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Sachgebiet: Steuerrecht

1721 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2457
SteuerrechtSteuerrecht
Wiederkehrende Ausbaubeiträge sind verfassungsgemäß!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.02.2012 - 6 B 11492/11

Die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen, die sogenannten Ausbaubeiträge, sind verfassungsgemäß.

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IBRRS 2013, 2412
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Sind Mieteinkünfte von "nahen Angehörigen" steuerlich absetzbar?

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - IX R 70/10

Besteht zwischen Vermieter und Mieter ein besonderes Verhältnis dergestalt, dass die Grundsätze über "nahe Angehörige" auf dieses übertragbar sind, so können Werbungskostenüberschüsse im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht geltend gemacht werden, sofern das besagte Mietverhältnis nicht durchgeführt wird.

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IBRRS 2013, 2394
SteuerrechtSteuerrecht
Gutachterkosten als erwerbsmindernde Nachlasskosten abzugsfähig?

FG Nürnberg, Urteil vom 22.03.2012 - 4 K 1692/11

Die Kosten eines Gutachtens zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks sind keine erwerbsmindernde Nachlasskosten.

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IBRRS 2013, 2379
ImmobilienImmobilien
Investitionszulagenberechtigung: Für Eigentümer oder den Bauherrn?

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - III R 31/09

Die Zulagenberechtigung für nachträgliche Herstellungsarbeiten gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Investor zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist. Erforderlich und genügend ist vielmehr, dass der Betreffende die Sanierung als Bauherr auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt. Dies ist der Fall, wenn er das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt.*)

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IBRRS 2013, 2279
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfteerzielungsabsicht trotz langjährigem Wohnungsleerstand!

BFH, Urteil vom 11.12.2012 - IX R 68/10

1. Aufwendungen für eine nach Herstellung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.

2. Grundsätzlich steht es dem Steuerpflichtigen frei, die im Einzelfall geeignete Art und Weise der Platzierung des von ihm angebotenen Mietobjekts am Wohnungsmarkt und ihrer Bewerbung selbst zu bestimmen. Die Frage, welche Vermarktungsschritte als erfolgversprechend anzusehen sind, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles; dem Steuerpflichtigen steht insoweit ein inhaltlich angemessener, zeitlich begrenzter Beurteilungsspielraum zu.

3. Auch die Reaktion auf "Mietgesuche" - d.h. die Kontaktaufnahme seitens des Steuerpflichtigen mit etwaigen Mietinteressenten - kann als ernsthafte Vermietungsbemühung anzusehen sein; in diesem Fall sind jedoch an die Nachhaltigkeit solcher Bemühungen erhöhte Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2013, 2234
SteuerrechtSteuerrecht
Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Gesellschafter?

BGH, Urteil vom 16.04.2013 - II ZR 118/11

Ob eine Kommanditgesellschaft gegen ihren Kommanditisten einen Anspruch darauf hat, dass er ihr den auf Kapitalerträge der Gesellschaft entfallenden Teil der Kapitalertragsteuer erstattet, der von dem Kapitalertragsschuldner einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag.*)

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IBRRS 2013, 2200
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einkünfteerzielung bei Mietvertragsübernahme

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - IX R 13/12

Tritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, so wird seine Einkünfteerzielungsabsicht auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit ihm, insbesondere auch mit einer noch laufenden Befristung und/oder Eigenbedarfsklausel, indiziert.*)

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IBRRS 2013, 2130
SteuerrechtSteuerrecht
Rückübertragung einer Beteiligung: Privates Veräußerungsgeschäft?

FG Münster, Urteil vom 13.12.2012 - 6 K 2989/10

1. Eine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt trotz der Übertragung einer Beteiligung auf einen Dritten nicht vor, wenn sich das ursprüngliche Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt hat und die Übertragung in Erfüllung des Rückabwicklungsverhältnisses erfolgt.

2. Ein Veräußerungsgeschäft liegt indes vor, wenn im Rahmen eines im Zivilprozess unterbreiteten Kaufangebots des Beklagten unter Rücknahme der Klage Anteile an einem Immobilienfonds an den Beklagten rückübertragen werden.

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IBRRS 2013, 2108
SteuerrechtSteuerrecht
Eigener Hausstand auch bei Mehrgenerationenhaushalt gegeben!

BFH, Urteil vom 26.07.2012 - VI R 10/12

1. Ein eigener Hausstand wird auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (mit den Eltern) geführt wird.

2. Der "kleinfamilientypische" Haushalt der Eltern kann sich zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten, Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, in den die Eltern beispielsweise wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit aufgenommen sind, wandeln.

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IBRRS 2013, 2101
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung „unter dem eigenen Dach“: Gewinnerzielungsabsicht?

BFH, Beschluss vom 18.01.2013 - IX B 143/12

Bei einer Ferienwohnung im selbstgenutzten Haus, die ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird, ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich (um mindestens 25 %) unterschreitet.

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IBRRS 2013, 2078
SteuerrechtSteuerrecht
Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Stellplatz/Garage absetzbar!

BFH, Urteil vom 13.11.2012 - VI R 50/11

1. Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein.

2. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit nicht entgegen.

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IBRRS 2013, 2059
SteuerrechtSteuerrecht
Nicht realisiertes Vorhaben: (Noch) kein Grundstückshandel!

BFH, Urteil vom 20.11.2012 - IX R 10/11

1. Gewerblicher Grundstückshandel kommt zustande, wenn der Steuerpflichtige eine Anzahl bestimmter Objekte (insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke) kauft oder errichtet und sie in engem zeitlichem Zusammenhang anschließend veräußert. Werden vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mehr als drei Objekte/mindestens vier Objekte veräußert und liegen zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen nicht mehr als fünf Jahre, so ist regelmäßig von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen.

2. Trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze können Veräußerungen sich noch im Rahmen privater Vermögensverwaltung halten, wenn eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht vorliegen. Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist, so kann auch die Veräußerung von weniger als vier Objekten gewerblich sein.

3. Allein die Planung der Errichtung und Veräußerung von vier Objekten rechtfertigt noch nicht die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn die Planungen nicht hinreichend konkret sind und keine gesicherte baurechtliche Grundlage besitzen.

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IBRRS 2013, 1996
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Finanzamt muss Verwalterabrechnung nicht überprüfen!

FG Bremen, Urteil vom 07.12.2011 - 1 K 50/11

1. Umlagen, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt, gehören zu den Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; es sind keine durchlaufenden Posten.

2. Erklärt der Vermieter versehentlich die Summe aus Kaltmieten und Umlagen in der für den Eintrag der Kaltmiete vorgesehenen Spalte der Anlage V und macht die entsprechenden Betriebskosten nicht als Werbungskosten geltend, so liegt keine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn der Sachbearbeiter die Angaben übernimmt und hierbei ersichtlich davon ausgeht, die Einkünfte seien nach der "Nettomethode" ermittelt worden.

3. Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass der Sachbearbeiter die zutreffenden Beträge durch eine umfassende Überprüfung der der Steuererklärung beigefügten Abrechnung des Grundstücksverwalters hätte ermitteln können.

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IBRRS 2013, 1977
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug: Wie wird der Pro-rata-Satz berechnet?

EuGH, Urteil vom 08.11.2012 - Rs. C-511/10

Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes.*)

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IBRRS 2013, 1878
ImmobilienImmobilien
Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - III R 19/11

1. Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen durch einen Grundpfandgläubiger.*)

2. Die Drei-Objekt-Grenze hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises, der - ohne dass es dafür weiterer Indizien bedarf - den Schluss auf die innere Tatsache des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks in bedingter Veräußerungsabsicht zulässt. Ihre Geltungskraft kann im Einzelfall durch den Nachweis eines atypischen Sachverhaltsverlaufs erschüttert werden. Dafür kommen indes grundsätzlich weder die Gründe der Veräußerung noch Absichtserklärungen in Betracht, sondern vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine Veräußerung innerhalb eines Zeitrahmens von etwa fünf Jahren erschweren oder unwirtschaftlicher machen.*)

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IBRRS 2013, 1877
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten

BFH, Urteil vom 19.02.2013 - IX R 7/10

1. Bei Gewerbeimmobilien ist stets im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.*)

2. Aufwendungen für ein nach Anmietung leerstehendes Gewerbeobjekt können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige --als gewerblicher Zwischenmieter-- die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.*)

3. Ist dem Steuerpflichtigen von Anfang an bekannt oder zeigt sich später aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für ein seit Jahren leerstehendes Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und es deshalb nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige --will er die Aufnahme oder Fortdauer seiner Vermietungsabsicht belegen-- zielgerichtet darauf hinwirken, u.U. auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.*)

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IBRRS 2013, 1794
SteuerrechtSteuerrecht
Stundung später bewilligt: Keine rückwirkende Zahlungsfähigkeit!

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2013 - 7 U 23/11

1. Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit (§ 361 AO) bewirkt, dass die Steuerforderung während der Dauer der Aussetzung nicht beglichen werden muss. Bei der Prüfung der Zahlungsfähigkeit ist diese Forderung daher nicht in Ansatz zu bringen.*)

2. Hat das Finanzamt eine Stundung zunächst abgelehnt, so führt eine spätere Bewilligung derselben mit Wirkung "ab Fälligkeit" nicht dazu, dass der Schuldner "rückwirkend" als zahlungsfähig anzusehen ist. Die Rechtswirkung dieser Anordnung erschöpft sich in der Funktion, die Zahlung von Stundungszinsen - anstelle von Verspätungszuschlägen - zu regeln.*)

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IBRRS 2013, 1675
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Doppelter Höchstbeitrag für Handwerkerleistungen erst ab 2009!

BFH, Urteil vom 18.10.2012 - VI R 65/10

Die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen ist erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.*)

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IBRRS 2013, 1665
SteuerrechtSteuerrecht
Untervermietung: Einkünfteerzielungsabsicht trotz Leerstands?

BFH, Urteil vom 22.01.2013 - IX R 19/11

Leerstandszeiten im Rahmen der Untervermietung einzelner Räume innerhalb der eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen sind nicht der Eigennutzung, sondern der Vermietungstätigkeit zuzurechnen, wenn ein solcher Raum - als Objekt der Vermietungstätigkeit - nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht und feststeht, dass das vorübergehend leer stehende Objekt weiterhin für eine Neuvermietung bereit gehalten wird.*)

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IBRRS 2013, 1624
SteuerrechtSteuerrecht
Honorar für mehrjähriges Mandat: Außerordentliche Einkünfte?

BFH, Urteil vom 30.01.2013 - III R 84/11

Die Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die Bearbeitung eines mehrjährigen Mandats führt bei einem Rechtsanwalt nicht zu außerordentlichen Einkünften i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.*)

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IBRRS 2013, 1480
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verpachtung von Hausboot und Steganlage umsatzsteuerfrei!

EuGH, Urteil vom 15.11.2012 - Rs. C-532/11

1. Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass der Begriff der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken die Verpachtung eines Hausboots einschließlich der dazugehörenden Liegefläche und Steganlage umfasst, das mit nicht leicht zu lösenden Befestigungen, die am Ufer und auf dem Grund eines Flusses angebracht sind, ortsfest gehalten wird, an einem abgegrenzten und identifizierbaren Liegeplatz im Fluss liegt und nach den Bestimmungen des Pachtvertrags ausschließlich zur auf Dauer angelegten Nutzung als Restaurant bzw. Diskothek an diesem Liegeplatz bestimmt ist. Diese Verpachtung stellt eine einheitliche steuerfreie Leistung dar, ohne dass zwischen der Verpachtung des Hausboots und der der Steganlage zu differenzieren wäre.*)

2. Ein solches Hausboot stellt kein Fahrzeug im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 dar.*)

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IBRRS 2013, 1449
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerlicher Begünstigungsüberhang ist verfassungswidrig!

BFH, Beschluss vom 27.09.2012 - II R 9/11

1. Der BFH hält § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig, weil die in §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang aufweisen. Die Verfassungsverstöße führen teils für sich allein, teils in ihrer Kumulation zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung, durch die Steuerpflichtige, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende und folgerichtige Besteuerung verletzt werden.*)

2. Die Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III im Jahr 2009 ist nicht verfassungswidrig.*)

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IBRRS 2013, 1444
ProzessualesProzessuales
Auch Vergleich in Prozess kann außergewöhnliche Belastung sein!

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2013 - 15 K 2052/12 E

Die Kosten eines Zivilprozesses sind beim Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn die Rechtsverfolgung aus ex ante Sicht hinreichend Aussicht auf Erfolg hatte.

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IBRRS 2013, 1412
SteuerrechtSteuerrecht
Anlageberatung: Steuervorteile auf Schadensersatz anzurechnen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.01.2013 - 19 U 50/12

Bei der Berechnung des Schadens, der durch die Zeichnung des VIP-2-Fonds entstanden ist, sind Steuervorteile schadensmindernd zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2013, 1393
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Ermittlung der üblichen Miete: Nur ausnahmsweie durch Gutachten!

BFH, Beschluss vom 29.01.2013 - II B 111/11

Die Ermittlung der üblichen Miete hat nur ausnahmsweise durch Sachverständigengutachten zu erfolgen, wenn eine Ableitung der üblichen Miete durch unmittelbaren Vergleich mit tatsächlich gezahlten Mieten für vergleichbare vermietete Objekte oder aus Mietspiegelmieten nicht möglich ist.

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IBRRS 2013, 1358
SteuerrechtSteuerrecht
Gemeinde vermietet Stellplätze: Leistung umsatzsteuerpflichtig!

BFH, Urteil vom 01.12.2011 - V R 1/11

1. Eine Gemeinde, die nicht auf privatrechtlicher, sondern auf hoheitlicher Grundlage Stellplätze für PKW in einer Tiefgarage gegen Entgelt überlässt, handelt als Unternehmer und erbringt steuerpflichtige Leistungen, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG).*)

2. Eine derartige Wettbewerbsverzerrung liegt auch vor, wenn eine Gemeinde Stellplätze zwar nach §§ 45, 13 StVO öffentlich-rechtlich auf einer öffentlich-rechtlich gewidmeten "Straße" überlässt, es sich hierbei jedoch um Flächen einer Tiefgarage handelt (Änderung der Rechtsprechung).*)

3. Zur Bestimmung des Begriffs der "größeren Wettbewerbsverzerrungen".*)

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IBRRS 2013, 1329
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
KfZ-Steuer für beschlagnahmtes KfZ ist keine Masseverbindlichkeit!

BFH, Urteil vom 01.08.2012 - II R 28/11

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug, das als Zubehör bereits vor Insolvenzeröffnung durch Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück beschlagnahmt worden war, ist keine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und daher nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern gegenüber dem Zwangsverwalter festzusetzen.*)

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IBRRS 2013, 1310
SteuerrechtSteuerrecht
Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage

BFH, Beschluss vom 08.10.2012 - IX B 131/12

Beiträge zur Instandhaltungsrücklage beim einzelnen Wohnungseigentümer sind erst dann als Werbungskosten absetzbar, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind.

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IBRRS 2013, 1280
SteuerrechtSteuerrecht
Umbau Flach- in Satteldach: Kein sofortiger Werbungskostenabzug!

FG München, Beschluss vom 10.07.2012 - 13 K 3810/09

1. Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes (Wirtschaftsguts), seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Übliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, etwa die bloße Instandsetzung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, sind in der Regel sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen.

2. Eine Verbesserung von erneuerten Teilen führt allein noch nicht zu Herstellungskosten. Sofern jedoch ein neuer Dachraum geschaffen wird und das Gebäude selbst durch die Erweiterung der Bausubstanz eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit erhält und eine erhebliche Wert- und Wesensveränderung erfährt, liegen regelmäßig Herstellungskosten vor.

3. Einem Haus mit ausbaufähigem Dachgeschoß wird wegen dieser Eigenschaft und der damit verbundenen erweiterten Nutzungsfähigkeit gegenüber einem in Flachdachbauweise errichteten Gebäude ein höherer Wert zugemessen.

4. Wird ein Flachdach in ein Satteldach umgebaut, handelt es sich um eine Erweiterung sowie wesentliche Verbesserung i.S.v. § 255 Abs. 2 HGB, wenn der Dachboden zumindest noch als Abstellraum genutzt werden kann. Daher sind die Aufwendungen nicht als Werbungskosten sofort abziehbar.

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IBRRS 2013, 1267
SteuerrechtSteuerrecht
Abschreibungen in Zusammenhang mit der Errichtung eines Windparks

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2012 - 2 K 196/11

1. Abschreibungen können erst ab dem Zeitpunkt der Anschaffung vorgenommen werden.*)

2. Der Klägerin obliegt die Feststellungslast für den von ihr behaupteten (früheren) Anschaffungszeitpunkt.*)

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IBRRS 2013, 1244
ProzessualesProzessuales
Keine Revision, wenn die Rechtsprechung nicht abweicht!

BGH, Beschluss vom 14.02.2013 - IX ZR 333/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1240
SteuerrechtSteuerrecht
Wertpapierrecht - Wie ist eine GmbH-Beteiligung rückabzuwickeln?

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 445/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1231
ImmobilienImmobilien
Kein Grundsteuererlass für leerstehende Sanierungsobjekte!

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.05.2012 - 5 K 2548/11

Ein Grundsteuererlass wird nicht gewährt für leerstehende Mietshäuser, die zum Zwecke der Sanierung erworben werden und in der Sanierungszeit nicht zur Vermietung stehen. Ebenso hat der steuerpflichtige Grundstückseigentümer eine Rohertragsminderung zu vertreten, die auf seine Entscheidung zurückzuführen ist, ein sanierungsfähiges Gebäude nicht mehr am Markt anzubieten und abzureißen.*)

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IBRRS 2013, 1102
SteuerrechtSteuerrecht
Änderung des Investitionszulagenbescheids bei erhöhten Absetzungen

BFH, Urteil vom 26.07.2012 - III R 72/10

Die Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen des Eintritts des nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 rückwirkenden Ereignisses der "Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen" für die nachträglichen Herstellungsarbeiten ist ab dem Zeitpunkt möglich, in dem das Finanzamt einen Bescheid bekanntgegeben hat, der die erhöhten Absetzungen erstmals steuerlich berücksichtigt.*)

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IBRRS 2013, 1077
SteuerrechtSteuerrecht
Änderung des Investitionszulagenbescheids bei erhöhten Absetzungen

FG Köln, Urteil vom 24.08.2010 - 12 K 1839/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1068
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückskaufvertrag: Rückgängigmachung durch Vergleich möglich?

FG Berlin, Urteil vom 19.09.2012 - 11 K 11198/09

Schließt der Erwerber von Anteilen an einer Erbengemeinschaft mit dem vorkaufsberechtigten Miterben einen Vergleich, wonach der Vorkaufsberechtigte einen Anspruch auf Übertragung der Erbteile erwirbt, sind die Erbteilskaufverträge nicht i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG als rückgängig gemacht anzusehen, wenn die Vertragsparteien der Erbteilskaufverträge trotz Kenntnis über das bestehende Vorkaufsrecht keine auflösende Bedingung vereinbart haben, sondern den jeweiligen Vertrag uneingeschränkt in Vollzug setzen wollten.

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IBRRS 2013, 0980
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand v. Wohnungen

BFH, Urteil vom 11.12.2012 - IX R 14/12

1. Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.*)

2. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat.*)

3. Im Einzelfall kann ein besonders lang andauernder Leerstand --auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung-- dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt.*)

4. Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.*)




IBRRS 2013, 0904
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erzeugung von Strom durch BHKW im selbst genutzten Einfamilienhaus

BFH, Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10

1. Erzeugt der Betreiber eines Blockheizkraftwerks in einem Einfamilienhaus neben Wärme auch Strom, den er teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist, ist er umsatzsteuerrechtlich Unternehmer.*)

2. Hat der Betreiber den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks geltend gemacht, liegt in der Verwendung von Strom und Wärme für den Eigenbedarf eine der Umsatzbesteuerung unterliegende Entnahme. Dies gilt nicht für die aus technischen Gründen nicht zur Heizung nutzbare Abwärme.*)

3. Bemessungsgrundlage der Entnahme von Strom und Wärme für den Eigenbedarf sind die für die Strom- und Wärmeerzeugung mit dem Blockheizkraftwerk angefallenen sog. Selbstkosten nur dann, soweit ein Einkaufspreis für Strom und Wärme nicht zu ermitteln ist.*)

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IBRRS 2013, 0875
SteuerrechtSteuerrecht
Werbungskosten "Vermietung": Nicht wenn Mietobjekt verkauft wird!

BFH, Urteil vom 24.01.2012 - IX R 16/11

Die Kosten für die Entfernung eines alten Öltanks vom Grundstück sind als Werbungskosten der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung dann abzuziehen, wenn sie durch Vermietung oder Verpachtung veranlasst wurden. Das ist nicht der Fall, wenn die Aufwendungen ganz überwiegend durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst wurden.

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IBRRS 2013, 0842
SteuerrechtSteuerrecht
Zuweisung des Vorsteuerabzugsrechts an den Organträger

BGH, Urteil vom 29.01.2013 - II ZR 91/11

Die auf § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG beruhende Zuweisung des Vorsteuerabzugsrechts an den Organträger ist lediglich formeller, der Abwicklung des Steuerschuldverhältnisses dienender Natur. Der Organträger ist der Organgesellschaft im Innenverhältnis der Mitglieder des Organkreises zum Ausgleich der Vorsteuerabzugsbeträge verpflichtet, die auf Leistungsbezüge der Organgesellschaft entfallen und die lediglich infolge der umsatzsteuerlichen Organschaft dem Organträger zu Gute gekommen sind.*)

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IBRRS 2013, 0620
VergabeVergabe
Hamburger Innovationsabgaben sind rechtmäßig!

OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - 1 Bf 149/09

1. Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen des Demokratie-und Rechtsstaatsprinzips an Innovationsabgaben (Gesetzesvorbehalt, mittelbare Staatsverwaltung).*)

2. Die beitragsähnliche Sonderabgabe entspricht den an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion zu stellenden Anforderungen. Sie verletzt nicht den Gleichheitssatz, weil sie nur von den Grundeigentümern und nicht den Mietern erhoben wird.*)

3. Es handelt sich um ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, für das der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.*)

4. Die Abgabenerhebung führt nicht zu einer unzulässigen Beihilfe. In dem vorliegenden Fall musste der Vorhabenträger nicht im Wege eines Vergabeverfahrens (Ausschreibung) ausgewählt werden.*)

5. Zur rückwirkenden Heilung einer Abgabenverordnung.*)

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IBRRS 2013, 0601
ImmobilienImmobilien
Kein Objekt verkauft: Trotzdem gewerblicher Grundstückshandel?

BFH, Urteil vom 22.08.2012 - X R 24/11

Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.*)

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IBRRS 2013, 0570
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schönheitsreparaturen: Kein Steuerprivileg für Pauschalzahlungen!

BFH, Urteil vom 05.07.2012 - VI R 18/10

Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt.*)

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IBRRS 2013, 0345
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückshandel: Betrieb endet mit Verkauf des letzten Objekts!

BFH, Beschluss vom 20.06.2012 - X B 165/11

Auch nach Verbleib nur eines Grundstücks als einziges aktives Wirtschaftsgut einer GbR endet der Betrieb des gewerblichen Grundstückshandels erst mit der Veräußerung dieses letzten Objekts oder mit Aufgabe der Veräußerungsabsicht.

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IBRRS 2013, 0333
BauvertragBauvertrag
Abrissarbeiten im Hinblick auf einen künftigen Bau: MWSt. fällig?

EuGH, Urteil vom 17.01.2013 - Rs. C-543/11

Art. 135 Abs. 1 Buchst. k der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass die in der erstgenannten Bestimmung vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer einen Vorgang wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden - die Lieferung eines unbebauten Grundstücks nach Abriss des darauf befindlichen Gebäudes - nicht erfasst, selbst wenn zum Zeitpunkt dieser Lieferung außer dem Abriss keine weiteren Arbeiten zur Erschließung des Grundstücks durchgeführt worden waren, falls eine Gesamtwürdigung der mit diesem Vorgang verbundenen und zum Zeitpunkt der Lieferung gegebenen Umstände einschließlich der Absicht der Parteien, sofern sie durch objektive Anhaltspunkte bestätigt wird, ergibt, dass zu diesem Zeitpunkt das in Rede stehende Grundstück tatsächlich zur Bebauung bestimmt war; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)

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IBRRS 2013, 0330
SteuerrechtSteuerrecht
Rückgängigmachung bei zeitgleichem Kauf- und Aufhebungsvertrag?

BFH, Urteil vom 28.03.2012 - II R 42/11

Wird ein mit einem Nichteigentümer geschlossener Grundstückskaufvertrag wieder aufgehoben, weil der Erwerber das Grundstück unmittelbar vom Eigentümer erwerben will, liegt darin keine Rückgängigmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 GrEStG, wenn der Aufhebungsvertrag und der Grundstückskaufvertrag mit dem Eigentümer gleichzeitig, in aufeinanderfolgenden Urkunden abgeschlossen werden.

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IBRRS 2013, 0329
SteuerrechtSteuerrecht
Grundschuld durch Versteigerung: Nebenleistung versteuerbar?

BFH, Urteil vom 11.04.2012 - VIII R 28/09

1. Der dem Grundschuldgläubiger aus dem Versteigerungserlös zufließende Betrag ist nicht steuerbar, soweit er auf eine Nebenleistung i.S. von § 1191 Abs. 2 BGB entfällt.*)

2. Zinsen aus einer Grundschuld sind steuerlich demjenigen zuzurechnen, der im Zeitpunkt des Zuschlagsbeschlusses aus der Grundschuld berechtigt ist und bei dem deshalb erstmals der Anspruch auf Ersatz des Wertes der Grundschuld aus dem Versteigerungserlös entsteht.*)

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IBRRS 2013, 0271
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerforderungen in der Insolvenz

BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 189/10

Wird über das Vermögen des Steuerschuldners das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet, werden - vorbehaltlich spezieller steuergesetzlicher Fälligkeitsbestimmungen - die in diesem Zeitpunkt entstandenen Steuerforderungen gemäß § 220 Abs. 2 Satz 1 AO fällig, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung durch Verwaltungsakt, Feststellung oder Anmeldung zur Konkurs- bzw. Insolvenztabelle bedarf (Anschluss an BFH, BFHE 205, 409, [...] Rn. 17; BFH, Urteil vom 31. Mai 2005 - VII R 71/04, [...] Rn. 8 f.).*)

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IBRRS 2013, 0264
SteuerrechtSteuerrecht
Einzelhandel mit Photovoltaikanlage: Einheitlicher Gewerbebetrieb?

BFH, Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10

Die Erzielung von Einkünften aus einer auf dem Betriebsgebäude eines Einzelhandels angebrachten Photovoltaikanlage sowie der Einzelhandelsbetrieb selbst stellen zwei ungleichartige wirtschaftliche Tätigkeiten dar, die steuerrechtlich als zwei selbstständige Gewerbebetriebe behandelt werden müssen.

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IBRRS 2013, 0216
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerbliche Photovoltaikanlage: Dachsanierung als Betriebskosten?

FG München, Urteil vom 02.08.2012 - 15 K 770/12

1. Eine auf das Dach eines Gebäudes aufgesetzte Photovoltaikanlage ist zivilrechtlich mangels Einfügung in das Gebäude nicht als wesentlicher Bestandteil zu werten. Sie dient nicht dem Witterungsschutz und wird durch die Installation kein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Sie stellt vielmehr eine Betriebsvorrichtung dar. Die Dachkonstruktion gehört grundsätzlich nicht zur Photovoltaikanlage, sondern zum Gebäude, auf dem sie montiert ist.*)

2. Soweit es infolge der Installation der Anlage auf der Dachfläche notwendig war, aus statischen Gründen Sparren zu verstärken, sind diese Kosten durch den Aufbau der Betriebsvorrichtung "Photovoltaikanlage" veranlasst und als betriebliche Aufwendungen in vollem Umfang abzugsfähig.*)

3. Vor der Installation der Photovoltaikanlage angefallene Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Daches des im Übrigen privat genutzten Gebäudes sind keine nachträglichen Herstellungskosten des Gebäudes, sondern teilweise betrieblich veranlasster Erhaltungsaufwand.*)

4. Die Aufteilung der gemischten Aufwendungen richtet sich nach der Verwendung des gesamten Gebäudes, wobei die maßgeblichen Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes nicht nur die innere Nutzfläche, sondern auch das Dach des Gebäudes umfassen. Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und Nutzflächen auf dessen Dach sind nicht ohne weiteres zu einer Gesamtnutzfläche zu addieren, weil sie regelmäßig nicht miteinander vergleichbar sind. Als Aufteilungsmaßstab kann daher in Anlehnung an das zur Umsatzsteuer ergangene BFH-Urteil vom 14.3.2012, XI R 26/11 (BFH/NV 2012, 1192) das Verhältnis der fiktiv erzielbaren Mieten für das Gebäude einerseits und die Photovoltaikanlage andererseits herangezogen werden.*)

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