Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
523 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2007, 4906
Prozessuales
OLG München, Urteil vom 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
Erstinstanzielle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Vollstreckungsabwehrklagen, die sich auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Oberlandesgerichts in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen beziehen.*)
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IBRRS 2007, 4516
Schiedswesen
KG, Beschluss vom 13.08.2007 - 20 SchH 2/07
Voraussetzung einer wirksamen Aufforderung zur Bestellung eines Schiedsrichters ist, dass diese den Namen des eigenen Schiedsrichters enthält.*)
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IBRRS 2007, 4393
Schiedswesen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2007 - 1 U 232/06
Eine Schiedsvereinbarung wird nicht dadurch undurchführbar, dass sie auf ein nicht bestehendes Schiedsgericht verweist, wenn sich durch ergänzende Auslegung ein genau bestimmbares Schiedsgericht ableiten lässt.*)
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IBRRS 2007, 4390
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2007 - 26 Sch 20/06
Gegen einen Zwischenschiedsspruch über den Anspruchsgrund ist der Aufhebungsantrag unzulässig. Das gilt ebenso, wenn in dem Zwischenschiedsspruch eine Schiedswiderklage endgültig abgewiesen worden ist.*)
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IBRRS 2007, 4054
Schiedswesen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.10.2006 - 26 Sch 6/06
Wenn der Wille der Parteien zur Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit klar festgestellt werden kann, dann ist bei der Auslegung einer Schiedsklausel diese, so weit es geht, als wirksam zu betrachten. Dies gilt sowohl für das deutsche wie auch für das belgische Recht.
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IBRRS 2007, 3734
Schiedswesen
BGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 22/06
1. Durch eine Schiedsvereinbarung ist grundsätzlich - außer der ordentlichen Klage - auch der gewöhnliche Urkundenprozess vor dem staatlichen Gericht abbedungen; die anders lautenden Grundsätze zum Wechselprozess können nicht auf den (gewöhnlichen) Urkundenprozess übertragen werden.
2. Falls ein Rahmenvertrag eine umfasssende Schiedsklausel enthält, dann gilt diese auch für daraus hervorgehende Ansprüche und eventuell dazu getroffene Vereinbarungen, selbst wenn darin keine Schiedsvereinbarung enthalten ist.
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IBRRS 2007, 3680
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
1. Zur Präklusion von Gründen für die Ablehnung eines Schiedsrichters.*)
2. Ein Schiedsrichter, dem die steuerliche Beratung einer Gesellschaft obliegt, wird nicht in eigener Sache tätig mit der Folge, dass der von ihm (mit-)erlassene Schiedsspruch aufzuheben ist, wenn der Schiedsspruch die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung des Gesellschaftsvertrags aus wichtigem Grund zum Gegenstand hat und im Hintergrund des Zerwürfnisses unter den Gesellschaftern auch Auseinandersetzungen über die steuerliche Behandlung der Gesellschaft stehen.*)
3. Die Beurteilung des Schiedsgerichts, die Kündigung eines Praxisgemeinschaftsvertrags aus wichtigem Grund sei wegen vorsätzlicher körperlicher Misshandlung des Mitgesellschafters sowie dessen Ehefrau berechtigt, verstößt nicht deswegen gegen den ordre public, weil das Schiedsgericht es unterlassen hat, die Umstände, die zur Entfremdung der beiden Gesellschafter beigetragen haben, näher aufzuklären.*)
4. Die Beurteilung der Erheblichkeit von Beweisangeboten ist grundsätzlich Sache des Schiedsgerichts. Ein Unterlassen der Beweiserhebung begründet deshalb in der Regel keinen Verstoß gegen den ordre public.*)
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IBRRS 2007, 3679
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 25.04.2007 - 34 SchH 10/06
Zur Zulässigkeit der Abänderung einer individualvertraglichen Vereinbarung über das schiedsrichterliche Verfahren durch gesellschaftsrechtlichen Mehrheitsbeschluss (hier: Bestellung des Schiedsrichters durch das Oberlandesgericht anstelle der Rechtsanwaltskammer).*)
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IBRRS 2007, 3678
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 03.02.2007 - 34 Sch 31/06
Die Vollstreckbarerklärung einer im Schiedsspruch tenorierten und auch auf das Schiedsrichterhonorar bezogenen Kostenerstattungsanordnung für die Parteien untereinander ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn Streitwerthöhe und Schiedsrichterhonorar unstrittig und zudem vollständig durch Vorschüsse der Parteien abgedeckt sind; ein Verstoß gegen den ordre public liegt dann nicht vor.*)
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IBRRS 2007, 3599
Schiedswesen
KG, Beschluss vom 18.05.2006 - 20 SCH 13/04
1. Eine rechtskräftige Entscheidung eines Volksgerichts (in China) kann gemäß § 328 ZPO anerkannt werden.*)
2. Für die Feststellung chinesischen Rechts genügt es, dass eine Entscheidung eines chinesischen Gerichts vorliegt, die der Vorgabe des höchsten chinesischen Gerichts in der konkreten Sache entspricht.*)
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IBRRS 2007, 3588
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2007 - 8 Sch 6/06
1. Hat der Schiedskläger zunächst ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten im Inland gegen den späteren Schiedsbeklagten eingeleitet und nach Abweisung der Klage als unzulässig wegen Bestehens einer Schiedsabrede selbst ein Schiedsverfahren im Ausland unter Bezugnahme auf die Schiedsabrede eingeleitet, in dessen Verlauf der Schiedsbeklagte erfolgreich Widerklage erhoben hat, so kann der unterlegene Schiedskläger sich in dem späteren Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs (hier: Finnland) wegen der Rechtskraft des inländischen Urteils sowie unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht mehr auf das Fehlen einer Schiedsabrede berufen.*)
2. Zu den Voraussetzungen der fehlenden Anerkennung des Schiedsspruch wegen Versagung des rechtlichen Gehörs, Art. V Abs. 1b) UNÜ, und des Verstoßes gegen den ordre public, Art. V Abs. 2b) UNÜ, wegen gerügter Befangenheit des Schiedsrichters (hier: verneint).*)
3. Ein ausländischer Schiedsspruch kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren hinsichtlich eines unbestimmten Zinsausspruchs konkretisiert werden.*)
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IBRRS 2007, 3482
Prozessuales
OLG Dresden, Beschluss vom 20.03.2007 - 11 Sch 3/07
1. Zur Problematik der Ablehnung des Obmanns wegen Besorgnis der Befangenheit.
2. Ein Satz von 150,00 EUR/Stunde netto ist nicht geeignet, um bei Berücksichtigung der Bürokosten das Einkommen eines Richters bei staatlichen Gerichten zu erzielen. Das aber wird ein Schiedsrichter wohl verlangen dürfen.
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IBRRS 2007, 3258
Schiedswesen
KG, Beschluss vom 26.02.2007 - 20 Sch 1/07
Auch in Schiedssachen ist das Oberlandesgericht (Kammergericht) für Vollstreckungsgegenklagen nicht zuständig. Greift die Schiedsabrede nicht ein, ist daher - wie sonst auch - das erstinstanzliche staatliche Gericht zur Entscheidung berufen, also das Gericht, das den Rechtsstreit zu entscheiden hätte, wenn die Schiedsvereinbarung nicht bestünde.*)
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IBRRS 2007, 3257
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 08.03.2007 - 34 Sch 28/06
1. Zur Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen, die neben sofort fälligen auch erst zukünftig fällig werdende Leistungen zum Gegenstand haben.*)
2. Die Vollstreckbarerklärung einer auf das Schiedsrichterhonorar bezogenen und bezifferten Kostenerstattungsanordnung des Schiedsgerichts ist unter dem Gesichtspunkt des Verbots, in eigener Sache zu entscheiden, jedenfalls dann unbedenklich, wenn Streitwerthöhe und Schiedsrichterhonorar Gegenstand eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut sind und dieses durch Vorschussleistung vollständig abgedeckt ist (Ergänzung zum Beschluss vom 23.2.2007, 34 Sch 31/06).*)
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IBRRS 2007, 3158
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 04.09.2006 - 34 SchH 6/06
Zu Fortgeltung und Reichweite einer Schiedsklausel bei gekündigtem Hauptvertrag.*)
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IBRRS 2007, 3143
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs, der zur Räumung und Herausgabe eines landwirtschaftlichen Pachtobjekts verpflichtet (siehe auch Senat vom 22.6.2005, 34 Sch 10/05 = OLG-Report 2005, 727).*)
2. Ohne Parteivereinbarung ist das Schiedsgericht für die Kostenentscheidung in einem zivilen Streitverfahren nicht an die Kostenfolge der §§ 91 ff. ZPO gebunden. Maßstab für die Kostenverteilung ist das pflichtgemäße Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere, aber nicht nur, des Verfahrensausgangs.*)
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IBRRS 2007, 3018
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
1. Zur Präklusion von Gründen für die Ablehnung eines Schiedsrichters.*)
2. Ein Schiedsrichter, dem die steuerliche Beratung einer Gesellschaft obliegt, wird nicht in eigener Sache tätig mit der Folge, dass der von ihm (mit-)erlassene Schiedsspruch aufzuheben ist, wenn der Schiedsspruch die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung des Gesellschaftsvertrags aus wichtigem Grund zum Gegenstand hat und im Hintergrund des Zerwürfnisses unter den Gesellschaftern auch Auseinandersetzungen über die steuerliche Behandlung der Gesellschaft stehen.*)
3. Die Beurteilung des Schiedsgerichts, die Kündigung eines Praxisgemeinschaftsvertrags aus wichtigem Grund sei wegen vorsätzlicher körperlicher Misshandlung des Mitgesellschafters sowie dessen Ehefrau berechtigt, verstößt nicht deswegen gegen den ordre public, weil das Schiedsgericht es unterlassen hat, die Umstände, die zur Entfremdung der beiden Gesellschafter beigetragen haben, näher aufzuklären.*)
4. Die Beurteilung der Erheblichkeit von Beweisangeboten ist grundsätzlich Sache des Schiedsgerichts. Ein Unterlassen der Beweiserhebung begründet deshalb in der Regel keinen Verstoß gegen den ordre public.*)
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IBRRS 2007, 3017
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 21.12.2006 - 34 SchH 12/06
Für einen Antrag (eine Klage) auf Zustimmung zu Vereinbarungen über die schiedsrichterliche Verfahrensgestaltung und die Vergütung der Schiedsrichter besteht keine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach dem 10. Buch der ZPO.*)
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IBRRS 2007, 2970
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 34 Sch 1/07
Ein Vergleich vor einem inländischen Schiedsgericht, der zwar von diesem protokolliert, aber nicht in der Form des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut erlassen wurde, kann nicht für vollstreckbar erklärt werden.*)
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IBRRS 2007, 2768
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 10.01.2007 - 34 SchH 8/06
Der Streitwert eines Nebenverfahrens in schiedsrichterlichen Angelegenheiten (§ 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) ist regelmäßig niedriger (nämlich mit rund einem Drittel) als der Wert des Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahrens (§ 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) anzusetzen (Abweichung von der bisherigen Senatsrechtsprechung; z.B. Beschluss vom 7.8.2006, 34 SchH 9/05 = SchiedsVZ 2006, 286/288).*)
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IBRRS 2007, 2767
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 10.01.2007 - 34 SchH 7/06
Zur Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis des Befangenheit, weil dieser mit der Erstattung einer Strafanzeige gegen die Verfahrensbevollmächtigte der Partei droht.*)
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IBRRS 2007, 2761
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 29.01.2007 - 34 Sch 23/06
Ein Schiedsspruch, der statt der beklagten BGB-Gesellschaft deren Gesellschafter als Gesamtschuldner verurteilt, verstößt gegen den ordre public.*)
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IBRRS 2007, 2696
Schiedswesen
OLG Bremen, Beschluss vom 28.06.2006 - 2 Sch 3/06
Zu der Frage, ob eine Schiedsklausel in den AGB eines Kaufvertrags, die hinsichtlich der Entscheidung von Streitigkeiten dem Verkäufer ein einseitiges Wahlrecht zwischen Schiedsverfahren staatlichem Gerichtsverfahren einräumt, nach § 9 AGB-Gesetz bzw. BGB n.F. § 307 unwirksam ist.
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IBRRS 2007, 2158
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - III ZB 21/06
Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden.*)
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IBRRS 2007, 2089
Prozessuales
BGH, Urteil vom 01.03.2007 - III ZR 164/06
Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.*)
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IBRRS 2007, 2088
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06
1. Eine Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 Abs. 1 ZPO kann auch dann vorliegen, wenn darin den Parteien freigestellt ist, innerhalb bestimmter Frist den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und in Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Aufgabe von RGZ 146, 262).*)
2. Ein aufgrund einer solchen Schiedsvereinbarung ergangener, nicht "angefochtener" Schiedsspruch ist exequaturfähig.*)
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IBRRS 2007, 0642
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - III ZB 35/06
Ein (Teil-)Schiedsspruch ("Partial Award on Jurisdiction"), der für einen Verfahrensabschnitt eine endgültige Kostenentscheidung trifft, kann bezüglich dieser Kostenentscheidung für vollstreckbar erklärt werden.*)
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IBRRS 2007, 0641
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
Die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch.
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IBRRS 2007, 0580
Schiedswesen
EuGH, Urteil vom 26.10.2006 - Rs. C-168/05
Die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das über eine Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs zu entscheiden hat, die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung prüft und den Schiedsspruch aufhebt, wenn die Schiedsvereinbarung eine missbräuchliche Klausel zu Lasten des Verbrauchers enthält, auch wenn der Verbraucher diese Nichtigkeit nicht im Schiedsverfahren, sondern erst im Verfahren der Aufhebungsklage geltend gemacht hat.*)
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IBRRS 2007, 0559
Schiedswesen
BGH, Urteil vom 25.01.2007 - VII ZR 105/06
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, nach der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und über seine Wirksamkeit das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht ist, ist nicht dahin auszulegen, dass ausschließlich das staatliche Gericht zuständig ist und die Vereinbarung eines Schiedsgerichts in nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners ausgeschlossen ist.*)
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IBRRS 2007, 0231
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2006 - 9 Sch 2/05
Der deutsche Schuldner aus einem Schiedsspruch eines ausländischen Schiedsgerichts ist im Vollsteckbarerklärungsverfahren mit den Anerkennungsverweigerungsgründen ausgeschlossen, die im Herkunftsland des Schiedsspruchs Gegenstand einer Anrufung des ordentlichen Gerichts hätten sein können, dort jedoch verfristet sind.*)
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IBRRS 2007, 0224
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2006 - 17 U 162/05
1. Wenn ein Dritter nicht an einer Schiedsvereinbarung beteiligt ist, ist es von seiner Zustimmung abhängig, ob die Streitigkeit von einem Schiedsgericht entschieden werden kann.
2. Der Dritte kann die Zustimmung zu einer Entscheidung des Streitfalls durch das Schiedsgericht dadurch erteilen, indem er bei einer Inanspruchnahme vor dem ordentlichen Gericht die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhebt.
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Online seit 2006
IBRRS 2006, 4297
Prozessuales
KG, Beschluss vom 16.03.2006 - 20 SCH 18/04
Zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Vollstreckungsgegenklagen gegen Schiedssprüche.*)
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IBRRS 2006, 4137
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.07.2006 - 10 Sch 2/06
1. Ein Sachverständiger, der in derselben Angelegenheit zuvor als gerichtlich bestellter Gutachter in einem selbständigen Beweisverfahren tätig war, kann als Schiedsrichter wegen Vorbefassung abgelehnt werden.
2. Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 41 ZPO (Ausschluss vom Richteramt) begründet in der Regel Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Schiedsrichters und berechtigt zur Ablehnung des Schiedsrichters gemäß § 9 SGO Bau.
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IBRRS 2006, 4100
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2006 - 9 Sch 1/06
1. Anerkennungsverweigerungsgründe im Vollstreckbareklärungsverfahren können nur berücksichtigt werden, wenn eine zulässige und inhaltlich einschlägige Aufhebungsklage im Herkunftsstaat des Schiedsspruches nicht verfristet ist.
2. Eine restriktive Handhabung von Anerkennungsversagungsgründen verwehrt den deutschen Gerichten weder die völkervertragliche Geltung des UNÜ noch seine Geltung als einfaches Recht aufgrund des Verweises in § 1061 ZPO. Das UNÜ verhindert keine anerkennungsfreundlichere Praxis nationalen Rechts.
3. Zumal bei deutschen Schiedssprüchen die ZPO von einer Präklusion bei versäumtem Aufhebungsverfahren ausgeht, sollte den ausländischen Präklusionsregelungen in gleicher Weise Geltung verschafft werden um dem Gedanken der Rechtssicherheit durch Schiedssprüche möglichst Rechnung zu tragen.
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IBRRS 2006, 3695
Prozessuales
OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.08.2006 - 1 Sch 1/06
Ein Schiedsspruch, der auf eine lediglich vorläufige Tatsachengrundlage gestützt ist und die abschließende Feststellung den staatlichen Gerichten für das Vollstreckbarerklärungsverfahren oder die Vollstreckungsgegenklage zuweist, verstößt gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.*)
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IBRRS 2006, 3637
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 07.08.2006 - 34 SchH 9/05
1. Zur Abgrenzung von schiedsrichterlicher und schiedsgutachterlicher Tätigkeit.*)
2. Für die Ablehnung eines Schiedsgutachters wegen Zweifeln an dessen Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit ist eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gemäß § 1062 ZPO nicht gegeben.*)
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IBRRS 2006, 3568
Schiedswesen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005 - 26 Sch 13/05
1. Die vereinbarte Bildung eines Dreier-Schiedsgerichts verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien, wenn im Mehrparteienverfahren von beiden Seiten nur ein Schiedsrichter benannt werden kann.
2. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO ist nicht verletzt, wenn das Schiedsgericht Argumente einer Prozesspartei rechtlich anders sieht.
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IBRRS 2006, 3520
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 05.07.2006 - 34 SchH 5/06
1. Die Patenschaft eines bestellten Schiedsrichters mit einem nicht sachbearbeitenden Mitglied der bevollmächtigten Sozietät einer Partei begründet in der Regel keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters.*)
2. Soll das Schiedsgericht zunächst in "kleiner Besetzung" (Zweier-Gremium) auf eine gütliche Einigung hinwirken und erst später nach Bestellung eines Obmanns in vollständiger Besetzung streitig verhandeln, findet auch für das Schiedsgericht in "kleiner Besetzung" das Ablehnungsverfahren gemäß §§ 1036, 1037 ZPO Anwendung.*)
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IBRRS 2006, 2832
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 28.06.2006 - 34 SchH 11/05
1. Voraussetzung für eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist eine ausdrückliche Zwischenentscheidung des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit. Allein das Weiterverhandeln des Schiedsgerichts, ohne über die Zuständigkeitsrüge einer Partei zu entscheiden, führt nicht zur Zulässigkeit des Antrags an das staatliche Gericht.*)
2. Für die Wirksamkeit eines Schiedsspruchs ist es, abgesehen von im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen, erforderlich, dass dieser von allen Schiedsrichtern unterschrieben ist. Die Parteien können davon nicht durch Vereinbarung abweichen. Ein nur vom Vorsitzenden eines aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgerichts unterschriebenes Sitzungsprotokoll, das den angeblichen Schiedsspruch enthält, genügt diesen Anforderungen nicht.*)
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IBRRS 2006, 2422
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2006 - 10 Sch 1/06
Ein Schiedsrichter, der für eine der beiden Parteien, wenn auch nur in kleinerem Umfang, anwaltlich tätig war und dies verschweigt, verstößt gegen seine Offenbarungspflicht und kann von der anderen Partei als befangen abgelehnt werden. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für eine andere Niederlassung der Firma tätig war als für die, die jetzt am Schiedsverfahren beteiligt ist.
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IBRRS 2006, 2279
Internationales Baurecht
OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 SchH 2/05
1. Die Formulierung "... falls die Seiten nicht einig werden, müssen die Streitfragen vom Internationalen Schiedsgericht in Österreich in Übereinstimmung mit dem in Österreich gültigen Gesetz entschieden werden." ist keine unwirksame Schiedsvereinbarung.
2. Erst wenn das Schiedsgericht sich durch Schiedsspruch für unzuständig erklärt, ist die Durchführung des Schiedsverfahrens unmöglich und damit der Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
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IBRRS 2006, 2176
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 21 U 12/05
1. Grundsätzlich ist bei der Verschuldensbeurteilung Rechtsunkenntnis grundsätzlich nicht entschuldbar, wenn auch für den juristischen Laien die Möglichkeit der Einholung von Rechtsrat besteht.
2. Wird jedoch ein Sachverständiger unabhängig von seinem Gutachtenauftrag für einen Vergleich erneut beauftragt, genügt die Formulierung, er würde „schiedsgutachterlich“ hinzugezogen, nicht, um ihm seine Rechtsunkenntnis und die fehlende Konsultation von Rechtsrat bezüglich des Fortbestehens seiner Gutachtertätigkeit vorzuwerfen, wenn ihm kein Terminprotokoll übersandt wird und der Sachverständige in der Beautragung noch als „gerichtlicher Sachverständiger“ bezeichnet wird.
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IBRRS 2006, 2063
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2005 - 29 Sch 1/05
1. Es widerspricht dem im vor einem deutschen Gericht geltenden Gebot redlicher Prozessführung, wenn die Antragsgegnerin einerseits ihre Beteiligungsmöglichkeit bei der Zuständigkeitsprüfung im Schiedsverfahren ausschöpft, die ihr nachteilige Entscheidung nicht durch die zuständige staatliche Gerichtsbarkeit überprüfen lässt und sich weiter am Schiedsverfahren in der Hauptsache beteiligt, dann aber im Stadium der Vollstreckbarerklärung wieder zum Einwand fehlender Schiedsklausel zurückkehrt.
2. Es kann nicht von einer durch Mehrheitsmeinung gesicherten Erkenntnis ausgegangen werden, dass das UN-Übk. eine Präklusion des Anerkennungsgegners mit der Geltendmachung von Versagungsgründen jedenfalls für derartige Fallgestaltungen ausschließt.
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IBRRS 2006, 1897
Prozessuales
OLG Bremen, Beschluss vom 24.05.2006 - 2 Sch 2/2006
1. Geringschätzigkeit eines Schiedsrichters gegenüber einer Partei ist auch im Schiedsverfahren ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund.
2. An die Befangenheit eines Schiedsrichters sind dann andere Anforderungen als an die des Richters zu stellen, wenn es sich aus der Besonderheit des Schiedsverfahrens ergibt.
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IBRRS 2006, 1772
Schiedswesen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2006 - 26 SchH 1/06
1. Die §§ 1025 ff. ZPO kennen keine dem § 41 Nrn. 2 und 3 ZPO entsprechend automatische Ausschließung vom Schiedsrichteramt.*)
2. Die 2-Wochen-Frist des § 1037 Abs. 2 Satz 1 ZPO zur Darlegung der Ablehnungsgründe beginnt mit der Kenntnis der Zusammensetzung des Schiedsgerichts und des zur Ablehnung führenden Umstandes, auch wenn die Schiedsklage zu dieser Zeit noch nicht zugestellt worden war.*)
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IBRRS 2006, 1696
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 15.03.2006 - 34 Sch 6/05
Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs kann sich der Schiedsbeklagte regelmäßig nicht mehr auf die entgegen der Schiedsvereinbarung vorgenommene Besetzung des Gerichts berufen, wenn er diese trotz Kenntniserlangung durch einen entsprechenden Hinweis des Gerichts im schiedsgerichtlichen Verfahren nicht gerügt, sondern sich vorbehaltlos auf das Verfahren eingelassen hat.*)
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IBRRS 2006, 1629
Bauvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 28.03.2006 - 21 U 134/04
1. Auf die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede, die entgegen § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO nicht in einer gesonderten Urkunde enthalten ist, kann sich auch derjenige Vertragteil berufen, der nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.*)
2. Der Verstoß gegen die Verbraucherschutzvorschrift des § 1031 Abs. 5 S. 3 ZPO führt auch dann zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung, wenn das Vertragsformular, in dem sie enthalten ist, von der Verbraucherseite stammt und nicht von dem anderen Vertragsteil.*)
IBRRS 2006, 1555
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2005 - 2 Sch 4/05
Die Aufrechnung ist auch im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung grundsätzlich zuzulassen; dies gilt allerdings nicht, wenn sich das Schiedsgericht bereits mit der zur Aufrechnung gestellten Forderung im Schiedsverfahren befasst hat.
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IBRRS 2006, 1522
Schiedswesen
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.09.2005 - 4 Sch 2/04
Zum Erfüllungseinwand im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs.*)
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