Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16170 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 1895
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 262/02
Eine Partei darf in Ansehung bevorstehender Prozeßkosten keine Vermögensgegenstände verschenken.

IBRRS 2002, 1894

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 165/96
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Eine "unrichtige Behandlung" im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt, oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt.

IBRRS 2002, 1888

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 22/02
Die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfordert, daß die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO).*)

IBRRS 2002, 1885

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 44/02
Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist (hier: bei einem Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz, der stattfindet, wenn die Berufung durch den früheren Prozeßbevollmächtigten vermeintlich längst frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist, und sich nachträglich herausstellt, daß die Berufungsschrift nicht unterzeichnet gewesen war).*)

IBRRS 2002, 1881

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2001 - 12 W 58/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2002, 1861

BGH, Urteil vom 17.07.2002 - IV ZR 150/01
Tatrichterliche Pflichten bei einer Beurteilungslücke in dem Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen.

IBRRS 2002, 1835

BGH, Urteil vom 17.09.2002 - X ZR 225/00
Zur Frage der Berücksichtigung des Vortrages einer Partei.

IBRRS 2002, 1834

BGH, Beschluss vom 24.09.2002 - VI ZR 80/02
Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht.

IBRRS 2002, 1833

BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZR 179/02
Die Aufnahme des nach § 239 ZPO unterbrochenen Verfahrens unterliegt als Prozeßhandlung dem Anwaltszwang nach § 78 ZPO.

IBRRS 2002, 1828

BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02
a) Die von einem zuständigen Gericht ausgesprochene Verweisung ist willkürlich und daher nicht bindend, wenn sie darauf beruht, daß das Gericht eine bereits vor längerer Zeit vorgenommene Gesetzesänderung, mit der gerade solche Verweisungen unterbunden werden sollen, nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).*)
b) Weist das Gericht die Parteien von sich aus auf eine angebliche, im Gesetz aber nicht vorgesehene Verweisungsmöglichkeit hin, so sind auch der daraufhin vom Kläger gestellte Verweisungsantrag und das Einverständnis des Beklagten mit diesem Antrag nicht geeignet, der rechtswidrigen Verweisung den Willkürcharakter zu nehmen.*)

IBRRS 2002, 1796

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - III ZB 43/02
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.*)

IBRRS 2002, 1717

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2002 - 9 U 159/00
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauleitung des Architekten.*)

IBRRS 2002, 1681

OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2002 - 7 W 84/02
Die Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen nach der Regelung des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist nicht zulässig.*)
Der Wortlaut des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO spricht eher für eine Begrenzung der Wiederholung des Ordnungsgeldes auf lediglich ein weiteres Mal. Auch der strafähnliche Charakter des Ordnungsgeldes als Sanktion für den Verstoß des Sachverständigen gegen eine prozessuale Ordnungsvorschrift spricht für eine einschränkende Auslegung (§ 103 Abs. 2 GG, §§ 9, 1 StGB).*)

IBRRS 2002, 1680

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2002 - 12 W 7/02
1. Die Ablehnung eines Sachverständigen kann auch dadurch begründet sein, daß der Sachverständige auf das Ablehnungsgesuch in einer scharfen und den Prozessbevollmächtigten persönlich abwertenden Weise reagiert.
2. Im Verfahren der Richter- oder Sachverständigenablehnung werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

IBRRS 2002, 1652

BayObLG, Beschluss vom 21.03.2002 - 1 Z AR 20/02
Der Käufer einer Gebrauchtimmobilie kann die Verkäufer vor dem Gericht, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet, im besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes verklagen.

IBRRS 2002, 1651

BVerfG, Beschluss vom 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
Verfassungsrechtliche Aspekte der Zurückweisung einer Berufung im Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO.

IBRRS 2002, 1650

OLG Celle, Beschluss vom 06.06.2002 - 2 U 31/02
Der Gesetzgeber hat die Erforderlichkeit einer “offensichtlichen” Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die einstimmige Zurückweisung gerade nicht in das Gesetz übernommen, die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt.*)

IBRRS 2002, 1628

BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 1 Z AR 6/02
Zur Frage des Erfüllungsortes bei Malerarbeiten an einem Bauwerk.

IBRRS 2002, 1595

BGH, Urteil vom 01.07.2002 - II ZR 380/00
Verlegt eine ausländische Gesellschaft, die entsprechend ihrem Statut nach dem Recht des Gründungsstaates als rechtsfähige Gesellschaft ähnlich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts zu behandeln wäre, ihren Verwaltungssitz nach Deutschland, so ist sie nach deutschem Recht jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft und damit vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig.*)

IBRRS 2002, 1594

BGH, Beschluss vom 03.07.2002 - IV ZR 191/01
Verurteilt das Berufungsgericht den Beklagten auf eine Stufenklage zur Auskunft und verweist es die Sache wegen der weiteren Stufen an das Landgericht zurück, richtet sich der Streitwert einer gegen dieses Berufungsurteil gerichteten Revision lediglich nach der Beschwer des Beklagten durch die Verurteilung zur Auskunft, auch wenn das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/68 - NJW 1970, 1083).*)

IBRRS 2002, 1579

OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.1999 - 15 W 453/99
1. Der Rechtspfleger des Versteigerungsgerichts kann sich bei der Mitteilung der Nutzungsart in der öffentlichen Bekanntmachung des Versteigerungstermins grundsätzlich an die Angaben des Sachverständigen in dem Verkehrswertgutachten halten und sich auf eine auszugsweise Wiedergabe beschränken.*)
2. Wird in der Veröffentlichung darauf hingewiesen, daß es sich bei den weiteren Angaben um eine Objektbeschreibung "laut Gutachten" handele, ist hinreichend deutlich gemacht, daß diese Angaben durch das Gericht nicht abschließend geprüft sind. Sie können mit der Zuschlagsbeschwerde nicht unter dem Gesichtspunkt des Bekanntmachungsmangels in Frage gestellt werden.*)

IBRRS 2002, 1488

OLG Jena, Beschluss vom 10.05.2000 - 6 W 243/00
1. Der Grundsatz der Bestimmtheit des Vollstreckungstitels ist bei immissionsrechtlichen Unterlassungsklagen gewahrt, wenn der Titel die zu unterlassende Störung benennt und den durch die Handlung zu erzielenden Erfolg bestimmt bezeichnet.*)
2. Der Senat führt seine bisherigen Rechtsprechung fort, dass im Verfahren nach §§ 887 ff. ZPO der Erfüllungseinwand des Vollstreckungsschuldners zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13.07.1998, 6 W 338/98).*)

IBRRS 2002, 1483

OLG Jena, Beschluss vom 04.10.2000 - 2 U 1055/00
Eine Berufung ist unzulässig, wenn sich die Berufungsbegründung auch nicht ansatzweise mit den Ausführungen im angefochtenen Urteil auseinandersetzt.*)

IBRRS 2002, 1471

OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 W 166/02
Eine neben der Vollzugsvollmacht von den Beteiligten dem Notar erteilte weitere Vollmacht ermächtigt diesen, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei nicht durchgeführtem Kaufvertrag zu bewilligen.*)

IBRRS 2002, 1416

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2002 - 4 U 85/01
1. Bei der Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör erstreckt sich die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 a UStG nur auf das Grundstück, nicht auf das Zubehör.*)
2. Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren umfasst auch die auf das Zubehör entfallende Umsatzsteuer (Bruttobetrag).*)

IBRRS 2002, 1389

BFH, Beschluss vom 27.06.2002 - VII B 171/01
Nach dem bis zum 30. Juni 2002 geltenden Zustellungsrecht des VwZG konnte im finanzgerichtlichen Verfahren eine Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht wirksam per Telefax erfolgen. Fehlt es an einem ordnungsgemäßen Zustellungsgegenstand, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 9 Abs. 1 VwZG nicht in Betracht.*)

IBRRS 2002, 1225

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.03.2000 - 2 W 10/00
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines Mangels entspricht der Höhe der Kosten der Beseitigung des Mangels durch einen Dritten. Dabei ist die Mehrwertsteuer nicht zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)
Bei Beteiligung mehrerer Antragsgegner ist der Streitwert für jeden Antragsgegner nach dem Umfang seiner Beteiligung festzusetzen.*)

IBRRS 2002, 1202

BGH, Beschluss vom 23.07.2002 - VI ZB 37/02
Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, mit der nach dem 31. Dezember 2001 die Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist verworfen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt wird, ist nur die Rechtsbeschwerde, nicht (mehr) die sofortige Beschwerde eröffnet.*)

IBRRS 2002, 1191

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 103/01
Der Streitgegenstand einer Werklohnklage ändert sich nicht dadurch, daß eine neue Schlußrechnung vorgelegt wird.*)

IBRRS 2002, 1118

OLG Koblenz, Urteil vom 10.01.2002 - 2 U 825/01
Verlangt der Auftragnehmer den Werklohn und erklärt der Auftraggeber die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln des Bauwerks, kommt trotz der “Aufrechnung” lediglich ein Verrechnungsverhältnis zustande, das den Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO ausschließt.

IBRRS 2002, 1105

BGH, Urteil vom 19.07.2002 - V ZR 204/01
1. Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen durch das Berufungsgericht kann von dem Revisionsgericht darauf überprüft werden, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist.
2. Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört auch die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner.

IBRRS 2002, 1102

BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - XII ZR 171/99
Von der Aufhebung des Berufungsurteils kann trotz fehlendem Tatbestand abgesehen werden, wenn sich der Sach- und Streitstand in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichendem Umfang aus den Entscheidungsgründen ergibt.

IBRRS 2002, 1095

BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02
a) Eine Sache, die eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann, hat grundsätzliche Bedeutung.*)
b) Die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsanwalt seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er einer zuverlässigen Angestellten auch an den Tagen, an denen sie als einzige von insgesamt drei Vollzeit- bzw. Teilzeitkräften im Büro anwesend ist, die Fristenkontrolle ohne zusätzliche eigene Nachprüfung überläßt, ist eine Frage des Einzelfalls und als solche einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.*)
c) Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur dann, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen. Hierzu besteht nur dann Anlaß, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt.*)
d) Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur dann, wenn bei der Auslegung oder Anwendung revisiblen Rechts Fehler über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn nach den Darlegungen des Beschwerdeführers ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte im Einzelfall klar zutage tritt, also offenkundig ist und die angefochtene Entscheidung hierauf beruht.*)

IBRRS 2002, 1094

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - IX ZR 326/99
a) § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bezieht sich nicht auf Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts, die eine gerichtliche Entscheidung wegen verfassungsrechtlicher Mängel aufheben, den inhaltlichen Bestand der einschlägigen Rechtsvorschriften jedoch unberührt lassen.*)
b) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993, mit dem ein die Haftung eines finanziell überforderten Bürgen betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben wurde, bezeichnet nicht eine bestimmte Normauslegung als mit dem Grundgesetz unvereinbar; daher kann auf diese Entscheidung nicht eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Titel gestützt werden, der die Forderung aus einem Bürgschaftsvertrag betrifft, welcher nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.*)
c) Die Vollstreckung aus einem vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 erwirkten Urteil über die Forderung aus einer Bürgschaft, die nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, kann im allgemeinen nicht mit der Klage aus § 826 BGB abgewehrt werden.*)

IBRRS 2002, 1093

BGH, Beschluss vom 25.07.2002 - V ZR 118/02
a) Zur Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde reicht es hin, daß der Beschwerdeführer glaubhaft macht, der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer übersteige zwanzigtausend Euro; einer Wertermittlung nach § 3, 2. Halbsatz ZPO bedarf es nicht.*)
b) Die Rüge, ein entscheidungserheblicher Beweisantrag sei übergangen worden, kann, wenn mit ihr zugleich ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dargelegt ist, Anlaß sein, die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen; dies setzt in der Regel voraus, daß nach den Darlegungen des Beschwerdeführers der Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht klar zutage tritt, also offenkundig ist (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, für BGHZ bestimmt).*)

IBRRS 2002, 1089

BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 280/01
Zur Verpflichtung einer ausschließlich in den USA ansässigen Partei, eine Prozeßkostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO zu leisten.*)
Die Überweisung eines Betrages als Prozeßkostensicherheit an die Zahlstelle des Prozeßgerichts steht einer Hinterlegung nicht gleich.*)

IBRRS 2002, 1087

BGH, Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 151/01
Zur Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts, das über die entscheidungserhebliche Frage abweichend vom erstinstanzlichen Gericht befindet, ohne die von der Vorinstanz hierzu erhobenen Beweise in seine Überlegungen einzubeziehen bzw. die Zeugen selbst erneut zu befragen.*)

IBRRS 2002, 1082

BGH, Beschluss vom 14.08.2002 - XII ZR 139/02
Zu den Voraussetzungen einer Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO.

IBRRS 2002, 1076

OLG Jena, Urteil vom 06.06.2002 - 1 U 1449/01
1. Die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft sind im Aktiv- und im Passivprozess keine notwendigen, sondern einfache Streitgenossen.
2. Wird über das Vermögen eines GbR-Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet, so tritt im Aktiv- und im Passivprozess der streitgenössischen Gesellschafter die Unterbrechungswirkung gemäß § 240 Satz 1 ZPO nur hinsichtlich des insolventen Gesellschafters ein.
3. Das die Unterbrechung feststellende Zwischenurteil ist selbstständig anfechtbar.

IBRRS 2002, 1075

OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2002 - 30 U 183/01
Ein Gläubiger, der zur Wahrung einer Verjährungsfrist einen Mahnbescheid unter Zahlung der Gerichtskosten beantragt, braucht auch nach vier Monaten nicht bei Gericht nachzufragen, warum er keine Nachricht von der fristwahrenden Zustellung erhält (gegen OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1104).

IBRRS 2002, 1066

BGH, Urteil vom 12.07.2002 - V ZR 345/01
1. Zur Unterscheidung zwischen Hilfsbegründung und eventueller Klagehäufung.
2. Eine Eigenhaftung des Vertreters oder Sachwalters unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens kommt dann in Betracht, wenn dieser über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus bei dem Vertragspartner den Eindruck erweckt, er selbst werde für die Seriosität und die Erfüllung des Vertrages die persönliche Gewähr übernehmen.

IBRRS 2002, 1061

BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Ein Verweisungsbeschluß ist nicht schon deshalb willkürlich, weil er von einer "ganz überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweicht.*)

IBRRS 2002, 1059

BGH, Beschluss vom 23.07.2002 - VI ZR 91/02
Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO prüft der Bundesgerichtshof nur die Revisionszulassungsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind.*)

IBRRS 2002, 1058

BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZR 75/02
a) Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht.*)
b) Bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts (hier: Verletzung des Rechts auf ein objektiv willkürfreies Verhalten) können über den Einzelfall hinaus allgemeine Interessen berührt sein, da hierdurch das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt gefährdet ist.*)

IBRRS 2002, 1044

BGH, Beschluss vom 16.07.2002 - VI ZB 16/02
Für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist allein das Interesse an einer Beseitigung des gegen den Beschwerten ergangenen Urteilsausspruchs maßgeblich.

IBRRS 2002, 1043

BGH, Beschluss vom 24.07.2002 - IX ZR 110/01
Die (Un-)Anfechtbarkeit der unterlassenen Abtretung wegen Gläubigerbenachteiligung ist nicht Teil des von der Klägerin darzulegenden hypothetischen Kausalverlaufs, sondern eine vom Beklagten darzulegende Einwendung.

IBRRS 2002, 1042

BGH, Beschluss vom 11.06.2002 - X ZB 27/01
Die im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegende Entscheidung, mit der dieses die Zuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen ablehnt, stellt regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör der Partei dar, die einen solchen Beweisantrag gestellt hatte.*)

IBRRS 2002, 1019

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.06.2002 - 16 W 50/02
Die Höhe des Streitwertes im selbstständigen Beweisverfahren richtet sich nur nach dem Antragsinteresse, wobei der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens regelmäßig mit der Hälfte des angegebenen möglichen Hauptsacheanspruchs anzusetzen ist.

IBRRS 2002, 1018

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.01.2002 - 16 W 11/02
Wurde das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen noch nicht beschieden, so beginnt im selbständigen Beweisverfahren die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten erst mit der Bescheidung des Ablehnungsgesuchs.

IBRRS 2002, 1017

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.11.2001 - 16 W 282/01
Ein Sachverständiger gilt als befangen, wenn er außerhalb der Beweisfrage eine einseitige Stellungnahme zu Gunsten einer Partei abgibt, etwa wenn er den Klagevortrag als "Märchenstunde" bezeichnet.
