Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
253 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IBRRS 2008, 2451
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008 - 8 U 119/07
Zur Haftung bei unzutreffender Baufortschrittsanzeige gegenüber dem Kreditgeber.*)

IBRRS 2008, 2070

BGH, Urteil vom 02.06.2008 - II ZR 27/07
Mit den Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es vereinbar, wenn er zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung fällige Leistungen an die Sozialkassen erbringt (vgl. BGH, Urt. v. 14. Mai 2007 II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265; vgl. auch Urt. v. 5. Mai 2008 II ZR 38/07 z.V.b.).*)

IBRRS 2008, 2046

BGH, Urteil vom 05.06.2008 - IX ZR 17/07
1. Die Einstellung eines Strafverfahrens darf nicht von der Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse abhängig gemacht werden, wenn der Angeschuldigte durch die Erfüllung der Auflage seine Gläubiger benachteiligt.*)
2. Entrichtet der Angeschuldigte einen Geldbetrag an die Staatskasse, um eine Auflage zu erfüllen, von der die Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn abhängt, erbringt er keine unentgeltliche Leistung, wenn die erteilte Auflage in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem Verurteilungsrisiko und dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs steht.*)
3. Die vom Schuldner an die Staatskasse geleisteten Zahlungen können vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden, wenn der Schuldner die hierdurch bewirkte Benachteiligung seiner Gläubiger billigend in Kauf genommen hat, um durch Erfüllung einer entsprechenden Auflage die Einstellung eines gegen ihn laufenden Strafverfahrens zu erreichen, während die Staatsanwaltschaft wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zumindest drohte und die geleisteten Zahlungen seine Gläubiger benachteiligten.*)

IBRRS 2008, 1766

BGH, Urteil vom 02.04.2008 - 5 StR 129/07
Wenn eine Kalkulation eines Wäremlieferungspreises derart vorgenommen wird, dass es einen Gewinnaufschlag zu Gunsten des Vermieters gibt und dieser Aufschlag auf den Mieter umgelegt wird ("kick back"), ohne dass eine Modernisierungserhöhung stattfindet, dann kann es sich dabei um (versuchten) Betrug zum Nachteil des Wohnraummieters handeln.

IBRRS 2008, 1381

BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07
Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete (im Anschluss an BGHSt 41, 224).*)

IBRRS 2008, 1072

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - 1 StR 160/07
Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei Vorliegen einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens, hier: Bescheinigung "D/H 101" auf Grund des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit vom 2. Mai 1998 (in Fortführung von BGHSt 51, 124).*)

Online seit 2007
IBRRS 2007, 4956
Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

IBRRS 2007, 4955

Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.

IBRRS 2007, 4903

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
1. Grundsätzlich ist derjenige, der zugleich als Bauherr und Bauunternehmer ein Gebäude errichtet umfassend dafür verantwortlich, dass durch das Bauwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, namentlich Rechtsgüter Dritter, nicht gefährdet werden.
2. Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten.
3. Wird er diesen Pflichten gerecht, kann er grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Erledigung der an Dritte delegierten Aufgaben vertrauen.
4. Anderes gilt aber dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt.

IBRRS 2007, 3790

BGH, Urteil vom 21.06.2007 - 4 StR 99/07
Wenn ein Diplomingenieur, der mit seiner GmbH für das Landesamt Ausschreibungsunterlagen zum Zwecke der Auftragsvergabe nach der VOB erstellt, Software für die Prüfung von Brücken und die Erstellung von Ausschreibungen entwickelt und diese Programme pflegt, einem Landesamtsangestellten, welcher als stellvertretender Leiter der Abteilung "Zentrale Dienste/Datenverarbeitung" für die Prüfung von Stundenabrechnungen der GmbH zuständig ist, die Mitarbeit für diese GmbH anbietet und der Angestellte daraufhin ein Ausschreibungsprogramm bzw. wesentliche Teile dieser Bauwerksdatenbank programmiert, dann macht sich der Diplomingenieur wegen Vorteilsgewährung strafbar.

IBRRS 2007, 3789

BGH, Urteil vom 21.06.2007 - 4 StR 69/07
Eine Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme bzw. -gewährung kommt in Betracht, wenn ein Angestellter, der beim städtischen Tiefbauamt beschäftigt ist, einem Bieter bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen in Form statischer Berechnungen hilft und von diesem daraufhin bezahlt wird.

IBRRS 2007, 3587

LG München I, Urteil vom 20.06.2007 - 8 O 23330/05
1. Zur Problematik der Rufschädigung durch Äußerungen in den Medien.
2. Zur Problematik der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen.

IBRRS 2007, 3523

AG München, Urteil vom 12.07.2006 - 172 C 41295/04
1. Umbaumaßnahmen sind, soweit sie nicht schikanös sind, auch bei erheblicher Lärmbelästigung hinzunehmen. Daraus resultierende körperliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, lösen keinen Schmerzensgeldanspruch aus
2. Modernisierungsmaßnahmen sind dem Vermieter grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet, dass auch erhebliche Lärmentwicklungen, sofern sie nicht schikanös sind, zu dulden sind. Die Rechtsordnung nimmt dabei in Kauf, dass diese aufgrund des Erfordernisses gegenseitiger Rücksichtnahme zu ertragen sind. Als Ausgleich stehen dafür den Mietern die Möglichkeit der Mietminderung und Kündigung zu.

IBRRS 2007, 3509

BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - GSSt 1/06
1. Durch eine zulässige Berichtigung des Protokolls kann auch zum Nachteil des Beschwerdeführers einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen werden.*)
2. Die Urkundspersonen haben in einem solchen Fall vor einer beabsichtigten Protokollberichtigung zunächst den Beschwerdeführer anzuhören. Widerspricht er der beabsichtigten Berichtigung substantiiert, sind erforderlichenfalls weitere Verfahrensbeteiligte zu befragen. Halten die Urkundspersonen trotz des Widerspruchs an der Protokollberichtigung fest, ist ihre Entscheidung hierüber mit Gründen zu versehen.*)
3. Die Beachtlichkeit der Protokollberichtigung unterliegt im Rahmen der erhobenen Verfahrensrüge der Überprüfung durch das Revisionsgericht. Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung.*)

IBRRS 2007, 3253

BGH, Urteil vom 18.04.2007 - 5 StR 506/06
Ein Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist kein Amtsträger, wenn die Wohnungsbaugesellschaft nur einer von vielen Anbietern von Wohnraum ist, der mit städtischen Belegungsrechten belastet ist (im Anschluss an BGHSt 38, 199).*)

IBRRS 2007, 3232

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.03.2007 - 1 Ws 47/07
Zur Frage der Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung bei rechtlicher Beurteilung eines festgestellten Sachverhalts als straflos trotz entgegenstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (hier: Veruntreuung der Mietkaution durch den Vermieter).*)

IBRRS 2007, 3196

BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - 2 AR 149/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3194

BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - 2 AR 222/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2007, 3080

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - 3 StR 454/06
1. Der mit der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB gleichzeitig verwirklichte Versicherungsmissbrauch gegenüber der Gebäudeversicherung ist keine andere Straftat im Sinne des § 306 b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB, die der Täter durch die Brandlegung zu ermöglichen beabsichtigt.*)
2. Dieser Qualifikationstatbestand ist auch dann nicht verwirklicht, wenn der Täter durch das Feuer in dem Wohngebäude befindliches Inventar eines Dritten zerstören und damit eine Sachbeschädigung begehen will, um dem Dritten Leistungen aus dessen Hausratversicherung zu verschaffen.*)

IBRRS 2007, 2830

BGH, Beschluss vom 31.01.2007 - StB 18/06
Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung.*)

IBRRS 2007, 2283

LG München I, Urteil vom 05.04.2006 - 24 O 5433/05
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

IBRRS 2007, 2282

OLG München, Beschluss vom 07.02.2007 - 9 U 3865/06
Werden vom Auftragnehmer zur Erlangung eines Auftrags Bestechungsgelder an den Mitgeschäftsführer der Auftrag gebenden GmbH gezahlt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

IBRRS 2007, 2279

OLG Koblenz, Urteil vom 15.02.2007 - 5 U 915/06
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Gesellschafter und Geschäftsführer einer Baugesellschaft persönlich aus Delikt für die von der Gesellschaft zu verantwortenden Baumängel haften (hier verneint).
2. Schadensersatz für ein vor- oder innerprozessual wegen Baumängeln eingeholtes Gutachten kann in der Regel nur beansprucht werden, wenn das Gutachten im Prozess vorgelegt wird.

IBRRS 2007, 0262

BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - 2 ARs 428/06
1. Die Sperrwirkung des § 66 Abs. 1 Satz 2 JGG tritt nur ein, wenn der Richter in früheren Entscheidungen ausdrücklich aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten verzichtet hat.*)
2. Die Schuldfeststellung nach § 27 JGG ist keine noch nicht vollständig erledigte Entscheidung im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 JGG.*)
3. Bei Zusammentreffen einer Schuldfeststellung (§ 27 JGG) und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung hat grundsätzlich der im Verfahren nach §§ 30, 62 JGG zuständige Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe vorliegen.*)

Online seit 2006
IBRRS 2006, 4286
BGH, Urteil vom 24.10.2006 - 1 StR 44/06
1. Eine von einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilte Entsendebescheinigung (E 101) bindet auch die deutschen Organe der Strafrechtspflege.*)
2. Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 StGB) ist ebenso gehindert wie eine Strafverfolgung in Zusammenhang mit Erklärungen gegenüber den Behörden des Entsendestaates zur Erlangung der E 101-Bescheinigung jedenfalls solange die erteilte Bescheinigung nicht zurückgenommen ist.*)
IBRRS 2006, 4140

BGH, Urteil vom 06.09.2006 - 5 StR 64/06
Zum Anwendungsbereich des § 352 StGB bei Honorarvereinbarungen.*)

IBRRS 2006, 3984

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2006 - 3 Ws 374/06
1. Die Befugnis zur Übermittlung von Sozialdaten zur Durchführung eines Strafverfahrens nach § 73 SGB X ist nicht auf die Übermittlung von Sozialdaten des Beschuldigten beschränkt.*)
2. Zur Strafverfolgung gegen einen Bauunternehmer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aufgrund von 39 Jahre zurückliegenden Baumängeln ist die Abfrage von Arbeitnehmerdaten beim Rentenversicherungsträger zulässig.

IBRRS 2006, 3048

BGH, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 StR 57/06
1. Die Urteilsgründe müssen zum Tatbestand des Betruges darlegen, wer die Verfügung getroffen hat und welche irrigen Vorstellungen er dabei hatte.
2. Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne von § 298 StGB liegt nur bei kartellrechtswidrigen Absprachen miteinander im Wettbewerb stehender Unternehmen vor (vgl. BGHSt 49, 201 ff.).

IBRRS 2006, 2457

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05
1. Zur Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO bei Vorbefassung des Gerichts nach Abtrennung von Verfahren gegen Tatbeteiligte und deren gesonderter Aburteilung.*)
2. Kommt es durch Schmiergeldzahlungen an einen Treupflichtigen zur Ausschaltung des Wettbewerbs, liegt es nahe, dass Preise vereinbart werden, die unter Wettbewerbsbedingungen nicht erzielbar wären. In diesem Fall ist die Annahme eines Vermögensnachteils in Höhe sachfremder oder unter Wettbewerbsbedingungen nicht ohne weiteres durchsetzbarer Rechnungsposten gerechtfertigt.*)

IBRRS 2006, 2180

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 482/05
1. Kommt es durch Schmiergeldzahlungen zur Ausschaltung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs, werden dadurch regelmäßig überhöhte Preise erzielt; ein Vermögensnachteil für das geschädigte Unternehmen wird zumindest in Höhe derjenigen Rechnungsposten bestehen, die sachfremd sind oder sich unter Wettbewerbsbedingungen nicht ohne weiteres durchsetzen lassen. Dies betraf vorliegend die vom Bauunternehmer an den ehemaligen Oberamtsanwalt gezahlten erheblichen Provisionen in Millionenhöhe.
2. "Erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB ist bei der manipulativen Erlangung einer Auftragsvergabe nicht der vereinbarte Werklohn, sondern nur der wirtschaftliche Wert der Auftragserlangung, der sich vorrangig nach dem kalkulierten Gewinn bemisst.

IBRRS 2006, 1866

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - 5 StR 453/05
1. a) Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.*)
b) Die Vorschrift des § 108e StGB enthält eine im Verhältnis zu den §§ 331 ff. StGB abschließende Sonderregelung.*)
2. Der Empfang von Schmiergeldzahlungen durch Abgeordnete kann umsatzsteuerpflichtig sein.*)

IBRRS 2006, 1728

BGH, Urteil vom 07.03.2006 - 1 StR 379/05
Zum Vermögensschaden beim Betrug durch Fondsanlagen.*)

IBRRS 2006, 1385

VGH Bayern, Urteil vom 14.12.2005 - 16a D 04.3487
1. Die Wahrung des Ansehens des Beamtentums" dient der Erhaltung der Grundlagen eines allgemeinen Vertrauens in eine rechtsstaatliche gesetzestreue Verwaltung. Der Beamte darf das Vertrauen, dass er diesem Auftrag gerecht wird, nicht beeinträchtigen, z.B. durch außerdienstliches Verhalten, das eine Verletzung seiner Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Dienstherrn darstellt. Zu den nicht durch die Tätigkeit bei einem privaten Unternehmen eingeschränkten Pflichten zählt insbesondere die Pflicht zur Beachtung der für jedermann geltenden Strafgesetze.
2. Zwar wird von einem Beamten außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten erwartet als von einem Durchschnittsbürger (BVerwG vom 30.8.2000 BVerwGE 112, 19/26). Jedoch überschreitet bereits der einmalige strafrechtlich relevante außerdienstliche Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Regelfall das einer jeden außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß an disziplinarischer Relevanz so deutlich, dass ein außerdienstlichen Dienstvergehens im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 2 BayBG anzunehmen ist.

IBRRS 2006, 1196

OLG Jena, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ss 97/05
1. Beim Tatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG beginnt die Verjährung grundsätzlich erst mit dem Wegfall der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes. Erst dann ist die Tat beendet.*)
2. Beendet ist die Tat insbesondere, wenn der Lohnanspruch des Arbeitnehmers verjährt oder verfallen und daher nicht mehr durchsetzbar ist. Denn es ist nicht Aufgabe des Ordnungswidrigkeitenrechts als „ultima ratio", nicht mehr durchsetzbare arbeitsrechtliche Zahlungsansprüche zu schützen. Zahlungsunfähigkeit führt dagegen nicht zur Tatbeendigung.*)
3. Auch wenn der Betroffene seine Pflichten als Arbeitgeber nach § 2 NachwG verletzt, können Lohnansprüche gem. § 16 Nr. 1 BRTV-Bau verfallen.*)

IBRRS 2006, 0748

BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - 5 StR 334/05
1. Maßstab für die Schadensbestimmung einer unrechtmäßig erlangten Subventionsleistung ist der Subventionszweck, wie er durch die hierfür einschlägigen Rechtsgrundlagen umschrieben ist. Wird der Zweck erreicht, dann führt ein sonstiger Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze nicht ohne weiteres zu einem Vermögensschaden.
2. Die wahrheitswidrige Vorlage von Rechnungen erfüllt nicht schon deshalb den Betrugstatbestand, weil die Subventionsgeberin die Auszahlung hätte verweigern können, wenn sie die Scheinrechnungen als solche erkannt hätte. Der Beleg durch Rechnungen betrifft nämlich lediglich den verwaltungstechnischen Nachweis der zweckgerechten Erfüllung der Subvention.
3. Die wahrheitswidrige Vorlage von Rechnungen erfüllt nicht schon deshalb den Betrugstatbestand, weil die Subventionsgeberin die Auszahlung hätte verweigern können, wenn sie die Scheinrechnungen als solche erkannt hätte. Der Beleg durch Rechnungen betrifft nämlich lediglich den verwaltungstechnischen Nachweis der zweckgerechten Erfüllung der Subvention.
4. Eine Täuschung über Nachweise reicht für sich genommen für die Annahme eines Vermögensschadens im Sinne des § 263 StGB nicht aus.

IBRRS 2006, 0235

BGH, Urteil vom 21.12.2005 - 3 StR 470/04
1. Bewilligt der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft für eine erbrachte dienstvertraglich geschuldete Leistung einem Vorstandsmitglied nachträglich eine zuvor im Dienstvertrag nicht vereinbarte Sonderzahlung, die ausschließlich belohnenden Charakter hat und dem Unternehmen keinen zukunftsbezogenen Nutzen bringt (kompensationslose Anerkennungsprämie), liegt hierin eine treupflichtwidrige Schädigung des anvertrauten Gesellschaftsvermögens.*)
2. Die zur Erfüllung des Tatbestandes der Untreue erforderliche Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht muss auch bei unternehmerischen Entscheidungen eines Gesellschaftsorgans nicht zusätzlich "gravierend" sein (Klarstellung zu BGHSt 47, 148 und 187).*)

IBRRS 2006, 0025

OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2005 - 9 U 37/05
1. Zu den engen Voraussetzungen der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung in § 839a BGB zum 01.08.2002.
2. Der wegen eines vermeintlich falschen gerichtlichen Gutachtens auf Schadenersatz in Anspruch genommene Sachverständige haftet nicht nach §§ 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 163, 154 StGB (fahrlässiger Falscheid, Meineid), wenn er sich ohne vorausgegangene Anordnung seiner Vereidigung durch das Gericht bei seiner gerichtlichen Anhörung im voraus auf seinen allgemein geleisteten Sachverständigeneid beruft.*) (anders: OLG Düsseldorf, IBR 2005, 1286)

Online seit 2005
IBRRS 2005, 3425
BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 265/04
Die (streitige) Zivilgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrests wendet.*)

IBRRS 2005, 3408

BGH, Urteil vom 13.10.2005 - 3 StR 385/04
Die Befugnis eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen (oder zahnärztlichen) Berufs in Deutschland (§ 2 Abs. 3 BÄO, § 1 Abs. 2 ZHG) wird durch das Ruhen einer ihm etwa erteilten deutschen Approbation nicht berührt.*)

IBRRS 2005, 3173

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Bauherrn für Schäden der am Bau beschäftigten Arbeiter, wenn der beauftragte Bauunternehmer erkennbar die Sicherheitserfordernisse, die auch einem Laien einsichtig sind, nicht einhält.*)

IBRRS 2005, 3133

BGH, Beschluss vom 11.10.2005 - 5 StR 65/05
Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber".*)

IBRRS 2005, 2760

OVG Saarland, Beschluss vom 03.08.2005 - 3 Q 10/05
1. Der Eigentümer eines mutmaßlich belasteten Grundstücks muss eine bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung auch dann befolgen, wenn er gleichzeitig einer Anklage wegen Umweltdelikten ausgesetzt ist.
2. Ihre Befolgung trägt mämlich nicht zur Belastung, sondern vielmehr als Wiedergutmachung zur Entlastung im Strafverfahren bei.
3. Auch in dem Fall, dass dem angeordneten Sanierungsgutachten eine belastende Wirkung zukommt, liegt kein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Selbstbelastungsfreiheit vor, weil in einem solchen Fall das Sanierungsgutachten nur im Verwaltungsverfahren verwertet werden darf, während es im Strafverfahren einem Verwertungsverbot unterliegt.

IBRRS 2005, 2481

OLG Jena, Beschluss vom 03.05.2005 - 1 Ss 115/05
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Aufbewahrung der in § 2 Abs. 2a AEntG geforderten Aufzeichnungen setzt die Erfüllung der Pflicht zur Fertigung solcher Aufzeichnungen voraus.*)
Die Pflicht zur Fertigung dieser Aufzeichnungen kann übertragen werden.*)
Zu den Anforderungen für eine wirksame Übertragung.*)

IBRRS 2005, 2436

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 123/04
Der Sachverständiger beschwört im Zivilprozess durch die Bezugnahme auf seinen allgemein geleisteten Eid gem. § 410 ZPO, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Damit beschwört er, dass er die von ihm vorgetragene Ansicht habe. Beschwört er eine wider seine Überzeugung gehende Ansicht, so verletzt er seinen Eid, auch wenn die Ansicht in Wahrheit richtig ist. Umgekehrt gilt, dass der Sachverständige grundsätzlich seinen Eid nicht verletzt, wenn er seine Überzeugung beschwört, auch wenn diese Überzeugung in Wahrheit falsch ist.*)
Subjektiv ist fahrlässiges Handeln erforderlich. Beim Sachverständigen-Eid ist fahrlässige Begehung selten, weil der Sachverständige meist nur seine subjektive Überzeugung wiedergibt; er kann allerdings fahrlässig nicht sein ganzes Wissen kundtun oder die zur Vorbereitung des Gutachtens erforschten Tatsachen falsch wiedergeben. Die Fahrlässigkeit kann auch in der mangelhaften Vorbereitung liegen.*)

IBRRS 2005, 1793

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2005 - 12 U 373/04
Wer nichtexistente Sachen versichert, um deren Vorhandensein im Rahmen eines Betrugs Dritten gegenüber vorzutäuschen, kann nach Aufdeckung der Tat geleistete Versicherungsprämien vom Versicherer nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.*)

IBRRS 2005, 1670

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2005 - 19 U 113/04
Wer als Vertreter eines Unternehmers Material zur Lieferung gegen Rechnung bestellt und dabei über den Zahlungswillen des Bestellers täuscht, haftet dem Lieferanten persönlich aus unerlaubter Handlung.

IBRRS 2005, 1662

BayObLG, Urteil vom 22.09.2004 - 1 St RR 110/04
Zwar ist regelmäßig nicht nach § 240 StGB strafbar, wer die Veröffentlichung tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände, wie z.B. gegenüber einer Bank die Offenlegung von Unregelmäßigkeiten in der Bilanz, androht, sofern es dem Drohenden um die Beseitigung dieser Umstände geht. Wird jedoch die Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung eingesetzt, um die Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens, auf die kein Anspruch besteht, durchzusetzen, so stellt dies ein sozial unerträgliches Verhalten im Sinn des § 240 Abs. 2 StGB dar.*)

IBRRS 2005, 1507

BVerfG, Urteil vom 02.07.2003 - 2 BvR 273/03
Zur Rüge des Art. 19 Abs. 4 GG wegen überlanger Verfahrensdauer bei der Beschlussfassung eines OLG.

IBRRS 2005, 1007

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 Ss OWi 337/04
1. Zum Eintritt der Verfolgungsverjährung bei der Dauerordnungswidrigkeit der unzulässigen Nutzungsänderung von Wohnraum.*)
2. Für die Änderung der Nutzung von Wohnraum ist anerkannt, dass es sich insoweit um eine Dauerordnungswidrigkeit handelt. Dies hat zur Folge, dass erst mit einer längerdauernden Unterbrechung der illegalen Nutzung der betreffenden Wohnräume eine Zäsur mit der Folge eintritt, dass die Dauerordnungswidrigkeit beendet ist und die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird.

IBRRS 2005, 0920

KG, Urteil vom 21.02.2005 - 8 U 160/04
Zu den Voraussetzungen des § 288 StGB*)
