Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16192 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2879
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2002 - 11 W 59/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2876

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 161/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2872

OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2864

KG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 U 8203/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2861

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine begrenzte Rechtsfähigkeit.*)

IBRRS 2006, 2860

BayObLG, Beschluss vom 20.02.2002 - 3Z BR 380/01
Auch nach Inkrafttreten von § 4a Abs. 2 GmbHG bleibt die Bestimmung des Sitzes einer GmbH durch Gesellschaftsvertrag selbst dann gültig, wenn nachträglich die Geschäftsräume an einen anderen Ort verlegt werden.*)

IBRRS 2006, 2856

BGH, Beschluss vom 26.07.2006 - XII ZR 46/05
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses bemisst der Umfang der durch die Investitionen eingetretenen Bereicherung danach, in welchem Maß sich durch diese der objektive Ertragswert erhöht hat.

IBRRS 2006, 2854

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)

IBRRS 2006, 2851

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2002 - 23 U 150/01
Verbrauchskosten, wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strom und Heizung, die sich weder werterhaltend noch wertsteigernd auf das Objekt auswirken, können im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht zu Lasten von Grundschuldgläubigern, die die Zwangsversteigerung aus Rangklasse 4 betreiben, abgerechnet werden.*)

IBRRS 2006, 2848

BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 186/01
In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494,a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).*)

IBRRS 2006, 2843

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006 - 23 W 62/05
1. Grundsätzlich sind die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens. Sofern Parteien und Streitgegenstand identisch sind, ist hierüber im Rahmen des Klageverfahrens zu entscheiden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob nur Teile des Gegenstands eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden.
2. Der Kostenausspruch nach einer Klagerücknahme umfasst nicht die vor Anhängigkeit entstandenen Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens.

IBRRS 2006, 2830

OLG Celle, Urteil vom 18.07.2006 - 14 U 94/06
Enthält die Einspruchsschrift gegen einen Vollstreckungsbescheid keine handschriftliche Unterschrift, darf der Einspruch nicht ohne weiteres verworfen werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob in dem Schriftstück selbst Anzeichen für ein bewusstes und gewolltes Inverkehrbringen erkennbar sind (im Anschluss an BVerfG NJW 2002, 3534).*)

IBRRS 2006, 2827

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Bei der Frage, ob eine Klagzustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, sind Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, dem Kläger grundsätzlich nicht zuzurechnen. Hat er alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagzustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, so sind er und sein Prozessbevollmächtigter im Weiteren nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken.*)

IBRRS 2006, 2826

BGH, Beschluss vom 20.06.2006 - VI ZB 75/05
1. Die Abweisung einer Klage und die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig mit der Begründung, der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt arbeite mit einem Mietwagenunternehmen in Form eines Unfallhelferrings zusammen, kommt nur dann in Betracht, wenn aufgrund konkreter Umstände festgestellt wird, dass der Rechtsanwalt im Zusammenwirken mit dem Mietwagenunternehmen auf dessen Veranlassung und in dessen Interesse, nicht aber auf Veranlassung und im Interesse des Mandanten tätig ist.*)
2. Mit einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann die Berufung nur als unbegründet zurückgewiesen werden. § 522 Abs. 3 ZPO schränkt die durch § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO eröffnete Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss nicht ein.*)

IBRRS 2006, 2825

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 235/03
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag ändert eine Abwandlung der Verletzungsform, auf die sich der Verbotsausspruch nach dem Willen des Klägers beziehen soll, den Streitgegenstand und setzt deshalb einen entsprechenden Antrag des Klägers voraus. Dies gilt ebenso, wenn eine im Unterlassungsantrag umschriebene Verletzungsform durch Einfügung zusätzlicher Merkmale in ihrem Umfang auf Verhaltensweisen eingeschränkt wird, deren Beurteilung die Prüfung weiterer Sachverhaltselemente erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht angekommen wäre. Ein in dieser Weise eingeschränkter Antrag ist zwar gedanklich, nicht aber prozessual (im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO) ein Minus, weil seine Begründung nunmehr von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die zuvor nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden waren.*)

IBRRS 2006, 2824

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2005 - 10 U 76/05
1. Der Rechtsmittelkläger, der sich wegen unverschuldeter Säumnis gegen ein Zweites Versäumnisurteil wendet, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben.*)
2. Die plötzliche Erkrankung eines Rechtsanwalts kann ein unabwendbarer Zufall sein kann, der es rechtfertigt, den Einspruchstermin gemäß § 337 ZPO von Amts wegen zu vertagen. Das gilt aber nur für den Fall, dass der Termin trotz aller sonstigen Maßnahmen, die der Anwalt auch für den Fall einer etwaigen Verhinderung durch Erkrankung oder aus anderem Grunde treffen muss und getroffen hat, nicht eingehalten werden kann.*)

IBRRS 2006, 2816

BGH, Beschluss vom 14.03.2002 - V ZB 6/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2814

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung auch soweit es um die Vermutung der Echtheit einer mit einer echten Unterschrift versehenen Schrift geht.*)

IBRRS 2006, 2813

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
Im Wohnungseigentumsverfahren ist die Hauptsache erledigt, wenn der Antrag des Antragstellers nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht.*)

IBRRS 2006, 2810

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2803

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2002 - 2Z BR 26/02
Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur ausnahmsweise in Betracht.*)

IBRRS 2006, 2799

OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2002 - 11 W 2/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2795

OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 U 21/02
Wiedereinsetzung, wenn der Rechtsanwalt in der Berufungsschrift die fristgemäße Einreichung einer Berufungsbegründung ankündigt, dabei eine falsche Berufungsbegründungsfrist mitteilt und diese Frist von einer zuverlässigen Bürokraft falsch notiert worden ist.*)

IBRRS 2006, 2794

OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2002 - 8 U 87/01
1. In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Anknüpfungspunkt für das Personenstatut juristischer Personen grundsätzlich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung (Sitztheorie). Durch Art. XXV Abs. 5 S. 2 Freundschafts-, Handels - und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 wird für in den Vereinigten Staaten errichtete Gesellschaften nicht abweichend davon auf die Gründungstheorie verwiesen; diese Regelung enthält keine Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts.*)
2. Es gibt keine Vermutung dafür, dass sich der Verwaltungssitz einer ausländischen juristischen Person in dem Staat befindet, nach dessen Recht die Gesellschaft erkennbar organisiert ist.*)

IBRRS 2006, 2792

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2002 - 10 U 25/01
Der Mieter/Pächter ist gemäß § 57 d Abs. 1 ZVG zum Schutz des Erstehers verpflichtet, im Zwangsversteigerungstermin konkret anzugeben, ob und welche Beträge im Sinne des § 57 c Abs. 1 ZVG von ihm geleistet und welche Bedingungen hierüber vereinbart worden sind.*)
Hat der Mieter/Pächter keine, eine unvollständige oder eine unrichtige Erklärung abgegeben und ist diese Erklärung im Versteigerungstermin bekannt gegeben worden, nachdem er eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung mit einer Belehrung über die Folgen erhalten hatte, verliert er seinen Kündigungsschutz gem. § 57 c ZVG.*)

IBRRS 2006, 2788

BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 15/02
Eine Kostenentscheidung kann selbst dann nicht isoliert angefochten werden, wenn die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass ein materiell-rechtlich bestehender Kostenerstattungsanspruch nicht ausreichend berücksichtigt wurde.*)

IBRRS 2006, 2787

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 33/02
Ein einzelner Verfahrensfehler begründet regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Richters.*)

IBRRS 2006, 2778

OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2002 - 16 Wx 105/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2774

OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2002 - 1 W 288/02
Im Einzelfall begründete Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit*)

IBRRS 2006, 2773

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2Z BR 49/02
Die Entscheidung des Landgerichts, ein Verfahren wegen Richterablehnung an das Amtsgericht zur weiteren Behandlung zurückzugeben, ist nicht anfechtbar.*)

IBRRS 2006, 2770

OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 48/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2769

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2002 - 3A W 32/02
1. Ist nur ein Teil des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens Streitgegenstand in einem anschließenden Hauptsacheverfahren, so sind die auf den nicht identischen Teil entfallenden Kosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst. Gerichtliche Auslagen dieses Beweisverfahrens, die nur den mit dem Hauptsacheverfahren nicht identischen Gegenstand betreffen, werden dort nicht festgesetzt, soweit sie eindeutig abgrenzbar sind. Im übrigen genügt in der Regel eine quotenmäßige Aufteilung.*)
2. Eine identische Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren ist ein in der Regel ausreichendes Indiz für eine Identität der Streitgegenstände. Macht aber eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren geltend, konkrete Behauptungen des Beweisverfahrens seien mit der Hauptsache nicht mehr verfolgt worden, so ist dem nachzugehen.*)

IBRRS 2006, 2767

BayObLG, Beschluss vom 02.07.2002 - 3Z BR 121/02
Zur Frage, ob die Vollziehung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren der weiteren Beschwerde auszusetzen ist.*)

IBRRS 2006, 2766

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 19 W 18/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2764

KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2761

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2002 - 5 W 29/02
Hängt die Ausführung einer Maßnahme, die regelmäßig ohne weiteres von Dritten erledigt werden kann, davon ab, dass ein Dritter sie duldet, kann auch ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. (§ 888 Abs. 1 ZPO).*)

IBRRS 2006, 2755

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 31/02
Führt in einer Wohnungseigentumssache die Rücknahme eines Antrags dazu, daß der Wert des Beschwerdegegenstands 750 Euro nicht mehr übersteigt, wird das Rechtsmittel regelmäßig unzulässig.*)

IBRRS 2006, 2754

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02
Ob der Geschäftswert hinsichtlich der Verfahrenskosten zu ermäßigen ist, bleibt nicht nur im Beschlussanfechtungsverfahren, sondern in jedem Wohnungseigentumsverfahren nachprüfbar.*)

IBRRS 2006, 2751

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.04.2006 - 7 W 18/06
Erhebt der Antragsteller trotz der Anordnung nach § 494 a Abs. 1 ZPO die Hauptsacheklage nicht, ist in dem sich hieran anschließenden Verfahren nach § 494 a Abs. 2 ZPO der Einwand der Erfüllung des dem Beweisverfahren zugrunde liegenden Anspruchs nicht zu prüfen.*)

IBRRS 2006, 2739

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2006 - 14 W 6/05
Im Falle einer teilweisen Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist kein Raum für eine Kostenentscheidung.

IBRRS 2006, 2732

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2000 - 24 W 63/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2729

OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00
Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)

IBRRS 2006, 2686

BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 468/99
1. Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.*)
2. Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.*)

IBRRS 2006, 2641

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 178/03
1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter.*)
2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.*)

IBRRS 2006, 2591

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 93/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2590

BayObLG, Beschluss vom 22.08.2002 - 2Z BR 83/02
Das Gericht ist an die übereinstimmende Erklärung der Erledigung der Hauptsache gebunden.*)

IBRRS 2006, 2589

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 92/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2587

OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2584

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - 3Z BR 121/02 (1)
Seit dem 1.1.2002 ist die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Kostenfestsetzung FGG-Verfahren gegeben, sofern sie durch das Landgericht zugelassen worden ist.*)

IBRRS 2006, 2582

OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/2002
(Ohne amtlichen Leitsatz)
