Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1721 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2006, 2815
Leasing und Erbbaurecht
BFH, Urteil vom 19.03.2002 - IX R 19/00
Im Fall der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 21 EStG) gehören zu der an der Marktmiete orientierten Rohmiete auch die ortsüblichen umlagefähigen Nebenentgelte. Wird daher lediglich die Nettokaltmiete angesetzt, so müssen --auch im Fall des Ansatzes des Werbungskosten-Pauschbetrags gemäß § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG-- auf der Einnahmenseite die umlagefähigen Nebenentgelte in durchschnittlicher Höhe hinzugerechnet werden.*)
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IBRRS 2006, 2793
Immobilien
BFH, Urteil vom 25.04.2002 - II R 57/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2790
Leasing und Erbbaurecht
BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2762
Gewerberaummiete
BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 29/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2711
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 13.12.2000 - X R 93/98
BUNDESFINANZHOF*)
Gestalten Ehegatten, die jeweils Alleineigentümer einer Eigentumswohnung sind, die nebeneinander liegenden Wohnungen durch einen Mauerdurchbruch und Entfernung einer Küche zu einer Wohnung um, können die Anschaffungskosten der später erworbenen Eigentumswohnung nicht als nachträgliche Anschaffungskosten in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag der zunächst erworbenen, nach § 10e Abs. 1 EStG begünstigten Eigentumswohnung einbezogen werden.*)
EStG § 10e Abs. 1, 3*)
Urteil vom 13. Dezember 2000 - X R 93/98 -*)
Vorinstanz: FG München (EFG 1997, 1307)*)
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IBRRS 2006, 2710
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 13.12.2000 - IX B 109/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2615
Immobilien
BFH, Urteil vom 25.01.2006 - I R 58/04
Eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB kann auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahin gehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom FG zu treffen.*)
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IBRRS 2006, 2600
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 03.04.2001 - VII B 331/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2561
Immobilien
BFH, Urteil vom 15.10.2002 - IX R 29/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2482
Leasing und Erbbaurecht
BFH, Urteil vom 30.03.2006 - V R 52/05
§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt für die Vermietung eines Parkplatz-Grundstücks auch dann, wenn der Mieter dort zwar nicht selbst parken will, aber entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag das Grundstück Dritten zum Parken überlässt.*)
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IBRRS 2006, 2481
Immobilien
BFH, Urteil vom 26.04.2006 - IX R 24/04
Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen.*)
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IBRRS 2006, 2461
Immobilien
BFH, Urteil vom 15.03.2000 - X R 56/97
Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung nach § 10e Abs. 1 EStG zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat.*)
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IBRRS 2006, 2392
Leasing und Erbbaurecht
OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2003 - 30 U 80/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2329
Immobilien
FG Hessen, Urteil vom 06.04.2006 - 3 K 1524/04
Zu Frage der Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht trotz vertragswidriger Weiternutzung durch Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht bei Eigentümer.
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IBRRS 2006, 2242
Immobilien
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 211/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 2121
Immobilien
BFH, Urteil vom 26.04.2006 - II R 58/04
Die FÄ sind nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten (Abweichung von R 160 Abs. 2 Sätze 1 und 7 ErbStR 2003).*)
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IBRRS 2006, 2120
Leasing und Erbbaurecht
BFH, Urteil vom 17.05.2006 - VIII R 39/05
Auch eine geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen steht einer ausschließlichen Grundstücksverwaltung i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegen.*)
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IBRRS 2006, 2058
Immobilien
BFH, Urteil vom 18.05.2006 - III R 25/05
1. Der durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnde Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks ist mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer auch dann realisiert, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig nicht wirtschaftlicher Eigentümer.*)
2. Betreibt eine GmbH eine Gaststätte, so können die bei einer Nachkalkulation festgestellten Fehlbeträge dem Gesellschafter der GmbH nur dann als vGA zugerechnet werden, wenn festgestellt wird, dass dieser oder ihm nahe stehende Personen das Geld erhalten haben.*)
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IBRRS 2006, 2018
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 23.03.2006 - IX ZR 140/03
1. Der Steuerpflichtige kann auch dann, wenn er gegen einen Gewerbesteuermessbescheid mit der Begründung vorgeht, er sei Freiberufler, die gegen ihn festgesetzte Einkommensteuer anfechten, um Rückstellungen wegen der Gewerbesteuer steuermindernd geltend zu machen.*)
2. Der mit der Prüfung des Einkommensteuerbescheids beauftragte Steuerberater ist verpflichtet, seinen Mandanten auf diese Möglichkeit hinzuweisen.*)
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IBRRS 2006, 1997
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 31.05.2006 - XII ZR 111/03
Die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten hat im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des § 270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen.*)
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IBRRS 2006, 1984
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 29.07.1998 - X B 66/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 1983
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 29.07.1998 - X R 54/95
Der Erwerber eines eigengenutzten Einfamilienhauses hat keinen Anspruch auf Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG, wenn ihm der Kaufpreis für das Grundstück in der Weise geschenkt wird, daß der Schenker den vom Erwerber geschuldeten Kaufpreis auf das im Kaufvertrag angegebene Notaranderkonto überweist (Anschluß an das Senatsurteil vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779).*)
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IBRRS 2006, 1980
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 27.10.1998 - X R 157/95
Als Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragene Räumlichkeiten sind nur dann als "Eigentumswohnung" i.S. des § 10e EStG begünstigt, wenn sie die steuerrechtlichen Merkmale des Wohnungsbegriffs insbesondere zur baulichen Abgeschlossenheit und zum eigenen Zugang erfüllen.*)
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IBRRS 2006, 1971
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 26.01.1999 - IX R 53/96
Eine Eigentumswohnung ist auch dann bereits mit der Bezugsfertigkeit "fertiggestellt" i.S. von § 7 Abs. 5, 5a EStG, wenn zu diesem Zeitpunkt bürgerlich-rechtlich noch kein Wohnungseigentum begründet und die Teilungserklärung noch nicht abgegeben worden ist.*)
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IBRRS 2006, 1952
Immobilien
BFH, Urteil vom 02.06.2005 - II R 6/04
1. Bei einem zur Abwendung einer Enteignung geschlossenen Grundstückskaufvertrag über einen Teil eines Betriebsgrundstücks gehören neben dem Kaufpreis auch Entschädigungsleistungen, die dem Verkäufer zum Ausgleich für Vermögensnachteile infolge der Grundstücksveräußerung (insbesondere für eine Betriebseinschränkung oder -verlegung) gezahlt werden, zur Gegenleistung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.*)
2. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 GrEStG nimmt ausschließlich die besondere Entschädigung für eine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke von der als Gegenleistung anzusetzenden Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer aus. Keine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke sind Vermögensnachteile, die an anderen Vermögensgütern des Veräußerers eintreten.*)
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IBRRS 2006, 1951
Gewerberaummiete
BFH, Urteil vom 07.07.2005 - V R 78/03
1. Wenn der Erwerber einer verpachteten Gewerbe-Immobilie, der anstelle des Veräußerers in den Pachtvertrag eingetreten ist, anschließend wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Pächters auf Pachtzinszahlungen verzichtet und mit dem Pächter vereinbart, dass die Zahlungen wieder aufzunehmen sind, wenn sich die finanzielle Situation des Pächters deutlich verbessert, kann in der Regel nicht bereits eine unentgeltliche nichtunternehmerische Tätigkeit angenommen werden.*)
2. Auch eine derartige Übertragung einer verpachteten Gewerbe-Immobilie kann eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG sein.*)
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IBRRS 2006, 1888
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 20.03.2006 - II ZR 326/04
Gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG gerichtete Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen unterlagen nicht der kurzen Verjährungsfrist gemäß § 68 a.F. StBerG, sondern verjährten in 30 Jahren (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 120, 157).*)
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IBRRS 2006, 1866
Strafrecht
BGH, Urteil vom 09.05.2006 - 5 StR 453/05
1. a) Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.*)
b) Die Vorschrift des § 108e StGB enthält eine im Verhältnis zu den §§ 331 ff. StGB abschließende Sonderregelung.*)
2. Der Empfang von Schmiergeldzahlungen durch Abgeordnete kann umsatzsteuerpflichtig sein.*)
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IBRRS 2006, 1792
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 13.12.2005 - IX R 14/03
Der Erwerb eines Restitutionsanspruchs steht der Anschaffung des von diesem erfassten Grundstücks gleich. Daher ist der entgeltliche Erwerb des Restitutionsanspruchs und die spätere Veräußerung des rückübertragenen Grundstücks grundsätzlich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG anzusehen.*)
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IBRRS 2006, 1719
Immobilien
BFH, Urteil vom 05.04.2006 - I R 43/05
Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.*)
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IBRRS 2006, 1647
Immobilien
BFH, Urteil vom 20.12.2005 - V R 14/04
1. Die unentgeltliche Lieferung öffentlicher Straßen und Flächen durch einen Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH an ihren Gesellschafter (Gemeinde) unterlag nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 der Umsatzsteuer.*)
2. Die zur Erschließung dieser Grundstücke bezogenen Leistungen sind zur Ausführung dieser Umsätze verwandt worden.*)
3. Die Grunderwerbsteuer, die der Käufer eines Grundstücks vereinbarungsgemäß zahlt, erhöht das Entgelt für die Grundstückslieferung nicht (Änderung der Rechtsprechung).*)
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IBRRS 2006, 1466
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2005 - 10 U 146/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 1440
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 18.05.2005 - VIII R 43/03
1. Reisen, denen ein unmittelbar einkünftebezogener Anlass zu Grunde liegt, sind in der Regel ausschließlich der Einkunftssphäre zuzuordnen, selbst wenn solche Reisen in mehr oder weniger großem Umfang auch zu privaten Unternehmungen genutzt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verfolgung privater Reiseinteressen den Schwerpunkt der Reise bildet.
2. Dient eine Reise mehreren Einkunftsarten, ist der zeitliche Aufwand einheitlich zu ermitteln und gegen die gleichzeitig verfolgten privaten Interessen abzuwägen; der jeweilige finanzielle Aufwand ist für jede Einkunftsart einzelnen zu schätzen und dieser zuzuordnen.
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IBRRS 2006, 1436
Verbraucherrecht
BFH, Urteil vom 18.01.2006 - IX R 18/03
Der Steuerpflichtige nutzt eine von ihm geschaffene und hinreichend ausgestattete Wohnung bereits dann zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn er damit beginnt, sie zu beziehen.
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IBRRS 2006, 1435
Immobilien
BFH, Urteil vom 13.12.2005 - IX R 24/03
Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.*)
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IBRRS 2006, 1434
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 19.10.2005 - XI R 24/04
1. Werden in einer Abfindungsvereinbarung neben Entschädigungen für künftig entgehende Einnahmen auch Zahlungen einbezogen, die bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses zustanden, so sind diese, selbst wenn sie noch nicht fällig sein sollten, als nicht tarifermäßigte Einnahmen von den Entschädigungen zu trennen.
2. Zahlt der Arbeitgeber dem früheren Arbeitnehmer für die Zeit nach Auflösung des Dienstverhältnisses Beträge, auf die dieser bei Fortbestand des Dienstverhältnisses einen Anspruch gehabt hätte, der aber durch die Auflösung zivilrechtlich weggefallen ist, so handelt es sich um Entschädigung für entgehende Einnahmen (Rechtsprechung).
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IBRRS 2006, 1409
Immobilien
BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 15/04
Die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (hier: Bereitstellung von Krankenhäusern) erfolgende unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Träger öffentlicher Verwaltung (hier: Landkreis) auf eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, ist keine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und deshalb auch nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen.*)
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IBRRS 2006, 1408
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 17.11.2005 - III R 53/04
1. Bei Verwendung gebrauchter Teile von mehr als 10 v.H. des gesamten Wertes wird ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts nur dann hergestellt, wenn der Anspruchsberechtigte unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut schafft.*)
2. Die Herstellung aufgrund einer neuen Idee setzt weder eine patentfähige Erfindung noch eine weltweit neue Idee voraus. Es reicht aus, dass der Anspruchsberechtigte auf der Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für die Zwecke seines Betriebs entwickelt und errichtet, die modernen technischen Anforderungen entspricht und die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs stärkt.*)
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IBRRS 2006, 1400
Verbraucherrecht
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2006 - 3 K 2264/03
Zu der Frage, ob und inwieweit Aufwendungen für bauliche Maßnahmen bei den außergewöhnlichen Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.
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IBRRS 2006, 1389
Immobilien
BFH, Urteil vom 27.10.2005 - IX R 3/05
1. Die historische Bausubstanz des vom Steuerpflichtigen vermieteten Gebäudes spricht ebenso wenig gegen die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht wie die aus Gründen des Denkmalschutzes bedingte Unabgeschlossenheit der Wohnungen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 19.04.2005 - IX R 10/04, BFHE 210, 20, BStBl II 2005, 692).
2. Wer vermietet oder vermieten will, nutzt sein Gebäude nicht im Sinne von § 10f Abs. 1 Satz 2, 4 EStG zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn er dabei ohne Einkünfteerzielungsabsicht handelt.
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IBRRS 2006, 1294
Immobilien
BFH, Urteil vom 09.06.2005 - IX R 30/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 1050
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 26.01.2006 - IX ZR 106/05
a) Verpflichtet sich eine Sozietät zur Erbringung steuerberatender Leistungen, ist der Vertrag jedenfalls dann nichtig, wenn nicht sämtliche Sozien zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt sind.
b) Ein EU-Bürger, der in Deutschland keine Zulassung als Steuerberater hat, ist nicht deswegen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt, weil er mit einem deutschen Steuerberater im Inland eine Sozietät gegründet hat.
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IBRRS 2006, 1049
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - IX ZR 255/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2006, 0920
Immobilien
BFH, Urteil vom 17.11.2005 - III R 44/04
Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.*)
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IBRRS 2006, 0899
Immobilien
FG Niedersachsen, Urteil vom 17.03.2004 - 9 K 121/98
Zur Frage, ob Abbruchkosten und Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.
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IBRRS 2006, 0897
Immobilien
BFH, Urteil vom 15.02.2005 - IX R 53/03
1. Das Vermieten einer Ferienwohnung ist als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen, wenn sie einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar mit nicht üblichen Sonderleistungen des Vermieters angeboten wird.
2. Bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ist ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen.
3. Auch beim ausschließlichen Vermieten von Ferienwohnungen - in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten - ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 - IX R 97/00 zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich, d. h. mindestens um 25 v.H., unterschreitet.
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IBRRS 2006, 0890
Bauvertrag
OLG Celle, Urteil vom 21.03.2006 - 14 U 182/05
1. Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der die Umsatzsteuervorauszahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig wird, ist auf Umsatzsteuervorauszahlungsschulden, die entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht rechtzeitig angemeldet worden sind, nicht anwendbar.*)
2. Wenn ein Unternehmer entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben hat, wird der Anspruch des Finanzamts auf die Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (1977) grundsätzlich mit seiner Entstehung sofort fällig.*)
3. Der Anspruch des Finanzamts auf Umsatzsteuervorauszahlungen entsteht mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums.*)
4. Die Fälligkeitsregelung des § 220 Abs. 2 Satz 2 AO (1977), nach der die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung eintritt, gilt nicht, wenn der Anspruch des Finanzamts keiner Festsetzung durch den Steuerbescheid nach § 218 Abs. 1 AO (1977) mehr zugänglich ist, weil das Finanzamt wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 87 InsO daran gehindert ist, seine Steuerforderung durch Steuerbescheid festzusetzen.*)
5. Eine Aufrechung mit Gegenforderungen des Finanzamts aus dem Steuerverhältnis kann zulässig sein, wenn ein Unternehmer entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben hat und deshalb der Anspruch des Finanzamts auf die Umsatzsteuervorauszahlungen gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO (1977) schon mit Ablauf des letzten Tages des maßgeblichen Voranmeldungszeitraums fällig wird. Das Aufrechnungsverbot des § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO kann in diesem Fall nicht anwendbar sein.*)
6. Bund und Länder sind Teilgläubiger i. S. v. § 420 (2. Alt.) BGB der Umsatzsteuer, deren Aufkommen ihnen gemeinsam zusteht (Gemeinschaftsteuer, Art. 106 Abs. 3 GG).*)
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IBRRS 2006, 0801
Immobilien
BFH, Urteil vom 03.03.2005 - III R 54/03
Aufwendungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Auflösung eines Immobilienkredits sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig.
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IBRRS 2006, 0787
Immobilien
FG München, Urteil vom 29.12.2005 - 1 K 4060/02
1. Zum Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehnszinsen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.*)
2. Wer keinen Nachweis darüber führen kann, welche Darlehen er ganz oder zum Teil zur Finanzierung von Vermietungsobjekten eingesetzt hat und welche der Finanzierung der eigengenutzten Immobilie dienen, kann die Darlehenszinsen nicht von der Steuer absetzen.
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IBRRS 2006, 0728
Immobilien
BFH, Urteil vom 15.11.2005 - IX R 25/03
Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.*)
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