Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
523 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 4079
Schiedswesen
OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2012 - 19 Sch 1/12
Lässt der Antragsgegner mehrere Aufforderungen, sich zur Sache zu äussern, verstreichen, obwohl er Kenntnis von der Schiedsklage hat, kann eine darauf folgende Ablehnung des Verlegungsantrags -soweit nicht rechtsmissbräuchlich - sein Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzen.
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IBRRS 2012, 4071
Schiedswesen
KG, Beschluss vom 23.04.2012 - 20 SchH 03/09
Nicht ausschließliche Lizenzverträge unterliegen als gegenseitige Verträge dem Wahlrecht des § 103 InsO. Für die Frage, ob der Insolvenzverwalter zu Recht die Nichterfüllung des Vertrages erklärt hat, ist das Schiedsgericht nicht zuständig.
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IBRRS 2012, 4050
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 30.07.2012 - 34 Sch 18/10
Zur fehlenden Anerkennungsfähigkeit eines ausländischen (ukrainischen) Schiedsspruchs, der im Heimatstaat aufgehoben worden ist (hier: vereinbarungswidrige Bildung des Schiedsgerichts, Verstoß gegen die öffentliche Ordnung).*)
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IBRRS 2012, 3894
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 23.07.2012 - 34 Sch 19/11
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines (inländischen) ICC-Schiedsspruchs.*)
2. Für die Entscheidung über die Kosten des Schiedsverfahrens enthält die ICC-SchO eine in sich abgeschlossene Regelung, die einen Rückgriff auf Kostenvorschriften des nationalen Rechts (hier: ZPO, RVG) im Regelfall nicht erfordert.*)
3. Zur Erstattungsfähigkeit vereinbarter anwaltlicher Zeithonorare als "angemessene" Parteiaufwendungen.*)
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IBRRS 2012, 3483
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2012 - 10 U 700/11
1. Bei der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens ist das angerufene Gericht gehindert, selbst die Tatsachenfeststellungen vorzunehmen, die dem Schiedsgutachten vorbehalten sind.
2. Zahlt eine Partei den vereinbarten Kostenvorschuss für das Schiedsgutachten nicht ein, so bleibt sie beweisfällig, unabhängig von der materiellen Beweislastverteilung.
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IBRRS 2012, 3482
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2012 - 10 U 700/11
1. Bei der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens ist das angerufene Gericht gehindert, selbst die Tatsachenfeststellungen vorzunehmen, die dem Schiedsgutachten vorbehalten sind.
2. Zahlt eine Partei den vereinbarten Kostenvorschuss für das Schiedsgutachten nicht ein, so bleibt sie beweisfällig, unabhängig von der materiellen Beweislastverteilung.
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IBRRS 2012, 3390
Schiedswesen
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.08.2012 - 17 U 242/11
1. Ein Schiedsgutachten über den Minderwert eines nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit zurückgegebenen Fahrzeugs ist unverbindlich, soweit es auf einer unrichtigen Vorgehensweise zur Ermittlung des Minderwerts beruht.*)
2. Eine Gleichsetzung von Reparaturkosten und Minderwert darf nur hinsichtlich festgestellter Schäden an Karosserie, Felgen u. ä. erfolgen, nicht aber hinsichtlich der verschleißbedingten Teile, wie etwa der Reifen.*)
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IBRRS 2012, 3275
Schiedswesen
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - III ZB 66/11
Prüfungsgegenstand eines Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO ist nur, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und ob der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt.
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IBRRS 2012, 3232
Schiedswesen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2012 - 26 SchH 16/11
Schiedsverfahren: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsverfahren nach § 1032 Abs. 2 ZPO bei Anhängigkeit eines Hauptsacheverfahrens.*)
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IBRRS 2012, 2843
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 23.01.2012 - 34 Sch 33/11
Spricht das Schiedsgericht eine Abschlagszahlung auf eine noch nicht endgültig feststehende Abfindungssumme zu, kann der Schiedsspruch vom staatlichen Gericht nur unter dem Gesichtspunkt des ordre public beanstandet werden, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller Billig- und Gerechtdenkenden verstößt.
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IBRRS 2012, 2761
Schiedswesen
OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2011 - 19 Sch 11/10
Ein Schiedsspruch weicht von zwingenden Regeln staatlicher Prozessführung ab und verstößt gegen den ordre public, wenn die Schiedsbeklagten als Gesamtschuldner zur Erteilung einer im Antrag näher bezeichneten Auskunft verurteilt werden, obwohl der Schiedskläger dies nicht beantragt hat.
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IBRRS 2012, 2517
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 21.06.2012 - 34 Sch 4/12
Die Grundsätze zur Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts über die Kostenersstattung (vgl. BGH vom 28.3.2012, III ZB 63/10) gelten entsprechend in internationalen Schiedsverfahren. Unerheblich ist hierbei, wenn nach der maßgeblichen Schiedsordnung (hier: Art. 39 Internationale Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern mit Appendix B) dem Schiedsrichter über die Streitwertbestimmung hinaus für das konkrete Honorar ein Bemessungsspielraum zukommt.*)
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IBRRS 2012, 2505
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 12.06.2012 - 34 Sch 7/10
1. Zu den förmlichen Voraussetzungen eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut.*)
2. Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Schiedsspruchs (mit vereinbartem Wortlaut) gehört nicht die Bezeichnung der Parteien entsprechend dem Rubrum des Urteil eines staatlichen Gerichts. Für eine Vollstreckbarerklärung muss die Parteistellung jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden.*)
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IBRRS 2012, 2502
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
1. Das Oberlandesgericht ist auch für Entscheidungen nach §§ 887 f ZPO zuständig, wenn die Grundlage für die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Schiedsspruch bildet, den dieses Gericht gemäß seiner Zuständigkeit für vollstreckbar erklärt hat.*)
2. Einen der Schiedsabrede unterliegenden - bestrittenen - Erfüllungseinwand hat es hierbei nicht prüfen.*)
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IBRRS 2012, 2501
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 29.03.2012 - 34 SchH 12/11
1. Die Klausel in einem als "Saatgutbestellung und Anbauvereinbarung" bezeichneten Vertrag: "Es gelten die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel sowie das Schiedsgericht des Käufers" kann eine wirksame Schiedsvereinbarung begründen.*)
2. Das zuständige Schiedsgericht ist durch Auslegung des Vertrags, aus dem sich die Käufereigenschaft ergibt, zu ermitteln.*)
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IBRRS 2012, 2307
Schiedswesen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2012 - 9 Sch 02/09
1. Anerkennungsversagungsgründe des Ordre public im Vollstreckbarerklärungsverfahren können nur berücksichtigt werden, wenn eine zulässige und inhaltlich einschlägige Aufhebungsklage im Herkunftsstaat des Schiedsspruchs nicht verfristet ist.
2. Die Zuständigkeit, einen Schiedsspruch aufzuheben, kommt allein den Gerichten des Erlassstaats zu
3. Die Parteien können den Streit um das Insolvenzgläubigerrecht der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterwerfen. Aus der Schiedsfähigkeit folgt zugleich, dass auch ein internationales Schiedsgericht berufen werden kann.
4. Bei ausländischen Schiedssprüchen ist das internationale ordre public (ordre public international) alleiniger Prüfungsmaßstab.
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IBRRS 2012, 2263
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - III ZB 63/10
1. Setzt das Schiedsgericht im Rahmen der nach § 1057 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung den Streitwert des schiedsgerichtlichen Verfahrens fest, so stellt dies kein unzulässiges Richten in eigener Sache dar, auch wenn die Vergütung der Schiedsrichter vereinbarungsgemäß streitwertabhängig ist.*)
2. Die Festsetzung des Streitwerts ist allerdings nur im Verhältnis der Schiedsparteien zueinander verbindlich und kann insoweit Grundlage einer vom Schiedsgericht angeordneten Kostenerstattung sein. Den Parteien bleibt es jedoch unbenommen, sich in einer vor den ordentlichen Gerichten anhängig zu machenden Vergütungsstreitigkeit gegenüber den Schiedsrichtern darauf zu berufen, dass der Streitwert zu hoch festgesetzt worden sei.*)
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IBRRS 2012, 2015
Prozessuales
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.04.2012 - 13 W 393/12
1. Für den Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme zum Sachverständigengutachten besteht im selbständigen Beweisverfahren auch vor dem Landgericht kein Anwaltszwang.
2. Die Ablehnung einer Fristverlängerung ist gemäß § 225 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar.
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IBRRS 2012, 1548
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 11.04.2012 - 34 Sch 21/11
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Kostenschiedsspruchs unter Vereinbarung der DIS-Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO).*)
2. Die Vollstreckbarerklärung des Kostenschiedsspruchs setzt nicht voraus, dass zuvor die Kostengrundentscheidung im zur Hauptsache ergangenen Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt worden ist.*)
3. Es erscheint im Hinblick auf die Anerkennungsversagungsgründe des Art. V UN-Ü im Allgemeinen unbedenklich, wenn im Rahmen der DIS-SchO als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten auch solche zugesprochen werden, die wie etwa vereinbarte anwaltliche Zeithonorare über den Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinausgehen.*)
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IBRRS 2012, 1061
Schiedswesen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.02.2012 - 17 U 72/11
1. Weisen die Parteien in einer Vertragsklausel eines Gesellschaftsvertrags sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, insbesondere auch über die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags sowie einzelner Bestimmungen, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs einem Schiedsgericht zu und regeln in einem gesonderten Absatz dieser Klausel, dass sie die Einzelheiten zur Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie zum Verfahren selbst in einem gesonderten Schiedsvertrag festlegen, so ist aufgrund der beiderseitigen Interessenlage und dem zum Ausdruck gekommenen Parteiwillen zu entscheiden, ob die Schiedsvereinbarung auch ohne den gesonderten Schiedsvertrag Geltung haben sollte (wie KG, NJW 2011, 2978). Neben der Schiedsvereinbarung, durch die der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ausgeschlossen wird, bedarf es einer weiteren Regelung der Einzelheiten grundsätzlich nicht, weil das Gesetz ausreichend ergänzende Regelungen vorsieht.*)
2. Die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung hängt nicht vom Fortbestand der Gesellschaft ab und greift ggf. auch im Liquidationsstadium ein.*)
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IBRRS 2012, 0978
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 29.02.2012 - 34 SchH 6/11
1. Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts München ist innerhalb Bayerns derogationsfest.*)
2. Zur gerichtlichen Überprüfung eines Zwischenentscheids des Schiedsgerichts zur Zuständigkeit (hier: nach Kündigung des Schiedsvertrags durch eine Partei wegen verfahrensbezogenen Verhaltens der Gegenseite und wegen eigener Verarmung).*)
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IBRRS 2012, 0438
Schiedswesen
OLG Hamm, Beschluss vom 05.10.2011 - 8 SchH 1/11
1. Die Offenbarungspflicht gem. § 1036 Abs. 1 ZPO umfasst auch solche Umstände, die (bereits) Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit wecken können: ob diese Zweifel auch berechtigt sind, ist nicht von Bedeutung.
2. Dies führt jedoch nicht zu einer uferlosen Offenbarungspflicht. Anzugeben sind nur solche Umstände, die nach den gegebenen Umständen, vom Standpunkt einer Partei aus objektiv und vernünftig betrachtet, Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Schiedsrichters wecken können. Zum Kreis dieser Umstände gehören geschäftliche und engere gesellschaftliche Beziehungen des Schiedsrichters zu einer Schiedspartei oder deren Verfahrensbevollmächtigten.
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IBRRS 2012, 0399
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - 11 Sch 1/10
Zur Kostenentscheidung nach Erledigung eines Antrags auf Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens.
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IBRRS 2012, 0041
Schiedswesen
BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - III ZB 19/11
Zur Zulässigkeit der Konkretisierung einer schiedsgerichtlichen Zins- und Kostenentscheidung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs.*)
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IBRRS 2012, 0011
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 21.12.2011 - 34 SchH 11/11
Der Streit zwischen Parteien, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten worden ist, ist auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO zu entscheiden.*)
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Online seit 2011
IBRRS 2011, 5165
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.03.2011 - 26 SchH 2/11
1. Eine Besorgnis der Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn nach den Umständen des konkreten Falles ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Schiedsrichters zu rechtfertigen. Maßgebend hierfür ist allein, ob vom Standpunkt der Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die aus der Sicht eines vernünftigen Menschen die Befürchtung wecken können, der betreffende Schiedsrichter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.
2. Die ehemalige Partnerschaft des Schiedsrichters in einer Anwaltskanzlei, die eine anwaltliche Beziehung zu einer Schiedspartei unterhielt, begründet keinen Ablehnungsgrund.
3. Unterlässt ein Schiedsrichter den Hinweis auf Umstände, die eindeutig und klar ungeeignet sind, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen, so liegt darin weder ein Pflichtenverstoß noch ein gesonderter Ablehnungsgrund.
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IBRRS 2011, 4636
Prozessuales
BGH, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69
a) Der Schiedskläger kann vom Schiedsbeklagten nicht verlangen, daß dieser den gesamten vom Schiedsgericht geforderten Vorschuß zahlt. Der Schiedsbeklagte ist vielmehr im Innenverhältnis zum Schiedskläger nur zur Zahlung des gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auf ihn entfallenden Anteils verpflichtet.*)
b) Sind am Schiedsverfahren ein Kläger und zwei Beklagte beteiligt, so haben (im Innenverhältnis des Klägers zu den beiden Beklagten) der Kläger allein und die beiden Beklagten zusammen jeweils die Hälfte des an das Schiedsgericht zu zahlenden Vorschusses zu tragen.*)
c) Auch bei Armut des Schiedsklägers ist der Schiedsbeklagte diesem gegenüber nicht verpflichtet, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen. Aus der „Verfahrensförderungspflicht” des Schiedsbeklagten läßt sich das nicht herleiten.*)
d) Zur Frage, ob die Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages in einem früheren Verfahren der Parteien vor dem ordentlichen Gericht dazu führen kann, daß der Schiedsbeklagte ausnahmsweise nach Treu und Glauben dem Schiedskläger gegenüber verpflichtet ist, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen (im gegebenen Fall verneint).*)
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IBRRS 2011, 4412
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines im Ausland ergangenen Schiedsspruchs zwischen deutschen Parteien.*)
2. Ein Grund, dem ausländischen Schiedsspruch im Inland die Anerkennung zu versagen, liegt nicht zwingend darin, dass das Schiedsgericht unabhängig von den Darlegungen in vorgelegten Parteigutachten aus externen Anknüpfungspunkten auf die höhere Plausibilität des einen Gutachtens schließt, ohne auf Antrag der anderen Partei ein (schieds-)gerichtliches Gutachten einzuholen.*)
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IBRRS 2011, 4267
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 05.11.1987 - VII ZR 326/86
1. Vereinbaren Parteien in einem Schiedsgutachtervertrag wegen einer Baumängelprüfung, daß die Partei, die den Kostenvorschuß nicht fristgemäß einzahlt, alle Ansprüche gegen die andere Partei verliert, dann muß die andere Partei sich bei Fristablauf hinsichtlich der Vorschußeinzahlung erkundigen, da sie andernfalls den sie bindenden Eindruck erweckt, sie lege auf buchstabengetreue Erfüllung der Vorschußabrede keinen Wert.
2. Äußert sich ein Schiedsgutachter allein über die Verursachung von Baumängeln durch den Unternehmer, obgleich auch Planungsfehler des Architekten behauptet werden, dann darf das Gericht aus dem Schweigen des Gutachters nicht schließen, es liege kein Planungsfehler des Architekten vor.
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IBRRS 2011, 4029
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - 34 SchH 3/11
Ist bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig, besteht für einen Feststellungsantrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis. Darauf, ob die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO vor dem staatlichen Gericht bereits erhoben worden ist, kommt es nicht an (Ergänzung zu Senat vom 10. Januar 2007, 34 SchH 014/06).*)
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IBRRS 2011, 3572
Schiedswesen
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3370
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 15.06.2011 - 34 SchH 12/10
Zur gerichtlichen Bestellung des Vorsitzenden einer Schlichtungsstelle zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln zwischen einer Vereinigung von Urhebern und einzelnen Werknutzern sowie zur zur Entscheidung über die Zahl der Beisitzer.*)
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IBRRS 2011, 3226
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 12.04.2011 - 34 Sch 28/10
Im völligen Übergehen eines Beweisantrags kann ein Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs liegen. Das Schiedsgericht braucht jedoch einem Beweisantrag nicht nachzukommen, wenn die Behauptung keine Entscheidungsrelevanz hat. Diese Beurteilung obliegt dem Schiedsgericht und kann vom staatlichen Gericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.*)
IBRRS 2011, 3148
Schiedswesen
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2011 - 10 Sch 04/10
Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren erfordert, dass das Schiedsgericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht; der Schiedsspruch muss eine Stellungnahme zu den wesentlichen Angriffs- und Verteidigungsmitteln enthalten. Zudem müssen die Parteien Gelegenheit haben, sich zu allen tatsächlichen Erwägungen zu äußern, auf die die Entscheidung des Schiedsgerichts gegründet werden soll.*)
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IBRRS 2011, 3062
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2011, 3061
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2004 - 9 Sch 1/03
1. Die von einem ausländischen (hier: russischen) Schiedsgericht vorgenommene Tatsachenfeststellung ist solange unangreifbar, als nicht ein Verfahrensmangel vorliegt.
2. Setzt sich das ausländische Schiedsgericht mit dem Vortrag einer Schiedspartei auseinander, schließt sich dem aber im Ergebnis nicht an, ist eine Überprüfung der Rechtslage nach russischem Recht, insbesondere Wirtschafts- oder Steuerrecht, im Anerkennungsverfahren nicht möglich.
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IBRRS 2011, 2845
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
1. Den Parteien eines Schiedsverfahrens ist grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, innerhalb der zwingenden gesetzlichen Regelungen das zu beachtende Verfahren durch Vereinbarungen frei zu bestimmen. Solche Vereinbarungen können bereits in der Schiedsvereinbarung getroffen werden, aber auch zu einem beliebig späteren Zeitpunkt während des Verfahrens. Einer besonderen Form bedürfen sie regelmäßig nicht, so dass auch eine konkludente Absprache möglich ist.
2. Den Parteien ist es auch unbenommen, pauschal die Verfahrensordnung eines institutionellen Schiedsgerichts zu vereinbaren, sie können aber auch jederzeit noch hiervon abweichende Vereinbarungen treffen; solche Vereinbarungen gehen schiedsrichterlichen Verfahrensanordnungen immer vor.
3. Die Einhaltung vereinbarten Verfahrensregelung ist für das Schiedsgericht bindend. Entspricht das schiedsrichterliche Verfahren einer Parteivereinbarung nicht und ist anzunehmen, dass sich dieser Verfahrensverstoß auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat, kann der Schiedsspruch aufgehoben werden.
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IBRRS 2011, 2806
Schiedswesen
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - III ZB 59/10
1. Soweit nach § 1031 Abs. 2 ZPO beim staatlichen Gericht ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens nur bis zur Bildung des Schiedsgerichts gestellt werden kann, ist entscheidend der Eingang des Antrags bei Gericht, nicht der Zeitpunkt der Zustellung an die Gegenseite.*)
2. Die grundsätzliche Bindung des Insolvenzverwalters an eine vom Gemeinschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossene Schiedsabrede gilt nicht, soweit es um Rechte des Insolvenzverwalters geht, die sich nicht unmittelbar aus dem vom Gemeinschuldner abgeschlossenen Vertrag ergeben, sondern auf der Insolvenzordnung beruhen; zu diesen selbständigen, der Verfügungsgewalt des Gemeinschuldners entzogenen Rechten gehört nicht nur die Insolvenzanfechtung, sondern auch das Wahlrecht des Insolvenzverwalters aus § 103 InsO.*)
IBRRS 2011, 2686
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 11.07.2011 - 34 Sch 15/10
1. Zur Anerkennungsfähigkeit eines ukrainischen Schiedsspruchs.*)
2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Scheingeschäfts.*)
3. Beruft sich eine Schiedspartei im Anerkennungsverfahren darauf, eine Schiedsklausel sei nur zum Schein abgeändert worden, hat sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast.*)
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IBRRS 2011, 2424
Schiedswesen
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
1. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte zu § 138 Abs. 1 BGB in Fällen eines besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (rund 100%) ist nicht Bestandteil des inländischen ordre public.*)
2. Die Beweiswürdigung eines ausländischen Schiedsgerichts unterliegt im Verfahren nach § 1061 ZPO i.V.m. Art. 3 ff. UNÜ keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle. Die Überprüfung hat sich an revisionsrechtlichen Grundsätzen zu orientieren.*)
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IBRRS 2011, 2085
Prozessuales
KG, Beschluss vom 28.04.2011 - 23 U 33/11
Haben Rechtsanwälte in dem Sozietätsvertrag vereinbart, Streitigkeiten aus dem Vertrag vor einem Schiedsgericht auszutragen, kann die Einrede des Schiedsvertrages in der Regel auch dann erhoben werden, wenn der vorgesehene Abschluss eines gesonderten Schiedsvertrages unterblieben ist.*)
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IBRRS 2011, 1887
Prozessuales
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2011 - 2 Sch 11/10
1. Der Schiedsbeklagte ist mit der Rüge der fehlenden Zuständigkeit des Schiedsgerichts ausgeschlossen, wenn er sich im Schiedsverfahren rügelos zur Zuständigkeit des Schiedsgerichts eingelassen hat.*)
2. Die Auslegung einer Vorschrift im Gesellschaftsvertrag unterliegt nicht der Prüfung der Aufhebungsgründe im Sinne des § 1059 Abs. 2 ZPO.*)
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IBRRS 2011, 1872
Bauvertrag
LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2010 - 21 O 152/09
1. Ein typischer Geschehensablauf im Sinne des Anscheinsbeweises liegt vor, wenn Wassereintritte durch ein undichtes Dach durchdringen und Wasserschäden in den darunterliegenden Wohnungen verursachen.
2. Typisch ist eine Beschädigung der Dachabdichtung mit scharfkantigen Werkzeugen/Gegenständen während der Bauphase.
3. Eine Schiedsklausel mit folgendem Inhalt ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart und bindend:
"Bei Streit über Art und Umfang von Schäden, das Vorliegen von Mängeln, Art und Umfang etwa erforderlicher Nachbesserungsarbeiten, die Ordnungsgemäßheit einer durchgeführten Nachbesserung, die Höhe einer festzusetzenden Minderung ist der Auftraggeber und/oder der Bauherr berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Erstattung eines Schiedsgutachtens zu beauftragen. Macht der Auftraggeber und/oder Bauherr von diesem Wahlrecht Gebrauch, so entscheidet der Schiedsgutachter mit bindender Wirkung für alle Beteiligten nach billigem Ermessen."
IBRRS 2011, 1350
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 17.12.2010 - 34 SchH 6/10
Zur gerichtlichen Entscheidung über die Beendigung des Schiedsrichteramtes, wenn vorgetragen wird, dass der Schiedsrichter seinen Aufgaben nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.
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IBRRS 2011, 1340
Prozessuales
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 13 U 11/10
Dem Beklagten, der der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung bestimmter Mängel zugestimmt hat, ist es nicht nach § 242 BGB versagt, im nachfolgenden Hauptsacheverfahren die Schiedsgerichtseinrede zu erheben.*)
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IBRRS 2011, 1333
Schiedswesen
BGH, Urteil vom 28.10.2010 - I ZR 60/09
1. Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.*)
2. Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.*)
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IBRRS 2011, 1056
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 03.03.2011 - 34 SchH 9/09
Im gerichtlichen Verfahren zur Bestellung des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle und der Festlegung der Zahl der Beisitzer ist die Kostenentscheidung, auch im Falle der Antragsrücknahme, nach § 36a Abs. 6 Sätze 1 und 2 UrhG zu treffen.*)
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IBRRS 2011, 0998
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 14.03.2011 - 34 Sch 8/10
1. Vollstreckbarerklärung eines im Inland nach den Regeln der ICC-Schiedsgerichtsordnung ergangenen Schiedsspruchs.*)
2. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs begründet grundsätzlich keine Hinweispflicht und auch keinen Anspruch darauf, vorab die Rechtsauffassung des Gerichts kennen zu lernen.*)
3. Eine (Schadens- ) Schätzung des Schiedsgerichts ist nicht schon deshalb eine - unzulässige - Billigkeitsentscheidung, weil die Voraussetzungen des dafür herangezogenen § 287 ZPO nicht erfüllt sind.*)
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IBRRS 2011, 0599
Schiedswesen
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.07.2010 - 1 Sch 3/10
Zur ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs und zur Wahrung des ordre public im Schiedsgerichtsverfahren.
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IBRRS 2011, 0577
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2010 - 13 Sch 1/10
Die Verhängung eines Zwangsgeldes ist unzulässig, wenn der Schuldner einen bestrittenen Erfüllungseinwand erhebt und die Frage, ob erfüllt wurde, der Kompetenz eines Schiedsgerichts erfüllt.*)
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