Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1720 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 1782
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 08.09.2011 - V R 42/10
1. Vereinbart der Unternehmer die Vermittlung einer sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einer Vielzahl im In- und Ausland belegener Grundstücke und erhält er hierfür eine Anzahlung, richtet sich der Leistungsort auch dann nach § 3a Abs. 1 UStG, wenn im Zeitpunkt der Vereinnahmung nicht feststeht, ob sich die Vermittlungsleistung auf ein im Ausland belegenes Grundstück bezieht.*)
2. Ergibt sich, dass die vermittelte Leistung eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem im Ausland belegenen Grundstück betrifft, ist die Bemessungsgrundlage entsprechend § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu berichtigen.*)
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IBRRS 2012, 1771
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10
Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren.*)
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IBRRS 2012, 1761
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 27.10.2011 - VI R 71/10
Bei einem Hochschullehrer ist das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.*)
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IBRRS 2012, 1750
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 14.12.2011 - X B 116/10
Veräußert der im gewerblichen Grundstückshandel tätige Steuerpflichtige unter Erfüllung der von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelten Kriterien seinen Anteil an einer grundbesitzenden GbR, so ist dieses Geschäft regelmäßig seinem Betrieb zuzurechnen; der Anteil an der GbR ist seinem Betriebsvermögen zuzuordnen.*)
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IBRRS 2012, 1744
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 22.12.2011 - III R 37/09
1. Die Prüfung der Frage, ob bei einer Gebäudesanierung tragende Teile und Fundamente des bisherigen Gebäudes verwendet werden, dient der Abgrenzung zwischen der Herstellung eines neuen Gebäudes und den nachträglichen Herstellungsarbeiten. Deren Beantwortung entscheidet aber nicht über die Abgrenzung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und Erhaltungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999.*)
2. Das Verhältnis zwischen der Höhe der Sanierungskosten und der Höhe des Gebäudewerts ist kein Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 und Erhaltungsarbeiten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999.*)
3. Werden für eine an einem Wohngebäude vorgenommene Sanierung erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen, schließt das Kumulationsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 die Gewährung einer Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten nur insoweit aus, als den beiden Förderinstrumenten dieselben Herstellungsarbeiten zugrunde liegen.*)
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IBRRS 2012, 1726
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 08.12.2011 - VI R 13/11
1. Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters liegt im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.*)
2. Die Ausübung der dem Richter anvertrauten rechtsprechenden Gewalt, das verbindliche Entscheiden in Rechtsfragen, die von den Beteiligten nicht oder nicht einvernehmlich aus einer Vorschrift beantwortet werden können, ist prägendes Element der richterlichen Tätigkeit. Dieses hoheitliche Tun ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung im Gericht(-sgebäude) und nicht im häuslichen Arbeitszimmer zu verorten.
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IBRRS 2012, 1692
Leasing und Erbbaurecht
FG Köln, Urteil vom 15.12.2011 - 10 K 1365/09
Die ernsthafte Absicht zur Vermietung einer - vormals vermieteten - höherpreisigen Immobilie ist nicht bereits dann nachgewiesen, wenn - ohne Einschaltung eines Maklers - lediglich vier Anzeigen in der Presse geschaltet werden.
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IBRRS 2012, 1551
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 01.02.2012 - I R 57/10
1. Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696). Der Beginn der Abschreibung ist für jedes Wirtschaftsgut eigenständig zu prüfen.*)
2. Die Abschreibung der Windkraftanlage kann zwar schon vor deren Inbetriebnahme beginnen. Im Falle ihrer Anschaffung ist jedoch erforderlich, dass (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergehen und dieser damit das wirtschaftliche Eigentum an der Windkraftanlage erlangt.*)
3. Sind am Bilanzstichtag nicht alle Einzelkriterien erfüllt, bedarf es einer wertenden Beurteilung anhand der Verteilung von Chancen und Risiken, die aus dem zu bilanzierenden Vermögensgegenstand erwachsen. Danach setzt die Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums aber jedenfalls dann den Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs voraus, wenn der Verkäufer (Werklieferer) eine technische Anlage zu übereignen hat, die vom Erwerber erst nach erfolgreichem Abschluss eines Probebetriebs abgenommen werden soll.*)
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IBRRS 2012, 1550
Immobilien
BFH, Beschluss vom 16.03.2012 - IX B 156/11
Durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte.
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IBRRS 2012, 1412
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 14.03.2012 - XI R 33/09
1. Die Verpflichtung eines Unternehmers, seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß.*)
2. Beantragt der Unternehmer, zur Vermeidung von unbilligen Härten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (weiterhin) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgeben zu dürfen, muss das Finanzamt diesem Antrag entsprechen, wenn dem Unternehmer die elektronische Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.*)
3. Liegt eine solche wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit nicht vor, verbleibt es bei dem Anspruch des Unternehmers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Finanzamts über diesen Antrag.*)
4. Der Unternehmer darf vom Finanzamt hinsichtlich der zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Weg erforderlichen Hard- und Software grundsätzlich nicht auf den Internetzugang anderer "Konzerngesellschaften" verwiesen werden.*)
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IBRRS 2012, 1387
Immobilien
FG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 7 K 417/10 GE
Ein Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks und ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilden nur dann wegen eines Zusammenwirkens der Beteiligten auf der Veräußererseite ein einheitliches Vertragswerk mit der Folge, dass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Zusammenwirken für den Erwerber objektiv erkennbar war.
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IBRRS 2012, 1305
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 23.02.2012 - IX ZR 92/08
1. Erarbeitet ein Steuerberater mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauermandat die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen.*)
2. Inwieweit ein Steuerberater Hinweise auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken haftungsvermeidend an Angestellte seiner Auftraggeberin erteilen kann oder ob er sie der Geschäftsleitung unmittelbar vortragen muss, hängt sowohl von der betrieblichen als auch von der persönlichen Stellung der angesprochenen Angestellten (hier: Ehefrau eines Familiengesellschafters) ab.*)
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IBRRS 2012, 1246
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 16.02.2011 - II R 48/08
1. Wird im Zusammenhang mit der Auflösung einer GbR das Gesamthandsvermögen ohne Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern auf eine andere GbR übertragen, beruht der Erwerb der anderen GbR auch dann nicht auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 3 GrEStG, wenn an beiden GbR dieselben Gesellschafter beteiligt sind.*)
2. Ebenso wie bei einem Kaufvertrag, durch den ein Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, ist auch beim Erwerb eines Übereignungsanspruchs mittels Abtretung für die Höhe der Gegenleistung entscheidend, in welchem tatsächlichen, möglicherweise auch erst zukünftig herzustellenden Zustand der Erwerber das Grundstück erhalten soll, d.h. in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist.*)
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IBRRS 2012, 1245
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 23.11.2011 - II R 64/09
Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind.*)
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IBRRS 2012, 1205
Immobilien
BFH, Urteil vom 25.01.2012 - II R 25/10
Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.*)
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IBRRS 2012, 0992
Architekten und Ingenieure
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
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IBRRS 2012, 0991
Architekten und Ingenieure
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 193/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
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IBRRS 2012, 0969
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII R 8/09
1. Weist der konkrete Einzelfall besondere tatsächliche Umstände auf, die darauf hindeuten, dass das Finanzamt bei Erlass einer Prüfungsanordnung sich möglicherweise von nicht zum Gegenstand der Begründung gewordenen sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und der Zweck der Prüfung der steuerlichen Verhältnisse in den Hintergrund getreten ist, kann in dem Übergehen eines hierzu gestellten Beweisantrags der Verfahrensmangel ungenügender Sachaufklärung liegen.*)
2. Ein Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die angeordnete Außenprüfung i.S. von § 193 Abs. 1 AO ein in irgendeiner Weise umsetzbares Ergebnis haben könnte.*)
3. Ein die Außenprüfung vorbereitendes Vorlage- und Auskunftsverlangen kann ein Verwaltungsakt und damit Gegenstand einer zulässigen Anfechtungsklage sein.*)
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IBRRS 2012, 0954
Gewerberaummiete
BFH, Urteil vom 18.10.2011 - IX R 15/11
1. Wird ein Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften eingebracht, so liegen Anschaffungsvorgänge insoweit vor, als sich die nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile der Gesellschafter an dem Grundstück gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben.*)
2. Zu Anschaffungskosten führt auch die Übernahme einer Verbindlichkeit, die die Personengesellschaft als Gegenleistung von dem einbringenden Gesellschafter übernimmt, und zwar auch dann, wenn die Verbindlichkeit ursprünglich aufgenommen wurde, um ein privat genutztes Gebäude damit zu finanzieren.*)
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IBRRS 2012, 0903
Bauträger
OLG Dresden, Urteil vom 02.11.2010 - 9 U 910/10
1. Stellt ein Bauträger werbend die Steuervorteile einer Anlage oder Kaufentscheidung heraus, muss er Voraussetzungen, Hinderungsgründe und Ausmaß der Steuervorteile richtig und so vollständig darstellen, dass bei dem Interessenten keine für die Kaufentscheidung wesentliche Fehlvorstellung erweckt wird.
2. Die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungskosten beim Erwerb eines Baudenkmals ist eine zusicherungsfähige Eigenschaft.
3. Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich das Verschulden auf eine zusicherungsfähige Eigenschaft des Gegenstands bezieht, da die §§ 459 ff. sowie 633 ff. BGB eine abschließende Sonderregelung darstellen. Das gilt allerdings nicht, soweit das vorvertragliche Verschulden des Verkäufers oder Werkunternehmers vorsätzlich ist oder die Beratung als selbstständige Hauptpflicht übernommen und die Pflichten daraus fahrlässig verletzt worden sind.
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IBRRS 2012, 0763
Steuerrecht
OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2011 - 2 U 65/11
1. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist bei der Übertragung einer Steuerberaterpraxis in besonderer Weise zu beachten. Unterlagen zur Praxiswertermittlung dürften keine Rückschlüsse auf die Auftraggeber zulassen. Den Auftraggeber betreffende Akten und Unterlagen dürften nur nach seiner Einwilligung übergeben werden.
2. Die erforderliche Zustimmung kann weder durch konkludentes Verhalten erteilt werden noch kann aus einem Schweigen des Mandanten auf ein entsprechendes Anschreiben auf eine konkludente Einwilligung des Mandanten gefolgert werden.
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IBRRS 2012, 0752
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 13.07.2011 - VI R 61/10
1. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein.*)
2. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.*)
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IBRRS 2012, 0744
Steuerrecht
OVG Thüringen, Beschluss vom 23.08.2011 - 3 EN 77/11
1. Die "Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Jena" vom 16. Dezember 2010 ist bei einer summarischen Prüfung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilen.*)
2. Das Interesse am Vollzug der Satzung überwiegt - bei als offen zugrunde gelegten Erfolgsaussichten eines Normenkontrollverfahrens (§ 47 VwGO) - das Interesse an der vorläufigen Aussetzung ihres Vollzugs.*)
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IBRRS 2012, 0667
Immobilien
BFH, Urteil vom 07.09.2011 - II R 68/09
1. Ein Grundstückserwerb aufgrund freiwilliger Baulandumlegung ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
2. Die tatbestandliche Beschränkung der Grunderwerbsteuerfreistellung in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
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IBRRS 2012, 0666
Immobilien
BFH, Urteil vom 07.07.2011 - III R 91/08
Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen.*)
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IBRRS 2012, 0653
Architekten und Ingenieure
BFH, Urteil vom 10.11.2011 - V R 41/10
1. Gestattet eine Gemeinde gegen Entgelt die Nutzung einer Sporthalle und Freizeithalle, ist sie gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG als Unternehmer tätig, wenn sie ihre Leistung entweder auf zivilrechtlicher Grundlage oder --im Wettbewerb zu Privaten-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringt.*)
2. Gleiches gilt für die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Halle an eine Nachbargemeinde für Zwecke des Schulsports. Auch eine sog. Beistandsleistung, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gegen Entgelt erbracht wird, ist steuerbar und bei Fehlen besonderer Befreiungstatbestände steuerpflichtig.*)
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IBRRS 2012, 0581
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 19.01.2012 - IX ZR 2/11
1. Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger.*)
2. Erbringt der Schuldner einer noch nicht durchsetzbaren steuerrechtlichen Haftungsverbindlichkeit eine Zahlung an das Finanzamt, ist davon auszugehen, dass er dadurch seine Haftungsverbindlichkeit und nicht die ihr zugrunde liegende Steuerschuld des Dritten tilgen will.*)
3. Kommt der Zahlung des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger eine Doppelwirkung zu, weil dadurch neben der Forderung des Empfängers zugleich der gegen den Schuldner gerichtete Anspruch eines mithaftenden Dritten auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit erfüllt wird, kann die Leistung nach Wahl des Insolvenzverwalters sowohl gegenüber dem Leistungsempfänger als auch gegenüber dem Dritten als Gesamtschuldner angefochten werden (Bestätigung von BGH WM 2008, 363).*)
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IBRRS 2012, 0393
Bauträger
KG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2012, 0317
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 28.07.2011 - V R 28/09
1. Veräußert ein Insolvenzverwalter ein mit einem Grundpfandrecht belastetes Grundstück freihändig aufgrund einer mit dem Grundpfandgläubiger getroffenen Vereinbarung, liegt neben der Lieferung des Grundstücks durch die Masse an den Erwerber auch eine steuerpflichtige entgeltliche Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Grundpfandgläubiger vor, wenn der Insolvenzverwalter vom Verwertungserlös einen "Massekostenbeitrag" zugunsten der Masse einbehalten darf. Vergleichbares gilt für die freihändige Verwaltung grundpfandrechtsbelasteter Grundstücke durch den Insolvenzverwalter.*)
2. Eine steuerbare Leistung liegt auch bei der freihändigen Verwertung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vor (Änderung der Rechtsprechung).*)
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IBRRS 2012, 0303
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 08.09.2011 - V R 38/10
Nutzt der Insolvenzschuldner unberechtigt einen zur Masse gehörenden Gegenstand für seine nach Insolvenzeröffnung aufgenommene Erwerbstätigkeit, ist die durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze im Wesentlichen auf dem Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft und nicht im Wesentlichen auf der Nutzung des Massegegenstandes beruht.*)
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IBRRS 2012, 0251
Steuerrecht
KG, Beschluss vom 29.11.2011 - 1 W 71/11
Eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage des Originals einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht wird, ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn eine beglaubigte Ablichtung vorgelegt wird und ein Notar zugleich bestätigt, dass ihm das Original vorliegt.*)
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IBRRS 2012, 0175
Bauträger
FG Münster, Urteil vom 25.02.2011 - 12 K 656/08 F
1. Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sind Betriebsausgaben, wenn die Bürgschaft der Absicherung einer wesentlichen Geschäftsbeziehung zu einer Kapitalgesellschaft dient, deren Anteile dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen Anteile an einer GmbH, die im Bereich des Bauträgergeschäfts tätig ist, zum notwendigen Betriebsvermögen einer einzelunternehmerischen Maklertätigkeit rechnen. *)
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IBRRS 2012, 0161
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 16.01.2003 - V R 72/01
Eine Lieferung oder sonstige Leistung eines Unternehmers wird "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt. Umsatzsteuerrechtlich macht es keinen Unterschied, ob der Besteller eines Werks, das sich als mangelhaft erweist, das Werk behält und statt der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 635 BGB verlangt.*)
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IBRRS 2012, 0160
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 22.04.2004 - V R 72/03
1. Bestreitet der Leistungsempfänger substantiiert Bestehen und Höhe des vereinbarten Entgelts, kommt eine Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG 1999 in Betracht. Eine Forderung ist aber nicht schon dann uneinbringlich, wenn der Leistungsempfänger die Zahlung nach Fälligkeit verzögert, sondern erst, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltsforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann.*)
2. § 137 Satz 1 FGO ist dahin auszulegen, dass die Entscheidung auf dem verspäteten Tatsachenvortrag oder Beweis beruhen muss; die Vorschrift findet keine Anwendung, wenn die Entscheidung bei rechtzeitigem Tatsachenvortrag oder Beweis genauso ausgefallen wäre.*)
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IBRRS 2012, 0159
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 31.05.2001 - V R 71/99
Bestreitet der Leistungsempfänger substantiiert Bestehen und Höhe des vereinbarten Entgelts, kommt - übereinstimmend mit der Berichtigung des Vorsteuerabzuges beim Leistungsempfänger - beim Leistenden eine Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 in Betracht.*)
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IBRRS 2012, 0018
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.09.2011 - 6 K 1963/11
Wird die Sanierung eines asbesthaltigem Dachs erforderlich, weil anderenfalls die Montage einer Photovoltaikanlage nicht zulässig ist, ist der Vorsteuerabzug zu gewähren.
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5252
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.2011 - 14 V 3816/10
1. Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist u.a., dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt und, soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.
2. Vereinnahmt der Unternehmer das Entgelt für eine noch nicht ausgeführte Lieferung, gelten nach § 14 Abs. 5 UStG die Absätze 1 bis 4 sinngemäß. Rechnung ist damit jedes Dokument, mit dem über eine (künftige) Lieferung abgerechnet wird (§ 14 Abs. 1 UStG).
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IBRRS 2011, 5199
Bauträger
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2011 - 9 K 5187/08
1. Ausschlaggebend für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Erbringung von Bauleistungen sind nicht die Umsatzverhältnisse des Vorjahres, sondern, ob der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden zu erkennen gibt, dass er in seiner Rolle als Leistungsempfänger Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG erbringt.*)
2. Hat der Leistungsempfänger Abschlagsrechnungen akzeptiert und die Umsatzsteuer nach § 13b UStG abgeführt, würde es dem Zweck des § 13b UStG zuwiderlaufen, wenn das FA die vom Leistungsempfänger abgeführte Umsatzsteuer wieder erstatten müsste, weil sich bei diesem zwischen Abschlagszahlung und Abnahme des Projekts die Verhältnisse so geändert haben, dass er nicht mehr als Unternehmer angesehen werden könnte, der Leistungen i. S. d. § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt.*)
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IBRRS 2011, 5198
Leasing und Erbbaurecht
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2011 - 6 K 6173/07
1. Anschaffungskosten eines geschlossenen Immobilienfonds als Erwerber von Grundstücken.
2. Generalmietgebühr als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.
3. Kosten für Mieterbetreuung sind nicht als Werbungskosten, sondern als Anschaffungskosten der Grundstücke anzusehen.
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IBRRS 2011, 5187
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 26.10.2011 - II R 27/10
Eine auf dem Wasser schwimmende Anlage ist mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit bewertungsrechtlich kein Gebäude.*)
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IBRRS 2011, 5186
Bauvertrag
FG Sachsen, Urteil vom 21.07.2011 - 1 K 2028/07
1. Eine Teilleistung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 UStG 1993 i. d. F. vom 19.12.1997 liegt nur vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ist. Dies erfordert, dass im Falle eines Werkvertrags über die schlüsselfertige Errichtung eines Mehrfamilienhauses die Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird.*)
2. Die - nach Erkennen einer anstehenden Erhöhung des Regelsteuersatzes zum 1.4.1998 - bloße nachträgliche Vereinbarung von Teilbauabnahmen genügt nicht, um, obwohl ein Festpreis für das Bauwerk vereinbart ist, die am Gesamtpreis orientierten Abschlagszahlungen als Teilleistungen ansehen zu können.*)
3. Die Abschlagszahlungen sind als - für die Entstehung der Steuer, aber nicht für den Steuersatz maßgebliche - Anzahlungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 USt 1993 anzusehen.*)
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IBRRS 2011, 5172
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 29.06.2011 - X R 39/07
Veräußert der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der als Grundstückshändler bereits gewerblich tätig ist, seine Anteile an vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaften, so unterliegt der aus der Veräußerung erzielte Gewinn der Gewerbesteuer.
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IBRRS 2011, 5170
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 23.08.2011 - II B 145/10
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die "wirtschaftliche Einheit" i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ein Typusbegriff, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen, nicht nach bewertungsrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt. Für die Zuordnung des jeweiligen Sachverhalts zum Typus der wirtschaftlichen Einheit sind jedoch auch im Grunderwerbsteuerrecht die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit maßgebend, wobei den objektiven Merkmalen ggf. der Vorrang einzuräumen ist.
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IBRRS 2011, 5141
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
OVG Thüringen, Beschluss vom 17.08.2011 - 3 EN 1514/10
1. Die "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt" vom 9. Dezember 2010 ist bei einer summarischen Prüfung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilen.*)
2. Das Interesse am Vollzug der Satzung überwiegt - bei als offen zugrunde gelegten Erfolgsaussichten eines Normenkontrollverfahrens (§ 47 VwGO) - das Interesse an der vorläufigen Aussetzung ihres Vollzugs.*)
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IBRRS 2011, 5132
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 25.05.2011 - IX R 48/10
Wird ein unbebautes, bislang als Garten eines benachbarten Wohngrundstücks genutztes Grundstück veräußert, ohne dass der Steuerpflichtige seine Wohnung aufgibt, so ist diese Veräußerung nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG privilegiert.*)
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IBRRS 2011, 5124
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 23.08.2011 - IX R 66/10
1. Wer ein Grundstück innerhalb des maßgebenden Veräußerungszeitraums im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat.*)
2. Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn (als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert) zu korrigieren.*)
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IBRRS 2011, 5022
Steuerrecht
FG Münster, vom 01.09.2010 - 5 K 3000/08
Für eine Anwendung von § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG muss es ausreichen, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der gelegentlich Leistungen i.S.v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 erbringt und dies für den leistenden Unternehmer erkennbar ist. Das zusätzlich geforderte Merkmal der "Nachhaltigkeit" solcher Bauleistungen stellt eine Einschränkung des Tatbestandes dar, die sich nicht aus dem Gesetzeswortlaut ergibt und auch nicht dem Sinn und Zweck der Regelung entspricht.*)
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IBRRS 2011, 5021
Steuerrecht
FG Hamburg, Urteil vom 09.03.2007 - 6 K 181/05
Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8a KStG führt im Zeitpunkt der Leistung der Fremdkapitalvergütungen zu einem Beteiligungsertrag des Anteilseigners i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Die von § 8a KStG auf Gesellschaftsebene vorgegebene Qualifikation der Fremdkapitalvergütungen wird ohne - ausdrückliche - Erweiterung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG um die Fiktion eines § 8a-Beteiligungsertrags auf Gesellschafterebene nachvollzogen.*)
Von den Fremdkapitalvergütungen ist im Zeitpunkt der Leistung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1, § 44 Abs. 1 EStG Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen.*)
Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Kapitalnehmerin hat Erfüllungswirkung i.S.d. § 362 BGB in Bezug auf den Vergütungsanspruch des Fremdkapitalgebers.*)
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IBRRS 2011, 5020
Steuerrecht
FG Berlin/Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2009 - 7 V 7278/08
Sowohl die Erstellung eines Bauwerks als auch die Sanierung eines bestehenden Objekts stellen dem Grunde nach gemäß § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG abführungspflichtige Leistungen dar.*)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob für die Frage, ob der Leistungsempfänger i. S. d. Abschn. 185a Abs. 10 Satz 3 UStR im vorangegangenen Kalenderjahr selbst nachhaltig Bauleistungen erbracht hat, auf die faktische Ausführung von Bauleistungen, oder aber auf die Entstehung der Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG durch das Ausführen der Bauleistung (also bei Generalunternehmerleistungen erst mit Abnahme und ggfs. Übergabe des Werks) abzustellen ist.*)
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IBRRS 2011, 5012
Steuerrecht
OLG Oldenburg, Urteil vom 24.09.1997 - 3 U 69/97
Fordert ein Steuerberater von seinem Mandanten lediglich alljährlich Abschlagszahlungen “für bisher erbrachte Leistungen”, dann ist dieser Bestimmung zu entnehmen, daß der Abschlag für Leistungen in der Zeit nach der letzten Abschlags-anforderung verlangt wird. Es wird durch die Abschlagszahlung jeweils nur der Differenzbetrag zwischen der Abschlagszahlung und dem zu dieser Abschlagszahlung gehörenden Honoraranspruch anerkannt.
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