Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
206 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1978
IBRRS 1978, 0125
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 05.07.1978 - VIII ZR 180/77
Damit jemandem grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 932 BGB vorgeworfen werden kann, müssen ihm beim Erwerb der Sache Umstände bekannt gewesen sein, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen, daß der Verkäufer nicht Eigentümer war. Für den Erwerber muß also auch bei nur durchschnittlichem Merk- und Erkenntnisvermögen ohne besonders hohe Aufmerksamkeit und besonders gründliche Überlegung zu erkennen gewesen sein, daß die Verkaufssache dem Verkäufer nicht gehörte.
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Online seit 1975
IBRRS 1975, 0302
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 05.02.1975 - VIII ZR 151/73
a) Wer bei einem Händler im Rahmen von dessen Geschäftsbetrieb eine Ware kauft, geht im Zweifel mindestens von der Verfügungsbefugnis des Händlers aus.
b) Der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis eines Kaufmanns kann gerechtfertigt sein, selbst wenn ein guter Glaube an sein Eigentum durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wäre.
c) Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist die Übergabe und Prüfung des Kfz-Briefs nur eine Mindestanforderung für einen gutgläubigen Eigentumserwerb. Sind Umstände vorhanden, die einen Verdacht erregen müssen, so besteht eine Erkundigungspflicht beim letzten eingetragenen Halten des Fahrzeugs. Ein solcher Verdachtsgrund liegt immer vor, wenn ein Gebrauchtwagen auf der Straße verkauft wird und der Verkäufer nicht der letzte im Kfz-Brief eingetragene Halter ist.
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Online seit 1974
IBRRS 1974, 0251
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 20.03.1974 - VIII ZR 234/72
1. Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben setzt voraus, daß Vertragsverhandlungen vorangegangen waren. Das kann dann angenommen werden, wenn ein geschäftliches Gespräch über einen Vertrag stattgefunden hatte, was der Absender des Schreibens zu beweisen hat.*)
2. Wenn der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens behauptet, daß dieses von dem Inhalt der Vorverhandlungen erheblich abweiche oder daß bewußt etwas Unrichtiges bestätigt worden sei, so ist er dafür beweispflichtig.*)
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IBRRS 1974, 0259
Kaufrecht
OLG Nürnberg, Urteil vom 25.06.1974 - 7 U 57/74
Beim Rücktritt vom Kaufvertrag ist Erfüllungsort für die Verpflichtung des Käufers zur Rückgewähr der Ware das Geschäftslokal bzw. die Wohnung des Käufers. Der Käufer hat also das zur Erfüllung der Rückgewährverpflichtung seinerseits Erforderliche getan, wenn er dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt hat, die Ware stehe zur Abholung bereit. Befindet sich der Verkäufer mit der Abholverpflichtung in Verzug, so hat er dem Käufer den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen (hier: Kosten des Wegtransports und der Einlagerung einer Maschine).
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Online seit 1972
IBRRS 1972, 0104
Kaufrecht
BGH, Urteil vom 04.10.1972 - VIII ZR 66/71
Zur Frage, ob ein Käufer, der von einem Vorbehaltskäufer eine von diesem noch nicht voll bezahlte gebrauchte Straßenbaumaschine erwirbt, sich mit der schriftlichen Erklärung des Vorbehaltskäufers begnügen darf, die Maschine sei sein "unumschränktes Eigentum und von Lasten Dritter frei."*)
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Online seit 1923
IBRRS 1923, 0001
Kaufrecht
RG, Urteil vom 21.09.1923 - III 569/22
1. Wann ist der Lieferant des Verkäufers dessen Erfüllungsgehilfe gegenüber dem Käufer?*)
2. Haftet der Verkäufer auf Schadensersatz wegen Lieferung einer von ihm schuldhafterweise mangelhaft hergestellten Sache? Haftet er auch dann, wenn die fehlerhafte Herstellung durch seinen Erfüllungsgehilfen erfolgt ist?*)
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