Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16192 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3589
KG, Urteil vom 05.07.2004 - 12 U 146/03
Die Vorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO hindert den Beklagten nicht, in erster Instanz bestrittenes Vorbringen des Klägers nach Vorlage von Belegen im Berufungsverfahren unstreitig zu stellen.*)

IBRRS 2006, 3584

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.08.2006 - 14 W 35/06
1. Ordnet das Gericht auf Antrag einer Partei die Herausgabe von Unterlagen durch den Sachverständigen an, so ist dagegen keine sofortige Beschwerde statthaft.*)
2. Beim Widerspruch gegen einen Antrag des Gegners - hier: auf Anordnung der Herausgabe von Unterlagen durch den Sachverständigen - handelt es sich nicht um ein das Verfahren betreffendes Gesuch i. S. v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.*)

IBRRS 2006, 3562

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - VII ZB 16/06
Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist unzulässig.*)
Der Streitverkündungsschriftsatz ist nicht zuzustellen.*)

IBRRS 2006, 3553

BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - XII ZB 233/05
Nach der Übergangsvorschrift des § 72 Nr. 1 Halbs. 1 GKG in der Fassung vom 5. Mai 2004 ist auf eine Streitwertbeschwerde in einem vor dem 1. Juli 2004 anhängig gewordenen Rechtsstreit das Gerichtskostengesetz in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung auch dann weiter anzuwenden, wenn die Beschwerde nach dem 30. Juni 2004 eingelegt wurde. Die Ausnahme des § 72 Nr. 1 Halbs. 2 GKG gilt nur für Rechtsmittel in der Hauptsache, nicht auch für die im Gerichtskostengesetz geregelten Rechtsbehelfe gegen die Streitwertfestsetzung oder den Kostenansatz.*)

IBRRS 2006, 3551

KG, Beschluss vom 10.07.2006 - 12 U 217/05
1. Die ZPO sieht für das Berufungsverfahren - anders als in § 547 ZPO für die Revision - keine absoluten Berufungsgründe vor. Selbst wenn das angefochtene Urteil in vollständiger Fassung prozessordnungswidrig erst später als 5 Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird (wesentlicher Verfahrensmangel), kann der Rechtsstreit nicht allein deshalb an das Erstgericht zurückgewiesen werden, weil die Entscheidung nicht darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 361).*)
2. Die Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters zur Einziehung von Mieten aufgrund einer Ermächtigung des Vermieters (gewillkürte Prozesstandschaft) erfordert ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse des Verwalters. Dieses liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung des Prozesses die eigene Rechtslage des Verwalters beeinflusst. Dies ist nicht schon deshalb der Fall, weil der Vermieter den Verwalter bevollmächtigt hat, ihn gegenüber den Mietern zu vertreten oder er dem Verwalter zu ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechenschaft verpflichtet ist.*)

IBRRS 2006, 3550

BGH, Beschluss vom 09.08.2006 - XII ZR 165/05
Zum Gebührenstreitwert für eine Klage, mit der ein Geschäftsraummieter gegen seinen Vermieter einen auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruch geltend macht.*)

IBRRS 2006, 3544

OLG Rostock, Beschluss vom 08.09.2005 - 7 U 2/05
1. Ist das eigentliche vorgesehene Vorabverfahren gem. § 17a GVG zur Klärung des Rechtswegs in der ersten Instanz nicht durchgeführt worden, weil weder das Gericht noch die Parteien an der Zulässigkeit des Rechtswegs gezweifelt haben, kann der Rechtsstreit noch im Berufungsverfahren von Amts wegen an das Gericht des zulässigen Rechtswegs verwiesen werden.
2. Die Verweisung erfolgt an das örtlich zuständige Gericht erster Instanz. Eine Verweisung an das für den zulässigen Rechtsweg zuständige Rechtsmittelgericht würde den Parteien eine Tatsacheninstanz des zulässigen Rechtsweges beschneiden.
3. Zur Entscheidung der Frage, ob der auf einen Vertrag gestützte Klageanspruch dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, ist der Vertragsgegenstand maßgebend. Dabei kann nicht allein auf einzelne Vertragsbestimmungen abgestellt werden; es ist vielmehr die Regelung der Vertragsparteien in ihrer Gesamtheit zu würdigen.
4. Öffentlich-rechtlicher Charakter ist einem Vertrag dann zuzusprechen, wenn der Vertrag von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verschiebungen öffentlich-rechtlicher Lasten und Pflichten vorsieht (hier: Erschließungskosten)

IBRRS 2006, 3542

OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2006 - 16 Wx 72/06
Der Verlust der weiteren Beschwerde ist bei Nichtanfechtung der Erstentscheidung bei denjenigen Entscheidungen, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, allgemein anerkannt. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn die Beschwerdeentscheidung einen neuen selbständigen Beschwerdegrund enthält.

IBRRS 2006, 3535

BGH, Beschluss vom 01.08.2006 - X ZR 109/01
Zur Frage der Verjährung, wenn ein gerichtlicher Sachverständiger einen Rechenfehler in seiner ursprünglichen Abrechnung geltend macht und Entschädigung nachfordert.

IBRRS 2006, 3532

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2006 - 12 W 28/06
1. Der Auftraggeber muss nach Treu und Glauben gegenüber dem Architekten den Einwand fehlender Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung in angemessener Frist erheben. Diese ist in Anlehnung an § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B mit zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung anzusetzen (BGH, IBR 2004, 79).
2. Im Wege der Prozesskostenhilfe ist nach § 121 Abs. 1 ZPO ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt nach Wahl der Partei beizuordnen. Maßgeblich ist dabei die Angabe im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag. Zu beachten ist daher auch eine Änderung der Wahl seitens der Partei durch Mandatsentzug und Benennung eines neuen Rechtsanwaltes vor Entscheidung über den Antrag.

IBRRS 2006, 3526

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.07.2006 - 10 W 57/06
Im Falle der übereinstimmenden Erledigungserkärung in einem selbständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO nicht möglich.*)

IBRRS 2006, 3520

OLG München, Beschluss vom 05.07.2006 - 34 SchH 5/06
1. Die Patenschaft eines bestellten Schiedsrichters mit einem nicht sachbearbeitenden Mitglied der bevollmächtigten Sozietät einer Partei begründet in der Regel keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters.*)
2. Soll das Schiedsgericht zunächst in "kleiner Besetzung" (Zweier-Gremium) auf eine gütliche Einigung hinwirken und erst später nach Bestellung eines Obmanns in vollständiger Besetzung streitig verhandeln, findet auch für das Schiedsgericht in "kleiner Besetzung" das Ablehnungsverfahren gemäß §§ 1036, 1037 ZPO Anwendung.*)

IBRRS 2006, 3509

KG, Urteil vom 16.08.2004 - 12 U 105/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3488

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - V ZB 193/05
Hat eine Prozesspartei ihr Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, durch das Einlassen in eine Verhandlung oder durch das Stellen von Anträgen verloren, kann sie denselben Ablehnungsgrund auch in einem anderen Rechtsstreit nicht mehr geltend machen, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht.*)

IBRRS 2006, 3487

BGH, Beschluss vom 10.05.2006 - XII ZB 42/05
1. Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist versagenden Beschluss setzt keine gleichzeitige Anfechtung des früheren, die Berufung wegen Versäumung dieser Frist verwerfenden Beschlusses voraus.*)
2. Das Berufungsgericht verstößt gegen seine richterliche Hinweispflicht aus § 139 Abs. 1 ZPO, wenn es davon ausgeht, dass in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers keine Vorfristen notiert werden, ohne dem Beschwerdeführer, der hierzu nicht vorgetragen hatte, weil es nach seinem Vorbringen darauf nicht ankam, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.*)

IBRRS 2006, 3481

OLG München, Beschluss vom 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
1. Eine vom Notar im Rechtsbeschwerdeverfahren zu den Akten gegebene Kostenrechnung kann aus Gründen der Verfahrensökonomie ausnahmsweise auch im Verfahren der weiteren Beschwerde berücksichtigt werden.*)
2. Gibt der Übernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs mangels Kenntnis des § 19 Abs. 4 KostO keine Erklärung zu seiner Fortführungsabsicht ab und ist das Fehlen derselben nicht schon aus dem Vertragsinhalt offensichtlich, hat der Notar bei der Beurkundung und das Gericht im Beschwerdeverfahren nachzufragen.*)

IBRRS 2006, 3480

KG, Beschluss vom 08.06.2006 - 15 W 31/06
1. Die Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO ist begründet, wenn richterliche Entscheidungen sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Parteien nicht mehr verständlich sind und dadurch den Eindruck einer willkürlichen Einstellung des Richters erwecken*)
2. Die unter Verstoß gegen §§ 318, 572 Abs. 1 S. 2 ZPO erfolgte nachträgliche Abänderung der Kostenentscheidung eines Urteils durch den erkennenden Richter ist objektiv willkürlich und begründet die Besorgnis der Befangenheit.*)

IBRRS 2006, 3479

OLG Celle, Beschluss vom 26.06.2006 - 4 W 103/06
1. Gem. § 888 Abs. 1 ZPO ist eine Zwangsmittelfestsetzung nur auf Antrag des Gläubigers vorzunehmen, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehen.*)
2. Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld vollstreckt ist.*)
3. Eine Nichtabhilfeentscheidung, die lediglich auf die Ausgangsentscheidung Bezug nimmt, kann nur dann ihrem Sinn und Zweck gerecht werden, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche tragenden Gesichtspunkte eingegangen worden ist, mit denen das Rechtsmittel anschließend begründet wird.*)

IBRRS 2006, 3478

OLG Celle, Urteil vom 12.07.2006 - 3 U 18/06
Auch dann, wenn der Gläubiger bereits über einen (nicht der Rechtskraft fähigen) Vollstreckungstitel verfügt (hier: notarielles Schuldanerkenntnis), kann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Leistungsklage bestehen. Dies ist anzunehmen, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist.*)

IBRRS 2006, 3477

OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2006 - 9 W 63/06
1. Zu den Handlungen, die der abgelehnte Richter nach § 47 ZPO vornehmen darf, da sie "keinen Aufschub gestatten", gehört zwar die Aufhebung eines Termins, nicht aber die Terminsbestimmung, also auch nicht die Anberaumung eines neuen Termins.*)
2. Verstößt ein Richter gegen die Wartepflicht nach § 47 ZPO, rechtfertigt dies - für sich gesehen - noch nicht die Besorgnis der Befangenheit, da Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen grundsätzlich kein Ablehnungsgrund sind. Den Rückschluss auf die Befangenheit lassen Verfahrensfehler nur in besonderen Fällen zu, wofür allerdings ein - insbesondere wiederholter oder mit anderen Verfahrensfehlern verbundener - Verstoß gegen § 47 ZPO ausreichen kann.*)

IBRRS 2006, 3464

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2006 - 19 W 39/06
Die Beschwerde gegen den die Protokollberichtigung aus Sachgründen abweisenden Beschluss ist nicht statthaft.*)

IBRRS 2006, 3460

BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - VII ZB 142/05
Die gemäß § 836 Abs. 3 ZPO herauszugebenden Urkunden sind auf Antrag des Gläubigers in der Regel bereits in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzunehmen.*)

IBRRS 2006, 3440

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2005 - 24 U 234/04
Zum Gebührenstreitwert bei einer Klage eines Mieters gegen den Vermieter, durch die dieser veranlasst werden solle, einem störenden weiteren Mieter zu kündigen.*)

IBRRS 2006, 3437

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 330/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3436

BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 21/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3434

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - V ZB 130/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3433

BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZA 20/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3431

BGH, Beschluss vom 29.05.2006 - II ZR 330/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3430

BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - IX ZR 283/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3429

BGH, Beschluss vom 17.07.2006 - II ZR 189/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3428

BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 92/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3425

BGH, Beschluss vom 15.08.2006 - X ZR 275/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3423

BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - IV ZR 6/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3419

BGH, Beschluss vom 03.05.2006 - IV ZR 24/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3418

BGH, Beschluss vom 12.06.2006 - II ZR 34/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3416

BGH, Beschluss vom 05.07.2006 - IV ZR 204/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3415

BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 126/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3414

BGH, Beschluss vom 21.06.2006 - X ZB 8/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3413

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - IX ZR 225/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3406

BGH, Urteil vom 07.03.2006 - VI ZR 42/05
Durch § 545 Abs. 2 ZPO ist die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, auch wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen Zuständigkeit zugelassen hat.*)

IBRRS 2006, 3405

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZB 124/05
Fällt nach Stellung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde die Grundsatzbedeutung der Rechtssache weg, erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, dass eine der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprechende Beschwerdeentscheidung nicht rechtskräftig wird.*)

IBRRS 2006, 3404

BGH, Beschluss vom 13.03.2006 - II ZA 15/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3403

OLG München, Beschluss vom 13.01.2006 - 32 Wx 137/05
Für Eintragungen in das Vereinsregister ist der Geschäftswert nicht nach einem bestimmten Vomhundertsatz des Vereinsvermögens festzusetzen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Vermögenslage des Vereins des Vereins und der Mitgliederzahl über eine angemessene Ermäßigung bzw. Erhöhung des Regelwertes des § 30 Abs. 2 zu entscheiden. Bei der Vermögenslage des Vereins darf nicht unberücksichtigt bleiben, welchen Nutzen der Verein aus dem Vermögen zieht.*)

IBRRS 2006, 3401

BGH, Beschluss vom 11.04.2006 - XI ZR 199/04
Der Rückkaufswert einer als Sicherheit abgetretenen Lebensversicherung ist nach dem Grundsatz des Additionsverbots bei wirtschaftlicher Einheit bei der Berechnung des Beschwerdewerts nach § 26 Nr. 8 EGZPO nicht zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2006, 3400

BGH, Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03
1. Die Wiederholungsgefahr, die in der Person des Erblassers aufgrund einer in der Vergangenheit von ihm begangenen Verletzungshandlung begründet worden ist, setzt sich nicht in der Person des Erben fort, der das Geschäft des Erblassers weiterführt.*)
2. Die Zulässigkeit einer hilfsweise erklärten einseitigen Erledigungserklärung kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es bestehe ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Hauptsache bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sei (Ergänzung zu BGHZ 106, 359; BGH, Urt. v. 19.3.1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045 - Brennwertkessel).*)

IBRRS 2006, 3399

BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - III ZB 123/05
Der Berufungskläger kann seine Berufung auch noch nach der Verkündung eines Versäumnisurteils zurücknehmen, wenn gegen dieses Urteil zulässig Einspruch eingelegt worden ist.*)

IBRRS 2006, 3398

BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZB 261/04
1. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung sind im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten in ihrer jeweils geltenden Fassung sinngemäß anzuwenden (dynamische Verweisung).*)
2. Die Berufung kann auch im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen werden.*)

IBRRS 2006, 3391

BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 32/05
1. Zur Notwendigkeit eines rechtzeitigen Hinweises auf das Fehlen einer Prozessvoraussetzung (hier: ordnungsgemäße Vertretung einer Partei) bei von der Vorinstanz abweichender Beurteilung der Rechtslage durch das Rechtsmittelgericht.*)
2. Die Hinweispflicht entfällt grundsätzlich auch dann nicht, wenn sich aus einem Vorprozess eine bestimmte Rechtsauffassung des Rechtsmittelgerichts erschließen lässt.*)

IBRRS 2006, 3387

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - VIII ZR 235/04
Bei einer Klage, mit der Ansprüche aus § 4 Abs. 1 EEG (2004) auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und auf Abnahme des Stroms aus dieser Anlage geltend gemacht werden, handelt es sich, wenn die Windenergieanlage noch nicht errichtet und die Netzanschlussverbindung noch nicht erstellt ist, um eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO. Diese ist mangels Entstehung der geltend gemachten Ansprüche unzulässig, kann jedoch in eine zulässige Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO umgedeutet werden.*)

IBRRS 2006, 3386

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 97/05
Wann die Vernehmung eines erstinstanzlich bereits vernommenen Zeugen wiederholt werden muss, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt. Dies gilt auch für den Fall, dass im zweiten Rechtszug ein weiterer Zeuge vernommen wird, durch den etwas bewiesen werden soll, was das Erstgericht nicht für bewiesen erachtet hat, und das Berufungsgericht an der Glaubwürdigkeit des neuen Zeugen durchgreifende Zweifel hat.
