRS 2002, 1831

BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - 2 ARs 218/02
Zuständig für die nachträgliche Entscheidung über das Absehen von der Vollstreckung des Jugendarrestes, weil der Jugendliche seine Arbeitsauflage nach Verhängung des Arrestes erfüllt hat, ist der Richter des ersten Rechtszuges.*)

IBRRS 2002, 1617

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2002 - 2 Ss 262/00
1. Hat der von der Gemeinde angestellte Ortsbaumeister als örtlicher Bauleiter die ordnungsgemäße Ausführung eines Bauvorhabens, das die Gemeinde als Bauherrin durchführt, zu überwachen, so hat er den gesamten Baubetrieb von sich aus laufend auf mögliche Gefahren für andere Personen hin zu kontrollieren. Dazu gehört, dass er die in Fachkreisen gesicherten Erkenntnisse über die Stabilität von Wandbauweisen, die „anerkannten Regeln der Technik“, beachtet.*)
2. Führt eine Gemeinde als Bauherrin Bauarbeiten durch Bedienstete (hier: Leiter des Bauhofs) aus, so obliegen diesen dieselben Sorgfaltspflichten, wie sie einem selbständigen Unternehmer hinsichtlich der mit der Bauausführung verbundenen Gefahrenquellen treffen. Diese sind verletzt, wenn von der genehmigten Planung abgewichen und der Bau unter Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Baukunst ausgeführt wird.*)

IBRRS 2002, 1535

OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2001 - 1 VAs 62/2000
1. Die Rückerstattung des Mehrerlöses nach §§ 9 ff WiStrafG im selbständigen Verfahren setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht auf Anordnung der Rückerstattung voraus. Dieser Antrag bzw. die Ablehnung der Antragstellung hat prozessgestaltende Wirkung und ist damit funktional der Rechtspflege zuzuordnen. Der Justizverwaltungsrechtsweg gem. §§ 23 ff EGGVG ist in diesen Fällen nicht eröffnet.*)
2. Die Ablehnung der Antragstellung nach §§ 9 ff WiStrafG greift nicht in die Grundrechtsposition des Betroffenen ein, da diese Vorschriften nicht in erster Linie die Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten verfolgen.*)

IBRRS 2002, 1527

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2002 - 3 Ss 1170/01
Ein Irrtum des Angeklagten über die Fremdheit der Sache im Sinne von § 303 StGB stellt keinen Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB dar, sondern einen Tatbestandsirrtum im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB*)

IBRRS 2002, 1206

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2001 - 2 Ws 68/2001
Zur Frage des Vermögensschadens beim Erschleichen von Grundstückskaufverträgen durch einen zahlungsunfähigen Käufer.*)

IBRRS 2002, 0791

BGH, Beschluss vom 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen, und dabei billigend in Kauf genommen hat, daß diese später nicht mehr erbracht werden können. Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen setzt nicht voraus, daß an die Arbeitnehmer tatsächlich Lohn abgeführt wurde.*)

IBRRS 2002, 0743

BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - 4 StR 371/01
Der Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem die deutsche Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden war und der nach dem 31. Dezember 1998 im Inland ein Kraftfahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.V.m. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV strafbar, und zwar auch dann, wenn er aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 im Inland (wieder) Kraftfahrzeuge führen durfte.*)

IBRRS 2002, 0422

BGH, Urteil vom 21.03.2002 - 5 StR 138/01
1. Ein Amtsträger ohne eigene Entscheidungszuständigkeit erfüllt den Tatbestand der Bestechlichkeit, wenn er sich als fachlicher Zuarbeiter durch Schmiergeldzahlungen bei der Vorbereitung einer Ermessensentscheidung beeinflussen läßt; insoweit gelten für ihn gleichermaßen die für einen Ermessensbeamten entwickelten Grundsätze.*)
2. Ist für einen dem Verfall unterlliegenden Vermögensvorteil die Steuer bestandskräftig festgesetzt worden, so ist dies bei der zeitlich nachfolgenden Anordnung des Verfalls zu berücksichtigen.*)
3. Zur Bestimmung des Erlangten im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB bei der Bestechung.*)

IBRRS 2002, 0361

BGH, Urteil vom 05.03.2002 - VI ZR 398/00
a) Zu den Voraussetzungen des Betrugstatbestandes als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.*)
b) Einem vorsätzlichen Schädiger ist es nicht unter allen Umständen verwehrt, sich auf ein Mitverschulden des Geschädigten an der Schadensentstehung zu berufen.*)
c) Ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat kommt grundsätzlich nicht in Betracht.*)

IBRRS 2002, 0224

OLG Schleswig, Urteil vom 07.12.2001 - 14 U 122/01
1.) Für die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB wegen der Nichtabführung des Arbeitnehmeranteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag genügt bedingter Vorsatz. Dem Kläger obliegt die Beweislast dafür, daß der Geschäftsführer schuldhaft gehandelt hat.
2.) Bei mehreren GmbH-Geschäftsführern führt eine interne Zuständigkeitsregelung über die Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge nicht dazu, daß alle übrigen Geschäftsführer ihrer Verantwortung entbunden sind. Der primär für die Lohnbuchhaltung nicht zuständige Geschäftsführer haftet kraft seiner Allzuständigkeit insbesondere noch dann für gewisse Überwachungspflichten, wenn sich die Gesellschaft in einer finanziellen Krisensituation befindet.

IBRRS 2002, 0084

BGH, Urteil vom 11.12.2001 - VI ZR 350/00
Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit bei Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.

IBRRS 2000, 0559

BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96
1. Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH NJW 1993, 1607 gegen BGHSt 40, 120).*)
2. Eine besondere Bedeutung eines Falles i.S.v. § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG liegt auch vor, wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ermöglich werden soll.*)
3. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zu unangemessen niedrigem Lohn kann Wucher (§ 302 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB) sein.*)

IBRRS 2000, 0492

BGH, Urteil vom 18.04.1996 - 1 StR 14/96
Beihilfe zum Betrug kann schon begehen, wer dem Täter ein entscheidendes Tatmittel hier: ein inhaltlich falsches Wertgutachten willentlich an die Hand gibt und damit bewußt das Risiko erhöht, daß durch den Einsatz gerade dieses Mittels eine mittels Täuschung gegen fremdes Vermögen gerichtete Haupttat verübt wird. Opfer, Tatzeit oder nähere Details der konkreten Begehungsweise müssen dem Gehilfen nicht bekannt sein.

IBRRS 2000, 0463

BGH, Urteil vom 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Eine das Bußgeldblankett des § 70 Abs. 1 Nr. 17 LandschaftsG NW LG NW ausfüllende Gemeindesatzung zum Schutz des Baumbestandes ist hinreichend bestimmt, wenn der räumliche Geltungsbereich auf der Grundlage des § 45 LG NW "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne" festgelegt ist.

IBRRS 2000, 0428

BGH, Urteil vom 10.05.1995 - 1 StR 764/94
Durch eine öffentliche Ausschreibung erlangte Angebote sind für den ausschreibenden Unternehmer ein Geschäftsgeheimnis.

IBRRS 2000, 0414

BGH, Urteil vom 21.12.1994 - 2 StR 628/94
Kapitalanlagebetrug, der durch unrichtige oder unvollständige Angaben in gedruckten Prospekten begangen wird, unterliegt nicht der kurzen Verjährung nach dem Hessischen Landespressegesetz.
