Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3413 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1992
IBRRS 1992, 0516
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90
1. Gegen die Abweisung einer Klage kann ein Rechtsmittel mit dem Ziel, die Erledigung feststellen zu lassen, eingelegt werden, wenn der Kläger bei Rechtskraft der Klageabweisung Gefahr läuft, die ihm aus einer Bürgschaft inzwischen geleistete Klageforderung zurückzahlen zu müssen.*)
2. In einem Mietvertrag über Marktstände verstößt eine dem Mieter auferlegte Betriebspflicht während der Öffnungszeiten der Markthalle nicht gegen § 9 AGB-Gesetz und ein Verstoß gegen diese Betriebspflicht kann eine fristlose Kündigung begründen.*)
3. Die Vertragsklausel, daß der Vermieter im Falle einer Kündigung des Mietvertrags den ihm von dem Mieter angebotenen Nachmieter nicht zu akzeptieren verpflichtet ist, ist nur bei einer unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit vorzunehmenden Auslegung bestandskräftig. (Leitsätze der Redaktion)*)
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Online seit 1991
IBRRS 1991, 0706
Wohnraummiete
BGH, Urteil vom 11.12.1991 - XII ZR 63/90
Eine Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist im Bereich der Pachtmängelgewährleistungsvorschriften ausgeschlossen. Insbesondere kann statt der gesetzlich angeordneten Regelung einer Vertragsbeendigung nicht eine Verlängerung über die vertraglich vereinbarte Zeit eingeführt werden. Liegt die Störung außerhalb des Vertragszwecks und außerhalb des Einflußbereichs des Verpächters, können daraus dem Pächter keine weitergehenden Rechte erwachsen. (Leitsatz der Redaktion)*)
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IBRRS 1991, 0398
Mietrecht
BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 38/90
Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.*)
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IBRRS 1991, 0651
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 27.02.1991 - XII ZR 47/90
Der Ausfall der Lüftungsanlage stellt bei einem Restaurant einen Mangel dar. Der Mieter muß für eine Mietminderung alsdann nur noch darlegen, daß die Tauglichkeit der Mieträume zu dem vertragsgemäßen Gebrauch in nicht nur unerheblicher Weise beeinträchtigt wird. Ihm obliegt es nicht, das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung darzutun. (Leitsatz der Redaktion)*)
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Online seit 1985
IBRRS 1985, 0443
Gewerberaummiete
BGH, Urteil vom 03.12.1985 - VI ZR 185/84
Der Benutzer einer technischen Sicherungsanlage (hier: elektromagnetisches Wasserabsperrventil), die über einen längeren Zeitraum bei ständiger Benutzung einwandfrei funktioniert hat, braucht grundsätzlich nicht damit zu rechnen, daß die Anlage wegen verborgener Mängel versagt, obwohl die Kontrollanzeige das Funktionieren der Anlage signalisiert.*)
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Online seit 1971
IBRRS 1971, 0102
Mietrecht
BGH, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 167/69
Behördliche Beschränkungen des Gebrauchs der Mietsache bilden einen Sachfehler der Mietsache, wenn sie auf der Beschaffenheit oder der Lage der Mietsache beruhen.Ist durch eine behördliche Anordnung der Gebrauch der Mietsache beschränkt worden und ist gegen die Anordnung ein Rechtsmittel eingelegt worden, so kann die Ungewißheit über die Möglichkeit des künftigen Gebrauchs einen Mangel der Mietsache bilden, wenn durch die Ungewißheit gegenwärtige Interessen des Mieters beeinträchtigt werden.*)
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Online seit 1954
IBRRS 1954, 0159
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 13.05.1954 - IV ZR 27/54
ohne amtlichen Leitsatz
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