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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1342 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 4467
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Tätigkeit für andere Konzerngesellschaft: Befangenheitsgrund?

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.06.2013 - 10 W 66/12

Es reicht für die Annahme der Befangenheit eines weltweit tätigen Sachverständigen für die Bewertung von Anlagen nicht aus, dass er von einer Partei, die selbständige Konzerngesellschaft einer großen Aktiengesellschaft ist, vorgeschlagen wurde und vorher für eine andere Konzerngesellschaft in den letzten 14 Monaten zweimal Beweissicherungsgutachten erstattet hatte.*)

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IBRRS 2013, 4287
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Arzthaftungsrecht - Vorprozessuale Klärung der Umstände immer erforderlich?

BGH, Beschluss vom 24.09.2013 - VI ZB 12/13

Ein rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Klärung der haftungsrechtlich maßgeblichen Gründe für einen Gesundheitsschaden durch einen Sachverständigen kann im selbständigen Beweisverfahren auch dann gegeben sein, wenn zwar die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, jedoch für eine abschließende Klärung weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen.*)

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IBRRS 2013, 4264
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung des Privatsachverständigen bei Mängelbegutachtung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12

1. Wurde gegen einen Gesellschafter einer GbR vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit der GbR ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, tritt die verjährungshemmende bzw. verjährungsunterbrechende Wirkung der Durchführung eines solchen Verfahrens nicht automatisch im Sinne einer gedachten Rubrumsberichtigung bei der Gesellschaft ein. Dies gilt, wenn auch im Wege der Auslegung der Antragsschrift nicht festgestellt werden kann, dass neben dem Gesellschafter auch die GbR Rechtssubjekt des selbständigen Beweisverfahrens sein sollte.*)

2. Soll durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens die Verjährung eines gegen eine Partnerschaftsgesellschaft gerichteten Anspruchs gehemmt bzw. unterbrochen werden, so muss die Partnerschaftsgesellschaft vom Antragsteller in das selbständigen Beweisverfahren einbezogen werden, was jedenfalls im Wege der Auslegung festgestellt werden kann.*)

3. Die subjektive bzw. objektive Klageerweiterung ist nicht durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz möglich.*)

4. Die Verweigerung der Zustimmung zur Erweiterung der Klage in der Berufungsinstanz auf eine bisher am Prozess nicht beteiligte Partei ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht zu erkennen und ihm zuzumuten ist, in den Prozess einzutreten.*)

5. Zum Ende der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB und der Feststellung der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens.*)

6. Zur Einordnung des Sachverständigen-/Gutachtensauftrages als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB und zur Haftung des Privatsachverständigen.*)

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IBRRS 2013, 4259
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger und Versicherung sind keine Mitbewerber!

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2012 - 6 U 43/12

1. Stellt eine Versicherung die unzutreffende Behauptung auf, ein Sachverständiger vereinbare ein "Überprüfungsverbot", wird dadurch selbst dann kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Beteiligten begründet, wenn die Versicherung eigene, für sie tätige Hausgutachter beschäftigt.*)

2. In der unter Ziffer 1. genannten Äußerung kann jedoch eine kreditschädigende Äußerung im Sinne von § 824 BGB liegen.*)

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IBRRS 2013, 4246
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Altersgrenze für Prüfingenieure im Bauwesen verfassungsgemäß!

VerfGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2013 - Vf. 123-VI-11

1. Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, mit denen das Begehren des Beschwerdeführers abgelehnt wurde, über die in einer Rechtsverordnung geregelte Höchstaltersgrenze von 68 Jahren hinaus als Prüfingenieur im Freistaat Bayern anerkannt zu bleiben, am Maßstab des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) und des Gleichheitssatzes (Art. 118 Abs. 1 BV).*)

2. Die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für Prüfingenieure im Bauwesen (Standsicherheit) gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 BayPrüfVBau ist mit der bayerischen Verfassung vereinbar.

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IBRRS 2013, 4221
SachverständigeSachverständige
Kann Geschädigter die Kosten für Nachtragsgutachten verlangen?

AG Bad Segeberg, Urteil vom 30.11.2012 - 9 C 350/12

1. Der Geschädigte kann die Kosten für die Einholung eines sog. Ergänzungs- oder Nachtragsgutachtens aufgrund eines von dem Schädiger eingeholten Gegengutachtens nur dann erstattet verlangen, wenn er dies im Zeitpunkt der Beauftragung des zweiten Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung für erforderlich halten durfte.*)

2. Dies ist der Fall, wenn das Gegengutachten des Geschädigten technische Einwendungen enthält, die eine ergänzende Stellungnahme durch einen technischen Sachverständigen erfordern. In diesem Fall ist unerheblich, ob der Geschädigte damit rechnen darf, dass der Schädiger aufgrund des Ergänzungsgutachtens seine Auffassung ändern und den Schaden nunmehr vollständig regulieren wird.*)

3. Erfordert demgegenüber der Inhalt des Gegengutachtens keine sachverständige Beurteilung, weil der Schädiger bestimmte in dem Schadensgutachten des Geschädigten enthaltene Schadenspositionen allein aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für unbegründet erachtet, ist für den Geschädigten ohne Weiteres erkennbar, dass eine ergänzende Stellungnahme durch einen technischen Sachverständigen nicht geeignet ist, eine zweckentsprechende Verfolgung seiner Ansprüche zu ermöglichen.*)

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IBRRS 2013, 4108
SachverständigeSachverständige
Keine Kostenerhebung für überflüssiges Gutachten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2013 - 14 W 533/13

1. Ein schwerer gerichtlicher Verfahrensverstoß, der die Nichterhebung der dadurch verursachten Kosten rechtfertigt, ist in einer Beweiserhebung zu einer Frage zu sehen, die zwischen den Parteien unstreitig ist (hier: Sachverständigengutachten zur Echtheit einer Unterschrift).*)

2. Verhält sich das insoweit überflüssige Sachverständigengutachten daneben auch über entscheidungserhebliches streitiges Parteivorbringen (hier: inhaltliche Verfälschung der ursprünglich echten Urkunde), können die auf die überflüssige Beweiserhebung entfallenen anteiligen Kosten geschätzt werden.*)

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IBRRS 2013, 3963
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Anspruch auf Entschädigung trotz unverwertbarem Gutachten?

OLG Rostock, Beschluss vom 03.09.2013 - 7 W 6/13

1. Wird das Gutachten eines Sachverständigen infolge eines erfolgreich begründeten Ablehnungsgesuchs durch gerichtliche Entscheidung unverwertbar, so verliert der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch nur dann, wenn er dem Ablehnungsgrund selbst verschuldet hat.*)

2. Liegt der Ablehnungsgrund erst nach Beauftragung des Sachverständigen vor, entfällt der Entschädigungsanspruch nur, soweit der Sachverständige den Ablehnungsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.*)

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IBRRS 2013, 3724
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Vor Gutachtenverwertung ist über Ablehnung zu entscheiden!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2013 - 6 UF 126/13

Das Gericht darf in der Endentscheidung ein Gutachten eines mit substantiierten Gründen und nicht rechtsmissbräuchlich abgelehnten Sachverständigen nicht verwerten, ohne zuvor die Befangenheitsablehnung beschieden zu haben.*)

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IBRRS 2013, 3675
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Zertifizierung ersetzt Nachweis der Sachkunde nicht!

OVG Sachsen, Urteil vom 07.05.2013 - 3 A 834/11

1. Zu den Voraussetzungen des Eintritts der Bindungswirkung eines nicht vollständig abgefassten, zuzustellenden Urteils, wenn die Entscheidungsformel auf der Geschäftsstelle hinterlegt wird.*)

2. Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer geregelten subjektiven Zulassungsvoraussetzungen genügen dem bei Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung anzuwendenden allgemeinen Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG.*)

3. Für den Nachweis der besonderen Sachkunde i. S. v. § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO bedarf es keiner weitergehenden Regelungen über die maßgeblichen Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien.*)

4. Das Regelungsziel des § 36 GewO besteht darin, im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs und einer funktionierenden Rechtspflege allen Behörden, Gerichten und privaten Interessenten für komplizierte Sachverhaltsfeststellungen und Prüfungen kompetente und glaubwürdige Fachleute anzubieten.*)

5. An die Qualität von Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in Anbetracht dieses Regelungsziels erhöhte Anforderungen zu stellen.*)

6. Schriftliche Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen müssen so erstellt sein, dass die zur Entscheidung berufenen Richter das Gutachten jedenfalls nach einer angemessenen Einarbeitungszeit nachvollziehen können.*)

7. Dies setzt voraus, dass der Sachverständige die ausschlaggebenden Befundtatsachen vollständig angibt. Das Gericht muss zudem nachvollziehen können, wie der Sachverständige methodisch vorgegangen ist und warum er bestimmte Schlussfolgerungen gezogen hat.*)

8. Die Überprüfung der besonderen Sachkunde nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO kann durch die zuständige Kammer auf Grundlage einer Satzung nach § 36 Abs. 4 GewO (Sachverständigenordnung) erfolgen, sofern die Bestellung nicht durch eine Rechtsverordnung nach § 36 Abs. 3 GewO geregelt wurde.

9. Die Sachverständigenordnung muss keine konkreten Regelungen zum Prüfungsstoff, zur Ausgestaltung der Prüfung, zu den Grundsätzen der Bewertung, zur Ermittlung des Prüfungsergebnisses, zum Bestehen der Prüfung oder zu einem verwaltungsinternen Kontrollverfahren enthalten.

10. Auch bei Vorlage von Zertifikaten akkreditierter privater Zertifizierungsinstitute ist vor einer öffentlichen Bestellung als Sachverständiger die besondere Sachkunde im Einzelfall zu prüfen.

11. Das europäische System der Akkreditierung und Zertifizierung führt nicht zur automatischen Gleichstellung von zertifizierten Sachverständigen mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.




IBRRS 2013, 3623
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Altersgrenze für Prüfsachverständige ist EU-konform!

VGH Hessen, Beschluss vom 26.02.2013 - 7 A 1644/12

1. Die für Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der Hessischen Bauordnung geltende Altersgrenze von 70 Jahren nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung ist mit höherrangigem Recht vereinbar.*)

2. Die Altersgrenze ist eine Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG.*)

3. Diese Benachteiligung ist gerechtfertigt, da der Mitgliedstaat Deutschland mit der Festlegung einer Altersgrenze zur Gewährleistung der Bausicherheit auf subnationaler Ebene (Bundesland) vom Sicherheitsvorbehalt des Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG in zulässiger Weise Gebrauch gemacht hat.*)

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IBRRS 2013, 3605
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Ortstermin ohne Partei durchgeführt: Sachverständiger befangen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2013 - 5 W 64/13

Ein Sachverständiger, der einen Ortstermin durchführt, obwohl eine Partei der Gegenseite den Zutritt zum Terminsort verweigert, kann mit Erfolg abgelehnt werden.*)

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IBRRS 2013, 3523
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Höchstaltersgrenze für Bausachverständige in NRW rechtswidrig!

VG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013 - 20 K 440/12

Die in § 5 Abs. 1 b SV-VO NRW geregelte generelle Höchstaltersgrenze für staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit verstößt gegen höherrangiges Recht. Sie ist mit Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der Richtlinie 2000/78/EG des Europäischen Rates (Gleichbehandlungsrichtlinie) nicht vereinbar, weil sie eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt.*)

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IBRRS 2013, 3471
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf sich gegen (verbale) Angriffe wehren!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.08.2013 - 4 W 53/13

Ein Sachverständiger darf sich gegen Angriffe eines Rechtsanwalts oder einer Partei auch mit deutlichen Worten zur Wehr setzen.*)

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IBRRS 2013, 3333
ImmobilienImmobilien
Wie sind die Ursachen für Wildschaden zu ermitteln?

AG Detmold, Beschluss vom 21.05.2013 - 8 C 272/11

Bei der Ermittlung von Ursachen und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten für einen Wildschaden sind als Vergleichsgruppen die "Feststellung von Schäden an Gebäuden" und "Feststellung einer Brandursache" heranzuziehen, nicht die Vergleichsgruppe "Garten- und Landschaftsbau".*)

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IBRRS 2013, 3253
SachverständigeSachverständige
Nicht geforderte Gutachten muss Versicherung nicht bezahlen

AG Köln, Urteil vom 28.08.2012 - 267 C 242/11

1. Der Versicherer hat die Kosten, die dem Versicherungsnehmer durch die Zuziehung eines Sachverständigen oder eines Beistandes entstehen, nicht zu erstatten, es sei denn, der Versicherungsnehmer ist zur Zuziehung vertraglich verpflichtet oder vom Versicherer aufgefordert worden.

2. Der Passus „Sollte ich nicht bis zum xxx entsprechende Entlastungsbeweise Ihrerseits vorgelegt bekommen, werde ich in die Regulierung eintreten und bitte um Verständnis“ kann nicht als Aufforderung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgelegt werden.

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IBRRS 2013, 3174
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger abgelehnt: Vergütungsanspruch bleibt bestehen

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.07.2013 - 14 W 372/13

Ist ein Graphologe erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden, führt das nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs, wenn ihm allenfalls eine Ungeschicklichkeit, nicht jedoch ein grobes Fehlverhalten anzulasten ist (hier: Einholung von Schriftproben ohne Ladung der Gegenseite).*)

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IBRRS 2013, 3139
SachverständigeSachverständige
RA-Kosten können erstattungsfähige Auslagen sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2013 - 14 W 380/13

1. Anwaltskosten eines Gerichtssachverständigen können erstattungsfähige Auslagen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 JVEG sein.*)

2. Die Sachverständigenvergütung ist alsbald nach der Rechnungsstellung und Eingang eines weiteren Auslagenvorschusses zu zahlen. Liegt der verzögerten Zahlung die offenkundige gerichtliche Fehlvorstellung zugrunde, ein Gutachten sei gar nicht erstellt worden, ist es nicht notwendig, für ein klarstellendes Mahnschreiben anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.*)

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IBRRS 2013, 3112
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachten fehlerhaft: Haftung auch gegenüber Dritten?

OLG Köln, Urteil vom 12.03.2013 - 24 U 142/12

1. Ein Gutachter, der ein fehlerhaftes Gutachten erstattet, ist dem Auftraggeber sowie jedem in den Schutzbereich des Gutachtens einbezogenen Dritten zum Schadensersatz verpflichtet.

2. Gutachter, die über eine besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügen und in dieser Eigenschaft gutachterliche Stellungnahmen abgeben, haften nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegenüber Personen, denen gegenüber der Auftraggeber von dem Gutachten bestimmungsgemäß Gebrauch macht. Dabei ist entscheidend, ob der Sachverständige nach dem Inhalt des Auftrags damit rechnen musste, sein Gutachten werde gegenüber Dritten verwendet und von diesen zur Grundlage einer Entscheidung über Vermögensdispositionen gemacht.

3. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Erstattung eines fehlerhaften Gutachtens setzt voraus, dass das Gutachten ursächlich für die zum Schaden führende Entscheidung des Auftraggebers bzw. des Dritten ist.

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IBRRS 2013, 2655
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Stundensatz kann auch nachträglich erhöht werden!

BGH, Beschluss vom 28.05.2013 - X ZR 137/09

1. Die Parteien können sich auch nach Heranziehung eines Sachverständigen mit einer abweichend von der gesetzlichen Regelung zu bemessenden Vergütung wirksam einverstanden erklären, wenn ein ausreichender Betrag für die sich daraus ergebende Vergütung an die Staatskasse gezahlt ist.*)

2. Insoweit genügt die Erklärung nur einer Partei, soweit sie sich auf den Stundensatz nach § 9 JVEG bezieht und das Gericht zustimmt, wobei über die Zustimmung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist und hierbei insbesondere auch die Interessen der kostentragungspflichtigen Partei zu berücksichtigen sind.*)

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IBRRS 2013, 2567
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachten verwertet: Sachverständiger erhält Vergütung!

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.02.2013 - 10 W 12/12

Einem gerichtlich bestellten Sachverständigen kann der Entschädigungsanspruch nur dann entzogen werden, wenn seine Tätigkeit nicht verwertbar ist und dies auf einem groben Pflichtverstoß des Sachverständigen beruht. Das kann nicht angenommen werden, wenn das in der Hauptsache zuständige Gericht das Gutachten verwertet und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Die Kosteninstanzen sind dann daran gehindert, die Verwertbarkeit neu zu prüfen.*)

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IBRRS 2013, 2166
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wann beginnt die Frist für die Geltendmachung der Vergütung?

OLG Bremen, Beschluss vom 21.03.2013 - 5 W 4/13

1. Die dreimonatige Frist für die Geltendmachung der Vergütung eines Sachverständigen gemäß § 2 Abs. 1 JVEG errechnet sich für jede selbstständige Leistung des Sachverständigen (schriftliches Gutachten, mündliche Erläuterung) gesondert (im Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 W 47/10, ibr-online).*)

2. Der Fristbeginn setzt allerdings voraus, dass dem Sachverständigen deutlich ist oder durch das Gericht deutlich gemacht wird, dass die (Teil-) Leistung als abgeschlossen anzusehen ist.*)

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IBRRS 2013, 2159
SachverständigeSachverständige
Ausschlussfristbeginn für Geltendmachung der Vergütung

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 W 47/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2107
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Vergütung bei zu später Rechnungsstellung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.04.2013 - 9 W 34/13

Ein Sachverständiger muss seinen Vergütungsanspruch nach Grund und Höhe innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG vollständig beziffern. Eine Nachforderung, etwa Umsatzsteuer, kann er nur unter der Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 Abs. 2 JVEG beanspruchen.*)

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IBRRS 2013, 5365
SachverständigeSachverständige
Vorschuss erheblich überschritten: Vergütung kann gekürzt werden!

LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11

1. Verletzt ein Sachverständiger schuldhaft die ihm obliegende Anzeigepflicht der erheblichen Überschreitung des Vorschusses nach § 407 a Abs. 3 Satz 2 ZPO, so kann die Vergütung des Sachverständigen gekürzt werden.*)

2. Die Vergütung beschränkt sich in diesen Fällen jedoch nicht auf den eingezahlten Vorschuss; vielmehr ist eine Überschreitung des Kostenvorschusses in Höhe von 20% (zzgl. MwSt.) noch tolerabel.*)

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IBRRS 2013, 2099
SachverständigeSachverständige
Unrichtiges Gutachten: Wofür haftet der Sachverständige?

OLG Köln, Beschluss vom 29.08.2012 - 5 U 104/12

Unmittelbare Folgen eines unrichtigen Gutachtens werden von der Vorschrift des § 839a BGB grundsätzlich nicht erfasst.

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IBRRS 2013, 2076
SachverständigeSachverständige
Ungestellte Fragen beantwortet: Sachverständiger befangen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2013 - 4 W 645/12

1. Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen können begründet sein, wenn seine Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgehen und vom Auftrag nicht erfasste Fragen beantworten. Maßgeblich ist insoweit, ob der Sachverständige sich aus der Sicht der ablehnenden Partei quasi an die Stelle des Gerichts setzt und seine Neutralitätspflicht verletzt, indem er dem Gericht oder den Parteien den aus seiner Sicht für richtig gehaltenen Weg der Entscheidungsfindung weist.

2. Anmerkungen auf der Homepage des Sachverständigen, auf der er ausdrücklich und mehrfach seine Patientennähe hervorhebt, sind geeignet, Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit gegenüber den Betreibern von Kliniken zu dokumentieren.

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IBRRS 2013, 2061
SachverständigeSachverständige
Keine Erkundigungspflicht nach kostengünstigerem Gutachten!

LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2012 - 5 S 443/12

1. Ein Unfallgeschädigter braucht keine genaueren Erkundigungen darüber einzuziehen, ob der KFZ-Sachverständige kostengünstige Gutachten erstattet, da es dort keine "Unfallersatztarife" gibt.*)

2. Wenn sich der vom Geschädigten beauftragte KFZ-Sachverständige an die Werte der BSVK-Honorarbefragung (dortiger Korridor) hält, sind dessen Kosten der Höhe nach erstattungsfähig [Über eine Überschreitung der Korridorwerte hatte die Kammer nicht zu befinden].*)

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IBRRS 2013, 1999
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Terminabstimmung macht Sachverständigen nicht befangen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2013 - 6 W 73/12

1. Ein Sachverständiger kann befangen sein, wenn er zu einem Ortstermin nicht alle Parteien lädt. Hiervon ist der Fall zu unterscheiden, dass der Sachverständige die Unterrichtung aller Parteien vom Ortstermin veranlasst hat, diese Unterrichtung aber tatsächlich nicht bei den Parteien angekommen ist.

2. Der Umstand, dass ein Sachverständiger den Termin für eine Ortsbesichtigung zunächst mit dem am Rechtsstreit beteiligten Grundstückseigentümer vereinbart hat, ist nicht geeignet, Bedenken gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen.

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IBRRS 2013, 1973
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachten enthält Rechtsausführungen: Kein Befangenheitsgrund!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2013 - 12 W 1/13

Ein Sachverständigengutachten, das Rechtsausführungen enthält, begründet keinen durchgreifenden Verdacht der Befangenheit.

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IBRRS 2013, 1934
SachverständigeSachverständige
Rechtliche Würdigungen vorgenommen: Kein Befangenheitsgrund

LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 09.11.2012 - 11 O 48/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1916
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
"Die Fragerei geht mir auf die Nerven": Befangenheitsgrund?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.04.2013 - 13 W 616/13

Die Äußerung eines Sachverständigen gegenüber dem Beklagtenvertreter: "Ihre wiederholte Fragerei geht mir auf die Nerven. Ich kann auch gehen." gibt Anlass zu der Annahme der Parteilichkeit des Sachverständigen, auch wenn diese Äußerung von dem Beklagtenvertreter provoziert wurde.

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IBRRS 2013, 1897
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Gutachterauftrag überschritten: Sachverständiger befangen?

BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12

Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.*)

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IBRRS 2013, 1856
SachverständigeSachverständige
Ablehnungsgrund darf nicht provoziert werden!

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.03.2013 - 9 O 5061/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1782
SachverständigeSachverständige
„Überheblich und ignorant“: Sachverständiger befangen!

OLG Celle, Beschluss vom 11.09.2012 - 11 W 43/12

Die Wortwahl "überheblich und ignorant" in einem Gutachten beinhaltet eine abfällige und abwertende Kritik des Sachverständigen an der Verteidigung der Partei, die verständliche Zweifel an seiner Unparteilichkeit wecken kann.

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IBRRS 2013, 1603
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Falschen Vortrag unterstellt: Sachverständiger befangen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2013 - 21 W 57/12

1. Einzelne Bemerkungen in einem Gutachten wie "irreführend", "Störfaktor", "Spekulation und nachträglich unbewiesene Behauptung", "unrichtige und irreführende Versicherung" können die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.

2. Unterstellt ein Sachverständiger einer Partei falschen Vortrag, kann dies eine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen.

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IBRRS 2013, 1557
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgründe sind unverzüglich geltend zu machen!

OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 32 W 1/13

1. Zur Einhaltung der Frist des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Ablehnungsgründe nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern grundsätzlich unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) nach ihrem Bekanntwerden geltend zu machen. Diese Frist wird schuldhaft versäumt, wenn eine Partei in Kenntnis möglicher Ablehnungsgründe ihr Ablehnungsgesuch mehrere Wochen zurückstellt, um die Stellungnahme der Gegenseite zu einem unterbreiteten Vergleichsangebot abzuwarten.*)

2. Ein Sachverständiger kann nicht bereits deshalb wegen der Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt werden, weil er in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch (überflüssigerweise) Rechtsausführungen vornimmt, wenn er diese sachlich abgefasst hat.*)

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IBRRS 2013, 1486
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schiedsgutachten abgelehnt: Als Gerichtsgutachter befangen!

LG Kiel, Beschluss vom 07.02.2013 - 11 O 109/08

War der Gerichtsgutachter vorausgehend als Schiedsgutachter tätig und ist dessen Gutachten unter anderem durch ein Privatgutachten des Geschäftsführers der Klägerin in einem Rechtsstreit für unverbindlich erklärt worden, ist die Besorgnis der Befangenheit begründet.

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IBRRS 2013, 1312
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten für Überprüfung des Gegengutachtens erstattungsfähig!

AG Heinsberg, Urteil vom 11.07.2012 - 18 C 84/12

Verweigert die Haftpflichtversicherung den Ausgleich der durch Privatgutachten festgestellten Schäden unter Hinweis auf ein "Gegengutachten" oder eine Stellungnahme, ist es dem Geschädigten zuzumuten, diese dem ursprünglichen Gutachter zur Überprüfung vorzulegen. Die entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, auch wenn Sie die Kosten für das ursprüngliche Gutachten übersteigen.

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IBRRS 2013, 1282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose und vollständige Zahlung kann Abnahme sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2013 - 3 U 775/12

1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)

2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)

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IBRRS 2013, 1281
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose und vollständige Zahlung kann Abnahme sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2013 - 3 U 775/12

1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)

2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)

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IBRRS 2013, 1229
SachverständigeSachverständige
Ablehnung eines Gutachtens als Druckmittel unzulässig!

OLG Celle, Urteil vom 06.09.2012 - 13 U 188/11

Willigt ein Sachverständiger zur Einstellung der Bilder eines Schadens in eine Restwertbörse im Internet nicht ein, darf der Haftpflichtversicherer sein Gutachten nicht als unprüfbar ablehnen, um den Sachverständigen zur Einwilligung zu zwingen. Dies stellt einen unzulässigen Druck auf die Entscheidungsfreiheit des Sachverständigen dar.

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IBRRS 2013, 1218
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Verfahrensrecht - SV-Kosten für Rechnungsprüfung nicht erstattungsfähig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2012 - 14 W 331/12

1. Wird im Restwerklohnprozess vor allem um die Massen gestritten, ist es dem Besteller in der Regel zumutbar, die maßgeblichen Tatsachen selbst zu ermitteln und vorzutragen, insbesondere wenn insoweit eine Beratungs- und Auskunftspflicht des Architekten des Auftraggebers fortbesteht.*)

2. Auch die Sorge, ansonsten unsubstantiiert auf die Klage zu erwidern, rechtfertigt nicht die Einschaltung eines Privatgutachters, wenn die Gegenseite darlegungs- und beweispflichtig ist und hinsichtlich etwaiger Substantiierungsmängel auf die Beachtung der gerichtlichen Hinweispflicht nach § 139 ZPO vertraut werden kann.*)

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IBRRS 2013, 0932
SachverständigeSachverständige
Versagung der Vergütung nur nach Androhung zulässig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012 - 14 W 289/12

1. Legt der persönlich zum Sachverständigen ernannte geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH auf deren Geschäftspapier Beschwerde gegen die Versagung einer Vergütung ein, verbietet sich die Annahme, es handele sich um ein Rechtsmittel der juristischen Person auch dann, wenn der Gutachter in der "Wir - Form" schreibt.*)

2. Dass ein Sachverständiger die ihm gesetzte Frist für die Gutachtenerstattung hat verstreichen lassen, rechtfertigt die Versagung jedweder Vergütung nur dann, wenn eine Sanktion zuvor vom Gericht angedroht worden war.*)

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IBRRS 2013, 0642
SachverständigeSachverständige
Wann und wem haftet ein Schiedsgutachter?

BGH, Urteil vom 17.01.2013 - III ZR 11/12

Wird ein Schiedsgutachtervertrag nur von einer Partei der Schiedsgutachtenabrede geschlossen, können bei Erstellung eines offenbar unrichtigen Gutachtens auch der anderen Partei unmittelbare (werk-)vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Schiedsgutachter zustehen.

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IBRRS 2013, 0254
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Auch zum "inoffiziellen" Ortstermin sind Parteien zu laden!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.12.2012 - 5 W 430/12

Ablehnung eines Sachverständigen bei Verletzung von § 357 ZPO zum Nachteil einer Partei.*)

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IBRRS 2013, 0221
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Befangenheit bei wissenschaftlichen Kontakten zu einer Partei?

OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2012 - 7 W 10/12

1. Nicht jeder geschäftliche oder persönliche Kontakt zu einer Partei lässt bereits befürchten, dass ein Sachverständiger einen gerichtlichen Gutachterauftrag nicht objektiv und unvoreingenommen bearbeiten wird.

2. Wenn sich Experten in gemeinsamen fachlichen Arbeitsgemeinschaften wissenschaftlich austauschen oder bei größeren Forschungsprojekten mitarbeiten, lässt sich ein genereller Schluss auf eine persönliche Nähe, die einer unbefangenen Begutachtung entgegenstehen könnte, nicht ziehen.

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IBRRS 2013, 0210
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wie bemisst sich der Verkehrswert eines Grundstücks?

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 10 U 12/12

Zu der Frage, welchen Bewertungsspielraum ein Sachverständiger bei der Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks hat.*)

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IBRRS 2013, 0197
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

OLG Jena, Urteil vom 07.11.2012 - 2 U 135/12

1. Der gerichtliche Sachverständige, der im Selbständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO ein unrichtiges Gutachten erstattet und im anschließenden Hauptsacheverfahren bei seiner Anhörung unzutreffende Angaben macht, handelt grob fahrlässig i.S. § 839 a BGB.

2. Schadensersatzansprüche sind auch nicht wegen Verstoßes gegen § 839 Abs.3 i.V.m. § 839 a Abs. 2 BGB ausgeschlossen.

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IBRRS 2013, 0021
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
"Keine baupraktische Erfahrung": Sachverständiger befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2012 - 17 W 141/12

1. Der Sachverständige hat die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten.

2. Äußerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen auf gegen sein Gutachten gerichtete Einwendungen und Vorhaltungen einer anwaltlich vertretenden Partei, die teilweise ehrverletzend sind und die Verfahrensbevollmächtigten des Gegners persönlich angreifen, was ihre lautere Verfahrensführung, bautechnische Fachkunde, Erfahrung in Bauprozessen und intellektuelle Fähigkeit zur Erfassung baulicher Gegebenheiten und Erklärungen des Sachverständigen angeht, sind unangemessen und begründen die Besorgnis der Befangenheit

3. Gewährt ein Gericht nachträglich eine Frist zur Stellungnahme zu einem Gutachten, gilt diese Frist auch für das Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit des Gutachters.