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Sachgebiet: Steuerrecht

1711 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1973
SteuerrechtSteuerrecht
Umbau der Wirtschaftsgebäude eines Hofes zu Wohnungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.05.2003 - 1 K 117/02

Nach Umbau der Wirtschaftsgebäude eines Hofes zu Wohnungen bildet jedes Gebäude für sich eine wirtschaftliche Einheit.*)

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IBRRS 2003, 1932
SteuerrechtSteuerrecht
Darlehenszinsen als Werbunkskosten

BFH, Urteil vom 25.03.2003 - IX R 22/01

1. Finanziert der Steuerpflichtige die Herstellung von Eigentumswohnungen, von denen eine dem Erzielen von Einkünften und die andere der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen (tatsächlich) zur Herstellung der der Einkünfteerzielung dienenden Eigentumswohnung verwendet.*)

2. Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige der vermieteten Eigentumswohnung die auf sie entfallenden Herstellungskosten (Sonderausstattung und Gemeinkosten) zuordnet und mit Darlehensmitteln gesondert bezahlt. Stellt der Unternehmer die Kosten des Gesamtgebäudes nur einheitlich in Rechnung, kann der Steuerpflichtige die für die Zuordnung erforderliche Aufteilung (im Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielung dienen) selbst vornehmen und die sich danach ergebenden Herstellungskosten der vermieteten Eigentumswohnung gesondert mit Darlehensmitteln bezahlen (gegen Schreiben des BMF vom 10. Dezember 1999 IV C 3 -S 2211- 34/99, BStBl I 1999, 1130).*)

3. Wird das der vermieteten Eigentumswohnung zugeordnete Darlehen einem (Eigen- und Fremdmittel umfassenden) Konto gutgeschrieben, von dem der Steuerpflichtige alle Gebäudeerrichtungskosten bezahlt, sind die Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar.*)

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IBRRS 2003, 1924
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Nur aus beruflichen Gründen unterhaltene Zweitwohnung

BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12.99

Eine Kommune ist befugt, sog. Erwerbszweitwohnungen der Zweitwohnungssteuer zu unterwerfen.*)

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IBRRS 2003, 1859
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

BFH, Urteil vom 06.05.2003 - IX R 51/00

Aufwendungen für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen wegen (Nutzungs-)Änderung des Gebäudes (§ 39 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 LBO BW a.F. = § 37 Abs. 2 LBO BW n.F.) zählen zu den Herstellungskosten, wenn die zur Änderung führende Baumaßnahme als Herstellung i.S. von § 255 Abs. 2 HGB anzusehen ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 8. März 1984 IX R 45/80, BFHE 141, 237, BStBl II 1984, 702).*)

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IBRRS 2003, 1841
SteuerrechtSteuerrecht
Werbungskosten bei Schönheitsreperatur durch Vermieter

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - IX R 6/99

Übernimmt der Vermieter die Aufwendungen für Schönheitsreperaturen einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses selbst, weil er diese Wohnung alsbald selbst nutzen möchte, so kann er die Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Nr. 2 EStG geltend machen.

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IBRRS 2003, 1717
StrafrechtStrafrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitslohn: Schwarzgeldvereinbarung

BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 690/01

Eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags. Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig.*)

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IBRRS 2003, 1687
SteuerrechtSteuerrecht
Erlaß der Grundsteuer wegen Unwirtschaftlichkeit

BVerwG, Urteil vom 08.07.1998 - 8 C 23.97

Der Anspruch auf Erlaß der Grundsteuer wegen Unwirtschaftlichkeit eines unter Denkmalschutz stehenden Grundbesitzes (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG) setzt voraus, daß die Unrentabilität auf der Kulturguteigenschaft (kausal) beruht.*)

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IBRRS 2003, 1669
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt keine Grunderwerbssteuerpflicht vor?

BFH, Urteil vom 22.01.2003 - II R 32/01

Tritt ein Dritter durch eine Vertragsübernahme als neuer Käufer in einen noch nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrag ein, verwirklicht sich ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Nr. 7 GrEStG. Dieser schließt bezüglich des nämlichen Grundstücks einen Rechtsträgerwechsel vom Verkäufer auf den neuen Käufer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aus (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil des BFH vom 26. September 1990 II R 107/87, BFH/NV 1991, 482).*)

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IBRRS 2003, 1660
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt keine Grunderwerbssteuerpflicht vor?

BFH, Urteil vom 18.12.2002 - II R 12/00

1. Unter "Verfolgung wirtschaftlicher Interessen" bei Abtretung eines Kaufangebots durch den Benennungsberechtigten ist die Möglichkeit zu verstehen, bei der Weitergabe des Grundstücks unter Ausnutzung der Rechtsstellung als Benennungsberechtigter wirtschaftliche Vorteile aus dem Handel mit einem Grundstück zu ziehen. Liegt der Vorteil in der Ausübung der sonst dem Veräußerer gegebenen Möglichkeit, den jeweiligen benannten Angebotsempfänger und Annehmenden zum Abschluss weiterer Verträge zu bestimmen, setzt die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 GrEStG voraus, dass der Benennungsberechtigte --verdeckt-- an den neuen Verträgen "verdient" und dadurch zu seinem Vorteil an der Verwertung des Grundstücks teilhat.*)

2. Sofern sich das Interesse des Benennungsberechtigten oder der mit ihm verbundenen Bank darauf beschränkt, Forderungen auf Rückzahlung der Kreditbeträge aus bestehenden Darlehensverträgen mit dem Grundstückseigentümer zu realisieren, liegt kein die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 GrEStG begründendes Interesse vor.*)

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IBRRS 2003, 1658
SteuerrechtSteuerrecht
Zinsberechnung: Freiwillige Zahlung unbeachtlich nach Soll-Prinzip

BFH, Urteil vom 06.11.2002 - V R 75/01

1. Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO 1977 in der ab 1997 geltenden Fassung setzt voraus, dass sich zwischen der festgesetzten Steuer und einer vorangegangenen Festsetzung ein Unterschiedsbetrag ergibt. Freiwillige Zahlungen des Steuerpflichtigen auf die Steuerschuld vor deren Festsetzung sind für die Zinsberechnung nach dem Soll-Prinzip grundsätzlich unbeachtlich.*)

2. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Steuerpflichtige einen Umsatz rechtsirrtümlich erst in dem auf die Entstehung der Steuerschuld folgenden Jahr - also vor Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977 - erklärt und versteuert.*)

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IBRRS 2003, 1537
SteuerrechtSteuerrecht
Schuldzinsen für Erbschaftssteuer als Werbungskosten?

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2002 - 14 K 369/01

Schuldzinsen für die Finanzierung der Erbschaftsteuer können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

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IBRRS 2003, 1530
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums

BFH, Urteil vom 29.01.2003 - III R 53/00

Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage beginnt nach § 3 EigZulG auch bei Anschaffung einer mit Mängeln behafteten Wohnung im Jahr des Übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und nicht erst in dem Jahr, in dem die Mängel behoben worden sind.*)

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IBRRS 2003, 1513
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten

BFH, Urteil vom 11.03.2003 - IX R 55/01

Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 AO 1977 liegt nicht vor, wenn ein Ehegatte dem anderen seine an dessen Beschäftigungsort belegene Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu fremdüblichen Bedingungen vermietet.

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IBRRS 2003, 1504
SteuerrechtSteuerrecht
Verpachtung v. unbebautem Grundbesitz: Einkünfteerzielungsabsicht?

BFH, Beschluss vom 25.03.2003 - IX B 2/03

Die der Vorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugrunde liegende typisierende Annahme, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771), gilt nicht für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz.*)

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IBRRS 2003, 1205
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsversteigerung: Meistgebot ist Nettobetrag

BGH, Urteil vom 03.04.2003 - IX ZR 93/02

Das Meistgebot in der Zwangsversteigerung von Grundstücken (nebst Zubehör) ist ein Nettobetrag.*)

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IBRRS 2003, 1114
SteuerrechtSteuerrecht
Steueranspruchsverjährung bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

BFH, Beschluss vom 25.11.2002 - GrS 2/01

Die Festsetzungsfrist ist nicht gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid, der vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht.*)

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IBRRS 2003, 1049
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Werbeveranstaltungen von Steuerberatern und einer Bank

BGH, Urteil vom 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02

Zu gemeinsamen Werbeveranstaltungen von Steuerberatern und einer Bank.*)

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IBRRS 2003, 0913
SteuerrechtSteuerrecht
Notargebühren als Werbungskosten

BFH, Urteil vom 01.10.2002 - IX R 72/99

Notargebühren zur Besicherung eines Darlehens sind Schuldzinsen i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 9a Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.*)

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IBRRS 2003, 0881
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Entfallen der Haftung für falsche Belehrung

BGH, Urteil vom 20.02.2003 - IX ZR 384/99

Belehrt der steuerliche Berater über die Anforderungen, die an Barquittungen zu stellen sind, falsch und führt dies dazu, daß die Finanzbehörde die quittierten Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennt, kann die Haftung des steuerlichen Beraters entfallen, wenn der Mandant die ihm möglichen und zumutbaren Angaben vor Erlaß der nachteiligen Änderungsbescheide nicht nachholt.*)

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IBRRS 2003, 0852
SteuerrechtSteuerrecht
Anschaffungskosten auch bei vorübergehender Weitervermietung

BFH, Urteil vom 22.01.2003 - X R 9/99

1. Plant der Erwerber eines vermieteten Gebäudes bereits im Zeitpunkt der Anschaffung die Eigennutzung und nicht die weitere Vermietung, machen die von vornherein geplanten und nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführten Baumaßnahmen das Gebäude betriebsbereit, wenn dadurch ein höherer Standard erreicht wird. Die betreffenden Aufwendungen sind daher Anschaffungskosten.*)

2. Bei der Frage, ob Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes und damit zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.S. von § 255 HGB führen, kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Erwerbers, sondern allein auf die objektiven Auswirkungen der Maßnahmen auf den Nutzungswert des Gebäudes an. Auch Aufwendungen für die Beseitigung versteckter Mängel können den Nutzungswert eines Gebäudes steigern.*)

3. Der Gebrauchswert eines Wohngebäudes wird auch durch Erweiterungen i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 HGB bestimmt. Liegen insofern Herstellungskosten in einem der den Wohnstandard eines Gebäudes bestimmenden Bereiche vor, führen wesentliche Verbesserungen in wenigstens zwei weiteren Bereichen der Kernausstattung einer Wohnung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.*)

4. Aufwendungen, die mit Erweiterungen i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 HGB bzw. mit zu einer Hebung des Wohnstandards führenden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bautechnisch zusammenhängen, führen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.*)

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IBRRS 2003, 0792
SteuerrechtSteuerrecht
Tragweite eines allgemeinen Prüfungsvorbehaltes

BGH, Urteil vom 06.02.2003 - IX ZR 77/02

Zur Tragweite eines allgemeinen Prüfungsvorbehaltes eines Steuerberaters.*)

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IBRRS 2003, 0704
SteuerrechtSteuerrecht
Hauskauf: Wann besteht Steuerpflicht?

BFH, Beschluss vom 29.08.2002 - V R 40/01

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Handelt jemand, der für eigene Wohnzwecke ein Wohnhaus erwirbt oder errichtet, bei Erwerb oder Errichtung des Wohnhauses als Steuerpflichtiger, wenn er einen Raum des Gebäudes als sog. häusliches Arbeitszimmer für eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit verwenden will?

Falls Frage 1 bejaht wird:

2. Ist bei gemeinsamer Bestellung eines Investitionsgegenstands durch eine Bruchteils- oder Ehegattengemeinschaft, die selbst nicht unternehmerisch tätig ist, von einem Erwerb durch einen Nichtsteuerpflichtigen, der nicht zum Vorsteuerabzug der auf den Erwerb fallenden Mehrwertsteuer berechtigt ist, auszugehen, oder sind die Gemeinschafter Leistungsempfänger?

Sofern Frage 2 bejaht wird:

3. Steht das Recht auf Vorsteuerabzug bei Erwerb eines Investitionsguts durch Ehegatten in Bruchteilsgemeinschaft, wenn der Gegenstand nur von einem der Gemeinschafter für seine unternehmerischen Zwecke verwendet wird,

a) diesem einen Gemeinschafter nur für den proportional auf seinen Anteil als Erwerber entfallenden Vorsteuerbetrag zu

oder

b) steht dem Gemeinschafter gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG der Vorsteuerbetrag zu, der auf den Anteil seiner unternehmerischen Verwendung des gesamten Gegenstands entfällt (vorbehaltlich der Rechnungsvoraussetzungen gemäß Frage 4)?

4. Bedarf es zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 18 der Richtlinie 77/388/EWG einer Rechnung i.S. von Art. 22 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG, die auf diesen Ehegatten/Gemeinschafter allein --und mit den auf ihn proportional entfallenden Entgelts- und Steuerbeträgen-- ausgestellt ist oder reicht die an die Gemeinschafter/Ehegatten ohne solche Aufteilung ausgestellte Rechnung aus?

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IBRRS 2003, 0703
SteuerrechtSteuerrecht
Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude

BFH, Urteil vom 05.09.2002 - III R 37/01

Die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäude voraus. Unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ist auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt hat.*)

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IBRRS 2003, 0702
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel bei lediglich 2 Verkäufen?

BFH, Urteil vom 18.09.2002 - X R 5/00

1. Gewerblicher Grundstückshandel kann schon bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken vorliegen, wenn sie der Erwerber mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*)

2. Eine unbedingte Veräußerungsabsicht ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Erwerber die Grundstücke seiner Planung entsprechend jeweils unmittelbar nach Ankauf bebaut und sodann veräußert.*)

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IBRRS 2003, 0701
SteuerrechtSteuerrecht
Erbbaurecht: Gebäudeherstellungsverpflichtung keine Gegenleistung!

BFH, Urteil vom 23.10.2002 - II R 81/00

Verpflichtet sich der Erbbauberechtigte in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück sowie zu dessen ordnungsgemäßer Unterhaltung über die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts und erhält er bei Erlöschen des Erbbaurechts vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Gebäude in Höhe des Verkehrswerts, kommen die Verwendungen auf das Erbbaugrundstück regelmäßig dem Erbbauberechtigten dauerhaft zugute. In der Gebäudeherstellungsverpflichtung liegt deshalb regelmäßig keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts.*)

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IBRRS 2003, 0700
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstücksbewertung: Verstoß gegen das Übermaßverbot?

BFH, Beschluss vom 23.10.2002 - II B 153/01

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Bewertung des mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bebauten Grundstücks nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG mit dem 18,6fachen des nach den vertraglichen Bestimmungen im Besteuerungszeitpunkt zu zahlenden jährlichen Entgelts für die Grundstücksnutzung wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot mit der Verfassung vereinbar ist.*)

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IBRRS 2003, 0698
SteuerrechtSteuerrecht
Ferienwohnung: Einkünfteerzielung bei Vermietung

BFH, Urteil vom 05.11.2002 - IX R 18/02

1. Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist --auch beim Vermieten in Eigenregie-- ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen auszugehen (gegen BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002 IV C 3 -S 2253- 77/02, BStBl I 2002, 1039, Tz. 1).*)

2. Bei einer teils selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist --nach Aufteilung der auf die Selbstnutzung und die Vermietung entfallenden Kosten-- durch eine Prognose festzustellen, ob in einem Zeitraum von 30 Jahren aus der Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann.*)

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IBRRS 2003, 0696
SteuerrechtSteuerrecht
Unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens

BFH, Urteil vom 28.11.2002 - V R 3/01

Die unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens durch den Unternehmer an seinen Sohn kann auch dann als nicht steuerbare Teilgeschäftsveräußerung beurteilt werden, wenn dem Sohn das Betriebsgrundstück für zehn Jahre mit Verlängerungsoption zur Fortführung des Bauunternehmens vermietet wird.*)

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IBRRS 2003, 0695
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückslieferung: Nachträgliche Verzicht auf Steuerfreiheit

BFH, Urteil vom 28.11.2002 - V R 54/00

1. Der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung ist kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2 a AO 1977.*)

2. Der Lauf der Zinsen für die Umsatzsteuer wegen der rückwirkend steuerpflichtigen Grundstückslieferung beginnt nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977.*)

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IBRRS 2003, 0694
SteuerrechtSteuerrecht
Schenkung eines Geldbetrages zur Herstellung eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 04.12.2002 - II R 75/00

1. Bei der mittelbaren Schenkung eines noch herzustellenden Gebäudes gibt der Herstellungsaufwand die Höhe vor, bis zu der der Schenker die Finanzierung übernehmen kann. Soweit der Bedachte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist der Herstellungsaufwand mit den Nettobeträgen anzusetzen.*)

2. Wendet der Schenker dem Bedachten einen den Herstellungsaufwand übersteigenden Betrag zu, liegt darin eine zusätzliche Schenkung, und zwar in Gestalt einer Geldschenkung.*)

3. Stellt der Schenker dem Bedachten den Betrag in Höhe des maßgeblichen Herstellungsaufwandes im Voraus zinslos zur Verfügung, liegt darin eine weitere freigebige Zuwendung, und zwar in Gestalt einer Gewährung der Möglichkeit zur Kapitalnutzung, die unter Berücksichtigung der Fälligkeit(en) der Herstellungskosten gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 15 Abs. 1 BewG mit jährlich 5,5 v.H. des Kapitals zu bewerten ist.*)

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IBRRS 2003, 0693
SteuerrechtSteuerrecht
Beginn der 5-Jahre-Frist für gewerblichen Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 05.12.2002 - IV R 57/01

Veräußert der Steuerpflichtige Eigentumswohnungen in einem von ihm sanierten Gebäude, so beginnt die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsame Frist von fünf Jahren im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsprechung mit Abschluss der Sanierungsarbeiten.*)

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IBRRS 2003, 0692
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 09.12.2002 - VIII R 40/01

Eine Personengesellschaft, deren erklärter Gesellschaftszweck die Verwaltung ihres Vermögens ist und die Eigentümerin von sechs Grundstücksparzellen ist, kann selbst dann gewerblich tätig werden, wenn sie diese Grundstücke durch nur einen Vertrag an eine Erwerberin veräußert. Dies ist dann der Fall, wenn sie ab dem Zeitpunkt des Veräußerungsentschlusses zahlreiche Einzelaktivitäten verschiedenster Art im Hinblick darauf entfaltet hat, dass auf dem zu veräußernden Grundbesitz von der Käuferin ein Einkaufszentrum errichtet werden soll, dessen Baupläne Gegenstand des Kaufvertrages sind.*)

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IBRRS 2003, 0690
SteuerrechtSteuerrecht
Indiz für gewerblichen Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 12.12.2002 - III R 20/01

Die Veräußerung einer Immobilie durch einen gewerblichen Grundstückshändler zwei Jahre nach deren Erwerb ist ein gewichtiges Indiz für ein dem Gewerbebetrieb zuzuordnendes Geschäft. Eine Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung kommt nur in Betracht, wenn der Erwerb eindeutig privat veranlasst ist und aufgrund der vorliegenden objektiven Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Immobiliengeschäften zu unterscheiden ist, wie z.B. bei einer Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken oder deren langfristiger Vermietung.*)

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IBRRS 2003, 0686
SteuerrechtSteuerrecht
Einheitswertfeststellung bei baurechtswidriger Bebauung

BFH, Urteil vom 18.12.2002 - II R 20/01

Ein Grundstück, auf dem sich leer stehende, aber benutzbare Gebäude befinden, ist bei der Feststellung des Einheitswerts des Grundvermögens (auch nach dem in den neuen Bundesländern geltenden Bewertungsrecht) nicht allein deshalb als unbebautes Grundstück zu bewerten, weil am Stichtag eine Nutzung aus dem formalen Grund einer fehlenden Genehmigung oder aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig gewesen wäre.*)

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IBRRS 2003, 0616
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnungssteuern sind Werbungskosten

BFH, Urteil vom 15.10.2002 - IX R 58/01

Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.*)

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IBRRS 2003, 0606
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 16.10.2002 - X R 74/99

Immobilienobjekte sind in der Regel nicht in einen gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen, wenn sie zu eigenen Wohnzwecken erworben werden.*)




IBRRS 2003, 0600
SteuerrechtSteuerrecht
Veräußerung eines Kommanditanteils einer Grundstücksgesellschaft

BFH, Urteil vom 28.11.2002 - III R 1/01

Die Veräußerung eines 50 %igen Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten Grundstücksgesellschaft ist steuerrechtlich als --anteilige-- Übertragung so vieler Objekte im Sinne der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel (Indizwirkung der sog. Drei-Objekt-Grenze) zu werten, wie sich im Gesamthandseigentum der Personengesellschaft befinden (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390).*)

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IBRRS 2003, 0599
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Herstellungskosten: Wann liegt wesentliche Verbesserung vor?

BFH, Urteil vom 03.12.2002 - IX R 64/99

1. Eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung, die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu Herstellungskosten führt, ist gegeben, wenn drei der vier für den Gebrauchswert eines Wohngebäudes wesentlichen Bereiche (Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallationen und Fenster) von einem ursprünglich sehr einfachen auf einen nunmehr mittleren oder von einem ursprünglich mittleren auf einen nunmehr sehr anspruchsvollen Standard gehoben worden sind. Dabei sind für die Prüfung, ob die Installationen und die Fenster im ursprünglichen Zustand als "sehr einfach", "mittel" oder "sehr anspruchsvoll" anzusehen waren, die Maßstäbe zugrunde zu legen, die zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gebäude im ursprünglichen Zustand befand, allgemein üblich waren.*)

2. "Ursprünglicher Zustand" i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ist bei Erwerb eines Wohngebäudes durch Schenkung oder Erbfall der Zustand zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung durch den Schenker/Erblasser.*)

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IBRRS 2003, 0596
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder

BFH, Beschluss vom 16.01.2003 - IX B 172/02

Es ist nicht zweifelhaft, dass Wohnräume im Haus der Eltern, die keine abgeschlossene Wohnung bilden, nicht mit steuerrechtlicher Wirkung an volljährige unterhaltsberechtigte Kinder vermietet werden können.*)

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IBRRS 2003, 0577
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Überwachung des steuerbegünstigten Ankaufs einer Immobilie

BGH, Urteil vom 23.01.2003 - IX ZR 180/01

Zu den Pflichten eines Steuerberaters, der den Auftrag übernimmt, zur Beseitigung eines von ihm verursachten Schadens den steuerbegünstigten Ankauf einer Immobilie persönlich zu überwachen und zu kontrollieren.*)

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IBRRS 2003, 0558
SteuerrechtSteuerrecht
Eigentumswohnung: Besteuerung des Gewinns bei Verkauf

FG Köln, Urteil vom 22.11.2002 - 14 K 3507/01

Zur Frage der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung gem. § 22 Nr. 2 iVm § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.

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IBRRS 2003, 0557
SteuerrechtSteuerrecht
Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit

FG Köln, Urteil vom 11.12.2002 - 4 K 6906/94

Zur Frage der Einordnung der Dienstleistungen eines EDV-Beraters als freiberuflich (Einkommensteuerpflicht) oder gewerblich (Gewerbesteuerpflicht).

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IBRRS 2003, 0556
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Eigenheimzulage, wenn Ehegatte stirbt

FG Köln, Urteil vom 11.07.2002 - 7 K 3697/02

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG kann ein zweites Objekt im Todesjahr eines Ehegatten nur dann gefördert werden, wenn die gesetzlichen Erfordernisse - bestehende Ehe sowie die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG - zumindest im Zeitpunkt der Anschaffung noch vorgelegen haben.

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IBRRS 2003, 0553
SteuerrechtSteuerrecht
Abschreibung nach § 7c EStG nur mit Baugenehmigung möglich

FG Niedersachsen, Beschluss vom 10.12.2002 - 3 V 372/02

1. Eine Sonderabschreibung nach § 7c EStG kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme durchführt, ohne die erforderliche Baugenehmigung zu haben.

2. Dies gilt auch dann, wenn der fehlende Bauantrag innerhalb des Förderzeitraums gestellt und die Genehmigung später erteilt wird.

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IBRRS 2003, 0398
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erweiterung einer Erschließungsanlage: Beitragspflicht?

BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2.02

War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 bereits hergestellt worden, kann ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem 3. Oktober 1990 weitere Teile hinzugefügt werden.*)

Die Sechs-Monats-Frist des § 113 Abs. 3 Satz 4 VwGO beginnt mit dem Eingang der Behördenakten, die auf die erstmalige Verfügung des Verwaltungsgerichts gemäß § 99 VwGO vorgelegt werden. Sie beginnt nicht in jeder Instanz neu.*)

Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO sind eng auszulegen und deshalb auf besonders gelagerte Fälle beschränkt.*)

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IBRRS 2003, 0322
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 18.09.2002 - X R 28/00

1. Werden bislang zum Anlagevermögen eines (ruhenden) Gewerbebetriebs gehörende gewerblich genutzte Räume in Eigentumswohnungen umgebaut, um diese anschließend zu veräußern, so gehen sie zum Buchwert aus dem Betriebsvermögen des (ruhenden) Gewerbebetriebs in das Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels über.*)

2. Veräußert der Steuerpflichtige ein seit seiner Anschaffung oder Errichtung zu eigenen Wohnzwecken genutztes Immobilienobjekt und beruht diese Veräußerung auf offensichtlichen Sachzwängen (z.B. einer nicht vorhergesehenen finanziellen Notlage), so kann dieses Objekt in der Regel auch dann nicht in einen gewerblichen Grundstückshandel einbezogen werden, wenn die Zeitspanne zwischen Erwerb (Errichtung) und Verkauf weniger als fünf Jahre beträgt.*)

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IBRRS 2003, 0321
SteuerrechtSteuerrecht
Schenkung eines Grundstücks bei Gleichstellungsgeldzahlung

BFH, Urteil vom 23.10.2002 - II R 71/00

Wird ein Grundstück schenkungsweise übertragen und verpflichtet sich der Beschenkte dabei, an einen Dritten ein sog. Gleichstellungsgeld zu zahlen, liegt bezüglich des Grundstücks eine gemischte Schenkung zugunsten des Beschenkten und bezüglich des Gleichstellungsgeldes eine Forderungsschenkung zugunsten des Dritten vor.*)

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IBRRS 2003, 0320
SteuerrechtSteuerrecht
Unvermietbares Gebäude: Reparaturen sind Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 20.08.2002 - IX R 70/00

Befindet sich ein Wohngebäude vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb wegen eines Schadens nicht in einem vermietbaren Zustand, dann führen die Aufwendungen zur Behebung dieses Schadens zu Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB. Unerheblich ist, ob der Schaden bereits bei Erwerb vorhanden war.*)

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IBRRS 2003, 0318
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage ohne Eigentum

BFH, Urteil vom 18.07.2001 - X R 15/01

Errichten die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück, das zivilrechtlich im Eigentum nur eines Partners steht, kann auch der andere als wirtschaftlicher Miteigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG berechtigt sein, wenn ihm für den Fall des Scheiterns der Lebensgemeinschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein Ausgleichsanspruch gegen den zivilrechtlichen Eigentümer in Höhe des hälftigen Verkehrswertes des Gebäudes zusteht.*)

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IBRRS 2003, 0179
SteuerrechtSteuerrecht
Voraussetzungen für gewerblichen Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 18.09.2002 - X R 183/96

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann anzunehmen ist, wenn bei dem Ankauf, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird (Fortführung zum BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*)

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